Die Erfindung betrifft ein Schneidwerkzeug mit einem austauschbaren
Schneideinsatz, wie im Oberbegriff von Anspruch 1 offenbart. Ein solches Schneidwerkzeug
ist aus Dokument US-A-6158928 bekannt.
Solche Schneidwerkzeuge sind bekannt, insbesondere solche, wo der
Schneideinsatz durch eine Klemmschraube in einer Einsatzaufnahmevertiefung des Schneidwerkzeugs
austauschbar gehalten wird. Oft stößt man bei solchen Schneidwerkzeugen
auf Bedienungsschwierigkeiten beim Entfernen oder Ersetzen des Schneideinsatzes,
da dies das Lösen, Entfernen und Einschrauben der Klemmschraube in Umgebungen
erfordert, in denen der Zugriff auf die Klemmschraube entweder ungünstig oder
unmöglich ist. Beispielsweise haben Schneidwerkzeuge in Langdrehautomaten Werkzeugschäfte,
die typischerweise aus rechteckigen Stäben mit einer Querschnittsbreite zwischen
7 und 12 mm hergestellt sind. Der Schneideinsatz wird entweder durch eine Schraube
oder eine Klemmeinrichtung in die Einsatzaufnahmevertiefung geklemmt. Schraubenklemmung
bzw. Festschrauben ist im US-Patent 5 779 400 und in DE
3114460 A1 offenbart. Klemmeinrichtungen bilden einen Teil eines Klemmechanismus,
der ziemlich sperrig und nicht für Schäfte mit sehr kleinem Querschnitt
geeignet ist. Bei festgeschraubten Schneideinsätzen in Schneidwerkzeugen mit
langgestreckten Schäften stößt man dagegen auf ein Problem, nämlich
daß der Schraubenkopf auf einer Seite des Schafts angeordnet ist. Das heißt,
daß der Bediener, um die Schraube zu lösen, zu entfernen oder einzufügen,
zu der Seite des Werkzeugschafts, an der der Schraubenkopf angeordnet ist, Zugang
haben muß, was nicht immer möglich ist.
Es ist eine Aufgabe der Erfindung, ein Schneidwerkzeug mit einen austauschbaren
Schneideinsatz bereitzustellen, bei dem der Schneideinsatz in einer Einsatzaufnahmevertiefung
so gehalten wird, daß die oben genannten Nachteile beseitigt sind.
Erfindungsgemäß wird ein Schneidwerkzeug mit den Merkmalen
des unabhängigen Anspruchs 1 mit einem Werkzeugkörper, einem Schneideinsatz
und einem Befestigungselement bereitgestellt, wobei der Schneideinsatz durch das
Befestigungselement in einer Einsatzaufnahmevertiefung des Werkzeugkörpers
befestigt ist;
wobei die Einsatzaufnahmevertiefung eine Basiswand und eine erste und zweite Seitenwand,
die sich im allgemeinen von der Basiswand nach oben erstrecken, und eine Aufnahmevertiefungsdurchgangsbohrung
aufweist, die sich von der Basiswand zu einer Umfangswand des Werkzeugkörpers
erstreckt;
wobei der Schneideinsatz mindestens einen Schneidabschnitt, der mit einer Schneidkante
versehen ist, und einen Auflageabschnitt aufweist, der mit einer Einsatzdurchgangsbohrung
mit einer zylindrischen Einsatzdurchgangsbohrungswand und mindestens zwei am Umfang
voneinander beabstandeten Stützflügeln versehen ist, die von der Einsatzdurchgangsbohrungswand
radial nach innen vorstehen, wobei jeder Stützflügel eine geneigte Stützfläche
mit einer gegebenen Form aufweist, wobei die Stützflügel durch Stützflügellücken
getrennt sind;
wobei das Befestigungselement einen vorderen Abschnitt, einen hinteren Abschnitt
und einen im allgemeinen zylindrischen Mittelabschnitt dazwischen aufweist, wobei
sich eine Längsachse durch den hinteren und vorderen Abschnitt erstreckt, der
vordere Abschnitt mit mindestens zwei am Umfang voneinander beabstandeten Spannflügeln
versehen ist, jeder Spannflügel eine geneigte, im allgemeinen nach hinten gerichtete
Spannfläche aufweist und eine Form entsprechend der gegebenen Form der Stützflächen
aufweist, die Spannflügel durch Spannflügellücken getrennt sind und
das Befestigungselement zwischen einer Spannposition und einer Nichtspannposition
um die Längsachse drehbar ist, wobei in der Spannposition der vordere Abschnitt
des Befestigungselements in der Einsatzdurchgangsbohrung angeordnet ist und jede
Spannfläche auf einer entsprechenden Stützfläche angeordnet ist,
wobei die Spannfläche jedes Spannflügels schraubenförmig ist und
auf einer gegebenen Schraubenlinie eines Außengewindes liegt und die Stützfläche
jedes Stützflügels schraubenförmig ist und auf einer Schraubenlinie
eines passenden Innengewindes liegt, und das Befestigungselement in der Aufnahmevertiefungsdurchgangsbohrung
aus der Nichtspannposition in eine herausgezogene Position, in der der vordere Abschnitt
des Befestigungselements in der Aufnahmevertiefungsdurchgangsbohrung und nicht in
der Einsatzdurchgangsbohrung angeordnet ist, linear beweglich ist und der Schneideinsatz
aus der Einsatzaufnahmevertiefung herausnehmbar ist.
