Die Erfindung bezieht sich auf ein Bauteil für einen Schließmechanismus
eines Kraftfahrzeuges mit einem auf einer starren Grundplatte angeordneten vorspringenden
Ansatz, der mit einem schlossseitigen Bauteil, insbesondere einer Drehfalle, zu
verbinden ist, wobei die Grundplatte an einem Karosserieteil zu befestigen ist.
Aus der Praxis sind unterschiedliche Schließmechanismen für
die Fahrertür, die Beifahrertür, die hinteren Fahrgasttüren sowie
Kofferraumdeckel bzw. Heckladeklappe von Kraftfahrzeugen bekannt. Diese Schließmechanismen
umfassen in der Regel ein schlossseitiges Bauteil, das an der entsprechenden Tür
oder Klappe angeordnet ist und das bei einer geschlossenen Tür oder Klappe
mit einem weiteren an der Karosserie ortsfest befestigten Bauteil verbunden ist,
um die Tür oder Klappe sicher zu verschließen. Das schlossseitige Bauteil
ist bei Kraftfahrzeugen meist als so genannte Drehfalle ausgebildet, die derart
verdreht werden kann, dass das ortsfeste Bauteil hintergriffen wird, wonach ein
Öffnen der Tür oder Klappe nicht mehr möglich ist. Durch eine entsprechende
Betätigung wird das schlossseitige Bauteil zurückdreht und die Tür
oder Klappe ist zum Öffnen freigegeben.
Die DE 195 24 160 C1
beschreibt einen Schließmechanismus für eine Heckklappe eines Kombi-Personenkraftwagens.
Der Schließmechanismus weist einerseits eine als Schlossfalle bezeichnete Drehfalle
eines Schlosses auf, die an einem der Schwenkachse der Heckladeklappe abgewandten
Ende der Heckladeklappe angeordnet ist. Andererseits ist an der Fahrzeugkarosserie
im Bereich der Hecköffnung ein Schlossbügel vorgesehen, der der Drehfalle
des Schlosses zugeordnet ist und mit dieser verbunden werden kann, wenn die Heckladeklappe
in eine die Hecköffnung verschließende Position verschwenkt ist. Da bei
Kombi-Personenkraftwagen auf Grund der direkten Verbindung zwischen dem Heckladeraum
und dem Fahrgastraum häufig das Problem des für die Insassen unangenehmen
so genannten Kombi-Wummerns auftritt, ist zur Vermeidung desselben im Bereich des
Schlosses ein Feder-/Dämpfersystem vorgesehen, das in einem konkreten Beispiel
derart realisiert ist, dass der Schlossbügel auf einem Gummiblock angeordnet
und der wiederum an der Karosserie befestigt ist. Darüber hinaus hat die Anordnung
des Schlossbügels an der Karosserie unter Zwischenlage des Gummiblocks den
Vorteil, dass Ver- und Entriegelungsgeräusche durch den Gummiblock gedämpft
werden. Diese Ver- und Entriegelungsgeräusche entstehen durch das Anschlagen
der Drehfalle an den Schlossbügel und finden normalerweise ihren Resonanzkörper
in der angrenzenden Karosserie. Dieser Vorteil wird jedoch durch den Nachteil erkauft,
dass der Schlossbügel des Bauteiles unter Berücksichtigung der aufgebrachten
Belastung nicht ausreichend stabil über den Gummiklotz an der Karosserie befestigt
ist. Darüber hinaus bewirkt die Befestigung des Schlossbügels über
den als Feder/Dämpfersystem wirkenden Gummiklotz ein Ausweichen des Schlossbügels
durch eine Verformung des Gummiklotzes der Drehfalle, wodurch ein sicheres Schließen
der Heckklappe nicht gewährleistet ist.
Ähnlich verhält es sich bei dem aus der DE
195 48 282 A1 bekannten Schließmechanismus, bei dem zur Isolierung
der akustisch störenden Schwingungen im Innenraum des Kraftfahrzeuges der Schließbügel
über ein Federelement gegenüber einer an der Karosserie befestigten Grundplatte
abgestützt ist. Wie auch beim zuvor beschriebenen Stand der Technik wird hierdurch
der Vorteil einer Unterdrückung der Geräuschentwicklung mit dem Nachteil
erkauft, dass eine beanspruchungsgemäß stabile Anordnung des den Schließbügel
tragenden Bauteiles an der Karosserie und ein sicheres Verschließen der Heckklappe
aus vorstehend genannten Gründen nicht gewährleistet bzw. gefährdet
ist. Auch bei einem Schließmechanismus für ein Kraftfahrzeug gemäß
der US 4 470 626 A sind elastische
Teile zur Schwingungsentkopplung vorgesehen.
