Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Einbringen eines Tiefloches in ein zu bearbeitendes Material (15), wobei zunächst mit Hilfe eines Pilotbohrers (6) mit einem Schaft und einem Kopfabschnitt, wobei der Kopfabschnitt an einer Stirnfläche eine kegelförmige Hauptschneide (4) und zwei spiralförmig an der Außenseite des Kopfabschnitts verlaufende Spannuten (7) aufweist, eine rotationssymmetrische Ausnehmung in das zu bearbeitende Material (15) eingebracht wird und anschließend mit Hilfe eines Tieflochbohrers das einzubringende Tiefloch in den Grund der rotationssymmetrischen Ausnehmung gebohrt wird. Um ein Verfahren zum Einbringen eines Tieflochs bereitzustellen, mit dessen Hilfe der Verschleiß am Tieflochbohrer deutlich reduziert werden kann und zudem jegliche Kräfte weniger abrupt in das Werkstück übertragen werden, wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß der Pilotbohrer (6) einen Spitzenwinkel aufweist, der größer als der Spitzenwinkel des Tieflochbohrers ist.
Beschreibung[de]
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Einbringen eines
Tieflochs sowie einen Pilotbohrer hierfür.
Insbesondere beim handgeführten Bohren, jedoch auch bei Verwendung
von extrem langen und daher instabilen Tieflochbohrern ist es häufig üblich,
zunächst mit Hilfe eines Pilotbohrers eine Ausnehmung bzw. eine Sackbohrung
geringer Tiefe in das Material einzubringen. In einem nächsten Arbeitsschritt
wird dann der eigentliche Tieflochbohrer exakt auf der Ausnehmung positioniert,
so daß die mit Hilfe des Pilotbohrers eingebrachte Sackbohrung den nachfolgenden
Tieflochbohrer zentriert und/oder pilotiert. Beim Pilotieren wird mit Hilfe des
Pilotbohrers ein Sackloch in das zu bearbeitende Material eingebracht. Der Pilotbohrer
hat dabei einen geringfügig größeren Bohrdurchmesser als der nachfolgende
Tieflochbohrer. Anderenfalls würde der Tieflochbohrer beim Eindringen in das
Sackloch an den stirnseitigen Ecken der Hauptschneide extrem belastet, was zu einem
erhöhten Verschleiß des Tieflochbohrers führt.
Nachteil dieses Verfahrens ist jedoch, daß nach dem Einbringen
des Tieflochs aufgrund des Pilotbohreres mit größerem Bohrdurchmesser
im oberen Bereich ein Absatz verbleibt, der durch die Bohrtiefe des Pilotbohrers
festgelegt wird.
In Fällen, in denen ein solcher Absatz im Tiefloch nicht erwünscht
ist, wird mit Hilfe des Pilotbohrers lediglich eine Art Ausnehmung in das zu bearbeitende
Material eingebracht. Der Pilotbohrer setzt beim Bohren nur kurz auf der Materialoberfläche
auf, ohne nennenswert in das Material einzudringen. Die umfangsseitigen Nebenschneiden
des Pilotbohrers kommen beim Einbringen einer solchen Ausnehmung nicht mit dem Material
in Kontakt. Die Ausnehmung, die im wesentlichen ein direktes Abbild der im allgemeinen
kegelförmigen Bohrspitze des Pilotbohrers ist, reicht jedoch aus, um den nachfolgenden
Tieflochbohrer zu zentrieren.
Typische Tieflochbohrer haben einen Spitzenwinkel von etwa 130 bis
140° und einen relativ dicken Kernbereich von etwa 25–40% des Durchmessers
des Bohrers. Neuere Versuchsergebnisse haben gezeigt, daß ein Spitzenwinkel
von etwa 140° die besten Ergebnisse erzielt. Im Bereich des Kernbereichs ist
der Spitzenwinkel flacher, meist liegt er dort bei 160°. Die Geometrie des
Tieflochbohrers ist auf den eigentlichen Bohrvorgang des Tieflochs optimiert. Dabei
wird insbesondere auf eine optimale Spanbildung und Spanabführung Wert gelegt.
