Diese Patentanmeldung betrifft ein System zur Identifizierung von
einzelnen Kleidungs- oder Wäschestücken und deren Sortierung in einer
vorbestimmten Reihenfolge.
Es ist allgemein bekannt, dass in großen Gemeinschaften wie Fabriken,
Krankenhäusern, Internaten, Hotels und Ähnlichem der Bedarf an einer schnellen
und leistungsfähigen Dienstleistung besteht, um die Kleidungs- oder Wäschestücke
von jedem einzelnen Mitglied der oben genannten Gemeinschaften zu waschen und zu
verteilen (siehe z.B. US 3 416 841 A).
Um diese Dienstleistung zu erleichtern wird seit einiger Zeit die
Idee, einen Identifikationschip auf jedes oben genannte Kleidungsstück zu nähen,
angewendet; dank diesem Verfahren können die verschiedenen Kleidungsstücke
einzeln identifiziert und dem richtigen Besitzer zurückgegeben werden, obwohl
sie während einiger Arbeitsstufen alle zusammen und durcheinander behandelt
werden.
In diesem Zusammenhang sind Identifikationskammern schon vorhanden,
die eben dafür benutzt werden, um die zu identifizierenden Kleidungsstücke
zu halten und in denen sich die entsprechenden Identifizierungsvorrichtungen befinden,
um jeden Kleidungsstückschip identifizieren zu können und seinen Kode
lesen zu können.
Offensichtlich ergibt die Ermittlung des elektronischen Kodes von
jedem Kleidungsstück die Angabe, die es ermöglicht, irgendein Kleidungsstück
seinem Besitzer zuzuweisen; die oben genannten Kammern sind dementsprechend mit
einem abnehmbaren Boden gebaut, der aufgeht, sobald das Kleidungsstück identifiziert
wurde.
Das Kleidungsstück kann also auf ein darunter liegendes Förderband
herunterfallen, das es zum Beispiel bis zu einem bestimmten Wäschewagen leiten
wird, der dem Besitzer des Kleidungsstückes entspricht.
Bei dieser üblichen Technologie ist die oben genannte Kammer
auch mit Mitteln ausgestattet, um die Kleidungsstücke innerhalb der Kammer
zu bewegen; solche Mittel sollen nur dann betätigt werden, wenn ein sich in
der Kammer befindende Kleidungsstück in einer solchen Position ist, dass der
am Kleidungsstück genähte Chip vom oben genannten Identifizierungsmittel
nicht identifiziert werden kann.
Die Betätigung dieser Bewegungsmittel macht es nämlich möglich,
das Kleidungsstück in eine neue Position zu bringen und daher den entsprechenden
Chip in eine jetzt identifizierbare Position zu bringen.
Die Lösungen, die bisher für die nötige Bewegung der
Kleidungsstücke innerhalb einer solchen Identifikationskammer angewendet wurden,
bestehen einerseits aus der Anwendung von Aktuatoren, die in der Lage sind, die
ganze Struktur der Kammer und dadurch auch die darin enthaltenen Kleidungsstücke
kraftvoll zu schütteln, andererseits aus der Anwendung von rotierenden Rührarmen
oder von Gebläseluft verteilenden Strahldüsen, die in der Lage sind, die
zu identifizierenden Kleidungsstücke mechanisch bzw. pneumatisch zu bewegen.
Der Zweck dieser Erfindung ist es, in dieser gefestigten Technologie
Neuerungen einzuführen, die zu einer Vereinfachung der Struktur der ganzen
Kleidungsstückidentifizierungsanlage, einer größeren Verwirklichungskostengünstigkeit
und einer höheren Leistungsfähigkeit führen. Die Erfindung besteht
aus einem System einschließlich Merkmalen nach den beigelegten Ansprüchen.
