Die Erfindung betrifft eine Station einer Haussprechanlage, mit
einem Gehäuse,
einem abnehmbaren Handgerät und
einer Halterung zum Halten des Handgerätes an dem Gehäuse.
Stationen dieser Art sind bekannt. Dabei handelt es sich bei dem Handgerät
beispielsweise um einen Hörer, der häufig mittels eines Kabels mit dem
Gehäuse bzw. der innerhalb des Gehäuses angeordneten Schaltung verbunden
ist.
Bei den herkömmlichen Stationen hat das Handgerät häufig
eine Außenkontur, die einen Anschlag zum Anschlagen an dem Halter aufweist.
So ist das Handgerät häufig knochen- oder hantelförmig und schlägt
in gehaltenem Zustand mit derjenigen Seite einer der beiden Verdickungen an dem
Halter an, welche der anderen Verdickung zugewandt ist.
Die beiden Verdickungen der Knochen- oder Hantelform sowie alle anderen
an der Außenkontur des Handgerätes vorgesehenen Anschläge beeinträchtigen
bei der Gesamtauslegung der Außenkontur des Handgerätes.
Ausweislich des Oberbegriffs von Anspruch 1 geht die Erfindung von
einer Station einer Haussprechanlage aus, wie sie aus der JP 2002-158759 AA bekannt
ist. Bei dieser bekannten Station ist eine Ausnehmung an dem Handgerät ausgebildet,
in die die Halterung zum Halten eingreift.
Mit anderen Worten ist anders als bei den anderen beschriebenen Stationen
nicht vorgesehen, daß der Halter das Handgerät zum Halten zumindest teilweise
umschließt, sondern vielmehr, daß der Halter zum Halten des Handgerätes
in die Ausnehmung eingeführt bzw. die Ausnehmung über den Halter übergestülpt
wird. Damit ist die gesamte mit dem Halter zum Halten zusammenwirkende Mimik des
Handgerätes von dessen Außenseite in die Ausnehmung hinein verlagert,
so daß die Außenkontur des Handgerätes beliebig gestaltet werden
kann, ohne Rücksicht auf die Auslegung des Halters.
Aus der JP 10224444 AA
ist ein Telefon bekannt, dessen Hörerhalterung länglich ausgebildet ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die aus der JP 2002-158795
AA bekannte Station derart weiterzubilden, daß sie auch benutzt werden kann,
ohne das Handgerät von dem Halter zu nehmen.
Erfindungsgemäß ist dazu ein Anschlag innerhalb der Ausnehmung
zum Halten des Handgerätes mit einem vorbestimmten Abstand von dem Gehäuse
vorgesehen.
Da mithin das Handgerät mit einem vorbestimmten Abstand von dem
Gehäuse gehalten wird, kann/können ein Mikrophon und/oder ein Lautsprecher
in dem Hörer auch bei Anordnung auf derjenigen Seite des Handgerätes,
die in gehaltenem Zustand dem Gehäuse zugewandt ist, genutzt werden. Wegen
des Abstands von dem Gehäuse können nämlich Schallwellen das Mikrophon
ungehindert erreichen bzw. den Lautsprecher ungehindert verlassen. Dadurch ist es
möglich, die Station wie eine Freisprechanlage zu benutzen, d.h. zu kommunizieren,
ohne das Handgerät von dem Halter zu nehmen.
Die Erfindung ist prinzipiell auf alle Stationen einer Haussprechanlage
anwendbar, insbesondere unabhängig von der Anordnung der Station. So ist sie
beispielsweise anwendbar auf Stationen, die als Tischgerät ausgelegt sind und
waagerecht und/oder angestellt angeordnet werden.
Erfindungsgemäß bevorzugt ist die Station jedoch zur Wandmontage
ausgelegt.
Nach einer weiter bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
eine Hinterschneidung innerhalb der Ausnehmung vorgesehen, in die die Halterung
zum Halten zumindest teilweise eingreift.
Diese Ausgestaltung ist insbesondere bei Stationen zur Wandmontage
vorteilhaft, weil in einem solchen Falle das Anbringen des Handgerätes an dem
Halter insbesondere von der Einfachheit vergleichbar ist mit dem Aufhängen
eines Bildes auf einem Bilderhaken.
Weiter bevorzugt ist ein Anschlag innerhalb der Ausnehmung zum Begrenzen
eines Verschwenkens oder Verdrehens des Handgerätes in einer Ebene quer zu
einer Normalen auf diejenige Seite des Gehäuses vorgesehen, an der das Handgerät
von der Halterung gehalten wird.
