Die Erfindung betrifft eine Luftdüsenspinnvorrichtung mit einem
in einem spindelförmigen Bauteil angeordneten Fadenabzugskanal zum Abziehen
eines Fadens aus einer Wirbelkammer.
Eine Luftdüsenspinnvorrichtung dieser Art ist durch die
DE 10 2004 044 345 A1 Stand
der Technik. Während des Spinnvorganges wird ein Stapelfaserverband in einem
vorgeordneten Streckwerk zu einem Faserbändchen verzogen, dem in der Luftdüsenspinnvorrichtung
dann die Spinndrehung erteilt wird. Hierzu wird das Faserbändchen durch einen
Faserzuführkanal der Luftdüsenspinnvorrichtung zunächst in eine Wirbelkammer
geführt, der eine Fluideinrichtung zum Erzeugen einer Wirbelströmung um
eine Einlassöffnung eines Fadenabzugskanals herum zugeordnet ist. Dabei werden
zunächst die vorderen Enden der im Faserbändchen gehaltenen Fasern in
den Fadenabzugskanal geführt, während hintere freie Faserenden abgespreizt,
von der Wirbelströmung erfasst und um die sich bereits in der Eintrittsöffnung
des Fadenabzugskanals befindlichen, also eingebundenen vorderen Enden herumgedreht
werden, wodurch ein Faden mit weitgehend echter Drehung erzeugt wird.
Wenn aus irgendeinem Grund das noch sehr schwache und ungedrehte Faserbändchen
oder der ersponnene Faden bricht, muss ein Ansetzvorgang stattfinden. Bei dem genannten
Stand der Technik ist vorgesehen, den besonders kritischen Bereich zwischen dem
Faserzuführkanal und der Eintrittsöffnung des Fadenabzugskanals bei einer
Unterbrechung des Spinnvorganges zu reinigen, bevor der Ansetzvorgang durchgeführt
wird. Hierzu ist vorgesehen, ein den Fadenabzugskanal enthaltendes spindelförmiges
Bauteil vom Faserzuführkanal wegzubewegen und durch mehrere Druckluftkanäle
den Bereich der Eintrittsöffnung des Fadenabzugskanals pneumatisch zu reinigen.
Auf Grund der Tatsache, dass der Faserzuführkanal oftmals einen
größeren freien Querschnitt aufweist als die Eintrittsöffnung des
Fadenabzugskanals, kann es vorkommen, dass Faserbatzen, beispielsweise aus unverzogenem
Fasermaterial, durch den Faserzuführkanal in die Wirbelkammer gelangen und
in der Eintrittsöffnung des Fadenabzugskanals hängen bleiben. Ein derartiger
Faserbatzen kann im Fadenabzugskanal wie ein Pfropfen festsitzen. Die Kräfte
der Druckluftströmung bei der bekannten pneumatischen Reinigung reichen oftmals
nicht aus, um den Faserbatzen entgegen der Spinnrichtung aus dem Fadenabzugskanal
herauszudrücken. Ein derartiger Faserbatzen führt natürlich zu einem
Fadenbruch und kann nur durch aufwändige Sondermanipulationen entfernt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, diesen Nachteil zu vermeiden
und für eine Luftdüsenspinnvorrichtung der eingangs genannten Art eine
verbesserte Möglichkeit zu schaffen, wie der Fadenabzugskanal gereinigt werden
kann.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass dem Fadenabzugskanal ein
Draht zugeordnet ist, der relativ zum spindelförmigen Bauteil bewegbar ist.
