Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schaltung mit einer Anordnung
zur Detektion einer unterbrochenen Anschlussleitung.
Die WO 02/15392 A2 beschreibt eine solche Schaltungsanordnung mit
einer Vorrichtung zur Detektion einer Unterbrechung einer Anschlussleitung (OBD,
Open Bond Detection). Die Schaltungsanordnung weist Versorgungsanschlüsse zum
Anlegen einer Versorgungsspannung und einen Ausgang zur Bereitstellung eines Ausgangssignals
auf. Das Anschließen der Versorgungsanschlüsse an geeignete Versorgungspotentiale
erfolgt dabei über Leitungsverbindungen, die auf eine Unterbrechung hin überwacht
werden sollen. Zwischen den Ausgang dieser Schaltungsanordnung und einen ersten
der Versorgungsanschlüsse ist hierzu ein selbstleitender MOSFET geschaltet,
der während eines normalen störungsfreien Betriebs sperrend angesteuert
wird. Bei einem Ausfall der Spannungsversorgung bedingt durch eine Unterbrechung
der Leitungsverbindung, die an der zweiten der beiden Versorgungsanschlüsse
angeschlossen ist, leitet dieser MOSFET und legt den Ausgang der Schaltungsanordnung
auf das Potential des ersten Versorgungsanschlusses, was durch eine angeschlossene
Auswerteschaltung als Fehlerzustand erkannt werden kann. In dieser Auswerteschaltung
ist zur Detektion dieses Fehlerzustandes üblicherweise ein Widerstand zwischen
den Ausgang und das Potential geschaltet, das bei fehlerfreiem Betrieb an dem zweiten
Versorgungsanschluss anliegt. Dieser Widerstand erfüllt je nach Konfiguration
die Funktion eines Pull-Up-Widerstandes oder eines Pull-Down-Widerstandes.
Derartige Schaltungsanordnungen, bei denen eine solche Funktionalität
zur Erkennung einer Leitungsunterbrechung gefordert wird, sind beispielsweise integrierte
Sensorschaltungen, die in Kraftfahrzeugen eingesetzt werden und die unter Umständen
lange Versorgungsleitungen aufweisen, die es zu überwachen gilt.
Solche Sensorschaltungen werden üblicherweise in CMOS-Technologie
realisiert. Die Herstellungsprozesse sind dabei üblicherweise für die
Herstellung selbstsperrender MOS-Transistoren optimiert. Selbstleitende Transistoren
sind durch solche Halbleiter-Prozesse nur schwierig bzw. mit hohem Platzaufwand
realisierbar.
Darüber hinaus kann die Notwendigkeit bestehen, derartige Schaltungen
sowohl für den Betrieb mit einem Pull-Up-Widerstand als auch für den Betrieb
mit einem Pull-Down-Widerstand vorzubereiten, so dass ein selbstleitender Transistor
sowohl zwischen der Ausgangsklemme und dem ersten Versorgungsanschluss als auch
zwischen der Ausgangsklemme und dem zweiten Versorgungsanschluss vorzusehen ist.
Nachteilig hierbei ist, dass beim Start der Schaltungsanordnung, unmittelbar nach
Anlegen der Versorgungsspannung ein Querstrom über diese beiden selbstleitenden
Transistoren zwischen den Versorgungspotentialanschlüssen fließt bis eine
Ansteuerschaltung eine ausreichende große, die beiden selbstleitenden Transistoren
sperrende Ansteuerspannung bereitstellt.
Die WO 2004/038882 A1 beschreibt eine Sicherheitsschaltung für
analoge Sensoren, die mit einer Versorgungsspannungsleitung, einer Masseleitung
und einer Sensorausgangsleitung verbunden sind. In der Versorgungsspannungsleitung
und der Masseleitung ist bei dieser Schaltung jeweils ein Transistor vorhanden,
dessen Steueranschluss an einem zwischen der Versorgungsspannungsleitung und der
Masseleitung liegenden Spannungsteiler angeschlossen ist. Beide Transistoren sind
im Normalbetrieb der Schaltung durchgeschaltet und zumindest bei Unterbrechung der
Masseleitung abgeschaltet. Zudem ist die Sensorausgangsleitung über einen Pull-Down-Widerstand
mit einem von der Masseleitung unabhängigen Massepotential verbunden.
Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine Schaltung mit einem ersten
und einem zweiten Versorgungsanschluss zum Anlegen einer Versorgungsspannung und
mit einer Ausgangsklemme zum Bereitstellen eines Ausgangssignals zur Verfügung
zu stellen, bei der eine Detektion einer Unterbrechung der Versorgungsspannung ohne
die zuvor genannten Nachteile möglich ist.
