Die Erfindung betrifft Vorrichtungen zur Endenbereichsbearbeitung
von nichtrotierenden Rohren mit mindestens einem umlaufenden Werkzeug.
Vorrichtungen zur Bearbeitung des Endenbereichs von Werkstücken
mit umlaufenden Werkzeugen sind unter anderem durch die Druckschrift DE
199 21 919 C2 (Multifunktionale Vorrichtungen zur Bearbeitung des Endbereichs
von Werkstücken durch Drehen mit mindestens einem umlaufenden Werkzeug und
stehendem Werkstück) und DE 101 60
031 A1 (Vorrichtung zur Endenbearbeitung von rohrförmigen Körpern)
bekannt.
Die DE 199 21 919 C2
beinhaltet eine Vorrichtung, bei der die Bewegung von Schlitten mit zum Beispiel
Werkzeugen auf einem kreisringförmigen Werkzeugträger über Planetenradgetriebe
mit jeweils einem Antrieb gekoppelt sind. Die Bewegungsübertragung basiert
auf diesem Getriebe mit mehreren Planetenradgetrieben, wobei vorhandene Toleranzen
zum Vermeiden von Fertigungstoleranzen während der Bearbeitung ausgeglichen
werden müssen. Ein angetriebener kreisringförmiger Werkzeugträger
ist auch durch die DE 101 60 031 A1
bekannt, wobei unter anderem auch programmierbare Steuerungen für die Schlitten
des Werkzeugträgers eingesetzt werden. Diese Steuerungen werden vor der Bearbeitung
programmiert. Ein Eingriff bei sich veränderten Bearbeitungsbedingungen ist
nicht möglich.
Bei beiden Lösungen wird weiterhin das Werkstück unabhängig
von der Bearbeitungseinrichtung gespannt. Die translatorische Bewegung des gespannten
nichtdrehenden Werkstücks erfolgt durch die Spanneinrichtungen.
Innenspannvorrichtungen für rohrförmige Werkstücke
sind unter anderem durch die Offenlegungsschrift DE
2 311 432 (Innenspannvorrichtung) und die Druckschrift DE
203 20 084 U1 (Innenspanneinrichtung und damit ausgerüstetes Spannsystem)
bekannt. Dabei befinden sich mehrere Spannsegmente auf einem Konus, so dass mit
Hilfe eines bewegten Zugbolzens und eines Ringelementes oder Spindelflansches die
Spannsegmente radial nach außen gedrückt werden. Das Ringelement oder
der Spindelflansch dienen gleichzeitig dem Halt der Spannsegmente in dieser Richtung.
Diese können aber an diesen Elementen verklemmen, so dass die radiale Bewegung
gehemmt ist.
Der im Patentanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde,
Endenbereiche von Rohren einfach und schnell so zu bearbeiten, dass plane Flächen,
Fasen, kopierte Flächen und/oder Gewinde entstehen.
Dieses Problem wird mit den im Patentanspruch 1 aufgeführten
Merkmalen gelöst.
Die Vorrichtungen zur Endenbereichsbearbeitung von nichtrotierenden
Rohren mit mindestens einem umlaufenden Werkzeug zeichnen sich insbesondere dadurch
aus, dass Endenbereiche von Rohren einfach und schnell bearbeitbar sind, wobei plane
Flächen, Fasen, kopierte Flächen und/oder Gewinde erzeugt werden.
Dazu bestehen diese aus einem antreibbaren, beim Antrieb rotierenden
und kreisringförmigen Werkzeugträger und einer gegenüber dem Werkzeugträger
horizontal verfahrbaren Innenspannvorrichtung für den Endenbereich des Rohres,
wobei für die Innenspannvorrichtung auf einer Stange mit einem ersten Konus
eine Hohlwelle mit einem zweiten Konus und auf den Konussen über den Umfang
verteilt wenigstens zwei miteinander verbundene Spannbacken so geführt sind,
dass bei einer Bewegung der Konusse zum Spannen die Spannbacken radial von sowohl
der Stange als auch der Hohlwelle weg bewegt werden.
