Die Erfindung betrifft eine Spritzpistole mit einem Grundkörper,
an welchem zum Leiten eines Lackiermittels von einem Lackiermitteleinlass der Spritzpistole
zum einem Lackiermittelauslass der Spritzpistole eine mobile Lackiermittelleiteinrichtung
lösbar anordenbar ist.
Um nach einem Gebrauch einer Spritzpistole ein Reinigen der Spritzpistole,
insbesondere Lackiermittel führende Bereiche in der Spritzpistole, überflüssig
zu machen, existieren in der Praxis bereits Einrichtungen, welche von der eigentlichen
Spritzpistole abnehmbar sind und mittels welchen das Lackiermittel aus einem Spritzpistolenbecher
bis zur Düse der Spritzpistole geleitet werden.
Derartige lösbare Lackiermittelleiteinrichtungen sind von ihrer
Handhabung her jedoch so aufwändig, so dass sie sich bis heute in der praktischen
Arbeit eines Lackierers nicht durchgesetzt haben.
Es ist daher Aufgabe vorliegender Erfindung Spritzpistolen mit solchen
lösbaren Lackiermittelleiteinrichtungen und im Besonderen diese Lackiermittelleiteinrichtungen
weiter zu entwickeln, so dass deren Handhabung im alltäglichen Gebrauch wesentlich
vereinfacht ist.
Als Lösung der Aufgabe schlägt die Erfindung eine Spritzpistole
mit einem Grundkörper, an welchem zum Leiten eines Lackiermittels von einem
Lackiermitteleinlass der Spritzpistole zu einem Lackiermittelauslass der Spritzpistole
eine mobile Lackiermittelleiteinrichtung lösbar anordenbar ist, vor, welche
sich dadurch auszeichnet, dass der Grundkörper und/oder Anbauteile des Grundkörpers
mit der Lackiermittelleiteinrichtung einen Druckmittel führenden Bereich der
Spritzpistole bilden und dass die Lackiermittelleiteinrichtung ein Dichtmittel ist,
mittels welchem der Druckmittel führende Bereich gegenüber dem Grundkörper
und/oder den Anbauteilen des Grundkörpers abdichtbar ist.
Vorteilhafter Weise dichtet die Lackiermittelleiteinrichtung beim
Einlegen in den Grundkörper der Spritzpistole die Druckmittel führenden
Bereiche der Spritzpistole unmittelbar selbst ab. Hierdurch werden zusätzliche
Dichtmittel, wie beispielsweise im Stand der Technik verwendete O-Ringe, überflüssig,
wodurch der Aufbau derartiger Lackiermittelleiteinrichtungen wesentlich vereinfacht
ist.
Hierdurch wiederum ist auch eine erhöhte Betriebssicherheit der
Spritzpistole gegeben, da zusätzliche Dichtmittel beim Einsetzen der Lackiermittelleiteinrichtung
nicht mehr verrutschen oder bereits im Vorfeld des Gebrauchs beschädigt oder
gänzlich verloren gehen können.
Vorliegend wurde gefunden, dass mittels der eigentlichen Lackiermittelleiteinrichtung
eine ausreichende Dichtigkeit zwischen der Lackiermittelleiteinrichtung und dem
Grundkörper bzw. Anbauteilen des Grundkörpers realisiert werden kann.
Je nach Bauart der verwendeten Spritzpistole ist es vorteilhaft, wenn
die Lackiermittelleiteinrichtung ein Dichtungsmittel ist, mittels welchem der Druckmittel
führende Bereich gegenüber dem Grundkörper und/oder den Anbauteilen
des Grundkörpers druckverlustfrei abdichtbar ist.
Die Bezeichnung „druckverlustfrei" beschreibt vorliegend, dass
Bereiche, in welchen die Lackiermittelleiteinrichtung mit dem Grundkörper und/oder
den Anbauteilen des Grundkörpers korrespondiert, derart dicht sind, dass dort
keine Druckmittel aus dem Druckmittel führenden Bereich entweichen können.
Eine bevorzugte Ausführungsvariante sieht vor, dass die Lackiermittelleiteinrichtung
das einzige Dichtungsmittel ist, mittels welchem der Druckmittel führende Bereich
gegenüber dem Grundkörper und/oder den Anbauteilen des Grundkörpers
abdichtbar ist.
Das eine Lackiermittelleiteinrichtung als ein Dichtmittel für
einen Druckmittel führenden Bereich der Spritzpistole dient, insbesondere als
einziges Dichtungsmittel des Druckmittel führenden Bereichs, ist aus dem Stand
der Technik nicht bekannt.