Im Weiteren offenbart die DE
197 32 365 A1 eine Schließbolzenanordnung mit einem Schließbolzen
für die Festlegung der Heckklappe eines Steilheck-Fahrzeugs. Zur Geräuschoptimierung
ist ein den Schließbolzen tragendes Schließblech schwimmend in einer wannenartigen
Befestigungsplatte unter Zwischenfügung von gummielastischem Material gelagert.
Zwischen dem Rand des Schließblechs einerseits und dem Kragen der Befestigungsplatte
andererseits ist ein Spalt vorgesehen, dessen Spaltweite über den Umfang des
Schließblechs entsprechend den gewünschten Nachgiebigkeiten des Schließbolzens
in den verschiedenen Richtungen variiert. Der Spalt ist nur örtlich mit gummielastischem
Material gefüllt.
Ferner beschreibt die DE 198
35 625 A1 ein als Schlosshalterlager zu verwendendes Lager mit einem Lastanschlussstück,
einem Widerlageranschlussstück, einer Elastomerfeder, die beide Anschlussstücke
miteinander verbindet, und einem Anschlag, der den Federweg des Lagers begrenzt.
Das Lastanschlussstück ist eine Traverse, die eine durch diese hindurchgehende
Öffnung aufweist, deren Achse senkrecht zu einem bestimmungsgemäß
an der Traverse angreifenden Lastvektor ausgerichtet ist. Das Widerlageranschlussstück
bildet eine Hülse mit achsparallel zur Achse der Öffnung ausgerichteten
Öffnungen, durch die ebenfalls achsparallel dazu einander gegenüberliegende
Stirnseiten einer Anschlaghülse axial und radial fixiert sind. Die Elastomerfeder
ist dabei so konfiguriert und dimensioniert, dass die Anschlaghülse
im zusammengebauten Lager an dem in Richtung des Lastvektors gesehen rückwärtigen
Innenrand der Öffnung anliegt, während deren Achse unter statischen Angriff
einer Solllast koaxial zur Achse der Öffnung positioniert ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Bauteil der eingangs
genannten Art zu schaffen, das einerseits eine Verringerung der Geräuschentwicklung,
die bei einer Ver- oder Entriegelung des Kraftfahrzeuges auftritt, ermöglicht
und andererseits eine stabile Befestigung an einem Karosserieteil des Kraftfahrzeuges
und somit ein sicheres Verriegeln sicherstellt.
Der Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des
Anspruchs 1 gelöst.
Das erfindungsgemäße Bauteil für den Schließmechanismus
weist einen auf einer starren Grundplatte angeordneten vorspringenden Ansatz, beispielsweise
einen zylindrischen Bolzen oder einen Bügel, auf. der mit einem schlossseitigen
Bauteil, wie beispielsweise einer Drehfalle, verbunden werden kann. Die Grundplatte
ist derart ausgebildet, dass diese an einem Karosserieteil des Kraftfahrzeuges festgelegt
werden kann. Nach der Erfindung weist die Grundplatte einen mittleren Abschnitt
auf, der unmittelbar an dem Karosserieteil befestigt wird.
Ferner ist die Grundplatte mit einem gegenüber dem mittleren
Abschnitt zurückgesetzten Abschnitt versehen. Somit kann das gesamte Bauteil
unter Bildung eines Zwischenraumes zwischen dem zurückgesetzten Abschnitt und
dem Karosserieteil an dem Karosserieteil des Kraftfahrzeuges angeordnet werden.