Der in dem Fadenabzugskanal bewegbare Draht reinigt dabei den Fadenabzugskanal
mechanisch. Dabei lassen sich auch festsitzende Faserbatzen aus dem Fadenabzugskanal
herausstoßen, die rein pneumatisch nicht entfernbar wären. Auch mit einem
sehr dünnen Draht, der ja an den Durchmesser des Fadenabzugskanals angepasst
sein muss, lassen sich relativ hohe Druckkräfte auf einen festsitzenden Faserbatzen
ausüben, da der dünne Draht in dem Fadenabzugskanal geführt wird
und dadurch nicht wegknicken kann. Auch ein sehr dünner Draht weist unter Druckbelastung
eine hohe Steifigkeit gegen Knicken auf, wenn er in einer engen Bohrung geführt
wird. Es kann vorgesehen sein, den Draht in weiteren Führungskanälen zu
führen, von denen ein Führungskanal in einem spitzen Winkel in den Fadenabzugskanal
münden kann. Hierdurch kann gewährleistet werden, dass der Draht im Wesentlichen
auf seiner gesamten Länge geführt wird und nicht wegknicken kann.
Es ist vorteilhaft, wenn der Draht entgegen der Abzugsrichtung des
Fadens durch die Eintrittsöffnung des Fadenabzugkanals bewegbar ist. Hierbei
kann der Draht durch ein ihm zugeordnetes Antriebselement bewegbar sein. Das Antriebselement
für den Draht kann bevorzugt pneumatisch betätigt werden.
Es kann vorgesehen sein, dass der Draht zum Reinigen des Fadenabzugskanals
an einem Anspinnroboter angeordnet ist, der, im Falle einer Unterbrechung des Spinnvorganges,
die Reinigung der Luftdüsenspinnvorrichtung und anschließend den Ansetzvorgang
durchführt. Der Anspinnroboter kann dabei in Form eines entlang der Spinnmaschine
verfahrbaren Wartungswagens ausgebildet sein, der jeweils derjenigen Luftdüsenspinnvorrichtung
zugestellt wird, bei der eine Störung aufgetreten ist. Der Draht mit dem ihm
zugeordneten Antriebselement kann dabei an einem derartigen Wartungswagen befestigt
sein und zum Zwecke der Reinigung dem Fadenabzugskanal zugestellt werden.
In einer anderen Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein,
dass in jeder Luftdüsenspinnvorrichtung ein Draht zum Reinigen des Fadenabzugskanals
enthalten ist. Dem Draht kann dabei wiederum ein Antriebselement zugeordnet sein,
um den Draht relativ zum Fadenabzugskanal zu bewegen. Es kann jedoch
auch vorteilhaft sein, dass der Draht ortsfest in der Luftdüsenspinnvorrichtung
angeordnet ist, und dass das spindelförmige Bauteil parallel zum Fadenabzugskanal
verschiebbar ist. Ein ohnehin vorgesehenes Wegbewegen des spindelförmigen Bauteils
von dem Faserzuführkanal kann hierbei vorteilhaft zum mechanischen Reinigen
des Fadenabzugskanals genutzt werden. Durch die Bewegung des spindelförmigen
Bauteils verschiebt sich der ortsfest gehaltene Draht im spindelförmigen Bauteil
und durchstößt den Fadenabzugskanal im Bereich der Eintrittsöffnung
entgegen der Abzugsrichtung des Fadens. Ein in der Eintrittsöffnung festsitzender
Faserbatzen wird dadurch entfernt. Es kann dabei vorteilhaft sein, dass der Draht
in einem in einem spitzen Winkel in den Fadenabzugskanal mündenden Führungskanal
geführt ist.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung einiger Ausführungsbeispiele.
Es zeigen:
1 einen Axialschnitt einer stark vergrößerten
Luftdüsenspinnvorrichtung bei Betrieb,
2 die gleiche Luftdüsenspinnvorrichtung wie
1 in gleicher Ansicht im Außerbetriebszustand,
3 eine Variante eines spindelförmigen Bauteils
für eine Luftdüsenspinnvorrichtung in dem ein Draht mit einem separaten
Antriebselement angeordnet ist,
4 eine Variante eines spindelförmigen Bauteils
für eine Luftdüsenspinnvorrichtung, dem ein zugeordneter Draht zum Reinigen
von außerhalb der Luftdüsenspinnvorrichtung zugestellt wird.
Die in 1 dargestellte Luftdüsenspinnvorrichtung
1 dient dem Herstellen eines gesponnenen Fadens 2 aus einem dünnen
Faserbändchen 3 aus Stapelfasern. Der Luftdüsenspinnvorrichtung
1 ist ein Streckwerk 4 vorgeordnet, dass das dünne Faserbändchen
3 aus einem Stapelfaserverband 5 erzeugt und an die Luftdüsenspinnvorrichtung
1 liefert.