Weitere vorteilhafte Ausführungsformen sind in den abhängigen
Ansprüchen offenbart.
Gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung ist
in der Nichtspannposition der vordere Abschnitt des Befestigungselements in der
Einsatzdurchgangsbohrung angeordnet, wobei jede Spannfläche gegenüber
einer gegebenen Stützflügellücke und jede Stützfläche gegenüber
einer gegebenen Spannflügellücke angeordnet ist.
Vorzugsweise ist gemäß der ersten Ausführungsform der
Erfindung die Aufnahmevertiefungsdurchgangsbohrung mit einem Hindernis versehen,
das das vollständige Herausziehen des Befestigungselements aus der Aufnahmevertiefungsdurchgangsbohrung
verhindert.
Vorzugsweise ist ferner gemäß der ersten Ausführungsform
der Erfindung der zylindrische Mittelabschnitt mit einer sich längs erstreckenden
Aussparung mit einem vorderen und hinteren Ende versehen, wobei die Aussparung durch
eine Lippe am vorderen Ende begrenzt ist und sich zu einem Hals am hinteren Ende
öffnet, der zylindrische Mittelabschnitt einen ersten Durchmesser und der Hals
einen zweiten Durchmesser aufweist, wobei der zweite Durchmesser kleiner als der
erste Durchmesser ist; und das Hindernis in der Aussparung angeordnet ist, wodurch
die Hin- und Herbewegung des Befestigungselements in der Aufnahmevertiefungsdurchgangsbohrung
ermöglicht wird, wobei das vollständige Herausziehen des Befestigungselements
aus der Durchgangsbohrung durch die mit dem Hindernis in Eingriff tretende Lippe
verhindert wird.
Gemäß der ersten Ausführungsform ist das Hindernis
ein Stift, der in einer Stiftbohrung angeordnet ist, wobei ein Abschnitt des Stifts
in die Aufnahmevertiefungsdurchgangsbohrung hineinragt.
Ferner ist gemäß der ersten Ausführungsform sowohl
in der Spann- als auch in der Nichtspannposition der in die Aufnahmevertiefungsdurchgangsbohrung
hineinragende Abschnitt des Stifts am Hals des Befestigungselements angeordnet.
Außerdem ist gemäß der ersten Ausführungsform
in der herausgezogenen Position der in die Aufnahmevertiefungsdurchgangsbohrung
hineinragende Abschnitt des Stifts in der Aussparung angeordnet.
Gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung ist
in der Nichtspannposition der Schneideinsatz aus der Einsatzaufnahmevertiefung herausnehmbar.
Vorzugsweise ist gemäß der zweiten Ausführungsform
das Befestigungselement mit einem O-Ring versehen, der teilweise aus einer ringförmigen
Nut im zylindrischen Abschnitt vorsteht.
Vorzugsweise ist der hintere Abschnitt des Befestigungselements mit
einem sich nach vorn verjüngenden kegelförmigen Kopf versehen, der in
einer passenden kegelförmigen Senkbohrung in der Aufnahmevertiefungsdurchgangsbohrung
aufgenommen werden kann.
Im allgemeinen ist der Kopf des Befestigungselements mit einem Einsatz
zum Aufnehmen eines Schlüssels zum Drehen des Befestigungselements in die und
aus der Spann- und Nichtspannposition versehen.
