Kompaktverriegelungseinheit zur Verwendung an oder in Wertbehältern, für Waren- und Dienstleistungsautomaten, für Möbel, für Schiebetüren oder dergleichen
Die Erfindung betrifft eine Kompaktverriegelungseinheit zur Verwendung
an oder in Wertbehältern, für Waren- und Dienstleistungsautomaten, für
Möbel, für Schiebetüren oder dergleichen.
Stand der Technik
In Warenautomaten werden Waren unterschiedlicher Art, z. B. Zigaretten,
aber auch Süßigkeiten, Getränke usw., angeboten. Warenautomaten stehen
somit 24 Stunden, sieben Tage in der Woche, zur Verfügung. Problematisch ist
allerdings, dass sie in aller Regel nicht oder nur unvollständig bewacht werden
können, so dass Manipulationen, aber auch Einbruchdiebstahl im Grunde genommen
Tor und Tür geöffnet werden. Warenautomaten enthalten auch oft, neben
großen Bargeldmengen, erhebliche Werte an Waren, was natürlich Betrüger
und Diebe anzieht. Deshalb müssen Warenautomaten besonders geschützt werden.
Dies geschieht einerseits durch besonders stabile, an Panzerungen erinnernde „Kästen",
die schwer aufzubrechen sind, andererseits durch hochwertige Schlösser, die
sich durch die bekannten Aufbruchsmethoden nur schwer, oder nur unter erheblichem
zeitlichen und apparativen Aufwand zerstören lassen.
Eine andere Gefahr droht aber auch durch Insider, die ganz legalen
Zugang zum Inneren solcher Warenautomaten haben, insbesondere durch die Fülltechniker,
die einerseits Geld aus dem Warenautomaten einsammeln, andererseits die Warenautomaten
wieder mit Neuware bestücken.
So kann es z. B. vorkommen, dass Beschäftigte Waren und/oder
Bargeld unterschlagen. Eine andere Möglichkeit der Manipulation besteht darin,
dass Warenfehlbestände durch Schwarzware aufgestockt werden und dann der Differenzbetrag,
das heißt der für die Schwarzware erzielte Betrag, entwendet wird.
Aus der DE 20 2004 008
071 U1 ist ein verschließbares Aufbewahrungsbehältnis, insbesondere
ein Briefkasten oder eine Briefkastenanlage mit einem Briefkastengehäuse und
einer Briefkastentür vorbekannt, welches ein Schloss mit einem Riegel aufweist,
wobei das Schloss mit einem Verriegelungssystem versehen ist. Das Verriegelungssystem
ist mittels einer Zugangskontrolle mit elektronischer Auswertung, wie zum Beispiel
einer Funkfernsteuerung, einem biometrischen System oder dergleichen, ansteuerbar
und mittels einer Auswerteelektronik betreibbar. Die Zugangskontrolle mit elektronischer
Auswertung, zum Beispiel eine Funkfernsteuerung oder ein Transponder arbeitet auf
der Basis von optischen oder akustischen Signalen. Es ist auch möglich, dass
die Zugangskontrolle mit elektronischer Auswertung auf der Basis von Proxy-Speichern
oder biometrischen Daten arbeitet. Die Funksteuerung kann einen Sender, einen Empfänger,
ein Steuergerät und insbesondere einen Verteiler aufweisen, an welchem das
Verriegelungssystem angeschlossen ist. Das Steuergerät weist ein Zeitglied
auf, über welches die Zeitspanne gesteuert wird, in welcher das Verriegelungssystem
in seiner Ausgangslage verbleibt, in der der Riegel entriegelt ist. Der Sender ist
mobil und der Empfänger im Bereich des Briefkastens angeordnet. Das Schloss
an jeder Briefkastentür ist mit einem manuell betätigbaren Knauf versehen,
wobei der Riegel in seiner Verriegelungsstellung vom Verriegelungssystem verriegelt
ist. Das Verriegelungssystem weist einen Antrieb auf, mit dem ein Sperrglied angetrieben
wird, über welches der Riegel in seiner Verriegelungsstellung verriegelt wird.
Der Antrieb ist ein elektromagnetischer oder motorischer, pneumatischer oder hydraulischer
Antrieb. Das Sperrglied hintergreift in seiner Ruhelage den Riegel oder durchgreift
eine Ausnehmung des Riegels. Der Riegel ist mit einer Aushebevorrichtung versehen,
über welche er das Sperrglied beim Aufschwenken von seiner Offen- in die Verriegelungsstellung
verdrängt. Diese Aushebevorrichtung kann eine Auflaufschräge sein, wobei
das Sperrglied ein in den Riegel eingreifbarer Zapfen ist.
Aus der DE 299 02 169 U1
ist eine Verschlusseinrichtung für die Tür eines sogenannten Warenselbstverkäufers
vorbekannt, mit einer Riegelstange, die zum Befüllen des Selbstverkäufers
mittels eines Schlosses oder Handgriffes von ihrer Sperrstellung in ihre Öffnungsstellung
bringbar ist, wobei der Tür zusätzlich zum Schloss ein Schließbolzen
zugeordnet ist, wobei der Schließbolzen mittels eines elektrischen Antriebs
in eine Entblockierstellung bringbar ist und er mittels eines elektrischen Antriebs
oder einer Rückstellfeder in seine Blockierstellung bringbar ist, wobei eine
Steuerelektronik vorgesehen ist, die mittels eines von außen an die Tür
herangebrachten Codeträgers aktivierbar ist, die bei Aktivierung den elektrischen
Antrieb so einschaltet, dass er den Schließbolzen aus der Blockierstellung
in die Entblockierstellung bewegt, wobei der elektrische Antrieb bei Erreichen der
Entblockierstellung abschaltet und die Steuerelektronik nach einer vorgegebenen
Zeitspanne den elektrischen Antrieb erneut einschaltet, wodurch der Schließbolzen
zum Gang in die Blockierstellung freigegeben ist. Der Schließbolzen blockiert
in seiner Blockierstellung die Riegelstange. Weiterhin ist der Schließbolzen
mittels des elektrischen Antriebs oder der Rückstellfeder von der Entblockierstellung
in die Blockierstellung bringbar, sobald die Riegelstange in ihre Sperrstellung
gebracht ist. Es ist außerdem ein Endschalter vorgesehen,
der bei Erreichen der Entblockierstellung den elektrischen Antrieb abschaltet. Mit
der Welle des elektrischen Antriebs ist ein Exzenterzapfen verbunden, mit dem der
Schließbolzen von seiner Blockierstellung in die Entblockierstellung linear
verschiebbar ist. Der Endschalter ist mittels des Schließbolzens oder eines
mit diesem verbundenen Teils betätigbar. Die Welle des elektrischen Antriebs
steht etwa senkrecht zur Bewegungsrichtung des Schließbolzens. Des weiteren
ist die Bewegungsrichtung des Schließbolzens etwa senkrecht zur Bewegungsrichtung
der Riegelstange angeordnet. Um den Schließbolzen von seiner Blockierstellung
in die Entblockierstellung zu bringen, dreht sich der elektrische Antrieb um einen
ersten Teilwinkel, wobei der elektrische Antrieb, um den Schließbolzen aus
der Entblockierstellung freizugeben, sich um einen zweiten Teilwinkel dreht, wobei
die Summe der beiden Teilwinkel 360 Grad ist und der erste Teilwinkel größer
als der zweite Teilwinkel ist. Der zweite Teilwinkel soll etwa 90 Grad betragen.
Der elektrische Antrieb ist am Ende der vorgegebenen Zeitspanne durch die Steuerelektronik
zu steuern, um den zweiten Teilwinkel zu drehen. Die vorgegebene Zeitspanne beginnt
mit der Aktivierung der Steuerelektronik mittels des Codeträgers. Diese vorgegebene
Zeitspanne ist einstellbar und insbesondere soll sie fünf bis zehn Minuten
betragen. Es ist außerdem eine Batterie zur Spannungsversorgung der Steuerelektronik
und des elektrischen Antriebs vorgesehen, wobei die Steuerelektronik die Versorgungsspannung
überwacht und beim Abfall der Versorgungsspannung mittels des elektrischen
Antriebs den Schließbolzen in seine Entblockierstellung bringt. Außen
am Selbstverkäufer ist ein Stecker vorgesehen, an den eine Versorgungsspannung
für die Steuerelektronik und/oder den elektrischen Antrieb anlegbar ist. Des
weiteren ist vorgesehen, dass ein Speicher der Steuerelektronik den Code des herangebrachten
Codeträgers speichert und der Code eine persönliche Identifizierung des
Besitzers des Codeträgers beinhaltet. Die Steuerelektronik beinhaltet außerdem
ein Zeitprogramm, das nur zu bestimmten Zeiten, ggf. entsprechend des Codes des
jeweils herangebrachten Codeträgers, eine Überführung des Schließbolzens
aus einer Blockierstellung in seine Entblockierstellung erlaubt. Ein Speicher der
Steuerelektronik speichert den Zeitpunkt des Öffnens und/oder des Schließens
der Tür ggf. zusammen mit dem Code des herangebrachten Codeträgers ab.
Der Steuerelektronik können mehrere Codeträger mit unterschiedlichen Codes
zugeordnet sein, wobei mittels verschiedener Codeträger die Tür zu verschließen
und/oder zu gleichen Zeiten zu öffnen ist.
Durch den Schließbolzen soll die Einbruchsicherheit des Selbstverkäufers
beträchtlich erhöht werden. Selbst wenn bei einem am Schloss angreifenden
Einbruch derart manipuliert werde, dass die Riegelstange an sich beweglich wäre,
sei eine Manipulation dennoch nicht möglich, da immer noch der Schließbolzen,
die Tür oder deren Riegelstange in ihrer Sperrstellung blockiere. Der Schließbolzen
und seine Lage seien von außen an dem Selbstverkäufer nicht sichtbar,
so dass der Einbrecher auf ihn nicht einwirken könne.
Der Schließbolzen wird vom Service-Personal dadurch in seine
Entblockierstellung gebracht, dass mittels eines Codeträgers beispielsweise
einer Chipkarte oder Magnetkarte oder einem kontaktlosen System, die Steuerelektronik
aktiviert wird, wodurch der elektrische Antrieb den Schließbolzen aus der Blockierstellung
in die Entblockierstellung bewegt. Danach kann mittels des Schlosses die Tür
geöffnet werden.
Nach dem Befüllen des Selbstverkäufers schließt das
Servicepersonal die Tür, wobei die Riegelstange in ihre Sperrstellung geht.
Um den Schließbolzen in seine Blockierstellung zu bringen, muss das Service-Personal
nicht tätig werden. Der Schließbolzen wird nach der voreingestellten Zeitspanne
freigegeben und geht dann unter der Wirkung der Rückstellfeder oder elektrischen
Antriebs erneut in seine Blockierstellung. Die Zeitspanne soll so bemessen sein,
dass sie der üblichen Dauer eines Nachfüllvorganges entspreche; sie könne
beispielsweise 5 bis 10 Minuten betragen.
Für das Zusammenwirken von Codeträgern und Kontaktier- bzw.
Leseeinheiten bestünden zahlreiche Möglichkeiten. Durch entsprechende
Codierung verschiedener Codeträger könne vorgesehen sein, dass mit einem
Codeträger mehrere oder alle Selbstverkäufer eines Automatenaufstellers
zu öffnen sind und mit anders codierten Codeträgern nur einer oder nur
wenige Automaten zu öffnen sind. Damit können Gruppen gebildet werden,
zu denen verschiedenes Personal unterschiedliche Zugangsmöglichkeiten hätten.
