Die vorliegende Erfindung betrifft das allgemeine technische Gebiet
der landwirtschaftlichen Maschinen. Sie betrifft insbesondere eine landwirtschafliche
Mähmaschine mit
- – mindestens einer Arbeitseinheit, die dazu bestimmt ist, ein aufrecht
stehendes Produkt zu mähen,
- – einer Verbindungsvorrichtung, die dazu bestimmt ist, die mindestens
eine Arbeitseinheit mit einem Triebfahrzeug zu verbinden, wobei die Verbindungsvorrichtung
bei der Arbeit eine Querverschiebung der mindestens einen Arbeitseinheit in Bezug
zu einer Vorschubrichtung der Mähmaschine ermöglicht, und
- – einem Betätigungselement, das dazu bestimmt ist, die Querverschiebung
der mindestens einen Arbeitseinheit hervorzurufen.
Eine solche landwirtschafliche Mähmaschine ist dem Fachmann bekannt,
insbesondere aus dem Dokument FR-A-2 717 343. Dieses vorveröffentlichte Dokument
beschreibt eine landwirtschaftliche Maschine, die von einem Triebfahrzeug und drei
Arbeitseinheiten gebildet ist, die dazu bestimmt sind, ein aufrecht stehendes Produkt
zu mähen, wie beispielsweise Gras. Diese landwirtschafliche Maschine umfasst
genauer eine frontale Arbeitseinheit und zwei seitliche Arbeitseinheiten. Die frontale
Arbeitseinheit ist vor dem Triebfahrzeug angeordnet. Die seitlichen Arbeitseinheiten
sind ihrerseits beiderseits einer Längsachse des Triebfahrzeugs und hinter
der frontalen Arbeitseinheit angeordnet.
Jede seitliche Arbeitseinheit ist mit dem Triebfahrzeug mittels Gelenken
verbunden. Bei der Arbeit ermöglichen es diese Gelenke vorzugsweise den seitlichen
Arbeitseinheiten, den Bodenunebenheiten zu folgen. Die seitlichen Arbeitseinheiten
können sich somit nämlich entlang einer Vertikalrichtung unabhängig
von der Position des Triebfahrzeugs verschieben. Beim Transport ermöglichen
es diese Gelenke, die seitlichen Arbeitseinheiten durch Kippen um 90° hochzuheben.
Die frontale Arbeitseinheit ihrerseits ist mit dem Triebfahrzeug mittels
einer Hebevorrichtung verbunden. Diese Hebevorrichtung ermöglicht auch eine
relative Bewegung der frontalen Arbeitseinheit in Bezug zum Triebfahrzeug entlang
einer im Wesentlichen vertikalen Richtung. Bei der Arbeit ermöglicht es diese
relative Bewegung vorzugsweise der frontalen Einheit, den Bodenunebenheiten zu folgen.
Diese im Wesentlichen vertikale relative Bewegung wird auch verwendet, um eine Transportposition
zu erreichen.
Auf vorteilhafte Weise ist die Anordnung dieser drei Arbeitseinheiten
derart, dass die Arbeitszone jeder seitlichen Einheit die bereits von der frontalen
Einheit bearbeitete Zone überlappt. Diese Überlappung, Überschnitt
genannt, der einzelnen Arbeitszonen stellt eine Sicherheitszone dar, die festgesetzt
wird, um einen perfekten Schnitt des Produktes auf der gesamten Arbeitszone der
landwirtschaftlichen Maschine zu gewährleisten.
Wenn nun eine solche landwirtschaftliche Maschine einer gekrümmten
Bahn folgt, neigt der Wert des Überschnitts zwischen der frontalen Arbeitseinheit
und der seitlichen Arbeitseinheit, die sich innen in der Kurve befindet, auf natürliche
Weise dazu, sich zu verringern. Um dennoch einen minimalen Überschnitt trotz
dieses Phänomens zu bewahren, kann die frontale Arbeitseinheit, die in diesem
vorveröffentlichten Dokument beschrieben ist, quer zu einer Vorschubrichtung
des Triebfahrzeugs verschoben werden. Dazu umfasst die Hebevorrichtung zusätzlich
Triebstangen, die ein entlang einer Horizontalebene verformbares Parallelogramm
beschreiben. Ferner wird in diesem vorveröffentlichten Dokument der Zylinder
mit Druckfluid in Abhängigkeit von der Ausrichtung des Lenkrades des Triebfahrzeugs
gespeist. So wird die Querposition der frontalen Arbeitseinheit automatisch bei
gekrümmten Bahnen korrigiert.