Der Grundgedanke dieser Erfindung ist die Erfassung, dass dieselben
Gebläseluftströmungen, die in der Vergangenheit manchmal angewendet wurden,
um die Kleidungsstücke innerhalb einer Identifikationskammer zu bewegen, eigentlich
auch dafür geeignet sind, vorteilhaft für das Auswerten aus der Kammer
selbst der allmählich identifizierten Kleidungsstücke angewendet zu werden.
In dieser Hinsicht ist es deutlich, dass die Kammer der Anlage laut
der Erfindung mit Vorrichtungen (vorzugsweise einem Hochleistungsventilator) ausgestattet
sein soll, die in der Lage sind, der in der Kammer selbst enthaltenen Luft eine
kraftvolle Beschleunigung zu geben.
Nun können während der Ausführung der Kleidungsstückidentifizierung
solche Vorrichtungen in der Regel in Ruhestellung bleiben und allenfalls nur dann
eingreifen – um das Kleidungsstück zu schütteln –, wenn
der Chip des Kleidungsstückes anfänglich nicht von den entsprechenden
Identifizierungsvorrichtungen identifiziert werden konnte.
Aber nachdem diese Identifizierung eingetreten ist, können die
selben Vorrichtungen wieder eingreifen und tätig bleiben, solange es nötig
ist, damit die von ihnen erzeugte Luftturbulenz das Kleidungsstück nach oben
und außerhalb der Kammer selbst "treiben" kann.
In Bezug auf diesen letzten Punkt wird darauf hingewiesen, dass die
Anwendung der beschriebenen Technologie die Änderung der Struktur der Identifikationskammer
und der Art und Weise, wie sich die hinausgehenden Kleidungsstücke in die Sammelwagen
bewegen, mit sich bringt.
Die in Zusammenhang mit der Anlage nach einer Darstellung der Erfindung
gebaute Kammer schließt oben eine breite Öffnung ein, die den aufeinander
folgenden, von den oben genannten starken Gebläseluftströmungen zweckmäßig
getriebenen Kleidungsstücken erlaubt, aus der Kammer nach oben und nicht mehr
nach unten sich zu bewegen, wie es bei den herkömmlichen Sortier- und Identifikationskammern
der Fall ist.
In dieser Hinsicht wird klar, wie die Anlage laut dieser Erfindung
auch auf die Mitarbeit der Förderbänder verzichten kann, auf die die herkömmlichen
Kammern mit Schwerkraft die entsprechenden soeben identifizierten Kleidungsstücke
entladen.
Genauer gesagt, um das "erzwungene" Auswerfen der identifizierten
Kleidungsstücke durch die oben genannte obere Öffnung der Sortier- und
Identifikationskammer zu verwirklichen, weist die Kammer unten einen Boden aus Gitter
und einen darunter stehenden Hochleistungsventilator auf.
In dieser Hinsicht ist es leicht zu verstehen, wie der kraftvolle,
vom Ventilator erzeugte Luftzug mittels der oben genannten Gitterstruktur des Bodens
innerhalb der Kammer eindringen kann, wonach er unmittelbar das soeben identifizierte
Kleidungsstück anschiebt und sein Auswerfen durch die oben genannte obere Öffnung
verursacht.
Mit diesem System dringen die in Richtung des oberen Endes der Kammer
beförderten Kleidungsstücke in ein dickes Förderungs- und Entladerohr
ein und durchlaufen es schnell, wiederum dank des "pneumatischen" Auftriebs, der
durch den oben genannten, mit dem Kammerboden verknüpften Ventilator gewährleistet
ist.
Insbesondere sieht ein solches Rohr wie ein umgedrehtes "U" aus, mit
einem ersten vertikalen aufsteigenden Abschnitt (in den jedes Kleidungsstück
nach dem Auswerfen aus der Identifikationskammer eindringt), der die Kleidungsstücke
nach oben bringt, einem mittleren horizontalen Abschnitt, der die Kleidungsstücke
von der Identifikationskammer entfernt, und einem zweiten vertikalen, diesmal ablaufenden,
Abschnitt, aus dem die Kleidungsstücke einfach durch die Schwerkraft in den
entsprechenden, darunter positionierten Wäschewagen hinabfallen können.
