| Dokumentenidentifikation |
EP1537770 18.10.2007 |
| EP-Veröffentlichungsnummer |
0001537770 |
| Titel |
Landwirtschaftliche Erntemaschine |
| Anmelder |
CLAAS Selbstfahrende Erntemaschinen GmbH, 33428 Harsewinkel, DE |
| Erfinder |
Landwehr, Karl Heinz, 49171 Hagen a.T.W., DE; Isfort, Heinrich, 48249 Dülmen, DE; Baaken, Verena, 47809 Krefeld, DE; Deppe, Markus, 33790 Halle, DE |
| DE-Aktenzeichen |
502004004863 |
| Vertragsstaaten |
AT, BE, BG, CH, CY, CZ, DE, DK, EE, ES, FI, FR, GB, GR, HU, IE, IT, LI, LU, MC, NL, PL, PT, RO, SE, SI, SK, TR |
| Sprache des Dokument |
DE |
| EP-Anmeldetag |
21.08.2004 |
| EP-Aktenzeichen |
050049865 |
| EP-Offenlegungsdatum |
08.06.2005 |
| EP date of grant |
05.09.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
18.10.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
A01D 43/14(2006.01)A, F, I, 20051017, B, H, EP
|
| IPC-Nebenklasse |
A01D 43/08(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, EP
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| Beschreibung[de] |
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Die zugrundeliegende Erfindung betrifft eine landwirtschaftliche
Maschine, insbesondere einen Feldhäcksler nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
Um beispielsweise gehäckseltes Erntegut als Futtermittel
leicht verdaulich für das Vieh aufzubereiten hat es sich als vorteilhaft herausgestellt,
ein Siliermittel während des Ernteprozesses dem Erntegut beizufügen. Um
das Beifügen umzusetzen, werden unmittelbar an der Erntemaschine ein oder mehrere
Behälter mitgeführt, in denen das Siliermittel enthalten ist.
Die
DE 199 63 196 A1
offenbart ein Verfahren zum Einbringen von Siliermitteln in Erntegutströme
und eine Einrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens.
Die Einrichtung ist in Form eines Kunststoffbehälters ausgeführt, wobei
eine Dosierpumpe innerhalb des Kurstoffbehälters angeordnet ist. Die Einrichtung
ist als separate Baueinheit neben der Fahrerkabine auf dem Rahmen des Feldhäckslers
angeordnet.
Nachteilig an dieser Ausführung ist insbesondere die
umständliche Anordnung des Behältnisses unmittelbar neben der Fahrerkabine.
Hierdurch wird das Sichtfeld des Fahrers unnötig eingeschränkt. Diese
Einschränkung ist bei Siliermittelbehältern mit einem Volumen von zum
Teil über 1000 Litern teilweise erheblich.
Eine andere Anbringung an der landwirtschaftlichen Maschine schränkt die Zugänglichkeit
an einzelnen Organen stark ein.
Nachteilig ist weiter die umständliche Montage der
Dosierpumpe in den Siliermittelbehälter vor jeder einzelnen Inbetriebnahme.
Schließlich handelt es sich bei dieser Art von Siliermittelsystemen
um Systeme, die zusätzlich an die landwirtschaftliche Maschine angebaut werden
müssen. Dieser Anbau ist kosten - und zeitintensiv.
Zudem treten häufig Probleme bei den an sich bekannten
Messerschleifvorrichtung während des Schleifvorganges auf. Die während
des Schleifvorganges auftretende Funkenbildung aufgrund des Schleifens und der damit
einhergehenden Entzündungsgefahr von trockenen Erntegutrückständen
ist ein großer Nachteil. Die Entzündung der Erntegutrückstände
kann unter Umständen ein Ausbrennen der gesamten landwirtschaftlichen Maschine
zur Folge haben.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine
Speichervorrichtung zur Aufnahme von Flüssigkeiten zu bilden, die sich bauraumsparend
in die Karosserie der landwirtschaftlichen Maschine einfügt und deren gespeicherte
Flüssigkeit an beliebige Arbeitsorgane der landwirtschaftlichen Maschine weiteneitbar
ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Indem die Speichervorrichtung zumindest ein Flüssigkeit
aufnehmendes Behältnis umfasst und die von dem Behältnis aufgenommene
Flüssigkeit an zumindest ein Arbeitsaggregat weiterleitbar ist, wird sichergestellt,
dass die Speichervorrichtung bauraumsparend in die Karosserie der landwirtschaftlichen
Maschine integriert werden kann und die Flüssigkeit auf einfache Weise an beliebige
Arbeitsaggregate der landwirtschaftlichen Maschine weiterleitbar ist.