Insbesondere bei einer Begrenzung der Verschwenk- oder Verdrehbarkeit
auf einen sehr kleinen Wert (bis hin zu Null) sorgt diese Ausgestaltung dafür,
daß das Handgerät bezüglich des Gehäuses eine definierte Stellung
hat, wenn es von dem Halter gehalten ist.
Diese Ausgestaltung ist aber auch bei Stationen für die Wandmontage
sinnvoll, weil nicht immer sichergestellt ist, daß die Schwerkraft ausreicht,
damit das Handgerät, das beispielsweise entsprechend einem Bilde am Haken gehalten
ist, eine definierte Stellung bezüglich des Gehäuses annimmt.
Bevorzugt verjüngt sich die Halterung in Richtung weg von dem
Gehäuse zumindest abschnittweise.
Eine solche Verjüngung dient insbesondere zum Zentrieren des
Handgerätes beim Aufsetzen auf die Halterung.
Diejenige Flanke, an der sich die Halterung verjüngt, kann beispielsweise
(mit) zum Begrenzen eines Verschwenkens oder Verdrehens des Handgerätes bezüglich
des Gehäuses beitragen oder mit einer solchen Begrenzungseinrichtung zusammenfallen.
Es kann aber auch ein demjenigen Teil der Halterung, der zum Halten
in die Ausnehmung eingreift, entgegengesetzter Teil der Halterung verjüngt
bzw. schräg angestellt sein. Bei einer solchen Ausgestaltung ist das Anbringen
sowie das Abnehmen des Handgerätes von der Halterung besonders einfach.
Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
sind die Außenkontur der Halterung und die Innenkontur der Ausnehmung zumindest
abschnittweise komplementär zueinander ausgestaltet. Mit anderen Worten „paßt"
die Halterung in die Ausnehmung.
Bei dieser Ausgestaltung ist die Lage des von der Halterung gehaltenen
Handgerätes bezüglich des Gehäuses in besonders engen Grenzen festgelegt.
Die Ausnehmung und/oder die Halterung ist/sind erfindungsgemäß
bevorzugt länglich.
Eine solche Ausgestaltung ist insbesondere zum Aufnehmen von Momenten
zum Begrenzen eines Verschwenkens oder Verdrehens vorteilhaft.
Das Handgerät kann nach der Erfindung beliebigen Zwecken dienen.
Bevorzugt weist es jedoch ein Mikrophon und/oder einen Lautsprecher auf.
Die Erfindung bezieht sich daher bevorzugt auf eine Station einer
Haussprechanlage, bei der das Handgerät ein Hörer ist.
Ferner kann der Raum zwischen dem Handgerät und dem Gehäuse
zum Anbringen einer Abdeckung auf der Vorderseite des Gehäuses genutzt werden.
Erfindungsgemäß bevorzugt ist ein Gabelschalter vorgesehen,
der auf ein Aufsetzen und/oder ein Abnehmen des Handgerätes auf/von dem Halter
anspricht.
Diese Ausgestaltung ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn das Handgerät
ein Hörer ist. In einem solchen Falle kann nämlich ein Abnehmen des Handgerätes
von dem Halter bzw. ein Aufsetzen des Handgerätes auf den Halter gleichzeitig
dazu genutzt werden, die Station für eine Kommunikation zu aktivieren bzw.
zu deaktivieren.
Dies wird bevorzugt durch ein Reed-Relay realisiert.
Schließlich handelt es sich erfindungsgemäß bevorzugt
bei der Station um eine Innenstation einer Haussprechanlage.
Im folgenden ist die Erfindung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung mit weiteren Einzelheiten näher
erläutert. Dabei zeigen
1 eine schematische Seitenansicht einer Innenstation
einer Haussprechanlage nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
2 eine um 90° gedrehte Ansicht der Station nach
1,
3 eine perspektivische Ansicht eines konkreten Ausführungsbeispiels
für eine Innenstation einer Haussprechanlage nach der Erfindung,
4 eine Längsschnittansicht der Station nach
3 und
5 eine Querschnittansicht der Station nach
3.
Wenngleich die 1 und 2
nur schematische Darstellungen einer Innenstation einer Haussprechanlage sind, während
es sich bei den 3 bis 5
um maßstabsgerechte Ansichten handelt, werden im folgenden einheitliche Bezugszeichen
für dargestellte Einzelheiten verwendet.
