Die Erfindung bezieht sich auf einen Obstadaptivpflücker,
bestehend aus einer Stange an deren oberem Ende ein horizontaler Pflückrechen
mit Zinken sowie in einem Abstand darunter ein Aufhaltering befestigt sind, der
einen Auffangbeutel mit mehreren Kammern an seiner Oberseite offen hält.
Seitdem der Mensch überhaupt existiert, ist das Pflücken
von Obst eine für ihn existentielle Aufgabe, da Früchte ein auf Dauer
unverzichtbarer Bestandteil der menschlichen Ernährung sind.
Einige Früchte sind vom Boden aus zu erreichen, andere
durch Erklettern des Baumes und weitere durch das Aufstellen einer Leiter neben
oder unter dem Baum. Nachteilig ist, dass das Besteigen einer Leiter sowie das Erklettern
eines Baumes mühsam und risikoreich ist.
Deshalb ist es Stand der Technik, dass als Hilfsmittel
eine Stange eingesetzt wird, an deren Ende eine Pflückvorrichtung angeordnet
ist. Die wohl am weitesten verbreitete Anordnung beschreibt das Gebrauchsmuster
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. Am Ende eines langen Stiels ist ein Tragring angeordnet, an dessen Unterseite
ein Fangbeutel befestigt ist. Der Tragring ist an seiner Oberseite mit Zähnen,
Haken, Greifnuten oder ähnlichen Ausformungen versehen, welche um den Stiel
der zur pflückenden Frucht herum greifen und dadurch das Abziehen der Frucht
ermöglichen. Sobald sich die Frucht von ihrem Stiel oder mitsamt dem Stiel
vom Ast gelöst hat, fällt die Frucht in den Fangbeutel.
Diese Anordnung weist jedoch zahlreiche Nachteile auf.
So muss unter anderem für das Abtrennen der Frucht der Tragring und damit der
gesamt Obstpflücker weiter angehoben werden. Eine Bewegung in dieser Richtung
belastet den pflückenden Menschen zusätzlich zu seinem Kraftaufwand für
das Kompensieren der Schwerkraft von Pflückgerät und bereits gepflücktem
Obst und zusätzlich zu seiner Mühe beim genauen Heranführen der Pflückvorrichtung
an die Früchte.
Ein weiterer Nachteil ist, dass während des Abtrennvorgangs
das zu pflückende Obst nicht sichtbar ist, weil es durch den Fangbeutel verdeckt
wird. Ein weiterer Nachteil ist, dass die Abstände zwischen den Aussparungen
oder Zacken auf dem Tragring fest und nicht veränderbar sind. Zwar ist der
Durchmesser der Stiele bei den meisten Früchten sehr viel kleiner als der Durchmesser
der Frucht, so dass recht nahe beieinanderstehende Zinken nur in Bezug auf den Durchmesser
theoretisch sowohl das Pflücken von sehr kleinen Früchten wie Kirschen
als auch sehr großen wie Birnen ermöglichen sollten.
Ein gravierender Nachteil dieses Konzeptes ist es jedoch,
dass mit sehr nahe beieinander stehenden Zinken auch Blätter und kleine Äste
erfasst und vom Baum abgerissen werden, was nicht nur zusätzliche Mühe
verursacht und zu entsorgenden Abfall erzeugt, sondern auch zu einer Beschädigung
des Baumes und damit langfristig zu einer Verminderung seiner Ertragskraft führt.
Aus diesem Grunde ist es zu bevorzugen, dass die Abstände der Zinken zueinander
möglichst groß gewählt werden sollte und zwar so groß, dass
die zu pflückenden Früchte gerade noch sicher gegriffen werden können,
aber möglichst wenig Äste und Blätter erfasst werden.
Ein weiterer Nachteil der verbreiteten Obstpflücker
ist, dass sie zumeist nur über eine Stange mit fester Länge verfügen.
Zwar ist der benutzende Mensch in der Lage, in den Grenzen seiner Körperhöhe
zuzüglich der Länge des ausgestreckten Armes die Stange über die
Erdoberfläche hinaus anzuheben. Eine weitere Verlängerung könnte
theoretisch dadurch erreicht werden, dass die Stange entsprechend verlängert
wird.
Eine einstückige Stange hat jedoch den gravierenden
Nachteil, dass sie beim Pflücken von niedrig hängenden Früchten nicht
mehr senkrecht gehalten werden kann, weil sie auf die Erdoberfläche stößt.