Bei Bedarf ist der Einsatz ein Inbuseinsatz und der Schlüssel
ein Inbusschlüssel.
Ferner ist bei Bedarf ein Schlüssel mit mindestens zwei Zinken
zum Einfügen in die Spannflügellücken zum Drehen des Befestigungselements
in die und aus der Spann- und Nichtspannposition versehen.
Für ein besseres Verständnis wird die Erfindung nunmehr
nur anhand von Beispielen mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben,
wobei diese folgendes zeigen:
1 ist eine auseinandergezogene Vorderansicht eines
Schneidwerkzeugs aus der oberen Perspektive, mit einem Befestigungselement gemäß
einer ersten Ausführungsform der Erfindung, außerdem ist ein Inbusschlüssel
dargestellt;
2 ist eine perspektivische Ansicht des Schneidwerkzeugs
gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung, wobei der Schneideinsatz
entfernt und das Befestigungselement in einer herausgezogenen Position ist;
3 ist eine auseinandergezogene Rückansicht des
Schneidwerkzeugs aus der oberen Perspektive, mit einem Befestigungselement gemäß
der ersten Ausführungsform der Erfindung, außerdem ist ein zweizinkiger
Schlüssel dargestellt;
4 ist eine Seitenansicht des Schneideinsatzes gemäß
der ersten Ausführungsform der Erfindung;
5 ist eine perspektivische Ansicht des Befestigungselements
gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung;
6 ist eine erste Seitenansicht des Befestigungselements
gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung;
7 ist eine zweite Seitenansicht des Befestigungselements
gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung;
8 ist eine Seitenansicht des modifizierten Befestigungselements
gemäß der zweiten Ausführungsform der Erfindung;
9 ist eine Vorderansicht des Schneidwerkzeugs gemäß
der ersten Ausführungsform der Erfindung;
10 ist eine Vorderansicht des modifizierten Schneidwerkzeugs
gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung;
11 ist eine Teilschnittansicht des Schneidwerkzeugs
in 2, bezogen auf die Linie XI-XI, und zeigt das Befestigungselement
in der herausgezogenen Position;
12 ist eine Ansicht wie in 11,
aber mit dem Befestigungselement in einer Nichtspannposition;
13 ist eine Ansicht wie in 12,
aber mit dem Befestigungselement in einer Spannposition;
14 ist eine Teilseitenansicht des Schneidwerkzeugs
gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung mit dem Befestigungselement
in der Nichtspannposition;
15 ist eine Teilseitenansicht des Schneidwerkzeugs
gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung mit dem Befestigungselement
in der Spannposition;
16 ist eine Ansicht wie in 12
und zeigt das modifizierte Befestigungselement in einer Nichtspannposition für
ein Schneidwerkzeug gemäß der zweiten Ausführungsform der Erfindung;
und
17 ist eine Ansicht wie in 16,
aber mit dem modifizierten Befestigungselement in einer Spannposition.
In der nachfolgenden Beschreibung ist die Erfindung für ein Schneidwerkzeug
des typischerweise für einen Langdrehautomaten verwendeten Typs dargestellt.
Die Erfindung betrifft jedoch das sichere Halten eines Schneideinsatzes in einer
Einsatzaufnahmevertiefung eines Schneidwerkzeugs. Genauer betrifft die Erfindung
eine Koppelanordnung zwischen einem Befestigungselement und einem Schneideinsatz,
und daher wird man anerkennen, daß die Erfindung in keiner Weise auf die Schneidwerkzeuge
des für Langdrehautomaten verwendeten Typs beschränkt ist, sondern auf
viele Typen von Schneidwerkzeugen anwendbar ist, in denen ein Schneideinsatz in
einer Einsatzaufnahmevertiefung mittels eines Befestigungselements befestigt werden
muß.