Dieses Ziel wird durch eine Schaltungsanordnung nach Anspruch 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Die erfindungsgemäße Schaltungsanordnung umfasst einen ersten
und einen zweiten Versorgungsanschluss zum Anlegen einer Versorgungsspannung und
einen Ausgangsanschluss zum Bereitstellen eines Ausgangssignals. Die Schaltungsanordnung
umfasst außerdem wenigstens eine programmierbare Schalteranordnung mit einem
selbstsperrenden MOS-Transistor, der eine Laststrecke zwischen einem ersten und
zweiten Lastanschluss und eine Steuerelektrode aufweist, und mit einem kapazitiven
Bauelement, das einen ersten und einen zweiten Anschluss aufweist, dessen erster
Anschluss an die Steuerelektrode des MOS-Transistors angeschlossen ist und dessen
zweiter Anschluss an einen Steuer- und Programmieranschluss angeschlossen ist. Die
Laststrecke des MOS-Transistors ist hierbei zwischen die Ausgangsklemme und einen
der Versorgungsanschlüsse geschaltet.
Der selbstsperrende MOS-Transistor und das an die
Steuerelektrode des MOS-Transistors angeschlossene kapazitive Bauelement der Halbleiterschalteranordnung
funktionieren bei dieser Anordnung nach Art einer EEPROM-Zelle. Die Steuerelektrode,
die das Leitverhalten des MOS-Transistors bestimmt ist dabei floatend angeordnet
und über das kapazitive Bauelement gegenüber dem Steuer- und Programmieranschluss
isoliert. Bei Anlegen einer geeigneten Spannung, die nachfolgend als Programmierspannung
bezeichnet wird, können allerdings Ladungsträger aus einem Halbleiterkörper,
in dem der MOS-Transistor integriert ist, auf die Steuerelektrode des MOS-Transistors
tunneln, oder Ladungsträger können von dieser Steuerelektrode in den Halbleiterkörper
tunneln. Hierdurch kann positive oder negative elektrische Ladung auf der Steuerelektrode
gespeichert werden, die nach Abschalten der Programmierspannung erhalten bleibt.
Eine auf diese Weise programmierte Halbleiterschalteranordnung kann sich trotz Verwendung
eines selbstsperrenden MOS-Transistors wie ein selbstleitender Transistor verhalten.
Die auf die zuvor erläuterte Weise "programmierte" Halbleiterschalteranordnung
sperrt, wenn eine nachfolgend als Abschaltspannung bezeichnete Spannung, durch die
Ansteuerschaltung an den Programmier- und Steueranschluss angelegt wird. Diese Abschaltspannung
ist betragsmäßig kleiner als die Programmierspannung und ist bei einem
auf die zuvor erläuterte Weise programmierten n-Kanal-MOS-Transistor ebenfalls
eine negative Spannung zwischen dem zweiten Anschluss des kapazitiven Bauelements
und dem einen der Lastanschlüsse.
Die wenigstens eine zwischen einen der Versorgungsanschlüsse
und den Ausgangsanschluss geschaltete Halbleiterschalteranordnung bewirkt bei einem
Ausfall einer an den Versorgungsanschlüssen anliegenden Versorgungsspannung,
also dann, wenn die Ansteuerspannung nicht mehr in der Lage ist die Abschaltspannung
zu erzeugen, eine leitende Verbindung zwischen dem Ausgangsanschluss und dem einen
der Versorgungsanschlüsse, was durch eine externe an den Ausgangsanschluss
angeschlossene Auswerteschaltung als Fehler detektiert werden kann.
Die programmierbare Halbleiterschalteranordnung mit dem selbstsperrenden
MOS-Transistor und dem kapazitiven Bauelement ist – anders als ein selbstleitender
Transistor – in CMOS-Technologie auf einfache Weise realisierbar.
Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend anhand von Figuren näher
erläutert.
1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Schaltungsanordnung, die zwei Versorgungsanschlüsse, einen Ausgangsanschluss
und eine Anordnung zur Detektion einer Leitungsunterbrechung mit einem selbstsperrenden
MOSFET und einem kapazitiven Bauelement aufweist.
2 zeigt eine Abwandlung des in 1
dargestellten Ausführungsbeispiels.
3 zeigt einen Querschnitt durch einen Halbleiterkörper,
in dem eine programmierbare Halbleiterschalteranordnung mit einem MOS-Transistor
und einem kapazitiven Bauelement integriert ist.
4 zeigt eine Realisierungsmöglichkeit der programmierbaren
Halbleiterschalteranordnung unter Verwendung eines MOS-Transistors als kapazitives
Bauelement.
5 zeigt eine Abwandlung der in Figur dargestellten
Schaltungsanordnung.
6 zeigt eine Abwandlung der in 5
dargestellten Schaltungsanordnung.
In den Figuren bezeichnen, sofern nicht anders angegeben, gleiche
Bezugszeichen gleiche Schaltungskomponenten und Bauelementbereiche mit gleicher
Bedeutung.
1 zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel einer Schaltungsanordnung
mit Versorgungsanschlüssen 61, 62 und einem Ausgangsanschluss
63 und mit einer Funktionalität zur Detektion eines Leitungsbruchs
(Open Bond Detection, OBD) an einem der Versorgungsanschlüsse 61,
62.
