Die Erfindung betrifft ein Gehäuse nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs
1.
Solche Gehäuse werden insbesondere für einen elektronischen
Schlüssel, einen Identifikations(ID)-Geber o. dgl. eines Schließsystems
in einem Kraftfahrzeug verwendet.
Schließsysteme für Kraftfahrzeuge sind zur Steigerung des
Komforts für den Benutzer oft mit einem elektronischen Schlüssel ausgestattet.
Nach entsprechender Betätigung durch den Benutzer wird zwischen dem Schlüssel
und einem Steuergerät im Kraftfahrzeug ein Code, beispielsweise über elektromagnetische
Wellen, ausgetauscht, so daß nach positiver Auswertung des Codes die Türen,
der Kofferraumdeckel o. dgl. des Kraftfahrzeugs fernbedienbar ent- und/oder verriegelt
sowie sonstige Funktionen ausgelöst werden.
Ein derartiger elektronischer Schlüssel ist aus der
DE 199 15 969 A1 bekannt. Der Schlüssel
besitzt ein Gehäuse, wobei sich im Gehäuseinneren des Gehäuses ein
Leuchtmittel zur Funktionsanzeige befindet. Für das Leuchtmittel ist in der
Gehäusewand ein dem Leuchtmittel zugeordnetes Sichtfenster angeordnet. Die
Herstellung des transparenten Sichtfensters aus einer anderen Kunststoffkomponente
als für das Gehäuse ist aufwendig.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, auf die transparente zweite
Komponente, die insbesondere bisher für die LED-Anzeige verwendet wird, zu
verzichten.
Diese Aufgabe wird bei einem Gehäuse durch die Merkmale des Anspruchs
1 gelöst.
Beim erfindungsgemäßen Gehäuse ist das Sichtfenster
als, insbesondere partielle, Dünnstelle in der Gehäusewand ausgebildet.
Vorteilhafterweise ist das Gehäuse einfacher herzustellen, da dieses mittels
lediglich eines Spritzgieß-Vorganges unter Verwendung einer einzigen Kunststoff-Komponente
gefertigt wird. Außerdem sind Undichtigkeit am Sichtfenster ausgeschlossen.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
In einer besonders funktionssicheren Ausgestaltung ist die Dicke der
Gehäusewand im Bereich der Dünnstelle gegenüber der Dicke der restlichen
Gehäusewand verringert. Die Dicke wird dabei derart gewählt, daß
die Dünnstelle für die vom Leuchtmittel emitterte Strahlung wenigstens
teilweise durchlässig ist. In kostengünstiger Weise besteht die Dünnstelle
aus demselben Material wie die Gehäusewand, wobei es sich in der Regel bei
dem Material um einen thermoplastischen Kunststoff handelt. Desweiteren kann die
Dünnstelle in der Art eines Symbols, eines Piktogramms, eines Zeichens o. dgl.
ausgestaltet sein, wobei vorteilhafterweise keine weiteren Bearbeitungsschritte,
wie herkömmlicherweise notwendig, für die Herstellung des Symbols o. dgl.
erforderlich sind.
Zusammenfassend läßt sich für eine besonders bevorzugte
Ausgestaltung sagen, daß im Gehäuse partiell eine Dünnstelle ausgebildet
wird. Die Dünnstelle kann sehr einfach im Werkzeug realisiert werden. Zusätzlich
wird eine sehr exakte Ausleuchtung geschaffen, die durch das bisherige aufwendige
Zweikomponenten(2k)-Verfahren nicht möglich war.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin,
daß eine Kosteneinsparung durch die Einsparung der zweiten Komponente realisiert
ist, daß ein einfacheres Werkzeug zur Herstellung des Gehäuses ausreicht,
sowie daß eine schärfere Kontur der Anzeige erzielt wird.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung mit verschiedenen Weiterbildungen
und Ausgestaltungen ist in den Zeichnungen dargestellt und wird im folgenden näher
beschrieben. Es zeigen
1 ein mit einem Schließsystem ausgestattetes Kraftfahrzeug,
2 ein schematisches Blockschaltbild des Schließsystems
mit einem Diagramm zur Übertragung der Signale,
3 die zweite Einrichtung des Schließsystems in
Draufsicht,
4 die zweite Einrichtung aus 3
in aufgeschnittener Ansicht,
5 einen Schnitt entlang der Linie 5-5 in
3,
6 die zweite Einrichtung gemäß Richtung VI
in 3 gesehen,
7 die Innenansicht des abnehmbaren Deckels der zweiten
Einrichtung und
8 einen Schnitt durch das Gehäuse der zweiten
Einrichtung im Bereich des Betätigungsorgans.