Das Arbeitsaggregat wird von einer Schleifvorrichtung und/oder
der Gegenschneide einer Häckseltrommel der als Feldhäcksler ausgeführten
landwirtschaftlichen Maschine gebildet, sodass auf einfache Weise Flüssigkeiten
in diese Bereich des Feldhäckslers bringbar sind.
Indem in einer vorteilhaften Ausgestaltung die Flüssigkeit
als Kühlflüssigkeit ausgebildet ist, wird eine Vorrichtung geschaffen,
die zum Löschen des aus den verschiedensten Gründen entstehenden Funkenflugs
im Bereich der Häckseltrommel eingesetzt werden kann. Durch das Hinzufügen
von Kühlwasser während des Schleifens wird dem hier oftmals entstehenden
Funkenflug entgegengewirkt. Anderenfalls können die Funken bei trockenen Ernteverhältnissen
die in der landwirtschaftlichen Maschine vorhandenen trockenen Erntegutrückstände
entzünden, was zu einem kompletten Ausbrennen der Maschine führen kann.
Neben dieser Schutzwirkung wird auch der Schleifstaub gebunden.
Eine wirksame Ausführung ergibt sich dann, wenn die
Kühlflüssigkeit im Bereich der Schleifvorrichtung und/oder der Gegenschneide
aus Düsen austritt und der Austritt der Kühlflüssigkeit im Bereich
der Schleifvorrichtung und/oder der Gegenschneide über Ventile in der Weise
gesteuert wird, dass die Flüssigkeit zugleich oder alternativ im Bereich der
Schleifvorrichtung und/oder der Gegenschneide aus den jeweiligen Düsen austritt.
Durch die unmittelbare Nähe des Behältnisses
zu dem Fahrwerk, wie Reifen oder Raupenfahrwerken, sowie dem zumindest teilweise
Umschließen dieser Fahrwerke, wird das Behältnis zugleich als Kotflügel
verwendet.
Indem das Behältnis unterhalb des Schwerpunktes der
landwirtschaftlichen Erntemaschine angeordnet ist, entstehen selbst beim Befahren
von Erntefeldern mit starken Steigungen keine Probleme, so dass sich die Gewichtszunahme
bei vollem Behältnis nicht negativ auf die Einsatzfähigkeit der landwirtschaftlichen
Maschine auswirkt. Ferner wird durch die tiefe Lagerung des Behältnisses der
Befüllvorgang für den Fahrer erheblich vereinfacht. So erreicht er alle
wesentlichen Bereiche des Behältnisses stehend, wohingegen bei den allgemein
bekannten Systemen die Zugänglichkeit aufgrund der hohen Anordnung neben der
Fahrerkabine oder im hinteren Bereich der landwirtschaftlichen Maschine erschwert
ist.
Die Integration des Behältnisses als Bestandteil des
Fahrgestells hat den Vorteil, dass auf diese Weise auf das Fahrgestell wirkende
Kräfte von dem Behältnis mitaufgenommen werden können.
Indem das Behältnis wenigstens eine Aussparung aufweist
in welche eine Pumpe integriert ist, wird bei der Verwendung als Flüssigkeitstank
die gesamte Flüssigkeit in der landwirtschaftlichen Maschine dauerhaft, ohne
den Fahrer während der Ernte zu belasten oder den Erntevorgang zu beeinträchtigen,
mitgeführt. Dem Fahrer wird eine übersichtliche Kontrolle bezogen auf
die Flüssigkeitsabgabe gegeben. Außerdem übernimmt das Behältnis
die Funktion von Anbaugruppen der Fahrzeugkarosserie.