Dadurch wird der Benutzer gezwungen, die Stange nicht mehr senkrecht sondern schräg
zu halten, was das Manövrieren im Gewirr der Äste erheblich behindert.
Ein weitere Nachteil der am weitesten verbreiteten Pflückeinrichtung
ist, dass die abgerissenen Früchte ungebremst auf diejenigen Früchte auftreffen,
welche bereits im Fangbeutel liegen. Zu Beginn der Füllung eines Fangbeutels
ist die Fallhöhe am größten. Die dabei auftretenden Stöße
können zu einer partiellen Zerstörung von Fruchtfleisch führen, insbesondere
in Bereichen unterhalb der Schale was zu vorzeitig ungenießbaren, jedoch von
außen nicht ohne weiteres als solchen erkennbaren Früchten führt.
Auf diesem Hintergrund hat sich die Erfindung die Aufgabe
gestellt, einen Früchtepflücker zu entwickeln, der auf die Größe
der zu pflückenden Früchte einstellbar ist und möglichst wenig Schäden
an Ästen und Blättern verursacht und die Früchte möglichst ohne
oder mit nur mit sehr sanftem Aneinanderstoßen sammelt und am Boden möglichst
ohne weitere Bewegung der Früchte gegeneinander in einen Sammelbehälter
entleerbar ist und auf die unterschiedlich hohe Position der Früchte am Baum
einstellbar ist.
Die von der Erfindung vorgeschlagene Lösung unterscheidet
sich von den verbreiteten Früchtepflückern mit einem Pflückrechen
mit Zinken und einem Auffangbeutel an einer Stange dadurch, dass die Abstände
der Zinken zueinander verstellbar sind und der schlauchförmige Auffangbeutel
in mehrere, hintereinander folgende Kammern aufteilbar ist, wobei die Anzahl und
die Größe der Kammern einstellbar sind, indem je eine Kammerraffschnur
etwa horizontal durch Schlaufen um den Auffangbeutel herum geführt und an der
Stange lösbar befestigt ist, wobei die unterste Kammerraffschnur zugleich als
Verschluss der Unterseite des Auffangbeutels dient und die Stange aus mehreren,
ineinander schiebbaren und lösbar miteinander verbundenen, rohrförmigen
Teleskopelementen besteht.
Diese Anordnung differenziert sich in ihrer mechanischen
Struktur von manchen, bekannten Obstpflückern dadurch, dass der Pflückrechen
getrennt vom Auffangbeutel am oberen Ende der Stange angeordnet ist und in einem
Abstand dazu an der Stange als weiteres Element der Aufhaltering befestigt ist,
welcher den Auffangbeutel trägt.
Ein weiterer Unterschied ist, dass der Auffangbeutel durch
die Kammerraffschnüre in mehrere Kammern aufgeteilt werden kann. Diese Kammerraffschnüre
dienen mehreren Funktionen. Die oberste Kammerraffschnur formt eine erste, große
Kammer deren Abschluss nicht senkrecht unterhalb des Aufhalteringes angeordnet ist,
sondern in der Nähe der Stange. Dadurch wird erreicht, dass der Auffangbeutel
unter dem Aufhaltering einen durchhängenden Bereich bildet, der fallende Früchte
auffängt, den Stoß abfedert und dann in eine seitlich abrollende Bewegung
weiterleitet.
Wenn die durch Zusammenziehen der obersten Kammerraffschnur gebildete Einschnürung
des Auffangbeutels nur wenig größer als die zu pflückenden Früchte
ist, fällt die Frucht durch diese Öffnung hindurch in die nächste
Kammer.
Da die Stange während des Pflückens zumeist gegenüber
der Erdoberfläche schräg gehalten wird, ist auch die Eintrittsöffnung
in die zweite Kammer des Auffangbeutels nicht senkrecht oberhalb der Austrittsöffnung
dieser zweiten Kammer. Deshalb wird eine Frucht bei ihrem Fall in die zweite Kammer
hinein ebenso wie in der ersten Kammer zuerst auf die seitliche Wand der zweiten
Kammer auftreffen und dort abgebremst werden. Je nach Einstellung der Kammerraffschnüre
sowie der Gesamtlänge des Auffangbeutels können die Früchte mehrere
Kammern durchlaufen bis sie in der letzten Kammer angelangt sind.