So auch nicht aus dem nächstliegenden Stand der Technik, der
in der Druckschrift DE 43 02 911 A1
beschrieben ist. Insbesondere aus der Schnittansicht (3
der DE 43 02 911 A1) des Düsenteils
der dort beschriebenen Spritzpistolen erkennt man, dass der zylindrische Körper
11a der Düse 11 als eine Lackiermittelleiteinrichtung in
einen Spritzpistolenkörper 3 eingelegt ist. Hierbei bildet der zylindrische
Körper 11a mit dem Spritzpistolenkörper 3 einen ringförmigen
Hohlraum 19a, der mit der Druckluftzuleitung 4 über nicht
gezeigte Kanäle in Verbindung steht.
Mittels des ringförmigen Hohlraums 19a wird am Düsenkopf
Druckluft bereitgestellt. Um den ringförmigen Hohlraum 19a abzudichten,
sind zwischen dem zylindrischen Körper 11a und dem Spritzpistolenkörper
zwei O-Ringe r3 und r4 vorgesehen. Der O-Ring r3 dient zur Abdichtung des ringförmigen
Hohlraums 19a gegenüber dem Innenbereich der Spritzpistole. Der O-Ring
r4 ist für einen luftdichten Abschluss des ringförmigen Hohlraums
19a nach außen vorgesehen.
Ohne die beiden O-Ringe r3 und r4 als Dichtungsmittel für einen
Druckmittel führenden Bereich der Spritzpistole wäre
es nicht möglich, den ringförmigen Hohlraum 19a abzudichten.
Die hier beschriebenen O-Ringe r3, r4 verkomplizieren die Verwendung
einer mobilen Lackiermittelleiteinrichtung an einer Spritzpistole und bilden zudem
eine Fehlerquelle, da sie als separate Bauteile leicht beschädigt werden, verloren
gehen können oder beim Einbau des zylindrischen Körpers 11a verrutschen
können. All diese Fehlerquellen bedingen, dass eine Spritzpistole nicht ordnungsgemäß
eingesetzt werden könnte.
Vorteilhafter Weise zeichnet sich vorliegende Erfindung durch Dichtungsmittel
eines Druckmittel führenden Bereichs der Spritzpistole aus, welche von der
Lackiermittelleiteinrichtung gebildet sind. Somit kann auf zusätzliche Dichtmittel,
wie im Stand der Technik verwendet, verzichtet werden.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsvariante sieht vor, dass
Dichtungsmittel eines Druckmittel führenden Bereichs der Spritzpistole aus
einem mit der Lackiermittelleiteinrichtung identischen Material bestehen. Hierdurch
können Dichtungsmittel baulich besonders einfach bereitgestellt werden.
Es ist vorteilhaft, wenn die Lackiermittelleiteinrichtung und der
Grundkörper aus unterschiedlichen Materialien hergestellt sind.
In diesem Zusammenhang ist es vorteilhaft, wenn die Lackiermittelleiteinrichtung
aus einem weicheren Material hergestellt ist als der Grundkörper. Das weichere
Material der Lackiermittelleiteinrichtung kann sich beim Einsetzen in den Grundkörper
der Spritzpistole besonders vorteilhaft an der Gestalt des Grundkörpers anpassen.
Somit wird eine besonders hohe Dichtigkeit erzielt.
Damit die Lackiermittelleiteinrichtung gegenüber den meisten
Lackiermitteln beständig ist, ist es vorteilhaft, wenn die Lackiermittelleiteinrichtung
aus einem Lösungsmittel beständigen Material hergestellt ist.
Als Materialien zum Herstellen der Lackiermittelleiteinrichtung eignen
sich beispielsweise Polypropylen, Polyethylen, POM, HDPE und LDPE. Es versteht sich,
dass die vorliegende Lackiermittelleiteinrichtung auch aus anderen als den vorgenannten
Materialien hergestellt sein kann, solange diese gegenüber dem Grundkörper
bzw. gegenüber Anbauteilen des Grundkörpers eine ausreichend gute Dichtigkeit
ermöglichen.
Um die Lackiermittelleiteinrichtung an dem Grundkörper der Spritzpistole
besonders einfach befestigen zu können, ist es vorteilhaft, wenn die Lackiermittelleiteinrichtung
an ihrem dem Lackiermittelauslass zugewanden Ende eine Nase aufweist, die in einer
Hinterschneidung und/oder Nut des Grundkörpers angeordnet ist.