In 1 ist ein Kraftfahrzeug
1 mit dem berechtigten Benutzer 2 zu sehen. Das Kraftfahrzeug
1 ist für die Zugangsberechtigung mit einem Schließsystem
3 als Türschließsystem versehen, das eine als eine Steuereinrichtung
ausgebildete erste Einrichtung 4 und eine zugehörige zweite Einrichtung
5 umfaßt. Die zweite Einrichtung 5 ist in der Art eines elektronischen
Schlüssels, eines Identifikations(ID)-Gebers, einer Chipkarte, einer Smartcard
o. dgl. ausgebildet. Die zweite Einrichtung 5 befindet sich im Besitz des
berechtigten Benutzers 2, womit dieser innerhalb eines Wirkbereichs
8 Zugang zum Kraftfahrzeug 1 besitzt.
Die erste Einrichtung 4 besitzt wenigstens zwei Zustände,
wobei im ersten Zustand eine Verriegelung und im zweiten Zustand eine Entriegelung
der Autotüren 6 vorliegt. Die beiden Einrichtungen 4,
5 besitzen zu deren bestimmungsgemäßen Betrieb Mittel zum Senden
und/oder Empfangen von Signalen 7 mittels einer elektromagnetischen Trägerwelle.
Bei wenigstens einem dieser zwischen der zweiten Einrichtung
5 und der ersten Einrichtung 4 übertragenen Signale
7 handelt es sich um ein codiertes, elektromagnetisches Betriebssignal
15 (siehe 2). Das codierte Betriebssignal
15 dient zur Authentikation der zweiten Einrichtung 5, womit bei
berechtigter zweiter Einrichtung 5 nach positiver Auswertung des übertragenen
Betriebssignals 15 eine Änderung des Zustandes der ersten Einrichtung
4 bewirkbar ist. Die Übertragung des codierten Betriebssignals
15 erfolgt dann, wenn der berechtigte Benutzer 2 den Türgriff
16 an der Autotüre 6 betätigt oder sich dem Türgriff
16 annähert. Dadurch wird die Entriegelung der Autotüren
6 entsprechend der bedienungsunabhängigen KeylessEntry-Funktionalität
ausgelöst. Ebensogut kann die Übertragung des codierten Betriebssignals
15 auch selbsttätig ohne Mitwirkung des Benutzers 2 erfolgen,
sobald dieser den Wirkbereich 8 betritt, was jedoch im folgenden nicht
näher betrachtet wird. Schließt der Benutzer die Autotüren
6 von außen, so erfolgt eine selbsttätige Verriegelung der Autotüren
6. Ebensogut kann die selbsttätige Verriegelung der Autotüren
6 erfolgen, nachdem der Benutzer den Wirkbereich 8 verlassen hat.
Im übrigen ist neben der KeylessEntry-Funktionalität auch
noch eine fernbedienbare Entsowie Verriegelung der Autotüren 6 möglich,
die mittels in 3 sichtbarer, in der Art von Tasten
ausgestalteten Betätigungsorgane 10 an der zweiten Einrichtung
5 durch den Benutzer 2 auslösbar ist, um dem Benutzer
2 eine bedienungsabhängige Zugangsberechtigung zum Kraftfahrzeug
1 zu gestatten. Beispielsweise läßt sich durch manuelle Betätigung
der Betätigungsorgane 10 die Zentralverriegelung ver- und/oder entsperren
sowie der Kofferraumdeckel öffnen, indem entsprechende codierte Betriebssignale
15 von der zweiten Einrichtung 5 zur ersten Einrichtung
4 gesendet werden. Auf den Betätigungsorganen 10 sind die
diesen Funktionen entsprechenden Symbole angebracht.