Falls vorrangig eine senkrechte Arbeitsposition des Obstadaptivpflückers
bevorzugt wird, schlägt die Erfindung zusätzliche Distanzelemente vor,
die in radialer Ausrichtung auf der Stange befestigt sind. Wenn die Schlaufen und/oder
die Kammerraffschnur daran befestigt werden, ist für eine von der Senkrechten
abweichende Ausrichtung der Kammern des Auffangbeutels gesorgt.
Wenn die unterste und letzte Kammer teilweise mit Früchten
befüllt ist kann sie verschlossen werden, indem die Kammerraffschnur am oberen
Ende der Kammer angezogen wird. Dann werden keine weiteren Früchte mehr in
diese Kammer hineinfallen, sondern bereits in der nächsthöheren Kammer
zum Halten kommen. Ein Vorteil ist, dass dann eine Beschädigung der Früchte
in der unteren Kammer durch auftreffende andere Früchte ausgeschlossen ist.
Ein weiterer zusätzlicher Nutzen eines erfindungsgemäßen
Obstadaptivpflückers ist der große Abstand zwischen dem Pflückrechen
und dem Aufhaltering. Dadurch sind die Früchte während der Annäherung
des Pflückrechens stets sichtbar und nicht durch den Auffangbeutel verdeckt,
sofern die Stange nicht in einer genau vertikalen Position gehalten werden muss.
Um auch in diesem Fall einen Sichtkontakt auf den Pflückrechen
zu ermöglichen, schlägt die Erfindung die Verwendung von Netzen oder wenigstens
teilweise durchsichtigen Materialien für den Auffangbeutel vor.
Ein weiterer, ergonomischer Gewinn während des Abreißens
der Früchte ist, dass der Früchterechen von oben her zwischen Frucht und
Ast geführt wird und bei der Abreißbewegung von der Schwerkraft unterstützt
wird.
Eine vorteilhafte Zusatzfunktionalität des erfindungsgemäßen
Auffangbeutels ist, dass die geernteten Früchte zur Entleerung nicht wieder
durch den Aufhaltering hindurch befördert werden müssen, sondern durch
Lösen der Kammerraffschnüre aus dem unteren Ende des schlauchförmigen
Auffangbeutels heraus in einen anderen Sammelbehälter hinein entlassen werden
können. Dabei ist es empfehlenswert, dass ein maximal befüllter Auffangbeutel
langsam in den Sammelbehälter eingelegt wird und erst danach als zweiter Schritt
die Kammerraffschnüre geöffnet werden. Im dritten Schritt wird der Auffangbeutel
langsam angehoben und gleitet zwischen den Früchten und der Wand des Sammelbehälters
nach oben. Der entscheidende Vorteil dieses Entleerungsprinzips ist, dass den Früchten
ein weiterer, freier Fall mit dem daraus resultierenden Aufprall erspart bleibt.
Eine weitere, günstige Eigenschaft eines erfindungsgemäßen
Obstadaptivpflückers ist die Verstellbarkeit des Abstandes zwischen den Zinken
des Pflückrechens. Als eine Ausführungsvariante dafür schlägt
die Erfindung vor, dass der Pflückrechen aus zwei gleichartigen, flächigen
Elementen in der Form eines Kammes mit den Zinken aufgebaut wird. Für maximalen
Abstand zwischen den Zinken sind diese beiden kammartigen Elemente deckungsgleich
und vor einander angeordnet. Um den Abstand zwischen den Zinken zu verändern
werden die beiden kammförmigen Elemente in horizontaler Richtung gegeneinander
verschoben. Dadurch tritt der Zinken eines Elementes aus dem Schatten des ihn berührenden
Zinkens am ändern Element hervor und wird im Zwischenraum zwischen zwei Zinken
sichtbar. Dadurch bildet sich eine Reihe von Zinken, die abwechselnd in einem kleinen
und einem großen Abstand zueinander stehen; nur in der Mittelstellung sind
die Abstände aller Zinken zueinander gleich groß und entsprechen der Hälfte
des maximalen Zinkenabstandes.