Beispielsweise sei es möglich, dass das Reparatur-Servicepersonal alle Selbstverkäufer
des Aufstellers öffnen könne, jedoch Befüllpersonal nur einzelne
Selbstverkäufer öffnen kann. Vorzugsweise hat die Steuerelektronik deshalb
einen auslesbaren Speicher. In diesem kann abgespeichert werden, mit welchem Codeträger
die Tür des Automaten geöffnet werden kann. Hierfür leiten die Codeträger
Codes mit einer persönlichen Identifizierung. Durch eine Uhr in der Steuerelektronik
kann außerdem festgehalten werden, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit die
Tür mit welchem Codeträger geöffnet wurde. Bei Ausfall der Versorgungsspannung
kann die Tür des Automaten dennoch geöffnet werden, ohne dass der Schließbolzen
durch äußere mechanische Eingriffe in seine Entblockierstellung gebracht
werden muss, da die elektrische Spannungsversorgung der Steuerelektronik und des
elektrischen Antriebs durch einen Netzanschluss oder durch eine Batterie erfolgt,
die im Selbstverkäufer angeordnet ist. Die Steuerelektronik überwacht
die Batteriespannung und bringt mittels des elektrischen Antriebs
den Schließbolzen in seine Entblockierstellung.
Aus der DE 102 26 882 A1
ist eine Schließvorrichtung mit drahtloser Datenübertragung zwischen Schlüssel
und Schließzylinder vorbekannt, also eben nicht ein „Waren- oder Dienstleistungsautomat".
Die vorbekannte Schließvorrichtung weist einen Schlüssel
mit einer Sende- und einer Empfangseinrichtung auf, dessen Sendereinrichtung durch
Empfang eines Aktivierungssignals in einen drahtlosen Datenaustausch mit einer ortsfesten
Sende- und Empfangseinrichtung ermöglichenden Betriebszustand bringbar ist.
Es ist außerdem ein Verschluss vorgesehen, der nach einem Datenaustausch des
Schlüssels mit der ortsfesten Sende- und Empfangseinrichtung und einer Identifikation
des Schlüssels anhand der ausgetauschten Daten als öffnungsberechtigt
elektrisch betätigt von einer Sperr- in eine Freigabestellung wechselt, mit
einer Datenaustauschverbindung zu einer zentralen Datenverarbeitungseinrichtung
zur Übermittlung von Ereignis- und/oder Programmierdaten. Es ist außerdem
eine weder mit dem Schlüssel noch mit dem Verschluss drahtverbundene Datenübertragungsstation
vorgesehen zum drahtlosen Datenaustausch mit dem Schlüssel und/oder dem Verschluss.
Die Datenkommunikation zwischen Verschluss und Datenübertragungsstation ist
nur bei Identifikation eines berechtigten Schlüssels möglich.
Aus der Druckschrift DE 100
00 830 A1 ist ein Verfahren zum Disponieren von Gütern in mindestens
einem Schließfach mit mindestens einer verschließbaren Tür oder Klappe
in einer Schließfachanlage mit einem computergesteuerten elektronischen Schließsystem
zum Betätigen des Schlosses der Tür oder der Klappe des Schließfaches
mittels eines elektronischen Schlüsselsystems, insbesondere mittels numerischer
oder alphanumerischer Eingabemittel wie Chipkarte, Magnetkarte, Barcode, Transponderchip
oder biometrischer Sensoren vorbekannt, wobei das Entriegeln in bestimmten in den
Merkmalen a) bis g) des dortigen Patentanspruches 1 beschriebenen Schritten erfolgen
sollte.
Die WO 01/21913 A1 betrifft eine Sperreinrichtung für ein Zylinderschloss,
wobei das Drehen des Zylinderkerns in dem Zylindergehäuse durch einen orthogonal
zur Längsachse beider Teile ein- und ausschaltbaren Sperrstift möglich
sein soll. Das Ganze wird elektronisch angesteuert.
Aus der DE 297 22 567 U1
ist ein Stiftzylinderschloss vorbekannt.
Aus der DE 89 06 580 U1
ist ein Schloss mit mechanischer und elektronischer Sperreinrichtung und Schlüssel
vorbekannt, wobei das Schloss einen Generator zur Abgabe eines Signals, einer Vergleichsschaltung
zur Überprüfung eines Codes mit einem Vergleichscode und eine Entriegelungsvorrichtung
für die mechanische Sperreinrichtung, insbesondere ein Zylinderschloss, aufweist.
Aus der DE 699 01 698 T2
ist eine elektromagnetische Verriegelungsvorrichtung vorbekannt, die einen Drehsperrriegel
aufweist, der zwischen einer hervorstehenden Verriegelungsstellung relativ zu einer
Sperrriegelöffnung und einer eingezogenen Entriegelungsstellung durch eine
erzwungene Drehung desselben mittels einer äußeren Öffnungskraft
hin und her drehbar ist. Die Verriegelungsvorrichtung weist außerdem eine Halteeinrichtung
zum Halten des Drehsperrriegels in der vorstehenden Verriegelungsstellung auf und
ein Sperrelement, das zwischen einer Sperrstellung und einer Entsperrstellung zum
Verhindern bzw. zum Ermöglichen der erzwungenen Drehung des Drehsperrriegels
hin und her bewegbar ist. Der Drehsperrriegel ist mit einer Nockenfläche versehen,
wobei die Halteeinrichtung aus einem Sperrriegelhalteelement besteht, welches einen
Führungsabschnitt mit einer Anlagefläche aufweist, die sich im permanenten
Anlageeingriff mit der Nockenfläche befindet und welches linear von einer vorstehenden
vorgespannten Stellung relativ zur Sperrriegelöffnung zum Halten des Drehsperrriegels
in der vorstehenden Sperrstellung zu einer eingezogenen Stellung mit einer einzigen
durchgehenden Bewegung während der gezwungenen Drehung des Sperrriegels hin
und her bewegbar ist. Das Sperrelement verhindert eine nach hinten gerichtete Verschiebung
des Sperrriegelhalteelementes von der vorstehenden vorgespannten Stellung zu der
eingezogenen Stellung in der Sperrstellung und ermöglicht die nach hinten gerichtete
Verschiebung in der Entsperrstellung. Diese für Wertbehälter geeignete
elektromagnetische Verriegelungsvorrichtung weist außerdem ein mittels Knauf
in Offen- und Verschlussstellung bewegliches Verschlussteil auf, das zusätzlich
durch eine motorisch betätigte Sperrvorrichtung blockierbar ist. Die Verschlusseinrichtung
selbst ist in einem Gehäuse mit zwei Kammern ausgestattet. In der einen Kammer
ist der motorische Antrieb für das Sperrelement angeordnet und in der anderen
die Elektronik mit Baugruppen.
Aus der EP 1 380 714 A2
ist ein Sperrmechanismus, insbesondere für einen Schließzylinder zum wahlweisen
Blockieren oder Freigeben eines in einem Gehäuse angeordneten beweglichen Kerns
vorbekannt, mit einem in dem Bewegungsbereich des Kerns geführten Sperrriegel,
mit einer zur Vorspannung des Sperrriegels in die den Kern blockierende
Richtung vorgesehenen Sperrfeder, mit einem Aktor zur Halterung des Sperrriegels,
wobei die Bewegungsrichtungen des Sperrriegels und des Aktors im wesentlichen quer
zueinander verlaufen, mit einer Steuerelektronik zur Ansteuerung des Aktors. Der
Aktor ist zumindest bereichsweise als Piezobieger oder als magnetostriktives Element
ausgebildet, wobei der Aktor mit seinem dem Sperrriegel abgewandten Ende in dem
Gehäuse befestigt ist. Der Aktor ist im übrigen zur Halterung des Sperrriegels
durch Festklemmen in der die Bewegung des Kerns freigebenden Stellung und zur Freigabe
der Bewegungen des Sperrriegels in die die Bewegungen des Kerns blockierende Stellung
ausgebildet. Der Sperrriegel ist beim Einführen eines Schlüssels in einen
Schließkanal oder beim anfänglichen Drehen des Kerns verlagerbar und weist
eine in den Bewegungsbereich des Aktors ragende Unebenheit zur Bewegung des Aktors
auf, wobei der Aktor ein bei seiner Bewegung einen Impuls erzeugendes, vorzugsweise
piezoelektrisches Element hat und die Steuerelektronik durch den durch die Bewegung
des Aktors erzeugenden Puls aktivierbar ist. Im übrigen ist der Schließzylinder
mit einem von zwei Seiten entriegelbaren Schließzylinder mit einem Gehäuse
und mit einem darin angeordneten Kern versehen, wobei der Kern in seinem mittleren
Bereich einen Schließbart und in seinen Enden jeweils einen Schließkanal
zum Einführen des Schlüssels aufweist. Die Schließkanäle weisen
einen runden Querschnitt auf. Zur Übertragung einer Drehbewegung des Schlüssels
auf den Kern sind an den Stirnseiten des Kerns jeweils Mitnehmer angeordnet. Die
Mitnehmer dienen zur Erzeugung eines Formschlusses mit einer ebenfalls nicht dargestellten
Reide des Schlüssels. Der Schließzylinder hat den erwähnten elektronisch
aktivierbaren Sperrmechanismus mit jeweils nahe den Stirnseiten des Gehäuses
angeordnetem Codeempfänger.
Die DE 101 46 703 A1
betrifft ein mit einem Piezo-Motor ausgerüstetes Antriebssystem bestehend aus
mindestens einem Motor, mit jeweils zumindest einem Schwingungsgenerator sowie jeweils
mindestens einem Resonanzkörper und einer Vorrichtung, die von dem Motor angetrieben
wird, wobei der Resonanzkörper eine Kontaktfläche aufweist, die mit der
Oberfläche der Vorrichtung zusammenwirkt, um diese anzutreiben. Die Kontaktfläche
und/oder die Oberfläche weist mindestens ein Mittel auf, mit dem die Kraftübertragung
von dem Resonanzkörper auf die Vorrichtung und/oder deren Führung verbesserbar
ist. Antriebssysteme dieser Art werden auch als „Piezo-Motoren mit Führung"
bezeichnet.
Die DE 100 64 403 C2
betrifft eine mechanisch und elektronisch codierte Vorrichtung zur Verriegelung
und Entriegelung eines in einem ersten feststehenden Teil beweglich gelagerten zweiten
Teils mit Hilfe mindestens eines Riegelmittels, das von einem mechanischen Stellriegel
und einem als elektromagnetischer Wandler ausgebildeten Aktors getrennt ist, der
nicht zwangsläufig eine eigene Spule aufweisen muss, und das von einem dem
Aktor zugeordneten Stellelement zur Durchführung der Verriegelung mit Entriegelung
verstellbar ist, wobei das Riegelmittel im Verriegelungszustand in eine Aufnahme
des beweglichen Teiles eingreift und durch diesen Eingriff die Bewegung des im feststehenden
Teils gelagerten Teiles innerhalb des feststehenden Teils verhindert, wobei sich
das Riegelmittel im Entriegelungszustand außer Eingriff mit der Aufnahme befindet
und in diesem Zustand eine vorgegebene Bewegung des beweglich gelagerten Teils innerhalb
des feststehenden Teils zulässt, sofern die Benutzercodes zu den vorgegebenen
Vorrichtungscodes passen. Mindestens ein Riegelmittel ist im feststehenden Teil
beweglich gelagert, völlig unabhängig von der richtigen elektronischen
Codierung – auf übliche und bekannte Art – über einen Stellriegel,
mit Hilfe eines richtig mechanisch codierten Schlüssels in der Schlüsselbahn
aus seiner verriegelnden Stellung der Aufnahme so weit gegen eine Rückstellvorrichtung
in die Aufnahme gedrückt werden kann, so dass eine Bewegung des beweglichen
Teils im feststehenden Teil möglich wird, und dass dieses Riegelmittel unabhängig
von der mechanischen Codierung und bei richtigem elektronischen Code, durch ein
zugeordnetes Mitnehmerstück, das in ein Gegenstück, welches den Aktor
zugeordnet werden kann, eingreift, und von diesem, entgegen der Verriegelungsrichtung
so weit zwangsgeführt aus der Aufnahme des beweglichen Teils in die Aufnahme
des feststehenden Teils gezogen werden kann, bis die sperrwirksame Aufnahme ggf.
durch den Riegel freigegeben und eine Bewegung des Teils zu Teil möglich wird,
wobei die Rückstellung des Riegels in Verriegelungsrichtung frei durch Federkraft
erfolgen kann und somit eine unerwünscht mechanisch manipulierte Entriegelungsbewegung
des Aktors von außen über den Schlüsselkanal, den Stellriegel und
den Sperrriegel ausgeschlossen werden kann. Die als Zylinderschloss ausgebildete
codierte Verriegelungs- und Entriegelungsvorrichtung weist mehrere in axialer Richtung
des Schlüsselkanals hintereinander angeordnete Gehäuse- und Kernstifte
auf, die durch einen Längsrippenprofilflachschlüssel steuerbar sind.
