Die vorliegende Erfindung betrifft einen Gegenkasten für ein
Riegel und Falle aufweisendes Paniktürschloss mit den Merkmalen a) bis h) des
Anspruch 1. Bekannt ist ein derartiger Gegenkasten aus der DE
10 2004 009 973 A1 derselben Anmelderin.
Bei einer Paniktür im Sinne der vorliegenden Erfindung handelt
es sich um eine zweiflügelige Tür, von der der eine Flügel (Standflügel)
in der Regel geschlossen bleibt und der andere Flügel (Gangflügel) im
Normalbetrieb geöffnet und geschlossen wird. Personen passieren die Paniktür
in der Regel durch den Gangflügel. In den Gangflügel ist das Schloss eingebaut,
umfassend eine Falle und einen Riegel. Beides greift bei geschlossenem Gangflügel
in einen im Standflügel angeordneten Gegenkasten ein. Zum Öffnen des Gangflügels
von Innen wird ein Gangflügel-Drücker betätigt, wodurch die Falle
des Schlosses aus dem Gegenkasten heraus gezogen wird und den Gangflügel frei
gibt. Zum Versperren der Tür wird zusätzlich zur Falle der Riegel in den
Gegenkasten eingefahren, so dass trotz Betätigen des Gangflügel-Drückers
die Tür verschlossen bleibt.
Um eine Fernbetätigung des Gangflügels zu ermöglichen,
sind Gegenkästen bekannt, die mit einer elektrisch betätigbaren Schwenkfalle
ausgerüstet sind. Ein Beispiel für einen derartigen Gegenkasten liefet
die DE 199 57 999 A1.
Die elektrisch entsperrbare Schwenkfalle ähnelt grundsätzlich
solchen elektrischen Türöffnern, die hinter dem Stulpblech der Türzargen
von Wohnhaustüren eingesetzt werden. Die im Normalbetrieb unbewegliche Schwenkfalle
umschließt die Falle des Schlosses und fixiert sie. Erst durch elektromagnetisches
Betätigen (Türsummer) wird die Schwenkfalle schwenkbar, so dass der Gangflügel
bzw. die Haustür von außen ohne Betätigen des innenliegenden Gangflügel-Drückers
aufgestoßen werden kann. Dies ist selbstverständlich nicht möglich,
wenn der Riegel ausgefahren, also die Tür abgeschlossen ist.
Paniktüren erlauben im Notfall das Öffnen von beiden Türflügeln
in Fluchtrichtung, um den Fluchtweg im Vergleich zu einer einflügeligen Tür
aufzuweiten. Hierzu ist der Standflügel mit einem Gegenkasten ausgerüstet,
dessen Funktion darin besteht, im Panikfalle Falle und Riegel des Schlosses freizugeben,
um so ein zweiflügeliges Öffnen der Paniktür zu gestatten. Betätigt
wird der Gegenkasten von Innen über einen Panikdrücker, dessen Betätigungsbewegung
im Panikfalle auf die Nuss des Gegenkastens übertragen wird. Die Nuss des Gegenkastens
nimmt die Betätigungsbewegung entgegen und leitet das Freisetzen von Riegel
und Falle ein. Sofern der Standflügel zusätzlich über Gleitstangen
gesichert ist, zieht der Gegenkasten diese ein.
Ein vollmechanischer Gegenkasten für ein Paniktürschloss
ist aus der DE 10 2004 009 973 A1
bekannt. Dessen Mechanik ist so eingerichtet, dass beim Betätigen der Nuss
zunächst ein Riegelhebel den in den Gegenkasten hineinragenden Riegel des Schlosses
verdrängt, zugleich die obere und die untere Gleitstange einzieht und danach
die Falle mit Hilfe eines Fallenhebels aus dem Gegenkasten verdrängt. Diese
Betätigungsreihenfolge stellt sicher, dass der Riegel nicht erst dann in das
Schloss zurück gedrängt ist, wenn die Gleitstangen schon eingezogen ist.
Wenn sich der Riegel nach Einziehen der Gleitstangen oder sogar nach Freigabe der
Falle noch im Schloss befände, droht er durch die Last der gegen die Türen
drückenden Flüchtenden zu verklemmen. Es muss sicher gestellt sein, dass
der Riegel nicht durch Querkräfte belastet wird.
