Die Erfindung betrifft eine Doppelsteppstichnähmaschine nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine derartige Nähmaschine ist bekannt aus der DE
101 17 560 C1. Zur Drehsicherung in Nähbetriebs-Drehrichtung liegt
ein Gehäusevorsprung des Spulengehäuses an einem gehäusefesten Federstab
an. Zur Drehsicherung des Spulengehäuses in der Gegenrichtung liegt ein weiterer
Vorsprung des Spulengehäuses an einem Nocken eines Kragarms an. Dieser Kragarm
beansprucht Raum zwischen dem Spulengehäuse und der Auflageplatte, der für
das Fadenziehmesser nicht zur Verfügung steht. Dies erfordert eine aufwändige
Fertigung, insbesondere eine spezielle Härtung der in diesem Bereich angeordneten
Komponenten, deren Baugröße sehr stark eingeschränkt ist. Zudem erfordert
der Kragarm einen zusätzlichen vertikalen Abstand zwischen einer Auflageplatte,
durch die Nadel- und Greiferfaden geführt werden und dem den Greiferfaden zuführenden
Spulengehäuse, was zu einem noch verbesserungsbedürftigen Fadenlauf führt.
Schließlich behindert der Kragarm mit seinem Drehsicherungsanschlag den Fadenlauf
insbesondere dann, wenn das Fadenziehmesser in einer gegenüber einer Grundstellung
verschwenkten Fadenerfassungsstellung vorliegt.
Aus der DE 101 23 075 C1
ist ebenfalls eine gattungsgemäße Doppelsteppstichnähmaschine bekannt.
Dort wird die Drehsicherung des Spulengehäuses in beiden Drehrichtungen durch
einen Haltefinger am Spulengehäuse erzielt, der in einer Aufnahme gesichert
ist, die wiederum an einem Steg ausgebildet ist, der mit der Auflageplatte verschraubt
ist. Auch der Steg führt wie der Kragarm der DE
101 17 560 C1 zum dort schon angesprochenen Bauraumproblem. Zudem führt
die Aufnahme für den Haltefinger zu einer unerwünschten Behinderung des
Fadenlaufs.
Eine weitere Nähmaschine mit einer Drehsicherung für ein
Spulengehäuse ist bekannt aus der DE
29 09 659 C2.
Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Doppelsteppstichnähmaschine
der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass für die einzelnen Komponenten
im Bereich des Fadenlaufs zwischen dem Spulengehäuse und der Auflageplatte
weniger anspruchsvolle Bauraumanforderungen gestellt werden, wobei zudem nach Möglichkeit
eine Beeinträchtigung des Fadenlaufs insbesondere in der Fadenerfassungsstellung
des Fadenziehmessers vermieden werden soll.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß gelöst durch eine
Doppelsteppstichnähmaschine mit den im Kennzeichnungsteil des Anspruchs 1 angegebenen
Merkmalen.
Erfindungsgemäß wurde erkannt, dass es möglich ist,
den Drehsicherungsanschlag für die Sicherung des Spulengehäuses gegen
eine Verdrehung in der Gegenrichtung direkt am Fadenziehmesser vorzusehen. Ein zusätzlicher
Kragarm oder Steg zur Bereitstellung dieser Gegen-Drehsicherung entfällt, so
dass Bauraum gespart werden kann, der wiederum den anderen Komponenten in diesem
Bereich der Nähmaschine zur Verfügung steht. Da der zweite Drehsicherungs-Anschlag
aufgrund der Festlegung am Fadenziehmesser zwangsweise mit dem Fadenziehmesser verschwenkt,
steht dieser zweite Drehsicherungs-Anschlag dem Fadenlauf in der Fadenerfassungsstellung
des Fadenziehmessers automatisch nicht mehr im Wege. Das Spulengehäuse kann
mit geringerem vertikalen Abstand zur Auflageplatte angeordnet werden, was nach
dem Abschneidevorgang kürzere am Nähgut verbleibende Fadenenden ermöglicht
und sich zudem positiv auf den Fadenlauf auswirkt. Die Positionssicherungseinrichtung
stellt dabei sicher, dass das Fadenziehmesser in der Grundstellung für die
Drehsicherung erforderliche Kräfte vom Spulengehäuse aufnehmen kann.