Eine andere interessante Ausführungsform ist, dass
die Zinken des Pflückrechens als einzelne Teile ausgeführt werden, die
in einer horizontal angeordneten Schiene mit C-förmigem Profil verschiebbar
und fixierbar sind. Eine solche Anordnung ermöglicht die freie Einstellung
der Abstände zwischen den Zinken. Möglich sind also auch sehr stark unterschiedliche
Abstände. Da in der Mehrzahl der Fälle jedoch ein gleichmäßiger
Abstand zwischen den einzelnen Zinken gewünscht wird, schlägt die Erfindung
vor, dass einzelne, in der horizontalen Schiene verschiebbare Zinken über eine
Scherenmechanik miteinander verbunden sind. Diese Scherenmechanik besteht aus Schwenkhebeln
mit je einer Schwenkachse an den Enden sowie einer dritten Schenkachse in der Mitte.
Je zwei Schwenkhebel sind in ihrer Mitte kreuzweise miteinander verbunden. An zwei
Endpunkte eines dadurch gebildeten Kreuzes ist ein weiteres Kreuz gelenkig angebunden.
Eine Reihe von mehreren solcher, aneinandergebundenen Kreuze bildet eine Scherenmechanik.
Eine der beiden äußeren Reihen der Verschwenkachsen ist auf den zu verschiebenden
Zinken des Pflückrechens angeordnet. Dabei kann die Scherenmechanik sowohl
in der gleichen Ebene wie die Zinken als auch in einem anderen Winkel dazu angeordnet
werden.
Der entscheidende Vorzug dieser Anordnung ist, dass im
gesamten System eine eindeutige geometrische Verknüpfung dafür sorgt,
dass die Abstände zwischen sämtlichen, mit der Scherenmechanik verbunden
Zinken immer untereinander identisch sind. Wenn eine Verschiebung zwischen zwei
benachbarten Zinken vorgenommen wird, so überträgt sich diese Bewegung
über die Scherenmechanik auf alle anderen Zinken. Auch über die beiden
äußeren Zinken ist eine Verstellung möglich.
Ein Merkmal dieser Anordnung ist, dass nur beim maximalen
Abstand der Zinken die gesamte Länge der Führungsschiene ausgenutzt wird.
Bei einer Reduzierung des Abstandes reduziert sich auch die mit Zinken bestückte
Länge der Führungsschiene und es entsteht ein "zinkenfreier" Bereich,
der funktionslos und hinderlich ist.
Deshalb schlägt die Erfindung eine weitere Variante
vor, bei der die horizontale Schiene in zwei Teilschienen aufgeteilt wird, welche
sich an zwei Seitenflächen überlappen und in diesem Bereich gegeneinander
verschiebbar sind und in verschiedenen Positionen fixiert werden können. Jede
Teilschiene ist mit verschiebbaren Zinken bestückt, welche über eine Scherenmechanik
miteinander verbunden sind. An den jeweils äußeren Punkten beider Teilschienen
ist der jeweils äußerste Zinken ortsfest angeordnet, jedoch mit an das
Scherengitter angeschlossen. Wenn die Verbindung zwischen den beiden Teilschienen
gelöst wird und die beiden Teilschienen übereinander geschoben werden,
reduziert sich über die Scherenmechanik der Abstand zwischen den einzelnen
Zinken.
Der entscheidende Vorteil dieser Anordnung ist, dass auch bei sehr kleinem Abstand
der Zinken zueinander die Führungsschiene und damit die gesamte Breite des
Führungsrechens mit Zinken bestückt ist und kein "zinkenloser" Bereich
als zusätzliches Hindernis beim Manövrieren des Obstadaptivpflückers
gegen Blätter und Äste stoßen kann.
In allen Varianten ist es denkbar, dass die Zinken auf
einem Kreisbogensegment angeordnet werden, was als Erleichterung beim Handling des
Obstpflückers einzustufen ist.
In einer weiteren Ausführungsform schlägt die
Erfindung vor, dass die Zinken aus einem harten Kern bestehen, der mit einer weichen
Polsterschicht ummantelt ist, um die Früchte noch schonender zu behandeln.
Eine andere sinnvolle Option ist es, dass die Kammerraffschnüre
bis zum unteren Ende der Stange verlaufen und dort fixierbar sind; zum Beispiel
durch zwei beabstandete Haken, um welche die Schnur gewickelt werden kann oder durch
eine Klemmvorrichtung, die das Ende der Schnur fixiert.
Eine sehr interessante Ausführungsform ist die Ausbildung
der Stange als Rohr, die mit ihrem oberen Ende in den Auffangbeutel übergeht.
