| Dokumentenidentifikation |
EP1560663 18.10.2007 |
| EP-Veröffentlichungsnummer |
0001560663 |
| Titel |
ULTRASCHALL-STEHWELLEN-ZERSTÄUBERANORDNUNG |
| Anmelder |
ABB Patent GmbH, 68526 Ladenburg, DE |
| Erfinder |
GÖRGES, Uwe, 44805 Bochum, DE; STAUCH, Gert, 69168 Wiesloch/Baiertal, DE; MATTHIAS, Björn, 76669 Bad Schönborn, DE; BÖRNER, Gunter, 74889 Sinsheim/Eschelbach, DE; YAMABE, Hidetoshi, Satagaya-Ku, Tokyo 158-0093, JP |
| DE-Aktenzeichen |
50308133 |
| Vertragsstaaten |
DE, FR, GB, IT |
| Sprache des Dokument |
DE |
| EP-Anmeldetag |
29.10.2003 |
| EP-Aktenzeichen |
038117420 |
| WO-Anmeldetag |
29.10.2003 |
| PCT-Aktenzeichen |
PCT/EP03/11967 |
| WO-Veröffentlichungsnummer |
2004048001 |
| WO-Veröffentlichungsdatum |
10.06.2004 |
| EP-Offenlegungsdatum |
10.08.2005 |
| EP date of grant |
05.09.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
18.10.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
B05B 17/06(2006.01)A, F, I, 20051017, B, H, EP
|
| IPC-Nebenklasse |
B22F 9/08(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, EP
|
| Beschreibung[de] |
|
Die Erfindung betrifft eine Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberanordnung
zur Erzeugung eines Lack-Sprühnebels zum Lackieren eines Werkstücks mit
einer Sonotrode, mit einem der Sonotrode gegenüberliegend angeordneten Bauelement,
wobei im Betriebsfall im Zwischenraum zwischen Sonotrode und Bauelement ein stehendes
Ultraschallfeld ausgebildet ist, und mit einer Lackzufuhrvorrichtung, mittels der
Lack in den Nahbereich eines Maximums der Schallschnelle des Ultraschallfeldes zuführbar
ist.
Zum Lackieren von Werkstücken, insbesondere bei Massenlackierungen
wie sie in der Automobilindustrie häufig vorkommen, werden derzeit vorzugsweise
die allgemein bekannten Hochrotationszerstäuber eingesetzt. Bei der Hochrotationszerstäubung
wird der Lack durch das Innere einer Metallglocke geleitet und gelangt derart auf
deren zum Werkstück weisende Frontseite. Die Metallglocke wird üblicherweise
von einer Druckluftturbine angetrieben und rotiert mit bis zu 80.000 Umdrehungen
pro Minute. Durch die dabei wirkenden Fliehkräfte gelangt der Lack dann an
die Glockenkante der Frontseite, um dort in feinen Tröpfchen abzureißen.
Auf diese Weise wird erreicht, dass die für eine ausreichende Qualität
einer Lackschicht geforderte Tröpfchengröße des Lacksprühnebels
im Bereich von 10 µm bis 60 µm liegt.
Allgemein bekannt gewordene, grundsätzliche Überlegungen
zeigen, dass Lack auch mittels einer Ultraschall-Stehwellen-Zerstäubung beispielsweise
gemäss Dokument
US-4 981 425
prinzipiell zerstäubt werden kann. Diesen prinzipiellen Erwägungen
folgend, wurden jedoch durchschnittliche Tropfengrößen bei der Zerstäubung
zwischen 100 µm und 200 µm gemessen, wobei im Einzelfall noch größere
Tropfen vorkommen. Derartig große Tropfen beeinflussen jedoch die Qualität
der Lackschicht derartig negativ, dass ein Einsatz in der Lackiertechnik unattraktiv
ist.
Es ist vorgeschlagen worden, wie eine Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberanordnung
zur Erzeugung eines Lacksprühnebels zum Lackieren eines Werkstückes ausgestaltet
sein kann, um kleinere Tröpfchengrößen zur erreichen. So sind zum
Beispiel bestimmte Ausgestaltungen der Sonotrode und des Bauelements, Sperrelemente
oder auch Lamellenringe bekannt geworden, welche die Qualität des erzeugten
Lacksprühnebels verbessern und somit vergleichsweise kleine Tröpfchengrößen
erreicht werden können. Nachteilig dabei ist es, dass nur vergleichsweise kleine
Förderraten an Lack durch die bekannt gewordene Anordnung zerstäubt werden
können.
Ausgehend von diesem Stand der Technik, ist es die Aufgabe
der Erfindung, eine Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberanordnung zur Erzeugung
eines Lacksprühnebels anzugeben, mit der es möglich ist, die zerstäubte
Lackmenge, also die sogenannte Lackrate zu erhöhen und dabei einen ausgewählten
Bereich an vorkommenden Tröpfchengrößen einzuhalten.
Diese Aufgabe wird gelöst durch die erfindungsgemäße
Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberanordnung zur Erzeugung eines Lacksprühnebels
zum Lackieren eines Werkstückes mit den in Anspruch 1 genannten Merkmalen.
Demnach hat die erfindungsgemäße Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberanordnung
der eingangs genannten Art eine Lackzufuhrvorrichtung, die im Bereich des stehenden
Ultraschallfeldes wenigstens zwei Rohrstücke zur Ausbringung von Lack hat.