Ein zweiter Drehsicherungs-Anschlag nach Anspruch 2 ist besonders
kompakt.
Ein gegenüberliegender Ansatz nach Anspruch 3 stellt sicher,
dass über diesen Ansatz keine Behinderung des Fadenlaufs erfolgt.
Ein Umlenkmechanismus nach Anspruch 4 stellt sicher, dass immer dann,
wenn über den Fadenziehmesser-Antrieb das Fadenziehmesser in die Fadenerfassungsstellung
verlagert werden soll, die Sicherung des Fadenziehmessers in der Grundstellung aufgehoben
ist.
Ein Umlenkmechanismus nach Anspruch 5 kommt mit vorteilhaft wenig
Bauteilen aus und ist gleichzeitig betriebssicher.
Sicherungsabschnitte nach Anspruch 6 lassen sich kostengünstig
herstellen.
Ein Fadenziehmesser-Antrieb nach Anspruch 7 erfordert nur einen geringen
Aufwand.
Ein Fadenziehmesser-Antrieb nach Anspruch 8 hat sich in der Praxis
bewährt.
Eine Vorspannfeder nach Anspruch 9 gewährleistet eine Rückkehr
des Umlenkmechanismus in die Sicherungsstellung.
Eine Vorspannfeder nach Anspruch 10 ist kostengünstig.
Das Fadenziehmesser hat einen verlängerten und abgerundet gestalteten
freien Endabschnitt. Hierdurch ist verhindert, dass insbesondere der Nadelfaden
bei der Schlingenbildung sich unerwünscht am Fadenziehmesser oder anderen Nähmaschinenkomponenten
verfängt und zudem sichergestellt, dass insbesondere der Nadelfaden sich nicht
unerwünscht um das Fadenziehmesser wickelt. Diese Ausgestaltung des Fadenziehmessers
mit dem verlängerten und abgerundeten freien Endabschnitt ist auch unabhängig
von der Gestaltung der Drehsicherung für das Spulengehäuse zur Verhinderung
einer Störung des Fadenlaufes von Vorteil. Das Fadenziehmesser mit dem verlängerten
und abgerundeten freien Endabschnitt stellt daher einen von den sonstigen Nähmaschinenkomponenten
unabhängigen vorteilhaften eigenen Erfindungsgegenstand dar.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand
der Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
1 eine Vorderansicht einer Doppelsteppstichnähmaschine;
2 eine Draufsicht auf einen Ausschnitt der Nähmaschine
in vergrößertem Maßstab entsprechend dem Sichtpfeil II in
1;
3 eine innere Details freigebende Stirnansicht auf
einen Ausschnitt der Nähmaschine entsprechend dem Sichtpfeil III in
1 in vergrößertem Maßstab;
4 eine zu 2 ähnliche
Ansicht mit einem Fadenziehmesser in einer gegenüber einer Grundstellung nach
2 entgegen dem Uhrzeigersinn verschwenkten Fadenerfassungsstellung;
5 eine perspektivische Ansicht von Komponenten der
Nähmaschine, insbesondere von einem mit einem Fadenziehmesser-Antrieb zusammenwirkenden
Umlenkmechanismus einerseits zur Positionssicherung des Fadenziehmessers in der
Grundstellung und andererseits zur Verlagerung des Fadenziehmessers zwischen der
Grundstellung und der Fadenerfassungsstellung;
6 und 7 kinematische Darstellungen
des Umlenkmechanismus nach 5, wobei 6
den Umlenkmechanismus in der Grundstellung und 7 den
Umlenkmechanismus in der Fadenerfassungsstellung des Fadenziehmessers zeigt;
8 eine perspektivische Darstellung des Fadenziehmessers;
und
9 einen Schnitt gemäß Linie IX-IX in
3.