Dadurch wird es möglich, die Früchte aus dem Auffangbeutel zu entleeren,
ohne den Obstadaptivpflücker aus dem Baum herausziehen zu müssen und auf
den Boden abzusenken. Dazu ist es erforderlich, dass entweder die Kammerraffschnüre
oder zusätzliche, ähnliche Schnüre am Auffangbeutel angebracht werden,
von dort zu einem Führungselement (wie z.B. einem Haken oder einer Umlenkrolle)
an der Stange geführt werden und weiter bis zum unteren Ende der Stange. Dort
kann der Benutzer durch Ziehen an den Schnüren den Auffangbeutel über
die Eintrittshöhe des Rohres hinaus anheben und dadurch innerhalb des Auffangbeutels
eine geneigte Ebene erzeugen, auf der die Früchte aus den Auffangbeutel hinaus
und in das Rohr hineinrollen und dann innerhalb des Rohres nach unten gleiten.
Um zu verhindern, dass die Früchte am unteren Ende
des Rohres auf den Boden fallen, empfiehlt die Erfindung in der vorgenannten Konfiguration
auch an das untere Ende des Rohres einen Auffangbeutel anzuschließen, der ähnlich
dem oberen Auffangbeutel geformt ist. Auch dieser Beutel sollte möglichst schräg
zur Erdoberfläche ausgerichtet sein, damit die Früchte beim Auftreffen
zuerst durch das flexible Material des Auffangbeutels abgefedert und verzögert
werden, bevor sie an das Ende des Auffangbeutels weiterrollen und dort auf andere
bereits gepflückte Früchte auftreffen.
Es gehört zum Kennzeichen eines erfindungsgemäßen
Obstadaptivpflückers, dass die Stange aus mehreren, ineinander schiebbaren
und lösbar miteinander verbunden, rohrförmigen Teleskopelementen besteht.
Theoretisch ist die Länge dieser Teleskopelemente nicht begrenzt. Sobald die
Stange am Boden liegt, wird der Benutzer vom Gewicht der Stange entlastet und kann
mit der einen Hand ein Teleskopelement fest halten und mit der anderen Hand die
Verbindung zwischen zwei benachbarten Teleskopelementen entriegeln. Im nächsten
Schritt zieht er dann ein Teleskopelement aus dem benachbarten heraus oder schiebt
es hinein.
Es wäre jedoch zum Manövrieren im Baum vorteilhaft,
wenn eine teleskopierbare Stange auch in Arbeitsposition verlängert oder verkürzt
werden könnte. In dieser Situation ist es nicht mehr möglich, den Vorgang
des Entriegelns der Verbindung zwischen zwei Teleskopelementen von dem Auseinanderziehen
oder Zusammenschieben der Teleskopelemente zu trennen. Deshalb schlägt die
Erfindung als zusätzliche Variante vor, dass am unteren Ende eines jeden Teleskopelementes
ein Handgriff angeordnet wird. Dieser Handgriff kann alternativ an einer Verlängerungsstange
angeordnet sein. Der Handgriff wird vorzugsweise radial zur Stange ausgerichtet.
Dadurch wird es möglich, dass im zusammengeschobenen Zustand die Handgriffe
aller Teleskopelemente nicht aufeinander stoßen, sondern nebeneinander über
den Umfang verteilt sind.
Die Erfindung schlägt vor, dass die Handgriffe nicht
nur zum Führen des Teleskopelementes in Längsrichtung verwendet werden,
sondern durch eine zusätzliche Bewegung in radialer Richtung auch zum Blockieren
zweier benachbarter Teleskopelemente. Die detailliere Ausführung des dafür
erforderlichen Verschlusses wird hier nicht weiter ausgeführt, da es als bekannter
Stand der Technik einem Fachmann wohl vertraut ist.
Als weitere Variante schlägt die Erfindung vor, dass
die Schubstangen sehr lang sind. Der daraus resultierende Vorteil ist, dass auch
sehr lange Teleskopelemente in einer senkrechten Position oder nahezu senkrechten
Position des Obstpflückers auseinander geschoben werden können.
Um die Schubstangen im zusammen geschobenen Zustand aller
Teleskopelemente nicht über das untere Ende der Stange hinaus ragen lassen
zu müssen, schlägt die Erfindung vor, dass die Schubstangen nahe ihrer
Befestigung am unteren Ende eines jeden Teleskopelementes verschwenkbar gestaltet
sind, wobei die Verschwenkachse senkrecht zur Längsachse des Teleskopelementes
orientiert ist und damit ein Verschwenkbereich von knapp 180 Grad ermöglicht
wird. Die Schubstange wird samt Handgriff also an die Außenfläche eines
jeden Teleskopelementes herangeklappt.