Das Schließsystem 3 stellt weiterhin die Fahrberechtigung
für das Kraftfahrzeug 1 fest. Hierzu bewirkt die als Steuereinrichtung
ausgebildete erste Einrichtung 4 ebenfalls entsprechend den beiden Zuständen
die Ent- und/oder Verriegelung des elektronischen Zündschlosses oder der Lenkradverriegelung.
Ebensogut kann ein sonstiges funktionsrelvantes Bauteil des Kraftfahrzeugs
1 durch die erste Einrichtung 4 dementsprechend angesteuert werden.
Beispielsweise kann dadurch eine Freigabe und/oder Sperrung einer Wegfahrsperre,
des Motorsteuergeräts o. dgl. erfolgen. Die Übertragung des codierten
Betriebssignals 15 zur Authentikation der zweiten Einrichtung
5 erfolgt dann, wenn der berechtigte Benutzer 2 sich im Kraftfahrzeug
1 befindet und einen Start/Stop-Schalter 11 betätigt. Dadurch
wird der Start-Vorgang o. dgl. des Kraftfahrzeugs 1 entsprechend der KeylessGo-Funktionalität
ausgelöst.
Zusätzlich kann ein Notbetrieb, beispielsweise bei leerer Batterie
der zweiten Einrichtung 5 vorgesehen sein, indem die zweite Einrichtung
5 als elektronischer Schlüssel in das Zündschloß des Kraftfahrzeugs
zur manuellen Bedienung durch den Benutzer 2 einführbar ist.
Die Funktionsweise entsprechend der Keyless-Funktionalität des
erfindungsgemäßen Schließsystems 3 soll nun anhand der
2 näher erläutert werden. Zunächst sendet
die erste Einrichtung 4 mittels eines Senders/Empfängers
24 als Mittel zum Senden und/oder Empfangen von Signalen ein als Wecksignal
bezeichnetes erstes elektromagnetisches Signal 12 für die zugehörige
zweite Einrichtung 5. Dadurch wird die zweite Einrichtung 5 aus
einem Ruhezustand mit verringertem Energiebedarf in einen aktivierten Zustand für
den bestimmungsgemäßen Betrieb übergeführt. Danach sendet die
erste Einrichtung 4 wenigstens ein weiteres, drittes elektromagnetisches
Signal 13, das nachfolgend auch als Bereichsabgrenzungssignal bezeichnet
ist. Dadurch kann die zugehörige zweite Einrichtung 5 deren Standort
in Bezug auf die erste Einrichtung 4 bestimmen. Insbesondere läßt
sich feststellen, ob die zweite Einrichtung 5 außerhalb am Kraftfahrzeug
1 sowie gegebenenfalls an welcher Stelle des Außenraums
23 und/oder im Innenraum 22 des Kraftfahrzeugs 1 befindlich
ist. Nachfolgend sendet die zweite Einrichtung 5 mittels eines Senders/Empfängers
17 ein die Information zum ermittelteten Standort beinhaltendes viertes
Signal 14 zur ersten Einrichtung 4, das im folgenden auch als
Rückantwortsignal bezeichnet ist. Schließlich wird dann, wie bereits beschrieben,
das fünfte elektromagnetische Signal als codiertes elektromagnetisches Betriebssignal
15 zur Authentikation mittels der Sender/Empfänger 24,
17 zwischen der ersten und der zweiten Einrichtung 4,
5 übertragen. Das Signal 15 kann insbesondere aus mehreren
Teilsignalen bestehen und in einer bidirektionalen Kommunikation zwischen den beiden
Einrichtungen 4, 5 übertragen werden. Im Hinblick auf nähere
Einzelheiten zur bidirektionalen Kommunikation an sich wird auch
auf die DE 43 40 260 A1 verwiesen.