Um die Zweckmäßigkeit und die Vielseitigkeit der betreffenden
neuen Anlage zu steigern, ist das oben genannte Förderungsrohr in der Lage,
sich um sich selbst zu drehen, indem es als Achse den eigenen vertikalen aufsteigenden
Abschnitt, der an die oben genannte Identifikationskammer gekuppelt ist, ausnutzt.
Diese Möglichkeit des Förderungsrohres, sich um sich selbst
zu drehen, erlaubt eine schnelle Änderung seiner Position und dadurch auch
eine Änderung des Punktes, in dem es die verschiedenen Kleidungsstücke
entlädt.
Auf diese Weise ist es möglich, eine gewisse Anzahl von Wäschewagen
hinter der Identifikationskammer vorzubereiten und die Schwenkfähigkeit des
Förderungsrohres auszunutzen, um die ausgehenden Kleidungsstücke wahlweise
zum einen oder zum anderen dieser Wagen zu leiten.
Schlussendlich soll noch bemerkt werden, dass die nach einer Darstellung
dieser Erfindung angewendete Sortier- und Identifikationskammer von einem Boden
Gebrauch macht, der in der Lage ist, herunterzuklappen und einen Fallteil für
die sich darin befindenden Kleidungsstücke freizulassen.
Insbesondere wird die "Beseitigung" dieses Bodens dann betätigt,
wenn ein in der Identifikationskammer eingeführte Kleidungsstück nicht
identifiziert werden kann, vielleicht weil zufällig sein Chip verloren gegangen
ist.
In einem solchen Fall muss nämlich verhindert werden, dass ein
nicht identifiziertes Kleidungsstück zur nächsten Sortierfase geleitet
wird; darum sorgt das oben genannte Eröffnen des Bodens der Identifikationskammer
tatsächlich dafür, dass dieses Kleidungsstück durch die Schwerkraft
in einen Wagen hinabstürzen kann, der eben dazu dient, um die nicht identifizierten
Kleidungsstücke aufzunehmen.
Zum besseren Verständnis erfolgt nun eine weitere Beschreibung
anhand der beiliegenden Zeichnungen, die nur erläuternden, aber keinen einschränkenden
Zweck haben, wobei:
1 ist die axonometrische Darstellung der Vorrichtung
laut der Erfindung;
2 ist der vorigen Figur ähnlich, aber sie zeigt
die Schwenkfähigkeit, die dem entsprechenden Förderungsrohr für vorher
identifizierte Kleidungsstücke gegeben wird.
Mit Bezug auf diesen Figuren schließt das oben genannte System
eine vertikale tragende Struktur (S) ein, die eine Kammer (1) für
die Identifizierung und die Sortierung von einzelnen, mit Identifikationschip versehenen
Kleidungs- oder Wäschestücken trägt; die Befüllung der oben
genannten Kammer (1) geschieht durch ein Fenster (auf den beiliegenden
Zeichnungen nicht gezeigt), das aus der oben genannten vertikalen tragenden Wand
(S) geschnitten ist.
Diese Kammer (1) wendet in der Regel die zweckmäßigen
Identifikationsvorrichtungen an, die in der Lage sind, die auf den innerhalb dieser
Kammer durch das oben genannte Fenster eingeführten Kleidungsstücken genähten
Chips zu lesen.
Oben endet die genannte Kammer (1) mit einem abgeschnittenen
pyramideförmigen Abschnitt (1a), das dicht mit dem vertikalen aufsteigenden
Abschnitt (2a) eines dicken Förderungsrohres (2) angeschlossen
ist, mit einer dazwischenliegenden horizontalen Platte (3), die hinter
der oben genannten vertikalen tragenden Struktur (S) freihängend liegt.