Der zu verspinnende Stapelfaserverband 5 wird im Streckwerk
4 in Verzugsrichtung A zugeführt und in bekannter Weise bis zu einer
gewünschten Feinheit verzogen. Das nur teilweise dargestellte Streckwerk
4 ist vorzugsweise ein Vier-Zylinder-Streckwerk und enthält somit
insgesamt vier Walzenpaare, die jeweils eine angetriebene Unterwalze und eine als
Druckwalze ausgebildete Oberwalze aufweisen. Dargestellt ist lediglich das die Verzugszone
des Streckwerks 4 begrenzende Lieferwalzenpaar 6, 7.
Im Anschluss an das Streckwerk 4 liegt dann ein dünnes Faserbändchen
3 vor, welches verstreckt und noch ungedreht ist.
Der Luftdüsenspinnvorrichtung 1 wird das Faserbändchen
3 über einen Faserzuführkanal 8 zugeführt. Es folgt
eine so genannte Wirbelkammer 9, in der dem Faserbändchen
3 die Spinndrehung erteilt wird, so dass der gesponnene Faden
2 entsteht, der durch einen Fadenabzugskanal 10 in Abzugsrichtung
B abgezogen und einer nicht dargestellten Aufspuleinrichtung zugeführt wird.
Der Fadenabzugskanal 10 ist in einem spindelförmigen,
bei Betrieb stationären Bauteil 11 angeordnet, das aus einem Grundkörper
12 und einer Spitze 13 bestehen kann. Der Fadenabzugskanal
10 weist eine in der Spitze 13 angeordnete Eintrittsöffnung
14 für den entstehenden Faden 2 auf.
Eine Fluideinrichtung erzeugt während des Spinnvorganges in der
Wirbelkammer 9 durch Einblasen von Druckluft durch tangential in die Wirbelkammer
9 mündende Druckluftdüsen 15 eine Wirbelströmung.
Die aus den Druckluftdüsen 15 austretende Druckluft wird durch einen
Abluftkanal 16 abgeführt, wobei dieser einen ringförmigen Querschnitt
um das spindelförmigen Bauteil 11 herum aufweist, das den Fadenabzugskanal
10 enthält. Der Abluftkanal 16 ist hierzu in nicht dargestellter
Weise mit einer Unterdruckquelle verbunden.
Im Bereich der Wirbelkammer 9 ist als Drallsperre eine Kante
einer Faserführungsfläche 17 angeordnet, die leicht exzentrisch
zum Fadenabzugskanal 10 im Bereich von dessen Eintrittsöffnung
14 angeordnet ist.
In der Luftdüsenspinnvorrichtung 1 werden die zu verspinnenden
Fasern einerseits im Faserbändchen 3 gehalten, und so vom Faserzuführkanal
8 im Wesentlichen ohne Drehungserteilung in den Fadenabzugskanal
10 geführt. Andererseits sind die Fasern in dem Bereich zwischen dem
Faserzuführkanal 8 und dem Fadenabzugskanal 10 der Wirkung
der Wirbelströmung ausgesetzt. Durch diese werden die Fasern oder mindestens
ihre Endbereiche von der Eintrittsöffnung 14 des Fadenabzugskanals
radial weggetrieben. Die mit der beschriebenen Luftdüsenspinnvorrichtung
1 hergestellten Fäden 2 zeigen daher einen Kern von im Wesentlichen
in Fadenlängsrichtung verlaufenden Fasern oder Faserbereichen ohne wesentliche
Drehung und einen äußeren Bereich, in welchem die Fasern oder Faserbereiche
um den Kern herumgedreht sind. Eine Luftdüsenspinnvorrichtung 1 dieser
Art erlaubt sehr hohe Spinngeschwindigkeiten, die in der Größenordnung
zwischen 300 und 600 m/min liegen.