Das Wecksignal 12 kann beispielsweise eine Kennung zum Kraftfahrzeug-Typ
enthalten. Nach Empfang des Wecksignals 12 sind zunächst sämtliche
im Wirkbereich 8 befindliche zweite Einrichtungen 5, die zum selben
Kraftfahrzeug-Typ gehören, aktiviert. In einer weiteren Ausgestaltung des Schließsystems
3 sendet die erste Einrichtung 4 zwischen dem ersten Signal
12 und dem dritten Signal 13 ein zweites elektromagnetisches Signal
18 zur zweiten Einrichtung 5 als Selektionssignal, wie näher
anhand von 2 zu erkennen ist. Das zweite Signal
18 enthält eine Information über die nähere Identität
des Kraftfahrzeugs 1. Dadurch wird bewirkt, daß lediglich die tatsächlich
zur ersten Einrichtung 4 zugehörigen zweiten Einrichtungen
5 im aktivierten Zustand verbleiben. Im aktivierten Zustand befindliche,
nicht zum Kraftfahrzeug 1 zugehörige zweite Einrichtungen werden jedoch
in den Ruhezustand zurückgeführt.
Wie in 3 zu sehen ist, besitzt die in
der Art eines elektronischen Schlüssels ausgebildete zweite Einrichtung
5 ein Gehäuse 9, das an dem einen Ende mittels einer Kappe
30 verschlossen ist. Im Gehäuseinneren 19 des Gehäuses
9 befindet sich eine Elektronik 20 zum Betrieb der zweiten Einrichtung
5 auf einer Leiterplatte 21, wie schematisch in 4
gezeigt ist, sowie eine Batterie 25, die zur Spannungsversorgung der Elektronik
20 dient. Die Batterie 25 sowie die Elektronik 20 sind
gestrichelt eingezeichnet, da diese auf der Unterseite der Leiterplatte
21 befindlich sind und daher in 4 eigentlich
nicht sichtbar sind. An der Unterseite des Gehäuses 9 befindet sich
ein abnehmbarer Deckel 26, der eine Öffnung 42 im Gehäuse
9 zum Wechseln der Batterie 25 abdeckt, wie weiter aus
5 hervorgeht. Der Deckel 26 ist verrastbar
an einer Seite über eine oder mehrere Nasen 27 am Gehäuse
9 eingehängt sowie mittels eines Rasthakens 28 auf der anderen
Seite des Gehäuses 9 in Bezug auf die Öffnung 42 verriegelt.
Die Abdichtung erfolgt entsprechend der 7 über
eine in der Art eines Zweikomponenten-Spritzgießteils angespritzte Dichtung
29 an einem umlaufenden Steg 32, welcher auch die Batterie
25 niederhält. Zum Öffnen kann der Rasthaken 28 mit
dem zu Notzwecken dienenden mechanischen Schlüssel, der im Gehäuse
9 einsteckbar ist, als Werkzeug durch eine in 6
gezeigte Öffnung 31 in der Kappe 30 entriegelt und der Deckel
26 angehoben werden. Anschließend ist der entriegelte Deckel
26 von Hand vollständig abnehmbar und die Batterie 25 kann
gewechselt werden.
Wie man weiter in 3 sieht, weist die
zweite Einrichtung 5 beidseitig je ein in der Art eines spangenartigen
Designelements o. dgl. ausgestaltetes Gehäuseelement 33 auf. Somit
besteht gemäß 4 das Gehäuse
9 aus einem Basisgehäuse 9' und dem am Basisgehäuse
9' befestigten Gehäuseelement 33. Das Gehäuseelement
33 ist mittels einer ebenfalls in 4 sichtbaren
Nut-Laschen-Verbindung 34 klemmend am Basisgehäuse 9' aufgesteckt.
Wie man weiter erkennt, ist vorliegend die Nut 43 im Basisgehäuse
9' und die Lasche 44 am Gehäuselement 33 befindlich.
Die Nut 43 kann eine Art von Preßpassung für die Lasche
44 bilden. Desweiteren kann die Klemmwirkung für das Gehäuseelement
33 noch dadurch gesteigert werden, indem wenigstens ein nicht weiter gezeigter
Klemmsteg in der Nut 43 angeordnet ist, der dann ein Verrasten der Nut-Laschen-Verbindung
34 und/oder einen Toleranzausgleich bewirkt.
Wie in 4 zu sehen ist, ist im Gehäuseinneren
19 des Gehäuses 9 ein Leuchtmittel 35 befindlich.