Der in der DE 10 2004
009 973 A1 beschriebene vollmechanische Gegenkasten zeichnet sich durch
seine hohe Funktionssicherheit aus. Allerdings wirkt sich seine konstruktiv begründete
Breite negativ auf seine Ästhetik aus. Der Mechanismus im Inneren des Kastens
nimmt prinzipbedingt viel Raum ein, so dass der Gegenkasten recht breit baut und
ein hohes Dornmaß erfordert. Der Markt fordert heute deutlich schlankere Gegenkästen,
da insbesondere Glastüren mit einem schlanken Rahmen als ästhetisch ansprechend
und wertvoll gelten. Die Breite des aus der DE
10 2004 009 973 A1 bekannten Gegenkastens führt dazu, dass er fast
ausschließlich in massive Standflügel eingesetzt wird. Prinzipiell ist
auch keine elektrische Fernbetätigung an dem rein mechanischen Gegenkasten
vorgesehen.
Aus der DE 199 57 999 A1
ist ein mechanisch übersteuerter Türöffner bekannt, der sich grundsätzlich
als Gegenkasten für eine Paniktür eignet. Anstelle eines die Falle zurück
drängenden Fallenhebels ist dieser Gegenkasten mit einer mechanisch und/oder
elektrisch entsperrbaren Schwenkfalle ausgerüstet, so dass der Gangflügel
ohne Betätigung des die Falle bewegenden Gangflügel-Drückers aufgedrückt
werden kann. Nachteil dieses Gegenkastens ist ebenfalls seine erhebliche bauliche
Breite.
Aus der deutschen Offenlegungsschrift DE
26 22 720 A1 ist es bekannt, die Drückernuss eines elektromechanischen
Schlosses mittels einer Feder vorzuspannen, die über eine Kette mit der Nuss
verbunden ist. Der Transport der Vorspannkraft über die Kette ermöglicht
es, entfernt von der Nuss eine riesenhafte Feder vorzusehen, die in unmittelbarer
Nachbarschaft der Nuss keinen Bauraum fände.
Die DE 196 53 611 A1
offenbart ein Türschloss mit Panikfunktion, dessen Drückernuss über
ein flexibles Zugglied mit dem Riegelschluss-Getriebe verbunden ist. Das flexible
Zugglied ist nur bei vorgeschlossenem Riegel gespannt und stellt
dadurch sicher, dass nur bei vorgeschlossenem Riegel die Betätigungsbewegung
der Drückernuss auf das Riegelschluss-Getriebe übertragen wird. Bei rückgeschlossenem
Riegel ist das Zugglied indes schlaft, sodass keine Kraftübertragung von Drückernuss
auf das Riegelschluss-Getriebe erfolgen kann.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Gegenkasten
für ein Paniktürschloss der eingangs genannten Art so weiter zu bilden,
dass er deutlich schlanker wird und dadurch weniger Bauraum einnimmt.
Dies gelingt dadurch, dass der dritte Schieber über ein Zugmittel
mit dem Wirbelstück verbunden wird.
Unter einem Zugmittel ist in diesem Zusammenhang ein längliches,
quer zu seiner Längserstreckung flexibles Bauteil zu verstehen, das im Wesentlichen
nur Zugkräfte und kaum Druckkräfte, Biegemomente oder Querkräfte
übertragen kann. Einfachstenfalls handelt es sich bei dem Zugmittel um ein
Drahtseil oder um eine Kette.
Der besondere Vorteil des Zugmittels ist darin zu sehen, dass es aufgrund
seiner Flexibilität praktisch entlang eines beliebigen Weges im Kasten verlegt
werden kann und aufgrund seines geringen Querschnitts wenig Bauraum einnimmt. Die
Verwendung des Zugmittels beruht auf der Erkenntnis, dass zwischen Wirbel und drittem
Schieber lediglich Zugkräfte zu übertragen sind und dadurch eine druckfeste
Verbindung zwischen Wirbelstück und drittem Schieber unnötig ist. Die
Rückstellkraft für den dritten Schieber wird von einer direkt auf den
Schieber wirkenden Feder ausgeübt, weswegen keine Rückstellkräfte
über das Zugmittel übertragen werden müssen. Außerdem steigert
das Zugmittel die Schließsicherheit des Gegenkastens: Es ist nicht möglich,
durch Freischneiden und Herunterdrücken der oberen Gleitstange den Paniktür-Mechanismus
„von Hinten" zu umgehen und somit den Panikdrücker quasi von außen
zu betätigen. Darüber hinaus ersetzt das biegeweiche Zugmittel die Funktion
des Drehschubgelenks, das beim genannten Stand der Technik den dritten Schieber
mit dem Wirbelstück verbindet. Dadurch wird die Betriebssicherheit des Gegenkastens
zusätzlich gesteigert.