Zudem sind wenigstens zwei der Rohrstücke im Bereich eines ausgewählten
Maximums der Schallschnelle des stehenden Ultraschallfeldes angeordnet. Erfindungsgemäß
ist es also vorgesehen, dass ein ausgewähltes Maximum der Schallschnelle einer
stehenden Ultraschallwelle dazu benutzt wird, eine vergleichsweise große Menge
an Lack zu Lacktröpfchen zu zerstäuben. Es hat sich nämlich herausgestellt,
dass insbesondere bei einfach aufgebauten Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberan-ordnungen
häufig ein ausgewähltes Maximum der Schallschnelle besonders gut ausgebildet
ist im stehenden Ultraschallfeld, zum Beispiel bei stehenden Ultraschallfeldern
mit einer ungeraden Anzahl von Schallschnellebäuchen, der mittlere Schallschnellebauch.
Das heißt, dass dieses Maximum besonders stabil ist, bei einer vergleichsweise
hohen Schallschnelle. Diese besonders gute Zerstäubungseigenschaften des ausgewählten
Maximums wird erfindungsgemäß zur Steigerung der zu zerstäubenden
Lackmenge beziehungsweise des Lackdurchflusses durch die Lackzufuhrvorrichtung eingesetzt
und vorgesehen, dass wenigstens zwei Rohrstücke zur Ausbringung von Lack im
Bereich des ausgewählten Maximums angeordnet sind. Somit ist die zu zerstäubende
Lackmenge in vorteilhafterweise erhöhbar. Eine vorteilhafte Ausgestaltung der
erfindungsgemäßen Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuber-anordnung ist
erreicht, wenn das Bauelement eine weitere Sonotrode ist. Auf diese Weise kann die
Zerstäubungsfähigkeit des stehenden Ultraschallfeldes gesteigert werden.
Zudem ist derart ein stabileres Ultraschallfeld ausbildbar.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes
sieht vor, dass der Abstand der Rohrstücke im Bereich des ausgewählten
Maximums zueinander so groß ist, dass für jedes Rohrstück voneinander
getrennte Lacklamellen ausgebildet sind. Eine Lacklamelle bildet sich ausgehend
vom Lackaustrittspunkt an den Rohrstücken aus schwingungsphysikalischen Gründen
jedenfalls aus. Ist der Abstand zwischen den Rohrstücken so groß gewählt,
dass die Lacklamellen sich ohne gegenseitige Beeinflussungen getrennt voneinander
ausbilden können, ist jedenfalls ein Bereich vermieden bei dem sich Tröpfchen
von verschiedenen Lacklamellen treffen und derart zu größeren Tröpfchen
rekombinieren können. Die Qualität des Lacksprühnebel wird mit der
vorgeschlagenen Anordnung verbessert.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn durch die Lackaustrittsöffnungen
der wenigstens zwei Rohrstücke im Bereich des ausgewählten Maximums der
Schallschnelle einer stehenden Ultraschallwelle auf einer geraden Linie angeordnet
sind, und wenn die gerade Linie senkrecht auf einer gedachten Mittellinie steht,
die durch die Flächenmittelpunkte der sich gegenüberliegenden Schallflächen
der Sonotrode und des Bauelements geht. Bei einer derartigen Anordnung wird der
Abstand zwischen den Lackaustrittspunkten an den Rohrstücken und der Sonotrode
beziehungsweise dem Bauelement jeweils in etwa gleich groß sein. Eine besonders
vorteilhafte Lage in X-Richtung gesehen im Bereich des Maximums der Schallschnelle
ist erreicht.
Der vorstehend genannte Vorteil kann auch erreicht werden,
wenn drei Rohrstücke im Bereich eines ausgewählten Maximums der Schallschnelle
einer stehenden Ultraschallwelle angeordnet, und wenn diese Rohrstücke beziehungsweise
deren Lackaustrittsöffnungen in einem Dreieck angeordnet sind. Besonders günstig
ist eine Anordnung in einem gleichseitigen Dreieck. Eine weitere Verbesserung ist
es, wenn diejenige Fläche, die durch das Dreieck bestimmt ist, senkrecht auf
einer gedachten Mittellinie steht, die durch die Flächenmittelpunkte der sich
gegenüberliegenden Schallflächen der Sonotrode und des Bauelements geht.
Auch in diesem Fall ist wiederum erreicht, dass die Lackaustrittsöffnungen
in X-Richtung gesehen im Bereich des Maximums der Schallschnelle gelegen sind.
Es hat sich auch herausgestellt, dass der Zerstäubungsvorgang
beziehungsweise die Zerstäubungsrate verbessert werden kann, indem das bestimmte
Maximum so gewählt wird, dass es näher an der Sonotrode als an dem Bauelement
liegt. Dann besteht die Möglichkeit, dass der sogenannte Kapilarwellenstäubungseffekt,
also derjenige Effekt, der durch die Schwingungen der Sonotrode die Lacktröpfchen
von dieser fern hält und derart den Zerstäubungsprozess unterstützt.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Erfindungsgegenstandes
sind den abhängigen Ansprüchen zu entnehmen.
Anhand den in den Zeichnungen angegebenen Ausführungsbeispielen
sollen die Erfindung, ihre Vorteile sowie weitere Verbesserungen der Erfindung näher
erläutert und beschrieben werden.
Es zeigen:
- Fig. 1
- Eine erste Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberanordnung,
- Fig. 2
- eine zweite Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberanordnung,
- Fig. 3
- eine dritte Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberanordnung,
- Fig. 4
- eine vierte Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberanordnung,
- Fig. 5
- eine fünfte Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberanordnung und
- Fig. 6
- eine sechste Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberanordnung.
Fig. 1 zeigt eine erste erfindungsgemäße Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberan-ordnung
10 in einer isometrischen Darstellung. Die Koordinaten sind durch die Richtungspfeile
für die X-, Y- und Z-Richtung in einem kartesischen Koordinatensystem angedeutet.
Zudem soll die Darstellung nur skizzenhaften Charakter
haben, so dass die tatsächlichen Größenverhältnisse dieser Figur
nicht entnehmbar sind.
