Die Erfindung betrifft eine Neutralisationseinrichtung für Kondenswasser
aus einem Heizgerät nach dem Oberbegriff des Schutzanspruches 1.
Heizgeräte arbeiten häufig als so genannte Brennwertgeräte.
Dabei werden die Verbrennungsabgase bis unter den Taupunkt abgekühlt, um die
latent enthaltene Kondensationswärme des Wasserdampfes auszunutzen. Es entsteht
saures Kondenswasser, das in einer nachgeschalteten Neutralisationseinrichtung behandelt
werden muss, bevor es in die Kanalisation gelangt. In der Regel erfolgt daher eine
Anhebung der pH-Werte des Kondenswassers durch Zugabe von Laugen oder beim Durchströmen
einer Schüttung mit basischem Granulat. Schwebstoffe, insbesondere Korrosionsprodukte
aus Wärmetauschern, setzen die Oberfläche des Granulates im Laufe der
Zeit zu und führen zu Ablagerungen in der Granulatschüttung. Weil dadurch
die Wirksamkeit des Granulates im Laufe der Zeit nachlässt, sind regelmäßige
Wartungsintervalle erforderlich. Dabei wird die gesamte Neutralisationseinrichtung
gereinigt und das Granulat ausgetauscht.
Eine gattungsgemäße Neutralisationseinrichtung ist zum Beispiel
aus der DE 296 08 311 U1 bekannt
und besteht im Wesentlichen aus einem Gehäuse mit einer Sammelkammer für
behandeltes Kondenswasser, einem Raum zur Aufnahme einer Pumpe mit Regeleinrichtung,
einem Zulauf sowie einem Ablauf. Die Pumpe befindet sich in einem von der Sammelkammer
abgetrennten Raum des Außengehäuses und fördert das behandelte Kondenswasser
aus der Sammelkammer in die Kanalisation. Damit ist die Neutralisationseinrichtung
unabhängig von örtlichen Verhältnissen im Aufstellraum einsetzbar.
Sie bildet in der Regel eine selbständig arbeitende Einheit, die allerdings
auch mit der Regeleinrichtung des Heizkessels verbunden sein kann, um beispielsweise
die Funktionsbereitschaft zu überwachen. Dann wird ein überhöhter
Flüssigkeitsstand bzw. ein Ausfall der Pumpe am Heizkessel angezeigt oder führt
sogar zum Abschalten des Brenners, um den Kondenswasseranfall zu stoppen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, Aufbau und Funktion einer
Neutralisationseinrichtung für Kondenswasser aus einem Heizgerät zu optimieren.
Erfindungsgemäß wird dies mit den Merkmalen des Patentanspruches
1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
Erfindungsgemäß weist die Neutralisationseinrichtung eine
Granulatkammer auf, in der sich eine lose Granulatschüttung befindet. Weiterhin
erfindungsgemäß ist in der Granulatkammer ein Rührer angeordnet,
der das Granulat zumindest teilweise zumindest zeitweise durchmischt. Die Granulatkammer
weist einen Zulauf, durch den das Kondenswasser in diese einströmt und einen
Aublauf, durch den das Kondenswasser aus der Granulatkammer abläuft, auf. Der
Ablauf weist vorzugsweise einen Filter/Sieb auf, mit dem verhindert wird, dass das
Granulat die Granulatkammer verlässt und mit dem sichergestellt wird, dass
das Kondenswasser das Granulat hinreichend für dessen Neutralisation durchströmt.