Vorzugsweise wird das Zugmittel entlang der Nuss geführt, da
dies einen besonders kompakten Aufbau des Gegenkastens ermöglicht. Darüber
hinaus können durch die funktionale Verwendung der Nuss als Führung gesonderte
Führungselemente eingespart werden.
Eine weitere Bauraumverkleinerung wird durch die Verwendung einer
elektrisch und mechanisch entsperrbaren Schwenkfalle an Stelle eines mechanischen
Fallenhebels erreicht. Diese Schwenkfalle ist im Gegenkasten so anzuordnen, dass
sie die in den Gegenkasten hineinreichende Falle des korrespondierenden Paniktürschlosses
fixierend umschließt, solange sich die Schwenkfalle in einem Sperrzustand befindet.
In diesem Sperrzustand ist die Schwenkfalle unschwenkbar im Gegenkasten gehalten.
Nach elektrischer oder mechanischer Entsperrung befindet sich die Schwenkfalle in
einem Freigabezustand, in dem sie schwenkbeweglich im Gegenkasten gelagert ist.
Somit kann die Falle des Paniktürschlosses die Schwenkfalle verdrängen,
wenn das Paniktürschloss zusammen mit dem Gangflügel aus der Ebene des
Gegenkastens herausgestoßen wird. Eine elektrisch entsperrbare Schwenkfalle
nach dieser bevorzugten Weiterbildung der Erfindung baut kleiner als ein Fallenhebel,
wodurch Bauraum eingespart wird. Darüber hinaus ermöglicht die elektrisch
entsperrbare Schwenkfalle eine Fernbetätigung der Paniktür, so dass deren
Gangflügel von außen ohne Betätigung der Schlossfalle geöffnet
werden kann.
Zweckmäßigerweise wird der Sperrmechanismus der Schwenkfalle
mit Hilfe eines schwenkbar im Gegenkasten gelagerten, zweiarmigen Wechsels aufgebaut,
dessen kürzerer Arm durch die Schwenkfalle beaufschlagt ist und dessen längerer
Arm im Sperrzustand von einer parallel zu Schwenkfalle im Gegenkasten schwenkbar
gelagerten Wippe blockiert ist. Die Schwenkfalle wird dadurch entsperrt, dass eine
elektrische oder mechanisch hervorgerufene Schaltbewegung die Wippe aus ihrer den
Wechsel blockierenden Stellung fort bewegt. Der Schaltzustand der Schwenkfalle wird
somit durch die Stellung der Wippe definiert. Bei der Wippe handelt es sich um ein
sehr leichtes Bauteil, das rasch und ohne Aufbringung von großen Betätigungskräften
geschaltet werden kann. Um die erforderliche Schließsicherheit zu gewährleisten,
blockiert die Wippe nicht die Schwenkfalle direkt, sondern durch Zwischenschaltung
des Wechsels. Dadurch, dass die Schwenkfalle den kürzeren Arm des Wechsels
beaufschlagt, ist die Kraft am Ende des längeren Arms deutlich geringer, weswegen
die Wippe sie abstützen kann. Durch die parallele Anordnung von Schwenkachse
der Schwenkfalle und Schwenkachse der Wippe belastet der Wechsel die Wippe längs
ihrer Arme radial zu ihrer Schwenkachse und damit in eine Richtung, in der die Wippe
besonders tragfähig ist.
Die mechanische Betätigung der Wippe erfolgt vorzugsweise über
ein Kurvengetriebe, das die Wippe mit dem dritten Schieber dergestalt getrieblich
verbindet, dass der an der Wippe vorbeigeführte dritte Schieber die Schaltbewegung
der Wippe mechanisch hervorruft. Zweck der getrieblichen Verbindung zwischen drittem
Schieber und Wippe ist die mechanische Freigabe der Schwenkfalle im Panikfalle.