Diese Schaltungsanordnung ist beispielsweise eine Sensorschaltung
mit einem Sensor 65, der durch eine zwischen den Versorgungsanschlüssen
61, 62 anliegende Versorgungsspannung Vin versorgt ist und der
ein Sensorsignal S65 bereitstellt. Der Sensor kann ein beliebiger Sensor, insbesondere
ein in einem Kraftfahrzeug angeordneter Beschleunigungssensor, Temperatursensor,
Feuchtesensor, usw. sein. Ein Ausgang des Sensors 65 ist an den Ausgang
der Schaltungsanordnung angeschlossen, so dass das Sensorsignal S65 ein Ausgangssignal
der Schaltungsanordnung bildet. Das Sensorsignal S65 kann hierbei optional durch
einen Ausgangstreiber 64, der zwischen den Sensor 65 und den Ausgang
63 geschaltet ist, verstärkt werden.
Während des Betriebs der dargestellten Sensorschaltung ist der
erste Versorgungsanschluss 61 über eine erste Leitungsverbindung
67 an eine Klemme für ein positives Versorgungspotential Vdd angeschlossen,
und der zweite Versorgungsanschluss 62 ist über eine zweite Leitungsverbindung
68 an eine Klemme für ein negatives Versorgungspotential
bzw. Bezugspotential GND angeschlossen. Der Ausgang 63 der Sensoranordnung
ist während des Betriebs an eine Auswerteschaltung 70 (gestrichelt
dargestellt) angeschlossen, die das am Ausgang anliegende – gegebenenfalls
verstärkte – Sensorsignal auswertet.
Um eine Unterbrechung der ersten Leitungsverbindung 67 zwischen
dem positiven Versorgungspotential und dem ersten Versorgungsanschluss
61 detektieren zu können, ist eine programmierbare Halbleiterschalteranordnung
20 vorhanden, die zwischen den Ausgangsanschluss 63 und den zweiten
Versorgungsanschluss 62 geschaltet ist.
Diese Halbleiterschalteranordnung 20 weist einen selbstsperrenden
MOS-Transistor M mit einem Source-Anschluss S und einem Drain-Anschluss D, die dessen
Laststreckenanschlüsse bilden, und mit einer Gate-Elektrode G, die dessen Steuerelektrode
bildet, auf. Die zwischen dem Drain- und dem Source-Anschluss S des MOS-Transistors
verlaufende Laststrecke ist zwischen Lastanschlüsse 21,
22 der Halbleiterschalteranordnung 20 geschaltet.
Die programmierbare Halbleiterschalteranordnung 20 weist
außerdem ein kapazitives Bauelement 40 mit einem ersten und zweiten
Anschluss 41, 42 auf, dessen erster Anschluss 41 an die
Gate-Elektrode G des MOS-Transistors M angeschlossen ist und dessen zweiter Anschluss
42 an einen Programmier- und Steuereingang 23 der Halbleiterschalteranordnung
20 angeschlossen ist. Der Programmier- und Steuereingang 23 ist
hierbei an einen Ausgang 53 einer Ansteuerschaltung 50 und an
einen Programmieranschluss 69 der Schaltungsanordnung angeschlossen.
Die dargestellte Halbleiterschalteranordnung 20 verhält
sich wie ein MOS-Transistor, wobei ein stromleitender Pfad zwischen den Lastanschlüssen
durch Anlegen einer Steuerspannung zwischen dem Steuer- und Programmieranschluss
23 und einem der Lastanschlüsse, in dem Beispiel dem zweiten Lastanschluss
22, steuerbar ist.
Die Gate-Elektrode des MOS-Transistors M ist durch das kapazitive
Bauelement dielektrisch gegenüber dem Steuer- und Programmieranschluss
23 isoliert, so dass Ladungsträger auf der Gate-Elektrode G bzw. in
der Gate-Kapazität des MOS-Transistors M gespeichert werden können. Die
auf der Gate-Elektrode G gespeicherte Ladung beeinflusst die Einsatzspannung der
Halbleiterschalteranordnung 20. Als Einsatzspannung der Halbleiterschalteranordnung
wird nachfolgend der Wert der Steuerspannung bezeichnet, ab der sich ein leitender
Strompfad zwischen den Lastanschlüssen des Halbleiterschalteranordnung
20 ausbildet. Wenn keine Ladungsträger auf der Gate-Elektrode G gespeichert
sind, entspricht die Einsatzspannung der Halbleiterschalteranordnung 20
der Einsatzspannung des selbstsperrenden MOS-Transistors M.
Der MOS-Transistor M ist in dem Beispiel als n-leitender MOS-Transistor
ausgebildet. Werden bei diesem Transistor M positive Ladungen auf der Gate-Elektrode
G gespeichert, so verringert sich die Einsatzspannung der Halbleiterschalteranordnung
20 gegenüber der Einsatzspannung des Transistors M, wobei die Halbleiterschalteranordnung
20 bei einer entsprechend großen auf der Gate-Elektrode G gespeicherten
Ladung in einen selbstleitenden Zustand übergeht, d.h. bereits bei einer Steuerspannung
V20 von 0V leitet.
