Die Erfindung betrifft eine Liegendkufe für Schildausbaugestelle
für den untertägigen Einsatz, mit einem an seiner Oberseite wenigstens
eine Gelenkpfanne zum Abstützen eines Stützstempels und an seinem hinteren
Ende Anschlussgelenke für Lenker eines Lenkergetriebes aufweisenden hohlen
Liegendkufenkörper, der mittels im Hohlraum zwischen einem Deckblech und einem
Bodenblech sowie Seitenblechen angeordneten Versteifungsstreben ausgesteift ist,
und mit einer mit dem Liegendkufenkörper mittels eines Gelenkbolzens verbundenen
Pendelplatte als Kufenspitze. Die Erfindung betrifft auch ein Schildausbaugestell
für den untertägigen Einsatz, mit einer Hangendkappe, mit einem Bruchschild,
mit zwei Liegendkufen, mit einem Lenkergetriebe, das Bruchschild und Liegendkufen
gelenkig verbindet, sowie mit wenigstens zwei Stützstempeln, die zwischen den
Liegendkufen und der Hangendkappe angeordnet sind, wobei die Liegendkufen einen
hohlen Liegendkufenkörper aufweisen, an dessen vorderem Ende eine Pendelplatte
mittels eines Gelenkbolzens als schwenkbare Kufenspitze angeschlossen ist
Im untertägigen Bergbau werden seit Jahrzehnten Schildausbaugestelle
eingesetzt, mit welchen insbesondere im Streb zur Hereingewinnung der abzubauenden
Mineralien wie Kohle das Hangende relativ zum Liegenden abgestützt wird. Moderne
Schildausbaugestelle umfassen eine Hangendkappe, ein Bruchschild, zwei Liegendkufen,
je Liegendkufe wenigstens einen hydraulisch ausfahrbaren Stützstempel zum Bewegen
und Abstützen der Hangendkappe relativ zu den Liegendkufen sowie ein die Liegendkufen
und das Bruchschild gelenkig miteinander verbindendes Lenkergetriebe zur Stabilisierung
der Elemente des Schildausbaugestells. Während früher Schildausbaugestelle
mit einer einzigen Liegendschwelle eingesetzt wurden, werden mittlerweile auch Schildausbaugestelle
mit zwei Einzelkufen oder geteilten Liegendkufen eingesetzt, die im Abstand nebeneinander
angeordnet sind, um zwischen den Liegendkufen Führungs- und Rückeinrichtungen
für das Ausbaugestell sowie eine im Streb verlegte Fördereinrichtung anordnen
zu können.
Für den Einsatz derartiger Schildausbaugestelle bei relativ weichen
Liegendverhältnissen ist es bekannt, jede Liegendkufe mit einer schwenkbaren
Pendelplatte an der Kufenspitze zu versehen. Die DE
20 2005 005 558 U1 offenbart eine gattungsgemäße Liegendkufe,
bei der eine mittels eines Gelenkbolzens am Liegendkufenkörper angelenkte Pendelplatte
im vorderen, im Betriebseinsatz dem Kohlenstoß zugewandten Befahrungsbereich
deutlich niedriger baut als im hinteren, versatzseitigen und dem Anschluss an den
Liegendkufenkörper dienenden Bereich. Der relativ niedrige Befahrungsbereich
ermöglicht, dass selbst bei niedrigen Mächtigkeiten eines abzubauenden
Kohlenstrebs noch ein ausreichend großer Befahrungsweg zur Verfügung gestellt
werden kann, wie er von den Bergbehörden gefordert wird.
Aufgabe der Erfindung ist es, Liegendkufen zu schaffen, die eine vergleichsweise
einfache und zugleich betriebssichere Lagerung der Pendelplatte als Kufenspitze
an der Liegendkufe ermöglichen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
dass ein Lagerrohr zur Abstützung des Gelenkbolzens an den im Hohlraum des
Liegendkufenkörpers angeordneten bzw. ausgebildeten Versteifungsstreben angeschlossen
ist. Durch die Verbindung des Lagerrohrs mit den Versteifungsstreben kann nicht
nur eine äußerst sichere Abstützung bei zugleich schmal bauenden
Liegendkufen erreicht werden, sondern es ist auch möglich, bestehende Liegendkufen
mit entsprechenden Versteifungsstreben im Hohlraum nachträglich mit einer Pendelplatte
als Kufenspitze auszustatten, wobei die Verbindung des Lagerrohrs mit den Versteifungsstreben
eine sichere Befestigung der Pendelplatte ermöglicht.