Da die Paniktür auch bei Ausfall der elektrischen Anlage funktionieren
muss, z. B. dann, wenn durch Brand die elektrischen Leitungen zerstört sind,
muss sichergestellt sein, dass die Betätigung der Nuss des Gegenkastens über
den Panikdrücker die normalerweise elektrisch angesteuerte Schwenkfalle in
ihrem Freigabezustand versetzt. Der dritte Schieber wird zum Einziehen der oberen
Gleitstange über das Zugmittel angesteuert und führt eine ausreichend
kraftvolle Bewegung aus. Wenn der dritte Schieber vorzugsweise unmittelbar im Bereich
der Schwenkfalle angeordnet ist, lässt sich seine Betätigungsbewegung
zum Schalten der Wippe vorzüglich nutzen.
Praktisch erfolgt dies durch das Kurvengetriebe, das einfachstenfalls
aus einer Schräge am dritten Schieber und einem in den Bewegungsbereich des
dritten Schiebers hineinragenden Stift an der Wippe besteht. Beim Bewegen des Schiebers
entlang der Wippe verdrängt die Schräge den Stift und lenkt damit die
Wippe aus. Um eine vorteilhafte Rechts/Links-Verwendbarkeit des Gegenkastens zu
erhalten, sind an dem dritten Schieber zwei Schrägen vorzusehen, von denen
die eine in Links-Ausführung das Kurvengetriebe mit dem Stift bildet und die
andere in der Rechts-Ausführung des Gegenkastens mit dem Stift zusammenwirkt.
Auch die elektrische Entsperrung der Schwenkfalle muss letztendlich
zu einer Schaltbewegung der Wippe führen. Dies erfolgt vorzugsweise ebenfalls
über ein Kurvengetriebe, welches jedoch die Schwenkfalle mit dem Ankers eines
elektromechanischen Stellglieds verbindet. Der Anker des elektromechanischen Stellglieds
führt bevorzugt eine lineare Schaltbewegung aus, die parallel zur Schaltbewegung
des Schiebers angeordnet ist. Durch die parallele Anordnung von Ankerführung
und drittem Schieber wird eine besondere Homogenität von elektrischer und mechanischer
Entriegelung erreicht. Insbesondere bei rechts/links-verwendbaren Gegenkästen
ist die Homogenität von Vorteil.
Um Platz zu sparen bietet es sich an, das elektromechanische Stellglied
unter dem Wechsel anzuordnen, so dass es in der Ebene des Gegenkastens durch den
Wechsel weitestgehend verdeckt ist.
Die vorliegende Erfindung soll nun anhand eines Ausführungsbeispiels
näher erläutert werden. Es zeigen:
1a: Gegenkasten in Sperrstellung, geschlossen, Draufsicht;
1b: Gegenkasten in Sperrstellung, geschlossen, perspektivisch;
1c: Gegenkasten in Sperrstellung, geöffnet, perspektivisch;
2: Gegenkasten in Sperrstellung, geöffnet, Draufsicht;
3a: Gegenkasten in Sperrstellung, Draufsicht;
3b: Gegenkasten in Sperrstellung, perspektivisch;
4a: Gegenkasten in Betätigungsstellung, Draufsicht;
4b: Gegenkasten in Betätigungsstellung, perspektivisch;
5a: Wechsel, Draufsicht
5b: Wechsel, perspektivisch;
6a: Wippe in Wandblock, Draufsicht;
6b: Wippe in Wandblock, perspektivisch.
Die 1a und 1b
zeigen einen erfindungsgemäßen Gegenkasten 1 mit geschlossenem
Gehäuse 2, in 1c wurde der Gehäusedeckel
2a abgenommen, um den Blick in das Innere des Gegenkastens 1 freizugeben.
Der Gegenkasten 1 wird mit Hilfe eines Stulpbleches 3 im hier
nicht dargestellten Standflügel einer Paniktür montiert. Die Betätigungsbewegung
eines nicht dargestellten Panikdrückers wird von dem Vierkant einer Nuss
4 entgegengenommen. Nicht dargestellte Gleitstangen werden unten an einem
zweiten Schieber 5, bzw. oben an einem dritten Schieber 6 angebracht.