Es stellt sich allerdings heraus, dass, wenn eine solche landwirtschaftliche
Maschine auf einem Gelände in Schräglage arbeitet, der Wert des Überschnitts
zwischen den Arbeitseinheiten dazu neigt, sich auch auf geraden Bahnen zu verringern.
Wenn es sich quer zu einem Gefälle bewegt, neigt jedes Fahrzeug nämlich
dazu, zu schieben, d.h. dass sich die Längsachse des Fahrzeugs etwas zur Vorschubrichtung
neigt. Bei Betrachtung der 3 führt diese Neigung
zu einem Versatz zwischen der Schnittzone der seitlichen Arbeitseinheiten und der
Schnittzone der frontalen Arbeitseinheit, woraus sich eine Änderung des Überschnitts
ergibt. Bei landwirtschaftlichen Maschinen, deren Abstand zwischen den seitlichen
Arbeitseinheiten und der frontalen Arbeitseinheit relativ groß ist, kann der
Wert dieses Versatzes den Wert des Überschnitts erreichen bzw. überschreiten.
In einem solchen Beispielfall hinterlässt die landwirtschaftliche Maschine
nicht geschnittene Produktstreifen. Das Vorhandensein von nicht geschnittenen Produktstreifen
erfordert einen zusätzlich Durchgang der landwirtschaftlichen Maschine, woraus
sich ein Zeitverlust für den Benutzer ergibt.
Diese Veränderung des Überschnitts bei der schrägen
Arbeit ist auch anzutreffen, wenn das Triebfahrzeug mit einer einzigen Mähmaschine
verbunden ist, sei sie vom getragenen oder gezogenen Typ. In Richtung des Gefälles
neigt das Schieben des Tragfahrzeugs und/oder der gezogenen Mähmaschine auch
dazu, den Wert des Überschnitts zwischen der in diesem Durchgang bearbeiteten
Zone und der beim vorhergehenden Durchgang bearbeiteten Zone zu
erhöhen oder zu verringern. Wie vorher beschrieben, kann eine zu starke Verringerung
des Überschnitts zum Auftreten von geschnittenen Produktstreifen führen.
Ebenso ist eine zu starke Vergrößerung des Überschnitts ebenfalls
ein Nachteil, da nun die Arbeitsbreite der Mähmaschine nur teilweise genutzt
wird, woraus sich ein Leistungsverlust ergibt. Das Dokument DE-W-298 16 837 misst
den tatsächlichen Wert des Überschnitts und korrigiert diesen durch eine
Translation der frontalen Arbeitseinheit senkrecht auf die Vorschubachse der Maschine.
Ziel der vorliegenden Erfindung ist, automatisch den optimalen Überschnitt
einer landwirtschaftlichen Mähmaschine bei der schrägen Arbeit zu gewährleisten.
Zu diesem Zweck ist die Mähmaschine gemäß der vorliegenden
Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass sie zusätzlich eine Steuervorrichtung
umfasst, die dazu bestimmt ist, das Betätigungselement in Abhängigkeit
vom Seitenneigungswinkel der landwirtschaftlichen Mähmaschine zu steuern, um
einen optimalen Überschnittwert zu gewährleisten.
So wird die Querposition der Arbeitseinheit in Bezug zum Triebfahrzeug
automatisch in Abhängigkeit von der Schräge des Geländes verändert.
Diese Querverschiebung der Arbeitseinheit ermöglicht es, jedes Schieben auszugleichen
und folglich einen optimalen Überschnitt zu gewährleisten.