Eine Doppelsteppstichnähmaschine 1 hat eine Grundplatte
2 mit einem sich davon aufwärts erstreckenden Ständer
3 und einem abgewinkelten Arm 4. Letzterer endet in einem Kopf
5. In dem Arm 4 ist eine Armwelle 6 drehbar gelagert.
Diese treibt in dem Kopf 5 einen Kurbeltrieb 7 mit einem Fadenhebel
8 an. Der Kurbeltrieb 7 steht antriebsmäßig mit einer
in dem Kopf 5 axial verschiebbar gelagerten Nadelstange 9 in Verbindung.
Diese hat an ihrem unteren Ende eine Nadel 10. Die Nadel 10 ist
durch den Kurbeltrieb 7 auf einer vertikalen Achse 11 auf- und
abbewegbar. Die Nadel 10 führt in einem Öhr einen von einer Spule
12 über eine Fadenspannvorrichtung und den Fadenhebel 8 zugeführten
Nadelfaden 13.
Die Grundplatte 2 trägt eine mit Schrauben befestigte
Auflageplatte 14, auf der ein Nähgutteil 15 aufliegt. Die
Auflageplatte 14 ist mit einer Ausnehmung 16 für den Durchtritt
eines Stoffschiebers 17 ausgebildet. Letzterer hat ein Stichloch
18 für den Durchtritt der Nadel 10. Der Stoffschieber
17 befindet sich in bekannter Weise in Antriebsverbindung mit einem unterhalb
der Grundplatte 2 angeordneten Schub- und Hubgetriebe.
Unterhalb der Auflageplatte 14 befindet sich ein Greifer
19, der einen Greiferkörper 20 mit einer Greiferspitze
21 aufweist. In dem Greiferkörper 20 ist ein topfförmiges
Spulengehäuse 22 zur Aufnahme eines Greiferfadenvorrats gelagert.
Der Greifer 19 ist um eine vertikale Greiferachse
23 drehbar. Eine Nähbetriebs-Drehrichtung 24 verläuft
in 2 im Uhrzeigersinn um die Greiferachse
23. Der Greiferkörper 20 ist fest mit einer Welle
25 verbunden, die koaxial zur Greiferachse 23 verläuft. Die
Welle 25 ist drehbar in einem mit der Grundplatte 2 verschraubten
Lagerbock 26 gelagert. In diesem ist eine Antriebswelle 27 gelagert,
die mit einem im Inneren des Lagerbocks 26 angeordneten Zahnradgetriebes
verbunden ist. Das Zahnradgetriebe weist ein Übersetzungsverhältnis von
1:2 auf, so dass sich bei einer Umdrehung der Antriebswelle 27 der auf
der Welle 25 befindliche Greiferkörper 20zweimal dreht. Die
Antriebswelle 27 ist über einen Riementrieb 28 antriebsmäßig
mit der Armwelle 6 verbunden.
Zum Abschneiden des Greiferfadens dient ein Fadenziehmesser
29. Das Fadenziehmesser 29 ist zwischen einer in 2
dargestellten Grundstellung und einer in 4 dargestellten
Fadenerfassungsstellung um eine zur Greiferachse 23 parallele Schwenkachse
30 verschwenkbar. Das Fadenziehmesser 29 hat eine in der Ansicht
nach 2 an eine Sichel erinnernde Grundform, deren freies
Ende in der Grundstellung in der Ansicht nach 2 um
das Spulengehäuse 22 herum verläuft. In der Fadenerfassungsstellung
des Fadenziehmessers 29 ist dem Stichloch 18 benachbart eine Erfassungsnut
31 des Fadenziehmessers 29 mit einer nutbodenseitigen Schneide
32. Die Erfassungsnut 31 ist in einem rechtwinklig gegenüber
einem horizontal verlaufenden Grundkörper 32a abgewinkelten Kantenabschnitt
32b des Fadenziehmessers 29 ausgeführt. Ein verlängerter
freier Endabschnitt 32c des Fadenziehmessers 29 ist mit in der
Draufsicht nach den 2 und 4
abgerundetem Ende ausgeführt. Die Länge des freien Endabschnitts
32c des Fadenziehmessers 29 führt dazu, dass sich der Nadelfaden
13 bei der Schlingenbildung nicht unerwünscht um das Fadenziehmesser
wickelt. Die abgerundete Form des freien Endabschnitts 32c führt zu
einem störungsfreien Fadenlauf des Nadelfadens 13 sowie des Greiferfadens.