Wir betrachten zuerst 1 bis
3, die ein Schneidwerkzeug 20 gemäß
einer ersten Ausführungsform der Erfindung darstellen. Das Schneidwerkzeug
20 weist einen Werkzeugkörper 22 und einen Schneideinsatz
24 auf, der durch ein Befestigungselement 26 in einer Einsatzaufnahmevertiefung
28 des Werkzeugkörpers 22 befestigt ist. Die Einsatzaufnahmevertiefung
28 weist eine Basiswand 30 und eine erste und zweite Seitenwand
32, 34 auf, die sich im allgemeinen von der Basiswand
30 nach oben erstrecken. Der Werkzeugkörper 22 hat eine Umfangswand
36, die sich zwischen einem vorderen und hinteren Ende 38,
40 des Werkzeugkörpers 22 erstreckt. Die Umfangswand
36 weist vier lange Wände, eine obere Wand 42, eine untere
Wand 44 und eine vordere und hintere Seitenwand 46,
48 auf, die sich zwischen der oberen und unteren Wand 42,
44 erstrecken. Die Einsatzaufnahmevertiefung 28 ist in der vorderen
Seitenwand 46 am vorderen Ende 38 des Werkzeugkörpers
22 angeordnet. Eine Aufnahmevertiefungsdurchgangsbohrung 50 erstreckt
sich von der Basiswand 30 zur hinteren Seitenwand 48 der Umfangswand
36 des Werkzeugkörpers 22. Die Aufnahmevertiefungsdurchgangsbohrung
50 ist mit einer kegelförmigen Senkbohrung 52 versehen, die
sich in die hintere Wand 48 öffnet. Der Werkzeugkörper ist mit
einem Stift 54 versehen, der in einer Stiftbohrung 56 angeordnet
ist. Die Stiftbohrung 56 ist senkrecht zur Aufnahmevertiefungsdurchgangsbohrung
50 ausgerichtet und ist so positioniert, daß ein Abschnitt des Stifts
54 in die Aufnahmevertiefungsdurchgangsbohrung 50 hineinragt.
Wir betrachten zusätzlich 4. Der
Schneideinsatz 24 weist eine erste, im wesentlichen ebene Seitenfläche
58, eine gegenüberliegende zweite, im wesentlichen ebene Seitenfläche
60, die im allgemeinen parallel zur ersten Seitenfläche
58 ist, und eine Umfangsrandfläche 62 auf, die sich dazwischen
erstreckt. Der Schneideinsatz 24 hat zwei Schneidabschnitte 64,
wobei jeder Schneidabschnitt mit einer Schneidkante 66 versehen ist, wobei
eine Schneidkante eine betriebsfähige Schneidkante 68 ist und die
andere eine nichtbetriebsfähige Schneidkante 70 ist. Die betriebsfähige
Schneidkante 68 ist an der Überschneidung einer betriebsfähigen
Freifläche 72 mit einer betriebsfähigen Spanfläche
74 und die nichtbetriebsfähige Schneidkante 70 an der Überschneidung
einer nichtbetriebsfähigen Freifläche 76 mit einer nichtbetriebsfähigen
Spanfläche 78 ausgebildet. Zwischen den Schneidabschnitten
64 erstreckt sich ein Auflage- bzw. Stützabschnitt 80. Der
Stützabschnitt ist mit einer Einsatzdurchgangsbohrung 82 versehen,
die sich zwischen der ersten und zweiten Seitenfläche 58,
60 erstreckt. Die Einsatzdurchgangsbohrung 82 hat eine zylindrische
Einsatzdurchgangsbohrungswand 86 und zwei am Umfang voneinander beabstandete
Stützflügel 88, die von der Einsatzdurchgangsbohrungswand
86 radial nach innen vorstehen, wobei die Stützflügel durch Stützflügellücken
90 getrennt sind. Jeder Stützflügel 88 hat eine geneigte
Stützfläche 92. Die Stützflächen 92 sind vorzugsweise
schraubenförmig und liegen auf einer gemeinsamen Schraubenlinie eines Innengewindes.
Der Schneideinsatz 24 hat vier Anschlagflächen, eine erste Anschlagfläche
94 an einem unteren Umfangsrand des Auflage- bzw. Stützabschnitts
80, zwei zweite Anschlagflächen 96 auf der Umfangsrandfläche
62, eine betriebsfähige zweite Anschlagfläche 98 benachbart
der nichtbetriebsfähigen Freifläche 76 und eine nichtbetriebsfähige
zweite Anschlagfläche 100 benachbart der betriebsfähigen Freifläche
72, und die erste Seitenfläche 58 bildet die dritte Anschlagfläche.
Wenn der Schneideinsatz 24 in der Einsatzaufnahmevertiefung
28 gehalten wird (siehe auch 9,
14 und 15), liegt die
erste Anschlagfläche 94 an der ersten Seitenwand 32 der Einsatzaufnahmevertiefung
28 an, die betriebsfähige zweite Anschlagfläche 98 liegt
an der zweiten Seitenwand 34 der Einsatzaufnahmevertiefung 28
an, und die erste Seitenfläche 58 des Schneideinsatzes 24
liegt an der Basiswand 30 der Einsatzaufnahmevertiefung 28 an.