Die in der Zeichnung dargestellte Innenstation einer Haussprechanlage
weist ein Gehäuse 10 und einen Hörer 12 auf. Es sind
nur diese beiden Teile dargestellt. Insbesondere sind nicht dargestellt ein Verbindungskabel
zwischen der Station 10 und dem Hörer 12, Funktionsbauteile,
wie etwa ein Lautsprecher, ein Mikrophon und ein Bildschirm, sowie die innere Verschaltung
der Station, die teilweise innerhalb des Gehäuses 10 und teilweise
innerhalb des Hörers 12 liegt. Das gleiche gilt für ein Reed-Relay,
das als Gabelschalter dient. Die genannten Bauteile sind zwar für das Funktionieren
der in der Zeichnung dargestellten Funktion erforderlich bzw. vorteilhaft, jedoch
nur von untergeordneter Relevanz für den Erfindungsgedanken, der sich auf das
Halten des ein Handgerät darstellenden Hörers 12 an dem Gehäuse
10
bezieht. Allerdings ist ein Ausschnitt 14 für ein
Display gezeigt. Darüber hinaus sind in der Zeichnung Bedienungselemente zu
erkennen, von denen drei mit den Bezugszahlen 16, 18 und
20 bezeichnet sind. Der Drehschalter 16 dient zur Einstellung
der Lautstärke. Die Taste 18 ist eine Ruftaste zum Rufen einer anderen
Station der Haussprechanlage. Mit der kreuzförmigen Taste 20 kann
eine Kamera der Haussprechanlage gesteuert werden, deren Bild in dem bereits erwähnten
Display gezeigt wird. Ein Beschriftungsfeld ist mit der Bezugszahl 22 bezeichnet.
Das Gehäuse 10 weist einen Halter 24 auf, der
zum Halten in eine Ausnehmung 26 des Hörers 12 eingreift.
Wie insbesondere den 1 und 4
zu entnehmen ist, hintergreift der Halter 24 dazu eine Hinterschneidung
28 der Ausnehmung 26. Dadurch ist der Hörer 12 an
dem Gehäuse 10 selbst dann gehalten, wenn das Gehäuse an einer
senkrechten Wand montiert ist.
In an dem Gehäuse 10 gehaltenen Zustand liegen seitliche
Anschläge 30, 32 der Ausnehmung 26 des Hörers
12 an seitlichen Anschlägen 34, 36 des Halters
24 an. Ferner liegt ein zentraler Anschlag 38 der Ausnehmung
26 des Hörers 12 an einem zentralen Anschlag 40
des Halters 24 an. Der Halter 24 ist in der Ansicht nach den
2 und 5 konisch ausgestaltet.
Mit anderen Worten sind die Anschläge 34 und 36 schräg
angestellt. Das gleiche gilt für die Anschläge 30 und
32. Dadurch wird ein Zentrierungseffekt beim Aufsetzen des Hörers
12 auf den Halter 24 erzielt.
Da darüber hinaus die Konturen der Ausnehmung 26 einerseits
und des Halters 24 andererseits zueinander komplementär sind und der
Halter 24 mithin in die Ausnehmung 26 „paßt", ist
eine besonders verläßliche Halterung gegeben.
Insbesondere tragen die Anschläge 30, 32,
34 und 36 dazu bei, ein Verschwenken des Hörers
12 um die Hinterschneidung 28 herum zu unterbinden.
Wegen der Anschläge 38 und 40 wird der Hörer
12 mit einem Abstand S von dem Gehäuse 10 gehalten. Dadurch
können Schallwellen ungehindert das Mikrophon erreichen bzw. von dem Lautsprecher
abgestrahlt werden, auch wenn der Hörer 12 an der Station
10 gehalten ist. Darüber hinaus bietet der Abstand S Raum für
eine Abdeckung auf der Vorderseite des Gehäuses 10, beispielsweise
zu Dekorationszwecken.
Der Halter 24 sowie die komplementär dazu ausgestaltete
Ausnehmung 26 sind länglich. Der Halter 24 ist in der Darstellung
nach den 2 und 5 prismatisch.
Dadurch wird insbesondere ein ansprechender optischer Gesamteindruck erzielt.
Die in der obigen Beschreibung, den Ansprüchen sowie der Zeichnung
offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebigen
Kombinationen für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen
wesentlich sein.