Die DE 41 40 451 A1
betrifft ein Geldspielgerät mit einer durch mindestens ein Schloss verschließbaren
Tür, einer Alarmanlage, einem Mikroprozessor, mindestens einem Speicher und
einer Ein-/Ausgabeeinheit, die als Vorrichtung zur Aufnahme und Auswertung einer
Identifikationsvorrichtung zum Nachweis der Zugangsberechtigung in das Innere des
Geldspielgerätes ausgebildet ist. Das Gehäuse des Geldspielgerätes
weist eine zusätzliche Öffnung auf, über welche die Identifikationsvorrichtung
zum Nachweis der Zugangsberechtigung von außen bei geschlossenem Gerät
einführbar ist, wobei erst nach erfolgreichem Nachweis der Zugangsberechtigung,
die durch Auslesen des Identifikationscodes auf der Identifikationsvorrichtung erfolgt,
das oder die Schlösser über Zusatzrelaiskontakte und/oder eine zusätzliche
elektromagnetische Verriegelung der Gerätetür freigebbar ist und/oder
dass erst nach erfolgreichem Nachweis der Zugangsberechtigung die Alarmanlage des
Geldspielgerätes in einen inaktiven Zustand geschaltet wird, wobei im Speicher
des Geldspielgerätes vermerkt wird, mittels welcher Identifikationsvorrichtung
der Nachweis vorgenommen wurde.
In der nicht vorveröffentlichten deutschen Patentanmeldung 10
2004 055 979.1-31 der Anmelderin wird eine Verschlusseinheit zur Verwendung an oder
in Wertbehältern, für Waren- und Dienstleistungsautomaten oder dergleichen
beschrieben, mit einem über eine Handhabe – Schlüssel, Knauf, Olive,
Klinke oder dergleichen – in Offen- und in Verschlussstellung beweglichem
Verschlussteil, das in Verschlussstellung durch wenigstens ein zusätzliches
Sperrelement blockierbar ist, wobei das Sperrelement durch einen elektrisch und/oder
elektronisch ansteuerbaren motorischen Antrieb in Offen- oder in Blockierstellung
beweglich ist, mit einem mobilen Datenerfassungsgerät oder einem Dateneingabegerät,
das über Infrarot, oder über Ultraschall, oder durch Telekommunikation,
oder über einen aktiven Transponder oder mittels einer Biometrieabfragevorrichtung
oder über einen passiven Transponder oder über eine als PIN-Eingabevorrichtung
mit einer als Empfänger ausgebildeten Vorrichtung zusammenwirkt, der ein Rechner
zur Datenverarbeitung zugeordnet ist, der mit dem motorischen Antrieb zusammenwirkt,
wobei das Verschlussteil durch wenigstens ein zusätzliches Sperrelement blockierbar
ist, wobei das Sperrelement durch einen elektronisch ansteuerbaren motorischen Antrieb
in Offen- oder in Blockierstellung beweglich ist, mit zwei voneinander getrennten
Kammern aufweisendem Gehäuse, wobei in der einen Kammer der motorische Antrieb
mit Übertragungsgliedern für das Sperrelement und in der anderen Kammer
die elektronischen Bauelemente für den motorischen Antrieb, z. B. mit einem
Prozessor, angeordnet sind, wobei der Prozessor Zugangsdaten für die Berechtigung
der Auf- und Zusteuerung des Sperrelements aufweist, und wobei die beiden Kammern
des Gehäuses weitgehend staub- und feuchtigkeitsdicht sowohl gegeneinander
als auch nach außen abgedichtet sind, wobei in der einen Kammer eine elektronische
Platine mit den elektronischen Bauelementen und in der anderen Kammer der als Piezo-Motor
ausgebildete Antriebsmotor mit einem Antriebsteil mit Resonator bzw. Stator angeordnet
ist, der auf ein in entgegengesetzten Richtungen antreibbares Antriebsrad einwirkt,
und die beiden Kammern durch eine Trägerplatte voneinander getrennt sind, die
auf der einen Seite durch einen Gehäuseboden und auf der anderen Seite durch
einen Gehäusedeckel abgedichtet sind und dass die Trägerplatte auf der
einen Seite zur Lagerung der elektronischen Platine und auf der anderen Seite zur
Lagerung des Piezo-Motors und zur Lagerung des Antriebsrades mit einem Zahnritzel
dient, das mit einem in entgegengesetzten Richtungen hubbeweglichen Getriebeteil,
z. B. einer Zahnstange, zusammenwirkt, wobei die Trägerplatte mit einem Adapter
versehen ist, das eine Adapteröffnung zur Aufnahme eines Schlosses, insbesondere
eines Zylinderschlosses oder eines Profilzylinderschlosses, aufweist, wobei der
Adapter einstückig, insbesondere materialmäßig einstückig, mit
der Trägerplatte, verbunden ist. Die Verschlusseinheit weist eine Platine auf,
die je nach der Datenübermittlung und den Steuerimpulsen ausgerüstet wird.
Der Adapter ist einem Schloss, insbesondere einem Zylinder- oder Profilzylinderschloss
angeordnet. Dabei ist der Adapter derart ausgebildet, dass die Adapteröffnung
formschlüssig das betreffende Schloss, insbesondere ein Zylinderschloss oder
ein Profilzylinderschloss, umfasst und verdrehsicher an- bzw. auf dem betreffenden
Schloss angeordnet ist. Bei dieser Verschlusseinheit wird der eigentliche Verschluss
oder das Schloss, zum Beispiel ein Zylinderschloss, zusätzlich durch ein Sperrelement
in Verriegelungs- bzw. Blockierstellung gesperrt, so dass auch Manipulationen an
dem Schloss nicht zum Erfolg führen, wenn nicht außerdem das Verriegelungselement
durch den elektronisch oder elektrisch ansteuerbaren motorischen Antrieb in Offenstellung
gesteuert wird. Um dies zu bewerkstelligen, müssen auch die Zugangscodes bekannt
sein, die den elektrischen oder elektronischen Antrieb für das Sperrelement
in Bewegung setzen. Da insbesondere bei Verwendung einer erfindungsgemäßen
Verschlusseinheit in Dienstleistungs- oder Warenautomaten, zum Beispiel Zigarettenautomaten,
nur ein begrenzter Raum zur Verfügung steht und motorische Antriebe bei elektronischer
oder elektrischer Ansteuerung, wenn auch nur in sehr geringen Mengen, Wärme
erzeugen, ist nicht völlig auszuschließen, dass sich im Laufe der Zeit
Kondensflüssigkeit bildet, die den Antrieb und die Steuerelemente schädigen
können. Dies ist bei der erfindungsgemäßen Lösung allerdings
ausgeschlossen, weil die elektrische oder elektronische Steuerung mit ihren elektronischen
und/oder elektrischen Bauteilen in einer separaten Gehäusekammer angeordnet
ist, während sich die mechanischen Bauteile, zum Beispiel das Sperrelement
und der motorische Antrieb in einer anderen, von der die elektronischen Bauteile
aufweisenden Steuerelemente staub- und feuchtigkeitsdicht abgetrennten Kammer befinden.
Die elektronischen oder elektrischen Bauteile können zum Beispiel auf einer
Platine angeordnet sein. Hier können sich neben den benötigten Bauteilen
für die elektronische oder elektrische Steuerung auch mindestens ein Prozessor
befinden, der die Zugangscodes für den elektrischen bzw. elektronischen Antrieb
des Sperrelementes verarbeitet. Auch kann sich auf der Leiterplatte bzw. Platine
ein elektronischer Speicher befinden, der programmierbar ist. Das Programmieren
kann über einen PC oder dergleichen geschehen, so dass die Codes veränderbar
sind, was insbesondere bei Personalwechsel oder auch turnusgemäß von Fall
zu Fall möglich ist.
Zum Beispiel kann über ein Lesegerät zunächst die Zugangsberechtigung
zu dem Schloss bereitgestellt werden. Alsdann wird über eine vorbestimmte Frequenz
der motorische Antrieb für das Sperrelement in Gang gesetzt, um dieses in Offenstellung
zu bewegen.
Das Zugangsgerät kann zum Beispiel als ein transportables Lesegerät,
das mit einer Infrarotstelle oder dergleichen zusammenwirken kann, ausgebildet sein.
Das Sperrelement kann relativ einfach, zum Beispiel als Stift, Stange
oder dergleichen ausgebildet sein, während das die zwei Kammern aufweisende
Gehäuse an der Innenseite eines Wertbehälters, zum Beispiel bei einem
Banksafe, oder aber an Waren- oder Dienstleistungsautomaten, angeordnet ist.
Auf diese Weise lassen sich auch vorhandene Verschlusseinheiten an
Gegenständen der vorbeschriebenen Art ohne großen Aufwand nachrüsten,
zumal die elektronischen Bauteile sehr klein ausgebildet werden können, bei
hoher Leistungsfähigkeit.
Sofern in den Anmeldungsunterlagen von motorischem Antrieb die Rede
ist, so werden hierunter Aktuatoren und Aktuator-Mechanismen verstanden, die zum
Beispiel einen Piezo-Motor aufweisen können. Zu den Piezo-Motoren gehören
auch sogenannte „Elliptec"-Motoren, die auch als „Elliptec"-Resonanzactuatoren
beschrieben werden. Derartige Motoren arbeiten relativ lautlos, sind kostengünstig,
bauen sehr kompakt und arbeiten äußerst präzise. Der Stator, der
im Ausführungsbeispiel beschriebene Antriebsteil wird auch als Resonator bezeichnet,
der der Stator ist. Dieser Stator selbst wird mit dem Antriebsteil gegen das zu
bewegende Teil, zum Beispiel gegen ein Antriebsrad gedrückt, was durch ein
Federelement geschehen kann. Das Piezo-Element wird mit pulsierender, elektrischer
Spannung zum Schwingen angeregt, wodurch die Schwingungen des Stators elliptische
Bewegungen ausführen, wodurch das Antriebsrad, ein gewisses Bogenmaß in
die eine oder bei entsprechender Ansteuerung des Piezo-Motors in die andere Richtung
gesteuert wird. Die Bewegungsrichtung wird dabei durch die Frequenz der pulsierenden
Spannung bestimmt. An dem Antriebsteil kommt es zu Verformungen, die im Mikrometerbereich
liegen. Die Geschwindigkeiten sind stufenlos regelbar. Wegen der wenigen beweglichen
Einzelteile baut ein Piezo-Motor äußerst kompakt und ist robust und sicher.
Auch die Ansteuerungselektronik benötigt nur wenige Komponenten. Die elektromagnetische
Verträglichkeit ist gut.
Ein Über- oder Untersetzungsgetriebe entfällt. Da das Antriebsteil
quasi an der Peripherie des Antriebsrades kraftschlüssig aufliegt, wird keine
besondere Kupplung für die Übertragung der Schwingungen des Antriebsteils
auf das Antriebsrad benötigt. Vielmehr stellen Antriebsteil und Antriebsrad
gewissermaßen eine integrierte Rutschkupplung dar. Grundsätzlich liegt
die Betriebsfrequenz im für das menschliche Gehör nicht hörbaren
Bereich.