Ferner besteht die Möglichkeit die im Behältnis
enthaltene Flüssigkeit, die als Kühlflüssigkeit ausgebildet ist,
an ein Arbeitsaggregat oder ein beliebiges anderes Organ der landwirtschaftlichen
Maschine weiterzuleiten.
Denkbar ist weiterhin ein Behältnis als Bestandteil
der Karosserie zu verwenden, deren Teile horizontal und/oder vertikal verschwenkbar
sind. Hierdurch wird zusätzlicher Stauraum für beispielsweise Ersatzteile
oder Reparaturwerkzeuge geschaffen, welche notwendigerweise stets während der
Ernte mitgeführt werden müssen. Die horizontale und/oder vertikale Verschwenkbarkeit
vereinfacht hierbei die Zugänglichkeit zum Inhalt des Behältnisses.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand weiterer
Unteransprüche und werden anhand von Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
- Figur 1
- eine Seitenansicht eines selbstfahrenden Feldhäckslers mit erfindungsgemäßer
Vorrichtung
- Figur 2
- eine Detailansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung in Schnittdarstellung
nach der Linie A - A der Figur 1
- Figur 3
- eine weitere Seitenansicht eines selbstfahrenden Feldhäckslers mit aufgeschwenkter
und ausgezogener erfindungsgemäßer Vorrichtung
Bei dem in Figur 1 gezeigten Ausführungsbeispiel der
Erfindung handelt es sich um einen selbstfahrenden Feldhäcksler 1. Zwischen
der Vorderachse 2 und der Hinterachse 3 des selbstfahrenden Feldhäckslers 1
erstreckt sich die erfindungsgemäße Speichervorrichtung 4, die von einem
in die Karosserie 22 integriertem Behältnis 5 gebildet wird und in dem unteren
Bereich des Feldhäckslers 1 angeordnet ist. In dieser hier abgebildeten Form
ist das Behältnis 5 in unmittelbarer Nähe zu den Reifen 6, 7 angeordnet,
umschließt einen Teilbereich des Hinterreifens 7 und fungiert somit zugleich
als Kotflügel 33.
Denkbar wäre auch, dass das Behältnis 5 zumindest teilweise den Vorderreifen
6 umschließt und auch hier als Kotflügel 33 einsetzbar ist. Im übrigen
können auch andere Fahrwerke als die Vorderreifen 6 oder Hinterreifen 7, wie
beispielsweise ein Raupenfahrwerk, von einem erfindungsgemäßen Behältnis
5 umschlossen werden.
Das Behältnis 5 ist unterhalb des Schwerpunktes S des Feldhäckslers 1
angeordnet. Hierdurch wird dem Fahrer der landwirtschaftlichen Maschine die Zugänglichkeit
zum Behältnis 5, insbesondere der nachfolgend noch erläuterte Befüllvorgang
für Flüssigkeiten, erleichtert. Ferner wirkt sich diese tiefe Anordnung
des Behältnisses 5 nicht nachteilig auf die Fahreigenschaften und Fahrsicherheit
des Feldhäckslers 1 aus.
Das Behältnis 5 kann zugleich Bestandteil des Fahrgestells 29 sein. Hierdurch
werden auf das Fahrgestell 29 wirkende Kräfte vom Behältnis 5 zumindest
teilweise aufgenommen, was zu einer Entlastung des Fahrgestellt führt.
Es liegt im Rahmen der Erfindung diese Ausführungen
zu dem Behältnis 5 auch auf das nachfolgend noch beschriebene Behältnis
21 sinngemäß zu übernehmen.
Grundsätzlich kann das Behältnis 5 zur Aufnahme
von Flüssigkeiten und/oder Gegenständen verwendet werden. Als häufig
während des Erntebetriebs benötigte Flüssigkeiten kommen insbesondere
Siliermittel oder Kühlflüssigkeiten in Betracht. Wichtige Gegenstände,
die viel Platz beanspruchen und regelmäßig benötigt werden, sind
unterschiedliche Reparaturwerkzeuge und Verschleißelemente, die vom Fahrer
selbst ausgetauscht werden können, wie beispielsweise Häckselmesser 15.
