Die Erfindung betrifft eine Wandverkleidung mit einer Reihe nebeneinander
verlegter Paneele, wobei im Bereich jeder Trennfuge zwischen zwei aneinander angrenzenden
Paneelen eine Verbindungsschiene angeordnet ist, der Befestigungselemente zum Anbringen
an einer Tragkonstruktion zugeordnet sind.
Eine Wandverkleidung dieser Bauart ist beispielsweise aus dem deutschen
Gebrauchsmuster 297 11 314 bekannt. Bei dieser Wandverkleidung hat die Verbindungsschiene
im Querschnitt ein I-Profil mit einem T-förmigen Kopfflansch, der in gegenüberliegende
Vertikalnuten der beiden nebeneinander verlegten Paneele eingreift. Der parallel
zum Kopfflansch verlaufende Fußflansch ist mittels Schrauben oder dergleichen
fest an der Tragkonstruktion, beispielsweise einer Wand, angebracht.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Wandverkleidung der
eingangs umrissenen Bauart so auszubilden, dass Horizontalbewegungen innerhalb bestimmter
Grenzen möglich sind, ohne dass dadurch die Passgenauigkeit der Trennfugen
beeinträchtigt wird. Derartige Horizontalbewegungen ergeben sich in der Praxis
häufig bei Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen, die sich auf die Paneele
in Form von Dehnungen oder Schrumpfungen auswirken.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist gemäß der Erfindung vorgesehen,
dass die Befestigungselemente aus im Querschnitt H-förmigen Gleitknöpfen
bestehen, von denen jeder einen mittleren Schaft und zwei damit verbundene Endplatten
hat, wobei der Schaft, dessen Länge der Dicke der Verbindungsschiene in diesem
Bereich entspricht, durch ein Langloch der Verbindungsschiene greift.
In Abhängigkeit von der Größe des Langloches in der
Verbindungsschiene können Bewegungen der Verbindungsschiene und damit der daran
gehaltenen Paneele nach beiden Seiten aufgefangen werden, ohne dass bei Schrumpfungen
der Paneele die Trennfugen sichtbar werden oder bei Dehnungen die Gefahr besteht,
dass sich die Paneele wölben oder gar beschädigt werden.
In Weiterbildung der Erfindung hat wenigstens eine der beiden Endplatten
jedes Gleitknopfes eine Form, die der Form des Langloches entspricht, dessen Längsachse
rechtwinklig zur Trennfuge verläuft. Damit ist es möglich, die erwähnte
Endplatte des Gleitknopfes vor der Montage durch das Langloch zu stecken und anschließend
um etwa 90 Grad zu drehen, sodass nach der Befestigung an der Tragkonstruktion,
beispielsweise einer Wand, eine sichere Halterung gewährleistet wird.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung hat die Verbindungsschiene
einen leistenförmigen Vorsprung, an den sich zu wenigstens einer Seite ein
Aufnahmesitz für den formschüssigen Eingriff der jeweiligen Paneelkante
anschließt. Bei dieser Lösung wird das jeweilige Paneel von einer Seite
in den Aufnahmesitz eingeführt und anschließend in eine parallel zur Wand
oder Tragkonstruktion verlaufende Lage geschwenkt.
Wenn in den leistenförmigen Vorsprung eine Längsnut eingearbeitet
ist, kann diese als Sitz für den Rasteingriff einer Abdeckleiste dienen, welche
dazu dient, eine Trennfuge zu überbrücken, die in regelmäßigen
Abständen zwischen den Paneelen vorgesehen ist, beispielsweise nach jeweils
sechs Paneelen.
Die Erfindung ist nachstehend an Ausführungsbeispielen erläutert,
die in der Zeichnung dargestellt sind. Es zeigen:
1 einen schematischen Horizontalschnitt durch eine Wandverkleidung
gemäß der Erfindung,
2 eine Variante der 1 mit
einer Unterkonstruktion,
3 einen Schnitt durch eine breitere Trennfuge, die durch
eine Abdeckleiste überbrückt ist,
4 einen Schnitt durch eine Außenecke einer Wandverkleidung,
5 in vergrößerter Darstellung einen Längsschnitt
durch eine Verbindungsschiene mit Gleitknopf,
6 die schematische Querschnittsdarstellung einer Verbindungsschiene
mit Gleitknopf in der Ebene VI-VI der 7,
7 eine Vorderansicht der Verbindungsschiene in Richtung
des Pfeiles VII der 6,
8 in vergrößerter Darstellung die Ansicht
eines Gleitknopfes gemäß der Erfindung,
9 in vergrößerter Darstellung einen der
3 entsprechenden Horizontalschnitt einer Verbindungsschiene
mit Abdeckleiste und
10 in vergrößertem Maßstab einen der
4 entsprechenden Schnitt durch eine Verbindungsschiene
für eine Außenecke.
1 zeigt im Horizontalschnitt eine Reihe nebeneinander
verlegter Paneele 10, die paarweise durch eine Verbindungsschiene
12 miteinander verbunden sind. Die Verbindungsschiene 12 ist an
einer Tragkonstruktion 14, beispielsweise einer Wand angebracht.
Im Ausführungsbeispiel haben die Paneele 10 eine Breite
von 100 cm und eine Plattenstärke von etwa 10 bis 13 mm. Je nach dem Einbauzweck
können die Paneele 10 aus Holz oder aus einem nicht brennbaren Faserzement
der Baustoffklasse A2 hergestellt sein. Im zuletzt genannten Fall können die
Paneele 10 mit einem Belag beschichtet sein, der eine Stärke von etwa
0,5 mm hat und schwer entflammbar ist (Baustoffklasse B1). Die Verbindungsschienen
12 sind vorzugsweise Strangpressprofile aus Aluminium.