Ein Vorgang zur Einstellung der Einsatzspannung der Halbleiterschalteranordnung
20, bei dem eine auf der Gate-Elektrode G gespeicherte Ladung verändert
wird, wird nachfolgend als "Programmierung" der Halbleiterschalteranordnung
20 bezeichnet. Eine solche Programmierung kann in noch zu erläuternder
weise durch Anlegen einer Programmierspannung zwischen dem Steuer- und Programmieranschluss
23 und einem der Lastanschlüsse, in dem Beispiel dem zweiten Lastanschluss
22, der an den zweiten Versorgungsanschluss 62 angeschlossen ist,
erfolgen. Der Programmieranschluss 69 dient zum Anlegen einer solchen Programmierspannung,
die so gewählt ist, dass Ladungsträger aus einem Halbleiterkörper,
in dem der MOS-Transistor M integriert ist, auf die Gate-Elektrode G tunneln oder
von der Gate-Elektrode in den Halbleiterkörper tunneln. Durch diesen Vorgang
werden Ladungsträger auf der Gate-Elektrode G des MOS-Transistors M gespeichert,
die auch nach Abschalten dieser Programmierspannung erhalten bleiben, da die Gate-Elektrode
über das kapazitive Bauelement 40 dielektrisch gegenüber dem
Steuer- und Programmieranschluss isoliert ist.
Ein Zustand der Halbleiterschalteranordnung 20, bei der diese
bereits bei einer Steuerspannung von V20 = 0V leitet, bei der sich die Halbleiterschalteranordnung
also wie ein selbstleitender MOS-Transistor verhält, wird nachfolgend als "programmierter"
Zustand der Halbleiterschalteranordnung 20 bezeichnet. Die dargestellte,
einen n-Kanal-MOS-Transistor M aufweisende Halbleiterschalteranordnung
20 kann in diesem programmierten Zustand dadurch sperrend angesteuert werden,
dass eine Steuerspannung V20 angelegt wird, die so gewählt ist, dass sie den
Effekt einer leitenden Ansteuerung des MOS-Transistors M, der durch die auf der
Gate-Elektrode G gespeicherte Ladung hervorgerufen wird, kompensiert. Diese Spannung
wird nachfolgend als "Abschaltspannung" der Halbleiterschalteranordnung
20 bezeichnet.
Die Ansteuerschaltung 50 ist über Versorgungsanschlüsse
51, 52 an die ersten und zweiten Versorgungsanschlüsse
61, 62 der Schaltungsanordnung angeschlossen und dazu ausgebildet,
bei anliegender Versorgungsspannung Vin eine Abschaltspannung für die programmierte
Halbleiterschalteranordnung 20 zu erzeugen. Die Ansteuerschaltung
50 ist hierzu beispielsweise als Ladungspumpe realisiert, die aus einer
an den Versorgungsanschlüssen 51, 52 anliegenden positiven
Spannung an dem Ausgang 53 eine gegenüber dem zweiten Versorgungsanschluss
52 der Ansteuerschaltung 50, und damit gegenüber dem zweiten
Versorgungsanschluss der Schaltungsanordnung 62, negative Spannung erzeugt.
Die Halbleiterschalteranordnung 20 ermöglicht in programmiertem
Zustand in Verbindung mit einem Pull-Up-Widerstand 71, der in der Auswerteschaltung
70 zwischen den Ausgang 63 und die Klemme für Versorgungspotential
Vdd geschaltet ist, eine Detektion einer Unterbrechung der Leitungsverbindung zwischen
der Klemme für das Versorgungspotential Vdd und dem ersten Versorgungsanschluss
61. Diese Funktionsweise zur Detektion einer Leitungsunterbrechung wird
nachfolgend erläutert: Bei intakter Spannungsversorgung, d.h. bei anliegender
Versorgungsspannung Vin zwischen den Versorgungsanschlüssen 61,
63 erzeugt die Ansteuerschaltung 50 eine Abschaltspannung für
die Halbleiterschalteranordnung 20, wodurch kein leitender Strompfad zwischen
den Lastanschlüssen 21, 22 der Halbleiterschalteranordnung
20 vorhanden ist.
Wird nun die Spannungsversorgung der Schaltungsanordnung unterbrochen,
indem beispielsweise die Versorgungsleitung 67 unterbrochen wird, kann
die sperrende Ansteuerung der programmierten Halbleiterschalteranordnung
20 durch die Ansteuerschaltung 50 nicht mehr aufrechterhalten
werden, wodurch die programmierte Halbleiterschalteranordnung 20 einen
leitenden Strompfad zwischen dem Ausgangsanschluss 63 und dem zweiten Versorgungsanschluss
62 bewirkt. Durch den Pull-Up-Widerstand 71 wird hierbei Potential
an dem Ausgang auf den Wert des Potentials an dem zweiten Versorgungsanschluss
62 gezogen. Die Auswerteschaltung 70 wertet in nicht näher
dargestellter Weise das Potential an dem Ausgang 63 aus und erkennt das
zweite Versorgungspotential an dem Ausgang 63 als Fehler, da der Sensor
65 und gegebenenfalls die Treiberschaltung 64 so gewählt
sind, dass das Ausgangssignal 63 während des störungsfreien Betriebs
nicht bis auf den Wert des unteren Versorgungspotentials 62 absinken kann.
Der Programmieranschluss 69 kann ein für einen Anwender
der Schaltungsanordnung zugänglicher Anschluss sein, um einem Anwender die
Möglichkeit zu geben, die Halbleiterschalteranordnung entsprechend seiner Bedürfnisse
zu programmieren oder in unprogrammiertem, d.h. dauerhaft sperrendem Zustand zu
belassen.