Als Pilotbohrer wird üblicherweise ein Bohrer mit im wesentlichen
der gleichen Spitzengeometrie wie der Tieflochbohrer verwendet, wobei der Pilotbohrer
einen etwas größeren Bohrdurchmesser hat und natürlich viel kürzer
und damit steifer ist, so daß mit dem Pilotbohrer in einfacher Weise eine entsprechende
zentrierende oder pilotierende Ausnehmung in das zu bearbeitende Material eingebracht
werden kann. Im wesentlichen ergibt sich dann die in 1
gezeigte Situation. Dargestellt ist der Tieflochbohrer 1, der gerade in
die von dem Pilotbohrer (nicht gezeigt) in das zu bearbeitende Material
15 eingebrachte Sackbohrung 2 eintaucht. Die Sackbohrung
2 hat einen Durchmesser, der etwas größer ist als der Durchmesser
des Tieflochbohrers 1, wie deutlich in 1 zu
erkennen ist. Die Kontur des Sackloches 2 gibt im wesentlichen die Spitzengeometrie
des Pilotbohrers wieder. Der Spitzenwinkel &agr; beträgt typischerweise etwa
140°. Ein Kernbereich 3, der etwa 25–40% des Bohrerdurchmessers
bzw. Sacklochdurchmessers ausmacht, hat einen flacheren Spitzenwinkel &bgr; von
ca. 160°. Der Tieflochbohrer 1 hat im wesentlichen die gleiche Spitzengeometrie.
Der Grund des Sacklochs 2 hat somit im wesentlichen eine
Kegelform, wobei die Kegelspitze im Kernbereich 3 etwas abgeflacht ist.
Deutlich zu erkennen ist, daß im Querschnitt die Kegelform des Sackloches
2 nahezu parallel zu der Hauptschneide 4 des Tieflochbohrers verläuft.
Beim Einbringen des Tieflochbohrers 1 in das Sackloch
2 in Vorschubrichtung 18 wird der Tieflochbohrer 1 aufgrund
der nahezu völligen Übereinstimmung der Spitzenkontur des Tieflochbohrers
1mit der Struktur des Sacklochbodens im wesentlichen abrupt und vollflächig
auf den Grund des Sacklochs 2 auftreffen. Dies führt zu einer abrupten
Kraftübertragung. Es hat sich gezeigt, daß diese abrupte Kraftübertragung
sowohl für den Verschleiß des Tieflochbohrers als auch für die Genauigkeit
der in das Material 15 einzubringenden Tieflochbohrung von Nachteil ist.
Insbesondere bei der Verwendung von Tieflochbohrern aus Hartmetall,
die mit hohem Vorschub und hohen Umdrehungszahl von z.B. zwischen 1000 und 10000
Umdrehungen pro Minute betrieben werden, ist die abrupte Änderung der Kraftübertragung
von großem Nachteil.
Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es daher die Aufgabe der
vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zum Einbringen eines Tieflochs bereitzustellen,
mit dessen Hilfe der Verschleiß am Tieflochbohrer deutlich reduziert werden
kann und zudem jegliche Kräfte weniger abrupt in das Werkstück übertragen
werden.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß zunächst mit
Hilfe eines Pilotbohrers mit einem Schaft und einem Kopfabschnitt, wobei der Kopfabschnitt
auf einer Stirnfläche eine kegelförmige Hauptschneide und zwei spiralförmig
an der Außenseite des Kopfabschnitts verlaufende Spannuten aufweist, eine rotationssymmetrische
Ausnehmung in das zu bearbeitende Material eingebracht wird, und anschließend
mit Hilfe eines Tieflochbohrers das einzubringende Tiefloch in dem Grund der rotationssymmetrischen
Ausnehmung gebohrt wird, wobei der Pilotbohrer einen Spitzenwinkel aufweist, der
größer als der Spitzenwinkel des Tieflochbohrers ist.
Mit anderen Worten wird im Gegensatz zum Stand der Technik die rotationssymmetrische
Ausnehmung bzw. das zur Zentrierung bzw. Pilotierung eingebrachte Sackloch mit einem
Bohrgrund ausgeführt, der flacher ist als die Spitze des Tieflochbohrers. Dies
hat zur Folge, daß der Tieflochbohrer zunächst im Zentrum des Tieflochbohrers
mit dem Grund der rotationssymmetrischen Ausnehmung in Kontakt tritt. Erst dann,
wenn der Tieflochbohrer tiefer in das Material eingebracht wird, greift allmählich
ein immer größerer Anteil der Hauptschneide mit dem Werkstück in
Eingriff, so daß keine abrupte, sondern eine allmähliche Änderung
des Kraftübertrags vom Bohrer in das zu bearbeitende Material erfolgt.