2 zeigt eine Variante der 1,
bei der die Paneele 10 über die Verbindungsschienen 12 an
einer Tragkonstruktion 14 befestigt sind, die ihrerseits an einer Wand
14' angebracht ist. Die Unterkonstruktion besteht hier aus C-Profilschienen,
an denen die Verbindungsschienen 12 angebracht sind, und aus einer Dämmschicht
16.
Die 5 bis 8
zeigen die wesentlichen Einzelheiten der Erfindung, wie sie in den Beispielen der
1 und 2 zur Anwendung kommt.
In 5 ist im Schnitt eine Verbindungsschiene
12 für zwei nebeneinander verlegte Paneele 10 zu sehen. Die
Verbindungsschiene 12 hat einen leistenförmigen Vorsprung
18, an den sich zu beiden Seiten ein Aufnahmesitz 20 (vgl.
6) für den formschlüssigen Eingriff der dem
Sitz 20 entsprechenden Paneelkante 22 anschließt. In den
leistenförmigen Vorsprung 18 ist eine Längsnut 24 eingearbeitet,
in die eine Kederleiste eingerastet werden kann, die ähnlich der in
4 gezeigten Abdeckleiste 26 ausgebildet ist,
sofern die Trennfuge 28 breiter als in 5 dargestellt
ist.
Aus 7 ergibt sich, dass die Verbindungsschiene
12 über die Länge verteilt eine Reihe von Langlöchern
30 hat, deren Längsachse jeweils rechtwinklig zur Längskante
32 und damit zur Trennfuge 28 zwischen zwei Paneelen
10 verläuft. In jedes Langloch 20 ist ein in 8
gezeigter Gleitknopf 34 eingesetzt, der aus Kunststoff hergestellt ist.
Der Gleitknopf 34 hat im Querschnitt ein H-förmiges Profil mit einem
mittleren, etwa zylindrischen Schaft 36 und zwei damit verbundenen Endplatten
38, 40. Die Länge des Schaftes 36 entspricht der
Dicke der Verbindungsschiene 12 in dem Bereich der Langlöcher
30.
Durch den Schaft 36 des Gleitknopfes 34 hindurch
verläuft eine Durchsteckbohrung 42 für eine nicht dargestellte
Befestigungsschraube, mit der die Gleitknöpfe 34 an der Tragkonstruktion
14, beispielsweise einer Wand, angebracht werden können.
Um die Verbindungsschiene 12 an der Tragkonstruktion
14 zu befestigen, werden zunächst die Gleitknöpfe 24
in den Langlöchern 30 fixiert, wozu beim Beispiel der 7
die Endplatten 38, die etwas kleiner als die Endplatten 40 sind
und deren Form der Form der Langlöcher 30 entspricht, in diese eingesteckt
und anschließend bajonettartig um 90 Grad gedreht. Anschließend kann die
Verbindungsschiene 12 über die erwähnten Befestigungsschrauben,
welche durch die Bohrungen 42 der Gleitknöpfe 34 hindurchgeführt
werden, an der Tragkonstruktion 14 befestigt werden.
Im Anschluss daran werden die Paneele 12 eingehängt,
wozu sie mit ihren Paneelkanten 22 in den jeweiligen Aufnahmesitz
20 der Verbindungsschiene 12 eingeschwenkt werden.
In der Praxis hat es sich bewährt, jeweils sechs Paneele
10 mit einer Breite von 1 m in der erläuterten Weise anzubringen,
wobei aufgrund der Langlöcher 30 die gesamte Konstruktion Verschiebebewegungen
ausführen kann. Bei Wandbewegungen bis 3 mm je Paneel 10 behält
dabei die Trennfuge 28 ihre in 5 gezeigte,
lückenlose Passgenauigkeit.
Im Anschluss an jedes sechste Paneel 10 ist in der Praxis
eine in 3 angedeutete, breitere Trennfuge
28' eingeplant, die durch eine im Querschnitt T-förmige Abdeckleiste
26 (vgl. auch 9) überbrückt ist.
Der sägezahnartige Fuß 44 der T-förmigen Abdeckleiste
26 ist formschlüssig in eine Längsnut 24 eingesteckt
und dort in der gewünschten Endstellung mit Rasteingriff gehalten. Die Längsnut
24 ist ähnlich wie beim Beispiel der 5
in den leistenförmigen Vorsprung 18 der Verbindungsschiene
12 eingearbeitet, die hier einen L-förmigen Querschnitt hat und ebenfalls
über Langlöcher 30 an der Tragkonstruktion 14 befestigt
werden kann.
Die 4 und 10
zeigen die erfindungsgemäß ausgebildete Wandverkleidung an einer Außenecke.
Hier ist die Verbindungsschiene 12 als Winkelprofil ausgebildet, das in
der beschriebenen Weise an der Tragkonstruktion 14 befestigt ist. Die Paneelkanten
22 der beiden rechtwinklig aneinander angrenzenden Paneele 10
sind in den Aufnahmesitz 20 zu beiden Seiten des leistenförmigen Vorsprungs
18 eingesetzt, der hier von der Winkelecke der Verbindungsschiene
12 absteht. In die Längsnut 24 ist der Fuß
44 der Abdeckleiste 26 formschlüssig eingerastet.