| Dokumentenidentifikation |
DE60217441T2 18.10.2007 |
| EP-Veröffentlichungsnummer |
0001265039 |
| Titel |
Ofentür für Schnellmontage |
| Anmelder |
Whirlpool Corp., Benton Harbor, Mich., US |
| Erfinder |
Toschi, Tiziano, V.le G. Borghi 27, 21025 Comerio, IT; Piotti, Roberto, V.le G. Borghi 27, 21025 Comerio, IT |
| Vertreter |
HOFFMANN & EITLE, 81925 München |
| DE-Aktenzeichen |
60217441 |
| Vertragsstaaten |
DE, ES, FR, GB, IT, SE |
| Sprache des Dokument |
EN |
| EP-Anmeldetag |
31.05.2002 |
| EP-Aktenzeichen |
020116679 |
| EP-Offenlegungsdatum |
11.12.2002 |
| EP date of grant |
10.01.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
18.10.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
F24C 15/04(2006.01)A, F, I, 20051017, B, H, EP
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| Beschreibung[de] |
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Ofentür in Übereinstimmung
mit dem Oberbegriff des unabhängigen Anspruchs.
Verschiedene Arten von Ofentüren sind zum Verschließen von
deren üblichem Hohlraum (oder einer Bratkammer) bekannt. Eine Ofentür
umfasst üblicherweise eine ringförmige Struktur oder einen Rahmen, an
dem eine oder mehrere verglaste Oberflächen abgesichert sind. Ein Ziel der
vorliegenden Erfindung ist es, eine Ofentür zur Verfügung zu stellen,
die einen einfachen Aufbau aufweist und schnell zusammengebaut werden kann, während
sie ein verbessertes Erscheinungsbild aufweist. Dieses und weitere Ziele, die dem
Fachmann ersichtlich werden, werden durch eine Ofentür in Übereinstimmung
mit den anhängenden Ansprüchen erzielt. Die vorliegende Erfindung wird
aus den anhängenden Zeichnungen noch ersichtlicher, welche im Wege eines nicht
beschränkenden Beispiels zur Verfügung gestellt werden und in denen:
1 eine perspektivische Explosionsansicht einer Ofentür
gemäß der Erfindung ist und
2 eine rückwärtige Ansicht der Tür aus
1 ist.
Unter Bezugnahme auf diese Figuren wird eine Ofentür gemäß
der Erfindung insgesamt durch das Bezugszeichen 1 gekennzeichnet und umfasst
einen umfänglichen Rahmen 2 mit im Wesentlichen rechteckiger Form,
üblicherweise aus Metall, sowie eine Vielzahl von verglasten Oberflächen,
deren Anzahl in 1
3 ist und die durch die Bezugszeichen 3 bis 5 gekennzeichnet
sind. Insbesondere ist die erste Oberfläche 3 die äußerste
Oberfläche in Bezug auf den Hohlraum eines Ofens (nicht gezeigt), mit dem die
Tür verbunden ist, die zweite Oberfläche 4 ist die Zwischenoberfläche
und die dritte Oberfläche 4 ist die innere Oberfläche, d.h. diejenige,
die dem Hohlraum gegenüberliegt. Die Tür 1 ist mit einer feststehenden
Struktur des Ofens (in dem der Hohlraum bereitgestellt ist) mittels Gelenkelementen
7 verbunden.
Insbesondere umfasst der Rahmen 2 zum Abstützen der
drei verglasten Oberflächen 3, 4 und 5 (die ebenso
im Wesentlichen rechteckig sind) eine Profilschiene 10 mit einem C-förmigen
Querschnitt, die lange Seiten 11 und 12 sowie kurze Seiten
13 und 14 bereithält. Die Profilschiene 10 mit C-förmigem
Querschnitt hat an ihrer unteren Seite (Seite 12) einen Hinterschnitt auf
das Ofenäußere hin, um eine Einführung des Zwischenglases zu ermöglichen
(was aus der nachfolgenden Beschreibung ersichtlich werden wird). Von den gegenüberliegenden
Seiten des Rahmens 2 erstrecken sich daher rechtwinklig zu diesen Seiten
Wände 18 und 19, an denen die Oberflächen
4 und 5 so angeordnet sind, dass sie anliegen. Dabei sollte angemerkt
werden, dass die verglaste Oberfläche 4 zwischen diesen Wänden
innerhalb des Rahmens positioniert ist. Die erste Oberfläche 3 weist
jedoch größere Dimensionen als die des Rahmens 2 auf und steht
vom letzteren hervor, wie aus 2 ersichtlich ist. Zwischen
den Oberflächen 4 und 5, die von den Wänden
19 beabstandet gehalten werden, liegt ein Luftvolumen vor, um den Wärmeübergang
von der dritten Oberfläche 5 auf die zweite Oberfläche
4 zu reduzieren.