Die Granulatkammer ist vorzugsweise so geformt, dass das Granulat beim Mischen von
selbst in den Einflussbereich des Rührers nachrutscht. Besonders eine wannenartige
oder V-förmige Bodenform hat sich als vorteilhaft erwiesen. Vorzugsweise besitzt
die Granulatkammer einen schrägen Boden, wobei sich eine geringe Schütthöhe
im Bereich des Ablauflaufs und eine höhere Schütthöhe im Bereich
des Zulaufs befindet. Vorzugsweise wird die Neutralisationseinrichtung so betrieben,
dass die Granulatschüttung immer von Kondenswasser bedeckt ist. Dadurch wird
ein Verklumpen des Granulats vermieden. Das Mischen der Schüttung mit dem Rüher
erfolgt mehrmals pro Stunde. Vorzugsweise werden die Rührintervalle in Abhängigkeit
von der Kondenswassermenge vorgenommen und betragen 1–20 mal, vorzugsweise
2–5 mal pro Liter Kondenswasser und Stunde. Die Länge des Rührintervalls
beträgt vorzugsweise zwischen 10 und 60 Sekunden, besonders bevorzugt zwischen
20–30 Sekunden.
Weiterhin weist die Neutralisationseinrichtung eine Sammelkammer auf,
die das Kondenswasser aufnimmt, das durch die Granulatschüttung geflossen ist.
Dies Sammelkammer weist einen Ablauf auf, der mit der Kanalisation verbunden ist.
Falls nötig kann das Wasser in die Kanalisation gepumpt werden. Dafür
weist die Sammelkammer vorzugsweise eine Füllstandsmessung auf, die eine Pumpe
bei einem gewissen Füllstand aktiviert bzw. wieder abschaltet.
Die vorzugsweise vorhandene Pumpe ist vorzugsweise in einem separaten
Raum innerhalb der Neutralisationseinrichtung angeordnet. In diesem Raum befindet
sich vorzugsweise auch der Antrieb des Rührers.
Mit der Erfindung wird eine Neutralisationseinrichtung für Kondenswasser
aus einem Heizgerät im Hinblick auf Aufbau und Funktion optimiert. Die Wirksamkeit
des Granulates bleibt durch das regelmäßige Rührens des Granulats
in der Granulatkammer und Aufwirbeln der Ablagerungen in der Granulatschüttung
über einen längeren Zeitraum als bisher erhalten. Damit vergrößern
sich auch die regelmäßigen Wartungsintervalle und es verringern sich dadurch
wiederum die Betriebskosten.
Die Zeichnung stellt ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dar.
Eine Neutralisationseinrichtung für Kondenswasser aus einem Heizgerät
zeigt:
1: im Längsschnitt in der Seitenansicht und
2: in der Draufsicht ohne Deckel.
Die Neutralisationseinrichtung besteht aus einem Gehäuse
1 mit einer Granulatkammer 2 zur Aufnahme einer losen Schüttung
von neutralisationswirksamem Granulat 9, einer nachgeschalteten Sammelkammer
3 für Kondenswasser sowie einem abgeteilten Raum 4 zur Aufnahme
von der Pumpe 5 bzw. des Antriebs 10 des Rührers
14. Die Granulatkammer weist einen Zulauf 7 und einen Ablauf
12, der in der Wand 11 angeordnet ist auf. Im Bereich des Ablaufs
12 ist ein Sieb 8 angeordnet, das verhindert, dass Granulat in
die Sammelkammer gelangt und das bewirkt, dass das Kondenswasser die Granulatschüttung
durchströmt. Der Rührer 14 durchmischt das Granulat
9 in regelmäßigen Abständen, wodurch dessen Verklumpung
vermieden und Ablagerungen darauf aufgewirbelt und ausgeschwämmt werden. Der
Rührer wird über die Elektronik 13 gesteuert. Die Pumpe
5 dient zum füllstandsabhängigen Entleeren der Sammelkammer
3 und wird über die Niveausonden 6 und die Elektronik
13 gesteuert.
Über die Zulaufleitung 7 gelangt das Kondenswasser in
die Granulatkammer, durchströmt diese, und läuft über den Ablauf
zunächst in die Sammelkammer 3. Von dort wird es füllstandsabhängig
von der Pumpe 5 via der Rohrleitung 14 in die Kanalisation gepumpt.
Die Neutralisationsvorrichtung wird möglichst so betrieben, dass das Granulat
9 immer mit Flüssigkeit bedeckt ist. Dies wird durch die Füllstandshöhe
in der Sammelkammer erreicht.