An der Grundplatte 2 an einem Ausleger festgelegt ist ein
ortsfestes Gegenmesser 33, welches zum Fadenabschneiden beim Verschwenken
des Fadenziehmessers 29 von der Fadenerfassungs- in die Grundstellung schneidend
zusammenwirkt.
Einstückig am Spulengehäuse 22 angeformt ist ein
Haltefinger 34.
In der Nähbetriebs-Drehrichtung 24 ist das Spulengehäuse
22 gegen eine Drehung um die Greiferachse 23 durch einen ersten
Drehsicherungs-Anschlag 35 gesichert. Letzterer ist als endseitige Stirnfläche
eines Kragarms 36 ausgeführt, der ortsfest mit der Grundplatte
2 verschraubt ist. Am ersten Drehsicherungs-Anschlag 35 liegt
zur Drehsicherung des Spulengehäuses 22 ein erster Spulengehäuse-Gegenanschlag
37 an, der durch eine dem ersten Drehsicherungs-Anschlag 35 zugewandte
Fläche des Haltefingers 34 gebildet ist.
In Gegenrichtung zur Nähbetriebs-Drehrichtung 24, in
der Ansicht nach 2 also entgegen dem Uhrzeigersinn,
ist das Spulengehäuse gegen eine Drehung um die Greiferachse 23 durch
einen zweiten Drehsicherungs-Anschlag 38 gesichert. Letzterer ist gebildet
durch eine einstückig am freien Ende des Fadenziehmessers 29 angeformte
Anschlagfläche, der die Endfläche eines unteren Ansatzes 39 darstellt,
der gegenüberliegend zum zweiten Drehsicherungs-Anschlag 38 kantenfrei
in den Grundkörper 32a des Fadenziehmessers 29 übergeht.
Der zweite Drehsicherungs-Anschlag 38 ist also am Fadenziehmesser
29 festgelegt.
In der Grundstellung des Fadenziehmessers 29 wirkt der zweite
Drehsicherungs-Anschlag 38 mit einem zweiten Spulengehäuse-Gegenanschlag
40 zusammen. Dieser ist gebildet durch die dem ersten Spulengehäuse-Gegenanschlag
37 gegenüberliegende und dem zweiten Drehsicherungs-Anschlag
38 zugewandte Fläche des Haltefingers 34 des Spulengehäuses
22.
Wenn der Greifer 19 sich in der Nähbetriebs-Drehrichtung
24 dreht, hindert die Anlage des ersten Drehsicherungs-Anschlags
35 am ersten Spulengehäuse-Gegenanschlag 37 das Spulengehäuse
22 daran, sich mit dem Greifer 19 mitzudrehen. Sobald sich der
Greifer 19 in der Gegenrichtung dreht, was bei Justierarbeiten an der Nähmaschine
oder auch dann vorkommen kann, wenn die Nähnadel 10 nach einem erfolgten
Fadenabschneidvorgang zurück in eine oberste Stellung bewegt wird, um einen
maximalen Freiraum zwischen der Nähnadel 10 und der Auflageplatte
14 für ein Nähgutteil 15 einzustellen, hindert die Anlage
des zweiten Drehsicherungs-Anschlags 38 am zweiten Spulengehäuse-Gegenanschlag
40 das Spulengehäuse 22 daran, sich mit dem Greifer
19 in der Gegenrichtung mitzudrehen. Hierzu ist das Fadenziehmesser
29 in der Grundstellung gesichert, um eine vom Haltefinger 34
auf das Fadenziehmesser 29 über die Anschläge 40,
38 ausgeübte Kraft aufzunehmen.