Die aus den Druckluftdüsen 15 in die Wirbelkammer
9 austretende Druckluft wird der Luftdüsenspinnvorrichtung
1 bei Betrieb über einen Druckluftkanal 18 in Zuführrichtung
C zugeführt. Vom Druckluftkanal 18 gelangt die Druckluft zunächst
in einen die Wirbelkammer 9 umgebenden Ringkanal 19, an welchen
die genannten Druckluftdüsen 15 direkt angeschlossen sind.
Es kann nun vorkommen, dass mit dem Faserbändchen 3
ein Faserbatzen in die Wirbelkammer 9 hinein transportiert wird. Ein Faserbatzen
kann beispielsweise entstehen, wenn der Stapelfaserverband 5 im Streckwerk
4 nicht ordnungsgemäß verzogen wurde. Auf Grund des Querschnitts
des Faserzuführkanals 8 kann ein solcher Faserbatzen bis in die Wirbelkammer
9 gelangen. Der Querschnitt der Eintrittsöffnung 4 des Fadenabzugskanal
10 ist jedoch wesentlich geringer als der Querschnitt des Faserzuführkanals
8. Der Faserbatzen bleibt in der Eintrittsöffnung 14 des
Fadenabzugskanals 10 hängen und verstopft den Fadenabzugskanal
10. Es kommt zu einem Bruch des ersponnenen Fadens 2 und zu einer
Unterbrechung des Spinnvorgangs.
Bevor der Spinnvorgang wieder in Gang gesetzt werden kann, ist es
erforderlich, die Luftdüsenspinnvorrichtung 1 und insbesondere den
Fadenabzugskanal 10 zu reinigen. In 2 ist
die Luftdüsenspinnvorrichtung 1 während eines solchen Reinigungsvorganges
dargestellt.
Hierzu ist dem Fadenabzugskanal 10 ein Draht 20
zugeordnet, der relativ zum spindelförmigen Bauteil 11 bewegbar ist.
Der Draht 20 ist entgegen der Spinnrichtung bzw. der Abzugsrichtung B des
Fadens 2 durch den Fadenabzugskanal 10 und seine Eintrittsöffnung
14 bewegbar und kann dadurch einen dort festsitzenden Faserbatzen herausstoßen.
Auf Grund des sehr geringen Abstandes der Spitze 13 des spindelförmigen
Bauteils 11 zu dem Faserzuführkanal 8 im Betriebszustand,
der beispielsweise etwa 0,5 mm betragen kann, ist vorgesehen, das spindelförmige
Bauteil 11 wie in 2 dargestellt, vom Faserzuführkanal
8 wegzubewegen. Hierdurch wird um die Spitze 13 herum mehr Freiraum
geschaffen, so dass Verschmutzungen entfernt werden können. Während des
Reinigungsvorganges sind üblicherweise alle Antriebe des Streckwerks
4 und der nicht dargestellten Aufspuleinrichtung abgeschaltet. Außerdem
wird die die Wirbelkammer 9 speisende Druckluft im Druckluftkanal
18 abgeschaltet. Zusätzlich kann die Oberwalze 7 des Lieferwalzenpaares
6, 7 von der Unterwalze 6 abgehoben sein.
Das spindelförmige Bauteil 11 ist beweglich in einem
Gehäuse 21 der Luftdüsenspinnvorrichtung 1 angeordnet.
Das spindelförmige Bauteil 11 enthält bevorzugt ein kolbenartiges
Bauteil 22, dem eine Feder 23 zugeordnet ist. Die Feder hält
das spindelförmige Bauteil 11 in seiner Betriebsposition fixiert.
Zum Wegbewegen wird nun ein um das spindelförmige Bauteil 11 angeordneter
Ringkanal 24 über eine Zuleitung 25 mit Druckluft beaufschlagt.