Die Falle des nicht dargestellten, korrespondierenden Paniktürschlosses wird
von einer Schwenkfalle 7 umschlossen, der Riegel des Paniktürschlosses
greift bei abgesperrter Paniktür durch eine gut in 1c
erkennbare Riegelöffnung 8 durch das Stuhlblech 3 in das
Gehäuse 2 des Gegenkastens 1 ein.
Der mechanische Kraftfluss durch den Gegenkasten 1 wird anhand
der 2 beschrieben. Darüber hinaus wird die Offenbarung
der DE 10 2004 009 973 A1 zusätzlich
herangezogen, soweit der vorliegende Gegenkasten konstruktiv von dem bekannten Gegenkasten
nicht abweicht.
Die Nuss 4 ist zwischen der in den 2
und 3a, b dargestellten Sperrstellung und eine in den
4a, 4b dargestellten Betätigungsstellung
drehbar im Gehäuse 2 gelagert. Die Betätigung erfolgt im Uhrzeigersinn
in Richtung des Pfeils B. Die Nuss 4 weist am Ende eines Rahmens ein erstes
Drehgelenk 9 auf, in dem eine Koppel 10 drehbar gelagert ist.
Mit ihrem anderen Ende ist die Koppel 10 über ein weiteres Drehgelenk
11 mit einem ersten Schieber 12 verbunden, der linearbeweglich
in dem Gehäuse 2 geführt ist. In 2
ist der erste Schieber zu unterst angeordnet, so dass er teilweise von anderen Bauteilen
verdeckt ist. Den besten Blick auf den ersten Schieber 12 bietet
3b. Beim Betätigen der Nuss 4 in Betätigungsrichtung
B setzt die Koppel 10 die Drehbewegung der Nuss 4 in eine Linearbewegung
des ersten Schiebers 12 in Richtung der Nuss 4 (nach oben) um.
Der erste Schieber 12 weist eine hier verdeckte Kulisse
13 auf, in der ein Zapfen 14 eines schwenkbar im Gehäuse
2 gelagerten Riegelhebels 15 geführt ist. Sobald der erste
Schieber 12 durch Nuss 4 und Koppel 10 nach oben gezogen
wird, drängt die Kulisse 13 den Zapfen 14 in Richtung des
Stulpbleches 3, wodurch der Riegelhebel 15 nach links ausschwenkt.
Am langen Ende des Riegelhebels 15 ist ein Riegelschieber 16 drehbar
gelagert, der den nicht dargestellten Riegel des Paniktürschlosses aus dem
Gegenkasten verdrängt. Im unteren Ende des Gehäuses ist der zweite Schieber
5 parallel zum ersten Schieber 12 verschieblich gelagert. Baulich
liegen beide Schieber 6, 12 direkt aufeinander und sind über
einen Mitnehmer 17 miteinander verbunden. Wenn der erste Schieber
12 nach oben gezogen wird, nimmt er über den Mitnehmer 17
den zweiten Schieber 5 mit, sodass sich beide gemeinsam bewegen. Der Mitnehmer
17 weist in die entgegen gesetzte Richtung einen Totweg auf, der dafür
Sorge trägt, dass keine Kraftübertragung von dem zweiten Schieber
5 auf den ersten Schieber 12 möglich ist. Dies hat folgende
Bewandtnis: Häufig versuchen Einbrecher, die Gleitstangen von außen freizuschneiden
und durch Heraufstemmen der unteren Gleitstange den Gegenkaster „von hinten"
zu betätigen. Dabei würde der an der Gleitstange befestigte zweite Schieber
5 den ersten Schieber 12 betätigen, der die verbleibende
Öffnungsbewegung einzuleiten vermag. Der Totweg stellt aber sicher, dass eine
Kraftübertragung nur vom ersten 12 auf den zweiten Schieber
5 möglich ist und nicht umgekehrt. Damit ist dank des Totwegs eine
Kompromittierung des Gegenkastens durch Heraufdrücken der unteren Gleitstange
ausgeschlossen, währenddessen die zulässige Betätigungsrichtung unangetastet
bleibt. Wollte man auf diesen Sicherheitsaspekt verzichten, könnten erster
12 und zweiter Schieber 5 auch zu einem Bauteil zusammengefasst
werden. Der durch die Erfindung angestrebte Erfolg würde trotzdem erreicht.