Diese Sicherung des Fadenziehmessers 29 in der Grundstellung
leistet eine Positionssicherungseinrichtung 41, die perspektivisch in der
5 und deren kinematische Zusammenhänge in den
6 und 7 dargestellt sind.
Kern der Positionssicherungseinrichtung 41 ist ein Umlenkmechanismus
42. Letzterer hat einen Schwenkhebel 43, der über eine ortsfest
gelagerte Welle 44 drehfest mit dem in 5 nicht
dargestellten Fadenziehmesser 29 verbunden ist. Die Welle 44 verläuft
koaxial zur Schwenkachse 30. Über eine Gelenkverbindung
45 mit zur Schwenkachse 30 paralleler Gelenkachse 46
ist der Schwenkhebel 43 an einem Sicherungshebel 47 angelenkt.
Der Sicherungshebel 47 steht mit einem Hubstempel 48 eines Fadenziehmesser-Antriebs
49 in Schubverbindung. Der Sicherungshebel 47 liegt hierzu am
Hubstempel 48 über einen Nocken 47a an. Der als Elektromagnet
ausgeführte Fadenziehmesser-Antrieb 49 dient zur Verlagerung einerseits
des Fadenziehmessers 29 von der Grund- in die Fadenerfassungsstellung und
andererseits zur Verlagerung der Positionssicherungseinrichtung 41 von
einer in den 5 und 6 gezeigten
Sicherungsstellung in eine in 7 gezeigte Freigabestellung,
in der ein Verschwenken des Fadenziehmessers 29 möglich ist. Der Sicherungshebel
47 hat einen als Klinke 50 ausgeführten ersten Sicherungsabschnitt,
der in der Sicherungsstellung der Positionssicherungseinrichtung 41 gegen
einen ortsfesten und in den ersten Sicherungsabschnitt 50 eingreifenden
zweiten Sicherungsabschnitt gesichert ist, der als ortsfester und an der Grundplatte
2 festgelegter Bolzen 51 ausgeführt ist. 7
zeigt die gegenüber dem Bolzen 51 ausgerückte Klinke
50 in der Freigabestellung der Positionssicherungseinrichtung
41.
Der Sicherungshebel 47 und der Schwenkhebel 43 sind
in der Sicherungsstellung der Positionssicherungseinrichtung 41 durch eine
Vorspannfeder 52 vorgespannt. Letztere ist als Schenkelfeder ausgebildet,
deren einer Schenkel 53 am Sicherungshebel 47 und deren anderer
Schenkel 54 an einem am Schwenkhebel 43 festgelegten Stift
55 anliegt. Die Vorspannfeder 52 ist zwischen den Schenkeln
53, 54 um einen Zapfen 55a geschlungen, der am Sicherungshebel
47 festgelegt ist.
Wie insbesondere 5 zu entnehmen ist,
steht der Kragarm 36 mit dem ersten Drehsicherungs-Anschlag 35
nur gering nach oben über das Spulengehäuse 22 mit dem Haltefinger
34 über. Dies ermöglicht es, das Spulengehäuse
22 so anzuordnen, dass nur ein minimaler Zwischenraum zwischen dem Fadenziehmesser
29 und einer Oberseite des Spulengehäuses 22 verbleibt. Dies
ermöglicht eine Anordnung der Schneide 32 sehr nahe am Stichloch
18, so dass an der Unterseite des Nähgutteils 15 nach dem
Abschneidvorgang verbleibende Fadenenden kurz sind. Zudem wird durch diese Anordnung
des Spulengehäuses 22 der Fadenlauf des Greiferfadens und des Nadelfadens
13 bei der Schlingenbildung durch den Greifer 19 verbessert.