Der Programmieranschluss 69 kann jedoch auch ein Anschluss
sein, der nur für den Hersteller der üblicherweise auf einem Chip integrierten
Schaltungsanordnung zugänglich ist. Die Programmierung der Halbleiterschalteranordnung
kann dabei zusammen mit dem Test der Schaltungsanordnung noch auf Waferebene erfolgen,
d.h. zu einem Zeitpunkt noch bevor ein Wafer auf dem mehrere Chips (engl.: dies)
angeordnet sind, die eine Schaltung nach 1 enthalten,
in die einzelnen Chips zerteilt wird. Der Programmieranschluss kann hierbei als
sogenanntes "Testpad" realisiert sein, das nach "Verpacken" (Packaging) des Chips
in ein Gehäuse nicht mehr zugänglich ist. Dieses Vorgehen hat den Vorteil,
dass sich nach dem Verpacken die Ladung der Gate-Elektrode G nicht mehr irrtümlich,
z.B. durch ESD-Einflüsse, ändern kann, weil das Testpad nicht gebondet
wird und somit von der Außenwelt isoliert ist.
2 zeigt eine Abwandlung der in 1
dargestellten Schaltungsanordnung, bei der die Ansteuerschaltung 50 gleichzeitig
als Programmierschaltung ausgebildet ist, um wahlweise nach Maßgabe eines Steuersignals
S50, das über einen Steuereingang 54 zuführbar ist, entweder
eine Programmierspannung zum Programmieren der Halbleiterschalteranordnung
20 oder eine Abschaltspannung zum sperrenden Ansteuern der programmierten
Halbleiterschalteranordnung an deren Ausgang 53 zu erzeugen.
Bei einem als n-Kanal-MOSFET ausgebildeten MOS-Transistor M sind die
Programmierspannung zum Speichern positiver Ladungsträger auf der Gate-Elektrode
G und die Abschaltspannung zum Sperren einer programmierten Halbleiterschalteranordnung
jeweils negative Spannungen zwischen dem Programmier- und Steueranschluss
23 und dem zweiten Lastanschluss 22. Die Programmierspannung ist
dabei betragsmäßig größer als die Abschaltspannung.
Die Programmier- und Ansteuerschaltung 50 kann in nicht näher
dargestellter Weise eine Ladungspumpe zur Erzeugung einer bezogen auf deren zweiten
Versorgungsanschluss 52 negativen Spannung und einen Spannungsteiler zum
Bereitstellen zweier unterschiedlicher Spannungen aufweisen. Zwischen diesen beiden
Spannungen wird gesteuert durch das Steuersignal S50 umgeschaltet.
Bei dieser Schaltungsanordnung gemäß 2
kann der Anwender der Schaltungsanordnung die Halbleiterschalteranordnung
20 durch Anlegen eines geeigneten Steuersignals "on-chip" programmieren.
Zum besseren Verständnis des zuvor erläuterten Programmiervorgangs
wird der grundsätzliche Aufbau der Halbleiterschalteranordnung 20
mit dem MOS-Transistor M und dem kapazitiven Bauelement 40 nachfolgend
anhand von 3 erläutert.
3 zeigt ausschnittsweise einen Halbleiterkörper
100, in dem der MOS-Transistor M integriert ist. In diesem Halbleiterkörper
100 können in nicht näher dargestellter Weise auch die weiteren
Schaltungskomponenten der in den 1 und 2dargestellten
Schaltungsanordnungen realisiert sein. Der MOS-Transistor ist in dem Beispiel als
n-leitender MOSFET realisiert und weist eine n-dotierte Drainzone 32 und
eine n-dotierte Sourcezone 34 auf, die beabstandet zueinander in dem Halbleiterkörper
100 angeordnet sind. Die Sourcezone 34 ist an den Source-Anschluss
S und die Drainzone 32 ist an den Drain-Anschluss D angeschlossen, die
in 2 lediglich schematisch dargestellt sind. Zwischen
der Source- und der Drainzone 32, 34 ist eine p-dotierte Bodyzone
35 angeordnet. Eine Gate-Elektrode 36, die an den Gate-Anschluss
G angeschlossen ist, ist durch eine Gate-Dielektrikumsschicht 37 gegenüber
dem Halbleiterkörper 100 isoliert und verläuft benachbart zu
der Bodyzone 35 zwischen der Sourcezone 34 und einer schwächer
als die Drainzone 32 dotierten und sich an die Drainzone 32 anschließenden
Driftzone 33. Diese Driftzone 33 ist optional vorhanden und dient
zur Erhöhung der Spannungsfestigkeit des Bauelementes. Bei Nichtvorhandensein
dieser Driftzone 33 verläuft die Gate-Elektrode benachbart zu der
Bodyzone 35 zwischen Source- und der Drainzone 34, 32.