Vorzugsweise rastet die Lackiermittelleiteinrichtung mittels der in
die Hinterschneidung einschnappende Nase an den Grundkörper der Spritzpistole
ein. Somit ist die Lackiermittelleiteinrichtung an dem Grundkörper zumindest
fest aber lösbar vorfixiert.
Sollte die Lackiermittelleiteinrichtung allein auf Grund einer derartigen
Schnappeinrichtung nicht betriebssicher an dem Grundkörper der Spritzpistole
befestigt werden können, ist es vorteilhaft, wenn die Lackiermittelleiteinrichtung
lediglich mit einem Sprühkopf der Spritzpistole an dem Grundkörper der
Spritzpistole verriegelbar ist.
Vorteilhafter Weise wird die Lackiermittelleiteinrichtung, wenn überhaupt,
nur noch mit dem Sprühkopf der Spritzpistole an dem Grundkörper verriegelt.
Dies gelingt im Stand der Technik bisher nicht. Beispielsweise wird der zylindrische
Körper 11a aus der Druckschrift DE
43 02 911 A1 mittels eines zusätzlichen Verbindungsbolzens
20 in bzw. an dem Spritzpistolenkörper 3 fixiert.
Auf derartige zusätzliche Verbindungsbolzen, welche zudem manuell
geschraubt werden müssen; kann vorliegend verzichtet werden. Hierdurch ist
die Handhabung der vorliegenden Lackiermittelleiteinrichtung wesentlich vereinfacht.
Eine weitere Ausführungsvariante sieht vor, dass die Lackiermittelleiteinrichtung
und ein Spritzpistolenbecher ein einziges Einwegbauteil oder eine Einwegbauteilgruppe
der Spritzpistole bilden. Hierdurch wird erreicht, dass die Lackiermittelleiteinrichtung
und der Spritzpistolenbecher als ein einziges Einwegbauteil besonders einfach handhabbar
ist.
Eine besonders vorteilhaft gestaltete Spritzpistole ist bereitgestellt,
wenn eine Fixiereinrichtung mit einem ersten den Grundkörper umfassenden Teil
und einem zweiten die Lackiermittelleiteinrichtung umfassenden Teil, wobei zumindest
ein Teil der Fixiereinrichtung ein Dichtungsmittel für den Druckmittel führenden
Bereich der Spritzpistole bildet, ausgestattet ist.
Bei dieser Ausführungsvariante übernimmt die Fixiereinrichtung,
beispielsweise als eine Nase der Lackiermittelleiteinrichtung, nicht nur Halte-
und/oder Fixierfunktionen sondern darüber hinaus auch Dichtfunktionen, um einen
Druckmittel führenden Bereich der Spritzpistole zusätzlich abzudichten.
Somit ist die Fixiereinrichtung vorteilhafter Weise sogleich ein Dichtungsmittel
der vorliegenden Erfindung.
Ein derartiger Aufbau insbesondere einer mobilen Lackiermittelleiteinrichtung
ist bisher noch nicht bekannt, so dass alle Merkmale im Zusammenhang mit dieser
Fixiereinrichtung auch ohne die übrigen Merkmale der vorliegenden Erfindung
vorteilhaft und erfindungswesentlich sind.
Darüber hinaus ist es vorteilhaft, wenn sich die vorliegende
Lackiermittelleiteinrichtung der Spritzpistole durch einen Zapfen auszeichnet, an
welchem eine Aufnahme für einen Spritzpistolenbecher, insbesondere eine Aufnahme
für einen Fliesbecher, vorgesehen ist, wobei der Zapfen bei ordnungsgemäßer
Montage der Lackiermittelleiteinrichtung an dem Grundkörper innerhalb eines
herkömmlichen Farbkanals einer Spritzpistole angeordnet ist.
Mit dem Begriff „herkömmlicher Farbkanal" ist auch ein
modifizierter Farbkanal einer Spritzpistole gemeint. Dieser modifizierte Farbkanal
einer Spritzpistole kann beispielsweise aufgebohrt sein, wenn der Durchmesser des
Zapfens der Lackiermittelleiteinrichtung größer ist als der Innendurchmesser
des ursprünglichen Farbkanals der Spritzpistole.
Dadurch, dass der Zapfen der Lackiermittelleiteinrichtung innerhalb
des Farbkanals einer Spritzpistole eingeschoben und damit darin angeordnet ist,
ist die Lackiermittelleiteinrichtung besonders betriebssicher und umfassend an bzw.
in dem Grundkörper der Spritzpistole fixiert.