Dieses "weiche" Anbohren führt zu einer deutlich verbesserten
Standzeit des nachfolgenden Tieflochbohrwerkzeugs.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist der Spitzenwinkel
des Pilotbohrers mindestens 3°, vorzugsweise zwischen 5° und 20°
und besonders bevorzugt zwischen 8° und 12° größer als der Spitzenwinkel
des Tieflochbohrers.
Grundsätzlich besteht bei der Verwendung des Pilotbohrers ebenfalls
das Problem, daß der Pilotbohrer beim Aufsetzen auf das zu bearbeitende Material
an seiner Spitze keinerlei Führung hat. Daher ist grundsätzlich ein größerer
Spitzenwinkel nachteilig, da dann die Selbstzentriereigenschaften des Pilotbohrers
schlechter werden. Allerdings wird dieser Nachteil durch die beschriebenen Vorteile
aufgewogen. Dies gilt insbesondere bei der Verwendung von Pilotbohrern aus Hartmetall,
da Hartmetall durch seinen hohen Elastizitätsmodul dem Pilotbohrer eine hohe
Steifigkeit verleiht.
Weiterhin ist in einer besonders bevorzugten Ausführungsform
vorgesehen, daß die Kerndicke des Kopfabschnitts des Pilotbohrers kleiner als
die Kerndicke des Kopfabschnitts des Tieflochbohrers ist.
Dadurch, daß am Kopfabschnitt spiralförmig verlaufende Spannuten
vorgesehen sind, ergibt sich ein Kernbereich, um den die spiralförmigen Spannuten
verlaufen. Die geringere Kerndicke führt zu einer verbesserten Zentrierungswirkung
der durch den Pilotbohrer eingebrachten rotationssymmetrischen Ausnehmung.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist die Kerndicke
des Kopfabschnitts des Pilotbohrers kleiner als 25%, vorzugsweise kleiner als 22%
und besonders bevorzugt zwischen 18 und 22% des Durchmessers des Pilotbohrers an
der Stirnfläche seines Kopfabschnitts. Versuche haben gezeigt, daß eine
solche Kerndicke die besten Ergebnisse erzielt. Grundsätzlich ist die Kerndicke
möglichst klein zu wählen, um besonders gute Zentriereigenschaften zu
erzielen. Wird jedoch die Kerndicke zu gering gewählt, führt dies zu einer
Schwächung des Pilotbohrers, was im schlimmsten Fall zu einem Bohrerbruch führen
kann.
Da es im wesentlichen nur im Stirnbereich auf einen möglichst
geringen Bohrerkerndurchmesser ankommt, ist in einer weiteren erfindungsgemäßen
Ausführungsform vorgesehen, daß der Pilotbohrer einen Bohrkern mit in
Richtung des Schaftes ansteigendem Durchmesser hat. Dadurch kann der Kerndurchmesser
an der Bohrerspitze weiter reduziert werden, ohne daß es zu einer nennenswerten
Schwächung des Pilotbohrers kommt.
In einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform hat der
Bohrkopf des Pilotbohrers im Bereich des stirnseitigen Endes der Spiralnuten Ausspitzungen,
die derart ausgebildet sind, daß an der Stirnseite ein kleiner Kernbereich
von weniger als 20%, vorzugsweise von weniger als 15% und besonders bevorzugt von
etwa 5–10% des Durchmessers des Pilotbohrers gebildet wird. Auch diese Maßnahme
führt dazu, daß die rotationssymmetrische Ausnehmung, die von dem Pilotbohrer
erzeugt wird, lediglich in einem sehr kleinen Bereich im Zentrum der Ausnehmung
abflacht. Mit anderen Worten wird erfindungsgemäß versucht, den Spitzenwinkel
des Pilotbohrers über einen großen Bereich, der möglichst weit ins
Zentrum hineinreicht, beizubehalten. Erst im kleinen Kernbereich wird ein Kernspitzenwinkel
gemessen, der größer als der Spitzenwinkel der Hauptschneiden ist.