Das Bauteil bringt sonach zwei wesentliche Vorteile mit sich. Zum
einen kann das Bauteil über den mittleren Abschnitt der Grundplatte sicher
und stabil an dem Karosserieteil befestigt werden, wodurch ein sicheres Verschließen
einer Fahrzeugtür, Heckladeklappe o.ä. gewährleistet ist, da der
vorspringende Ansatz bei Belastung nicht nachgibt, wie dies im Stand der Technik
der Fall ist. Zum anderen kann der Zwischenraum zwischen dem zurückgesetzten
Abschnitt und dem Karosserieteil mit einer Dämpfungsmasse befüllt werden,
so dass die Geräuschentwicklung beim Ver- oder Entriegeln verringert ist. Zwar
kann hierbei eine Schwingung, die beispielsweise durch ein Anschlagen des schlossseitigen
Bauteiles hervorgerufen wird, über den mittleren Abschnitt auf die Karosserie
übertragen werden, jedoch bewirkt die in dem Zwischenraum befindliche Dämpfungsmasse
eine Dämpfung dieser Schwingungen, wodurch die Geräuschentwicklung erheblich
reduziert ist. Außerdem wird über den zurückgesetzten Abschnitt selbst
keine Schwingung auf das Karosserieteil übertragen, da dies durch die Dämpfungsmasse
verhindert ist, so dass die Übertragungsfläche sehr klein ist. Bei der
Dämpfungsmasse kann es sich beispielsweise um Gummi, Butyl o.ä. handeln,
eben um federnde/dämpfende Stoffe. Der mittleren Abschnitt und der zurückgesetzte
Abschnitt der Grundplatte können selbstverständlich einstückig ausgebildet
sein und bespielsweise durch Verprägen, also ein Umformverfahren, gefertigt
werden.
Bevorzugt erstreckt sich der zurückgesetzte Abschnitt der Grundplatte
randseitig von dem mittleren Abschnitt. Dies ist insofern vorteilhaft, als der Zwischenraum
zwischen dem zurückgesetzten Abschnitt sowie dem Karosserieteil leicht zugänglich
ist und nach der Montage des Bauteiles einfach von den Seiten der Grundplatte mit
einer Dämpfungsmasse befüllt werden kann.
In Ausgestaltung umschließt der zurückgesetzte Abschnitt
der Grundplatte den mittleren Abschnitt der Grundplatte umfangsseitig. Auf diese
Weise wird ein umlaufender mit der Dämpfungsmasse zu befüllender Zwischenraum
bereitgestellt. Sonach kann der Bereich der Karosserie, auf den die Schwingung über
den mittleren Abschnitt der Grundplatte übertragen werden, von der Dämpfungsmasse
umschlossen sein, wodurch eine Ausbreitung der Schwingung auf die anderen Abschnitte
des Karosserieteiles weitgehend unterbunden wird. Die Geräuschentwicklung ist
daher besonders gering.
Um eine besondere Steifigkeit bzw. Stabilität des vorspringenden
Ansatzes zu gewährleisten, ist vorzugsweise der Ansatz an dem mittleren Abschnitt
der Grundplatte angeordnet. Aufgrund dieser Maßnahme bleibt der Ansatz unabhängig
von der Größe der Belastung in seiner Position und gewährleistet
ein sicheres Schließen der Fahrzeugtür, Heckladeklappe o.Ä.
Vorteilhafterweise ist der Ansatz als Schließbügel ausgebildet.
Hierunter kann beispielsweise ein im Wesentlichen U-förmiger Bügel verstanden
werden, dessen beide freien Enden mit der Grundplatte verbunden sind.
Zur Erzielung einer besonders einfachen Herstellung sowie einer erleichterten
späteren Weiterverarbeitung des Bauteiles, ist der zurückgesetzte Abschnitt
der Grundplatte an dem mittleren Abschnitt der Grundplatte angeschweißt. Dei
der Herstellung des Bauteiles können zunächst der mittlere Abschnitt und
der vorspringende Ansatz gefertigt werden, an die bezüglich der Toleranzen
höhere Anforderungen gestellt werden. Im Anschluss daran wird der bislang separate
zurückgesetzte Abschnitt angeschweißt. Auch bei der späteren Montage
des Bauteiles ist dies insofern von Vorteil, als zunächst der mittlere Abschnitt
der Grundplatte exakt an dem Karosserieteil positioniert und befestigt werden kann,
bevor der zunächst separate zurückgesetzte Abschnitt
befestigt wird. Das Schweißen stellt in diesem Zusammenhang eine standardisierte
Verarbeitungmethode dar, die ein einfaches Einbinden in eine Fertigungsstraße
ermöglicht. Es ist jedoch ebenso möglich, andere Fügeverfahren anzuwenden.