Das in 5 bis 7
ausführlicher dargestellte Befestigungselement 26 hat einen vorderen
Abschnitt 102, einen hinteren Abschnitt 104 und einen im allgemeinen
zylindrischen Mittelabschnitt 106 dazwischen. Eine Längsachse A erstreckt
sich durch den vorderen und hinteren Abschnitt 102, 104. Der vordere
Abschnitt 102 ist mit zwei am Umfang voneinander beabstandeten Spannflügeln
118 versehen, wobei die Spannflügel 118 durch Spannflügellücken
120 getrennt sind. Jeder Spannflügel 118 hat eine geneigte,
im allgemeinen nach hinten gerichtete Spannfläche 122. Die Spannflächen
122 und die Stützflächen 92 haben zusammenpassende Formen,
so daß sie glatt miteinander in Eingriff treten und aufeinander gleiten können.
Die Spannflächen 122 sind vorzugsweise schraubenförmig und liegen
auf einer gemeinsamen Schraubenlinie eines Außengewindes, das mit dem Innengewinde
der Stützflächen 92 zusammenpaßt. Der hintere Abschnitt
104 des Befestigungselements 26 ist mit einem sich nach vorn verjüngenden
kegelförmigen Senkkopf 124 versehen, der mit der kegelförmigen
Senkbohrung 52 in der Aufnahmevertiefungsdurchgangsbohrung 50
zusammenpaßt. Der zylindrische Mittelabschnitt 106 ist mit einer sich
längs erstreckenden, im wesentlichen ebenen Aussparung 108 mit einem
vorderen und hinteren Ende 110, 112 versehen, wobei die Aussparung
durch eine Lippe 114 am vorderen Ende 110 begrenzt ist und sich
zu einem Hals 116 am hinteren Ende 112 öffnet, der zylindrische
Mittelabschnitt 106 einen ersten Durchmesser D1 und der Hals
116 einen zweiten Durchmesser D2 aufweist, wobei der zweite Durchmesser
kleiner als der erste Durchmesser D1 ist.
Ein modifiziertes Befestigungselement 126 gemäß
der zweiten Ausführungsform der Erfindung ist in 8
dargestellt. Das modifizierte Befestigungselement 126 ist dem Befestigungselement
26 gemäß der ersten Ausführungsform im Aufbau sehr ähnlich.
Tatsächlich ist der Hauptunterschied, daß das modifizierte Befestigungselement
126, anders als das Befestigungselement 26 gemäß der
ersten Ausführungsform, weder einen Hals 116 noch eine Aussparung
108 erfordert und daher diese Merkmale für das modifizierte Befestigungselement
126 nicht vorliegen. Dagegen ist das modifizierte Befestigungselement
126 gemäß der zweiten Ausführungsform vorzugsweise mit einen
O-Ring 128 versehen, der teilweise aus einer ringförmigen Nut
130 im zylindrischen Mittelabschnitt 106 vorsteht. Gleiche Bezugszeichen
sind für diejenigen Merkmale des modifizierten Befestigungselements
126 verwendet worden, die mit denen des Befestigungselements
26 gemäß der ersten Ausführungsform identisch sind.
Wir betrachten nunmehr 9, die eine vordere
Stirnseitenansicht einer ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Schneidwerkzeugs 20 darstellt. Gemäß der ersten Ausführungsform
neigt sich die erste Seitenwand 32 der Einsatzaufnahmevertiefung
28 von der vorderen Wand 46 in Richtung der unteren Wand
44 nach unten. Der Schneideinsatz 24 ist so ausgelegt, daß
die erste Anschlagfläche 94 eine passende Neigung zur Neigung der
ersten Seitenwand 32 hat. Gemäß der zweiten Ausführungsform
der Erfindung wird, wie in 10 dargestellt, ein modifiziertes
Schneidwerkzeug 132 bereitgestellt. Das modifizierte Schneidwerkzeug
132 weist einen modifizierten Schneideinsatz 134 auf, der mittels
des modifizierten Befestigungselements 126 in eine modifizierte Einsatzaufnahmevertiefung
136 in einem modifizierten Werkzeugkörper 138 eingespannt
ist. Gemäß der zweiten Ausführungsform der Erfindung ist, wie in
10 dargestellt, die erste Seitenwand 140 der
modifizierten Einsatzaufnahmevertiefung 136 senkrecht zur Basiswand
30. Entsprechend hat der modifizierte Schneideinsatz 134 eine
erste Anschlagfläche 142, die senkrecht zu seiner ersten Seitenfläche
58 ist. Wie nachstehend beschrieben, erfordert das Anordnen des Schneideinsatzes
24 in der Einsatzaufnahmevertiefung 28 und das Herausnehmen des
Schneideinsatzes 24 aus der Einsatzaufnahmevertiefung 28 einen
zusätzlichen Schritt in der ersten Ausführungsform, obwohl das Einspannen
und Lösen des Schneideinsatzes 24, 134 bei beiden Ausführungsformen
ein zweistufiger Vorgang ist. Daher ist der Vorgang des Einspannens des Schneideinsatzes
24 in die Einsatzaufnahmevertiefung 28 gemäß der ersten
Ausführungsform ein dreistufiger Vorgang.
