| Dokumentenidentifikation |
DE102005022505B4 25.10.2007 |
| Titel |
Rollobahn |
| Anmelder |
Weiß, Albert, 74747 Ravenstein, DE |
| Erfinder |
Weiß, Albert, 74747 Ravenstein, DE |
| Vertreter |
Canzler & Bergmeier, Patentanwälte, 85055 Ingolstadt |
| DE-Anmeldedatum |
11.05.2005 |
| DE-Aktenzeichen |
102005022505 |
| Offenlegungstag |
08.12.2005 |
| Veröffentlichungstag der Patenterteilung |
25.10.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
25.10.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
D03D 1/06(2006.01)A, F, I, 20051017, B, H, DE
|
| IPC-Nebenklasse |
D03D 5/00(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, DE
F25D 23/02(2006.01)A, L, I, 20051017, B, H, DE
|
| Beschreibung[de] |
|
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Rollobahn
zum Abschließen von Öffnungen bei Fenstern, Kühlmöbeln und dergleichen,
bei welcher die parallel zur Bewegungsrichtung liegenden Ränder Borsten aufweisen
sowie eine Rollobahn.
Eine derartige Rollobahn ist zum Abdichten einer Fensteröffnung
oder auch einer Verkaufsöffnung von Kühlmöbeln und dergleichen bekannt.
Es sollen Lichteinfall oder auch Temperaturverluste verhindert werden (DE
87 12 220 U1). Bei dieser bekannten Vorrichtung werden Führungsleisten
mit engen Spalten angebracht, in denen die Rollobahn seitlich dichtend geführt
ist. Anstelle der engen Spalten der Führungsleisten können auch Bürsten-
oder Gummidichtungen an den Führungsleisten angeordnet werden, an denen die
Bahnrandbereiche reibend entlangstreichen. Diese Ausrüstung der Ränder,
an denen die Rollobahn anschließen soll, ist aufwendig. Außerdem bedingt
diese Lösung die Anordnung von Führungsstegen zwischen den einzelnen Rollobahnen,
die eine breitere Öffnung bei Kühlmöbeln abdecken sollen. Derartige
Stege in der Kühlmöbelöffnung im Abstand der Rollobahnbreite sind
störend und bedingen eine vorgegebene Unterteilung des Kühlmöbels.
Es ist deshalb schon vorgeschlagen worden (DE
198 48 395 A1), die parallel zur Bewegungsrichtung liegenden Ränder
der Rollobahn mit einer Reihe aus Borsten oder einem Folienstreifen zu besetzen.
Diese Lösung hat jedoch den Nachteil, daß die aufgesetzten Borsten- oder
Folienstreifen in einem zusätzlichen Arbeitsgang an der Rollobahnkante befestigt
werden müssen. Dies kann durch Kleben oder Nähen oder eine ähnliche
Befestigungstechnik erfolgen. Dabei besteht die Gefahr, daß Verwerfungen an
der Kante durch diese Befestigung auftreten. Ferner wird die Kante durch den Borstenbesatz
verstärkt und führt beim Aufrollen zu Wulstbildung. Abgesehen davon, daß
der Aufrollraum wegen dieser Wulstbildung erheblich vergrößert werden
muss, lässt sieh eine Rollobahn mit diesen Wulsten ohne Faltenbildung und Verzerrung
nicht aufwickeln. Diese Lösung hat deshalb keine praktische Anwendung finden
können.
Durch die US 2.141.386 werden
webtechnische Maßnahmen beschrieben, die erforderlich wären, um eine Rollobahn
mit Fransen herzustellen durch überstehende, nicht eingebundene Schußfäden.
Dabei kann der Schußfaden auch aus einem schwereren und somit gröberen
Faden bestehen. Mit dieser bekannten Maßnahme sollen Kleidungsstücke,
insbesondere Halstücher und Schals, hergestellt werden mit Fransen, die flauschig
und damit weich sein sollen, um die Schmiegsamkeit des Schals nicht zu beeinträchtigen.
