Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verbindungselement insbesondere
zur Verbindung von Treppenstufen und Treppenwangen.
Typischer Weise erfolgt die Verbindung von Treppenstufen und Treppenwangen
durch Schrauben, die durch die Treppenwangen hindurch in die Stirnseiten der Treppenstufen
eingeschraubt werden, wobei die Richtung der Schrauben festgelegt ist durch die
Längsrichtung der Treppenstufen. Dabei beeinflusst die Anzahl der Schrauben,
die im Großen und Ganzen auf Scherung beansprucht werden, und deren Länge
die aufnehmbare Last der Verbindung.
Zwar können aus optischen Gründen die Schraubenköpfe
dann mit Abdeckköpfen versehen werden, doch wird eine komplette Kaschierung
damit nicht erreicht, so dass entlang der Treppenwangen immer die Verbindungselemente
sichtbar sind.
Die Treppe wird auf der Baustelle als gesamtes Element verschraubt,
da die Schrauben auch von der Wandseite in die Stufen eingeschraubt werden müssen.
Das anschließende Einschieben der kompletten Treppe in das Treppenloch bedeutet
einen riesigen Kraftaufwand für mindestens zwei bis drei Personen.
Aus der Offenlegungsschrift DT
27 20 323 A1 geht eine Möbelverbinderanordnung zur Verbindung zweier
Paneele im rechten Winkel hervor, die aus einem Bolzen, einem Befestiger und einem
Augenring besteht. Diese mehrteilige Anordnung besteht aus Einzelteilen, die jeweils
eine komplizierte Geometrie aufweisen und demnach aufwendig herzustellen sind. Nachteilig
an dieser Anordnung ist zunächst das Erfordernis eine rechteckige Bohrung in
das Paneel einzubringen, die mit standardmäßigen Werkzeugen nicht präzise
herstellbar ist. Weiterhin besteht ein Nachteil dieser Anordnung in seiner Mehrteiligkeit
und in dem Erfordernis einer genauen Positionierung beim Einbau. Eine Nachrichtung
ist nur mit einem unangemessenen Aufwand möglich.
Aufgabe
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verbindungselement zu
schaffen, mit dessen Hilfe die Verbindung von Bauteilen auf möglichst einfache
Weise erfolgt, so dass eine einfache Handhabung zu einer erheblichen Vereinfachung
der Einbausituation führt. Ferner ist es Aufgabe der Erfindung, ein Verbindungselement
bereit zu stellen, das im eingebauten Zustand nicht an Sichtflächen sichtbar
ist.
Lösung
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
dass das Verbindungselement aus einem zylindrischen Korpus mit einer Oberseite,
einer Unterseite und einer Mantelfläche besteht, wobei innerhalb des Korpus
eine Bohrung so angeordnet ist, dass eine Eintrittsöffnung auf der Unterseite
und eine Austrittsöffnung in der Mantelfläche liegt.
Ein großer Vorteil dieses erfindungsgemäßen Verbindungselementes
ist die deutliche Vereinfachung des Montageablaufs einer Treppe, der wie folgt abläuft:
- – Vorbereitung der einzelnen Bestandteile der Treppe in der Werkstatt,
- – Transport der einzelnen Bestandteile zum Einbauort der Treppe,
- – Montage einer Treppenwange,
- – Befestigung der einzelnen Treppenstufen an der montierten Treppenwange
mit Hilfe einer Vielzahl der erfindungsgemäßen Verbindungselemente und
Schrauben,
- – Montage der zweiten Treppenwange, und schließlich
- – Fixierung der einzelnen, bereits an der ersten Treppenwange befestigten
Treppenstufen an der zweiten Treppenwange mit Hilfe der erfindungsgemäßen
Verbindungselemente und Schrauben.