Der Zapfen der Lackiermittelleiteinrichtung kann baulich besonders
einfach in den Farbkanal der Spritzpistole eingeführt werden, wenn die Lackiermittelleiteinrichtung
von unten in die Spritzpistole eingeführt bzw. von unten an eine dafür
vorgesehene Aufnahme an dem Grundkörper herangeführt und befestigt wird.
Es versteht sich, dass an dem Zapfen nicht nur Fließbecher sondern
auch Saugbecher und Lackiermittelzuführschläuche oder sonstige Lackiermittelbereitstellungseinrichtungen
befestigt werden können.
Weitere Vorteile, Ziele und Eigenschaften vorliegender Erfindung werden
anhand nachfolgender Beschreibung anliegender Zeichnung erläutert, in welcher
beispielhaft Spritzpistolen mit verschiedenen Leiteinrichtungen für Lackiermittel
dargestellt sind.
Es zeigt
1 eine schematische Seitenansicht einer Spritzpistole
ohne eine Lackiermittelleiteinrichtung,
2 eine schematische Vorderansicht der Spritzpistole
aus 1 mit einer Lackiermittelleiteinrichtung,
3 eine schematische Seitenansicht einer Lackiermittelleiteinrichtung
mit einer omega-förmig ausgebildeten Nase,
4 eine schematische Vorderansicht der Lackiermittelleiteinrichtung
aus der 3,
5 eine schematische Seitenansicht einer Spritzpistole
mit einer Lackiermittelleiteinrichtung,
6 eine schematische Vorderansicht der Spritzpistole
aus der 5,
7 eine schematische Seitenansicht einer Lackiermittelleiteinrichtung
mit einer u-förmig nach unten ausgebildeten Nase,
8 eine schematische Vorderansicht der Lackiermittelleiteinrichtung
aus der 7,
9 eine schematische Seitenansicht einer weiteren Spritzpistole
mit einer Lackiermittelleiteinrichtung,
10 eine schematische Vorderansicht der Spritzpistole
aus der 9,
11 eine schematische Seitenansicht einer Lackiermittelleiteinrichtung
mit einer u-förmig zur Seite ausgebildeten Nase,
12 eine schematische Vorderansicht der Lackiermittelleiteinrichtung
aus der 11 und
13 eine schematische Ansicht einer herkömmlichen,
noch nicht modifizierten Spritzpistole, einem Prototypen einer Lackiermittelleiteinrichtung
sowie zwei Anbauteile der Spritzpistole.
Die in den 1 und 2
gezeigte Spritzpistole 1 weist einen Grundkörper 2 auf, der
im vorderen Bereich 3 eine Aufnahme 4 für eine mobile Lackiermittelleiteinrichtung
5 aufweist. Die mobile Lackiermittelleiteinrichtung 5 wird von
unten an die Lackiermittelaufnahme 4 herangeführt und abschließend
an den Grundkörper 2 der Spritzpistole 1 eingerastet.
Die in den 3 und 4
gezeigte mobile Lackiermittelleiteinrichtung 10 weist in ihrem oberen Bereich
einen Zapfen 11 auf, der in einen herkömmlichen Farbkanal (hier nicht
dargestellt) einer modifizierten Spritzpistole (hier nicht dargestellt) eingesteckt
wird. Die Lackiermittelleiteinrichtung 10 weist eine omega-förmig
ausgebildete Nase 12 (hier schraffiert dargestellt) auf,
mittels welcher die Lackiermittelleiteinrichtung 10 in der modifizierten
Spritzpistole eingerastet und damit an der modifizierten Spritzpistole fixiert wird.
Die omega-förmig ausgebildete Nase 12 ist im vorderen
Bereich 13, welcher als Düse 14 ausgebildet ist, angeordnet.
Die Nase 12 besteht vorliegend aus dem gleichen Material
wie sonstige Bereiche der Lackiermittelleiteinrichtung 10. Somit ist die
komplette Lackiermittelleiteinrichtung 10 in diesem Ausführungsbeispiel
aus dem Material Polypropylen gespritzt.
Die Nase 12 ist zugleich ein Dichtungsmittel, mittels welchem
ein Druckmittel führender Bereich (hier nicht dargestellt) der modifizierten
Spritzpistole abgedichtet wird.