Die nach dieser Webtechnik hergestellten Warenstücke sind deshalb nicht geeignet,
als Rollo verwendet zu werden, da ihnen jegliche Steifigkeit fehlt. Insbesondere
werden hier schmiegsame Fransen und keine Borsten am Rand erzeugt. Diese bekannten
webtechnischen Maßnahmen sind deshalb ungeeignet und legen die erfindungsgemäße
Lösung der Aufgabe nicht nahe.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die geschilderten Nachteile
zu vermeiden und eine Rollobahn zu schaffen, die einfach in der Herstellung ist
und dennoch einen dichtenden Abschluß zwischen den Rollobahnen oder auch zum
Randbereich der zu verschließenden Öffnung gewährleistet.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Dadurch, daß die Borsten durch biegeelastische Schußfäden gebildet
werden, die über die Kettfadeneinbindung am Rande hervorstehen, erübrigt
sich das Anbringen eines Borstenbesatzes und damit auch ein zusätzlicher Arbeitsgang.
Die Dicke der Rollobahn ist über die gesamte Breite gleich, so daß keine
Wulste beim Aufrollen entstehen. Durch Randkettfäden wird eine Produktionskante
gearbeitet, so daß die Stoffbahn in der Ausrüstung in einfacher Weise
kontinuierlich gehandhabt werden kann. Die Borsten entstehen durch Entfernen der
Produktionskante. Auch hier ist kein besonderer Arbeitsgang oder gar ein Konfektionieren
notwendig.
Es können auch mehrere Rollobahnen in der Breite nebeneinander
gearbeitet werden, wobei die Borsten beim Vereinzeln der Rollobahnen und gleichzeitigem
Abtrennen des Produktionsrandes entstehen. Die Rollobahnen können gewebt oder
als Kettengewirke gearbeitet werden. Der so erzeugte Stoff kann als Trägerstoff
benutzt und mit verschiedenen Kaschierungen belegt werden. Durch die Wahl eines
feinen Kettfadens und eines wesentlich stärkeren Schußfadens mit weniger
Filamenten wird nicht nur eine gute Steifigkeit und Verschleißfestigkeit der
Borsten erreicht, sondern auch die Rollfähigkeit des Rollos bei gleichzeitiger
guter Planlage erheblich verbessert.
Weitere Einzelheiten der Erfindung werden anhand der Zeichnungen erläutert.
Es zeigen
1 eine Rollobahn mit eingearbeiteten Borsten.
2 zeigt eine andere Rollobahn mit verschiedenen Schußdichten.
3 zeigt eine Stoffbahn, in welcher mehrere Rollobahnen
nebeneinander fortlaufend gearbeitet werden.
4 und 5 zeigen eine Rollobahn,
die als Kettengewirk hergestellt worden ist.
In 1 ist schematisch eine Rollobahn
1 dargestellt, die aus einer von Kett- und Schußfäden gebildeten
Rollobahnfläche 11 besteht und in ihrem Randbereich Borsten
12 aufweist. Die Fläche 11 kann durch Weben oder auch Wirken
hergestellt werden. Über die von Kett- und Schußfäden gebildete Rollobahnfläche
11 stehen an den beiden Randseiten Schußfäden hinaus, die nicht
durch Kettfäden eingebunden und nach dem Rand zu einseitig offen sind. Sie
bilden eine flexible Borstenkante 12, die sich durch ihre Elastizität
jeweils an den Rand der Öffnung, die die Rollobahn 1 abschließen
soll, anpassen kann, so daß ein dichtender Abschluß zum Rand der Öffnung
wie auch zum Nachbarrollo gegeben ist.
In 2 ist eine Rollobahn 2 mit
Borsten 25 gezeigt. Diese Rollobahn 2 weist von Kettfäden
24 und Schußfäden 23 gebildete Flächen
21 und 22 auf, die sich in der Schußfadendichte unterscheiden.