Um in die Fahrerkabine 8 zu gelangen ist eine Aufstiegsleiter
9 an dem Feldhäcksler 1 erforderlich. Diese Aufstiegsleiter 9 ist in das Behältnis
5 integriert. Zur Aufnahme der Aufstiegsleiter 9 weist das Behältnis 5 besondere
Ausformungen auf, so dass sich die Umrisse der Aufstiegsleiter 9 in das Behältnis
5 einfügen. Ein besonderes Merkmal ist hierbei die in Strichlinienzeichnung
9a angedeutete aufwärtige Verschwenkbarkeit der Aufstiegsleiter 9. Durch die
Verschwenkbarkeit der Aufstiegsleiter 9 wird der Zugang zu der hinter der Aufstiegsleiter
9 in einer besonderen hierfür vorgesehenen und in Figur 2 näher dargestellten
Aussparung liegenden, strichliniert abgebildeten Pumpe 10 zur Förderung des
Siliermittels geschaffen. Der Zugang zur Pumpe 10 ist oftmals während des Erntebetriebs
erforderlich, um beispielsweise die Abgabemenge des Siliermittels zu regulieren.
Zudem dient die heruntergeschwenkte Aufstiegsleiter 9 gleichzeitig als Schutz für
die ansonsten freiliegende Pumpe 10.
Um nun das Siliermittel an das Erntegut abzugeben, hat es sich als besonders vorteilhaft
erwiesen, das Siliermittel unmittelbar hinter der Gegenschneide 11 dem Erntegut
beizumengen. Zu diesem Zweck wird ein Schlauch 17 von dem Behältnis 5 zu der
Gegenschneide 11 geführt, von wo aus das Siliermittel beispielsweise über
eine oder mehrere Düsen 14 an das unmittelbar zuvor gehäckselte Erntegut
abgegeben wird. Auf diese Weise wird das Siliermittel besonders gleichmäßig
dem Erntegut beigemengt, da es nach dem Häckselvorgang eine einheitliche Schichtdicke
aufweist. Ein weiterer Vorteil ist der einfachere Transport des durch das Siliermittel
leicht angefeuchteten Ernteguts innerhalb des Feldhäckslers 1, da sich feuchtes
Erntegut besser transportieren lässt als trockenes Erntegut. Zudem wird das
feuchte Erntegut zu einem kompakteren Erntegutaustrittsstrahl gebündelt, wodurch
es einfacher und genauer an einen Transportwagen übergeben werden kann.
Es besteht aber auch die Möglichkeit das Siliermittel
an jeder beliebigen Stelle innerhalb des Feldhäckslers 1 an das Erntegut abzugeben.
Ebenso ist die Möglichkeit gegeben, anstelle von Siliermittel
Wasser aus dem Behältnis 5 an ein Arbeitsaggregat 12, wie beispielsweise eine
Messerschleifvorrichtung 13 für die Messer 15 an einer Häckseltrommel
16, zu leiten. Die Verbindung zwischen Behältnis 5 und Messerschleifvorrichtung
13 ist strichliniert in der Figur 1 abgebildet. Die Abgabe des Wassers erfolgt ebenfalls
über allgemein bekannte Düsen 24. Durch das Anfeuchten der Messerschleifvorrichtung
13 während des Schleifvorganges wird der Funkenbildung aufgrund des Schleifens
und der damit einhergehenden Entzündungsgefahr von trockenen Erntegutrückständen,
vorgebeugt. Die Entzündung der Erntegutrückstände kann unter Umständen
ein Ausbrennen der gesamten landwirtschaftlichen Maschine zur Folge haben.
Figur 2 zeigt eine weitere Detailansicht der erfindungsgemäßen
Vorrichtung in Schnittdarstellung gemäß der in Figur 1 abgebildeten Linie
A ― A in Draufsicht. Hierauf ist die besondere Ausgestaltung des zwischen
dem Vorderreifen 6 und dem Hinterreifen 7 angeordneten Behältnisses 5 zu erkennen.