Der zweite Schieber 5 ist an seinem Nuss-seitigen Ende über
ein Dreh-Schubgelenk 18 mit einem schwenkbar im Gehäuse
2 gelagerten Wirbelstück 19 verbunden. Das Dreh-Schubgelenk
18 setzt die lineare Bewegung des zweiten Schiebers 5 in eine
Schwenkbewegung des Wirbelstücks 19 um. Diese Bewegungsaufgabe könnte
auch von einer Koppel erfüllt werden, die jedoch mehr Raum einnehmen würde.
Am anderen Ende des Wirbelstücks 19 ist ein Zugmittel
20 in Gestalt eines Drahtseils befestigt. Die Befestigung des Zugmittels
20 in dem Wirbelstück 19 ist über einen Seilbolzen
21 gelöst, der schwenkbar im Wirbelstück 19 gelagert
ist. Derartige Seilbolzen 21 ermöglichen eine sichere Kraftübertragung
auf das Zugmittel 20 und verhindern das Einleiten von Momenten in das Zugmittel
20. Obgleich das Zugmittel im Wesentlichen biegeschlaff ist und somit keine
Momente übertragen kann, ist eine winkelbewegliche Lagerung des Seilbolzens
21 im Wirbelstück 19 sinnvoll, da so das Zugmittel
20 an seinem Ankerpunkt im Wirbelstück 19 nicht aufgewickelt
wird. Mit einem Aufwickeln würde eine Verkürzung des Zugmittels
20 einhergehen, wodurch die Kräfte unkontrollierbar steigen und das
Zugmittel 20 reißen könnte.
Das Wirbelstück 19 kehrt die Bewegungsrichtung des zweiten
Schiebers 5 um und zieht das Zugmittel 20 nach unten. Diese Zugkraft
wird entlang des Drahtseils unmittelbar an der Nuss 4 und einer Umlenkrolle
22 vorbei in den dritten Schieber 6 eingeleitet, der auf diese
Weise nach unten gezogen wird.
An dem dritten Schieber 6 ist die nicht dargestellte obere
Gleitstange des Standflügels angebracht, die simultan mit der unteren Gleitstange
eingezogen wird. Des Weiteren befindet sich am dritten Schieber 6 eine
Schräge 23, die Teil eines Kurvengetriebes ist. Das Kurvengetriebe
überträgt die Betätigungsbewegung des dritten Schiebers
6 auf eine Wippe 24, welche den Schaltzustand der neben dem dritten
Schieber 6 angeordneten Schwenkfalle 7 definiert. Die Schräge
23 ist so angeordnet, dass die Wippe 24 erst dann betätigt
wird, wenn die Gleitstangen vollständig eingezogen sind. Damit wird sicher
gestellt, dass die Falle erst nach Riegel und Gleitstangen freigegeben wird. Zweiter
Teil des Kurvengetriebes bildet ein später beschriebener Stift 28
an der Wippe 24.
Der dritte Schieber 6 weist noch eine zweite Schräge
23' spiegelbildlich zur ersten Schräge 23 auf, die in der
gezeichneten Links-Ausführung des Gegenkastens 1 nicht benötigt
wird. Wenn der Gegenkasten, wie weiter unten beschrieben, in seiner nicht gezeichneten
Rechts-Ausführung verwendet wird, kommt anstelle der Schräge
23 die Schräge 23' zum Einsatz.
Die Schwenkfalle 7 ist entlang einer parallel zum Stulpblech
3 verlaufenden Drehachse schwenkbar im Gehäuse 2 gelagert.
Die Schwenkbarkeit ist abhängig von dem Schaltzustand der Schwenkfalle
7 aktivierbar bzw. deaktivierbar: Im Sperrzustand ist die Schwenkfalle
7 unbeweglich, im Freigabezustand ist sie beweglich. Die Schaltzustände
der Schwenkfalle sind grundsätzlich unabhängig von den Betätigungsstellungen
der Nuss 4. So kann die Schwenkfalle 7 durch elektrische Betätigung
ihren Freigabezustand selbst dann einnehmen, wenn sich die Nuss 4 in ihrer
Sperrstellung befindet. Umgekehrt erzwingt die Betätigungsstellung des mit
der Nuss 4 gekoppelten dritten Schiebers 7 den Freigabezustand
der Schwenkfalle 7. Die elektrische Betätigung der Schwenkfalle in
Freigabestellung übt indes keine Wirkung auf die Schaltstellungen der mit der
Nuss 4 verbundenen Glieder aus. Der Riegel und die Gleitstangen können
daher nicht elektrisch eingezogen werden, was dazu führt, dass im Normalbetrieb
ausschließlich der Gangflügel geöffnet wird, sofern die Paniktür
nicht abgeschlossen ist.