Eine erste Sonotrode 12 ist einem ersten Reflektionskörper
14 gegenüberliegend angeordnet. In dieser Figur ist die Sonotrode 12 skizzenhaft
durch einen zylindrischen Grundkörper 16 sowie einen Schallkörper 18 dargestellt,
der aus der zum ersten Reflektionsköper 14 weisenden Stirnseite des zylindrischen
Grundkörpers 16 herausragt. Der Schallkörper 18 und der Grundkörper
16 haben eine in etwa zylinderförmige Gestalt. Die sich gegenüberliegenden
Stirnflächen des Schallkörpers 18 sowie des ersten Reflektionskörpers
14 sollen als erste Schallfläche 20 für die Stirnfläche am Schallkörper
18 sowie als zweite Schallfläche 22 für die Stirnseite am ersten Reflektionskörper
14, bezeichnet werden. Die erste 20 beziehungsweise die zweite Schallfläche
22 sind konkarv ausgestaltet, das heißt, dass ihre Gestalt in etwa einem Abschnitt
der Oberfläche einer gedachten Hohlkugel entspricht. Um diese Gestalt zu verdeutlichen,
wurde auf die erste Schallfläche 20 eine erste punktierte Linie 24 sowie eine
zweite punktierte Linie 26 eingezeichnet. Der Schnittpunkt zwischen der ersten 24
und der zweiten Linie 26 liegt genau mittig auf der ersten Schallfläche 20.
Der ersten 24 beziehungsweise der zweiten Linie 26 entsprechende Linien sind auch
auf der zweiten Schallfläche 22 gezeigt, ohne jedoch näher mit Bezugszeichen
versehen zu sein. Durch die Schnittpunkte der ersten 24 mit der zweiten Linie 26
sowie den entsprechenden Linien der zweiten Schallfläche 22 ist noch eine Mittelachse
28 gezeigt, die genau in X-Koordinatenrichtung verläuft.
In dem Zwischenraum zwischen der ersten Schallfläche
20 und der zweiten Schallfläche 22 ist ein erstes 30, ein zweites 31 sowie
ein drittes Rohrstück 32 gezeigt, deren freie Enden genau mittig zwischen den
Schallflächen 20, 22 angeordnet sind. Das heißt, dass die Rohrstücke
30, 31, 32 nebeneinander angeordnet sind, wobei die freien Enden alle in einer Ebene
liegen, die durch die Mittelachse 28 sowie der zweiten Linie 26 definiert ist. Zudem
sind alle freien Enden mit einer gedachten geraden Linie verbindbar. Die Längsachsen
der Rohrstücke 30, 31, 32 sind parallel zur Y-Richtung angeordnet und mit ihren
den Enden gegenüberliegenden Enden mit einer in dieser Figur nicht näher
dargestellten Lackzuführeinrichtung 29 verbunden, die den durch die erste Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberanordnung
10 zu zerstäubenden Lack in der erforderlichen Menge zur Verfügung stellt.
Es ist aber auch innerhalb des Erfindungsgedankens, wenn jedes der Rohrstücke
30, 31, 32 mit jeweils einer separaten Lackzuführeinrichtung 29 verbunden ist.
Dies soll jedenfalls auch mit der hier beschriebenen Lackzuführeinrichtung
29 gemeint sein.
Das andere Ende der Rohrstücke 30, 31, 32 endet also
sozusagen im "freien Raum", ohne dass die Verbindung mit der Lackzuführeinrichtung
29 dargestellt wäre.
Um die Vorgänge im stehenden Ultraschallfeld zwischen
der ersten Schallfläche 20 und der zweiten Schallfläche 22 besser aufzeigen
zu können, wurden im Zwischenraum die Verläufe von fünf Schallschnellebäuchen
der stehenden Ultraschallwelle gezeigt, wobei die Verläufe um die Mittelachse
28, und zwar in der durch die X- und Y-Richtung aufgespannten Ebene, dargestellt
sind. In dem gewählten Beispiel ist ein erster Abstand 34 zwischen der ersten
Schallfläche 20 und den Rohrstücken 30, 31, 32 sowie ein zweiter Abstand
36 zwischen den Rohrstücken 30, 31, 32 und der zweiten Schallfläche 22
gleich groß. Somit ist klar, dass die betreffenden freien Enden der Rohrstücke
30, 31, 32 alle in nur einem Maximum der Schallschnelle, nämlich in dem mittleren
der fünf Schallschnellebäuche gelegen sind. In der für diese Anordnung
gewählten Ausgestaltung der ersten Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberanord-nung
10 ergibt sich für eine Ultraschallfrequenz von 24 kH sowie fünf Schallschnellebäuchen
ein erster 34 beziehungsweise ein zweiter Abstand 36 von 17 mm. Das heißt,
dass für Reinigungs- oder Lenkluft, die eventuell zur Unterstützung des
Zerstäubungsprozesses beziehungsweise zur Lenkung der Lackpartikel eingesetzt
werden, ausreichend Raum zur Verfügung steht. Mit einer derartigen Anordnung
von drei Rohrstücken 30, 31, 32 in nur einem Schallschnellebauch, also im Bereich
eines Maximums an Schallschnelle ist vorteilhafterweise also erreicht, dass besonders
hohe Lackraten, insbesondere Lackraten von mehr als 200 ml/min ohne weiteres erreichbar
sind. Zudem ist sichergestellt, dass dabei die Verteilung der Durchmesser der Lacktropfen
des zerstäubten Lackes in einem akzeptablen Bereich bleiben. Der Zerstäubungsvorgang
ist in dieser Figur nur symbolisch an den jeweiligen freien Enden der Rohrstücke
30, 31, 32 dargestellt, in dem um eine übertrieben groß dargestellte Zerstäubungsblase
viele kleine Lackpartikelchen dargestellt sind.