Weiterhin ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß der Durchmesser
des Pilotbohrers größer als der Durchmesser des Tieflochbohrers ist. Dabei
muß zwar genügend Freiraum (Spiel) zwischen Pilotbohrung und dem Tieflochbohrer
entstehen, damit der Tieflochbohrer beim Eindringen in das Sackloch an den stirnseitigen
Ecken der Hauptschneide nicht extrem belastet wird, was zu einem erhöhten Verschleiß
des Tieflochbohrers führt. Andererseits darf der Freiraum aber nicht so groß
werden, daß die Führung des Tieflochbohrers beeinträchtigt wird.
Dabei ist es besonders bevorzugt, wenn Pilotbohrer und Tieflochbohrer
denselben Nenndurchmesser haben, jedoch als Spielpassungssystem entsprechend DIN
ISO 286 ausgeführt sind.
Mit Vorteil wird bei einer Toleranz des Tieflochbohrers h7 der Pilotbohrer
mit der Toleranz p7 hergestellt. Bei anderer Toleranz des Tieflochbohrers ist die
Toleranz des Pilotbohrers so zu wählen, daß sie das gleiche Spiel ergibt.
Die besonders bevorzugte Größe des Spiels ergibt sich somit aus der folgenden
Tabelle:
In der linken Spalte sind verschiedene Nenndurchmesserbereiche angegeben.
Die zweite und dritte Spalte beschreiben die Toleranzen der Toleranzklasse h7 in
Abhängigkeit von den verschiedenen Durchmesserbereichen. Wird somit ein Tieflochbohrer
mit einem Nenndurchmesser von 5 mm mit einer Toleranz h7 gefertigt, so bedeutet
dies, daß der Durchmesser des Tieflochbohrers zwischen 4,988 und 5 mm liegt.
Die vierte und fünfte Spalte beschreiben die Toleranzen der Toleranzklasse
p7 in Abhängigkeit von den verschiedenen Durchmesserbereichen. Wird somit ein
Pilotbohrer mit einem Nenndurchmesser von 5 mm mit einer Toleranz p7 gefertigt,
so bedeutet dies, daß der Durchmesser des Pilotbohrers zwischen 5,012 und 5,024
mm liegt. Als Spiel ergibt sich somit ein Wert zwischen 0,012 (= 5,012 –
5,0) mm und 0,036 (= 5,024 – 4,988) mm, wie in den Spalten 6 und 7 aufgeführt
ist.
Üblicherweise wird der Kopfabschnitt des Pilotbohrers leicht
konisch ausgeführt und zwar derart, daß im Bereich der Spannuten der Durchmesser
des Bohrers von der Stirnseite in Richtung des Schaftes abnimmt. Mit anderen Worten
hat der Pilotbohrer an seiner Stirnseite den größten Durchmesser. Grund
hierfür ist, die Berührungsfläche der Nebenschneidkante des Pilotbohrers
an den Wänden der Bohrung zu reduzieren. Ein Nachschleifen des Pilotbohrers
führt automatisch zu einer Verkürzung des Bohrer und damit auch zu einer
Durchmesserreduzierung. Dies wiederum führt zu einer Reduzierung des Spiels.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist daher vorgesehen, daß
der Kopfabschnitt konisch ausgebildet ist, so daß er sich in Richtung des Schaftabschnittes
um weniger als 3 &mgr;m, besonders bevorzugt zwischen 1 und 2 &mgr;m pro Millimeter
Nutenlänge verjüngt.
Erfindungsgemäß kommt es somit auf das Zusammenspiel zwischen
Pilotbohrer einerseits und nachfolgendem Tieflochbohrer andererseits an. Grundsätzlich
wäre es daher möglich, übliche Pilotbohrer beizubehalten und die
Spitzengeometrie des Tieflochbohrers entsprechend zu verändern. Da jedoch die
Spitzengeometrie des Tieflochbohrers so ausgebildet ist, daß sehr tiefe Löcher
schnell und mit möglichst geringem Verschleiß am Bohrwerkzeug hergestellt
werden können, wird erfindungsgemäß vorgesehen, den Pilotbohrer entsprechend
abzuändern.