Während der Bearbeitung des Endenbereiches des Rohres ist wenigstens
dieser Endenbereich gegenüber dem Werkzeugträger gespannt. Vorteilhafterweise
wird der Endenbereich durch diese Innenspannvorrichtung gleichzeitig zentriert.
Auf dem Werkzeugträger befinden sich gegenüber dem Rohr verfahrbare Werkzeuge,
so dass eine einfache Bearbeitung gegeben ist. Das ist insbesondere ein Fasen und/oder
ein Einbringen eines Gewindes.
Der Werkzeugträger ist weiterhin vorteilhafterweise insbesondere
so ausgebildet, dass die Werkzeuge des Werkzeugträgers bei rotierenden Werkzeugträger
sowohl unabhängig voneinander als auch unabhängig gegenüber dem Rohr
verfahren werden können. Weiterhin kann die Bewegung des Werkzeugs gegenüber
dem Rohr gestoppt werden. Die Werkzeuge sind dazu auf oder an Bauteilen befestigt,
die zum Beispiel als Schlitten ausgeführt sind. Vorteilhafterweise können
nicht zur Bearbeitung des Rohres benötigte Werkzeuge oder mit Bauteilen verbundene
Gegenstände so platziert werden, dass sich ausbildende Unwuchten ausgleichbar
sind und somit bei der Bearbeitung weitestgehend vermeidbar sind. Ein dadurch hervorgerufener
Verschleiß der Vorrichtung oder Bearbeitungsfehler des Rohres werden weitestgehend
vermieden.
Der Werkzeugträger kann auch weiterhin vorteilhafterweise so
ausgebildet sein, dass die Bewegungen sowohl der Werkzeuge untereinander als auch
die Bewegung des Werkzeugträgers unabhängig voneinander erfolgen. Schaltvorgänge
oder Unterbrechungen der Bearbeitung sind nicht notwendig, so dass eine kontinuierliche
Bearbeitung des Rohres erfolgen kann. Die Vorrichtung kann auch
modular aufgebaut werden. Unterschiedlich ausgeführte Werkzeugträger oder
Innenspannvorrichtungen können dabei Bestandteile der Vorrichtung sein. Vorteilhafterweise
ist die Innenspannvorrichtung durch den kreisringförmigen Werkzeugträger
horizontal geführt verfahrbar, so dass eine feste Position des Endenbereichs
des Rohres gegenüber dem Werkzeugträger gegeben ist.
Die Innenspannvorrichtung für den Endenbereich des Rohres zeichnet
sich insbesondere durch ihre einfache Realisierung aus. Durch die beiden gegeneinander
geführt bewegbare Konusse können die darauf angeordneten und miteinander
verbundenen Spannbacken gegen Innenwandbereiche des Rohres verfahren werden. Die
Innenwandbereiche sind gleichzeitig die Anschläge. Mit einer derartigen Realisierung
ist auch eine positionssichere Halterung des Rohres auch während dessen Bearbeitung
gegeben.
Damit eignen sich die Vorrichtungen insbesondere für eine Endenbereichsbearbeitung
von langen Rohren. Weiterhin können auch die Endenbereiche von Rohren mit größeren
Durchmessern einfach und schnell bearbeitet werden.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Patentansprüchen
2 bis 14 angegeben.