Fig. 2 zeigt eine zweite Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberanordnung
40, die im wesentlichen die gleichen Bauelemente wie die erste Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberanordnung
10 aufweisen soll, weshalb auch die Bezugszeichen für gleichartige Bauteile
gleich gewählt wurden. Ein wesentlicher Unterschied zwischen der ersten 10
und der zweiten Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberanordnung 40 besteht darin,
dass die Anordnung der Rohrstücke 30, 31, 32 im Unterschied zu der in Fig.
1 gezeigten Anordnung nicht mehr mittig zwischen den Schallkörpern 18 und den
ersten Reflektionskörper erfolgt, sondern näher zum Schallkörper
18. Die Anordnung der Rohrstücke 30, 31, 32 ist so gewählt, dass deren
Lackaustrittsöffnungen wiederum in einem ausgewählten Maximum an Schallschnelle
der stehenden Ultraschallwelle zu liegen kommt, und zwar im zweiten gezeigten Maximum,
vom Schallkörper 18 aus gesehen. Das heißt also, dass ein dritter Abstand
38 zwischen dem Schallkörper 18 und den Rohrstücken 30, 31, 32 kleiner
ist als ein vierter Abstand 39, der sich bestimmt als Abstand zwischen den Rohrstücken
30, 31, 32 und dem ersten Reflektionskörper 14. Bei der hier gezeigten Anordnung
erweist es sich als Vorteil, dass die Rohrstücke 30, 31, 32 näher zur
ersten Sonotrode 12 liegen. Es hat sich nämlich herausgestellt, dass die Schwingungen
des Schallkörpers 18 der ersten Sonotrode 12 die zerstäubten Lacktröpfchen
durch die Schwingung des Schallkörpers 18 selbst vergleichsweise gut davon
abhalten, an der Sonotrode zu haften. Oder anders ausgedrückt, die Schwingungen
des Schallkörpers 18 halten die Lacktröpfchen von diesem fern.
Darüber hinaus soll die Darstellung der Rohrstücke
30, 31, 32 und den dargestellten Zerstäubungsblasen mit den zerstäubten
Lackpartikelchen zeigen, dass der Abstand der Rohrstücke 30, 31, 32 zueinander
so gewählt ist, dass sich an den freien Enden der Rohrstücke 30, 31, 32
jeweils unabhängig voneinander arbeitende Zerstäubungsbereiche ausbilden,
also dass für jedes Rohrstück 30, 31, 32 voneinander getrennte Lacklamellen
ausgebildet sind. Das hat den Vorteil, dass die Bereiche, in denen der ausgetragene
Lack zu Partikelchen zerstäubt wird, sich nicht gegenseitig stören. Somit
wird der Zerstäubungsvorgang verbessert und eine vergleichsweise hohe Zerstäubungsrate
erzielt.
Fig. 3 zeigt eine weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmöglichkeit
des Erfindungsgegenstandes mit einer dritten Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberanordnung
50, die im wesentlichen ähnlich aufgebaut ist, wie die erste Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuber-anordnung
10. Zur Vereinfachung der Vergleichbarkeit zwischen den verwendeten Bauteilen, wurden
daher für vergleichbare Bauteile wiederum die gleichen Bezugszeichen verwendet.
Einen wesentlichen Unterschied zwischen der Anordnung in
dieser Figur und der in Fig. 1 besteht darin, dass in dieser Figur ein viertes 42,
ein fünftes 43 sowie ein sechstes Rohrstück 44 genau mittig zwischen dem
Schallkörper 18 und dem ersten Reflektionskörper 14 angeordnet sind. Die
entsprechenden Lackaustrittsöffnungen der Rohrstücke 42, 43, 44 sind demgemäß
zwar wiederum im Bereich des mittleren Maximums an Schallschnelle angeordnet, jedoch
liegen die Lackaustrittsöffnungen nicht mehr in der von der X-, Z-Richtung
aufgespannten Ebene, sondern das mittlere fünfte Rohrstück 43 liegt in
positiver Y-Richtung, oberhalb der von der X-, Z-Richtung aufgespannten Ebene, während
das vierte 42 und das sechste Rohrstück 44 unterhalb der von der X-, Z-Richtung
aufgespannten Ebene liegen. Alle drei Lackaustrittsöffnungen liegen jedoch
weiterhin gemeinsam in einer zur von der Y-, Z-Richtung aufgespannten Ebene parallelen
Ebene. Die drei Lackaustrittsöffnungen bilden also sozusagen ein gedachtes
Dreieck, das in einer der von der Y-, Z- Richtung aufgespannten Ebene parallelen
Ebene gelegen ist. Diese Ausgestaltung hat den Vorteil, dass der Abstand zwischen
den Lackaustrittsöffnungen weiter erhöht werden kann, ohne dabei das gewählte
eine Maximum der Schallschnelle zu verlassen. Auf diese Weise kann die Zerstäubung
weiter verbessert werden und gleichzeitig auch die Lackrate erhöht werden.
Fig. 4 zeigt eine vierte Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberanordnung
60 mit einem zweiten Reflektionskörper 46, der einer zweiten Sonotrode 48 gegenüberliegend
angeordnet ist. Drei erste Lackröhrchen 52 sind wiederum mittig zwischen dem
zweiten Reflektionskörper 46 und der zweiten Sonotrode 48 angeordnet. Ähnlich
wie in Fig. 1 schon gezeigt, sind die Lackaustrittsöffnungen der ersten Lackröhrchen
52 entlang einer gedachten Linie in Z-Richtung ausgerichtet. Eine Besonderheit der
gezeigten Anordnung liegt darin, dass ein zweiter Schallkörper 54 an der zweiten
Sonotrode 48 sowie der zweite Reflektionskörper 46 in etwa eine quaderförmige
Gestalt haben, wobei die sich gegenüberliegenden Schallflächen des zweiten
Schallkörpers 54 und des zweiten Reflektionskörpers 46, nämlich die
dritte Schallfläche 56 am zweiten Schallkörper 54 und die vierte Schallfläche
48 am zweiten Reflektionskörper 46, eine Gestalt aufweisen, die einem Mantelabschnitt
eines zylindrischen Körpers entspricht.