Zwar soll das Bauteil zunächst nur die Möglichkeit bieten,
eine Dämpfungsmasse in den Zwischenraum einzubringen, der sich zwischen dem
Karosserieteil und dem zurückgesetzten Abschnitt erstreckt, jedoch ist es gemäß
einer Weiterbildung des Bauteils ebenso möglich, die dem Karosserieteil zuzuwendende
Seite des zurückgesetzten Abschnitts bereits mit einer Dämpfungsmasse
zu versehen, bevor das Bauteil an dem Karosserieteil angeordnet wird.
Um eine gute Dämpfung zu gewährleisten, ist die Dämpfungsmasse
vorteilhafterweise Butyl, das einfach verarbeitet bzw. in den Zwischenraum eingebracht
werden kann.
Bei der Herstellung eines Kraftfahrzeuges wird ein zuvor beschriebenes
Bauteil mit dem mittleren Abschnitt der Grundplatte an dem Karosserieteil befestigt
und der Zwischenraum zwischen dem Karosserieteil und dem zurückgesetzten Abschnitt
der Grundplatte mit der Dämpfungsmasse befüllt.
Die Dämpfungsmasse kann beispielsweise schaum-förmig in
den Zwischenraum eingespritzt werden, wo diese an Karosserieteil und zurückgesetzten
Abschnitt angrenzend bis zu einem gewissen Grad aushärtet. Das Verfahren ermöglicht
ein einfaches Einbinden in den Fertigungsablauf einer weitgehend automatisierten
Fertigungsstraße.
In Ausgestaltung wird nach der Festlegung des mittleren Abschnittes
der Grundplatte der zurückgesetzte Abschnitt an dem mittleren Abschnitt, vorzugsweise
durch Schweißen, befestigt.
Die Erfindung wird im Folgenden an Hand eines Ausführungsbeispieles
unter Bezugnahme auf die zugehörigen Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigt:
1 eine Teilschnitt einer Seitenansicht eines erfindungsgemäßen
Bauteils für einen Schließmechanismus eines Kraftfahrzeuges und
2 eine Draufsicht auf die Darstellung nach
1.
Das Bauteil 4 setzt sich aus einer starren, beispielsweise
aus Metall gefertigten, Grundplatte 6 und einem daran befestigten vorspringenden
Ansatz 7 in Form eines Schließbügels 8 zusammen. Die
Grundplatte 6 weist einen im Wesentlichen ebenen mittleren Abschnitt
10 auf, der einem Karosserieteil 12 zugewandt und an diesem befestigt
ist. Bei dem Karosserieteil 12 kann es sich beispielsweise um die B-Säule
eines Personen-Kraftfahrzeuges handeln. Die Befestigung des mittleren Abschnitts
10 der Grundplatte 6 erfolgt über nicht näher dargestellte
Schrauben, die sich durch entsprechende Ausnehmungen 14 in der Grundplatte
6 bzw. in deren mittleren Abschnitt 10 erstrecken.
Die Grundplatte 6 weist ferner einen zurückgesetzten
Abschnitt 16 auf, der – wie der mittlere Abschnitt 10 –
im Wesentlichen plattenförmig ausgebildet und mit einer Aussparung
18 versehen ist, durch die sich der an dem mittleren Abschnitt
10 befestigte Schließbügel 8 erstreckt. Der zurückgesetzte
Abschnitt 16 ist an der dem Karosserieteil 12 abgewandten Seite
des mittleren Abschnitts 10 durch Schweißnähte 20 festgelegt.
Die Aussparung 18 ist dabei derart ausgebildet bzw. dimensioniert, dass
der Rand dieser Aussparung 18 mit dem äußeren Rand des mittleren
Abschnittes 10 einen Überlappungsbereich 22 ausbildet, wo
die Schweißnähte 20 gesetzt sind. Der zurückgesetzte Abschnitt
16 bildet somit den Rand der Grundplatte 6 aus und umschließt
den mittleren Abschnitt der Grundplatte 6, wie dies insbesondere aus
2 ersichtlich ist.
