Gebiet der Erfindung
Die Erfindung betrifft eine Treppe mit Treppenstufen und Seitenwangen,
die miteinander verbunden sind.
Hintergrund der Erfindung
Treppen sind in vielen Ausführungsformen seit langem bekannt
und dienen dazu, einen Höhenunterschied für einen Menschen leicht überwindbar
zu machen. Die Treppen können dabei aus unterschiedlichen Werkstoffen hergestellt
sein, beispielsweise aus Holz, Metall oder Stein- beziehungsweise Kunststein- oder
Betonwerkstoffen. Es gibt sie als vergleichsweise geradlinige, geschwungene oder
wendelförmige Ausführungen, wobei zumindest der vertikale Abstand zwischen
den Oberseiten der einzelnen Treppenstufen, die so genannte Steigung, aus ergonomischen
Gründen ein bestimmtes Abstandsmaß einhalten sollte.
Als problematisch beim Einbau von Treppen in ein neues oder älteres
Gebäude erweist sich oft die Anpassung der letzten, oberen Austrittstufe, an
das Bodenniveau des oberen Stockwerks. Aufgrund von Planungsfehlern in der Rohbauausführung
des Hauses, Unzulänglichkeiten bei der Bauausführung, unterschiedlich
wählbaren Fußbodenbelägen oder, insbesondere bei sehr alten Häusern,
nicht neuzeitlichen Stockwerkabständen, wird insbesondere bei Holztreppen nach
dem Stand der Technik bei einer Feinanpassung die obere Austrittstufe durch Abhobeln
auf das notwendige Höhenmaß gebracht. Diese Vorgehensweise wird als unvorteilhaft
bemängelt, da diese Arbeiten, zusätzliche Kosten und Schmutz erzeugend,
vor Ort und nicht schon bei der Herstellung der Treppe in einer Fabrik oder in einem
Handwerksbetrieb durchgeführt werden müssen.
Vor diesem Hintergrund ist aus der DE
72 12 464 U eine verstellbare Treppenstütze zum Aufbau frei tragender
Treppen aus vorgefertigten Stufen bekannt, bei der ein Gewindebolzen mit einem ersten
und mit einem zweiten mit einem Gewinde versehenen Ende sowie mit einem Zwischenteil
von verstärktem Durchmesser und eine Gewindehülse mit zumindest zweistufig
abgesetztem Außendurchmesser vorgesehen ist, wobei die Gewindehülse auf
ihrer den kleineren Durchmesser aufweisenden Seite mit einem Außengewinde und
auf der den größeren Durchmesser aufweisenden Seite mit einer Gewindebohrung
versehen ist, über die das erste Gewindeende des Bolzens und die Gewindebohrung
der Hülse zu einer längenverstellbaren Baueinheit zusammengefügt
sind.
Wenngleich mit einer solchen Treppenstütze eine freitragende
Treppe mit in Grenzen höhenverstellbaren Stufen herstellbar ist, so ist diese
dennoch mit einigen Nachteilen verbunden. Beispielsweise sind an jeder Treppenstufe
mindestens vier dieser Vorrichtungen anzubauen und einzustellen, welches der Herstellaufwand
für eine solche Treppe unvorteilhaft erhöht.
Außerdem ist aus der DE
699 19 053 T2 eine modulare, metallische Trittstufe zum Aufbau einer selbsttragenden
Leiterkonstruktion oder einer solchen Metalltreppe bekannt, die aus einer großen
Anzahl von die Seitenwangen und Stufen der Treppe bildenden Blechen und Schrauben
aufgebaut ist. Eine in Grenzen mögliche Höhenverstellung der Treppenstufen
ist mittels Langlöcher in vertikal ausgerichteten Seitenwangen-Blechen erreichbar,
in die Befestigungsschrauben einführbar sind. Die Herstellung einer solchen
Treppe sowie die Höhenverstellung der Treppenstufen werden wegen der enorm
vielen Einzelteile als sehr unvorteilhaft beurteilt.
Zudem führt eine Höhenverstellung einer Treppenstufe bei
den beiden bekannten, höhenverstellbaren Treppen zu einer Veränderung
der Höhe der gesamten Treppe, sofern nicht an einer anderen Stufe eine entgegengerichtete
Höhenverstellung vorgenommen wird. Daher lassen sich mit diesen bekannten Treppen
die eingangs geschilderten technischen Probleme nicht oder nur sehr unvorteilhaft
lösen.