Erfindungsgemäß wird daher ein Pilotbohrer mit einem Schaft
und einem Kopfabschnitt, wobei der Kopfabschnitt an seiner Stirnfläche eine
kegelförmige Hauptschneide und zwei spiralförmig an der Außenseite
des Kopfabschnitts verlaufende Spannuten aufweist, zur Verfügung gestellt,
bei dem der Spitzenwinkel der Hauptschneide größer als 145° ist.
Vorzugsweise liegt der Spitzenwinkel der Hauptschneide zwischen 148 und 155°
und besonders bevorzugt liegt der Spitzenwinkel bei etwa 150°. Insbesondere
bei der Verwendung eines Tieflochbohrers mit einem Spitzenwinkel von 140°,
die üblicherweise verwendet werden, ist die Wahl dieses Spitzenwinkels
für den Pilotbohrer von großem Vorteil.
Weiterhin ist in einer bevorzugten Ausführungsform vorgesehen,
daß die Kerndicke des Kopfabschnitts kleiner als 25%, vorzugsweise kleiner
als 22% und besonders bevorzugt zwischen 18 und 22% des Durchmessers des Pilotbohrers
an der Stirnfläche seines Kopfabschnitts ist.
Weiterhin weist in einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der Bohrkern des Bohrkopfs einen in Richtung des Schaftes ansteigenden Durchmesser
auf.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist der Bohrkopf
im Bereich des stirnseitigen Endes der Spiralnuten Ausspitzungen auf, die derart
ausgebildet sind, daß an der Stirnseite ein kleiner Kernbereich von weniger
als 20%, vorzugsweise von weniger als 15% und besonders bevorzugt von etwa 5 bis
10% des Durchmessers des Pilotbohrers gebildet wird.
Weiterhin ist in einer besonders bevorzugten Ausführungsform
vorgesehen, daß die Länge der Spannuten in axialer Richtung kleiner als
der sechsfache Bohrdurchmesser, vorzugsweise kleiner als der fünffache Bohrdurchmesser
und besonders bevorzugt in etwa gleich dem 4,5-fachen Bohrdurchmesser beträgt.
Für manche Anwendungsfälle kann es von Vorteil sein, wenn
der Pilotbohrer als Anfasbohrer ausgebildet ist. Mit Hilfe des Pilotbohrers kann
dann bereits die Anfasung des Tieflochs hergestellt werden. Ein zusätzlicher
Arbeitsschritt lediglich zur Herstellung der Anfasung ist nicht notwendig.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten werden
deutlich anhand der folgenden Beschreibung einer besonderen Ausführungsform
sowie der dazugehörigen Figuren. Es zeigen:
1 eine schematische Darstellung der Eingriffsverhältnisse
nach einem Verfahren des Standes der Technik,
2 eine schematische Darstellung der Eingriffsverhältnisse
gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren,
3 eine Draufsicht auf die Spitze einer erfindungsgemäßen
Ausführungsform des Pilotbohrers und
4 eine abgebrochene perspektivische Seitenansicht auf
den Pilotbohrer von 3,
1 zeigt schematisch die Eingriffsverhältnisse
beim Einbringen eines Tieflochbohrers in eine von einem Pilotbohrer vorher eingebrachte
Sackbohrung, so wie sie im Stand der Technik vorliegen.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren liegen dagegen die in
2 gezeigten Verhältnisse vor. Wie in
1 ist schematisch die Situation gezeigt, kurz bevor
der Tieflochbohrer 1 in die von dem Pilotbohrer (nicht gezeigt) vorher
eingebrachte Sackbohrung 2 eintaucht. Der in 2
gezeigte Tieflochbohrer 1 entspricht dem in 1
gezeigten Tieflochbohrer. 2 unterscheidet sich von
1 dadurch, daß die Geometrie des Sacklochs und
daher die Geometrie des verwendeten Pilotbohrers erfindungsgemäß ausgewählt
wurde. Deutlich zu erkennen ist, daß der kegelförmige Bohrgrund
17 des Sacklochs 2 nun wesentlichen flacher verläuft als
der Spitzenwinkel der Hauptschneide 4 des Tieflochbohrers 1. Weiterhin
ist zu erkennen, daß der von der Kegelform abweichende innere Kernbereich
5 der Sacklochbohrung 2 nun deutlich kleiner ist als der entsprechende
Kernbereich 3 des Tieflochbohrers 1. Wird nun der Tieflochbohrer
1 in Pfeilrichtung 18 in Richtung des Sacklochgrunds bewegt, so
wird er zunächst in etwa im Übergangsbereich zwischen der Hauptschneide
4 und dem zentralen abgeflachten Bereich 3 das Material
15 berühren. Wird nun die Bewegung in der Vorschubrichtung
18 fortgesetzt, so tritt der Tieflochbohrer 1 mehr und mehr mit
dem Werkstück in Eingriff. Im Gegensatz zu der Situation in 1
setzt somit der Bohrer nicht hart, sondern weich im Bohrloch auf. Damit sind die
beschriebenen Vorteile verbunden.