Im Einzelnen: Die Schwenkfalle 7 beaufschlagt den kürzeren
Arm eines zweiarmigen Wechsels 25, der entlang einer senkrecht zur Gehäuseebene
und senkrecht zur Schwenkachse der Schwenkfalle 7 schwenkbar gelagert ist.
Der Schwenksektor des Wechsels 25 wird durch zwei Anschläge
26 begrenzt. Solange die Wippe 24 den Sperrzustand definiert,
liegt der Wechsel 25 mit dem Ende seines langen Arms gegen eine Kontaktfläche
27 an der Wippe 24 an, die am besten in 6b
zu erkennen ist. Der Wechsel 25 ist deswegen unbeweglich. Die Kraft, die
die Schwenkfalle 7 auf den kürzeren Arm des Wechsels 25 ausübt,
wird über die Kontaktfläche 27 der Wippe 24 aufgenommen
und in das Gehäuse 2 abgeführt. Durch das ungleiche Hebelarmverhältnis
am Wechsel 25 ist die Kraft auf die Kontaktfläche 27 deutlich
geringer als die, mit der die Schwenkfalle 7 den kürzeren Arm des
Wechslers 25 beaufschlagt. Die Kraft auf die Schwenkfalle 7 hat
ihren Ursprung in der in die Schwenkfalle 7 hineinragenden, nicht dargestellten
Falle. Diese drängt von innen gegen die sie umschließende Schwenkfalle,
wenn der Gangflügel in Öffnungsrichtung gedrückt wird. Die Kraftübertragung
zwischen Schwenkfalle 7 und dem kürzeren Arm des Wechsels
25 erfolgt über zwei Kurvenflächen an Schwenkfalle und Wechsel.
Die dem Wechsel 25 zugeordnete Kurvenfläche 25a ist in
5b erkennbar.
In der in den 4a, b dargestellten Betätigungsstellung
ist die Nuss 4 um etwa 30° im Uhrzeigersinn gedreht. Der Riegelhebel
15 ist in Richtung des Stulpbleches 3 ausgefahren, so dass der
Riegelschieber 16 den Riegel aus der Riegelöffnung 8 zurück
gedrängt hat. Beide mit den Gleitstangen verbundenen Schieber 5,
6 sind eingezogen. Der dritte Schieber 6 ist mit seiner Schräge
23 an der Wippe 24 vorbeigefahren, so dass diese die Wippe
24 über einen von der Wippe 24 in den Bewegungsbereich des
dritten Schiebers 6 hineinragenden Stift 28 aus ihrer den Wechsel
25 blockierenden Stellung heraus bewegt hat. Die von der Falle über
die Schwenkfalle 7 auf den Wechsel 25 ausgeübte Kraft wird
nun nicht mehr von der Kontaktfläche 27 abgestützt, so dass der
Wechsel 25 unter der Last der Schwenkfalle mit seinem längeren Arm
in Richtung des Stulpbleches 3 einschwenkt. Zugleich weicht der kürzere
Arm des Wechsels der Schwenkfalle 7 aus, so dass die uneingezogene Falle
des Paniktürschlosses den Gegenkasten ohne Betätigung des Gangflügel-Drückers
durch Fortschwenken der Schwenkfalle verlassen kann. Das Fortschwenken der Schwenkfalle
ist in den 4a, b übertrieben dargestellt. Mit
Betätigen des Panikdrückers kann selbst die verriegelte Paniktür
von Innen aufgestoßen werden.
Die 6a und 6b
zeigen die den Schaltzustand definierende Wippe 24 im Detail. Diese ist
in einem Wandblock 29 schwenkbar gelagert entlang einer Achse, die sich
parallel zur Achse der Schwenkfalle 7 erstreckt. Die 6a
und b zeigen die Wippe 24 in ihrer die Freigabestellung definierende Stellung.