Weitere Merkmale der Erfindung, die getrennt oder in allen ihren möglichen
Kombinationen zu betrachten sind, gehen ferner aus der nachfolgenden Beschreibung
von nicht einschränkenden Ausführungsbeispielen der Erfindung hervor,
die in den beiliegenden Zeichnungen dargestellt sind, wobei:
1 eine Draufsicht eine Mähmaschine gemäß
der vorliegenden Erfindung darstellt, die ein horizontales Gelände bearbeitet,
2 eine Vergrößerung der mit II in
1 bezeichneten Zone darstellt,
3 die Mähmaschine aus 1
bei der schrägen Arbeit darstellt, wobei die Steuervorrichtung nicht aktiviert
ist, um den Stand der Technik darzustellen,
4 de Mähmaschine aus 2
mit der aktivierten Steuervorrichtung darstellt,
5 schematisch eine Steuervorrichtung darstellt,
6 von oben gesehen eine weitere Mähmaschine gemäß
der vorliegenden Erfindung darstellt, die ein horizontales Gelände bearbeitet,
7 die Mähmaschine aus 6
bei der schrägen Arbeit mit der aktivierten Steuervorrichtung darstellt, und
8 die Mähmaschine der 6
in Transportposition darstellt.
1 stellt ein erstes Ausführungsbeispiel einer
landwirtschaftlichen Mähmaschine (1) gemäß der vorliegenden
Erfindung dar. Die Mähmaschine (1) ist an ein Triebfahrzeug (2)
angehängt, das sie in eine Richtung und eine durch den Pfeil (3) angezeigte
Vorschubrichtung zieht. In der nachfolgenden Beschreibung sind die folgenden Begriffe
„vorne" und „hinten" und „vor" und „hinter" in Bezug
auf die Vorschubrichtung (3) und die Begriffe „rechts" und „links"
bei Betrachtung der Mähmaschine (1) von hinten in Vorschubrichtung
(3) definiert.
In diesem ersten Ausführungsbeispiel ist die Mähmaschine
(1) eine Kombination von drei Arbeitseinheiten (4, 5,
6). Genau umfasst die Mähmaschine (1) eine frontale Arbeitseinheit
(4) und zwei seitliche Arbeitseinheiten (5, 6). Bei Betrachtung
der 1 insbesondere ist die frontale Arbeitseinheit
(4) vorne am Triebfahrzeug (2) und quer über einer Längsachse
(7) dieses letztgenannten angeordnet. Die seitlichen Arbeitseinheiten (5,
6) sind hingegen beiderseits der Längsachse (7) und hinten
an der frontalen Arbeitseinheit (4) angeordnet. Um eine bessere Verteilung
der Massen zu erzielen, sind die seitlichen Arbeitseinheiten (5,
6) vorzugsweise hinter dem Triebfahrzeug (2) angeordnet.
Auf dem Fachmann bekannte Weise umfasst jede Arbeitseinheit (4,
5, 6) eine Schneidvorrichtung (8), die dazu bestimmt
ist, ein aufrecht stehendes Produkt zu mähen, wie beispielsweise Gras. Dazu
umfasst die Schneidvorrichtung (8) ihrerseits mindestens ein Schneidelement
(9), das in Drehung um eine nach oben gerichtete Achse angetrieben wird.
Die relativ hohe Drehgeschwindigkeit von annähernd 3000 Umdrehungen pro Minute
des Schneidelements (9) ermöglicht es diesem letztgenannten, das aufrecht
stehende Produkt durch Schlagen zu mähen. Als nicht einschränkendes Beispiel
umfassen die in den Figuren dargestellten Schneidvorrichtungen (8) jeweils
auch Schneidelemente (9), die entlang einer Linie angeordnet sind. Jede
Arbeitseinheit (4, 5, 6) kann somit auf einer Breite
von ungefähr drei Metern schneiden. Auf ebenfalls dem Fachmann bekannte Weise
kann jede Arbeitseinheit (4, 5, 6) zusätzlich eine
Behandlungsvorrichtung, die dazu bestimmt ist, das Trocknen des geschnittenen Produktes
zu beschleunigen, und/oder eine Ablagevorrichtung umfassen, die dazu bestimmt ist,
den von dem geschnittenen Produkt gebildeten Schwad zu kalibrieren. Solche Behandlungs-
und Ablagevorrichtungen sind in den Figuren nicht dargestellt.
Ebenso sind die Übertragungselemente, die dazu bestimmt sind,
die Arbeitseinheiten (4, 5, 6) von den Zapfwellen des
Triebfahrzeugs (2) anzutreiben, da sie dem Fachmann weitestgehend bekannt
sind, nicht in den Figuren dargestellt.