In der bevorzugten Ausführungsform weist das oben genannte Förderungsrohr
(2) ein Profil von einer umgedrehten "U" auf, auf welchem nicht nur der
oben genannte vertikale aufsteigende Abschnitt (2a), sondern auch ein mittlerer
horizontaler Abschnitt (2b) und ein vertikaler ablaufender Abschnitt (2c)
anwesend sind; dieses Rohr (2) hat vorzugsweise auch die Fähigkeit,
im Vergleich zur Längsachse des eigenen vertikalen aufsteigenden Abschnitts
(2a) zu drehen, indem es an der oben genannten horizontalen Platte (3)
zweckmäßig festgemacht ist.
Das Schwenken des oben genannten Rohres (2), wie in
2 gezeigt, geschieht mit Hilfe eines Paares entgegengesetzter
Winden (4) mit horizontaler Achse, die an einem Ende an die oben genannte
horizontale Platte (3) und am anderen Ende an die äußere Basis
des vertikalen aufsteigenden Abschnitts (2a) des Rohres selbst (2)
festgemacht werden.
Unten ist die oben genannte Kammer (1) mit einem Gitterboden
(5) verschlossen, und darunter ist ein Hochleistungsventilator (6)
angebracht, der auf solche Weise ausgerichtet ist, dass der erzeugte Luftzug in
die Kammer (1) durch den oben genannten Gitterboden (5) geleitet
wird.
Nun kann, wie schon vorweggesagt, der oben genannte Ventilator (6)
zu zweifachem Zweck angewendet werden.
Einerseits, um ein Kleidungsstück kurz innerhalb der Kammer (1)
zu schütteln, wenn sein Chip in einer solchen Position steht, dass es für
die oben genannten, sich in der Kammer selbst befindenden Identifizierungsvorrichtungen
unmöglich ist, ihn zu lesen.; andererseits, um das Kleidungsstück selbst
in Richtung des oben angebrachten Förderungsrohrs (2) kraftvoll voranzutreiben.
Es ist überflüssig zu erwähnen, dass im zweiten Fall
der Ventilator (6) länger tätig bleiben muss als wenn er nur
dafür genutzt wird, ein Kleidungsstück zu schütteln.
Diesbezüglich soll klargestellt werden, dass 1
den Fall einer Verbindung des oben genannten Systems mit einem einzigen Wäschewagen
(C) zeigt; in diesem Fall kann das Förderungsrohr (2) selbstverständlich
eine feste Position behalten, indem sein vertikaler ablaufender Abschnitt (2c)
volltreffend über dem Wäschewagen sitzt.
2 dagegen zeigt die Verbindung derselben Anlage mit
drei verschiedenen Wäschewagen (C1, C2, C3); in diesem Fall muss das Förderungsrohr
(2) wahlweise in Richtung der drei Wäschewagen gedreht werden, je
nach dem, ob die aus der Kammer (1) ausgeworfenen Kleidungsstücke
für den einen oder den anderen Wagen bestimmt sind.
Auch wenn in den beiliegenden Figuren der oben genannte Boden (5)
der Kammer (1) immer in seiner geschlossenen, horizontalen Position gezeigt
wird, wird darauf hingewiesen, dass er auch in der Lage ist, herunterzuklappen (er
wird dabei von zweckmäßigen Aktuatoren betätigt, die auf die beiliegenden
Abbildungen nicht gezeigt werden), um das Hinabstürzen mit einfacher Schwerkraft
derjenigen Kleidungsstücke zu ermöglichen, die vorher in die Kammer (1)
eingeführt wurden und nicht identifiziert wurden.
Insbesondere kommt jedes einzige nicht identifizierte, aus der Kammer
(1) hinabstürzende Kleidungsstück in einen unten stehenden Trichter
(7), der die darauf folgende Leitung in Richtung eines Rückgabefensters
(8) ermöglicht – dieses Rückgabefenster ist in der oben
genannten tragenden Struktur (S) unterhalb des oben genannten Kleidungsstückeingabefensters
ausgeschnitten –, aus der es von seinem Besitzer selbst herausgeholt werden
kann, der es Augenblicke zuvor in die Kammer eingegeben hatte.