In dieser Schaltstellung blockiert die Kontaktfläche 27 den Wechsel
25 nicht, der längere Arm des Wechsels taucht unter der Wippe
24 vorbei in den Wandblock 29 ein. In der den Sperrzustand definierenden
Schaltstellung befindet sich die Wippe 24 etwa in 0°-Lage, die Kontaktfläche
27 blockiert den Wechsel 25.
An ihrer Unterseite weist die Wippe 24 eine Kurvenfläche
30 auf, die Teil eines Kurvengetriebes ist, welche die lineare Betätigungsbewegung
des Ankers eines nicht dargestellten elektromagnetischen Stellgliedes auf die Wippe
24 überträgt. Das elektromagnetische Stellglied befindet sich
in der Zeichenebene hinter dem Wechsel 25 und ist aus diesem Grunde in
den Zeichnungen nicht erkennbar. Die Tatsache, dass der Wechsel das elektromagnetische
Stellglied verdeckt, führt zu einer geringen Breite des Gehäuses
2. Der elektromagnetisch betätigte Anker des Stellgliedes ist parallel
zum dritten Schieber 6 geführt und weist endseitig einen Konus auf,
dessen Mantelfläche mit der Kurvenfläche 30 der Wippe
24 zusammenwirkt. Auf diese Weise überträgt der Konus des Ankers
dessen lineare Schaltbewegung auf die Wippe 24, die dadurch in ihre den
Wechsel 25 freigebende Stellung nach oben gedrängt wird.
Die Schieber 5, 6 sowie die Schwenkfalle
7 sind federbelastet, so dass der Gegenkasten ohne äußeren Schalteinfluss
stets in seine Sperrstellung bzw. sein Sperrzustand strebt.
Die Steuerelektronik des elektromechanischen Stellglieds ist in einem
separaten Elektronikmodul 31 untergebracht, das in den Zeichnungen an dem
Wandblock 29 angeordnet ist. Hierzu weist der Wandblock 29 eine
Nut 32 auf, in die ein korrespondierender Vorsprung am Gehäuse des
Elektronikmoduls 31 einsteckbar ist. Eine gleichartige Nut 32'
ist auch gegenüber des Wandblocks 29 in der Nähe zu den Anschlägen
26 des Wechsels 25 vorgesehen. Dank dieser zwei Nuten
32, 32' ist der Gegenkasten rechts/links-verwendbar: Die Zeichnungen
zeigen den Gegenkasten 1 in einer Ausführung für
ein DIN-Links-Schloss. Die Baugruppe aus Schwenkfalle 7, Wechsel
25, Stellglied und Wandblock 29 kann auch umgekehrt eingesetzt
werden (also um 180° um eine senkrecht zum Stulpblech 3 ausgerichtete
Achse gedreht), sodass das elektromechanische Stellglied in der Zeichenebene über
dem Wechsel 25 liegt. Das Elektronikmodul 31 wird dann in der
anderen Nut 32' befestigt, die nun auf 12 Uhr liegt. Das Elektronikmodul
31 befindet sich folglich an der selben Stelle wie zuvor, sodass seine
Zuleitungen nicht durch das Innere des Gegenkastens 1 geführt werden
müssen. Eine kurze Leitung zwischen Elektronikmodul und elektromechanischem
Sperrglied entlang des langen Arms des Wechsels 25 stört nicht weiter.
Wenn nun noch das Stulpblech 3 ausgetauscht wird, ist der Gegenkasten mit
der umgekehrten Schwenkfalle bereits für das Schloss einer DIN-Rechts-Tür
umgerüstet. Das Kurvengetriebe, das die Betätigungskraft von dem dritten
Schieber 6 auf die Wippe 24 überträgt, besteht nun aus
dem Stift 26 und der zweiten Schräge 23', die im Bereich
der Nuss 4 am dritten Schieber 6 spiegelbildlich zur ersten Schräge
23 angeordnet ist.
Dank des separaten Elektronikmoduls 31, der beiden Nuten
32, 32' und der beiden Schrägen 23, 23'
an dem dritten Schieber 6 ist der Gegenkasten 1 abgesehen von
seinem Stulpblech 3 rechts/links-verwendbar, was die Lagerhaltung signifikant
reduziert.