In diesem ersten Ausführungsbeispiel umfasst die Mähmaschine
(1) eine erste Verbindungsvorrichtung (10), die dazu bestimmt
ist, die frontale Arbeitseinheit (4) mit dem Triebfahrzeug (2)
zu verbinden. Auf bevorzugte Weise ermöglicht es die erste Verbindungsvorrichtung
(10), während der Arbeit mit der frontalen Arbeitseinheit (4)
den Bodenunebenheiten zu folgen, unabhängig von der Position des Triebfahrzeugs
(2). Dazu ermöglicht die erste Verbindungseinheit (10) sowohl
eine im Wesentlichen vertikale Translationsbewegung als auch eine Rollbewegung zwischen
der frontalen Arbeitseinheit (4) und dem Triebfahrzeug (2). Auf
ebenfalls bevorzugte Weise ermöglicht es die erste Verbindungsvorrichtung (10),
bei der Arbeit mindestens einen Teil des Gewichts der frontalen Arbeitseinheit (4)
auf das Triebfahrzeug (2) zu übertragen. Auf diese Weise wird der
Druck auf den Boden, der von der frontalen Arbeitseinheit (4) ausgeübt
wird, verringert, wodurch insbesondere die für die Verschiebung der landwirtschaftlichen
Mähmaschine (1) erforderliche Zugkraft verringert wird. Um diese verschiedenen
Funktionen durchzuführen, umfasst die erste Verbindungsvorrichtung (10)
zum Beispiel ein System von Triebstangen und Federn. Diese verschiedenen Mittel
oder ihre technischen Äquivalente und ihre Anordnung sind dem Fachmann bekannt,
weshalb die erste Verbindungsvorrichtung (10) nicht weiter beschrieben
ist.
In diesem ersten Ausführungsbeispiel umfasst die Mähmaschine
(1) auch eine zweite Verbindungsvorrichtung (11), die dazu bestimmt
ist, die seitlichen Arbeitseinheiten (5, 6) mit dem Triebfahrzeug
(2) zu verbinden. Bei Betrachtung insbesondere der 1
und 2 ist jede seitliche Arbeitseinheit (5,
6) mit einem Ende eines jeweiligen Stützarms (12) mittels
eines ersten Gelenks (13) mit einer entlang der Vorschubrichtung (3)
ausgerichteten Achse verbunden. Das andere Ende des Stützarms (12)
ist mit einem Gestell (14) mittels eines zweiten Gelenks (15)
mit einer Achse, die ebenfalls entlang der Vorschubrichtung (3) ausgerichtet
ist, und mittels eines dritten Gelenks (16) mit einer nach oben gerichteten
Achse verbunden. Das Gestell (14) seinerseits ist mit dem Triebfahrzeug
(2) verbunden.
Auf bevorzugte Weise sind die Achse des zweiten Gelenks (15)
und die Achse des dritten Gelenks (16) zusammenlaufend. Ebenso sind die
Achse des ersten Gelenks (13) und die Achse des zweiten Gelenks (15)
vorzugsweise parallel. So ermöglichen es das erste und das zweite Gelenk (13,
15) der entsprechenden seitlichen Arbeitseinheit (5,
6), den Geländeunebenheiten unabhängig von der Position des Triebfahrzeugs
(2) zu folgen. Das dritte Gelenk (16) ermöglicht es seinerseits
der entsprechenden seitlichen Arbeitseinheit (5, 6), im Falle
des Treffens auf ein Hindernis, nach hinten auszuweichen.
Auf dem Fachmann bekannte Weise umfasst die zweite Verbindungsvorrichtung
(11) zusätzlich Mittel, um mindestens einen Teil des Gewichts der
seitlichen Arbeitseinheiten (5, 6) auf das Gestell (14)
und somit auf das Triebfahrzeug (2) zu übertragen. Es sind auch Antriebselemente
vorgesehen, um durch Schwenken um das zweite Gelenk (15) die seitlichen
Arbeitseinheiten (5, 6) von einer im Wesentlichen horizontalen
Arbeitsposition in eine im Wesentlichen vertikale Transportposition und umgekehrt
zu bringen. Diese verschiedenen Elemente sind weitestgehend bekannt und werden somit
nicht näher beschrieben.