Die erste verglaste Oberfläche 3 ist so angeordnet,
dass sie einen an der äußeren Fläche 3A der Oberfläche
3 in bekannter Weise fixierten Handgriff 20 abstützt. Beispielsweise
fixieren (nicht gezeigte) Schrauben oder äquivalente Fixierungselemente so
wie beispielsweise Nieten usw., die durch in der verglasten Oberfläche
3 ausgebildete Durchgangslöcher 22 hindurch verlaufen, den
Handgriff 20 an einem Metallelement 23, das in Übereinstimmung
mit der inneren Fläche 3B der Oberfläche 3 positioniert
ist und hierdurch mittels eines Klebstoffs (beispielsweise eines Zwei-Komponenten-Klebers)
daran fixiert ist. Das Element 23 ist in Übereinstimmung mit einer
ersten Seite 3K (welche unabhängig von der perspektivischen Ansicht
eine größere Länge aufweist) der Oberfläche 3 positioniert,
wobei ein zweites Element 24 ähnlich dem ersten in Übereinstimmung
mit der zweiten Seite 3H dieser Oberfläche mit größerer
Länge positioniert ist und an der Fläche 3B der letzteren mittels
eines Klebstoffs fixiert ist. Die Elemente 23 und 24 umfassen
Vorsprünge 28, die beispielsweise mittels elastischer Deformation
an den gebogenen Kanten des Rahmens 2 abzusichern sind.
Die zweite verglaste Oberfläche 4 wirkt mit gerippten
Elementen 30 zusammen, die in Übereinstimmung mit ihren gegenüberliegenden
Enden 31 und 32 (die unabhängig von der perspektivischen
Ansicht eine größere Länge in 1 aufweisen)
positioniert sind. Diese Elemente 30 sind an der Oberfläche
4 auf eine bekannte Weise, vorzugsweise durch Einführen dieser Enden
31 und 32 in deren Sitze 33, fixiert; sie bestehen aus
einem thermoplastischen Material. Die Elemente 30 sind so angeordnet, dass
sie elastisch gegen die Seiten 11 und 12 des Rahmens
2 agieren, um die Deformationen zu absorbieren, denen sie durch das Glas
während des Gebrauchs des Ofens unterworfen sind.
Abschließend wird die dritte verglaste Oberfläche
5, die dem Inneren des Hohlraums gegenüberliegt, vorzugsweise mittels
eines Klebstoffs an dem Rahmen 2 abgesichert.
Die Oberfläche 5 umfasst einen Endabschnitt
5A mit reduzierter transversaler Breite L oder welcher
seitliche Schrägen 35 bereithält, die es den Ansätzen
36 der Gelenkelemente 7 ermöglichen, an den Seitenkanten
der Oberfläche 5 so positioniert zu werden, dass sie mit Gelenkgegenstücken
zusammenwirken können, die mit der feststehende Struktur des Ofens verbunden
sind. Jedes Gelenkelement 7 ist mit einer korrespondierenden Seite
13 und 14 des Rahmens 2 mittels Schrauben (oder äquivalenter
Fixierungselemente), welche mit in der Seite 13 und 14 und in
einem Arm 7A des Elements 7 (von dem das Ansatzstück
36 senkrecht hervorsteht) versehenen Löchern 38 und
39 zusammenwirken. Jedes Gelenkelement 7 ist ebenso weiter unten
am Rahmen 2 durch Schrauben abgesichert, die durch geeignete (nicht gezeigte)
Löcher in dem Rahmen verlaufen und in den Körper des Gelenkelements
7 eingeschraubt sind. Die Profilschiene 10 mit C-förmigem
Querschnitt des Rahmens hält weiter unten am Rahmen 2 Hinterschnitt-Öffnungen
für die Einführung der Gelenkelemente 7 bereit. Schließlich
ist eine der Seiten 11, 12, 13 oder 14 mittels
eines Schnitts oder einer Öffnung 40 dann in zwei Abschnitte unterteilt,
wenn sich die Profilschiene 10 in diesem Bereich verschließt. Die
Profilschiene mit C-förmigem Querschnitt wird in diesem Bereich vor der Befestigung
der Glas-Paneele angeschweißt.
Aufgrund der Erfindung ist der Zusammenbau der Tür einfach und
zuverlässig. Für diesen Zusammenbau ist die verglaste Oberfläche
5 am Rahmen 2 mit Zwei-Komponenten-Kleber befestigt; die Elemente
7 werden anschließend mittels jeweils zweier Schrauben an dem Rahmen
2 fixiert; die zweite verglaste Oberfläche 4 wird anschließend
in den Rahmen 2 eingeführt, wobei die gerippten Elemente
30 so positioniert sind, dass sie gegen die Rahmenseiten 11 und
12 gelagert sind. Dieser Betrieb wird durch die Deformierbarkeit der Elemente
30 erleichtert.