In dem dargestellten Beispiel besitzt der Halbleiterkörper
100 eine n-Grunddotierung. Die Bodyzone 35 ist dabei Teil einer
p-dotierten Wanne 31, die in den Halbleiterkörper 100 eingebracht
ist und die die Source-, Drain- und Driftzone 32, 33,
34 innerhalb des Halbleiterkörpers 100 umgibt. Es sei darauf
hingewiesen, dass der Halbleiterkörper 100 auch eine p-Grunddotierung
besitzen kann. In diesem Fall können die Source-, Drain- und Driftzone
32, 33, 34 unmittelbar in den Halbleiterkörper eingebracht
werden. Die Bodyzone 35 kann dabei durch einen die Grunddotierung des Halbleiterkörpers
aufweisenden Bereich gebildet sein.
Die Sourcezone 34 und die Bodyzone 35 sind bei dem
selbstsperrenden MOS-Transistor M in bekannter Weise kurzgeschlossen, was in
3 lediglich schematisch dargestellt ist.
Das kapazitive Bauelement 40 ist bezugnehmend auf
3 vorzugsweise in bzw. auf dem selben Halbleiterkörper
100 wie der MOS-Transistor M integriert. Das kapazitive Bauelement
40 kann dabei beabstandet zu dem MOS-Transistor M angeordnet sein und ist
beispielsweise als Plattenkondensator realisiert. Dieses Bauelement umfasst zwei
elektrisch leitfähige Schichten 43, 45, die beispielsweise
aus Polysilizium bestehen und die durch eine Dielektrikumsschicht 44 voneinander
getrennt sind. Diese elektrisch leitenden Schichten bilden jeweils eine der Kondensatorplatten
des kapazitiven Bauelements 40, die an die ersten und zweiten Anschlüsse
41, 42 (nur schematisch dargestellt) angeschlossen sind. Die elektrisch
leitenden Schichten sind beispielsweise auf einer Oberfläche des Halbleiterkörpers
100 angeordnet und durch eine weitere Dielektrikumsschicht bzw. Isolationsschicht
46 von dem Halbleiterkörper 100 isoliert.
Im Grundzustand bzw. Ausgangszustand des MOS-Transistors M sind auf
dessen Gate-Elektrode 36 keine Ladungsträger gespeichert. Ein Ladungsträgerfluss
auf die Gate-Elektrode G wird dabei durch das kapazitive Bauelement 40
verhindert, dessen einer Anschluss 41 an die Gate-Elektrode G angeschlossen
ist, was in 3 schematisch dargestellt ist. Durch Anlegen
einer ausreichend hohen Programmierspannung können allerdings Ladungsträger
gemäß dem Fowler-Nordheim-Tunnel-Effekt durch die Gate-Isolationsschicht
37 aus dem Halbleiterkörper 100 auf die Steuerelektrode
36 bzw. von der Steuerelektrode 36 in den Halbleiterkörper
100 tunneln.
Um die Halbleiterschalteranordnung mit einem n-Kanal-MOSFET M zu programmieren
ist eine negative Spannung zwischen dem Programmier- und Steueranschluss
23, der dem zweiten Anschluss 42 des kapazitiven Bauelements
40 entspricht, und der Bodyzone 35, von der die Ladungsträger
auf die Gate-Elektrode G, 36 tunneln, erforderlich. Die Bodyzone
35 liegt dadurch auf einem höheren ("positiveren") elektrischen Potential
als die Gate-Elektrode 36, wodurch Elektronen von der Steuerelektrode
36 durch die Gate-Dielektrikumsschicht 37 in die Body-Zone
35 tunneln. Nach Abschalten der Programmierspannung bleibt die Gate-Elektrode
36 positiv geladen, so dass nach Abschalten der Programmierspannung unterhalb
der Gate-Isolationsschicht 37 in der Body-Zone 35 dauerhaft ein
Inversionskanal und damit ein leitender Kanal ausgebildet ist. Der MOS-Transistor
M verhält sich nach Abschalten der Programmierspannung damit wie ein selbstleitender
Transistor, wobei das kapazitive Bauelement 40 verhindert, dass die auf
der Gate-Elektrode 36 gespeicherten Ladungsträger abfließen können.
In Richtung des Halbleiterkörpers 100 verhindert die Gate-Dielektrikumsschicht
37 ein Abfließen der gespeicherten Ladungsträger.
Der Tunneleffekt zur "Programmierung" setzt ein bei einer Feldstärke
von 1GV/m über der Gate-Dielektrikumsschicht 37. Bei einem MOS-Transistor,
der für eine Gate-Source-Spannung von 5V ausgelegt ist, beträgt die Dicke
der Gate-Dielektrikumsschicht 37 beispielsweise 15nm,
so dass ein Tunneleffekt bei einer Programmierspannung mit einem Betrag von 15V
einsetzt.
Bei dem in 3 dargestellten Bauelement
sind die Sourcezone 34 und die Bodyzone 31 kurzgeschlossen (schematisch
dargestellt), so dass die Programmierspannung zwischen dem Programmier- und Steueranschluss
23 und dem Source-Anschluss S angelegt werden kann.
Die Abschaltspannung ist bei Verwendung eines n-Kanal-MOSFET ebenfalls
eine negative, im Vergleich zur Programmierspannung jedoch kleinere, Spannung zwischen
dem zweiten Anschluss 42 des kapazitiven Bauelements 40 und der
Sourcezone 34 und der Bodyzone 35. Diese Spannung wirkt der Erzeugung
des leitenden Kanals durch die auf der Steuerelektrode (36 in
2) gespeicherten Ladungsträger entgegen, so dass
der MOSFET M bei Anlegen dieser Abschaltspannung sperrt.