In diesem ersten Ausführungsbeispiel ermöglicht die zweite
Verbindungsvorrichtung (11) bei der Arbeit eine Querverschiebung der seitlichen
Arbeitseinheiten (5, 6) in Bezug auf die Längsachse (7)
des Triebfahrzeugs (2) Dazu und bei Betrachtung von 2
umfasst das Gestell (14) einen vorderen Teil (14a), der mit dem
Triebfahrzeug (2) verbunden ist, und einen hinteren Teil (14b),
der mit den Stützarmen (12) verbunden ist. Das Gestell (14),
umfasst zusätzlich zwei Triebstangen (17), deren Enden einerseits
mit dem vorderen Teil (14a) und andererseits mit dem hinteren Teil (14b)
mittels Gelenken mit einer nach oben gerichteten Achse verbunden sind. Die beiden
Triebstangen (17) stellen so ein verformbares Trapezoid her, das eine relative
Verschiebung des hinteren Teils (14b) in Bezug zum vorderen Teil (14)
entlang einer Querrichtung ermöglicht. Um das so erzeugte Trapezoid zu verformen,
ist ein Betätigungselement (18) vorgesehen. In dem in 2
dargestellten Beispiel ist das Betätigungselement (18) mittels eines
Hydraulikzylinders (18) ausgeführt, dessen Enden einerseits mit dem
vorderen Teil (14a) und andererseits mit dem hinteren Teil (14b)
mittels Gelenken mit einer nach oben gerichteten Achse verbunden sind. Auf bevorzugte
Weise ist der Zylinder (18) ein Zylinder mit Doppelwirkung. Die Versorgung
des Zylinders (18) mit Druckfluid erfolgt von einer Pumpe aus, die auf
dem Triebfahrzeug (2) vorhanden ist, und mittels Leitungen.
Nach einem wichtigen Merkmal der vorliegenden Erfindung umfasst die
landwirtschaftliche Mähmaschine (1) zusätzlich eine Steuervorrichtung
(20), die dazu bestimmt ist, das Betätigungselement (18)
in Abhängigkeit vom Seitenneigungswinkel der Mähmaschine (1)
zu steuern.
In dem schematisch in 5 dargestellten Ausführungsbeispiel
umfasst die Steuervorrichtung (20) zu diesem Zweck einen Sensor (21),
der es ermöglicht, in Bezug zur Horizontalen den Neigungswinkel der Mähmaschine
(1) um die Längsachse (7) des Triebfahrzeugs (2)
zu messen, d.h. den Seitenneigungswinkel. Als nicht einschränkendes Beispiel
kann ein solcher Sensor (21) mittels eines Neigungsmessers ausgeführt
sein. Die Steuervorrichtung (20) umfasst auch eine Steuereinheit (22),
die dazu bestimmt ist, die von dem Sensor (21) kommende Information zu
bearbeiten. Die Steuervorrichtung (20) umfasst ferner einen Hydraulikverteiler
(23), der auf den Leitungen angeordnet ist, die den Zylinder (18)
mit dem Triebfahrzeug (2) verbinden. Der Hydraulikverteiler (23)
ermöglicht es in Abhängigkeit von den von der Steuereinheit (22)
gegebenen Befehlen, den Zylinder (18) mit Druckfluid zu speisen oder nicht.
Wenn somit das Triebfahrzeug (2) ein schräges Gelände bearbeitet,
ruft die Steuervorrichtung (20) automatisch das Einziehen oder Ausfahren
der Stange des Zylinders (18) hervor, um die seitlichen Arbeitseinheiten
(5, 6) quer zu verschieben.
Auf bevorzugte Weise umfasst die Steuervorrichtung (20) ferner
ein Erfassungsmittel (24), um die Steuereinheit (22) zu informieren,
wenn die seitlichen Arbeitseinheiten (5, 6) eine Mittelposition
erreicht haben, d.h. wenn die seitlichen Arbeitseinheiten (5,
6) symmetrisch beiderseits der Längsachse (7) angeordnet
sind. So ist die Steuervorrichtung (20) in der Lage, die seitlichen Arbeitseinheiten
(5, 6) automatisch wieder mittig einzurichten, wenn das Triebfahrzeug
(2) wieder auf einem horizontalen Gelände fährt. In diesem ersten
Ausführungsbeispiel ist diese automatische mittige Einrichtung der seitlichen
Arbeitseinheiten (5, 6) auch vorteilhaft, um die Mähmaschine
(1) in Transportposition zu bringen.