Die dritte verglaste Oberfläche 3, die (extern) schon
mit dem Handgriff 20 und den zwei Metallelementen 23 und
24 versehen wurde, wird dann an dem Rahmen 2 fixiert. Diese Fixierung
wird durch Einführen des oberen Metallelements 23 in den Rahmen
2 und dann die Fixierung des Zusammenbaus durch zwei Schrauben erreicht,
die das untere Metallelement 24 an dem Rahmen verklemmen. Diese Schrauben,
die vorzugsweise schneidende Schrauben sind, werden ebenso in das gerippte Kunststoffelement
30 des inneren Glas-Paneels 4 eingeschraubt.
Die auf diese Weise aufgebaute Tür weist ebenfalls ein vorteilhaftes
Erscheinungsbild dahingehend auf, dass die verglasten Oberflächen mit dem Rahmen
ohne sichtbares Stützelement, das für diese Oberflächen vorliegen
müsste, verbunden sind.
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| Anspruch[de] |
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Ofentür (1), umfassend einen Stützrahmen (2)
für eine Vielzahl von verglasten Oberflächen (3, 4,
5), wobei der Rahmen (2) mit Gelenkelementen (7) verbunden
ist, die dazu angeordnet sind, die Tür (1) am Ofen in Übereinstimmung
mit einem Brathohlraum des letzteren abzusichern, dadurch gekennzeichnet,
dass der Rahmen (2) eine Profilschiene (10) mit im Wesentlichen
C-förmigem Querschnitt, gebogen in der Form eines Rechtecks, umfasst und zumindest
zwei verglaste Oberflächen (3, 5) an den gegenüberliegenden
Flächen des Rahmens (2) anliegen und an diesen abgesichert sind.
Ofentür wie in Anspruch 1 bezeichnet, dadurch gekennzeichnet, dass
eine weitere verglaste Oberfläche (4) im Inneren des Rahmens (2)
befestigt ist.
Ofentür wie in Anspruch 1 bezeichnet, dadurch gekennzeichnet, dass
die Profilschiene (10) des Rahmens (2) eine Verbindungsregion
(40) an der Seite mit größerer Länge (12) des Rahmens
darstellt.
Ofentür wie in Anspruch 1 bezeichnet, dadurch gekennzeichnet, dass
die erste verglaste Oberfläche (3) an ihrer äußeren Fläche
(3A) einen Handgriff (20) abstützt.
Ofentür wie in Anspruch 1 bezeichnet, dadurch gekennzeichnet, dass
die erste verglaste Oberfläche (3) an ihrer inneren Fläche (3B)
in Übereinstimmung mit den gegenüberliegenden Seiten (3K,
3H) Kupplungselemente (23, 24) zum Absichern der Oberfläche
am Rahmen (2) abstützt, wobei diese Elemente vorzugsweise durch einen
Klebstoff an der verglasten Oberfläche (3) fixiert sind.
Ofentür wie in den Ansprüchen 4 und 5 bezeichnet, dadurch
gekennzeichnet, dass der Handgriff (20) an der verglasten Oberfläche
(3) mittels Schrauben oder ähnlicher Elemente fixiert ist, die durch
Löcher (22), die in der Oberfläche vorgesehen sind und mit einem
(23) der Kupplungselemente (23, 24) verbunden sind, hindurchverlaufen.
Ofentür wie in Anspruch 5 bezeichnet, dadurch gekennzeichnet, dass
jedes Kupplungselement (23, 24) Vorsprünge (28),
die auf den Rahmen (2) hin hervorstehen und daran angekoppelt sind, abstützt.
Ofentür wie in Anspruch 4 bezeichnet, dadurch gekennzeichnet, dass
die zweite verglaste Oberfläche (4) innerhalb des Rahmens (2)
an ihren gegenüberliegenden Enden (31, 32) mit deformierbaren
Elementen (30), die so angeordnet sind, dass sie gegen gegenüberliegende
Seiten (11, 12) des Rahmens (2) agieren, in Wirkverbindung
steht.
Ofentür wie in Anspruch 8 bezeichnet, dadurch gekennzeichnet,
dass jedes deformierbare Element (30) einen Sitz (33) umfasst,
der so angeordnet ist, dass er ein korrespondierendes Ende (31,
32) der zweiten verglasten Oberfläche (4) enthält.
Ofentür wie in Anspruch 4 bezeichnet, dadurch gekennzeichnet, dass
die dritte verglaste Oberfläche (5) einen Endabschnitt (5A)
bereithält, der mit seitlichen Schrägen (35) versehen ist, die
hier dessen transversale Breite (L) in Bezug auf den Rest der Oberfläche (5)
reduzieren, wobei Gelenkansätze (36) der Gelenkelemente (7)
an den Schrägen vorliegen.
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