Die Spannbacken weisen nach der Weiterbildung des Patentanspruchs
2 eine umlaufende Vertiefung auf. Dadurch kann insbesondere ein Endenbereich vom
Rohr abgeschnitten werden. Das ist insbesondere bei Rohren vorteilhaft, bei denen
das Ende deformiert ist. Der abgetrennte Bereich des Rohres verbleibt dabei fest
positioniert auf der Innenspannvorrichtung, so dass ansonsten mögliche Beschädigungen
des neuen Rohrendes und der Werkzeuge des Werkzeugträgers durch Lageveränderungen
des abzu- und abgetrennten Endenbereiches vermieden werden. Nach dem Tennen kann
sofort die Weiterbearbeitung des Endenbereiches des Rohres erfolgen, ohne dass ein
erneutes Spannen des Rohres notwendig ist. Damit sind wesentliche Einsparungen in
der Bearbeitungszeit des Rohres gegeben.
Die Spannbacke besteht nach der Weiterbildung des Patentanspruchs
3 aus einem Innenteil und einem darauf lösbar befestigtem Außenteil. Der
Außendurchmesser der Innenspannvorrichtung kann durch verschieden starke Außenteile
an unterschiedliche Innendurchmesser der Rohre leicht angepasst werden, so dass
sich zum Spannen kurze Wege ergeben. Dadurch können unter anderem Kurzhubzylinder
oder Schraubenspindeln mit geringen Steigungen zur Bewegung der Stange gegenüber
der Hohlwelle eingesetzt werden.
Zwischen dem Innenteil und dem Außenteil befindet sich nach der
Weiterbildung des Patentanspruchs 4 ein Körper aus einem elastischen Material.
Dadurch können nichtgewollte Bewegungen zwischen dem Rohr und den Werkzeugen
gedämpft werden, so dass sich dadurch ergebende Fertigungsfehler vermieden
werden. Das ist insbesondere beim Eingriff eines Werkzeugs in die Wandung des Rohres
möglich, wobei sich ansonsten eine ratternde Bewegung ergeben kann.
Nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 5 weisen die Hohlwelle
wenigstens zwei Federn und jede der Spannbacken eine Nut zur Aufnahme einer Feder
auf. Dadurch sind die Spannbacken verdrehsicher auf der Hohlwelle angeordnet.
Die wenigstens zwei über den Umfang verteilten Spannbacken sind
nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 6 entweder über mindestens ein Spreizmittel
oder mittels zwischen den Spannbacken angeordneten Federsystemen miteinander verbunden.
Damit wird der Halt der Spannbacken auf der Hohlwelle gewährleistet.
Nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 7 ist die Stange mit dem
ersten Konus eine Zugstange und sind die über den Umfang verteilt wenigstens
zwei miteinander verbundene Spannbacken auf den Konussen so geführt, dass bei
einer Bewegung der Konusse zueinander die Spannbacken zum Spannen radial von sowohl
der Stange als auch der Hohlwelle weg bewegt werden. Eine derartige Anordnung sichert
eine einfache Montage der Innenspannvorrichtung an sich. Die Spannbacken werden
dabei auf die Hohlwelle aufgeschoben und entweder die Zugstange mit dem Konus oder
der Konus abschließend montiert.
Die Stange und die Hohlwelle der Innenspannvorrichtung sind nach der
Weiterbildung des Patentanspruchs 8 mit einem Schubmotor verbunden, so dass eine
gesteuerte und maschinenbetätigte Bewegung der Stange gegenüber der Hohlwelle
oder der Hohlwelle gegenüber der Stange möglich ist.
Eine Bewegung der Stange und der Hohlwelle der Innenspannvorrichtung
zueinander ist nach der Weiterbildung des Patentanspruchs dadurch gegeben, dass
eine Kopplung mit einem Schnecken-, Zahnstangen- oder Schraubengetriebe vorhanden
und ein Bestandteil des Schnecken-, Zahnstangen- oder Schraubengetriebes mit einem
Antrieb verbunden ist.
Das Rohr befindet sich nach der Weiterbildung des Patentanspruchs
10 in wenigstens einer Spannvorrichtung und die Spannvorrichtung und/oder der Werkzeugträger
sind mit einem translatorisch wirkenden Antrieb gekoppelt. Dadurch
kann zum einen das Rohr in Richtung des Werkzeugträgers und/oder der Werkzeugträger
in Richtung des Rohres bewegt werden. Das ist insbesondere bei sehr langen Rohren
vorteilhaft.