Als eine weitere Variante zur Verstellung der Abstände
der Zinken schlägt die Erfindung vor, dass jeder Zinken des Pflückrechens
als ein Einzelteil ausgeführt wird, welches etwa rechtwinklig zum Zinken durch
einen langen Schwenkhebel erweitert wird, an dessen Ende eine Schwenkachse angeordnet
ist. Sämtliche Verschwenkhebel werden auf einer einzigen, gemeinsamen Schwenkachse
gelagert, welche in der Nähe der Stange angeordnet ist. Indem jeder einzelne
Schwenkhebel gegenüber dem benachbarten um einen geringen Winkel verschwenkt
wird, werden die Zinken in einen veränderten Abstand zueinander gebracht.
Zur Verstellung des Abstandes ist es sinnvoll, sämtliche
Schwenkhebel durch je eine Öffnung in einer kreisbogensegmentförmigen
Kulisse zu führen, welche mit einem bestimmten Radius ausgeführt ist.
Die Öffnungen in dieser Kulisse sollten geringfügig größer als
das Profil der Verschwenkhebel sein, damit die Kulisse näher an die gemeinsame
Verschwenkachse herangeführt werden kann, um die Zinken weiter auseinander
zu fahren oder von der Schwenkachse entfernt wird, um die Zinken näher aneinander
heran zu bringen.
Ein Vorteil dieser Einrichtung ist, dass sie aus identischen
Teilen aufgebaut werden kann.
Im Folgenden sollen weitere Einzelheiten und Merkmale der
Erfindungen anhand von Beispielen näher erläutert werden. Diese sollen
die Erfindung jedoch nicht einschränken, sondern nur erläutern. Es zeigt
in schematischer Darstellung:
- Figur 1
- Ansicht eines Obstadaptivpflückers
- Figur 2
- Pflückrechen mit Scherenmechanik zur Verstellung der Zinkenabstände
- Figur 3
- Prinzipdarstellung einer teleskopierbaren Stange mit Schubstangen und Griffen
Die Figuren zeigen im Einzelnen:
Figur 1 gibt eine dreidimensionale Darstellung eines Obstadaptivpflückers
wieder, der aus einer einstückigen Stange 1 besteht, an deren oberem Ende 11
mit einem Ausleger ein Pflückrechen 2 befestigt ist. In der dargestellten Variante
ist der Pflückrechen 2 aus zwei kammartigen Elementen mit Zinken 21 ausgeführt,
die für maximalen Zinkenabstand deckungsgleich voreinander stehen. In Figur
1 ist erkennbar, dass des näher zum Kamm montierte Kammelement mit zwei Langlöchern
versehen ist, durch welche hindurch eine Schraub ein das zweite Kammelement greift
und die beiden Kammelemente miteinander verbindet. Im dargestellten Zustand ist
das weiter entfernte Kammelement um etwa R des Zinkenabstandes gegenüber
dem vorderen verschoben.
In einem Abstand unterhalb des Pflückrechens ist der
Aufhaltering 3 zu sehen, der ebenfalls mit einer Halterung an der Stange 1 befestigt
ist. Daran ist der Auffangbeutel 4 befestigt. Er besteht in der dargestellten Variante
aus einem grobmaschigen Netz, damit die Benutzer durch das Netz durch auf die zu
pflückenden Früchte blicken kann.
In der dargestellten Variante sind zwei Kammern 41 gezeichnet.
Sie sind am unteren Ende jeweils durch eine Kammerraffschnur 42 abgeschlossen, welche
durch die Schlaufen 43 außen an den Auffangbeutel 4 geführt wird. Die
untere Kammerraffschnur 42 ist gleichzeitig der Verschluss des unteren Endes von
dem schlauchförmigen Auffangbeutel 4.
In der in Figur 1 dargestellten Variante ist zu erkennen, dass beide Kammerraffschnüre
42 über je eine Öse auf der Stange 1 umgelenkt werden und zum unteren
Ende 13 der Stange verlaufen. Dort sind als Beispiel für eine Fixierung zwei
großköpfige Schrauben eingebracht, um welche herum die Kammerraffschnüre
42 aufwickelbar sind.
Figur 2 zeigt in dreidimensionaler Darstellung einen Teilbereich
eines Pflückrechens 2 mit einer horizontal angeordneten Schiene 22 mit C-förmigem
Querschnitt. In diesem Profil sind die Zinken 21 in Längsrichtung verschiebbar.