In 3 ist ein erfindungsgemäßer
Pilotbohrer 6 in einer Ansicht von oben, d.h. auf die Stirnfläche
des Bohrkopfs, gezeigt. Deutlich zu erkennen sind die beiden Hauptschneiden
4. Weiterhin sind die Spiralnuten 7 zu erkennen, die im wesentlichen
der Spanabfuhr dienen.
Wie in 3 deutlich zu erkennen ist, sind
die Spiralnuten 7 derart ausgeführt, daß der Kernbereich einen
Durchmesser 11 hat, der etwa 20% des Durchmessers 10 des Bohrers
beträgt.
Um insbesondere im Stirnbereich des Bohrers 6 den Kernbereich
noch weiter zu reduzieren, sind Ausspitzungen 8 vorgesehen. Durch die Ausspitzungen
8 wird der Kernbereich an seinem stirnseitigen Ende auf einen Durchmesser
12 reduziert, der etwa 7% des Durchmessers 10 des Pilotbohrers
beträgt.
In 4 ist eine erste Seitenansicht auf
den Stirnbereich des erfindungsgemäßen Pilotbohrers 6 gezeigt.
Auch hier ist ein Kanal 9 für ein Kühl- bzw. Spülfluid gezeigt.
Die Hauptschneiden 4 schließen mit der Rotationsachse 13
des Pilotbohrers 6 einen Winkel von etwa 75° ein, so daß sich
ein Spitzenwinkel von ca. 150° ergibt.
1
Tieflochbohrer
2
rotationssymmetrische Ausnehmung bzw. Sackloch
3
Kernbereich des Tieflochbohrers
4
Hauptschneide
5
innerer Kernbereich der rotationssymmetrischen Ausnehmung bzw. des Sacklochs
6
Pilotbohrer
7
Spannuten
8
Ausspitzungen
9
Kühlkanal
10
Durchmesser des Pilotbohrers
11
Kern des Pilotbohrers
12
reduzierter Kernbereich an der Bohrspitze
13
Rotationsachse des Bohrers
14
Nebenschneidkante
15
Material
16
kegelförmiger Bohrgrund
17
flacher kegelförmiger Bohrgrund
18
Vorschubrichtung
Anspruch[de]
Verfahren zum Einbringen eines Tiefloches in ein zu bearbeitendes Material
(15), wobei zunächst mit Hilfe eines Pilotbohrers (6) mit
einem Schaft und einem Kopfabschnitt, wobei der Kopfabschnitt an seiner Stirnfläche
eine kegelförmige Hauptschneide (4) und zwei spiralförmig an
der Außenseite des Kopfabschnitts verlaufende Spannuten (7) aufweist,
eine rotationssymmetrische Ausnehmung in das zu bearbeitende Material (15)
eingebracht wird und anschließend mit Hilfe eines Tieflochbohrers das einzubringende
Tiefloch in den Grund der rotationssymmetrischen Ausnehmung gebohrt wird,
dadurch gekennzeichnet, daß der Pilotbohrer (6) einen Spitzenwinkel
aufweist, der größer als der Spitzenwinkel des Tieflochbohrers ist.Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Spitzenwinkel
des Pilotbohrers (6) mindestens 3°, vorzugsweise zwischen 5°
und 20° und besonders bevorzugt zwischen 8° und 12° größer
ist als der Spitzenwinkel des Tieflochbohrers.Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kerndicke (11) des Kopfabschnittes des Pilotbohrers (6) kleiner
als die Kerndicke des Kopfabschnittes des Tieflochbohrers ist.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Kerndicke (11) des Kopfabschnittes des Pilotbohrers (6)
kleiner als 25%, vorzugsweise kleiner als 22% und besonders bevorzugt zwischen 18
und 22% des Durchmessers des Pilotbohrers (6) an der Stirnfläche seines
Kopfabschnittes ist.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der Pilotbohrer (6) einen Bohrkern mit in Richtung des Schaftes
ansteigendem Durchmesser hat.Verfahren nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Bohrkopf des Pilotbohrers (6) im Bereich des stirnseitigen