Die Datenerfassung kann über ein mobiles Datenerfassungsgerät
(MDE) erfolgen. Die MDE kann zum Beispiel ein Palm oder dergleichen sein, das mit
einem Infrarotsensor oder Sensor mit einem Empfänger zusammenarbeitet, der
mit einem Rechner kommuniziert. Empfänger und Rechner können mit der Verschlusseinheit
selbst oder mit dem Warenautomaten räumlich vereinigt sein, sich zum Beispiel
innerhalb des Gehäuses der Verschlusseinheit oder in einem Waren- oder Dienstleistungsautomaten
befinden.
Es ist jedoch auch möglich, die Verschlusseinheit mit einem Ultraschallsender
auszurüsten, der mit einem Empfänger arbeitet, der wiederum mit einer
Recheneinheit kommuniziert. Sowohl Empfänger als auch Recheneinheit können
entweder mit der Verschlusseinheit oder aber mit dem Waren- und Dienstleistungsautomaten
räumlich vereinigt sein. Da diese Bauteile nur geringe Abmessungen besitzen,
lassen sie sich zum Beispiel auch in einem Gehäuse der Verschlusseinheit ohne
weiteres unterbringen.
Des weiteren kann die Datenübertragung von der MDE zu dem Empfänger
durch Telekommunikation erfolgen, zum Beispiel im GSM-, GPRS- oder Blue Tooth-Standard,
oder es kann ein sogenannter aktiver Transponder verwendet werden. Der aktive Transponder
sendet Signale aus und empfängt diese auch wieder. Der aktive Transponder ist
zweckmäßigerweise ebenfalls mit der MDE räumlich vereinigt und arbeitet
mit einem Empfänger und Rechner zusammen. Letztere können wiederum mit
der Verschlusseinheit oder dem Waren- oder Dienstleistungsautomaten räumlich
vereinigt sein.
Möglich ist es auch mit einer Biometrieabfragevorrichtung zu
arbeiten, während auch ein passiver Transponder zum Einsatz kommen kann oder
eine PIN-Eingabevorrichtung.
Sowohl bei der Überprüfung biometrischer Daten, zum Beispiel
Iris-Kontrolle, Fingerabdruckkontrolle oder bei Verwendung eines
Iris-Scanners oder bei einem passiven Transponder, der zum Beispiel mit dem MDE
räumlich vereinigt sein kann und ein in einer Hand zu haltendes Gerät
bildet, kommen die Vorteile der oben beschriebenen Lösungen zur Geltung. Die
MDE kommuniziert mit einer geeigneten Schnittstelle, zum Beispiel mit einer Sensoreinheit,
zusammen. Diese Sensoreinheit kann wiederum mit der Verschlusseinheit oder mit dem
Waren- und Dienstleistungsautomaten räumlich vereinigt sein.
Durch die DE 298 25 027 U1
ist eine Verriegelungseinrichtung zum Ver- und Entriegeln von zwei relativ zueinander
beweglichen Bauteilen, insbesondere Türen oder Schubfächer von Möbeln,
vorbekannt, mit einem an einem ersten Bauteil festlegbaren Riegelelement und einer
an einem zweiten Bauteil festlegbaren Riegelaufnahme, die aus einer das Riegelelement
verriegelnden Stellung in eine entriegelnde Stellung bringbar ist. Als Riegelelement
dient ein Verriegelungszapfen und als Riegelaufnahme ein Verriegelungsgehäuse
mit einem elektrisch betätigbaren Verriegelungsschieber, wobei durch Einstellen
der Lagezuordnung von zusammenwirkenden Riegelteilen des Verriegelungszapfens und
des Verriegelungsschiebers wahlweise ein Arbeitsstrombetrieb, bei dem bei unbestromter
Betätigungseinrichtung der Verriegelungszapfen verriegelt ist und ein Ruhestrombetrieb,
bei dem bei unbestromter Betätigungseinrichtung der Verriegelungszapfen entriegelt
ist, einstellbar ist. Der Verriegelungszapfen weist eine Riegelfläche und eine
Abschrägung auf, die durch Verdrehen des Verriegelungszapfens um seine Längsachse
vor dem Schließen der Verriegelungseinrichtung wahlweise derart positionierbar
sind, dass die Riegelfläche oder die Abschrägung an einem Riegelvorsprung
an dem Verriegelungsschieber in die Verriegelungsstellung bzw. Entriegelungsstellung
bringbar ist.
Aufgabe
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kompaktverriegelungseinheit
der vorausgesetzten Gattung derart auszugestalten, dass sie hinsichtlich verschiedener
Anschlagarten von Türen und Klappen, aber auch bei Schiebetüren der unterschiedlichsten
Art eingesetzt werden kann, ohne dass hierfür umständliche Manipulation
mit Spezialwerkzeugen erforderlich wären, wobei auch bei Stromausfall oder
Störungen in der Energieversorgung die betreffende zu sichernde Tür, Lad
oder Klappe ohne Zerstörung im Bedarfsfalle entriegelbar sein soll.
Lösung
Die Aufgabe wird durch jeden der Nebenansprüche 1 bis 4 gelöst.
Einige Vorteile
Die erfindungsgemäße Kompakteinheit weist einen Steuerblock
auf, der sich von Hand in drei verschiedenen um 90° voneinander abweichenden
Stellungen im eingebauten Zustand einstellen lässt. Auf diese Weise ist es
möglich, die Kompaktverriegelungseinheit für alle Anschlagarten, aber
auch für alle möglichen Schiebetüren oder dergleichen einzusetzen.
Hierdurch wird die Lagerhaltung ganz erheblich verringert, da für die verschiedenen
Betriebsbedingungen nur eine einzige Kompaktverriegelungseinheit bereit gehalten
werden kann, die an Ort und Stelle, auch nach ihrem Einbau, zum Beispiel auf verschiedene
Anschlagart – zum Beispiel rechts oder links anschlagende Türen –
eingestellt werden kann. Dies kann in Sekundenschnelle durch eine Handbewegung geschehen.
Im Bedarfsfalle lässt sich dabei der Sperrstift über einen
Motor, zum Beispiel einem Piezo-Motor oder einen anderen geeigneten elektrischen
Antrieb, fernsteuern. Auf diese Weise ist es zum Beispiel möglich, eine Vielzahl
von Kompaktverriegelungseinheiten gleichzeitig anzusteuern und sie entweder zu verriegeln
oder sie zu öffnen.
Eine Kompaktverriegelungseinrichtung der erfindungsgemäßen
Art eignet sich deshalb in besonderen Fällen auch für Wertbehälter
sowie für Waren- und Dienstleistungsautomaten, aber im Bedarfsfalle auch zum
Beispiel zum Einsatz in Verwaltungen, wo es darauf ankommen kann, eine Vielzahl
von Schranktüren gleichzeitig zu verriegeln oder sie zu öffnen.
Die Steuerung des Verriegelungsstiftes kann erst dann bewerkstelligt
werden, wenn die Zugangscodes bekannt sind, die den elektrischen oder elektronischen
Antrieb für das Sperrelement in Bewegung setzen. Die elektronischen oder elektrischen
Bauteile können bei der Erfindung zum Beispiel auch auf der in dem Gehäuseblock
vorhandenen Platine angeordnet sein, worunter sich auch ein Prozessor befindet,
der die Zugangscodes für den elektrischen bzw. elektronischen Antrieb des Sperrelementes
verarbeitet. Auch kann sich auf der Leiterplatte bzw. Platine ein elektronischer
Speicher befinden, der programmierbar ist. Das Programmieren kann
über einen PC oder dergleichen geschehen, so dass die Codes veränderbar
sind, was insbesondere bei Personalwechsel oder auch turnusgemäß von Fall
zu Fall möglich ist.
Zum Beispiel kann über ein Lesegerät zunächst die Zugangsberechtigung
zu dem Schloss bereitgestellt werden. Alsdann wird über eine vorbestimmte Frequenz
der motorische Antrieb für das Sperrelement in Gang gesetzt, um dieses in Offenstellung
zu bewegen.
Das Zugangsgerät kann zum Beispiel als ein transportables Lesegerät,
das mit einer Infrarotstelle oder dergleichen zusammenwirken kann, ausgebildet sein.
Das Sperrelement kann relativ einfach, zum Beispiel als Stift, Stange
oder dergleichen ausgebildet sein, während das die zwei Kammern aufweisende
Gehäuse an der Innenseite eines Wertbehälters, zum Beispiel bei einem
Banksafe, oder aber an Waren- oder Dienstleistungsautomaten, angeordnet ist.
Auf diese Weise lassen sich auch vorhandene Verschlusseinheiten an
Gegenständen der vorbeschriebenen Art ohne großen Aufwand nachrüsten,
zumal die elektronischen Bauteile sehr klein ausgebildet werden können, bei
hoher Leistungsfähigkeit.
Sofern in den Anmeldungsunterlagen von motorischem Antrieb die Rede
ist, so werden hierunter Aktuatoren und Aktuator-Mechanismen verstanden, die zum
Beispiel einen Piezo-Motor aufweisen können. Zu den Piezo-Motoren gehören
auch sogenannte „Elliptec"-Motoren, die auch als „Elliptec"-Resonanzactuatoren
beschrieben werden. Derartige Motoren arbeiten relativ lautlos, sind kostengünstig,
bauen sehr kompakt und arbeiten äußerst präzise. Der Stator, der
im Ausführungsbeispiel beschriebene Antriebsteil wird auch als Resonator bezeichnet,
der der Stator ist. Dieser Stator selbst wird mit dem Antriebsteil gegen das zu
bewegende Teil, zum Beispiel gegen ein Antriebsrad gedrückt, was durch ein
Federelement geschehen kann. Das Piezo-Element wird mit pulsierender, elektrischer
Spannung zum Schwingen angeregt, wodurch die Schwingungen des Stators elliptische
Bewegungen ausführen, wodurch das Antriebsrad, ein gewisses Bogenmaß in
die eine oder bei entsprechender Ansteuerung des Piezo-Motors in die andere Richtung
gesteuert wird. Die Bewegungsrichtung wird dabei durch die Frequenz der pulsierenden
Spannung bestimmt. An dem Antriebsteil kommt es zu Verformungen, die im Mikrometerbereich
liegen. Die Geschwindigkeiten sind stufenlos regelbar. Wegen der wenigen beweglichen
Einzelteile baut ein Piezo-Motor äußerst kompakt und ist robust und sicher.
Auch die Ansteuerungselektronik benötigt nur wenige Komponenten. Die elektromagnetische
Verträglichkeit ist gut. Ein Über- oder Untersetzungsgetriebe entfällt.
Da das Antriebsteil quasi an der Peripherie des Antriebsrades kraftschlüssig
aufliegt, wird keine besondere Kupplung für die Übertragung der Schwingungen
des Antriebsteils auf das Antriebsrad benötigt. Vielmehr stellen Antriebsteil
und Antriebsrad gewissermaßen eine integrierte Rutschkupplung dar. Grundsätzlich
liegt die Betriebsfrequenz im für das menschliche Gehör nicht hörbaren
Bereich.
Die Datenerfassung kann über ein mobiles Datenerfassungsgerät
(MDE) erfolgen. Die MDE kann zum Beispiel ein Palm oder dergleichen sein, das mit
einem Infrarotsensor oder Sensor mit einem Empfänger zusammenarbeitet, der
mit einem Rechner kommuniziert. Empfänger und Rechner können mit der Verschlusseinheit
selbst oder mit dem Warenautomaten räumlich vereinigt sein, sich zum Beispiel
innerhalb des Gehäuses der Verschlusseinheit oder in einem Waren- oder Dienstleistungsautomaten
befinden.
Es ist jedoch auch möglich, die Verschlusseinheit mit einem Ultraschallsender
auszurüsten, der mit einem Empfänger arbeitet, der wiederum mit einer
Recheneinheit kommuniziert. Sowohl Empfänger als auch Recheneinheit können
entweder mit der Verschlusseinheit oder aber mit dem Waren- und Dienstleistungsautomaten
räumlich vereinigt sein. Da diese Bauteile nur geringe Abmessungen besitzen,
lassen sie sich zum Beispiel auch in einem Gehäuse der Verschlusseinheit ohne
weiteres unterbringen.
