Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur wenigstens abschnittsweisen
Erhöhung der Steifigkeit eines wenigstens einen von außen zugänglichen
Hohlraum aufweisenden Bauteils sowie auf ein nach dem Verfahren hergestelltes Bauteil
selbst.
Aufgrund des vorhandenen Hohlraums besitzen solche Bauteile im Vergleich
zu einem Bauteil aus Vollmaterial grundsätzlich eine verminderte Stabilität
und/oder Steifigkeit. In diesem Zusammenhang ist es aus der DE
44 26 627 A1 bekannt, im Rahmen eines Verfahrens zur Herstellung eines
metallischen Verbundwerkstoffes zunächst ein geeignetes Halbzeug mit gewünschten
Abmessungen bereit zu stellen, dann das zugeschnittene Halbzeug und damit zu verbindende
Metallteile zu einem Paket zu stapeln und in einem abschließenden Verfahrensschritt
den Verbund aus aufschäumbarem Halbzeug und konventionellem massiven Material
durch Erwärmung auf eine Temperatur, die hoch genug ist, um bei dem aufschäumbaren
Material eine Vergrößerung des Volumens und damit eine Porenentstehung
hervorzurufen, aufzuschäumen. Typische Temperaturen für den abschließenden
Schritt des Aufschäumens liegen dabei in dem Bereich von 750°C bis 850°C.
Ein solches Verfahren hat den Nachteil, dass aufgrund der hohen Wärmebeanspruchung
Beschädigungen und Verformungen der Verbundkomponente aus konventionellem massivem
Material hervorgerufen werden können. Zudem ist das Verfahren sehr aufwendig,
da es typischer Weise in einem Ofen durchgeführt wird.
Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
der eingangs genannten Art derart weiterzuentwickeln, dass eine ursprüngliche
Formgebung des einen Hohlraum aufweisenden Bauteils weniger beeinflusst wird, sowie
ein nach dem Verfahren hergestelltes Bauteil anzugeben.
Diese Aufgabe wird bei dem oben angegebenen Verfahren dadurch gelöst,
dass es den folgenden Schritt enthält: Einbringen eines Formteils, dessen Abmessungen
an den Hohlraum angepasst werden, in den Hohlraum auf mechanischem Wege.
Bevorzugt wird bei dem Verfahren als das Bauteil ein Metallprofil
verwendet. Wenn sich beispielsweise nach einer Inbenutzungnahme einer übergeordneten
Baustruktur, bei der es sich um einen Wagenkasten eines Schienenfahrzeugs handeln
kann, zeigt, dass ein bestimmtes Metallprofil eine erhöhte Steifigkeit benötigt,
kann in wenigsten einen Abschnitt davon ein Formteil eingebracht werden, dessen
Abmessungen entsprechend angepasst sind.
Es ist von Vorteil, wenn für das Formteil ein Schaum-Formteil
verwendet wird, insbesondere ein Metallschaum-Formteil. Die Herstellung solcher
Metallschaum-Formteile ist im Stand der Technik bekannt, wobei insbesondere auf
die Offenbarungsgehalte der DE 40 18 360,
DE 41 01 630, DE
41 24 591, DE 44 26 627 und
DE 44 24 157 verwiesen wird. Bei den dort
beschriebenen Verfahren zur Herstellung eines Metallschaum-Formteils werden handelsübliche
Metallpulver mit einem ebenfalls pulverförmigen Treibmittel vermischt und im
Anschluss daran die entstehende Pulvermischung zu einem festen, wenig porösen,
aufschäumbaren Halbzeug verarbeitet. Hierbei können verschiedene Kompaktierungsverfahren,
wie beispielsweise Strangpressen oder Heißpressen, zum Einsatz kommen. Von
Bedeutung ist, dass erst das bereits fertig gestellte Metallschaum-Formteil in kaltem
Zustand in den Hohlraum des Bauteils oder Metallprofils mechanisch eingebracht wird.
Alternativ zu der Ausbildung als Metallschaum-Formteil kann auch ein
Kunststoffschaum-Formteil zum Einsatz kommen, sofern es erforderliche Steifigkeit
für ein betroffenes Bauteil bereitstellt.
Als mechanisches Verfahren zum Einbringen des Formteils in den Hohlraum
kann das Formteil in den Hohlraum einpresst werden. In einfachen Fällen kann
es auch mit Hilfe eines Handwerkzeugs, wie einem Hammer, in den Hohlraum eingebracht
werden.
Schaum-Formteile der beschriebenen Art sind somit geeignet, selbst
bei bereits verbauten Metallprofilen nachgerüstet zu werden, so dass von Fall
zu Fall nicht einmal ein Ausbau eines zu verstärkenden Metallprofils aus einer
übergeordneten Baustruktur erfolgen muss. Der Einsatz der Schaum-Formelemente
kann gezielt erfolgen, um festgelegte Stellen/Segmente/Abschnitte eines Metallprofils
oder sonstigen Bauteils zu ertüchtigen, Kräfte aufzunehmen und/oder Kräfte
weiterzuleiten. Das Verfahren zeichnet sich außerdem durch eine schnelle Einsetzbarkeit
aus. Es wird keine oder nur geringe Vorbereitung der Formteile benötigt, die
sich auf eine Reinigung und ggf. erforderliche mechanische Vorbereitung zur Formgebung
beschränkt. Dabei können einfachste Formteile zum Einsatz kommen, da sich
ihre Konturen durch das Einpressen oder Einbringen auf anderem mechanischen Wege
anpassen. Selbst komplexe Profilkonturen können verstärkt werden, soweit
sichergestellt ist, dass eine geeignete Zugänglichkeit von außen auf die
zu verstärkenden Abschnitte der Bauteile bzw. Metallprofile gegeben ist.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass für eine erforderliche
Steifigkeit der Hohlraum nicht notwendiger Weise vollständig von dem Formteil
eingenommen werden muss. Vielmehr ist es auch möglich, dass
das Formteil lediglich zur Ausbildung eines Steges in dem Hohlraum bemessen wird.