Die in Pfeilrichtung D in der Zuleitung 25 zugeführte Druckluft drückt
das kolbenartige Bauteil 22 gegen die Feder 23, die dadurch zusammengedrückt
wird. Das spindelförmige Bauteil 11 bewegt sich dadurch in der in
2 gezeigten Ansicht nach oben. Zum Rückbewegen
des spindelförmigen Bauteils 11 nach dem Reinigungsvorgang braucht
lediglich die Druckluft in der Zuleitung 25 abgeschaltet werden, und das
spindelförmige Bauteil wird von der Feder 23 wieder in seine Betriebsposition
zurückgeschoben.
Der Draht 20 zum Reinigen des Fadenabzugskanal
10 ist über eine Halterung 26 ortsfest an dem Gehäuse
21 der Luftdüsenspinnnvorrichtung 1 angeordnet. Die Halterung
26 ragt in den Grundkörper 12 des spindelförmigen Bauteil
11 hinein und positioniert den Draht 20 vor einem in dem Grundkörper
12 angeordneten Führungskanal 27, der parallel zum Fadenabzugskanal
10 verläuft. Der Führungskanal 27 wird durch einen Führungskanal
28 in der Spitze 13 des spindelförmigen Bauteils
11 fortgesetzt. Der Führungskanal 28 mündet in den Fadenabzugskanal
10 und ist zumindest in seinem Mündungsbereich in einem spitzen Winkel
zum Fadenabzugskanal 10 angeordnet.
Die Länge des Drahtes 20 ist so bemessen, dass der Draht
in dem in 1 dargestellten Betriebszustand nicht in
den Fadenabzugskanal 10 hineinragt. Das Ende des Drahtes 20 ist
vollständig im Führungskanal 28 aufgenommen. Durch die Bewegung
des spindelförmigen Bauteils 11 in die in 2
dargestellte Position schiebt sich der Draht aus dem Führungskanal
28 heraus und dringt in den Fadenabzugskanal 10 ein. Im weiteren
Verlauf der Bewegung des spindelförmigen Bauteils 11 durchstößt
der ortsfest in der Halterung 26 gehaltene Draht 20 die Eintrittsöffnung
14 des Fadenabzugskanals 10 entgegen der Abzugsrichtung B des
Fadens 2. Ein in der Eintrittsöffnung 14 festsitzender Faserbatzen
wird hierdurch gelöst und herausgestoßen, so dass er durch den Abluftkanal
16 abgesaugt werden kann.
Der Durchmesser der Führungskanäle 27 und
28 ist an den Außendurchmesser des Drahtes 20 angepasst,
so dass der Draht 20 nur geringes Spiel hat. Die Führungskanäle
27 und 28 sind vorteilhafterweise so angeordnet, dass der Draht
im Wesentlichen auf seiner gesamten Länge geführt ist. Hierdurch wird
verhindert, dass der Draht durch die Druckbelastung beim Herausdrücken eines
Faserbatzens wegknickt und dadurch beschädigt wird.
Zur Unterstützung der Reinigung können in bekannter Weise
weitere Kanäle vorgesehen sein, über die Druckluft in das Innere der Luftdüsenspinnvorrichtung
1 eingeblasen werden kann. Es kann beispielsweise ein weiterer, an eine
Zuleitung 29 angeschlossener und das spindelförmige Bauteil
11 umgebender Ringkanal 30 vorgesehen sein, durch den eine Druckluftströmung
außen um die Spitze 13 des spindelförmigen Bauteils
11 erzeugt werden kann. Des Weiteren kann im Inneren des spindelförmigen
Bauteils 11 ein Injektionskanal 31 vorgesehen sein, der über
einen Zwischenkanal 32 mit dem Ringkanal 30 in Verbindung steht.
Der Injektionskanal 31 kann die Reinigung unterstützen, dient jedoch
hauptsächlich einem nachfolgenden Ansetzvorgang, bei dem ein anzuspinnendes
Fadenende in nicht dargestellter Weise entgegen der betriebsmäßigen Abzugsrichtung
B des Fadens 2 durch die Luftdüsenspinnvorrichtung 1 zum
Streckwerk 4 zurückgeführt und mit dem Stapelfaserverband
5 verbunden wird.