Bei der insbesondere bevorzugten Ausgestaltung ist das Lagerrohr mit
den Versteifungsstreben verschweißt. Besonders vorteilhaft ist, wenn die Versteifungsstreben
an den Stirnseiten mit einem vorzugsweise randoffenen Ausschnitt zur partiellen
Abstützung des Lagerrohrs an dessen Rohrmantel versehen sind. Bei Liegendkufen,
die z.B. nachträglich mit einem Lagerrohr versehen werden sollen, können
die im Hohlraum angeordneten Versteifungsstreben gegebenenfalls nur eine vergleichsweise
dünne Blechdicke aufweisen. Je nach zu erwartenden Belastungen kann es bei
einer derartigen Ausgestaltung vorteilhaft sein, die Versteifungsstreben mittels
Verstärkungsblechen zu verstärken, die seitlich an den Versteifungsstreben
befestigt, insbesondere angeschweißt sind und die dann an ihren Stirnkanten
ebenfalls mit einem randoffenen Ausschnitt zur Abstützung des Lagerrohrs am
Rohrmantel versehen sind. Um den Montageaufwand zu vereinfachen, ist besonders vorteilhaft,
wenn die Verstärkungsbleche zumindest teilweise überlappend mit dem Bodenblech
angeordnet sind und mit diesem an ihrer Unterseite verschweißt sind.
Um eine gute Abstützung und Verankerung des Lagerrohrs an den
Versteifungsstreben und/oder den Verstärkungsblechen zu erreichen, kann der
randoffene Ausschnitt einen Rundbogen zwischen etwa 130° bis z.B. etwa 220°
aufweisen. Bei einer alternativen Ausgestaltung könnte natürlich auch
der Ausschnitt geschlossen sein; das Lagerrohr wird dann vollständig in den
Ausschnitt eingeschoben und anschließend verschweißt.
Bei der insbesondere bevorzugten Ausgestaltung ragen
die Versteifungsstreben, gegebenenfalls zusammen mit den Verstärkungsblechen,
am vorderen Ende über die Seitenbleche hinaus und zwischen den Frontkanten
der Seitenbleche und den Seitenflächen der Versteifungsstreben oder Verstärkungsblechen
sind Versteifungsbleche und/oder Keilblöcke eingeschweißt. Mit den vorzugsweise
von Keilblöcken hinterfütterten Versteifungsblechen kann erreicht werden,
dass der Hohlraum seitlich der Versteifungsstreben wieder geschlossen wird, so dass
weder Mineralien noch Bruchgestein in die Liegendkufen eindringen können.
Die Pendelplatten können sowohl in Sandwichbauweise als auch
in Kastenbauweise ausgeführt sein. Besonders vorteilhaft ist, wenn die Pendelplatte
einen rückwärtigen Verbindungsbereich und einen vorderen, niedrigeren
Befahrungsbereich aufweist, wobei der Verbindungsbereich zwei Lagerböcke mit
Lageraugen aufweist, zwischen denen ein Aufnahmeraum für das Lagerrohr ausgebildet
ist. Bei entsprechenden Liegendkufen können insbesondere auch Pendelplatten
verwendet werden, wie sie von ihrem konstruktiven Aufbau her aus der DE
20 2005 05 558 U1 bekannt sind.
Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung eines schematisch in der Zeichnung gezeigten Ausführungsbeispiels.
In der Zeichnung zeigen:
1 in Seitenansicht ein Schildausbaugestell mit erfindungsgemäßen
Liegendkufen und einer am Schildausbaugestell angeschlossenen Förderereinrichtung;
2 eine Draufsicht auf das vordere Ende eines Liegendkufenkörpers
mit gelenkig angeschlossener Pendelplatte;
3 eine Schnittansicht entlang III-III in
2;
4 perspektivisch den vorderen Bereich der Liegendkufe
entsprechend der 2 und 3;
5 perspektivisch das vordere Ende des Liegendkufenkörpers
bei demontierter Pendelplatte und abgenommenen Deckblech; und
6 den Liegendkufenkörper aus 5
in Seitenansicht.