Des weiteren kann die Datenübertragung von der MDE zu dem Empfänger
durch Telekommunikation erfolgen, zum Beispiel im GSM-, GPRS- oder Blue Tooth-Standard,
oder es kann ein sogenannter aktiver Transponder verwendet werden. Der aktive Transponder
sendet Signale aus und empfängt diese auch wieder. Der aktive Transponder ist
zweckmäßigerweise ebenfalls mit der MDE räumlich vereinigt und arbeitet
mit einem Empfänger und Rechner zusammen. Letztere können wiederum mit
der Verschlusseinheit oder dem Waren- oder Dienstleistungsautomaten räumlich
vereinigt sein.
Möglich ist es auch mit einer Biometrieabfragevorrichtung zu
arbeiten, während auch ein passiver Transponder zum Einsatz kommen kann oder
eine PIN-Eingabevorrichtung.
Sowohl bei der Überprüfung biometrischer Daten, zum Beispiel
Iris-Kontrolle, Fingerabdruckkontrolle oder bei Verwendung eines Iris-Scanners oder
bei einem passiven Transponder, der zum Beispiel mit dem MDE räumlich vereinigt
sein kann und ein in einer Hand zu haltendes Gerät bildet, kommen die Vorteile
der oben beschriebenen Lösungen zur Geltung. Die MDE kommuniziert mit einer
geeigneten Schnittstelle, zum Beispiel mit einer Sensoreinheit, zusammen. Diese
Sensoreinheit kann wiederum mit der Verschlusseinheit oder mit dem Waren- und Dienstleistungsautomaten
räumlich vereinigt sein.
Die Platine kann mit gedruckter Schaltung versehen sein, die je nach
den Betriebsbedingungen entsprechend bestückt, das heißt mit Schaltungselementen
versehen (bedruckt und/oder bestückt) wird.
Auch bei der Erfindung kann über ein mobiles Datenerfassungsgerät
die Zugangsberechtigung, Tag und Zeit sowie der Waren- und/oder der Geldmengenbestand
stets erfasst, und zwar bevorzugt bevor der Warenautomat geöffnet werden kann,
um entweder die Warenbestände aufzustocken, Geld zu entnehmen oder Wechselgeld
einzulegen. Auch die eingelegte Ware und die entnommene Geldmenge oder das in den
Warenautomaten eingegebene Wechselgeld wird von der Datenverarbeitungsanlage gespeichert
und von dem mobilen Datenerfassungsgerät entweder sofort oder vor dem nächsten
Öffnen tag- und zeitgenau erfasst, so dass Manipulationen, entweder durch Geldentnahme
oder durch Einbringen von Schwarzware, praktisch ausgeschlossen sind. Im übrigen
können im Bedarfsfalle sowohl die Warenbestände als auch die Geldmengen
drahtlos, insbesondere per Funk, an eine zentrale Datenerfassungsstelle durch Codes
übermittelt werden, so dass der Betreiber der Warenautomaten stets von jedem
Automaten zeitgenau Bescheid weiß, was einer kontinuierlichen Inventur entspricht.
Auch ist es möglich, die Datenverarbeitungsanlage so einzurichten,
dass Störungen, z. B. Ausfälle elektrischer Energie, sofort angezeigt
werden und beim nächsten Zugang über die mobile Datenerfassungsanlage
oder per Funk registrierbar sind.
Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass die Fülltechniker
vor Öffnen der Automaten gespeicherte Daten über das mobile Datenerfassungsgerät
entnehmen müssen, so dass eine ständige aktuelle Inventur erfolgt, die
auch von einer übergeordneten Stelle nachprüfbar ist.
Dadurch ist ein Trickbetrug praktisch unmöglich geworden, da
ein Öffnen der Automaten ohne Datenübernahme in das mobile Datenerfassungsgerät
nicht „vergessen" werden kann. Auch kann Schwarzware nicht nachgefüllt
und überschüssiges Geld entnommen werden. Es ergibt sich somit eine einhundertprozentige
Sicherheit gegen Manipulation durch Personal.
Grundsätzlich erfolgt dabei die Zugangskontrolle in drei Schritten,
nämlich
1. Durch Datenübertragung vom Automatenrechner an das mobile Datenerfassungsgerät.
2. Abfrage auf gültige Zugangsnummern durch „AKtiv"-Steuerung und
3. Freigabe der elektromechanischen Verriegelung durch die „AKtiv"-Steuerung".
Zusätzlich kann die Einrichtung von „Schließebenen"
durch Vergabe von verschiedenen Zugangsberechtigungskontrollen erfolgen.
Somit ergibt sich folgender schematischer Ablauf:
In der Zugangskontrolle soll, vergleichbar zu einer mechanischen Schließanlage,
die Einrichtung verschiedener Zugangsebenen möglich sein. Beispiel:
Die Zugangsparameter sind in diesem System durch eine abgeschlossene
und vollständige Datenerfassung durch das mobile Datenerfassungsgerät
in anschließender Kombination mit einer Zugangsberechtigungsnummer gegeben.
Der elektrische Strom kann aus dem Netz und/oder von einer Batterie
und/oder über eine Solaranlage bereit gestellt werden. Diese Stromspannung
kann z. B. ein Verriegelungsteil so steuern, dass bei Energiezufuhr das Verriegelungsteil
stets in Verriegelungsstellung gehalten wird. Fällt der Strom aus, so wird
das Verriegelungsteil sofort in Offenstellung versetzt, so dass beim nächsten
Öffnen des Warenautomaten durch eine befugte Person mittels des Schlüssels
der Zugang zum Inneren des Warenautomaten und damit zu den Warenbeständen und
dem Geld gegeben ist.
Grundsätzlich ist es aber so, dass das Schloss erst geöffnet
werden kann, wenn sich die legitimierte Person, z. B. ein Fülltechniker, mittels
eines mobilen Datenerfassungsgerätes an der Schnittstelle, z. B. an einer
Infrarotschnittstelle oder dergleichen, gegenüber der Automatensteuerung identifiziert
hat. Dies kann auch durch zusätzliches Eingeben eines z. B. variablen besonderen
Codes geschehen.
Soweit in den Anmeldungsunterlagen von „Zahlungsmittelvorrichtung"
die Rede ist, können hierunter Geldwechsler, Papiergeldakzeptoren, Kreditkartenlesegeräte,
Geldkartengeräte, Kundenkartenlesegeräte, Geldkassen oder dergleichen
verstanden werden, die entweder in Kombination oder auch alleine in dem Warenautomaten
angeordnet sein können.
Die Energieversorgung kann auch durch eine wiederaufladbare Versorgungsbatterie
von zum Beispiel 12 bis 24 Volt sichergestellt sein oder über eine Solaranlage,
die sich zum Beispiel bei Warenautomaten empfehlen könnten.
Die Parameter für die Zugangskontrolle können veränderbar
sein. Das kann turnusgemäß geschehen, um Manipulationen noch weiter zu
erschweren, besonders aber dann, wenn ein Fülltechniker ausscheidet oder ein
neuer Fülltechniker eingestellt wird, besonders während dessen Probezeit.
Das mobile Datenerfassungsgerät kann über Infrarot, oder
über Ultraschall, oder durch Telekommunikation, oder über einen aktiven
Transponder oder mittels einer Biometrieabfragevorrichtung oder über einen
passiven Transponder oder über eine als PIN-Eingabevorrichtung mit einer als
Empfänger ausgebildeten Vorrichtung zusammenwirken, der ein Rechner zur Datenverarbeitung
zugeordnet ist, der mit dem motorischen Antrieb zusammenwirkt, wobei das Verschlussteil
dann durch das Sperrelement blockiert wird. Auf diese Weise hat man es zum Beispiel
in der Hand, eine Vielzahl von Behältnissen, zum Beispiel Schränken in
Behörden oder dergleichen von einer einzigen Person, zum Beispiel mittels eines
Transponders, zu öffnen oder zu verschließen, was sehr bequem ist und
einen sehr geringen Zeitaufwand verursacht.
Im übrigen kann die Zugangskontrolle so geschehen, wie dies in
den älteren Patentanmeldungen der Anmelderin 10 2004 055 979.1-31 bzw. 10 2004
055.980.5-31 bereits beschrieben und dargestellt wurde.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass bei Energieausfall,
zum Beispiel beim Unterbrechen der elektrischen Energiezufuhr durch eine Notentriegelungsvorrichtung
die Kompaktverriegelungseinheit dennoch geöffnet werden kann. Dadurch ergibt
sich zum Beispiel die Möglichkeit, das eine oder andere verschlossene Behältnis
beim Abfall oder Ausfall von elektrischem Strom mittels einer geeigneten Vorrichtung,
zum Beispiel eines Schlüssels, zu entriegeln, ohne dass eine Zerstörung
des Behältnisses oder eine Beschädigung desselben erforderlich wäre.
Weitere erfinderische Ausgestaltungen
Weitere erfinderische Ausgestaltungen sind in den Patentansprüchen
5 bis 28 beschrieben.
Besonders vorteilhaft ist eine Ausführungsform gemäß
Patentanspruch 5. Bei dieser wird die Notentriegelungsvorrichtung durch ein Schloss
gebildet, das mittels eines Schlüssels den Sperrstift in Entriegelungsstellung
bringen kann, so dass auch bei Energieausfall der Sperrstift in Offenstellung mittels
eines passenden Schlüssels gesteuert werden kann.
Gemäß Patentanspruch 6 ist die Notentriegelungsvorrichtung
an einer bei geschlossenem Behältnis zugänglichen Seitenwand der Kompaktverriegelungseinrichtung,
insbesondere an einer Stirnseite desselben, angeordnet.
Eine einfache und raumsparende Konstruktion ergibt sich gemäß
Patentanspruch 7 dadurch, dass der vom Schlüssel betätigte Bart oder Mitnehmer
eines Sicherheitsschlosses unmittelbar oder mittelbar auf den Sperrstift, zum Beispiel
auf ein den Sperrstift in Offen- und Verriegelungsstellung steuerndes Getriebeteil,
zum Beispiel auf eine Zahnstange einwirkt. Diese kann im Bedarfsfalle eine entsprechende
Ausnehmung besitzen, in die der Mitnehmer des Schlüssels eingreift, um das
Getriebeelement, zum Beispiel die Zahnstange in Offenstellung zu steuern.
Bei der Ausführungsform nach Patentanspruch 8 lässt sich
die Verriegelungsdornaufnahme, zum Beispiel an einer Tür stulpartig befestigen.
Zweckmäßigerweise ist der Verriegelungsdorn mit radialem Spiel in der
Ausnehmung oder Bohrung der Verriegelungsdornaufnahme angeordnet – Patentanspruch
9.
Patentanspruch 10 beschreibt eine weitere vorteilhafte Ausführungsform
der Erfindung.
In Patentanspruch 11 ist eine bevorzugte Ausgestaltung des Verriegelungsdornes
beschrieben.
Der Steuerblock gemäß Patentanspruch 12 lässt sich
sehr robust ausführen, so dass durch ihn hohe Kräfte aufgenommen werden
können, da er kompaktartig materialmäßig einstückig, ausgestaltet
werden kann.
Bei der Ausführungsform nach Patentanspruch 13 ist der Steuerblock
durch zwei auf diametral gegenüberliegenden Seiten angeordneten zylindrischen
Lageransätzen in Teilen eines Gehäuseblocks angeordnet.
Bei der Ausführungsform nach Patentanspruch 14 ergeben sich definierte
Arretierungsstellen für den Steuerblock. Eine vorteilhafte Ausführungsform
beschreibt Patentanspruch 15, was auch für die Ausführungsform nach Patentanspruch
16 gilt. Wird der Sperrstift in seine Verriegelungsstellung motorisch gesteuert,
so tritt er in die Begrenzungen der Verriegelungsausnehmung, und zwar im Bereich
der Nut des Verriegelungsdorns ein, und arretiert diesen formschlüssig in der
Verriegelungsausnehmung.