Wir betrachten nunmehr 11 bis
15, die das Einspannen/Lösen des Schneideinsatzes
24 in die bzw. aus der Einsatzaufnahmevertiefung 28 gemäß
einer ersten Ausführungsform der Erfindung darstellen. 11
ist ein Teilschnitt des Werkzeugkörpers, bezogen auf die Linie XI-XI in
2, wobei der Schneideinsatz entfernt und der Kopf
124 des Befestigungselements 26 in der Aufnahmevertiefungsdurchgangsbohrung
50 ist. Diese Position des Befestigungselements 26, in der der
vordere Abschnitt 102 des Befestigungselements in der Aufnahmevertiefungsdurchgangsbohrung
50 angeordnet ist, wird als die "herausgezogene" Position des Befestigungselements
26 bezeichnet. Man beachte, daß das Befestigungselement nicht im Schnitt
dargestellt ist, so daß die Ausrichtung der Spannflügel 118 deutlich
zu sehen ist. In der herausgezogenen Position ist kein Teil des Befestigungselements
in der Einsatzaufnahmevertiefung 28 angeordnet, und der
Schneideinsatz 24 kann frei in oder aus der Einsatzaufnahmevertiefung
28 angeordnet bzw. entfernt werden. Dieser Punkt wird ferner nachstehend
beschrieben. Man beachte, daß in der herausgezogenen Position. die Lippe
114 und die Aussparung 108 des Befestigungselements
26 am Stift 54 anliegen, der teilweise in die Aufnahmevertiefungsdurchgangsbohrung
50 hineinragt. Tatsächlich bildet der Stift 54 ein Hindernis,
das das vollständige Herausziehen des Befestigungselements 26 aus
der Aufnahmevertiefungsdurchgangsbohrung 50 verhindert. Während die
Lippe 114 mit dem Stift 54 in Eingriff ist, wird das Herausziehen
des Befestigungselements 26 verhindert, da die Lippe 114 an dem
Abschnitt des Stifts 54, der in die Aufnahmevertiefungsdurchgangsbohrung
50 hineinragt, nicht vorbeikommen kann. Das Befestigungselement
26 muß jedoch zu Beginn im Werkzeugkörper 22 montiert
werden. Um das Befestigungselement 26 zu Beginn in der Aufnahmevertiefungsdurchgangsbohrung
50 anzuordnen, muß der Stift 54 aus der Stiftbohrung
56 entfernt werden. Nachdem das Befestigungselement 26 in der
Aufnahmevertiefungsdurchgangsbohrung 50 positioniert worden ist, wird der
Stift 54 in der Stiftbohrung 56 angeordnet. Wenn es aus irgendeinem
Grund erforderlich ist, das Befestigungselement 26 vollständig aus
der Aufnahmevertiefungsdurchgangsbohrung 50 herauszuziehen, dann muß
wie ersichtlich der Stift 54 aus der Stiftbohrung 56 entfernt
werden.
Das Befestigungselement 26 ist in der Aufnahmevertiefungsdurchgangsbohrung
50 aus der herausgezogenen Position in die in 12
dargestellte Position, die als die "Nichtspann"-Position bezeichnet wird, linear
beweglich. In der Nichtspannposition liegt der kegelförmige Bereich des Senkkopfs
124 an der kegelförmigen Senkbohrung 52 an, und der Stift
54 ist am Hals 116 des Befestigungselements 26 angeordnet.