In 1 ist insgesamt mit Bezugszeichen
1 ein Schildausbaugestell für den untertägigen Bergbau bezeichnet.
Das Schildausbaugestell 1 weist eine Hangendkappe 2 mit gelenkig
an dieser befestigten Vorpfänderkappe 3, ein gelenkig am hinteren
Ende der Hangendkappe 2 angeschlossenes Bruchschild 4 und zwei
mit Bezugszeichen 10 bezeichnete Liegendkufen auf, von denen in der Seitenansicht
nur die vordere Liegendkufe 10 zu sehen ist. Zwischen dem hinteren Ende
der Liegendkufe 10 und dem Bruchschild 4 sind jeweils zwei Lenker
5 eines Lenkergetriebes 6 angeordnet und zum Ein- und Ausfahren
der Hangendkappe 2 relativ zur Liegendkufe 10 ist an der Oberseite
der Liegendkufe 10 in einer nicht dargestellten Gelenkpfanne die Unterseite
eines hier zweifach hydraulisch teleskopierbaren Stützstempels 7 abgestützt.
Das obere Stangenende des Stützstempels 7 ist bei 8 an der
Hangendkappe 2 angelenkt, um die notwendigen Stützkräfte für
eine Hangendabstützung aufbringen zu können und zugleich die Höhe
des Schildausbaugestells 1 durch Ein- oder Ausfahren der Stützstempel
an die abzubauende Mächtigkeit anpassen zu können. Zwischen den beiden
Liegendkufen 10 ist ein Rückbalken 9 angeordnet, der ein-
und ausgefahren werden kann und mit seinem vorderen Ende an der Versatzseite einer
Fördereinrichtung 50 angelenkt ist, die hier aus einer Kohlenhobelanlage
besteht, wie für den Fachmann aus 1 ohne weiteres
ersichtlich ist.
Die Liegendkufe 10 weist einen biegesteifen Liegendkufenkörper
11 auf, an dem integral die Anschlussgelenke 12 für die Lenker
5 sowie die Gelenkpfanne zum Abstützen des Stützstempels
7 ausgebildet sind. Am vorderen Ende des Liegendkufenkörpers
11 ist, quasi als Kufenspitze der Liegendkufe 10, eine Gelenkplatte
40 schwenkbar angelenkt. Bei dem in 1 gezeigten
Schildausbaugestell 1 handelt es sich um einen instandgesetzten Reparaturschild,
bei welchem die Gelenkplatte 40 nachträglich angebaut wurde. Die ursprüngliche
Formgebung des Liegendkufenkörpers 11 ist zur Verdeutlichung mit der
dünnen Linie 13 im vorderen Abschnitt des Liegendkufenkörpers
11 angedeutet.
Die 2 bis 4
zeigen den vorderen Abschnitt des Liegendkufenkörpers 11 mit der dort
gelenkig angeschlossenen Gelenkplatte 40. Der Liegendkufenkörper
11 ist, trotz seiner relativ großen Höhe, insgesamt als Hohlkörper
aufgebaut und wird nach unten von einem Bodenblech 14, nach oben von einem
Deckblech 15 und zu beiden Seiten von jeweils einem Seitenblech
16 begrenzt. Im Hohlraum 17 des Liegendkufenkörpers
11 sind zwei Versteifungsstreben 18 angeordnet, welche sich zumindest
partiell über die Tiefe der Liegendkufe zwischen Bodenblech 14 und
Deckblech 15 erstrecken und diese gegeneinander abstützen, wodurch
insgesamt der Liegendkufenkörper 11 biegefest ausgesteift wird. Ausgehend
von der ursprünglichen Liegendkufe mit der Kontur gemäß Linie
13 in 1 wurden vordere Abschnitte des Bodenbleches
14, des Deckbleches 15 sowie der Seitenbleche 16 abgeschnitten,
damit die beiden Versteifungsstreben 18 mit einer Teillänge über
die Stirnkanten 16' der Seitenbleche 16 hinausragen.
Es wird nun zuerst Bezug genommen auf die 5
und 6. Die freigelegten Versteifungsstreben
18 sind insbesondere in 5 deutlich zu erkennen.