Die Innenspannvorrichtung ist nach der Weiterbildung des Patentanspruchs
11 mit einem translatorisch wirkenden Antrieb so gekoppelt, dass die Innenspannvorrichtung
gegenüber dem Werkzeugträger geführt bewegbar ist. Dadurch kann die
Innenspannvorrichtung in das Rohr ein- und ausgefahren werden.
Der Werkzeugträger besitzt nach der Weiterbildung des Patentanspruchs
12 wenigstens ein quer zur Drehachse des Werkzeugträgers verfahrbares Bauteil
entweder zur lösbaren Befestigung eines Werkzeugs, für einen Antriebsmechanismus
für ein Werkzeug oder eines Sensors. Bei mehreren Bauteilen kann wenigstens
eines dieser Bauteile auch zum Unwuchtausgleich des Werkzeugträgers platziert
werden.
Nach der Weiterbildung des Patentanspruchs 13 ist der Werkzeugträger
an einer sowohl drehbar gelagerten als auch angetriebenen hohlen Welle lösbar
befestigt und die Innenspannvorrichtung im Hohlraum der hohlen Welle horizontal
bewegbar, wobei sich wenigstens Bereiche der Stange und der Hohlwelle ohne die Konusse
der Innenspannvorrichtung im durch die hohle Welle und den Werkzeugträger umschlossenen
Raum befinden. Diese Bereiche der Innenspannvorrichtung können auch sehr lang
ausgeführt sein, so dass große Verfahrwege vorhanden sind.
Das Bauteil ist mit einem Antrieb nach der Weiterbildung des Patentanspruchs
14 entweder auf dem Werkzeugträger oder an einem Gestell für die hohle
Welle über ein Getriebe gekoppelt. Damit ist das Werkzeug bei rotierendem Werkzeugträger
jederzeit unabhängig bewegbar. Die Anordnung mehrerer Bauteile mit jeweils
einem Werkzeug am Werkzeugträger führt weiterhin dazu, dass diese sowohl
unabhängig voneinander als auch unabhängig gegenüber dem Werkstück
verfahrbar sind. Gleichzeitig kann die Bewegung des Werkzeugs gegenüber dem
Werkstück gestoppt werden. Die Bauteile sind zum Beispiel als Schlitten ausgeführt.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass das Bauteil auch ein Antriebsmechanismus
für ein Werkzeug sein kann. Damit kann auch eine Technologie für die Bearbeitung
eines Werkstückes zur Anwendung kommen, dessen Grundlage ein rotierendes Werkzeug
ist. Das sind zum Beispiel Fräs-, Schleif- und Sägeverfahren, die sich
insbesondere vorteilhafterweise auch durch die kleinen erzielbaren Spänegeometrien
auszeichnen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen
dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben.
Es zeigen:
1 eine prinzipielle Schnittdarstellung einer Vorrichtung
zur Endenbereichsbearbeitung von nichtrotierenden Rohren mit mindestens einem umlaufenden
Werkzeug und
2 eine Innenspannvorrichtung in einer Schnittdarstellung.
Eine Vorrichtung zur Endenbereichsbearbeitung von nichtrotierenden
Rohren 1 mit mindestens einem umlaufenden Werkzeug besteht im wesentlichen
aus einem antreibbaren, beim Antrieb rotierenden und kreisringförmigen Werkzeugträger
2 an einer hohlen Welle 5 und einer gegenüber dem Werkzeugträger
2 horizontal verfahrbaren Innenspannvorrichtung 6 für den
Endenbereich des Rohres.
Die 1 zeigt eine prinzipielle Schnittdarstellung
einer Vorrichtung zur Endenbereichsbearbeitung von nichtrotierenden Rohren
1 mit mindestens einem umlaufenden Werkzeug 4.