Das Behältnis 5 ist in Richtung des Hinterreifens 7 derart ausgeformt, das
es zumindest teilweise den Hinterreifen 7 umschließt. Hierdurch bildet das
Behältnis 5 gleichermaßen den Kotflügel 33 des Feldhäckslers
1. In dem Behältnis 5 sind zwei weitere schraffiert unterlegte Aussparungen
18, 20 dargestellt. In der Aussparung 18 ist die Pumpe 10 angeordnet. Die über
zwei Schwenkpunkte 19, 19a verschwenkbare Aufstiegsleiter 9 verschließt diese
Aussparung 18 im herabgesenkten Zustand , so dass die Pumpe 10 durch die beim Ernteeinsatz
aufkommenden Verschmutzungen oder durch stehendes Erntegut nicht beschädigt
wird. Der von der Pumpe 10 ausgehende Schlauch 17 führt durch eine weitere
Aussparung 20 zu der Siliermittelabgabestelle innerhalb des Feldhäckslers 1.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, dass die Abgabe der in dem Behältnis 5 enthaltenen
Flüssigkeit oder Substanz über Ventile 27, 28 gesteuert wird. So ist vorstellbar,
dass durch die Öffnung des Gegenschneidenventils 27 die Flüssigkeit ausschließlich
zur Gegenschneide 11 geleitet wird. Umgekehrt kann durch die Betätigung des
Schleifvorrichtungsvenbls 28 ― bei geschlossenem Gegenschneidenventil 27
― die Flüssigkeit ausschließlich zur Messerschleifvorrichtung 13
fließen. Alternativ hierzu können sowohl das Gegenschneidenventil 27 als
auch das Schleifvorrichtungsventil 28 geöffnet werden.
Bei einer nachfolgend noch beschriebenen Untergliederung des Behältnisses 5
in verschiedene Abschnitte besteht außerdem die Möglichkeit, das Siliermittel
getrennt von dem Wasser aufzubewahren. Die hat zum Vorteil, dass über eine
Verbindung der unterschiedlichen Abschnitte miteinander das Wasser dem Siliermittel
beimengbar ist - oder umgekehrt ― und hierdurch die Siliermittelkonzentration
vom Fahrer der landwirtschaftlichen Erntemaschine 1 genau bestimmt werden kann.
Außerdem kann das reine Wasser, ohne Siliermittelzusätze, als Kühlmittel
für das Schleifen der Häckselmesser 15 eingesetzt werden. Dies hat den
Vorteil, dass das Siliermittel nicht mit den Häckselmessern 15 in Berührung
kommt und somit einem beschleunigten Verrosten der Häckselmesser 15 durch das
Siliermittel vorgebeugt wird.
Die Figur 3 zeigt eine weitere Seitenansicht eines Feldhäckslers
1 mit aufgeschwenktem und ausgezogenem Behältnis 21. Im Unterschied zu dem
Behältnis 5 ist dieses Behältnis 21 zur Aufnahme von unterschiedlichen
Gegenständen ausgeführt, fügt sich im übrigen jedoch gleichermaßen
als Bestandteil der Karosserie 22 in Form eines Kotflügels 33 ein.
In dem abgebildeten Ausführungsbeispiel ist das Behältnis 21 zweiteilig
ausgeführt. Der obere Teil 23 ist von einer Klappe 25 umschlossen. Die Klappe
25 ist vertikal verschwenkbar, so dass im aufgeschwenkten Zustand bequem auf den
Inhalt des oberen Teils 23 des Behältnisses 21 Zugriff genommen werden kann.