Dabei erweist es sich als Vorteil, wenn die gedachte Mittelachse
des zylindrischen Körpers parallel zu derjenigen Linie 62 verläuft, die
durch die Lackaustrittsöffnungen der ersten Lackröhrchen 52 läuft.
Die Projektionen 64 der Mittelachse des gedachten Zylinders auf der dritten 56 beziehungsweise
auf der vierten Schallfläche 58 sind als punktierte Linien eingezeichnet. Mit
einer derartigen Anordnung ist erreicht, dass das Maximum der Schallschnelle im
stehenden Ultraschallfeld möglichst breit ist, also eine möglichst weite
Ausdehnung in Richtung der Linie 62 aufweist, die hier mit der Z-Richtung zusammenfällt.
Eine fünfte Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberanordnung
70 ist in Fig. 5 gezeigt. Dabei ist die gezeigte Anordnung ähnlich zu derjenigen
aus Fig. 4, so dass die zweiten Lackröhrchen 52 wiederum mittig zwischen einer
fünften Schallfläche 66 sowie einer sechsten Schallfläche 68 angeordnet
sind. Im Unterschied zu den in Fig. 4 gezeigten Schallflächen sind die fünfte
66 und die sechste Schallfläche 68 aus ebenen Teilflächen zusammengesetzt,
deren Gestalt jedoch derjenigen eines Mantelabschnitts eines zylindrischen Körpers
nachgebildet ist. Auch auf diese Weise wird ebenfalls eine Verbreiterung des Bereichs
der maximalen Schallschnelle im stehenden Ultraschallfeld erreicht.
Schließlich zeigt Fig. 6 eine sechste Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberanordnung,
die ausgeht von der Anordnung der ersten Sonotrode 12 mit dem ersten Reflektionskörper
14, wie sie in der Fig. 1 gezeigt ist. Die Bezugszeichen wurden entsprechend aus
der Fig. 1 übernommen. Dabei sind drei zweite Lackröhrchen 72 entsprechend
der Rohrstücke 30, 31, 32, wie dies in der Fig. 1 gezeigt ist, angeordnet,
haben also einen gleichen Abstand zur Sonotrode 12 und zum ersten Reflektionskörper
14, was hier durch das Einzeichnen des zweiten Abstands 36 gezeigt ist. Zudem sind
in dieser Figur drei dritte Lackröhrchen 74 gezeigt, die in derjenigen Position
gezeigt sind, die der Position der Rohrstücke 30, 31, 32 in der Fig. 2 entsprechen.
Das heißt, dass deren Abstand zwischen den dritten Lackröhrchen 74 und
dem Schallkörper 18 dem dritten Abstand 38 gemäß Fig. 2 entspricht.
Dies ist entsprechend in dieser Figur eingezeichnet. In dieser Ausgestaltung des
Erfindungsgegenstandes ist also vorgesehen, dass insgesamt sechs Lackröhrchen
72, 74 zwischen der ersten Sonotrode 12 und dem ersten Reflektionskörper 14
angeordnet sind, und zwar jeweils in zwei Gruppen von jeweils drei Lackröhrchen
72, 74, so dass jeweils drei Lackröhrchen 74 ausgehend vom Schallkörper
18 im zweiten Maximum der Schallschnelle sowie drei Lackröhrchen 72 im dritten
Maximum und damit über dem Maximum an Schall-schnelle angeordnet sind. Mit
einer derartigen Anordnung kann die Rate der Lackzerstäubung noch weiter gesteigert
werden.
In keinem der vorstehend genannten Beispielanordnungen
wurde im Detail gezeigt, welche weiteren Maßnahmen sich günstig auf die
Zerstäubung beziehungsweise auf den Lackierprozess als solches auswirken können.
So kann beispielsweise Reinigungsluft in der allgemein bekannten Weise dafür
eingesetzt werden, dass ein Anhaften von zerstäubtem Lack an der Sonotrode
oder an den Reflektionskörper im wesentlichen vermieden wird. Darüber
hinaus ist Lenkluft dazu einsetzbar, dass die zerstäubten Lackpartikel vorzugsweise
in die gewünschte Richtung der Lackierung fliegen. Der Prozess des gerichteten
Lackierens kann auch dadurch unterstützt werden, dass die Lackpartikel elektrostatisch
aufgeladen werden. Diese Aufladung kann in allgemein bekannter Weise intern, das
heißt mit auf Hochspannungspotential befindlichen zugeführten Lack erreicht
werden, oder durch die sogenannte externe Aufladung, welche üblicherweise den
zerstäubten Lack durch hochspannungsführende Nadeln, die im Nahbereich
der Zerstäubungsstelle angeordnet sind, aufladen. Das zu lackierende Werkstück
ist üblicherweise dann auf Erdpotential gelegt, so dass die elektrisch aufgeladenen
Lackpartikelchen vorzugsweise zum Werkstück fliegen. Auch eine Kombination
von interner und externer Aufladung ist ohne weiteres möglich.
Im übrigen ist es ohne weiteres denkbar, dass der
Reflektionskörper eine weitere Sonotrode ist, mit dem besonderen Vorteil, dass
das stehende Ultraschallfeld besonders stark ausgebildet werden kann. Zudem ist
mit einer derartigen Maßnahme die Regelbarkeit des Ultraschallfeldes verbessert.