Endes der Spiralnuten (7) Ausspitzungen (8) aufweist, die derart
ausgebildet sind, daß an der Stirnseite ein reduzierter Kernbereich (12)
von weniger als 20%, vorzugsweise von weniger als 15% und besonders bevorzugt von
etwa 5–10% des Durchmessers des Pilotbohrers (6), gebildet wird.Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der reduzierte
Kernbereich (12) einen effektiven Spitzenwinkel aufweist, der größer
als der Spitzenwinkel der Hauptschneiden (4) ist.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der Durchmesser des Pilotbohrers (10) größer als der
Durchmesser des Tieflochbohrers ist.Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Spiel
zwischen Pilotbohrer (6) und Tieflochbohrer bei einem Bohrdurchmesser bis
zu 3 mm zwischen 6 und 26 &mgr;m, bei einem Bohrdurchmesser zwischen 3 und 6 mm
zwischen 12 und 36 &mgr;m, bei einem Bohrdurchmesser zwischen 6 und 10 mm zwischen
15 und 45 &mgr;m, bei einem Bohrdurchmesser zwischen 10 und 18 mm zwischen 18
und 54 &mgr;m und bei einem Bohrdurchmesser zwischen 18 und 30 mm zwischen 22
und 64 &mgr;m gewählt wird.Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß der
Tieflochbohrer mit der Toleranz h7 und der Pilotbohrer (6) mit der Toleranz
p7 hergestellt wird.Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Pilotbohrer (6) nach einem der folgenden Ansprüche verwendet
wird.Pilotbohrer mit einem Schaft und einem Kopfabschnitt, wobei der Kopfabschnitt
an seiner Stirnfläche eine kegelförmige Hauptschneide (4) und
zwei spiralförmig an der Außenseite des Kopfabschnitt verlaufende Spannuten
(7) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der Spitzenwinkel der Hauptschneide
(4) größer als 145° beträgt.Pilotbohrer nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Spitzenwinkel
der Hauptschneide (4) zwischen 148 und 155° und vorzugsweise etwa
150° beträgt.Pilotbohrer nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kerndicke (11) des Kopfabschnittes kleiner als 25%, vorzugsweise kleiner
als 22% und besonders bevorzugt zwischen 18 und 22% des Durchmessers (10)
des Pilotbohrers (6) an der Stirnfläche seines Kopfabschnittes ist.Pilotbohrer nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kern des Bohrkopfes einen in Richtung des Schaftes ansteigendem Durchmesser
hat.Pilotbohrer nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
daß der Bohrkopf im Bereich des stirnseitigen Endes der Spiralnuten Ausspitzungen
(8) aufweist, die derart ausgebildet sind, daß an der Stirnseite ein
kleiner Kernbereich (12) von weniger als 20%, vorzugsweise von weniger
als 15% und besonders bevorzugt von etwa 5–10% des Durchmessers (10)
des Pilotbohrers (6), gebildet wird.Pilotbohrer nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet,
daß die Länge der Spannuten (7) in axialer Richtung kleiner als
der 6fache Bohrdurchmesser (10), vorzugsweise kleiner als der 5fache Bohrdurchmesser
und besonders bevorzugt in etwa gleich dem 4,5fachen Bohrdurchmesser beträgt.Pilotbohrer nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet,
daß der Pilotbohrer aus Hartmetall ist.Pilotbohrer nach einem der Ansprüche 12 bis 18, dadurch gekennzeichnet,
daß Kühlkanäle vorgesehen sind, die vorzugsweise ihren Auslaß
am stirnseitigen Ende des Pilotbohrers haben.