Es kann in manchen Fällen zweckmäßig sein, im oberen Teil des Rollos
2 die Fläche 21 gegenüber dem durch die Fläche
22 gebildeten unteren Teil porös zu gestalten, um eine bestimmte Luftströmung
entlang der Rollobahn 2 zu erhalten. Durch eine solche Luftströmung
kann insbesondere bei Kühlmöbeln die Ablagerung von Kondenswasser an der
Innenseite des Rollos vermieden werden. Wie bei der Rollobahn 1 in
1 sind die Ränder 25 der Rollobahn
2 als Borstenkante ausgebildet.
Gerade bei einer solchen Ausführung zeigt sich der große
Vorteil der vorliegenden Erfindung: Die Ränder 25 der Rollobahn
2 müssen in keiner Weise den geschlossenen Flächen
21 und 22 angepaßt oder mit Borsten besetzt werden, da sie
in gleicher Weise wie diese entstehen. Ein besonderer Arbeitsgang entfällt
somit. Durch Änderung der Schußfadendichte während des textilen Herstellungsvorganges
(Weben oder Wirken) entstehen größere oder kleinere Abstände auch
zwischen den Borsten, und es wird ohne weiteren Aufwand eine größere oder
geringere Durchlässigkeit auch am Rand erreicht.
In der Fläche 21 wird durch die unterschiedliche Schußfadendichte
ein durchlässigeres Fadennetz erzeugt, als in der Fläche 22.
Wird in der Ausrüstung eine dünnflüssige Beschichtung für die
Flächen 21 und 22 gewählt, so kann damit verhindert
werden, daß die eingewebten oder eingewirkten Öffnungen in der Fläche
21 zugeschmiert werden. Die Fläche 21 bleibt gegenüber
der Fläche 22 porös. Die Borstenränder 25 bleiben
unbeschichtet, um ein Verkleben der Borsten zu verhindern. Somit kann nicht nur
im Randbereich 25, sondern auch im Flächenbereich 21 des
Rollos 2 eine gewünschte Durchlässigkeit erreicht werden, ohne
daß ein besonderer Lochvorgang vorgenommen wird. Teure Matritzen und Stanzvorgänge
werden vermieden. Die Rollobahn 2 wird fertig aus einer kontinuierlich
erzeugten und ausgerüsteten Stoffbahn herausgelöst.
Aus 3 ist die Herstellung der Rollobahnen
mit angearbeiteten Borsten zu entnehmen. Es wird zunächst auf einer Web- oder
Kettenwirkmaschine eine Stoffbahn 3 hergestellt. 3
zeigt eine solche Stoffbahn 3, in welcher fortlaufend Rollobahnen
31 nebeneinander und hintereinander erzeugt werden. Die Stoffbahn
3 weist zu beiden Seiten eine Produktionskante 33, einen Bereich
32 ohne Kettfäden 24 sowie die eigentliche Rollobahn
31 auf, die an beiden Seiten von einem festen Rand 34 eingesäumt
ist. Zwischen den Rollobahnen 31 befindet sich ein Streifen 36,
in welchem keine Kettfäden 24 eingezogen sind. In diesen Bereichen
32 und 36 entstehen im weiteren Verlauf der Herstellung die Borsten
12. Dieser Streifen 36 hat etwa die Breite der doppelten Borstenlänge.
Der Bereich 32 und der Streifen 36 kann auch dadurch von Kettfäden
24 freigehalten werden, daß die Kettfäden 24 aus diesen
Bereichen seitlich abgeleitet und zur Bildung des Produktionsrandes 33
und des festen Randes 34 benutzt werden, um dort eine Verdichtung von Kettfäden
zu erreichen.
Die Schußfäden 23 werden über die gesamte
Breite der Stoffbahn 3 eingetragen, die sich von einer Randproduktionskante
33 zur anderen erstreckt. In den Bereichen 32 und 36
sind keine Kettfäden 24 vorgesehen, so daß sich die Schußfäden
23 über diesen Bereich uneingebunden erstrecken. Lediglich am Rand
zwischen diesen Bereichen 32 und 36 und der eigentlichen Rollobahn
31 wird ein fester Rand 34 gebildet, um die Rollobahn gegen mechanische
Beanspruchung widerstandsfähiger zu machen. In der Regel geschieht dies durch
Verdichtung der Kettfäden 24. Es kann allerdings auch ein thermoelastischer
Kettfaden vorgesehen werden, der in der Ausrüstung schmilzt und zu einer Verklebung
führt. Hierfür sind verschiedene Techniken bekannt, so daß diese
hier nicht näher erläutert werden müssen.