Patentansprüche 17 und 18 beschreiben bevorzugte Ausgestaltungen.
Eine genaue Ansteuerung des Sperrstiftes lässt sich gemäß
Patentanspruch 19 über eine Zahnstange mit Zahnritzel erzielen, das über
das Antriebsrad motorisch angetrieben wird.
Gemäß Patentanspruch 20 ist die Zahnstange in axialer Verlängerung
des Steuerblocks in einer Aussparung des Gehäuseblockes angeordnet, wodurch
sich eine kompakte Konstruktion ergibt.
Patentanspruch 21 beschreibt eine bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung, was auch für die Ausführungsform nach den Patentansprüchen
22 und 23 gilt.
Die Ausführungsform nach Patentanspruch 24 ermöglicht bei
kompakter Gestaltung der Anordnung aller Einzelteile in einem Gehäuseblock
trotzdem die Aufnahme der erforderlichen Kräfte und eine gute Kapselung der
einzelnen Komponenten der Verriegelungseinheit.
Die Patentansprüche 25 bis 28 beschreiben vorteilhafte Ausführungsformen
der Erfindung.
In der Zeichnung ist die Erfindung – teils schematisch –
beispielsweise veranschaulicht. Es zeigen:
1 in perspektivischer Darstellung eine Kompaktverriegelungseinheit
in Zuordnung zu einer Tür und einer Seitenwand, in Offenstellung;
2 eine Kompaktverriegelungseinheit in perspektivischer
Darstellung für eine rechte Schiebetür;
3 eine Kompaktverriegelungseinheit, in perspektivischer
Darstellung für eine linke Tür;
4 eine Kompaktverriegelungseinheit in perspektivischer
Darstellung für eine linke Schiebetür;
5 einen Schnitt durch eine Kompaktverriegelungseinheit,
teils in der Draufsicht, wobei der Mikroschalter unter Strom steht und der Sperrstift
in die Verriegelungsnut des Verriegelungsdorns eingreift;
6 eine Darstellung entsprechend 5,
allerdings bei stromlosem Mikroschalter und in Offenstellung gesteuertem Sperrstift;
7 einen Schnitt nach der Linie VII-VII der
5, bei einer rechten Schiebetür in verriegelter
Darstellung;
8 einen ähnlichen Querschnitt wie in
7, allerdings für eine linke oder rechte Drehtür,
ebenfalls in verriegelter Darstellung;
9 einen ähnlichen Querschnitt wie in den
7 und 8 dargestellt, allerdings
bei einer linken Schiebetür, in verriegeltem Zustand;
10 einen ähnlichen Querschnitt wie in den
7 bis 9 dargestellt, allerdings
bei einer rechten Schiebetür, in entriegelter, offener Stellung;
11 einen Querschnitt wie er in den 7
bis 9 und 10 dargestellt
ist, allerdings bei einer rechts oder links anschlagenden Drehtür, in entriegelter
Stellung;
12 einen Querschnitt entsprechend 7
bis 9 oder 10 und
11, allerdings bei einer linken Schiebetür in
Entriegelungsstellung;
13 einen Querschnitt durch eine Kompaktverriegelungseinheit
mit in Sperrstellung gesteuertem Sperrstift;
14 die aus 13 ersichtliche
Kompaktverriegelungseinheit im Querschnitt, in Entriegelungsstellung;
15 eine Kompaktverriegelungseinheit bei einer Schwenktür
mit einer als Sicherheitsschloss ausgebildeten Notentriegelungsvorrichtung in perspektivischer
Darstellung, teils gestrichen dargestellt und mit in Explosionsdarstellung gezeichnetem
passenden Sicherheitsschlüssel;
16 eine Kompaktverriegelungseinheit mit einer Notentriegelungsvorrichtung
in Anwendung auf eine Schiebetür, ebenfalls in perspektivischer Darstellung
und mit passendem in Explosionsdarstellung gezeigten Sicherheitsschlüssel;
17 eine ähnliche Darstellung wie 16,
ebenfalls bei einer Schiebetür;
18 einen Querschnitt durch eine mit Notentriegelungsvorrichtung
ausgestattete Kompaktentriegelungseinheit mit in Sperrstellung gesteuertem Sperrstift
und in einer Aussparung einer Zahnstange eingeschwenktem Mitnehmer des Sicherheitsschlosses,
in Schlüssel-Abzugsstellung;
19 die aus 18 ersichtliche
Kompaktentriegelungseinheit bei in Entriegelungsstellung gesteuertem Sperrstift,
– Schlüssel-Abzugsstellung, geöffnet, und
20 einen Querschnitt gemäß 18
oder 19, allerdings mit einem in das Schlüsselloch
eingestecktem Schlüssel, in Nicht-Abzugsstellung.
In 1 ist mit der Bezugsziffer
1 eine rechts anschlagende Tür eines Möbels, eines Wertbehälters,
eines Verkaufsautomaten, oder dergleichen und mit der Bezugsziffer 2 eine
Wand, zum Beispiel die Seitenwand eines Möbelstücks oder eines Wertbehälters,
eines Verkaufsautomaten oder dergleichen, angedeutet. Der Tür 1 und
der Wand 2 ist eine Kompaktverriegelungseinheit 3 zugeordnet,
die im wesentlichen aus einer plattenförmigen Verriegelungsdornaufnahme
4 und einem Verriegelungsdorn 5 besteht.
Die plattenförmige Verriegelungsdornaufnahme 4 weist
zwei beabstandete Durchgangsbohrungen 6 und 7 auf, durch die nicht
dargestellte Befestigungselemente, insbesondere Schrauben, hindurchgreifen, mittels
deren die plattenförmige Verriegelungsdornaufnahme an der Tür
1 oder dergleichen befestigt ist. Die Verriegelungsdornaufnahme
4 kann zu diesem Zweck so angeordnet sein, dass sie beim Schließen
der Tür 1 nicht stört, zum Beispiel in einer entsprechenden Aussparung
stulpartig angeordnet sein. Die plattenförmige Verriegelungsdornaufnahme
4 besitzt im mittleren Bereich eine Durchgangsbohrung, die im wesentlichen
zwei unterschiedliche Längenabschnitte 8 und 9 aufweist,
wobei der Längenabschnitt der Durchgangsbohrung 8 im Durchmesser erheblich
größer ist, als der Durchmesser des Längenabschnittes 9.
Innerhalb des im Durchmesser größeren Längenabschnittes
9 ist der Verriegelungsdorn 5 mit einem bündig mit der Außenseite
10 abschließenden, vergrößerten Kopf 11 mit radialem
Spiel gelagert. An den Kopf 11 schließt sich materialmäßig
einstückig ein im Durchmesser erheblicher verringerter zylindrischer Längenabschnitt
12 an, der im Abstand von seinem Ende eine umlaufende, im Tiefsten durch
eine Kurve, insbesondere einen Kreisbogen begrenzte Verriegelungsnut 13
aufweist. An diese Verriegelungsnut 13 schließt sich der Endabschnitt
des Verriegelungsdorns 5 an, der durch eine Kugelkalotte 14 gebildet
ist. Alle Längenabschnitte sind materialmäßig einstückig ausgebildet.
Bevorzugt besteht der Verriegelungsdorn 5 aus einem metallischen Werkstoff,
insbesondere aus Stahl, zum Beispiel gehärtetem Stahl. Es ist aber auch möglich,
den Verriegelungsdorn 5, zum Beispiel bei Möbeln, aus einem anderen
Werkstoff, zum Beispiel aus Messing, aus Kunststoff oder dergleichen, herzustellen.
Der zylindrische Längenabschnitt 5 ist in dem Längenabschnitt
9 mit radialem Spiel angeordnet. Dieses radiale Spiel kann sowohl im Längenabschnitt
9 als auch im Längenabschnitt 8 bezüglich des Kopfes
11 erheblich sein, zum Beispiel mehrere Zehntel Millimeter betragen.
Das zum Beispiel der Wand 2 oder einem festen Teil eines
Warenautomaten, eines Möbels oder dergleichen zugeordnete
Teil der Kompaktverriegelungseinheit besteht im wesentlichen aus einem Gehäuse
15, das vorliegend aus zwei Gehäuseschalen 16 und
17 gebildet wird, die in ihren Eckbereichen Durchgangsbohrungen
18, 19, 20 und 21 aufweisen, durch die geeignete
Befestigungsmittel, insbesondere Schrauben mit Senkköpfen, hindurchgeführt
sind, um die beiden Gehäuseschalen 16 und 17 fugendicht miteinander
zu verbinden. Die Gehäuseschalen 16 und 17 schließen
einen ggf. mehrteiligen Gehäuseblock 22 ein, der ebenfalls zum Beispiel
aus einem metallischen Werkstoff, insbesondere aus Stahl, aus Zinkdruckguss oder
aus Kunststoff, bestehen kann und der mehrere Kammern zur Aufnahme der nachfolgend
beschriebenen Teile aufweist, die auch durch einzelne Gehäuseblockteile gebildet
werden können, die zusammengesetzt den Gehäuseblock 22 bilden.
Die Gehäuseschalen 16 und 17 sind im Höhenbereich
des Verriegelungsdorns 5 mit koaxial zueinander angeordneten schlitzförmigen
und sich über drei Seiten erstreckenden Aussparungen 23,
24 und 25 versehen, in deren Bereich ein relativ massiver Steuerblock
26 angeordnet ist, der um seine Längsachse 27 in drei um
90° verschiedenen, vorbestimmten Drehstellungen drehbar und hier, zum Beispiel
mittels Kugelschnäpper 66 oder dergleichen auch arretierbar ist. Diese
Positionen liegen einmal auf den diametral gegenüberliegenden Seiten
28 und 29 und auf der dem Verriegelungsdorn 5 zugekehrten
Seite. Auf diese Weise ist es möglich, den Steuerblock 26 je nach
den Anschlagrichtungen von Türen – rechts oder links – oder auf
Schiebetüren einzustellen und den Verriegelungsdorn 5 einer diesen
aufnehmenden Verriegelungsausnehmung 30 zuzuordnen. Der Steuerblock
26 ist etwa würfelförmig ausgebildet und mit abgerundeten vier
Kantenbereichen 31, 32, 33 und 34 versehen,
die einen gemeinsamen Radius besitzen. Mit 66 sind Kugelschnäpper
bezeichnet. Durch Ausübung eines Drehmomentes in Richtung A bzw. B kann die
Rastkraft dieser Arretierungselemente 66 überwunden werden. Auf diese
Weise ergeben sich definierte Einstellstellungen des Steuerblocks 26 für
die jeweilige Anschlagsart einer Schwenktür oder einer Schiebetür, Lad
oder Klappe. Bei der dargestellten Ausführungsform ist der Steuerblock
26 an diametral gegenüberliegenden Endabschnitten mit zapfenförmigen,
einstückigen Lageransätzen 37, 38 versehen, mit denen
der Steuerblock 26 in Teilen des Gehäuseblockes 22 um seine
Längsachse 27 in drei verschiedenen um 90° voneinander versetzten
Stellungen drehbar gelagert ist.
Tangential in die Verriegelungsausnehmung 30 tritt eine mit
ihrer Längsachse koaxial zur Längsachse 27 des Steuerblockes
26 verlaufende Sackbohrung 39 in die Verriegelungsausnehmung
30 ein, wobei die Längsachse der Sackbohrung 39 orthogonal
zur Längsachse 27 der Verriegelungsausnehmung 30 verläuft.