Die hohle Welle 5 befindet sich vorteilhafterweise in einem
Gestell. Diese hohle Welle 5 und der daran angeordnete Werkzeugträger
2 weisen einen durchgängigen und tunnelartigen Hohlraum auf, der nach
beiden Seiten und damit nach außen offen ist. Der Querschnitt dieses Hohlraumes
ist insbesondere größer als der des zu bearbeitenden Rohres
1. Damit kann sowohl das Rohr 1 als auch die Innenspannvorrichtung
6 für das Rohr 1 in diesem Hohlraum und/oder der Werkzeugträger
2 und die hohle Welle 5 über das Rohr 1 verfahren
werden. Die Innenspannvorrichtung 6 zentriert dabei wenigstens den zu bearbeitenden
Endenbereich des Rohres 1 gegenüber den Werkzeugträger
2.
Der Werkzeugträger 2 besitzt mehrere Bauteile
3. Das Bauteil 3 stellt dabei eine Befestigungsvorrichtung für
ein Werkzeug 4, für einen Antrieb mit Werkzeug oder für Sensoren
dar. Die Bauteile 3 sind bekannte geführte Schlitten. Entsprechend
weist der Werkzeugträger 2 zwei, drei, fünf ein mehrfaches von
zwei oder drei Führungen für jeweils mindestens einen Schlitten auf.
Die Kopplung zwischen dem Antrieb und der hohlen Welle 5
und die zwischen Antrieben und der Bauteile 3 kann bekannterweise in zwei
grundlegenden Ausführungsformen realisiert werden.
In einer ersten Ausführungsform erfolgt der Antrieb der hohlen
Welle 5 über ein Zahnradgetriebe, wobei die hohle Welle einen umlaufenden
Zahnkranz aufweist, in den ein Stirnrad eingreift. Die Welle dieses
Stirnrades ist an den Antrieb gekoppelt. Im Körper der hohlen Welle
5 sind in radialer Richtung Schlittenantriebswellen drehbar gelagert. Das
erste Ende der Schlittenantriebswelle endet am Ende der hohlen Welle 5
für den Werkzeugträger 2 und ist weiterhin mit einem Getriebe
mit dem Bauteil verbunden. Das andere Ende ist mit einem Stirnzahnrad so versehen,
dass dessen Verzahnung von außen zugänglich ist. In die Verzahnung des
Stirnzahnrades greift ein innen und außen verzahntes Stirnrad ein. Dieses ist
weiterhin auf dem Umfang der hohlen Welle 5 so angeordnet, dass dieses
gegenüber der hohlen Welle 5 radial verschiebbar ist. Das innen und
außen verzahnte Stirnrad ist über ein Planetenradgetriebe zum einen mit
dem umlaufenden Zahnkranz der hohlen Welle 5 und zum anderen mit einem
Antrieb verbunden. Die Anzahl dieser Anordnungen entspricht der Anzahl der maximal
am Werkzeugträger 2 anordenbaren Bauteile 3. Die Planetenradgetriebe
sind gegenüber der hohlen Welle 5 fest an dem Gestell angeordnet.
Der Steg jedes Planetenradgetriebes ist als ein erstes Getrieberad als Stirnzahnrad
ausgebildet, dass in das jeweilige innen und außen verzahnte Stirnrad eingreift.
Die Planetenräder der Planetenradgetriebe befinden sich jeweils in einem innenverzahnten
Zahnrad als zweites Getrieberad. Damit sind die Bauteile 3 unabhängig
der Drehbewegung der hohlen Welle 5 in Richtung zur Mitte des Werkzeugträgers
2 oder von dieser weg bewegbar.