Zur Verbindung der Treppenstufen mit den Treppenwangen wird zunächst
das Verbindungselement an der Unterseite und im Randbereich der Treppenstufen in
eine vorbereitete runde Bohrung eingesetzt. Die Ausrichtung der Bohrung des Verbindungselementes
kann nach dem Einsetzen in die vorbereitete Bohrung erfolgen, da das Verbindungselement
aufgrund seiner Geometrie leicht in der Bohrung der Treppenstufe drehbar und somit
justierbar ist. Mit der Ausrichtung des Verbindungselementes kann die Richtung der
darin eingesetzten Schraube beeinflusst beziehungsweise variiert werden, so dass
eine Anpassung der Schraubenrichtung an die jeweilige Belastung erfolgen kann und
eine wesentlich bessere Kraftverteilung erreicht wird. Ferner wird die Zugkraft
der Schraube durch das Vorhandensein des Verbindungselementes erhöht, da die
Schraube sich nicht im Holz versenkt. Durch die Lage des Verbindungselementes auf
der Unterseite der Treppenstufen wird weiterhin der Vorteil erzielt, dass dieses
nicht sichtbar ist. Eine Kaschierung des Verbindungselementes aus optischen Gründen
ist somit nicht unbedingt erforderlich.
Die in dem Korpus verlaufende Bohrung des Verbindungselementes gewährleistet
eine gute und sichere Führung der Schraube während des Einschraubvorgangs.
Diese deutliche Vereinfachung der Montage ermöglicht den Aufbau
von Treppen direkt an ihrem Einsatzort und nur durch eine einzelne Person, wodurch
die Personalkosten erheblich sinken und damit gleichzeitig die
Herstellkosten der Treppen. Schließlich führt die vereinfachte Montage
zu einer deutlichen körperlichen Schonung der Handwerker.
Vorteilhafter Weise ist die Bohrung zweistufig, wobei der der Unterseite
zugewandte Teil der Bohrung einen größeren Bohrdurchmesser aufweist als
der der Mantelfläche zugewandte Teil der Bohrung. Dabei wird der der Unterseite
zugewandte Bohrdurchmesser, in den die Schraube zuerst gelangt, so groß gewählt,
dass der Schraubenkopf mit einem gewissen Spiel durch den Teil der Bohrung hindurch
passt. Der der Mantelfläche zugewandte Bohrdurchmesser ist so groß gewählt,
dass lediglich der Schaft der Schraube durch den Bereich der Bohrung gelangt. Durch
diese zweistufige Bohrung in dem Verbindungselement wird erzielt, dass der Schraubenkopf
von dem Verbindungselement aufgenommen wird, so dass dieser innerhalb des Korpus
verschwindet und nicht mehr sichtbar ist. Der Übergangsbereich der beiden verschiedenen
Bohrdurchmesser dient der Anlage des Schraubenkopfes.
Eine vorteilhafte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verbindungselementes
sieht vor, dass die Mittelachse der Bohrung gegenüber der Mittelachse des Korpus
um zwischen 35° und 75°, vorzugsweise zwischen 45° und 65° geneigt
ist.
Vorteilhafter Weise ist die Mittelachse der Bohrung gegenüber
der Mittelachse des Korpus um 54° geneigt.
Die Erfindung weiter ausgestaltend ist der Korpus abgesehen von seiner
Unterseite nach Art einer Bodenplatte und von einer die Bohrung umgebenden Wandung
hohl. Das heißt, dass das Verbindungselement lediglich aus einem Randbereich
zu Bildung eines Zylinders, einer runden Platte zur Bildung der Unterseite und einer
innenliegenden, die Bohrung umgebende Wandung besteht. Dadurch wird zum Einen eine
Gewichtsreduzierung des Elementes erreicht und zum Anderen eine bessere Griffigkeit
und Handhabung.
Besteht das Verbindungselement aus Metall, so zeichnet es sich durch
eine besondere Stabilität aus.
Durch die Ausbildung des Verbindungselementes aus Kunststoff, wird
eine weitere Gewichtreduzierung des Elementes erreicht. Weiterhin ist das Bauteil
so kostengünstiger herstellbar. Ferner kann das Verbindungselement ein Kunststoffspritzgussteil
sein.