An beiden äußeren Seitenflächen der Versteifungsstreben
18 sind kräftige Verstärkungsbleche 19 angeschweißt,
die in den Hohlraum 17 hineinragen und innerhalb des Hohlraums
17 auf dem Bodenblech 14 aufliegen und dort angeschweißt
sind. Die beiden Versteifungsstreben 18 mit den zur Verstärkung angeschweißten
Verstärkungsblechen 19 bilden eine biegesteife Haltegabel für
eine Lagerhülse 30, die mit horizontal ausgerichteter Lagerbohrung
31 an den Stirnseiten der Versteifungsstreben 18 sowie der Verstärkungsbleche
19 angeschweißt ist. Zur optimalen und sicheren Abstützung des
Lagerrohrs 30 ist hierzu in den Stirnflächen der Versteifungsstreben
18 sowie der Verstärkungsbleche 19 ein runder Ausschnitt
20 eingeschnitten, der über einen Bogenbereich von etwa 140°
eine formschlüssige Anlage am Rohrmantel des Lagerrohrs 30 ermöglicht
und somit mit einer hier über etwa 140° umlaufenden Schweißnaht mit
dem Lagerrohr 30 verschweißt werden kann. Die Versteifungsstreben
18 und die Verstärkungsbleche 19 überragen mit einem
Teilschenkelabschnitt das Lagerrohr 30, so dass dieses insbesondere gegenüber
nach oben wirkenden Kräften formschlüssig an der vom Verstärkungsblech
19 und den Versteifungsstreben 18 gebildeten Gabel abgestützt
ist. Jeweils zwischen der Außenseite der Verstärkungsbleche
19 und den Stirnseiten 16' der Seitenbleche 16 ist ein
kurzes, schräg stehendes Versteifungsblech 21 eingeschweißt,
welches mittels eines Keilblocks 22 hinterfüttert ist, um insgesamt
die Lagergabeln für das Lagerrohr 30 zusätzlich auszusteifen.
Zwischen den beiden Versteifungsstreben 18 wird ein partiell auf dem Bodenblech
14 aufliegendes Unterblech 23 eingeschweißt, um zusammen
mit dem in den 2, 3,
4 und 6 gezeigten Deckblech
15 den Hohlraum 17 des Liegendkufenkörpers 11 im
vorderen Bereich trotz der freigelegten Versteifungsstreben 18 wieder zu
verschließen.
Die hier in Sandwichbauweise ausgeführte Pendelplatte
40 weist einen vorderen, relativ niedrig bauenden Befahrungsbereich
41 und einen hinteren, höher bauenden Verbindungsbereich
42 auf. Der Verbindungsbereich 42 umfasst an beiden Seitenflanken
der Pendelplatte 40 jeweils einen Lagerblock 43 mit einem Lagerauge
44, in welche der in 3 gezeigte Lagerbolzen
35 zum gelenkigen Verbinden der Gelenkplatte 40 mit der Lagerhülse
30 am Liegendkufenkörper 11 eingeschoben und anschließend
auf nicht dargestellte Weise gesichert werden kann. Zwischen beiden Lagerblöcken
43 ist ein Aufnahmeraum ausgebildet, in welchem das Lagerrohr
30 im Montagezustand angeordnet ist. Der in die Lagerbohrung
31 im Lagerrohr 30 eingeschobene Lagerbolzen 35 bildet
das Schwenkgelenk zwischen Pendelplatte 40 und Liegendkufenkörper
11. An der vorderen Spitze der Pendelplatte 40 ist ein Rundeisen
angeschweißt. Durch die Verbindung der Lagerhülse 30 mit den
Versteifungsstreben 18 des Liegendkufenkörpers 11 kann eine
sichere und kräftige Abstützung der Lagerhülse 30 erreicht
werden, die auch höchsten Beanspruchungen im untertägigen Einsatz standhalten
kann.
Für den Fachmann ergeben sich aus der vorgehenden Beschreibung
zahlreiche Modifikationen, die in den Schutzbereich der anhängenden Ansprüche
fallen sollen. Es versteht sich, dass die Befestigung einer Lagerhülse auch
beim Neuaufbau einer Liegendkufe erfolgen kann und die erfindungsgemäßen
Vorteile auch dann erzielt werden. Die Figuren zeigen nur ein Ausführungsbeispiel
für eine Pendelplatte 40 und die Pendelplatte könnte auch in
Kastenbauweise aufgebaut sein.