In der Gehäusewand 9'' des Gehäuses 9 befindet sich
ein dem Leuchtmittel 35 zugeordnetes, in 5
gezeigtes Sichtfenster 36, das beispielsweise in der Art eines Symbols,
eines Piktogramms, eines Zeichens o. dgl. ausgestaltet ist, zur Funktionsanzeige
für die zweite Einrichtung 5, beispielsweise nach Betätigung
eines der Betätigungsorgane 10 durch den Benutzer 2. Das
Sichtfenster 36 ist als partielle Dünnstelle 37 in der Gehäusewand
9'' ausgebildet, derart daß das vom Leuchtmittel 35 ausgesandte
Licht an der Dünnstelle 37 aus dem Gehäuseinneren 19
nach außen dringen kann. Die Dünnstelle 37 besteht aus demselben
Material wie die Gehäusewand 9'', nämlich aus einem thermoplastisches
Kunststoff. Dennoch ist die Dünnstelle 37 für die vom Leuchtmittel
35 emittierte Strahlung wenigstens teilweise durchlässig, da die Dicke
der Gehäusewand 9'' im Bereich der Dünnstelle 37 gegenüber
der Dicke der restlichen Gehäusewand 9'' entsprechend verringert ist.
Gemäß 8 befindet sich im Gehäuseinneren
19 wenigstens ein Schaltelement 38, wie ein elektrischer Schalter,
ein Sensor o. dgl., wobei das Schaltelement 38 dem am Gehäuse
9 angeordneten Betätigungsorgan 10 zugeordnet ist. Das Betätigungsorgan
10 wirkt über eine Öffnung 45 im Gehäuse
9 auf das im Gehäuseinneren 19 des Gehäuses
9 auf der Leiterplatte 21 angeordnete Schaltelement
38 betätigend ein und ist in der Art einer zur Betätigung elastisch
verformbaren, im wesentlichen in der Oberfläche des Gehäuses
9 verlaufenden Fläche ausgestaltet. Das Betätigungsorgan
10 besteht aus einer Hartkomponente 39 aus thermoplastischem Kunststoff
sowie einer am Gehäuse 9 befestigten Weichkomponente 40 aus
einem Elastomer, einem thermoplastischen Elastomer o. dgl., derart daß die
Hartkomponente 39 über die Weichkomponente 40 beweglich zur
Betätigung des Schaltelements 38 ist. Die Hartkomponente
39 ist in der Art einer Taste ausgestaltet und an der Weichkomponente
40 flächig befestigt. Zur Befestigung der Hartkomponente
39 an der Weichkomponente 40 und/oder der Weichkomponente
40 mit dem Gehäuse 9 ist Kleben, Schweißen, beispielsweise
Laserschweißen, Zweikomponenten-Spritzen o. dgl. geeignet. An der Hartkomponente
39 ist ein Stößel 41 zur Betätigung des Schaltelements
38 angebracht, wobei der Stößel 41 die Weichkomponente
40 durchdringt. Da die Oberfläche des Gehäuses 9 leicht
gewölbt verläuft, ist bei mehreren Betätigungsorganen 10
die Länge der Stößel 41 derart gewählt, daß der
Betätigungsweg für die den jeweiligen Betätigungsorganen
10 zugeordneten Schaltelemente 38 im wesentlichen gleich ist.
Wie man weiter in 5 sieht, kann das Gehäuse
9 aus wenigstens zwei Gehäuseteilen 9a, 9b in der
Art von Halbschalen bestehen. In dem einen Gehäuseteil 9a ist gemäß
8 das Betätigungsorgan 10 für das
Schaltelement 38 befindlich. Bei mehreren Betätigungsorganen
10 sind zweckmäßigerweise sämtliche Betätigungsorgane
10 an dem einen Gehäuseteil 9a angeordnet. Bei Betätigung
des Schaltelements 38 durch den Benutzer 2 wird das entsprechende
Signal 7 aus elektromagnetischer Strahlung 46, und zwar insbesondere
Infrarot-Strahlung, von dem im Gehäuse 9 beispielsweise auf der Leiterplatte
21 befindlichen, in 5 lediglich schematisch
gezeigten Sender 17 gesendet. Das Gehäuseteil 9b ist wenigstens
teilweise aus einem für die elektromagnetische Strahlung 46 im wesentlichen
durchlässigen Material hergestellt, so daß die vom Sender 17
ausgesandte elektromagnetische Strahlung 46 im wesentlichen ungehindert
aus dem Gehäuse 9 austreten kann.