In einer zweiten Ausführungsform ist die hohle Welle
5 mit einem bewegten Teil eines Antriebs entweder direkt oder über
ein Getriebe verbunden, wobei der Antrieb und/oder das Getriebe mit dem Gestell
verkoppelt sind. Der Direktantrieb ist ein bürstenloser ringförmiger Elektromotor
dessen Läufer mit der hohlen Welle 5 und dessen Stator mit dem Gestell
fest verbunden ist. Jedes Bauteil 3 des Werkzeugträgers
2 ist an wenigstens einen Antrieb als Linearantrieb gekoppelt. Die Stromversorgung
der elektrisch betriebenen Komponenten des Werkzeugträgers 2 erfolgt
über ein Schleifkontaktsystem. Die Steuerung dieser Antriebe basiert zum einen
auf einer speicherprogrammierten oder numerischen Steuerung mit einem Mikrorechnersystem
auf dem Werkzeugträger 2 oder Verbindungen der Antriebe mit einer
Steuerung über ein Schleifkontaktsystem oder einer drahtlosen Datenübermittlung,
vorzugsweise per Funk.
Die Innenspannvorrichtung 6 besteht im wesentlichen aus einer
Zugstange 7 mit einem ersten Konus 9, einer Hohlwelle
8 mit einem zweiten Konus 10 und Spannbacken 11.
Die 2 zeigt die Innenspannvorrichtung
6 in einer Schnittdarstellung.
Auf der Zugstange 7 ist der erste Konus 9 befestigt.
Die auf der Zugstange 7 geführte Hohlwelle 8 ist mit dem
zweiten Konus 10 ausgestattet. Über den Umfang verteilt befinden sich
auf den Konussen 9, 10 wenigstens zwei und insbesondere drei miteinander
verbundene Spannbacken 11, so dass bei einer Bewegung der Konusse
9, 10 zum Spannen die Spannbacken 11 radial von sowohl
der Zugstange 7 als auch der Hohlwelle 8 weg bewegt werden.
Die Spannbacke 11 besteht aus einem Innenteil 11a
und einem darauf lösbar befestigtem Außenteil 11b. Zwischen dem
Innenteil 11a und dem Außenteil 11b kann sich ein Körper
aus einem elastischen Material befinden, so dass nichtgewollte Bewegungen zwischen
dem Rohr 1 und den Werkzeugen 4 gedämpft werden. Die gleiche
Wirkung kann durch die Ausbildung des Außenteils 11b selbst aus einem
elastischen Material erreicht werden.
Die Hohlwelle 8 weist drei Federn 14 und jede der
Spannbacken 11 eine Nut 13 zur Aufnahme einer Feder
14 auf, so dass eine Verdrehsicherung vorhanden ist.
Die drei über den Umfang verteilten Spannbacken 11 sind
entweder über mindestens ein Spreizmittel in Form eines Sprengringes
12 oder mittels zwischen den Spannbacken 11 angeordneten Federsystemen
miteinander verbunden. Im letzteren Fall sind die Federsysteme jeweils mit den Spannbacken
11 so verbunden, dass vorteilhafterweise eine Rohrform vorhanden.
In einer weiteren Ausführungsform sind die Zugstange
7 und die Hohlwelle 8 sind mit einem Schubmotor verbunden. In
einer weiteren Ausführungsform sind diese mit einem Schnecken-, Zahnstangen-
oder Schraubengetriebe gekoppelt, wobei weiterhin ein Bestandteil des Schnecken-,
Zahnstangen- oder Schraubengetriebes mit einem Antrieb verbunden ist. Mit diesen
Ausführungsformen ist eine Bewegung der Zugstange 7 und der Hohlwelle
8 zueinander gegeben.
Die Innenspannvorrichtung 6 selbst ist mit einem translatorisch
wirkenden Antrieb so gekoppelt, dass die diese gegenüber dem Werkzeugträger
2 geführt bewegbar ist.
In einer weiteren Ausführungsform der Innenspannvorrichtung
6 können die Spannbacken 11 eine umlaufende Vertiefung
15 aufweisen.