Ein Zugewinn an Stauraum und eine Erweiterung der Handhabbarkeit
wird dadurch erreicht, indem der Boden 26 des oberen Teils 23 des Behältnisses
21 beweglich ist. Diese Beweglichkeit kann durch allgemein bekannte Gleitelement
realisiert werden und ermöglicht, dass auch größere Gegenstände,
wie beispielsweise Werkzeugkisten, mitführbar sind. Hierdurch kann notwendiger
Stauraum gewonnen werden, ohne dass die auf öffentlichen Straßen zulässige
Gesamtbreite eines Fahrzeuges überschritten wird. Aufgrund dieser Bewegbarkeit
kann der Boden 26, wie strichliniert angedeutet, bis in den Maschineninnenraum hineinreichen,
ohne hierbei vorhandene Arbeitsorgane zu behindern sowie komplett aus dem Maschineninnenraum
herausgezogen werden.
Der untere Teil 30 des Behältnisses 21 ist gleichfalls
zur Aufnahme von Gegenständen vorgesehen. Zwecks Zugriff hierauf ist die Klappe
31 horizontal zu öffnen. Durch die unterschiedliche Art der Klappenöffnung
des oberen Teils 23 und des unteren Teils 30 können beide Teilbereiche gleichzeitig
zugänglich gemacht werden, ohne dass eine gegenseitige Einschränkung eintritt.
Es liegt im Rahmen der Erfindung das Behältnis 21
oder das Behältnis 5 in mehrere Abschnitte zu unterteilen, wobei die unterschiedlichen
Abschnitte miteinander verbunden oder separiert sein können. Insbesondere besteht
bei dem Behältnis 5 die Möglichkeit in einem Abschnitt das Siliermittel
und in einem weiteren Abschnitt ausschließlich Wasser mitzuführen. So
kann in Abhängigkeit von der Erntegutart eine Dosierung des Siliermittels direkt
vor Ort vorgenommen werden.
Am effektivsten wird Bauraum gespart bzw. Stauraum geschaffen,
sofern auf der einen Seite des Feldhäckslers 1 das Behältnis 5 und auf
der anderen Seite das Behältnis 21 angeordnet wird.
Es ist aber auch denkbar die Behältnisse 5, 21 modulartig
gegeneinander und beliebig auszutauschen.
Es liegt im Rahmen der Erfindung den Stauraum und die hiermit
in Verbindung stehenden Verwendungszwecke nicht nur an Feldhäckslern 1, sondern
an jede beliebige Art von Landmaschinen einzusetzen.
Bezugszeichenliste:
- 1
- Selbstfahrender Feldhäcksler
- 2
- Vorderachse
- 3
- Hinterachse
- 4
- Speichervorrichtung
- 5
- Behältnis
- 6
- Vorderreifen
- 7
- Hinterreifen
- 8
- Fahrerkabine
- 9
- Aufstiegsleiter
- 9a
- Aufstiegsleiter
- 10
- Pumpe
- 11
- Gegenschneide
- 12
- Arbeitsaggregat
- 13
- Messerschleifvorrichtung
- 14
- Düse Gegenschneide
- 15
- Messer
- 16
- Häckseltrommel
- 17
- Schlauch
- 18
- Aussparung
- 19
- Schwenkpunkt
- 19a
- Schwenkpunkt
- 20
- Aussparung
- 21
- Behältnis
- 22
- Karosserie
- 23
- Oberer Teil
- 24
- Düse Schleifstein
- 25
- Klappe
- 26
- Boden
- 27
- Gegenschneidenventil
- 28
- Schleifsteinventil
- 29
- Fahrgestell
- 30
- Unterer Teil
- 31
- Klappe
- 33
- Kotflügel
- S
- Schwerpunkt
|
| Anspruch[de] |
Landwirtschaftliche Maschine, insbesondere selbstfahrender Feldhäcksler,
bestehend aus einer eine Speichervorrichtung aufnehmenden Karosserie, mindestens
zwei das Fahrwerk bildenden Fahrachsen und unterschiedlichen Arbeitsaggregaten,
wobei zumindest ein Arbeitsaggregat als Schleifvorrichtung ausgebildet ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Speichervorrichtung (4) zumindest ein Flüssigkeit aufnehmendes Behältnis
(5, 21) umfasst und die von dem Behältnis (5, 21) aufgenommene Flüssigkeit
an zumindest ein Arbeitsaggregat (12) weiterleitbar ist und wobei das Arbeitsaggregat
als Schleifvorrichtung und/oder Gegenschneide eines weiteren als Häckseltrommel
(16) ausgeführten Arbeitsaggregats (12) ausgeführt ist.