In der Sackbohrung 39 ist ein Sperrstift 40 mit im Durchmesser
vergrößertem Kopf 41 um ein begrenztes Maß in seiner Längsachse
in entgegengesetzten Richtungen hubbeweglich angeordnet. Der Kopf 41 ist
getrieblich, formschlüssig über eine Schlitzaufnahme oder dergleichen,
mit einer Zahnstange 42 verbunden, die in Richtung C bzw. D, also ebenfalls
in Längsachsrichtung des Sperrstiftes 40 hubbeweglich über ein
Zahnritzel 43 angetrieben wird, das mit den Zähnen der Zahnstange
42 kämmt. Das Ritzel 43 ist über eine Achse
49 mit einem Antriebsrad 44 getrieblich verbunden, das über
zwei beabstandete Piezo-Motoren 45, 46 angetrieben wird, dessen
als Schwingelement ausgebildetes aus Resonator bzw. Stator ausgebildetes Antriebsteil
47 bzw. 48 eine schiebende Hin- und Herbewegung ausführen
und dadurch das Antriebsrad 44 in die eine oder andere Drehrichtung antreiben,
was über die Achse 49 eine entsprechende Drehbewegung des Zahnritzels
43 und damit eine Verstellung der Zahnstange 42 entweder in Richtung
C oder D und damit auch eine entsprechende Hubbewegung des Sperrstiftes
40 in entsprechender Hubrichtung zur Folge hat. Durch entsprechende synchrone
Ansteuerung der Piezomotoren 45 und 46 lässt sich somit der
Sperrstift 40 entweder in Offenstellung (z. B. 6)
oder in Sperrstellung (z. B. 5, 7,
9) steuern.
Den Piezomotoren 45 und 46 wird über elektrische
Leitungen (nicht dargestellt) elektrische Energie zum Ansteuern zugeführt.
Die Leitungen werden durch Öffnungen in den Gehäuseschalen 16,
17 und in den Gehäuseblock 22 hindurchgeführt. Die Öffnungen
können in geeigneter Weise gegen Staub- und Feuchtigkeit versiegelt sein (gleichfalls
nicht dargestellt). Mit 50 bzw. 51 ist jeweils ein Federelement
bezeichnet, das an einer Motoraufnahme 52 über je einer Schraube angeordnet
sind und das jeweilige Antriebsteil 47 bzw. 48 unter vorbestimmter
Vorspannung beaufschlagt. Die Antriebsteile 47 und 48 schwingen
schiebend in eine Ebene, die parallel zur Oberfläche zur Zahnstange
42 bzw. der Seitenbegrenzungsflächen des Antriebsrades 44
verläuft und wirken kraftschlüssig an der Peripherie des Antriebsrades
44 auf dieses ein, das sich entweder um seine Achse 49 in die
eine oder andere Richtung dreht, je nachdem, wie die Piezo-Motoren 45 und
46 angesteuert werden.
Mit 53 ist eine Platine bezeichnet, die die elektronische
Steuerung für die Piezomotoren 45 und 46 umfasst und die
eine gedruckte Schaltung mit geeigneten elektrischen Bauteilen (nicht dargestellt)
aufweist. Die Platine 53 ist parallel zu den Begrenzungskanten
54 der Gehäuseschalen 16 und 17 verlaufend in oder
oberhalb einer Aussparung 56 des Gehäuseblockes 22 angeordnet.
Die Gehäuseschalen 16 und 17 werden durch eine
Schraube 55 lösbar arretiert. Die Anzahl der elektronischen Bauteile
ist nicht auf die dargestellte Ausführungsform beschränkt, sondern kann
auch größer oder kleiner bemessen sein, je nach den vorliegenden Betriebsbedingungen.
Eines dieser Bauteile kann ein Prozessor sein, in dem gewisse Zugangsdaten abspeicherbar
sind. Zu diesem Zweck kann der Speicher auch veränderbar sein, insbesondere
programmierbar ausgebildet sein. Die Programmierung kann zum Beispiel über
einen PC oder dergleichen erfolgen (gleichfalls nicht dargestellt). Bei
57 ist eine Lichtschranke vorgesehen, die mit Schaltelementen der Zahnstange
42 zusammenwirkt. Dadurch können die Endstellungen – Offen-
und Verriegelungsstellung des Sperrstiftes 40 – erkannt werden,
um die Piezo-Motoren 45 und 46 entsprechend zu steuern. Wird der
Sperrstift 40 in Richtung auf den Steuerblock 26 in die Sackbohrung
39 hineinbewegt, greift er im Tiefsten tangential in die Verriegelungsnut
13 des Verriegelungsdorns 5 ein und blockiert dadurch den Verriegelungsdorn
5 in dem Steuerblock 26, wodurch der Verriegelungsdorn
5 gegen Herausziehen aus der Verriegelungsausnehmung 30 gesperrt
ist. Wird dagegen der Sperrstift 40 in Richtung C, also in entgegengesetzter
Richtung durch die Piezo-Motoren 45, 46 bewegt, so kommt der Verriegelungsdorn
5 wieder frei und kann aus der Verriegelungsausnehmung 30 wieder
herausbewegt werden, so dass sich die Tür oder dergleichen wieder öffnen
lässt. Zum Bewegen des Sperrstiftes 40 können auch andere Antriebe,
z. B. ein elektromotorischer Antrieb, vorgesehen sein.
Mit 58 ist ein Schaltteller bezeichnet, der mit einem einstückigen
Führungsdorn 59 mit dem Steuerblock 26 durch Einstecken in
eine Sackbohrung 60 einstückig verbunden ist. Mit 61 ist
ein Schaltbolzen bezeichnet, der ebenfalls mit dem Schaltteller 58 durch
Vernieten oder Verschrauben einstückig und durch Einstecken in eine entsprechende
Durchgangsbohrung 62 mit dem Steuerblock 26 einstückig verbunden
ist. Der Schaltbolzen 61 ist an seiner dem Schaltteller 58 abgekehrten
Kuppe ballig ausgebildet und tastet den Verriegelungsdorn 5 an dessen Peripherie
in der Verriegelungsstellung ab, wodurch der Schaltteller 58 gegen einen
Schaltdorn 63 eines Mikroschalters 64 einwirkt. In Verriegelungsstellung
ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel der Mikroschalter 64
bestromt und in Entriegelungsstellung stromlos.
Anstatt zweier Piezo-Motoren 45 und 46 kann auch
nur ein Piezo-Motor vorgesehen sein oder ein sonstiger elektrischer oder elektronischer
Antrieb, der die Betriebsbedingungen erfüllt.
Mit 65 ist ein Druckfederelement bezeichnet, das den Schaltteller
58 in Richtung auf den Steuerblock 26 unter Federspannung belastet.
Piezo-Motoren sind grundsätzlich im Handel erhältlich und zum Beispiel
in der DE 101 46 703 A1 beschrieben
und werden unter der Marke Elliptec von der Firma Elliptec Resonant Aktuator AG,
Dortmund als „Elliptec-Motor" vertrieben. Das Antriebsrad 44 kann
aus einem metallischen Werkstoff, aber auch aus Kohlenstoff, aus Graphit, aus Messing,
aus einem Polyurethanwerkstoff oder dergleichen, bestehen, je nach Betriebsbedingungen.
So wird man zum Beispiel in funkengefährdeten Räumen einen Werkstoff verwenden,
bei dem Funkenbildung zwischen den Antriebsteilen 47 und 48 einerseits
und dem Antriebsrad 44 andererseits ausgeschlossen ist, da die Antriebsteile
47 und 48 mit hoher Frequenz schwingen und die Peripherie des
Antriebsrades 44 kraftschlüssig beanspruchen.
Mit dem Bezugszeichen 67 ist eine bei der dargestellten Ausführungsform
als Sicherheitsschloss, insbesondere als Profilzylinderschloss, ausgebildete Notentriegelungsvorrichtung
für den Sperrstift 40 bezeichnet. Die Notentriegelungsvorrichtung
67 ist bei den aus den 15 bis 20
ersichtlichen Ausführungsformen an einer Schmalseite des Gehäuses
15 angeordnet und wird stets so angebracht, dass es bei der jeweiligen
Anschlagart der Tür, Lad oder Klappe von außen mittels eines passenden
Schlüssels 68 zugänglich ist. Dieser Schlüssel
68 kann als Längsrippenprofilflachschlüssel, Flachschlüssel,
oder – wie dargestellt – als im Querschnitt im wesentlichen T-förmiger
Schlüssel mit zur Steuerung der Kern- und Gehäusestifte des Sicherheitsschlosses
67 ausgebildeten Einschnitten 69 versehen sein. Mit
70 ist ein Schlüsselloch bezeichnet. Bei 71 ist ein vom Schlüssel
über den Zylinderkern betätigbarer Mitnehmer 71 dargestellt,
der in eine längliche Aussparung 72 der Zahnstange 42 eingreift
und diese bei Energieausfall in Offenstellung, also in Richtung C, steuern kann.
Die in Hubrichtung C bzw. D sich erstreckende Längenabmessung der Aussparung
72 ist erheblich größer als die in dieser Richtung gemessene
Dicke des Mitnehmers 71, was vorliegend das 2 S bis 6fache der Dicke
des Mitnehmers 71 entspricht. In 20 ist der
Schlüssel 68 mit seinem Mitnehmer 71 nach oben (in der Zeichnungsebene
gesehen) geschwenkt worden und hat dabei die Zahnstange in Richtung C nach oben
geschoben, was zur Folge hat, dass auch der Sperrstift 40 den Verriegelungsdorn
5 freigegeben hat. In dieser Position kann der Schlüssel
68 aus seinem Schlüsselloch nicht abgezogen werden. Mit
73 ist ein Schlüsselprofil bezeichnet.
Im übrigen kann die Notentriegelungsvorrichtung mit der entsprechenden
Sicherheit gegen Aufbruchversuche, zum Beispiel gegen Anwendung der Impressionstechnik,
gegen Öffnungsversuche mittels einer Pickingpistole oder dergleichen ausgestattet
sein, zum Beispiel in Längsachsrichtung des Zylinderkerns eine Vielzahl von
Gehäuse- und Kernstiften aufweisen, die gegebenenfalls im Winkel zueinander
verlaufen und damit ein Abtasten durch das Schlüsselloch
70 erschweren, wenn nicht gar unmöglich machen. Der Durchmesser der
Notentriegelungsvorrichtung, insbesondere des Zylindergehäuses ist bei der
dargestellten Ausführungsform so getroffen worden, dass die Notentriegelungsvorrichtung
nur in einer der Gehäuseschalen 16 oder 17 angeordnet werden
kann. Der Gehäuseblock 22 wird zu diesem Zweck mit einer entsprechenden
Ausnehmung versehen, in die die Notentriegelungsvorrichtung, vornehmlich ein Schließzylinder,
hineinragt und von der aus der Mitnehmer 71 in die Ausnehmung
22 der Zahnstange 42 hineintreten kann.