Aufgabe der Erfindung
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Treppe der im Oberbegriff
des Anspruchs 1 genannten Art zu schaffen, bei der die Anpassung der Steigung zumindest
der Austrittstufe der vorgefertigten Treppe an der örtlichen Baustelle ohne
großen Aufwand schnell sowie zuverlässig durchführbar ist, und die
insgesamt kostengünstig herstellbar ist.
Zusammenfassung der Erfindung
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass sich die Höhenanpassung
zumindest der Austrittstufe sehr leicht mittels einer gesonderten Verstellvorrichtung
durchführen lässt, die ein Bestandteil der Treppe ist, dauerhaft an dieser
verbleibt und einfach verstellbar sowie arretierbar ist.
Die Erfindung geht gemäß den Merkmalen des Hauptanspruchs
aus von einer Treppe mit Seitenwangen und Treppenstufen, die miteinander verbunden
sind, wobei die Treppe zumindest zwei Verstellvorrichtungen aufweist, mit denen
der vertikale Abstand zwischen den Oberseiten von zwei benachbarten Treppenstufen
einstellbar ist, wobei jeweils eine der beiden Verstellvorrichtungen an der rechten
bzw. an der linken Seite der Treppenstufe und/oder an der rechten
bzw. linken Seitenwange befestigt ist. Zur Lösung der technischen Aufgabe ist
zudem vorgesehen, dass jede der beiden Verstellvorrichtungen ein Basisgehäuse
und eine Auflageplatte aufweist, die über zumindest eine Führungsstange
zueinander verschiebbar und miteinander verbunden sind, und dass in dem Basisgehäuse
ein Verstellmittel integriert ist, mit dem unterschiedliche Abstände zwischen
dem Basisgehäuse und der Auflageplatte einstellbar sind.
Durch diese Einstellbarkeit der Treppe hinsichtlich der Steigung zwischen
zwei benachbarten Treppenstufen kann diese leicht und schnell an bauseitige Erfordernisse
angepasst werden. Üblicherweise wird dabei nur der vertikale Abstand zwischen
(von unten gesehen) der ersten Treppenstufe (Antrittstufe) und der zweiten Treppenstufe
bzw. zwischen dem unteren Fußboden und der ersten Treppenstufe, oder der vertikale
Abstand zwischen der vorletzten Treppenstufe und der letzten Treppenstufe (der Austrittstufe)
einzustellen sein. In jedem Fall wird es jedoch darum gehen, durch die Verstellung
der Steigung der betroffenen Treppenstufe bauseitige Abweichung von Normvorgaben
für den Treppenbau auszugleichen, ohne dabei die Höhe bzw. Länge
der Seitenwangen der Treppe zu verändern.
Des Weiteren kann vorgesehen sein, dass die Auflageplatte an der Unterseite
der nächsthöheren Treppenstufe befestigt und das Basisgehäuse an
der Innenseite einer Seitenwange festgelegt ist.
Eine andere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Basisgehäuse
zumindest eine Durchgangsbohrung aufweist, durch die eine in der Seitenwange eingeschraubte
Befestigungsschraube geführt ist. Die Befestigung mit zwei Befestigungsschrauben
wird bevorzugt.
Eine besonders stabile Bauweise wird erreicht, wenn vorgesehen ist,
dass auch die Auflageplatte zumindest eine Durchgangsbohrung aufweist, durch die
eine in die Unterseite der nächst höheren Treppenstufe eingeschraubte
Befestigungsschraube geführt ist.
Zur weiteren Stabilitätsvergrößerung kann vorgesehen
sein, dass das Basisgehäuse einen rechtwinklig abstehenden Schenkel aufweist,
der in eine Nut der zugeordneten Seitenwange formschlüssig eingesetzt ist.
Hinsichtlich des im Basisgehäuse integrierten Verstellmittels
zur Höhenverstellung der Treppenstufen kann gemäß einer ersten Ausgestaltungsform
vorgesehen sein, dass in dem Basisgehäuse ein Kniehebel schwenkbar gelagert
ist, an dessen einen Ende eine Auslenkkraft angreifen kann, und dass dessen anderes
Ende gegen die treppenstufenferne Seite der Auflageplatte drückbar ist.