Landwirtschaftliche Maschine nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Flüssigkeit als Kühlflüssigkeit ausgebildet ist.
Landwirtschaftliche Maschine nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Kühlflüssigkeit im Bereich der Schleifvorrichtung (13) und/oder der
Gegenschneide (11) aus Düsen (14, 24) austritt.
Landwirtschaftliche Maschine nach einem Ansprüche 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, dass
das der Austritt der Kühlflüssigkeit im Bereich der Schleifvorrichtung
(13) und/oder der Gegenschneide (11) über Ventile (27, 28) in der Weise gesteuert
wird, dass die Flüssigkeit zugleich oder alternativ im Bereich der Schleifvorrichtung
(13) und/oder der Gegenschneide (11) aus den jeweiligen Düsen (14, 24) austritt.
Landwirtschaftliche Maschine nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Behältnis (5, 21) in unmittelbarer Nähe zu den Fahrwerken (6, 7) angeordnet
ist.
Landwirtschaftliche Maschine nach einem oder mehreren der vorangegangenen
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Behältnis (5, 21) zumindest teilweise wenigstens ein Fahrwerk (6, 7) umschließt.
Landwirtschaftliche Maschine nach einem oder mehreren der vorangegangenen
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Behältnis (5, 21) zumindest teilweise zugleich als Kotflügel (33)
für die Fahrwerke (6, 7) verwendet wird.
Landwirtschaftliche Maschine nach einem oder mehreren der vorangegangenen
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Behältnis (5, 21) unterhalb des Schwerpunktes der (S) landwirtschaftlichen
Maschine (1) angeordnet ist.
Landwirtschaftliche Maschine nach einem oder mehreren der vorangegangenen
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
dass das Behältnis (5, 21) Bestandteil des Fahrgestells (29) ist.
Landwirtschaftliche Maschine nach einem oder mehreren der vorangegangenen
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Flüssigkeit mittels wenigstens einer Pumpe (10) gefördert wird und
die Pumpe (10) wenigstens teilweise in das Behältnis (5) integriert ist.
Landwirtschaftliche Maschine nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Behältnis (5) wenigstens eine Aussparung (18) aufweist in welche die Pumpe
(10) zumindest teilweise integriert ist.
Landwirtschaftliche Maschine nach einem oder mehreren der vorangegangenen
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, dass
das Behältnis (21) Bestandteil der Karosserie ist und wenigstens ein Teil (23,
26, 30) des Behältnisses (21) horizontal und/oder vertikal verschwenkbar und
verschiebbar ist.
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| Anspruch[en] |
An agricultural machine, in particular a self-propelled forage harvester,
comprising a bodywork accommodating a storage device, at least two axles forming
the chassis unit and different working assemblies, wherein at least one working
assembly is in the form of a grinding device,
characterised in that
the storage device (4) includes at least one liquid-receiving container (5, 21)
and the liquid received by the container (5, 21) can be passed to at least one working
assembly (12) and wherein the working assembly is in the form of a grinding apparatus
and/or a counterpart blade of a further working assembly (12) in the form of a chopping
drum (16).
An agricultural machine according to claim 1 characterised in that
the liquid is in the form of cooling liquid.
An agricultural machine according to claim 2 characterised in that
the cooling liquid issues from nozzles (14, 24) in the region of the grinding device
(13) and/or the counterpart blade (11).
An agricultural machine according to one of claims 2 and 3
characterised in that the discharge of the cooling liquid in the region of
the grinding device (13) and/or the counterpart blade (11) is controlled by way
of valves (27, 28) in such a way that the liquid issues at the same time or alternatively
in the region of the grinding device (13) and/or the counterpart blade (11) from
the respective nozzles (14, 24).
An agricultural machine according to claim 1 characterised in that
the container (5, 21) is arranged in the immediate proximity of the chassis units
(6, 7).