1
Tür, Objekt
2
Wand
3
Kompaktverriegelungseinheit
4
Verriegelungsdornaufnahme
5
Verriegelungsdorn
6
Durchgangsbohrung
7
Durchgangsbohrung
8
Längenabschnitt, Ausnehmung für Verriegelungsdorn 5
9
Längenabschnitt, Ausnehmung für Verriegelungsdorn 5
Kompaktverriegelungseinheit, zur Verwendung an oder in Wertbehältern,
für Waren- und Dienstleistungsautomaten, für Möbel, für Schiebetüren
(nachfolgend „Objekt"), mit einer einem Teil eines Objekts zugeordneten plattenförmigen
Verriegelungsdornaufnahme (4), der ein Verriegelungsdorn (5) zugeordnet
ist und einem anderen Element des Objekts, zum Beispiel einer Wand (2)
eines Möbels, zugeordneten Steuerblock (26), der eine Verriegelungsausnehmung
(30) zum Aufnehmen des Verriegelungsdornes (5) aufweist, wobei
der Steuerblock (26) in drei verschiedenen, jeweils um 90° voneinander
abweichenden vorbestimmten Stellungen drehbeweglich einstellbar angeordnet ist,
wobei der Verriegelungsdorn (5) in Sperrstellung durch einen Sperrstift
(40) in der Verriegelungsausnehmung (30) arretierbar ist, mit
einer dem Sperrstift (40) zugeordneten Notentriegelungsvorrichtung (67).Kompaktverriegelungseinheit, zur Verwendung an oder in Wertbehältern,
für Waren- und Dienstleistungsautomaten, für Möbel, für Schiebetüren
(nachfolgend „Objekt"), mit einer einem Teil eines Objekts zugeordneten plattenförmigen
Verriegelungsdornaufnahme (4), der ein Verriegelungsdorn (5) zugeordnet
ist und einem anderen Element des Objekts, zum Beispiel einer Wand (2)
eines Möbels, zugeordneten Steuerblock (26), der eine Verriegelungsausnehmung
(30) zum Aufnehmen des Verriegelungsdornes (5) aufweist, wobei
der Steuerblock (26) in drei verschiedenen, jeweils um 90° voneinander
abweichenden vorbestimmten Stellungen drehbeweglich einstellbar angeordnet ist,
wobei der Verriegelungsdorn (5) in Sperrstellung durch einen Sperrstift
(40) in der Verriegelungsausnehmung (30) arretierbar ist, wobei
der Sperrstift (40) elektrisch oder elektronisch in Sperr- und Offenstellung
motorisch steuerbar ist, mit einer dem Sperrstift (40) zugeordneten Notentriegelungsvorrichtung
(67).Kompaktverriegelungseinheit, zur Verwendung an oder in Wertbehältern,
für Waren- und Dienstleistungsautomaten, für Möbel, für Schiebetüren
(nachfolgend „Objekt"), mit einer einem Teil eines Objekts zugeordneten plattenförmigen
Verriegelungsdornaufnahme (4), der ein Verriegelungsdorn (5) zugeordnet
ist und einem anderen Element des Objekts, zum Beispiel einer Wand (2)
eines Möbels, zugeordneten Steuerblock (26), der eine Verriegelungsausnehmung
(30) zum Aufnehmen des Verriegelungsdornes (5) aufweist, wobei
der Steuerblock (26) in drei verschiedenen, jeweils um 90° voneinander
abweichenden vorbestimmten Stellungen drehbeweglich einstellbar angeordnet ist,
wobei der Verriegelungsdorn (5) in Sperrstellung durch einen Sperrstift
(40) in der Verriegelungsausnehmung (30) arretierbar ist, wobei
der Sperrstift (40) durch wenigstens einen Piezo-Motor (45) in
zwei entgegengesetzten Hubstellungen (C–D) motorisch antreibbar ist, mit
einer dem Sperrstift (40) zugeordneten Notentriegelungsvorrichtung (67).Kompaktverriegelungseinheit, zur Verwendung an oder in Wertbehältern,
für Waren- und Dienstleistungsautomaten, für Möbel, für Schiebetüren
(nachfolgend „Objekt"), mit einer einem Teil eines Objekts zugeordneten plattenförmigen
Verriegelungsdornaufnahme (4), der ein Verriegelungsdorn (5) zugeordnet
ist und einem anderen Element des Objekts, zum Beispiel einer Wand (2)
eines Möbels, zugeordneten Steuerblock (26), der eine Verriegelungsausnehmung
(30) zum Aufnehmen des Verriegelungsdornes (5) aufweist, wobei
der Steuerblock (26) in drei verschiedenen, jeweils um 90° voneinander
abweichenden vorbestimmten Stellungen drehbeweglich einstellbar angeordnet ist,
wobei der Verriegelungsdorn (5) in Sperrstellung durch einen Sperrstift
(40) in der Verriegelungsausnehmung (30) arretierbar ist, wobei
der Sperrstift (40) elektrisch oder elektronisch in Sperr- und Offenstellung
motorisch steuerbar ist, wobei der Steuerblock (26) in einer an drei Seiten
eines Gehäuses (15) offenen Aussparung (23, 24,
25) drehbeweglich und in der jeweiligen Betriebsstellung arretierbar angeordnet
ist und mit einer dem Sperrstift (40) zugeordneten Notentriegelungsvorrichtung
(67).Kompaktverriegelungseinheit nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche
2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Notentriegelungsvorrichtung (67)
ein schlüsselbetätigbares Sicherheitsschloss ist.Kompaktverriegelungseinheit nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche
2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Notentriegelungsvorrichtung (67)
an einer bei geschlossenem Behältnis zugänglichen Gehäuseseite, vornehmlich
einer Schmalseite des Gehäuses (15), angeordnet ist.Kompaktverriegelungseinheit nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche
2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Notentriegelungsvorrichtung (67)
einen Mitnehmer (71) aufweist, der in eine Aussparung (72) eines
Getriebeelementes, insbesondere einer hubbeweglich (C bzw. D) angeordneten und den
Sperrstift (40) antreibenden Zahnstange (42) eingreift und über
eine Anschlagschulter den Sperrstift (40) in Entriegelungsrichtung (C)
antreibt.Kompaktverriegelungseinheit nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche
2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsdornaufnahme (4)
mehrere Durchgangsbohrungen (6, 7) zum Anordnen von Befestigungsmitteln
an dem entsprechenden Objekt (1) und eine Ausnehmung (8,
9) zum Anordnen des Verriegelungsdorns (5) aufweist.Kompaktverriegelungseinheit nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
dass der Verriegelungsdorn (5) mit radialem Spiel in der Ausnehmung (8,
9) oder Bohrung der Verriegelungsdornaufnahme (4) angeordnet ist.Kompaktverriegelungseinheit nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet,
dass die Verriegelungsdornaufnahme (4) in einer Aussparung einer Tür
(1) oder eines sonstigen Objekts angeordnet ist.Kompaktverriegelungseinheit nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche
2 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Verriegelungsdorn (5) einen
zylindrischen Abschnitt (12) und eine im Bereich seines freien Endabschnitts
um 360° umlaufende koaxial angeordnete Verriegelungsnut (13) aufweist,
an die sich zum freien Ende hin ein durch eine Kugelkalotte (14) begrenzter
Längenabschnitt jeweils materialmäßig einstückig anschließt.Kompaktverriegelungseinheit nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche
2 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Steuerblock (26) würfelförmig
ausgebildet ist, wobei die eine Seitenfläche von der Verriegelungsausnehmung
(30) durchdrungen ist, während die Kantenbereiche (31,
32, 33, 34) mit einem Radius abgerundet sind, wobei der
Steuerblock (26) um eine orthogonal zur Längsachse der Verriegelungsausnehmung
(30) verlaufende Längsachse (27) drehbeweglich in dem Gehäuse
(15) angeordnet ist.Kompaktverriegelungseinheit nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
dass der Steuerblock (26) auf diametral gegenüberliegenden Seiten
mit zylindrischen Lageransätzen (37, 38) versehen ist, mit
denen der Steuerblock (26) in Teilen eines Gehäuseblocks (22)
gelagert ist.Kompaktverriegelungseinheit nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche
2 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Steuerblock (26) in seinen drei
jeweils um 90° verschiedenen Stellungen durch ein kraftschlüssig wirkendes
Arretiermittel, insbesondere einen Kugelschnäpper (z. B. 66) arretierbar
ist.Kompaktverriegelungseinheit nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche
2 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsausnehmung (30)
außermittig zur Längsachse (27) des Steuerblocks (26)
angeordnet ist, derart, dass die Längsachse der zylindrischen
Verriegelungsausnehmung (30) orthogonal neben der Drehachse des Steuerblocks
(26) verläuft.Kompaktverriegelungseinheit nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche
2 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass koaxial zur Längsachse (27)
des Steuerblocks (26) eine Sackbohrung (39) angeordnet ist, in
der der Sperrstift (40) hubbeweglich (C–D) geführt ist, derart,
dass die Sackbohrung (39) mit ihrem Tiefsten über der Peripherie der
Verriegelungsausnehmung (30) hinaus in den Steuerblock (26) eingreift.Kompaktverriegelungseinheit nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche
2 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Steuerblock (26) aus einem metallischen
Werkstoff besteht.Kompaktverriegelungseinheit nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche
2 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Steuerblock (26) aus gehärtetem
Stahl, aus Messing, aus Kunststoff oder einem Wolframkarbid besteht.Kompaktverriegelungseinheit nach Anspruch 3 oder einem der Ansprüche
2 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Sperrstift (40) über eine
Zahnstange (42) antreibbar ist, die über ein Zahnritzel (43)
hubbeweglich (C–D) ist, das durch das von dem motorischen Antrieb (45,
46) antreibbaren Antriebsrad (44) antreibbar ist.Kompaktverriegelungseinheit nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet,
dass die Zahnstange (42) in axialer Verlängerung des Steuerblocks
(26) in einer Aussparung des Gehäuseblockes (22) angeordnet
ist.Kompaktverriegelungseinheit nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet,
dass auf der Zahnstange (42) gegenüberliegenden Seite der Steuerblock
(26) auf der einen Seite seiner Längsachse (27) eine Sackbohrung
(60) und auf der anderen Seite eine Durchgangsbohrung (62) aufweist,
wobei in der Sackbohrung (60) ein Führungsdorn (59) und in
der Durchgangsbohrung (62) ein Schaltbolzen (61) angeordnet ist,
wobei letztere die Peripherie des Sperrstiftes (40) abtastet, und dass
sowohl der Führungsdorn (59) als auch der Schaltbolzen (61)
einstückig mit einem Schaltteller (58) verbunden sind, der gegen die
Rückstellkraft eines Druckfederelementes (65) angeordnet ist, das
die Tendenz hat, den Schaltteller (58) in Richtung auf den Steuerblock
(26) zu bewegen, wobei der Schaltteller (58) mit einem Schaltdorn
(63) zusammenwirkt, der die Stromzufuhr zu einem Mikroschalter (64)
ein- und ausschaltet, wobei der Schaltteller (58) in einer Aussparung des
Gehäuseblockes (22) hubbeweglich angeordnet ist.Kompaktverriegelungseinheit nach Anspruch 19 oder einem der Ansprüche
20 und 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Sperrstift (40) über einen
im Durchmesser vergrößerten Kopf (41) getrieblich mit der Zahnstange
(42) verbunden ist, die koaxial oder annähernd koaxial zu dem Steuerblock
(26) auf der dem Schaltteller (58) gegenüberliegenden Seite
in einer Aussparung des Gehäuseblocks (22) angeordnet ist.Kompaktverriegelungseinheit nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche
2 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass ein und/oder zwei Piezo-Motoren (45
und 46) auf dasselbe Antriebsrad (44) im gleichen Drehsinne einwirken
und an einer gemeinsamen Motoraufnahme (52) in einer Aussparung des Gehäuseblocks
(22) angeordnet sind.Kompaktverriegelungseinheit nach Anspruch 13 oder einem der Ansprüche
14 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäuseblock (22), der
gegebenenfalls mehrteilig ausgebildet sein kann, von zwei Gehäuseschalen (16
und 17) umschlossen ist und durch eine Schraube (55) gehalten
wird, während die Gehäuseschalen auf gegenüberliegenden Seiten durch
je eine Schraube mit dem jeweiligen Gehäuseblockteil verbunden sind.Kompaktverriegelungseinheit nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche
2 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass in Schaltstellung des Schaltbolzens (61)
der Mikroschalter (64) bestromt ist und in Offenstellung stromlos geschaltet
ist.Kompaktverriegelungseinheit nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet,
dass der Mikroschalter (64) in einer Aussparung des Gehäuseblocks
(22) neben dem Druckfederelement (65) angeordnet ist.Kompaktverriegelungseinheit nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche
2 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass der Zahnstange (42) eine Lichtschranke
zugeordnet ist, die Hubstellung der Zahnstange (42) dedektiert und dass
ihre Signale in die Steuerung der Antriebsmotoren (45, 46) einbezogen
sind.Kompaktverriegelungseinheit nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche
2 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass eine Platine mit gedruckter Schaltung und
den elektronischen Bauelementen plattenförmig auf dem Gehäuseblock angeordnet
ist, wobei Teile in einer oder mehreren Aussparungen des Gehäuseblocks (22)
angeordnet sind.