Bezugszeichenliste
- 10
- erste Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberanordnung
- 12
- erste Sonotrode
- 14
- erster Reflektionskörper
- 16
- Grundkörper
- 18
- erster Schallkörper
- 20
- erste Schallfläche
- 22
- zweite Schallfläche
- 24
- erste Linie
- 26
- zweite Linie
- 28
- Mittelachse
- 30
- erstes Rohrstück
- 31
- zweites Rohrstück
- 32
- drittes Rohrstück
- 34
- erster Abstand
- 36
- zweiter Abstand
- 38
- dritter Abstand
- 39
- vierter Abstand
- 40
- zweite Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberanordnung
- 42
- viertes Rohrstück
- 43
- fünftes Rohrstück
- 44
- sechstes Rohrstück
- 46
- zweiter Reflektionskörper
- 48
- zweite Sonotrode
- 50
- dritte Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberanordnung
- 52
- erste Lackröhrchen
- 54
- zweiter Schallkörper
- 56
- dritte Schallfläche
- 58
- vierte Schallfläche
- 60
- vierte Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberanorndung
- 62
- Linie
- 64
- Projektionen
- 66
- fünfte Schallfläche
- 68
- sechste Schallfläche
- 70
- fünfte Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberanordnung
- 72
- zweite Lackröhrchen
- 74
- dritte Lackröhrchen
- 80
- sechste Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberanordnung
|
| Anspruch[de] |
|
Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberanordnung (10, 40, 50, 60, 70,
80) zur Erzeugung eines Lack-Sprühnebels zum Lackieren eines Werkstückes
mit einer Sonotrode (12, 48), mit einem der Sonotrode (12, 48) gegenüberliegend
angeordneten Bauelement (14), wobei im Betriebsfall im Zwischenraum zwischen Sonotrode
(12, 48) und Bauelement (14) ein stehendes Ultraschallfeld ausgebildet ist, und
mit einer Lackzufuhrvorrichtung (29), mittels der Lack in den Nahbereich eines Maximums
der Schallschnelle des Ultraschallfeldes zuführbar ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Lackzufuhrvorrichtung (29) im Bereich des stehenden Ultraschallfeldes
wenigstens zwei Rohrstücke (30, 31, 32; 42, 43, 44) zur Ausbringung von Lack
hat, und daß wenigstens zwei der Rohrstücke (30, 31, 32; 42, 43, 44) im
Bereich eines ausgewählten Maximums der Schallschnelle des stehenden Ultraschallfeldes
angeordnet sind.
Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberanordnung (10, 40, 50, 60, 70,
80) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Bauelement (14)
eine weitere Sonotrode ist.
Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberanordnung (10, 40, 50, 60, 70,
80) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand
der Rohrstücke (30, 31, 32; 42, 43, 44) im Bereich des ausgewählten Maximums
zueinander so groß ist, daß für jedes Rohrstück (30, 31, 32;
42, 43, 44) voneinander getrennte Lacklamellen ausgebildet sind.
Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberanordnung (10, 40, 50, 60, 70,
80) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
durch die Lackaustrittsöffnungen der wenigstens zwei der Rohrstücke (30,
31, 32; 42, 43, 44) im Bereich des ausgewählten Maximums der Schallschnelle
einer stehenden Ultraschallwelle auf einer gedachten geraden Linie angeordnet sind,
und daß die gerade Linie senkrecht auf einer gedachten Mittellinie steht, die
durch die Flächenmittelpunkte der sich gegenüberliegenden Schallflächen
(20, 22, 56, 58) der Sonotrode (12, 48) und des Bauelements (14, 46) geht.
Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberanordnung (10, 40, 50, 60, 70,
80) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Form der Schallflächen
(66, 68) in etwa einem mit Polyederflächen nachgebildetem Mantelsegment eines
Zylinders entspricht oder das Mantelsegment zylinderförmig ist, und daß
die Längsachse des betreffenden Zylinders parallel zur geraden Linie (24, 26,
62) gelegen ist.
Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberanordnung (10, 40, 50, 60, 70,
80) nach einem der vorgenannten Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß drei Rohrstücke (30, 31, 32; 42, 43, 44) im Bereich eines ausgewählten
Maximums der Schallschnelle einer stehenden Ultraschallwelle angeordnet, und daß
diese Rohrstücke (30, 31, 32; 42, 43, 44) beziehungsweise deren Lackaustrittsöffnungen
in einem Dreieck, insbesondere einem gleichseitigen Dreieck, angeordnet sind.
Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberanordnung (10, 40, 50, 60, 70,
80) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß diejenige Fläche,
die durch das Dreieck bestimmt ist, senkrecht auf einer gedachten Mittellinie steht,
die durch die Flächenmittelpunkte der sich gegenüberliegenden Schallflächen
(20, 22, 56, 58, 66, 68) der Sonotrode (12, 48) und des Bauelements (14, 46) geht.
Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberanordnung (10, 40, 50, 60, 70,
80) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
der Abstand zwischen den wenigstens zwei im Bereich eines ausgewählten Maximums
der Schallschnelle einer stehenden Ultraschallwelle angeordneten Rohrstücken
(30, 31, 32; 42, 43, 44) und der Sonotrode (12, 48) höchstens gleich groß
ist wie der Abstand zwischen diesen Rohrstücken (30, 31, 32; 42, 43, 44) und
dem Bauelement (14, 46).
Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberanordnung (10, 40, 50, 60, 70,
80) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die wenigstens zwei Rohrstücke (30, 31, 32; 42, 43, 44) mit einer hydrophoben
Oberfläche, insbesondere einer Tetraflouräthylenbeschichtung, versehen
sind.
Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberanordnung (10, 40, 50, 60, 70,
80) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
eine Reinigungsluftströmung vorhanden ist, durch die eine Benetzung der Sonotrode
(12, 48) und / oder des Bauelements (14, 46) zu vermeiden beziehungsweise zu verringern.
Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberanordnung (10, 40, 50, 60, 70,
80) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
eine Lenkluftströmung vorhanden ist, durch welche die Flugrichtung des Lack-Sprühnebels
beeinflussbar ist.
Ultraschall-Stehwellen-Zerstäuberanordnung (10, 40, 50, 60, 70,
80) nach einem der vorgenannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens eine Aufladevorrichtung zur Innen- und / oder Außenaufladung vorhanden
ist, durch welche der Lack beziehungsweise die zerstäubten Lackpartikel elektrostatisch
aufladbar ist beziehungsweise sind.
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| Anspruch[en] |
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Ultrasonic standing-wave atomizer arrangement (10, 40, 50, 60, 70, 80)
for producing a paint spray mist for painting a workpiece, with a sonotrode (12,
48), with a component (14) arranged lying opposite the sonotrode (12, 48), a standing
ultrasonic field being formed in the intermediate space between the sonotrode (12,
48) and the component (14) in the case of operation, and with a paint-feeding device
(29), by means of which paint can be fed into the vicinity of a maximum of the sound
particle velocity of the ultrasonic field, characterized in that the paint-feeding
device (29) has in the region of the standing ultrasonic field at least two pieces
of pipe (30, 31, 32; 42, 43, 44) for discharging paint, and in that at least
two of the pieces of pipe (30, 31, 32; 42, 43, 44) are arranged in the region of
a selected maximum of the sound particle velocity of the standing ultrasonic field.
Ultrasonic standing-wave atomizer arrangement (10, 40, 50, 60, 70, 80)
according to Claim 1, characterized in that the component (14) is a further
sonotrode.
Ultrasonic standing-wave atomizer arrangement (10, 40, 50, 60, 70, 80)
according to Claim 1 or 2, characterized in that the distance between the
pieces of pipe (30, 31, 32; 42, 43, 44) in the region of the selected maximum is
so great that sheets of paint that are separate from one another are formed for
each piece of pipe (30, 31, 32; 42, 43, 44).
Ultrasonic standing-wave atomizer arrangement (10, 40, 50, 60, 70, 80)
according to one of the preceding claims, characterized in that the paint
outlet openings of the at least two pieces of pipe (30, 31, 32; 42, 43, 44) in the
region of the selected maximum of the sound particle velocity of a standing ultrasonic
wave are arranged on an imaginary straight line, and in that the straight
line is perpendicular to an imaginary centre line which passes through the centroids
of the opposing sound faces (20, 22, 56, 58) of the sonotrode (12, 48) and of the
component (14, 46).
Ultrasonic standing-wave atomizer arrangement (10, 40, 50, 60, 70, 80)
according to Claim 4, characterized in that the shape of the sound faces
(66, 68) corresponds approximately to a segment of the generated surface of a cylinder
reproduced with polyhedral surfaces, or the segment is cylindrical, and
in that the longitudinal axis of the cylinder concerned is situated parallel
to the straight line (24, 26, 62).
Ultrasonic standing-wave atomizer arrangement (10, 40, 50, 60, 70, 80)
according to one of the preceding Claims 1 to 3, characterized in that three
of the pieces of pipe (30, 31, 32; 42, 43, 44) are arranged in the region of a selected
maximum of the sound particle velocity of a standing ultrasonic wave, and
in that these pieces of pipe (30, 31, 32; 42, 43, 44) or their paint outlet
openings are arranged in a triangle, in particular an equilateral triangle.
Ultrasonic standing-wave atomizer arrangement (10, 40, 50, 60, 70, 80)
according to Claim 6, characterized in that the surface which is determined
by the triangle is perpendicular to an imaginary centre line which passes through
the centroids of the opposing sound faces (20, 22, 56, 58, 66, 68) of the sonotrode
(12, 48) and of the component (14, 46).
Ultrasonic standing-wave atomizer arrangement (10, 40, 50, 60, 70, 80)
according to one of the preceding claims, characterized in that the distance
between the at least two pieces of pipe (30, 31, 32; 42, 43, 44) arranged in the
region of a selected maximum of the sound particle velocity of a standing ultrasonic
wave and the sonotrode (12, 48) is at most equal to the distance between these pieces
of pipe (30, 31, 32; 42, 43, 44) and the component (14, 46).
Ultrasonic standing-wave atomizer arrangement (10, 40, 50, 60, 70, 80)
according to one of the preceding claims, characterized in that the at least
two pieces of pipe (30, 31, 32; 42, 43, 44) are provided with a hydrophobic surface,
in particular a tetrafluoroethylene coating.
Ultrasonic standing-wave atomizer arrangement (10, 40, 50, 60, 70, 80)
according to one of the preceding claims, characterized in that there is
a flow of cleaning air, by which wetting of the sonotrode (12, 48) and/or of the
component (14, 46) is avoided or reduced.
Ultrasonic standing-wave atomizer arrangement (10, 40, 50, 60, 70, 80)
according to one of the preceding claims, characterized in that there is
a flow of directing air, by which the direction of flight of the paint spray mist
can be influenced.
Ultrasonic standing-wave atomizer arrangement (10, 40, 50, 60, 70, 80)
according to one of the preceding claims, characterized in that there is
at least one charging device for internal and/or external charging, by which the
paint or the atomized paint particles can be electrostatically charged.