Wie bereits zuvor erwähnt, ist an der dem Karosserieteil
12 abgewandten Seite des mittleren Abschnittes 10 der Schließbügel
8 angeordnet, der sich durch die Aussparung 18 in dem plattenförmigen
zurückgesetzten Abschnitt 16 erstreckt. Der Schließbügel
8 umfasst dabei einen zylindrischen, bolzenartigen Abschnitt
24, der rechtwinklig an dem mittleren Abschnitt 10 der Grundplatte
6 angeordnet ist und der Verbindung mit einem nicht dargestellten schlossseitigen
Bauteil, wie beispielsweise einer Drehfalle, dient. Um eine hohe Stabilität
des zylindrischen, bolzenartigen Abschnittes 24 zu gewährleisten,
umfasst der Schließbügel 8 ferner einen sich an den zylindrischen
Abschnitt 24 anschließenden Schenkel 26, der sich parallel
zur Grundplatte 6 erstreckt, und einen sich an den Schenkel 26
anschließenden Schenkel 28, der wiederum an dem mittleren Abschnitt
10 der Grundplatte 6 befestigt ist. Der Schließbügel
8 ist demzufolge im Wesentlichen U-förmig ausgebildet.
Die durch das Bauteil 4 bedingten Vorteile werden im Wesentlichen
durch den Aufbau der Grundplatte 6 erzielt. Da der Abschnitt
16 gegenüber dem mittleren Abschnitt 10 zurückgesetzt
ist, verbleibt nach der Montage des Bauteiles 4 an dem Karosserieteil
12 ein Zwischenraum a zwischen dem Karosserieteil 12 und dem randseitigen,
zurückgesetzten Abschnitt 16 der Grundplatte 6. Somit kann
zum einen der mittlere Abschnitt 10 sicher und fest an dem Karosserieteil
12 befestigt sein und zum anderen der Zwischenraum a mit einer Dämpfungsmasse
30
befüllt werden. Die Dämpfungsmasse 30 umschließt
den mittleren Abschnitt 10 der Grundplatte 6 vollständig,
wie dies insbesondere aus 2 hervorgeht, und überbrückt
den Zwischenraum zwischen dem Karosserieteil 12 und dem zurückgesetzten
Abschnitt 16. Bei der Dämpfungsmasse 30 handelt es sich insbesondere
um Butyl. Es kommen jedoch auch andere Materialien mit guten Dämpfungseigenschaften
in Frage.
Mit dieser Ausführung des Bauteils 4 wird zusätzlich
zu der hohen Stabilität des Bauteils 4, die durch das unmittelbare
Befestigen des mittleren Abschnitts 10 der Grundplatte 6 an dem
Karosserieteil 12 gewährleistet ist, auch eine Verringerung der Geräuschentwicklung
beim Ver- oder Entriegeln des Kraftfahrzeuges erzielt. Schlägt beispielsweise
eine nicht dargestellte Drehfalle an den bolzenförmigen Abschnitt
24 des Schließbügels 8 an, wird die entstehende Schwingung
zunächst über den mittleren Abschnitt 10 der Grundplatte
6 an den entsprechenden Bereich des Karosserieteiles 12 weitergegeben,
an dem der mittlere Abschnitt 10 unmittelbar befestigt ist. Eine weitere
Ausbreitung der Schwingung über das Karosserieteil 12 ist jedoch durch
die den mittleren Abschnitt 10 umschließende und an das Karosserieteil
12 angrenzende Dämpfungsmasse 30 verhindert. Es steht also
kein großer Resonanzkörper zur Verfügung, der eine starke Geräuschentwicklung
bedingen würde.
Zur Montage des Bauteils 4 wird zunächst der mittlere
Abschnitt 10 der Grundplatte 6 durch Schrauben oder andere Fügeverfahren
an dem Karosserieteil 12 angebracht und anschließend wird der Zwischenraum
a mit der Dämpfungsmasse 30 befüllt. Alternativ kann, um eine
einfachere Positionierung des Bauteiles 4 an dem Karosserieteil
12 zu ermöglichen, zunächst das Bauteil 4 ohne den zurückgesetzten
Abschnitt 16 zur Verfügung gestellt werden, um den mittleren Abschnitt
wie zuvor beschrieben an dem Karosserieteil 12 zu befestigen. Anschließend
wird dann der plattenförmige zurückgesetzte Abschnitt 16 als
separates Teil in der bereits beschriebenen Art und Weise an der dem Karosserieteil
12 abgewandten Seite des mittleren Abschnitts 10 befestigt und
zwar insbesondere durch Schweißen. Daraufhin erfolgt die Befüllung des
Zwischenraumes a mit der Dämpfungsmasse 30.