Jeder Zinken trägt an einer Seite eine Schwenkachse 51. Auf diesen Schwenkachsen
51 sind bei den beiden inneren Zinken jeweils zwei Scherenhebel 5 gelagert, auf
den jeweils äußeren Zinken 21 nur ein Scherenhebel 5. Zu erkennen ist,
dass jeder Scherenhebel 5 insgesamt drei Schwenkachsen 51 aufweist und alle zu einer
Scherenmechanik gelenkig verbunden sind. Die mittleren sechs Scherenhebel 5 sind
jeweils in ihrer Mitte miteinander verbunden. Die vorderen Enden sind mit dem jeweils
übernächsten Scherenhebel verbunden, die hinteren Enden zusätzlich
noch mit den Schwenkachsen 51 die auf den Zinken 21 fest angeordnet sind.
In Figur 2 wird nachvollziehbar, dass bei einer Verstellung eines Abstandes zwischen
zwei Zinken 21 sich zwangsläufig auch die Abstände zwischen allen anderen
Zinken 21 um das gleiche Maß verändern, da sie durch die Scherenmechanik
miteinander fest verkoppelt sind.
Figur 3 zeigt einen teleskopförmigen Aufbau der Stange
1 in dreidimensionaler Darstellung, mit einer drastischen Verkürzung jedes
einzelnen Teleskopelementes. In einer praxisgerechten Ausführung wären
die Teleskope im Verhältnis zu ihrem Durchmesser erheblich länger.
In Figur 3 ist zu erkennen, dass am unteren Ende 13 eines
jeden Teleskopelementes 12 Schubstangen 14 angeordnet sind, an deren Ende ein Griff
15 befestigt ist. Mit dem Griff 15 sind die Teleskopelemente an das untere Ende
13 der Stange heranziehbar oder davon wegschiebbar.
In Figur 3 wird deutlich, dass bei einem sehr großen
Verfahrweg der Teleskopelemente gegeneinander, die Schubstangen eine Betätigung
vom unteren Ende 13 der Stange 1 ermöglichen.
Ebenfalls in Figur 3 eingezeichnet sind die Scharniere
16, mit deren Hilfe die Schubstangen 14 im eingefahrenen Zustand der Teleskope um
knapp 180 Grad verschwenkt werden können und dann mit ihrem (Hand-) Griff 15
auf der Außenfläche des größten, eingefahrenen Teleskopelementes
12 aufliegen. Bei Betrachtung von Figur 3 wird vorstellbar, dass die Schubstangen
14 ohne Scharniere 16 über das untere Ende 13 hinausragen würden und damit
der durch die Teleskopierung eigentlich beabsichtigten Verkürzung der Stange
1 entgegenstünden.
Nicht in Figur 3 eingezeichnet ist, wie die Griffe 15 zusätzlich
noch die Teleskope miteinander verriegeln können. Dafür wäre zum
Beispiel ein Stift unterhalb eines jeden Handgriffes 15 denkbar, welcher in Bohrungen
der Seitenfläche des benachbarten Teleskopelementes 12 eingreift.
Bezugszeichenliste
- 1
- Stange
- 11
- oberes Ende der Stange 1
- 12
- Teleskopelement, Teil der Stange 1, rohrförmig und in das nächste
Teleskopelement 12 schiebbar
- 13
- unteres Ende der Stange 1
- 14
- Schubstange, am unteren Ende eines Teleskopelementes 12
- 15
- Griff, am unteren Ende der Schubstange 14
- 16
- Scharnier, am oberen Ende der Schubstange 14
- 2
- Pflückrechen, am oberen Ende 11 der Stange 1
- 21
- Zinken, am Pflückrechen 2
- 22
- Schiene, zur Verschiebung von Zinken 21
- 3
- Aufhaltering, in einem Abstand unterhalb des Pflückrechens befestigt
- 4
- Auffangbeutel, am Aufhaltering 3 befestigt
- 41
- Kammern im Auffangbeutel 4
- 42
- Kammerraffschnur, zum Schließen und öffnen der Kammern 41
- 43
- Schlaufen, außen an Auffangbeutel 4 zur Führung einer Kammerraffschnur
42
- 5
- Scherenhebel, zur Änderung des Abstandes der Zinken 21
- 51
- Schwenkachsen, in Scherenhebel 5 drei Stück