Zum Beispiel kann ein solches Erfassungsmittel (24) durch
einen Kontaktgeber verwirklicht sein, der an einem der Teile (14a,
14b) des Gestells (14) befestigt ist, und den anderen der Teile
(14a, 14b) abtastet. Dieser Kontaktgeber überträgt nun
ein Signal an die Steuereinheit (22), wenn die seitlichen Arbeitseinheiten
(5, 6) die Mittelposition erreicht haben.
Diese Funktion der mittigen Einrichtung kann auch mittels eines Zylinders
erfüllt werden, der zwei unabhängige Stangen umfasst. Auf dem Fachmann
bekannte Weise ist ein solcher Zylinder in der Lage, mindestens drei getrennte Positionen
zu definieren. Eine eingezogene Position, eine Zwischenposition und eine ausgefahrene
Position. Mit einem solchen Zylinder und einem entsprechenden Verteiler (23)
ist die Steuervorrichtung (20) in der Lage, die seitlichen Arbeitseinheiten
(5, 6) wieder mittig einzurichten, ohne auf das Erfassungsmittel
(24) zurückzugreifen.
Auf vorteilhafte Weise bestimmt die Steuereinheit (22) für
jeden Wert des Seitenneigungswinkels den optimalen Wert der Querverschiebung, die
den seitlichen Arbeitseinheiten (5, 6) vorzuschreiben ist. Zu
diesem Zweck ist das Erfassungsmittel (24) vorzugsweise durch einen Positionsgeber
verwirklicht, der die Steuereinheit (22) ständig über die relative
Position des vorderen Teils (14a) in Bezug auf den hinteren Teil (14b)
des Gestells (14) informiert. So wirkt die Steuereinheit (22)
auf entsprechende Weise auf den Verteiler (23) ein, bis der von dem Positionsgeber
angezeigte Wert der bestimmten optimalen Verschiebung entspricht.
Als Beispiel kann die optimale Verschiebung als eine kontinuierliche
Funktion des Seitenneigungswinkels definiert werden. In einem weiteren Ausführungsbeispiel
kann die optimale Querverschiebung auf nicht kontinuierliche Weise definiert werden.
Für verschiedene vom Seitenneigungswinkel erreichte Schwellen wird somit ein
spezifischer Wert als optimale Verschiebung zugeteilt. Es kann auch eine Kombination
dieser beiden Arten zur Bestimmung der optimalen Verschiebung eingesetzt werden.
Die Mähmaschine (1) gemäß der vorliegenden
Erfindung funktioniert folgendermaßen.
Auf einem horizontalen Gelände sind die seitlichen Arbeitseinheiten
(5, 6) symmetrisch beiderseits der Längsachse (7)
des Triebfahrzeugs (2) angeordnet. Bei Betrachtung der 1
und 2 ist diese Anordnung derart, dass die Arbeitszone
jeder seitlichen Arbeitseinheit (5, 6) die bereits von der frontalen
Arbeitseinheit (4) bearbeitete Zone etwas überlappt. Diese Überlappung,
Überschnitt (19) genannt, der einzelnen Arbeitszonen stellt eine Sicherheitszone
dar, die festgesetzt ist, um einen perfekten Schnitt des Produktes auf der gesamten
Arbeitszone der Mähmaschine (1) zu gewährleisten. Als Beispiel
beträgt der Wert eines solchen Überschnitts ungefähr 250 Millimeter.
Auf einem schrägen Gelände, d.h. wenn das Triebfahrzeug
(2) quer zu einem Gefälle fährt, wie in den 3
und 4 dargestellt, neigt das Triebfahrzeug (2)
dazu, auf dem Gefälle nach unten zu gleiten. Obwohl sie sich auf einer geraden
Bahn befindet, neigt sich somit die Längsachse (7) des Triebfahrzeugs
(2) in Bezug zur Vorschubrichtung (3). Daraus ergibt sich eine
Verringerung des Überschnitts (19) zwischen der frontalen Arbeitseinheit
(4) und einer der seitlichen Arbeitseinheiten (5, 6).
Bei Betrachtung der 3, die den Stand der Technik darstellt,
kann es somit vorkommen, dass der Wert des Überschnitts (19) unter
eine Mindestschwelle sinkt und sogar gleich Null wird. In solchen Füllen und
auf für den Benutzer inakzeptable Weise würde die landwirtschaftliche
Mähmaschine (1) Streifen von nicht geschnittenen Produkten zurücklassen.