Da der Stift 54 nicht mehr mit der ebenen Aussparung 108 in Eingriff
ist, kann das Befestigungselement 26 nun um seine Achse A gedreht werden,
um es in die in 13 dargestellte Position zu bringen,
die als die "Spann"-Position bezeichnet wird.
Der dreistufige Vorgang zum Einspannen des Schneideinsatzes
24 in die Einsatzaufnahmevertiefung 28 gemäß der ersten
Ausführungsform wird nunmehr mit Bezug auf 11
bis 15 beschrieben. In Schritt 1 wird das Befestigungselement
26 in die herausgezogene Position (11) bewegt
und der Schneideinsatz 24 wird in der Einsatzaufnahmevertiefung
28 angeordnet. In Schritt 2 wird das Befestigungselement 26 linear
in die Nichtspannposition bewegt. In der Nichtspannposition ist der vordere Abschnitt
102 des Befestigungselements 26 in der Einsatzdurchgangsbohrung
82 angeordnet, wobei jeder Spannflügel 118 und seine zugehörige
Spannfläche 122 gegenüber einer Stützflügellücke
90 angeordnet sind und wobei jede Stützfläche 92 gegenüber
einer Spannflügellücke 120 angeordnet ist (14,
siehe auch 12, die die Position des Befestigungselements
26 und die Ausrichtung der Spannflügel 118 und ihrer zugehörigen
Spannflächen 122 darstellt). Schließlich wird in Schritt 3 das
Befestigungselement 26 im Uhrzeigersinn um seine Achse A in die Spannposition
gedreht, in der jede Spannfläche 122 der Spannflügel
118 des Befestigungselements 26 auf einer entsprechenden Stützfläche
92 der Stützflügel 88 der Aufnahmevertiefungsdurchgangsbohrung
50 angeordnet ist (13 und 15).
Um den Schneideinsatz 24 aus der Einsatzaufnahmevertiefung
28 zu lösen und zu entfernen, werden die drei oben genannten Schritte
in der entgegengesetzten Reihenfolge ausgeführt. Das heißt, zuerst wird
das Befestigungselement 26 in einer Richtung entgegen dem Uhrzeigersinn
um seine Achse A gedreht, dann wird das Befestigungselement 26 linear bewegt,
bis der vordere Abschnitt 102 des Befestigungselements 26 die
Einsatzdurchgangsbohrung 82 verläßt und in der Aufnahmevertiefungsdurchgangsbohrung
50 angeordnet ist. Schließlich wird der Schneideinsatz 24
aus der Einsatzaufnahmevertiefung 28 entfernt.
Man wird anerkennen, daß gemäß der ersten Ausführungsform
das Befestigungselement 26 in der herausgezogenen Position sein muß,
um den Schneideinsatz 24 in oder aus der Einsatzaufnahmevertiefung
28 anzuordnen bzw. zu entfernen. Dies ist bedingt durch die geneigte erste
Seitenwand 32 der Einsatzaufnahmevertiefung 28 und die entsprechend
geneigte erste Anschlagfläche 94 des Schneideinsatzes 24.
Das Einspannen des modifizierten Schneideinsatzes 134 gemäß
der zweiten Ausführungsform wird nunmehr mit Bezug auf 14
bis 17 beschrieben. Gemäß dieser Ausführungsform
ist der vordere Abschnitt 102 des modifizierten Befestigungselements
126 immer in der modifizierten Einsatzaufnahmevertiefung 136 angeordnet,
und es ist keine lineare Bewegung des modifizierten Befestigungselements
126 erforderlich. In Schritt 1 wird das modifizierte Befestigungselement
126 in die Nichtspannposition (16) bewegt,
wenn es nicht bereits in dieser Position ist, und der modifizierte Schneideinsatz
134 wird in die modifizierte Einsatzaufnahmevertiefung 136 geschoben,
wobei die erste Seitenfläche 58 des modifizierten Schneideinsatzes
134 parallel zur Basiswand 30 der modifizierten Einsatzaufnahmevertiefung
136 bleibt. Dies ist möglich, da gemäß der zweiten Ausführungsform
die erste Seitenwand 140 und die Basiswand 30 der modifizierten
Einsatzaufnahmevertiefung 136 senkrecht zueinander sind (siehe
10). In dieser Position ist der vordere Abschnitt
102 des modifizierten Befestigungselements 126 in der Einsatzdurchgangsbohrung
82 angeordnet, wobei jeder Spannflügel 118 und seine zugehörige