Der Steg ist dann, abhängig von einer Hauptbeanspruchungsrichtung des Bauteils,
in dem Hohlraum geeignet auszurichten.
Gerade bei Bauteilen mit ausgedehnten, langgestreckten Hohlräumen,
wie beispielsweise Metallhohlprofilen, wird es häufig nur erforderlich sein,
einen Abschnitt des Hohlraums mit dem Formteil zu versehen. Dies wird typischer
Weise derjenige sein, der aufgrund von statischen Anforderungen mit einer erhöhten
Steifigkeit zu versehen ist.
Die o. g. Aufgabe wird hinsichtlich des Bauteils gelöst durch
ein Bauteil mit wenigsten einem von außen zugänglichen Hohlraum, dadurch
gekennzeichnet, dass in dem Hohlraum ein zur Erhöhung der Steifigkeit des Bauteils
bemessenes Formteil auf mechanischem Wege eingebracht ist.
Bevorzugte Ausführungsformen des Bauteils sind bereits oben anhand
des dargestellten Verfahrens zur Erhöhung der Steifigkeit eines Bauteils erläutert
worden.
Die Erfindung wird nachfolgend beispielshalber anhand der Zeichnungen
noch näher erläutert. Es zeigen:
1 eine schematische Ansicht eines Formelements in Kombination
mit einem Profil, dessen Steifigkeit zu erhöhen ist,
2 eine schematische Ansicht eines Profils mit darin
eingesetztem Formelement,
3 eine schematische Ansicht eines Profils mit in einem
Abschnitt davon eingesetztem Formelement und
4 eine schematische Ansicht eines Profils mit darin
abschnittsweise eingesetztem Formelement zwischen zwei zusätzlichen Verbindungselementen.
In der 1 ist im unteren Teil ein Metallprofil
MP in einer Seitenansicht dargestellt, das beispielsweise einen U-förmigen
Querschnitt aufweisen kann, der nach oben offen ist. Das Metallprofil MP schließt
einen lang gestreckten Hohlraum HR ein, der von einem Ende des Metallprofils MP
bis zu dessen anderem Ende reicht.
Oberhalb des Metallprofils MP ist in 1
ein Metallschaum-Formteil F1 dargestellt, das im Rahmen eines der Verfahren hergestellt
sein kann, wie sie in den oben zitierten Druckschriften angegeben sind.
In der 2 ist ein Ausführungsbeispiel
gezeigt, bei dem sich ein Formteil F2 über eine gesamte Länge des Metallprofils
MP erstreckt. Im Rahmen eines Pressverfahrens kann das Formteil F2 in das Metallprofil
MP eingebracht werden, wodurch sich dessen Belastbarkeit und Steifigkeit erhöht.
Dies ist insbesondere von Bedeutung in Fällen, bei denen das Metallprofil MP
bereits vorab in eine Baustruktur wie diejenige eines Wagenkastens für ein
Schienenfahrzeug eingebaut wurde. Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass das
Metallprofil MP insgesamt mit einer erhöhten Steifigkeit versehen werden muss,
kann auf mechanische Art und Weise das Formteil F2 in das Metallprofil MP eingesetzt
werden.
In 3 ist ein Ausführungsbeispiel
dargestellt, bei dem ein Formteil F3 in seiner Länge lediglich einen Abschnitt
des Metallprofils MP überdeckt. Im Wege des Einpressens wird das Formteil F3
im gezeigten Beispiel in einen mittleren Bereich des Metallprofils MP eingesetzt.
Die Richtung einer Krafteinwirkung des Einpressvorgangs ist mit einem Pfeil F angegeben.
In dem anhand der 4 vorgestellten Ausführungsbeispiel
der Erfindung weist ein Metallprofil MP bereits zwei an den Enden des Metallprofils
MP angeordnete Verbindungselemente V1, V2 zu angrenzenden Profilen auf, wobei im
ursprünglichen Einbauzustand ein Hohlraum HR zwischen den beiden Verbindungselementen
V1, V2 zunächst frei bleibt. Zur Entlastung der Verbindungselemente V1, V2
bzw. zur Erhöhung einer Steifigkeit eines Zwischenbereichs zwischen den Verbindungselementen
V1, V2 wird ein Metallschaum-Formteil F4 passend zwischen die beiden Verbindungselemente
V1, V2 gesetzt. Dies geschieht, wie bereits oben beschrieben, im Rahmen eines Einpressvorgangs.
In einfachen Fällen, wenn beispielsweise der mit einem Formelement
zu versehende Abschnitt des Metallprofils MP klein ist, kann auch auf manuelle Art
und Weise, beispielsweise mit Hilfe eines Hammers ein geeignet bemessenes Formelement
in das Metallprofil MP eingesetzt werden.