Die Doppelsteppstichnähmaschine 1 arbeitet folgendermaßen:
Im normalen Nähbetrieb ist das Fadenziehmesser 29 in der Grundstellung
und die Positionssicherungseinrichtung 41 ist in der Sicherungsstellung.
Damit ist das Spulengehäuse 22 über die Drehsicherungs-Anschläge
35, 38 und die Spulengehäuse-Gegenanschläge
37, 40 gegen eine Drehung um die Greiferachse 23 in beiden
Drehrichtungen gesichert. Mit Hilfe des Greifers 19 erfolgt in bekannter
Weise die Schlingenbildung und Verknotung von Greiferfaden und Nadelfaden
13 zum Doppelsteppstich.
Zum Einleiten des Fadenabschneidvorgangs wird der Fadenziehmesser-Antrieb
49 betätigt, so dass der Hubstempel 48 ausfährt. Der
Hubstempel 48 schiebt den Nocken 47a in den Darstellungen der
6 und 7 nach unten. Die
Schubkraft des Hubstempels 48 führt dazu, dass der Sicherungshebel
47 um die Gelenkverbindung 45 in den 6
und 7 im Uhrzeigersinn verschwenkt wird. Dies erfolgt
entgegen der Vorspannkraft der Vorspannfeder 52, bis die dem Hubstempel
48 gegenüberliegende Fläche des Sicherungshebels 47
mit dem Schwenkhebel 43 in Anlage kommt. Gleichzeitig rückt die Klinke
50 aus dem Bolzen 51 aus, bis die Stellung des Umlenkmechanismus
42 nach 7 erreicht ist. Die ausgerückte
Stellung des zweiten Sicherungsabschnitts 51 stellt eine Fadenerfassungs-Antriebsstellung
dar, in der ein freies Verschwenken des Fadenziehmessers 29 aus der Grundstellung
möglich ist.
In dieser Stellung ist der Schwenkhebel 43 um die Welle
44 gegenüber der Stellung nach 6 entgegen
dem Uhrzeigersinn verschwenkt. Dies führt dazu, dass eine Rolle 56,
die an einem fest mit dem Schwenkhebel 43 verbundenen Rollenhebel
57 angebracht ist, in Rollkontakt mit einer Axial-Kurvenscheibe
58 kommt. Letztere ist drehfest mit der Antriebswelle 27 verbunden.
Durch Abrollen der Rolle 56 an der Axial-Kurvenscheibe 58 in der
Freigabestellung der Positionssicherungseinrichtung 41 wird nun die Schwenkbewegung
des Fadenziehmessers 29 zunächst von der Grundstellung nach
2 in die Fadenerfassungsstellung nach 4
erzwungen. In dieser Fadenerfassungsstellung laufen der Greiferfaden und der Nadelfaden
13 in die Erfassungsnut 31 des Fadenziehmessers 29 ein.
Anschließend erzwingt der Rollkontakt der Rolle 56 an der Axial-Kurvenscheibe
58 eine Rückkehr des Fadenziehmessers 29 von der Fadenerfassungs-
in die Grundstellung. Bei dieser Rückkehr wird der Faden durch Zusammenwirken
der Schneide 32 mit dem Gegenmesser 33 abgeschnitten. Nach dieser
Rückkehr und bei vollständigem Rückzug des Hubstempels
48 zwingt die Vorspannfeder 52 den Nocken 47a des Sicherungshebels
47 wieder vom Schwenkhebel 43 weg, bis die Klinke 50
wieder in den Bolzen 51 einrastet.
Während des Fadenabschneidvorgangs ist eine Drehsicherung des
Spulengehäuses 22 entgegen der Nähbetriebs-Drehrichtung nicht
erforderlich. Solange das Fadenziehmesser 29 in der Fadenerfassungsstellung
ist, behindert der Ansatz 39 den Fadenlauf von Greiferfaden und Nadelfaden
13 nicht.