Nach Einlegen der bestückten Leiterplatte 21 und/oder
weiterer Komponenten für den elektronischen Schlüssel 5 werden
die beiden Gehäuseteile 9a, 9b mittels Verschweißen,
wie mittels Laserschweißen, Reibschweißen, Ultraschallschweißen o.
dgl., miteinander verbunden, so daß das Gehäuse 9 weitgehend
gegen das Eindringen von Schadstoffen abgedichtet ist. Das Gehäuse
9 besitzt ein nicht weiter gezeigtes Fach zur Aufnahme des mechanischen
Notschlüssels, der verrastend in das Fach einsteckbar ist. Das Fach ist zweckmäßigerweise
von den beiden Gehäuseteilen 9a, 9b ausgebildet. Wie bereits
erwähnt, besteht das Gehäuse 9 aus thermoplastischem Kunststoff,
so daß auch die beiden Gehäuseteile 9a, 9b aus thermoplastischem
Kunststoff hergestellt sind. Der Kunststoff für die beiden Gehäuseteile
9a, 9b ist dann derart eingefärbt, daß die Gehäuseteile
9a, 9b für das menschliche Auge im wesentlichen gleichfarbig
erscheinen, wobei dennoch das eine Gehäuseteil 9b durchlässig
für die elektromagnetische Strahlung 46 ist. Im allgemeinen ist für
das Gehäuse 9 des elektronischen Schlüssels 5 eine schwarze
Einfärbung bevorzugt.
Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene und dargestellte Ausführungsbeispiel
beschränkt. Sie umfaßt vielmehr auch alle fachmännischen Weiterbildungen
im Rahmen der durch die Patentansprüche definierten Erfindung. So kann ein
erfindungsgemäßes Gehäuse 9 auch an Fernbedienungen für
Fernseh- oder Audiogeräte, an Mobiltelefonen o. dgl. Verwendung finden.
- 1
- Kraftfahrzeug
- 2
- (berechtigter) Benutzer
- 3
- Schließsystem
- 4
- erste Einrichtung
- 5
- zweite Einrichtung/elektronischer Schlüssel
- 6
- Autotüre
- 7
- Signal
- 8
- Wirkbereich
- 9
- Gehäuse
- 9'
- Basisgehäuse
- 9''
- Gehäusewand
- 9a, 9b
- Gehäuseteil
- 10
- Betätigungsorgan
- 11
- Start/Stop-Schalter
- 12
- (erstes) Signal/Wecksignal
- 13
- (drittes) Signal/Bereichsabgrenzungssignal
- 14
- (viertes) Signal/Rückantwortsignal
- 15
- (fünftes) Signal/(codiertes) Betriebssignal/Code
- 16
- Türgriff
- 17
- Sender/Empfänger (in der zweiten Einrichtung)
- 18
- (zweites) Signal/Selektionssignal
- 19
- Gehäuseinneres (vom Gehäuse)
- 20
- Elektronik
- 21
- Leiterplatte
- 22
- Innenraum (vom Kraftfahrzeug)
- 23
- Außenraum (vom Kraftfahrzeug)
- 24
- Sender/Empfänger (in der ersten Einrichtung)
- 25
- Batterie
- 26
- Deckel (am Gehäuse)
- 27
- Nase (am Deckel)
- 28
- Rasthaken (am Deckel)
- 29
- Dichtung
- 30
- Kappe
- 31
- Öffnung (in Kappe)
- 32
- (umlaufender) Steg (am Deckel)
- 33
- Gehäuseelement
- 34
- Nut-Laschen-Verbindung
- 35
- Leuchtmittel
- 36
- Sichtfenster
- 37
- Dünnstelle
- 38
- Schaltelement
- 39
- Hartkomponente (von Betätigungsorgan)
- 40
- Weichkomponente (von Betätigungsorgan)
- 41
- Stößel
- 42
- Öffnung (im Gehäuse für Batterie)
- 43
- Nut
- 44
- Lasche
- 45
- Öffnung (im Gehäuse für Schaltelement)
- 46
- elektromagnetische Strahlung