Eine zweite Variante das Verstellmittel betreffend ist dadurch gekennzeichnet,
dass in dem Basisgehäuse in eine Durchgangsgewindebohrung eine Stellschraube
eingeschraubt ist, die mit ihrem auflageplattennahen Ende gegen die treppenstufenferne
Seite der Auflageplatte drückbar ist.
Um die einmal eingestellte Steigung zwischen zwei gegeneinander verstellbaren
Treppenstufen auf Dauer fixieren zu können, sieht eine andere Ausgestaltungsform
der Erfindung vor, dass in dem Basisgehäuse senkrecht zu jeder Durchgangsbohrung
für die zumindest eine Führungsstange eine Durchgangsgewindebohrung für
eine Klemmschraube ausgebildet ist. Durch ein Anziehen der Klemmschraube wirkt diese
gegen die längs verstellte Führungsstange, so dass letztere in ihrer aktuellen
Position bei auftretenden Betriebslasten auch dann sicher verharrt, wenn sich die
die Stellschraube lösen sollte.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Die Erfindung wird im Folgenden anhand der beiliegenden Zeichnung
an einem Ausführungsbeispiel erläutert. Darin zeigt
1 eine kurze Treppe mit einer höhenverstellbaren
Austrittstufe in einer perspektivischen Abbildung,
2 eine Verstellvorrichtung zur Höheneinstellung
der Austrittstufe, und
3 die Höhenverstelleinrichtung gemäß
2 nach einer Höhenverstellung in einer anderen
Ansicht.
Detaillierte Beschreibung der Zeichnungen
Demnach zeigt 1 eine kurze aus Holz hergestellten
Treppe 1 gemäß der Erfindung, welche lediglich zur Demonstration
der Erfindung gebaut wurde. Eine praktisch einsetzbare Treppe hätte demgegenüber
lediglich eine größere Anzahl von Treppenstufen; sie würde sich aber
ansonsten nicht wesentlich von der dargestellten Treppe 1 unterscheiden.
Die Treppe 1 umfasst in zunächst bekannter Bauweise
jeweils eine rechtsseitige und linksseitige Seitenwange 2 bzw.
3, zwischen denen Treppenstufen 4, 6 befestigt sind.
Die Treppe 1 steht unten auf einem hier aus Holz gefertigtem Fußboden
5 auf.
Wie die 2 und 3
verdeutlichen, ist an jeder der beiden Seitenwangen 2, 3 der Treppe
1 unmittelbar unterhalb der Austrittstufe 6 eine Verstellvorrichtung
7, 8 befestigt, mit deren Hilfe die eingangs
schon genannte Steigung, also der vertikale Abstand zwischen den Oberseiten der
vorletzten oberen Treppenstufe 4 und der Austrittstufe 6 einstellbar
ist.
Die Verstellvorrichtung 7, 8 ist aus einem metallischen
Werkstoff, wie beispielsweise aus einer Stahl- oder Aluminiumlegierung hergestellt,
und weist jeweils einen massiven Basiskörper 9 auf, der an der zugeordneten
Seitenwange 2 oder 3 mittels Befestigungsschrauben 14,
15 befestigt ist. Diese Befestigungsschrauben 14, 15
sind dazu durch Bohrungen in dem Basiskörper 9 geführt und in
die jeweilige Seitenwange 2 eingeschraubt.
Wie insbesondere 3 zeigt, kann zur Erhöhung
der dauerhaften Stabilität der Verbindung des Basiskörpers 9
mit der zugeordneten Seitenwange 2 sowie zur besseren Weiterleitung der
Betriebslasten an dem Basiskörper 9 ein rechtwinklig abstehender Schenkel
18 ausgebildet sein, der in eine Nut 19 in der Seitenwange
2 formschlüssig eingreift.
Senkrecht zu den Bohrungen zur Aufnahme der Befestigungsschrauben
14, 15 sind in dem Basiskörper 9 zwei weitere, zueinander
achsparallele Durchgangsbohrungen ausgebildet, in denen jeweils eine Führungsstange
10 bzw. 11 axialverschiebbar aufgenommen ist. Die beiden Führungsstangen
10, 11 sind mit ihrem basiskörperfernen Ende jeweils mit
einer Auflageplatte 13 fest verbunden, welche an der Unterseite des Austrittstufe
6 anliegt. Die Auflageplatte 13 selbst ist an der Austrittstufe
6 vorzugsweise über zumindest eine Befestigungsschraube
23 festgelegt.