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| Anspruch[fr] |
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Agencement de pulvérisation à ondes stationnaires ultrasonores
(10, 40, 50, 60, 70, 80) pour produire une brume de vaporisation de peinture afin
de peindre une pièce, comprenant une sonotrode (12, 48), un élément
structurel (14) disposé en vis-à-vis de la sonotrode (12, 48), un champ
ultrasonore stationnaire étant créé en fonctionnement dans l'intervalle
entre la sonotrode (12, 48) et l'élément structurel (14), et comprenant
un dispositif d'amenée de peinture (29) permettant d'amener de la peinture
à proximité d'un maximum de vitesse acoustique du champ ultrasonore,
caractérisé en ce que le dispositif d'amenée de peinture (29)
comporte, dans la zone du champ ultrasonore stationnaire, au moins deux segments
tubulaires (30, 31, 32 ; 42, 43, 44) pour fournir de la peinture, et en ce qu'au
moins deux des segments tubulaires (30, 31, 32 ; 42, 43, 44) sont disposés
dans la zone d'un maximum sélectionné de vitesse acoustique du champ ultrasonore
stationnaire.
Agencement de pulvérisation à ondes stationnaires ultrasonores
(10, 40, 50, 60, 70, 80) selon la revendication 1, caractérisé en ce
que l'élément structurel (14) est une autre sonotrode.
Agencement de pulvérisation à ondes stationnaires ultrasonores
(10, 40, 50, 60, 70, 80) selon la revendication 1 ou 2, caractérisé
en ce que l'écartement mutuel des segments tubulaires (30, 31, 32 ; 42,
43, 44) dans la zone du maximum sélectionné est suffisant pour créer,
pour chaque segment tubulaire (30, 31, 32 ; 42, 43, 44), des lames de peinture séparées
les unes des autres.
Agencement de pulvérisation à ondes stationnaires ultrasonores
(10, 40, 50, 60, 70, 80) selon une des revendications précitées,
caractérisé en ce que, dans la zone du maximum sélectionné
de vitesse acoustique d'une onde ultrasonore stationnaire, les ouvertures de sortie
de peinture des segments tubulaires au nombre d'au moins deux (30, 31, 32 ; 42,
43, 44) sont disposées sur une ligne droite imaginaire, et en ce que
la ligne droite est perpendiculaire à un axe central imaginaire qui passe par
le centre des surfaces acoustiques opposées (20, 22, 56, 58) de la sonotrode
(12, 48) et de l'élément structurel (14, 46).
Agencement de pulvérisation à ondes stationnaires ultrasonores
(10, 40, 50, 60, 70, 80) selon la revendication 4, caractérisé en ce
que la forme des surfaces acoustiques (66, 68) correspond approximativement
à une portion d'enveloppe cylindrique reproduisant des faces polyédriques
ou la portion d'enveloppe est cylindrique, et en ce que l'axe longitudinal
du cylindre correspondant est parallèle à la ligne droite (24, 26, 62).
Agencement de pulvérisation à ondes stationnaires ultrasonores
(10, 40, 50, 60, 70, 80) selon une des revendications précédentes 1 à
3, caractérisé en ce que trois segments tubulaires (30, 31, 32
; 42, 43, 44) sont disposés dans la zone d'un maximum sélectionné
de vitesse acoustique d'une onde ultrasonore stationnaire, et en ce que ces
segments tubulaires (30, 31, 32 ; 42, 43, 44), respectivement leurs ouvertures de
sortie de peinture, sont disposés en triangle, en particulier en triangle équilatéral.
Agencement de pulvérisation à ondes stationnaires ultrasonores
(10, 40, 50, 60, 70, 80) selon la revendication 6, caractérisé en ce
que la surface définie par le triangle est perpendiculaire à un axe
central imaginaire qui passe par le centre des surfaces acoustiques opposées
(20, 22, 56, 58, 66, 68) de la sonotrode (12, 48) et de l'élément structurel
(14, 46).
Agencement de pulvérisation à ondes stationnaires ultrasonores
(10, 40, 50, 60, 70, 80) selon une des revendications précédentes,
caractérisé en ce que la distance entre les segments tubulaires
au nombre d'au moins deux (30, 31, 32 ; 42, 43, 44) disposés dans la zone d'un
maximum sélectionné de vitesse acoustique d'une onde ultrasonore stationnaire
et la sonotrode (12, 48) est au plus égale à la distance entre ces segments
tubulaires (30, 31, 32 ; 42, 43, 44) et l'élément structurel (14, 46).
Agencement de pulvérisation à ondes stationnaires ultrasonores
(10, 40, 50, 60, 70, 80) selon une des revendications précédentes,
caractérisé en ce que les segments tubulaires au nombre d'au moins
deux (30, 31, 32 ; 42, 43, 44) sont pourvus d'une surface hydrophobe, en particulier
d'un revêtement en tétrafluoroéthylène.
Agencement de pulvérisation à ondes stationnaires ultrasonores
(10, 40, 50, 60, 70, 80) selon une des revendications précédentes,
caractérisé en ce qu'il est prévu un courant d'air de nettoyage
pour éviter, respectivement réduire l'arrosage de la sonotrode (12, 48)
et/ou de l'élément structurel (14, 46).
Agencement de pulvérisation à ondes stationnaires ultrasonores
(10, 40, 50, 60, 70, 80) selon une des revendications précédentes,
caractérisé en ce qu'il est prévu un courant d'air de guidage
permettant d'influer sur la direction de déplacement de la brume de vaporisation
de peinture.
Agencement de pulvérisation à ondes stationnaires ultrasonores
(10, 40, 50, 60, 70, 80) selon une des revendications précédentes,
caractérisé en ce qu'il est prévu au moins un dispositif de
charge pour la charge intérieure et/ou extérieure, permettant de charger
électrostatiquement la peinture, respectivement les particules de peinture
pulvérisées.
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