Schließlich ist es vorteilhaft, wenn das Verbindungselement eine
Fase entlang des Umfangs der Oberseite aufweist, wodurch eine gute Anlage des Elementes
in der Bohrung gewährleistet werden kann, auch wenn die Randausbildung der
vorbereiteten Bohrlöcher in den Treppenstufen unsauber ist.
Ausführungsbeispiel
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von einem Ausführungsbeispiel,
das in den Zeichnungen dargestellt ist erläutert. Es zeigen
1 einen Schnitt durch ein erfindungsgemäßes
Verbindungselement, und
2 eine dreidimensionale, schemenhafte Darstellung des
Verbindungselementes aus 1.
1 zeigt einen Schnitt durch ein erfindungsgemäßes
Verbindungselement 1 aus Spritzgusskunststoff, das sich insbesondere zur
Verbindung von Treppenwangen und Treppenstufen eignet. Das Verbindungselement
1 besteht aus einem zylindrischen Korpus 2 mit einer Oberseite
3, einer Unterseite 4 und einer Mantelfläche 5.
Der zylindrische Korpus 2 weist einen Außendurchmesser 6
von circa 30 mm, eine Wandstärke 7 von circa 3 mm und eine Höhe
8 von 18 mm auf. Die Unterseite 4 wird durch eine nicht in der
Figur dargestellte runde Platte gebildet. Die Oberseite 3 wird lediglich
durch die Wand des Korpus 2 gebildet, wobei die Wand des Korpus
2 entlang des Umfangs an der Oberseite 3 eine Fase 9
aufweist. Innerhalb des Korpus 2 verläuft eine Bohrung 10
derart, dass eine Eintrittsöffnung 11 auf der Unterseite
4 und eine Austrittsöffnung 12 in der Mantelfläche
5 liegt. Dabei bildet die Mittelachse 13 der Bohrung
10 mit der Mittelachse 14 des Korpus 2 einen Winkel
15 von 54°. Die Bohrung 10 ist zweistufig ausgebildet, das
heißt, dass sie aus zwei Bereichen besteht, die verschiedene Bohrungsdurchmesser
aufweisen. Der der Unterseite 4 zugewandte Teil 16 der Bohrung
10 hat einen Durchmesser von 12 mm und der der Mantelfläche
5 zugewandte Teil 17 der Bohrung 10 hat einen Durchmesser
von 6,5 mm. Der Übergangsbereich 18 der beiden Bohrdurchmesser ist
angeschrägt, so dass ein Schraubenkopf 19 nach Norm daran eine formschlüssige
Anlage findet.
2 zeigt eine dreidimensionale, schemenhafte Darstellung
des Verbindungselementes 1 aus 1. Aufgrund
er gewählten Perspektive ist lediglich eine Öffnung, und zwar die Austrittsöffnung
12 in der Mantelfläche 5 erkennbar. Aus der Darstellung geht
deutlich hervor, dass das Verbindungselement 1, dessen zylindrischer Korpus
eine Wandstärke 7 von 3 mm aufweist, abgesehen von der die Bohrung
10 umgebenen Wandung und einer auf der Unterseite befindlichen Platte hohl
ist.
- 1
- Verbindungselement
- 2
- Korpus
- 3
- Oberseite
- 4
- Unterseite
- 5
- Mantelfläche
- 6
- Außendurchmesser
- 7
- Wandstärke
- 8
- Höhe
- 9
- Fase
- 10
- Bohrung
- 11
- Eintrittsöffnung
- 12
- Austrittsöffnung
- 13
- Mittelachse (der Bohrung)
- 14
- Mittelachse (des Korpus)
- 15
- Winkel
- 16
- Teil (der Unterseite zugewandte)
- 17
- Teil (der Mantelfläche zugewandte)
- 18
- Übergangsbereich
- 19
- Schraubenkopf