Als MOS-Transistor M der Halbleiterschalteranordnung 20 ist
selbstverständlich auch ein p-leitender MOS-Transistor einsetzbar. Einen solchen
p-leitenden Transistor erhält man, wenn bei dem Bauelement gemäß
3 die n-leitenden Zonen durch p-leitende Zonen und
die p-leitenden Zonen durch n-leitende Zonen ersetzt wird. Ein p-MOS-Transistor
wird durch Anlegen einer positiven Programmierspannung zwischen den zweiten Anschluss
42 des kapazitiven Bauelements 40 und die Bodyzone 35
programmiert, um sich wie ein selbstleitender Transistor zu verhalten. Bei Anlegen
der Programmierspannung tunneln Elektronen aus der bei diesem Bauelement n-dotierten
Bodyzone 35 auf die Gate-Elektrode, um nach Abschalten der Programmierspannung
permanent für die Ausbildung eines leitenden Kanals zwischen der Sourcezone
34 und der Drainzone 32 in der Body-Zone 35 zu sorgen.
Bezugnehmend auf 4 ist bei einer Ausführungsform
der programmierbaren Halbleiterschalteranordnung vorgesehen, für das kapazitive
Bauelement 40, welches die floatend angeordnete Gate-Elektrode G des MOS-Transistors
M kapazitiv entkoppelt, die Gate-Kapazität eines MOS-Transistors zu verwenden.
Der Gate-Anschluss G1 dieses Transistors bildet dabei den ersten Anschluss
41 des kapazitiven Bauelements 40, der an den Gate-Anschluss G
des MOS-Transistors M angeschlossen ist. Der Source-Anschluss S1 dieses MOS-Transistors,
der vorzugsweise mit dessen Bodyzone kurzgeschlossen ist, bildet den zweiten Anschluss
des kapazitiven Bauelements 42. Hierbei besteht auch die Möglichkeit,
den Drain-Anschluss D1 des MOS-Transistors mit dem Source-Anschluss S1 kurzzuschließen,
was in 4 gestrichelt dargestellt ist. Alternativ bestünde
auch die Möglichkeit, als zweiten Anschluss des kapazitiven Bauelements lediglich
den Body-Anschluss des MOS-Transistors zu verwenden, da der größte Teil
der Gate-Kapazität zwischen der Gate-Elektrode und der Bodyzone gebildet ist.
5 zeigt eine Abwandlung der in 1
dargestellten Schaltungsanordnung, die sich von der in 1
dargestellten dadurch unterscheidet, dass die programmierbare Halbleiterschalteranordnung
20 zwischen den ersten Versorgungsanschluss 61 für das positive
Versorgungspotential Vdd und den Ausgangsanschluss 63 geschaltet ist.
Die Halbleiterschalteranordnung 20 dient zusammen mit einem
Pull-Down-Widerstand 72, der in der Auswerteschaltung 70 zwischen
den Ausgang 63 der Schaltungsanordnung und Bezugspotential GND geschaltet
ist, zur Detektion einer Unterbrechung der Anschlussleitung 68 zwischen
dem Bezugspotential GND und dem zweiten Versorgungsanschluss 62. Diese
Funktionalität wird nachfolgend unter der Annahme, dass sich der MOS-Transistor
M der Halbleiterschalteranordnung 20 im programmierten Zustand befindet,
erläutert:
Bei intakter Spannungsversorgung, d.h. bei anliegender Versorgungsspannung Vin zwischen
den Versorgungsanschlüssen 61, 63 erzeugt die Ansteuerschaltung
50 eine Abschaltspannung für die Halbleiterschalteranordnung
20, wodurch kein leitender Strompfad zwischen den Lastanschlüssen
21, 22 der Halbleiterschalteranordnung 20 vorhanden ist.
Wird die Spannungsversorgung der Schaltungsanordnung durch einen Bruch
der Verbindungsleitung 68 zu der Bezugspotentialklemme unterbrochen, so
kann die Ansteuerschaltung 50 die Abschaltspannung für den MOS-Transistor
M nicht mehr zur Verfügung stellen, wodurch die programmierte Halbleiterschalteranordnung
20 einen leitenden Strompfad zwischen dem ersten Versorgungsanschluss
61 und dem Ausgangsanschluss 63 bewirkt. Durch den Pull-Down-Widerstand
72 der Auswertschaltung 70 wird das Potential an dem Ausgang dadurch
annähernd auf den Wert des positiven Versorgungspotentials Vdd gezogen, was
durch die Auswerteschaltung 70 in nicht näher dargestellter Weise
als Fehler erkannt wird.
Der MOS-Transistor M der Halbleiterschalteranordnung 20 ist
bei der Schaltungsanordnung nach 5 als p-leitender
MOS-FET ausgebildet, dessen Laststrecke zwischen die Lastanschlüsse
21, 22 der Halbleiterschalteranordnung 20 geschaltet
ist.