Um dies zu vermeiden steuert die Steuervorrichtung (20)
bei Betrachtung von 4 und gemäß der vorliegenden
Erfindung das Betätigungselement (18), um die seitlichen Arbeitseinheiten
(5, 6) quer zu verschieben. So ist die Steuervorrichtung (20)
vollkommen automatisch in der Lage, einen optimalen Überschnittwert (19)
bei der schrägen Arbeit zu bewahren.
Auf bevorzugte Weise und bei Betrachtung der 2
insbesondere bilden die Triebstangen (17), die den vorderen Teil (14a)
und den hinteren Teil (14b) des Gestells (14) verbinden, vorzugsweise
ein nach vorne konvergierendes Trapez. So ist jede Querverschiebung der seitlichen
Arbeitseinheiten (5, 6) auch von einem Schwenken um eine nach
oben gerichtete Achse begleitet. Diese Kombination der Translations- und Schwenkbewegungen
erhöht vorzugsweise die Variationsamplitude des Überschnitts (19).
Auf ebenfalls bevorzugte Weise ermöglicht es der Sensor (21)
ferner, den Gierbewegunswinkel des Triebfahrzeugs (2) zu messen. Die Steuervorrichtung
(20) ist somit in der Lage, den Krümmungsradius der von dem Triebfahrzeug
(2) eingenommenen Bahn zu bestimmen und die Position der seitlichen Arbeitseinheiten
(5, 6) in der Folge zu korrigieren. Aus diesem Grund wird der
Überschnittwert (19) optimal gehalten, auch bei einer gekrümmten
Bahn auf einem horizontalen Gelände. Als nicht einschränkendes Beispiel
ist ein solcher Sensor (21) mittels einer Trägheitszentrale ausgeführt.
In dem ersten Ausführungsbeispiel, das in den 1
bis 4 dargestellt ist, ist die Mähmaschine (1)
eine Kombination von drei Arbeitseinheiten (4, 5, 6).
Allerdings ist die vorliegende Erfindung auch für die nicht dargestellten Mähmaschinen
anwendbar, die eine frontale Arbeitseinheit (4) und eine einzige seitliche
Arbeitseinheit (6) umfassen, die beiden von einem Triebfahrzeug (2)
getragen werden.
Die 6 bis 8
stellen in derselben Ansicht wie in den 1 bis
4 ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Mähmaschine dar. Diese Mähmaschine (101) umfasst eine gewisse
Zahl von Elementen, die vorher beschrieben wurden. Diese Elemente behalten folglich
dasselbe Bezugszeichen und werden nicht nochmals beschrieben. Sie umfasst auch eine
gewisse Zahl von Elementen, die mit den vorher beschriebenen Elementen der Mähmaschine
(1) vergleichbar sind. Diese Elemente besitzen dasselbe Bezugszeichen wie
diese vergleichbaren Elemente der Mähmaschine (1), erhöht um
100. Sie sind nur beschrieben, wenn dies erforderlich ist.
So umfasst die Mähmaschine (101) eine frontale Arbeitseinheit
(4), die vorne am Triebfahrzeug (2) und quer über einer Längsachse
(7) dieses letztgenannten angeordnet ist. Die frontale Arbeitseinheit (4)
ist vergleichbar mit der in dem ersten Ausführungsbeispiel beschriebenen. Die
Mähmaschine (101) umfasst auch eine seitliche Arbeitseinheit (106).
Die seitliche Arbeitseinheit (106) ist mit dem Triebfahrzeug (2)
mittels einer Verbindungsvorrichtung (111) verbunden.