An agricultural machine according to one or more of the preceding claims
characterised in that the container (5, 21) at least partially encloses at
least one chassis unit (6, 7).
An agricultural machine according to one or more of the preceding claims
characterised in that the container (5, 21) is used at least in part at the
same time as a mudguard (33) for the chassis unit (6, 7).
An agricultural machine according to one or more of the preceding claims
characterised in that the container (5, 21) is arranged beneath the centre
of gravity (S) of the agricultural machine (1).
An agricultural machine according to one or more of the preceding claims
characterised in that the container (5, 21) is a component part of the chassis
structure (29).
An agricultural machine according to one or more of the preceding claims
characterised in that the liquid is delivered by means of at least one pump
(10) and the pump (10) is at least partially integrated into the container (5).
An agricultural machine according to claim 10 characterised in that
the container (5) has at least one opening (18) into which the pump (10) is at least
partially integrated.
An agricultural machine according to one or more of the preceding claims
characterised in that the container (21) is a component part of the bodywork
and at least one part (23, 26, 30) of the container is horizontally and/or vertically
pivotable and displaceable.
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| Anspruch[fr] |
|
Machine agricole, notamment ensileuse automotrice, comportant une carrosserie
abritant un dispositif de stockage, au moins deux essieux qui constituent le train
roulant et différents outils de travail, au moins un outil de travail étant
conformé en dispositif d'affûtage, caractérisée par le fait
que le dispositif de stockage (4) comprend au moins un contenant (5, 21) recevant
un liquide et que le liquide contenu dans le contenant (5, 21) peut être acheminé
vers au moins un outil de travail (12), l'outil de travail étant conformé
en dispositif d'affûtage et/ou en contre-lame d'un autre outil de travail (12)
conformé en tambour hacheur (16).
Machine agricole selon la revendication 1, caractérisée
par le fait que le liquide est un liquide de refroidissement.
Machine agricole selon la revendication 2, caractérisée
par le fait que le liquide de refroidissement sort de buses (14, 24) dans la
région du dispositif d'affûtage (13) et/ou de la contre-lame (11).
Machine agricole selon une des revendications 2 ou 3, caractérisée
par le fait que la sortie du liquide de refroidissement dans la région
du dispositif d'affûtage (13) et/ou de la contre-lame (11) est contrôlée
par l'intermédiaire de vannes (27, 28) de manière telle que le liquide
sorte simultanément ou alternativement des buses (14, 24) dans la région
du dispositif d'affûtage (13) et/ou de la contre-lame (11).
Machine agricole selon la revendication 1, caractérisée
par le fait que le contenant (5, 21) est disposé dans le voisinage immédiat
des trains roulants (6, 7).
Machine agricole selon une ou plusieurs des revendications précédentes,
caractérisée par le fait que le contenant (5, 21) entoure au moins
partiellement au moins un élément de train roulant 6, 7).
Machine agricole selon une ou plusieurs des revendications précédentes,
caractérisée par le fait que le contenant (5, 21) est utilisé
au moins partiellement comme garde-boue (33) pour les éléments de train
roulant (6, 7).
Machine agricole selon une ou plusieurs des revendications précédentes,
caractérisée par le fait que le contenant (5, 21) est disposé
en-dessous du centre de gravité (S) de la machine agricole (1).
Machine agricole selon une ou plusieurs des revendications précédentes,
caractérisée par le fait que le contenant (5, 21) fait partie du
châssis de machine (29).
Machine agricole selon une ou plusieurs des revendications précédentes,
caractérisée par le fait que le liquide est transporté à
l'aide d'au moins une pompe (10) et que la pompe est au moins partiellement intégrée
au contenant (5, 21).
Machine agricole selon la revendication 10, caractérisée
par le fait que le contenant (5, 21) présente au moins un évidement
(18) dans lequel la pompe (10) est au moins partiellement logée.
Machine agricole selon une ou plusieurs des revendications précédentes,
caractérisée par le fait que le contenant (5, 21) fait partie de
la carrosserie et qu'au moins une partie (23, 26, 30) du contenant (21) peut basculer
et coulisser horizontalement et/ou verticalement.
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