Zwischen den einzelnen Rollobahnen 31 sind quer zur Längsrichtung
der Stoffbahn 3 Trenngassen 35 eingearbeitet, die ein leichtes
Trennen und Herauslösen der Rollobahnen 31 aus der Stoffbahn
3 ermöglichen. In der Regel werden diese Trenngassen 35 dadurch
erzeugt, daß in diesem Bereich keine Schußfäden 23 eingetragen
werden, so daß die Kettfäden 24 ohne Schußeinbindung frei
liegen und durch einen Schneidvorgang leicht durchtrennt werden können. Ferner
kann eine Schlauchtasche 37 in die Rollobahn 31 eingewebt werden
zur Aufnahme eines Rollostabes oder anderer Versteifungselemente. In diesem Zusammenhang
wird auf die EP 0942 087 verwiesen. Die
dort beschriebenen Techniken können auch bei dieser Rollobahn 31 mit
Vorteil angewendet werden.
Um die für die Borsten 12 erforderliche elastische Steifigkeit
zu erhalten, wird für die Schußfäden 23 oder 52
eine entsprechende Garnstärke, aber auch entsprechendes Material eingesetzt.
Bei dem in 5 gezeigten Ausführungsbeispiel wurden
folgende Garne eingesetzt:
Kette Polyester dtex 167f32x1, texturiert endlos Schuß dtex 334x5, texturiert
endlos.
Wie aus 5 ersichtlich, ist der Schußfaden
52 sehr dick, während die Kette 4 vergleichsweise sehr dünn
ist. Das hat bei dem fertigen Rollo den Effekt, daß sich das Material in Kettrichtung
wegen der vergleichsweisen dünnen Fäden 4 sehr gut wickeln läßt,
was beim Aufwickeln auf Wellen mit kleinem Durchmesser besonders wichtig ist. Im
Schuß ist ein sehr dicker Faden 52 verwendet worden, der eine gute
Querstabilität ermöglicht, so daß das Rollo eine gute Planlage hat.
Die Stoffbahn 3 läuft nach ihrer Herstellung durch Weben
oder Wirken durch einen Ausrüstungsbereich. Sie wird dabei an den Produktionskanten
33 seitlich gespannt und geführt. Zunächst erfolgt in einem ersten
Veredelungsschritt das Waschen und Fixieren der aus rohweißem Garnmaterial
hergestellten Stoffbahn 3. Das Fixieren erfolgt bei ca. 180-200 Grad.
Um ein Verdichten der Stoffbahn zu erreichen und die Oberfläche
zu glätten, kann zusätzlich jetzt noch ein Glättvorgang auf einem
Glättkalander erfolgen. Der Glättkalander hat auf der einen Seite eine
Stahlwalze, die auf ca. 200 Grad erhitzt wird, und gegen welche auf der anderen
Seite eine Gummiwalze drückt. Durch hohen Druck und durch die Temperatur wird
das Material verdichtet und die Oberfläche auf der später zu bedampfenden
Seite der Stoffbahn 3 geglättet. Wie aus 5
erkennbar, wird der Multifilamentschußfaden 52 durch einen solchen
Glättvorgang plattgedrückt und damit verbreitert, so daß die Rollobahn
5 sichtlich verdichtet ist. Soll die Rollobahn 31 oder
5 zum Abschließen beispielsweise einer Verkaufsöffnung bei Kühlmöbeln
dienen, wo es darauf ankommt, durch das Rollo eine Temperaturtrennung zwischen der
Innenluft des Kühlmöbels und der das Kühlmöbel umgebenden Luft
herbeizuführen, so ist es zweckmäßig, die Stoffbahn 3 bzw.