In 3 ist ein spindelförmiges Bauteil
311 dargestellt, das beispielsweise für eine Luftdüsenspinnvorrichtung
1 gemäß der 1 und 2
eingesetzt werden kann. Das spindelförmige Bauteil 311 enthält
wiederum einen Fadenabzugskanal 10 und einen in Führungskanälen
327, 328 geführten Draht 320. Der Draht
320 ist durch ein ihm zugeordnetes Antriebselement 33 bewegbar.
Das Antriebselement 33 besteht aus einem über eine Zuleitung
35 mit Druckluft beaufschlagbaren Kolben 34. Dem Kolben
34 ist als Rückstellelement eine Feder 36zugeordnet. Der
Draht 320 ist bei dieser Ausgestaltung von der Bewegung des spindelförmigen
Bauteils 311 unabhängig bewegbar. Durch Beaufschlagung der Zuleitung
mit Druckluft wird der Draht 320 entgegen der Abzugsrichtung B des Fadens
2 durch die Eintrittsöffnung 14 des Fadenabzugskanals
10 bewegt. Nach Abschalten der Druckluft in der Zuleitung 25 drückt
die Feder 36 den Kolben 34 in seine Ausgangslage zurück und
zieht den Draht 320 in den Führungskanal 328 zurück.
In 4 ist eine anders gestaltete Luftdüsenspinnvorrichtung
1 mit einem spindelförmigen Bauteil 411 teilweise dargestellt.
Das spindelförmige Bauteil 411 enthält wiederum einen Fadenabzugskanal
10 zum Abziehen eines gesponnenen Fadens 2. Allerdings ist bei
der Luftdüsenspinnvorrichtung 1 nach 4
kein Draht zum Reinigen des Fadenabzugskanals 10 im Inneren des Gehäuses
21 angeordnet. Es ist stattdessen eine separate Baugruppe 37 vorgesehen,
die einen Draht 420 enthält und die bei einer Unterbrechung des Spinnvorganges
einer Austrittsöffnung 38 des Fadenabzugskanals 10 zugestellt
werden kann. Die Baugruppe 37 enthält ein Antriebselement
39, das in Drehrichtung E bewegbar ist. Der Draht 420 ist auf
einer zylindrischen Außenkontur 40 des Antriebselementes
39 aufgewickelt und mit seinem Ende 41 am Antriebselement
39 fixiert. Das andere Ende des Drahtes 420 ist in einem an den
Drahtdurchmesser angepassten Führungskanal 42 geführt, so dass
der Draht 420 unter Belastung nicht wegknicken kann. Für den Reinigungsvorgang
des Fadenabzugskanals 10 wird nun die Baugruppe 37 mit dem Führungskanal
42 der Austrittsöffnung 38 des Fadenabzugskanals
10 zugestellt. Durch die Bewegung des Antriebselementes in Drehrichtung
E schiebt sich der Draht 420 aus dem Führungskanal 42 in
den Fadenabzugskanal 10. Der Draht 420 kann so weit durch den
Fadenabzugskanal 10 des spindelförmigen Bauteils 411 geschoben
werden, dass der Draht entgegen der Abzugsrichtung B des Fadens 2 durch
eine – hier nicht mehr dargestellte – Eintrittsöffnung
14 des Fadenabzugskanals 10 hindurchtritt und dort eventuell festsitzende
Faserbatzen herausstößt.
Es kann dabei vorgesehen sein, dass für jede Luftdüsenspinnvorrichtung
1 an einer Spinnmaschine eine eigene Baugruppe 37 vorhanden ist,
die dem spindelförmigen Bauteil 411 zustellbar ist. Alternativ kann
doch genauso gut vorgesehen sein, die Baugruppe 37 an einem entlang der
Spinnmaschine verfahrbaren Wartungswagen anzuordnen, der im Falle einer Betriebsstörung
der entsprechenden Luftdüsenspinnvorrichtung 1 zugestellt wird und
dort unterschiedliche Service-Arbeiten durchführen kann. Neben einem Reinigen
des Fadenabzugskanals 10 wird ein derartiger Wartungswagen auch Einrichtungen
zum Wiederingangsetzen des Spinnvorganges an der Luftdüsenspinnvorrichtung
1 enthalten.