Spannfläche 122 gegenüber einer Stützflügellücke
90 angeordnet sind und wobei jede Stützfläche 92 gegenüber
einer Spannflügellücke 120 angeordnet ist, genau wie bei der
ersten Ausführungsform in 14 gezeigt. In Schritt
2 wird das modifizierte Befestigungselement 126 im Uhrzeigersinn um seine
Achse A in die Spannposition gedreht, in der jede Spannfläche 122
der Spannflügel 118 des modifizierten Befestigungselements
126 auf einer entsprechenden Stützfläche 92 der Stützflügel
88 der Aufnahmevertiefungsdurchgangsbohrung 50 angeordnet ist
(17 und 15). Es ist deutlich,
daß die beiden oben genannten Schritte in entgegengesetzter Reihenfolge ausgeführt
werden, um den modifizierten Schneideinsatz 134 von der modifizierten Einsatzaufnahmevertiefung
136 zu lösen und zu entfernen. Das heißt, zuerst wird das modifizierte
Befestigungselement 126 in einer Richtung entgegen dem Uhrzeigersinn um
seine Achse A gedreht, und dann wird der modifizierte Schneideinsatz 134
aus der modifizierten Einsatzaufnahmevertiefung 136 entfernt, indem er
aus der modifizierten Einsatzaufnahmevertiefung 136 herausgeschoben wird,
wobei die erste Seitenfläche 58 des modifizierten Schneideinsatzes
134 parallel zur Basiswand 30 der modifizierten Einsatzaufnahmevertiefung
136 bleibt.
Mit Bezug auf 1 und 2
beachte man nunmehr, daß der Kopf 124 des Befestigungselements mit
einem Einsatz 144 zum Aufnehmen eines Steckschlüssels 146
zum Drehen des Befestigungselements 126 um seine Achse A in die und aus
der Spann- und Nichtspannposition versehen ist. Typischerweise ist der Einsatz ein
Inbuseinsatz und der Schlüssel ein Inbusschlüssel. Ebenso ist das modifizierte
Befestigungselement auch mit einem Einsatz 144 zum Aufnehmen des Steckschlüssels
146 versehen. Ein zweizinkiger Schlüssel 148 mit zwei Zinken
150 ist ebenfalls vorgesehen. Die beiden Zinken 150 sind so bemessen
und positioniert, daß sie zwischen die Spannflügellücken
120 eingefügt werden können, um das Befestigungselement in die
und aus der Spann- und Nichtspannposition zu drehen.
Das heißt, der Steckschlüssel 146 tritt mit dem
Befestigungselement 26 oder modifizierten Befestigungselement
126 an seinem hinteren Abschnitt 104 in Eingriff, während
der zweizinkige Schlüssel mit dem Befestigungselement 26 oder modifizierten
Befestigungselement 126 an seinem vorderen Abschnitt 102 in Eingriff
tritt. Die Bereitstellung von zwei Schlüsseln, von denen einer das Befestigungselement
26 oder modifizierte Befestigungselement 126 von einem Ende dreht
und der andere das Befestigungselement 26 oder modifizierte Befestigungselement
126 vom anderen Ende dreht, ist insbesondere für Fälle geeignet,
wo mitunter der Zugriff auf das eine oder andere Ende des Befestigungselements behindert
sein kann. Man beachte, daß anders als bei Schneidwerkzeugen, die die Verwendung
einer Klemmschraube erfordern, die vollständig entfernt werden muß, um
einen Schneideinsatz zu wenden oder zu ersetzen, das Befestigungselement
26 (oder modifizierte Befestigungselement 126) erfindungsgemäß
in allen Stufen des Anbringens und Einspannens oder des Lösens und Entfernens
des Schneideinsatzes 24 (oder modifizierten Schneideinsatzes
134) mit dem Werkzeugkörper 22 (oder modifizierten Werkzeugkörper
138) in Eingriff bleibt.
Die Erfindung wurde mit Bezug auf einen Schneideinsatz mit zwei Schneidkanten
veranschaulicht. Es wird dem Fachmann jedoch deutlich, daß die Erfindung auf
einen Schneideinsatz mit mehr als zwei Schneidkanten leicht angewendet werden kann.
Es wird ebenfalls deutlich, daß die Anzahl der Stützflügel
88 und die entsprechende Anzahl der Stützflügel 118
vorzugsweise gleich der Anzahl der Schneidkanten ist.