In diesem zweiten Ausführungsbeispiel ist die seitliche Arbeitseinheit
(106) vom gezogenen Typ. Auf bekannte Weise umfasst die Verbindungsvorrichtung
(111) somit einen Rahmen (25), eine Deichsel (28) und
einen Anhängerkopf (30). So ist bei Betrachtung der 6
bis 8 die seitliche Arbeitseinheit (106) mit
dem Rahmen (25) mittels einer dem Fachmann bekannten Aufhängung (26)
verbunden. Die Aufhängung (26) ermöglicht es vorzugsweise der
seitlichen Arbeitseinheit (106), den Bodenunebenheiten unabhängig
von der Position des Rahmens (25) zu folgen. Die Aufhängung (26)
ermöglicht es auch, zumindest einen Teil des Gewichts der seitlichen Arbeitseinheit
(106) auf den Rahmen (25) zu übertragen. Der Rahmen (25)
liegt auf dem Boden auf, während der Arbeit wie beim Transport, und zwar mittels
zwei Rädern (27). Eines der Enden der Deichsel (28) ist mit
dem Rahmen (25) mittels eines Gelenks (29) mit einer nach oben
gerichteten Achse verbunden. Das andere Ende der Deichsel (28) ist mit
dem Anhängerkopf (30) mittels eines weiteren Gelenks (31)
mit einer ebenfalls nach oben gerichteten Achse verbunden. Der Anhängerkopf
(30) seinerseits ist dazu bestimmt, mit dem Triebfahrzeug (2)
verbunden zu werden. Es ist auch ein Betätigungselement (118) vorgesehen,
das es ermöglicht, die Deichsel (28) in Bezug auf den Rahmen (25)
um das Gelenk (29) zu schwenken. Bei Betrachtung der 6
bis 8 ist das Betätigungselement (118)
mittels eines Hydraulikzylinders (118) ausgeführt, dessen Enden einerseits
mit der Deichsel (28) und andererseits mit dem Rahmen (25) mittels
Gelenken mit nach oben gerichteter Achse verbunden sind. Auf bevorzugte Weise ist
der Zylinder (118) ein Zylinder mit Doppelwirkung. Die Versorgung des Zylinders
(118) mit Druckfluid erfolgt von einer Pumpe aus, die auf dem Triebfahrzeug
(2) vorhanden ist, und mittels Leitungen.
Wenn die Mähmaschine (101) von dem Triebfahrzeug (2)
gezogen wird, ermöglicht die so gebildete Verbindungsvorrichtung (111)
die Querverschiebung der seitlichen Arbeitseinheit (106). Bei Betrachtung
der 8 ermöglicht es nämlich die Verkürzung
des Zylinders (118), die seitliche Arbeitseinheit (16) in der
Verlängerung des Triebfahrzeugs (2) anzuordnen. Diese Position wird
insbesondere beim Transport auf öffentlichen Straßen verwendet. Eine Verlängerung
des Zylinders (118) hingegen ermöglicht die Positionierung der seitlichen
Arbeitseinheit (106) in Arbeitsposition, wie in den 6
und 7 dargestellt.
Auf besonders vorteilhafte Weise umfasst die Mähmaschine (101)
auch eine Steuervorrichtung (20) ähnlich der in dem ersten Ausführungsbeispiel
beschriebenen. Wie für das erste Ausführungsbeispiel wirkt die Steuervorrichtung
(20) automatisch auf den Zylinder (118) ein, um einen minimalen
Überschnitt (19) insbesondere bei schräger Arbeit zu ermöglichen.
In diesem zweiten Ausführungsbeispiel erfasst das Erfassungsmittel
(24) dieses Mal die Winkelposition der Deichsel (28) in Bezug
auf den Rahmen (25) um das Gelenk (29). Diese Winkelposition der
Deichsel (28) ermöglicht es, die Querposition der Arbeitseinheit (106)
zu bestimmen. Das Erfassungsmittel (24) ermöglicht es somit der Steuervorrichtung
(20), die Mähmaschine (101) wieder in die Position der
6 zu bringen, wenn das Triebfahrzeug (2) wieder
auf einem horizontalen Gelände fährt.
Die landwirtschaftlichen Mähmaschinen (1;
101), die soeben beschrieben wurden, sind nur Ausführungsbeispiele,
die keinesfalls den durch die nachfolgenden Ansprüche definierten Schutzbereich
einschränken können.
So umfasst die Mähmaschine (1; 101) nicht unbedingt
eine Arbeitseinheit (4), die vorne am Triebfahrzeug (2) angeordnet
ist. In diesem Fall wird der Überschnitt (19) ausgehen von der beim
vorhergehenden Durchgang geschnittenen Zone gemessen.
Ebenso kann die Steuervorrichtung (20) sehr gut den Sensor
(21), der dazu bestimmt ist, den Seitenneigungswinkel der Mähmaschine
(1; 101) zu messen, nicht enthalten. Nach einem weiteren Ausführungsbeispiel
kann nämlich die Information zu diesem Seitenneigungswinkel der Mähmaschine
(1; 101) von einem bereits am Triebfahrzeug (2) vorhandenen
Sensor kommen.