Die in den 5 und 6
gezeigte Spritzpistole 20 umfasst eine an ihr bereits befestigte Lackiermittelleiteinrichtung
21. Die mobile Lackiermittelleiteinrichtung 21 umfasst eine u-förmig
nach unten ausgebildete Nase 22, mittels welcher die mobile Lackiermittelleiteinrichtung
21 in den Grundkörper 23 der Spritzpistole 20 eingeklickt
ist. In der Darstellung nach 6 erkennt man noch zwei
Druckluftkanäle 24 und 25, welche in dem Grundkörper
23 der Spritzpistole 20 vorgesehen sind.
Die in den 7 und 8
gezeigte mobile Lackiermittelleiteinrichtung 30 umfasst einen Zapfen
31, der in einem Farbkanal (hier nicht dargestellt) einer modifizierten
Spritzpistole (hier nicht dargestellt) eingeführt wird. Mittels des Zapfens
31 ist die mobile Lackiermittelleiteinrichtung 30 bereits vorzentriert
und ist stabil an der modifizierten Spritzpistole gelagert.
Die mobile Lackiermittelleiteinrichtung 30 umfasst im Düsenbereich
32 eine Nase 33, welche u-förmig ausgebildet ist. Die Nase
33 ist im Wesentlichen in Art eines nach unten gerichteten u-förmigen
Bauteils ausgebildet.
Die Nase 33 klickt beim Anbringen an die Spritzpistole in
eine Aufnahme eines Grundkörpers der Spritzpistole, welche zuvor modifiziert
wurde, ein und dichtet zugleich einen Druckmittel führenden Bereich der Spritzpistole
ab.
In der in den 9 und 10
gezeigten Spritzpistole 40 ist bereits eine mobile Lackiermittelleiteinrichtung
41 eingeklickt. Hierzu wurde die Lackiermittelleiteinrichtung
41 seitlich gemäß Pfeilrichtung 42 in einen Aufnahmebereich
43 der Spritzpistole 40 eingeklickt.
Die in den 11 und 12
gezeigte mobile Lackiermittelleiteinrichtung 50 weist einen Zapfen
51 auf, der in einem Farbkanal (hier nicht dargestellt) einer modifizierten
Spritzpistole (hier nicht dargestellt) eingeführt wird. Zum Einklicken in einen
Aufnahmebereich (hier nicht dargestellt) einer Spritzpistole umfasst die mobile
Lackiermittelleiteinrichtung 50 eine u-förmig zur Seite hin geformte
Nase 52, welche im Düsenbereich 53 der mobilen Lackiermittelleiteinrichtung
50 angeordnet ist.
Die in der 13 gezeigte herkömmliche
Spritzpistole 60 ist im Bereich einer Düsenaufnahme 61 noch
nicht für die erfindungsgemäße mobile Lackiermittelleiteinrichtung
62 modifiziert. Die Lackiermittelleiteinrichtung 62 ist vorliegend
nicht maßstabsgetreu gebildet. Viel mehr ist sie ein Prototyp, mittels welchem
die Funktionsweise verdeutlicht werden soll.
Die mobile Lackiermittelleiteinrichtung 62 umfasst einen
Zapfen 63 der bei ordnungsgemäß an der Spritzpistole
60 befestigter Lackiermittelleiteinrichtung 62 in einem farbführenden
Kanal 64 der Spritzpistole 60 eingesteckt ist.
An der Lackiermittelleiteinrichtung 62 ist eine Farbdüse
65 angeordnet. Hinter dem Bereich der Farbdüse 65 verfügt
die Lackiermittelleiteinrichtung 62 über eine Nase 66, mittels
welcher die mobile Lackiermittelleiteinrichtung 62 letztendlich an einer
modifizierten Spritzpistole eingerastet wird. Vor der Düse 65 wird
ein Luftverteilerring 67 platziert.
Die mobile Lackiermittelleiteinrichtung 62, die Farbdüse
65 und der Luftverteilerring 67 werden mittels einer Hutmutter
68 an der modifizierten Spritzpistole verriegelt.
Die Verriegelung mittels der Hutmutter 68 wird erzielt, indem
die Hutmutter 68 auf ein Außengewinde 69, welches an der
noch nicht modifizierten Spritzpistole 60 angedeutet ist, und ein Außengewinde
70 der mobilen Lackiermittelleiteinrichtung 62 aufgeschraubt wird.
Hierdurch werden die modifizierte Spritzpistole und die Lackiermittelleiteinrichtung
62 zusätzlich gegeneinander gepresst und somit miteinander verriegelt.