5 auf der einen Seite im Vakuum mit Aluminium zu bedampfen.
Da die Stoffbahn nach der vorangegangenen Behandlung noch in einem
relativ weichen und labilen Zustand ist, muß diese mit einer Steifausrüstung
versehen werden, damit sie der gewünschten Rollfunktion genügt, d.h. daß
die Rollobahn glatt, planeben und verzugsfest ist. Hierfür wird die Stoffbahn
3 auf dem Spannrahmen weitergeführt und in eine hochviskose Flüssigkeit
eingetaucht, abgequetscht und anschließend durch einen Trockenkanal zur Trocknung
geführt. In dieser Flüssigkeit sind auf wässriger Basis PU-Anteile
und andere Chemikalien gelöst, die beim Eintauchen die Garne komplett durchnetzen.
Beim Trocknen entsteht eine Versteifung und gleichzeitig eine Versiegelung, die
einen Korrosionsschutz auf der aluminiumbedampften Seite bewirkt. Abschließend
wird im Thermodruckverfahren die Seite der Stoffbahn 3, die nicht mit Aluminium
bedampft ist, bedruckt.
Anstelle der Imprägnierung der Stoffbahn 3 kann aber
auch eine Beschichtung durch Aufkleben eines Vlieses oder einer Folie erfolgen,
je nach dem welchem Verwendungszweck die Rollobahnen 31 dienen sollen.
Auch eine Rakelbeschichtung ist möglich. Bei diesem Arbeitsgang für das
Bekleben oder Beschichten mit einem Vlies oder einer Folie ist darauf zu achten,
daß die Bereiche 32 und 36, in denen die Borsten
12 entstehen sollen, von der Beschichtung frei bleiben. Zweckmäßig
kann aber auch zur Versteifung der Borsten 12 eine Sonderausrüstung
derselben in diesen Bereichen 32 und 36 erfolgen.
Nach Fertigstellung dieser Ausrüstung oder Beschichtung werden
durch im Transportweg angeordnete Schneideinrichtungen die Produktionskanten
33 entfernt und die beiden Rollobahnen 31 in der Mitte des Streifens
36 voneinander getrennt. Dadurch werden die überstehenden und nicht
eingebundenen Schußfäden 23 einseitig als Borsten freigesetzt.
Ebenso werden die Rollobahnen 31 an der Trenngasse 35 in Längsrichtung
voneinander getrennt. Die Rollobahn 31 ist fertig, ohne daß eine weitere
Handhabung erforderlich ist. Selbst die für Versteifungsstäbe oder Rollostäbe
erforderlichen Taschen 37 sind bereits eingearbeitet. Diese Herstellungsart
bietet die Möglichkeit, Rollobahnen 31 jeder gewünschten Breite
und Länge vollautomatisch und kontinuierlich herzustellen. Durch die Vermeidung
manueller Eingriffe und Konfektion werden nicht nur in hohem Maße Arbeitskosten
eingespart, sondern gleichzeitig auch eine hohe Qualität und Gleichmäßigkeit
der erzeugten Rollobahnen 31 gewährleistet.
Die textile Herstellung der Stoffbahn 3 kann sowohl durch
Weben, aber auch mit großem Vorteil durch Wirken hergestellt werden.