Die Programmierung dieses p-MOSFET M funktioniert entsprechend der
zuvor anhand von 1 erläuterten Programmierung
des n-MOSFET mit dem Unterschied, dass zur Programmierung des p-MOSFET gemäß
6 eine positive Spannung zwischen dem zweiten Anschluss
des kapazitiven Bauelements 40 und dem Source- bzw. Body-Anschluss
des MOSFET M anzulegen ist, um dadurch negative Ladungsträger auf dessen Gate-Elektrode
zu akkumulieren. Entsprechend ist die Abschaltspannung, die die Ansteuerschaltung
50 nach Programmieren des MOS-Transistors M bereitstellt, um diesen MOSFET
M während des Normalbetriebs sperrend anzusteuern, eine positive Spannung zwischen
dem Programmier- und Steueranschluss 23 und dem Source-Anschluss des MOSFET
M.
Die Programmierspannung kann entsprechend der Ausführungen zu
1 über den Programmieranschluss 69 an
die Halbleiterschalteranordnung angelegt werden.
Des weiteren besteht entsprechend der Ausführungen zu
2 auch die Möglichkeit, die Ansteuerschaltung
so zu realisieren, dass diese nach Maßgabe eines Steuersignals S50 die Programmierspannung
on-chip erzeugt. Eine solche Schaltungsanordnung ist in 6
dargestellt.
Bei den zuvor erläuterten Schaltungsanordnungen ist in Reihe
zu dem MOS-Transistor M vorzugsweise ein Schutzwiderstand 66 (5),
67 (6) geschaltet.
In nicht näher dargestellter Weise besteht auch die Möglichkeit,
zwei programmierbare Halbleiterschalteranordnungen 20 in der Schaltungsanordnung
vorzusehen, nämlich eine entsprechend der Anordnung in den 5
und 6 zwischen dem ersten Versorgungsanschluss
61 und dem Ausgang 63 und die andere entsprechend der Anordnung
in den 1 und 2 zwischen
dem Ausgang 63 und dem zweiten Versorgungsanschluss 62. Bei einer
solchen Schaltungsanordnung besteht dann die Möglichkeit, diese entweder mit
einem Pull-Up-Widerstand (vergleiche 1 und
2) oder mit einem Pull-Down-Widerstand (vergleiche
5 und 6) zu betreiben.
Für den Betrieb mit einem Pull-Up-Widerstand ist dabei nur die Anordnung zu
programmieren, die zwischen den ersten Versorgungsanschluss 61 und den
Ausgang 63 geschaltet ist, während für den Betrieb mit einem
Pull-Down-Widerstand die Anordnung zu programmieren ist, die zwischen den Ausgang
63 und den zweiten Versorgungsanschluss 62 geschaltet ist.
Es sei darauf hingewiesen, dass eine "programmierte" Halbleiterschalteranordnung
durch Anlegen einer Programmierspannung mit umgekehrtem Vorzeichen auch wieder "gelöscht",
d.h. wieder in den unprogrammierten Ausgangszustand zurückgeführt werden
kann.
Am Ende des Herstellungsprozesses des selbstsperrenden MOS-Transistors
mit floatender Gate-Elektrode können bereits Ladungsträger auf der Gate-Elektrode
gespeichert sein. Hierbei besteht die Möglichkeit, die floatende Gate-Elektrode
des selbstsperrenden MOS-Transistors bereits am Ende des Herstellungsprozesses noch
werkseitig zu entladen. Dies kann sowohl durch Anlegen einer zuvor erläuterten
Spannung unter Verwendung eines Test-Pad erfolgen. Darüber hinaus kann die
Entladung auch durch UV-Bestrahlung erfolgen, bevor der den MOS-Transistor enthaltene
Halbleiterchip in ein Gehäuse verpackt wird.
- 100
- Halbleiterkörper
- 20
- programmierbare Halbleiterschalteranordnung
- 21, 22
- Lastanschlüsse
- 23
- Programmier- und Steueranschluss
- 31
- p-dotierte Wanne
- 32
- Drain-Zone
- 33
- Driftzone
- 34
- Sourcezone
- 35
- Body-Zone
- 36
- Gate-Elektrode
- 37
- Dielektrikum, Gate-Isolationsschicht
- 40
- kapazitives Bauelement
- 41, 42
- Anschlüsse des kapazitiven Bauelements
- 43, 45
- elektrisch leitende Schichten, Polysiliziumschichten
- 44, 46
- Dielektrikumsschicht
- 50
- Ansteuerschaltung
- 51, 52
- Versorgungsanschlüsse der Ansteuerschaltung
- 53
- Ausgang der Ansteuerschaltung
- 54
- Steuereingang
- 61, 62
- Versorgungsanschlüsse
- 63
- Ausgangsanschluss
- 64
- Ausgangstreiber
- 65
- Sensor
- 66, 67
- Schutzwiderstände
- 67, 68
- Anschlussleitungen
- 70
- Auswerteschaltung
- 71, 72
- Widerstände
- D
- Drain-Anschluss
- G
- Gate-Anschluss
- M
- selbstsperrender MOS-Transistor
- S
- Source-Anschluss
- S50
- Steuersignal der Ansteuerschaltung
- V20
- Steuerspannung der Halbleiterschalteranordnung