Zur Höhenverstellung der Austrittstufe 6 dient eine
hier als Maschinenschraube ausgebildet Gewindeschraube 12, die in einer
Gewinde-Durchgangsbohrung aufgenommen ist, welche achsparallel zwischen den beiden
Durchgangsbohrungen für die Führungsstangen 10, 11 in
dem Basisgehäuse 9 ausgebildet ist. Für eine Verstellung der
Austrittstufe 6 über eine vertikale Verstellhöhe 20,
also beispielsweise zur Vergrößerung der Steigung zwischen der vorletzten
Treppenstufe 4 und der Austrittstufe 6, wird die Gewindeschraube
12 zunächst so gedreht, dass diese mit ihrem schraubenkopffernen Ende
zur Anlage an der Auflageplatte 13 gelangt. Durch weiteres Drehen der Gewindeschraube
12 in die gleiche Richtung wird die Auflageplatte 13 vertikal
nach oben verschoben, so dass auch die Austrittstufe 6 diese Vertikalbewegung
durchführt. Sobald die Austrittstufe 6 mit ihrer Oberseite das gewünschte
Niveau des oberen Stockwerkes bzw. dessen Bodenbelages erreicht hat, wird das Drehen
der Gewindeschraube 12 eingestellt.
Zur Arretierung der eingestellten Höhenposition der Austrittstufe
6 dienen Klemmschrauben 16 bzw. 17, die in Gewindebohrungen
in dem Basiskörper 9eingeschraubt sind und jeweils auf eine der beiden
Führungsstangen 10, 11 wirken. In dem hier dargestellten
Ausführungsbeispiel sind die Gewindebohrungen für die Klemmschrauben
16 bzw. 17 zur besseren Zugänglichkeit achsparallel zu den
beiden in die Seitenwangen 2, 3 eingeschraubten Befestigungsschrauben
14, 15 in dem Basiskörper 9 ausgebildet.
Durch ein Festziehen dieser Klemmschrauben 16 bzw.
17 bleiben die Führungsstangen 10, 11 in ihrer aktuellen
Stellposition auch dann fixiert, wenn sich die Stellschraube 12 lösen
sollte.
Wie insbesondere 1 zeigt, weisen die
Seitenwangen 2, 3 an ihren oberen Enden jeweils einen Ausschnitt
21, 22 auf zur Aufnahme des rechtsseitigen beziehungsweise linksseitigen
Endes der Austrittstufe 6 auf. Diese Ausschnitte 21,
22 sichern die Austrittstufe 6 daher sowohl während einer
Verstellbewegung als auch bei der späteren Nutzung gegen eine unbeabsichtigte
Verlagerung derselben.
Da die Verstellvorrichtung 7, 8 auch nach der Einstellung
der gewünschten Höhenposition bzw. der Steigung der Austrittstufe
6 an der Treppe 1 auf Dauer verbleibt, können gegebenenfalls
eintretende Setzungserscheinungen an der Treppe 1 durch eine erneute Höhenanpassung
kompensiert werden.
Zudem kann bei einer später durchzuführenden Veränderung
des Fußbodenbelages im oberen Stockwerk eine Höhenverstellung erneut und
auf sehr einfache Weise durchgeführt werden. Dies kann beispielsweise dann
notwenig sein, ein ursprünglich genutzter Teppichboden gegen einen neu einzubauenden
Parkett-Fußboden ausgetauscht werden soll. Aufwendige Anpassungsarbeiten der
Treppe, bis hin zum Austausch der oberen Austrittstufe, sind dadurch vermeidbar.
- 1
- Treppe
- 2
- Seitenwange
- 3
- Seitenwange
- 4
- Treppenstufe
- 5
- Fußboden
- 6
- Austrittstufe
- 7
- Verstellvorrichtung
- 8
- Verstellvorrichtung
- 9
- Basiskörper
- 10
- Führungsstange
- 11
- Führungsstange
- 12
- Stellschraube
- 13
- Auflageplatte
- 14
- Befestigungsschraube
- 15
- Befestigungsschraube
- 16
- Klemmschraube
- 17
- Klemmschraube
- 18
- Schenkel an dem Basiskörper
- 19
- Nut in der Seitenwange
- 20
- Vertikaler Abstand, Verstellhöhe
- 21
- Ausschnitt in der Seitenwange
- 22
- Ausschnitt in der Seitenwange
- 23
- Befestigungsschraube