4 zeigt das Schema einer gewirkten Rollobahn
5 in Form einer sog. Vollschußware. In Kettrichtung werden die Kettfäden
41 zu Maschenketten 4 (Kettmaschenstäbchen) verarbeitet,
die durch Eintragung von Schußfäden 52 miteinander verbunden
sind. Die Borsten 51 entstehen, wie bei der 3beschrieben,
nach Entfernen des Produktionsrandes 33. Im Übrigen ist die Herstellung
einer solchen Rollobahn 5 auf einer Kettenwirkmaschine die gleiche wie
oben beschrieben. Der Unterschied besteht lediglich darin, daß die Kettfäden
nicht einfach mit Schußfäden durch Fachbildung gekreuzt werden, sondern
zu Maschenstäbchen 4 verarbeitet werden, die die Schußfäden
52
einbinden. 5 zeigt einen Ausschnitt
aus einer solchen gewirkten Rollobahn 5. Für den Schußfaden
52 ist, wie oben schon erwähnt, ein voluminöser Multifilamentfaden
verwendet worden. Die freien Enden 51 der Schußfäden
52 können nach Entfernen der Produktionskante 33 sich pinselartig
öffnen. Dennoch sind diese biegeelastisch und bilden eine geschlossene Fläche,
die Hindernissen ausweichen kann und sich an die Ränder der zu verschließenden
Öffnung gut anschmiegt.
Je nach Einsatz des Materials für die Schußfäden können
die Eigenschaften der Borsten variiert werden: Anstelle des beschriebenen voluminösen
Schußfadens können auch steife gefachte Endlosfäden verwendet werden.
Bei Verwendung eines monofilen Fadens als Schußfaden entsteht eine relativ
harte Kante, bei der die einzelnen freistehenden Schußfäden jedoch trotzdem
noch flexibel sind. Ferner können grundsätzlich alle Materialien zum Einsatz
kommen, die sich web- oder wirktechnisch verarbeiten lassen. Dazu gehören u.a.
auch Fäden bzw. Drähte aus Metall oder Holz oder anderen denkbaren Materialien.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, daß die gesamte Stoffbahn 3 oder
auch 5 vor der Erstellung der Zuschnitte so ausgerüstet bzw. behandelt
wird, daß der geschilderte Borsteneffekt entsteht, ohne daß dabei partiell
im Kantenbereich Material aufgetragen werden muß. Dadurch werden Rollwulste
vermieden. Neben dem Effekt der ansatzlosen verdickungsfreien Borstenränder
wird durch das erfindungsgemäße Verfahren ein wesentlicher Kostenvorteil
erreicht. Tatsächlich ist der Fertigungsablauf der Stoffbahnen ohne diese Borsten
der gleiche wie mit Borsten, so daß die seitlichen Borsten im Prinzip keinerlei
Mehrkosten verursachen.
- 1
- Rollobahn
- 11
- Rollobahnfläche
- 12
- Borsten
- 2
- Rollobahn
- 21
- dichte Rollobahnfläche
- 22
- poröse Rollobahnfläche
- 23
- Schußfäden
- 24
- Kettfäden
- 25
- Borstenrand
- 3
- Produktions-Stoffbahn
- 31
- Rollobahn
- 32
- Borstenbereich, kettfreier Streifen
- 33
- Produktionskante
- 34
- fester Rand
- 35
- Schnitt- oder Trenngasse
- 36
- kettfreier Streifen
- 37
- Schlauchtasche
- 4
- Kettmaschenstäbchen
- 41
- Kettfaden
- 5
- gewirkte Rollobahn
- 51
- Borsten
- 52
- Schußfaden
|
| Anspruch[de] |
|
Verfahren zur Herstellung einer Rollobahn zum Abschließen von Öffnungen
bei Fenstern, Kühlmöbeln und dergleichen, bei welcher die parallel zur
Bewegungsrichtung liegenden Ränder Borsten aufweisen, dadurch gekennzeichnet,
daß in die Rollobahn (1, 2, 31, 5) als
Schußfäden (23, 52) biegeelastische Garne eingearbeitet
werden, die in dem Bereich (32, 36), in dem Borsten (12,
51) entstehen sollen, nicht durch Kettfäden (24,
4) eingebunden werden.
Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kettfäden
(24, 4) aus dem für die Borsten (12, 51)
vorgesehenen Bereich (32, 36) entfernt werden, während die
Schußfäden (23, 52) über diesen Bereich durchgehend
eingetragen werden.
Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schußfäden (23, 52) neben dem kettfadenfreien
Bereich (32) mit Randkettfäden eine Produktionskante (33)
zur Handhabung der Stoffbahn (3) während ihrer Ausrüstung bilden,
die nach erfolgter Ausrüstung entfernt wird.
Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß mehrere Rollobahnen (31) in der Breite nebeneinander
gearbeitet werden, wobei im Bereich (36) zwischen den Rollobahnen (31)
in einer Breite, die etwa der doppelten Borstenlänge entspricht, keine Kettfäden
(24) vorgesehen werden, und durch die Trennung der Rollobahnen (31)
durch Durchtrennen der sich über diesen Bereich erstreckenden Schußfäden
Borsten (12) entstehen.
Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Durchtrennen
der Schußfäden (23, 52) zugleich mit dem Abtrennen des
Produktionsrandes (33) erfolgt.
Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß im Abstand der gewünschten Rollobahnenlängen
Trenngassen (35) eingearbeitet werden.
Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Trenngassen
(35) durch Auslassen von Schußeintragungen gearbeitet werden.
Verfahren nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet,
daß parallel zu der Trenngasse (35) eine Schlauchtasche
(37) zur Aufnahme eines Stabes oder ähnlichem eingearbeitet wird.
Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der Kettfaden (24, 41) feiner als der
Schußfaden (23, 52) gewählt wird.
Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß als Schußfaden
(23, 52) ein Multifilamentfaden gewählt wird, der weniger
Filamente als der Kettfaden (24, 41) aufweist.
Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rollobahn (1, 2, 31) auf
einer Webmaschine hergestellt wird.
Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rollobahn (5) als Kettengewirke gearbeitet
wird, in welches Schußfäden (52) eingetragen werden zur Bildung
der Borsten (51).
Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Dichte der Borsten (22) durch Variation der
Dichte der Schußfäden (23) erfolgt.
Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rollobahn (1, 2, 31,
5) durch eine Glättkalanderbehandlung verdichtet wird.
Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die gewebte oder gewirkte Stoffbahn (1,
2, 31, 5) mit Borsten (12, 21,
32, 51) als Träger dient, auf welche eine Beschichtung aufgebracht
wird.
Rollobahn, bei welcher die parallel zur Bewegungsrichtung liegenden
Ränder Borsten aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß die Borsten (12,
51) am Rand der Rollobahn (1, 2, 31,
5) durch die freien Enden von über die Kettfadeneinbindung hinausragende
biegeelastische Schußfäden (23, 52) gebildet sind.
Rollobahn nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Rollobahn
(1, 2, 31) aus einem Gewebe besteht, bei welchem Schußfäden
(23) über den Geweberand hinausstehen und die freien Enden dieser
Schußfäden (23) Borsten (12, 32) bilden.
Rollobahn nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Rollobahn
(5) aus einem Kettengewirke besteht, bei welchem die Borsten (51)
durch über den Randbereich des Gewirkes hinausstehende Schußfäden
(52) gebildet sind.
Rollobahn nach einem oder mehreren der Ansprüche 16 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rollobahn (31) eingearbeitete Durchbrechungen
aufweist, die durch die Dichte der Schußfäden (23,
52) bestimmt sind.
Rollobahn nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Größe
der Durchbrechungen innerhalb einer Rollobahn (31) variiert durch unterschiedliche
Schußfadendichte.
Rollobahn nach einem oder mehreren der Ansprüche 16 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rollobahn (1, 2, 31,
5) mit einem Vlies beschichtet ist.
Rollobahn nach einem oder mehreren der Ansprüche 16 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rollobahn (1, 2, 31,
5) mit einer Folie beschichtet ist.
Rollobahn nach einem oder mehreren der Ansprüche 16 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rollobahn (1, 2, 31,
5) rakelbeschichtet ist.
Rollobahn nach einem oder mehreren der Ansprüche 16 bis 23, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rollobahn (1, 2, 31,
5) eine Alluminiumbeschichtung aufweist.
Rollobahn nach einem oder mehreren der Ansprüche 16 bis 24, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rollobahn (31) eingearbeitete Taschen (37)
zur Aufnahme von Versteifungsstäben und dergleichen aufweist.
|
|
|