Die Erfindung betrifft einen Spitzer für Weichminenstifte, insbesondere
für Kosmetikstifte, mit einem Spitzergehäuse mit einem Spitzerkanal, in
den ein Spitzermesser mit seiner Messerschneide definiert hineinsteht und an den
rückseitig ein zylindrischer Führungsabschnitt zum Führen des Weichminenstiftes
anschließt.
Derartige Spitzer sind in einer Vielzahl unterschiedlicher Ausbildungen
an sich bekannt. So beschreibt beispielsweise die DE-AS 1 268 019 einen solchen
Spitzer mit einem tangential zum Spitzerkanal angestellten Spitzermesser und einem
in den Spitzerkanal hineinstehenden Fassonmesser, das als Streifen mit einer bogenförmigen
Schneide ausgebildet und zum Spitzerkanal quer orientiert ist. Das Spitzermesser
ist bei diesem bekannten Spitzer am Spitzergehäuse mittels einer Befestigungsschraube
fixiert.
Die DE-AS 1 236 374 offenbart einen Spitzer für Weichminenstifte
mit einem tangential zum Spitzerkanal angestellten Spitzermesser und einem als schmaler
Streifen ausgebildeten Fassonmesser, das eine bogenförmige Schneide besitzt
und in den konischen Spitzerkanal hineinsteht. Das Fassonmesser ist bei diesem bekannten
Spitzer als schmaler Metallstreifen ausgebildet, der zum Spitzermesser mindestens
annähernd senkrecht orientiert ist. Das Fassonmesser kann jedoch auch mit dem
Spitzergehäuse materialeinstückig ausgebildet sein. Auch bei diesem bekannten
Spitzer ist das Spitzermesser mit Hilfe einer Befestigungsschraube am Spitzergehäuse
fixiert.
Ein Spitzer der eingangs genannten Art ist beispielsweise auch aus
der DE 30 40 256 A1 bekannt. Auch
bei diesem bekannten Spitzer ist das Spitzermesser mit Hilfe einer Befestigungsschraube
am Spitzergehäuse befestigt. Gleiches gilt beispielsweise für den aus
der DE 37 37 863 C1 bekannten Spitzer
für Weichminenstifte, auch bei diesem bekannten Spitzer ist das Spitzermesser
mit Hilfe einer Befestigungsschraube am Spitzergehäuse fixiert.
Ein gattungsgemäßer Spitzer ist z.B. auch aus der
DE 198 05 702 A1 oder aus der
DE 101 58 767 A1 bekannt. Auch
bei diesen bekannten Spitzern für Weichminenstifte ist das Spitzermesser am
Spitzergehäuse mit Hilfe einer Befestigungsschraube befestigt. Gleiches gilt
für den bspw. aus der DE 38 24 883 A1
bekannten Spitzer für Weichminenstifte.
Bei all diesen bekannten Spitzern für Weichminenstifte ist das
Spitzermesser also mit Hilfe einer Befestigungsschraube am Spitzergehäuse befestigt.
Außerdem sind diese bekannten Spitzer in an sich üblicher Art und Weise
mit einem quaderförmigen Spitzergehäuse ausgebildet. Derartige bekannte
Spitzer sind also voluminös und sperrig, so dass sie sich beispielsweise in
einer Damenhandtasche störend bemerkbar machen.
In Kenntnis dieser Gegebenheiten liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
einen Spitzer der eingangs genannten Art zu schaffen, der einfach herstellbar ist
und der kleinvolumig ausgebildet ist.
Diese Aufgabe wird bei einem Spitzer der eingangs genannten Art erfindungsgemäß
dadurch gelöst, dass das Spitzermesser mit dem Spitzergehäuse form- und
materialschlüssig fest verbunden ist, dass das Spitzermesser vorderseitig bis
zu einer Stirnfläche des Spitzergehäuses reicht, und das Spitzergehäuse
als hülsenartige Schutzkappe für den Weichminenstift ausgebildet ist.
Dadurch, dass bei dem erfindungsgemäßen Spitzer das Spitzermesser
mit dem Spitzergehäuse form- und materialschlüssig fest verbunden ist,
ergibt sich der Vorteil, dass auf eine Befestigungsschraube zum Befestigen des Spitzermessers
am Spitzergehäuse verzichtet werden kann. Das ist unter Herstellungs- d.h.
Montagegesichtspunkten vorteilhaft, weil es nicht erforderlich ist, eine relativ
kleine Befestigungsschraube in Kombination mit einem kleinvolumigen Spitzer manipulieren
zu müssen. Dadurch, dass das Spitzermesser vorderseitig bis zu einer Stirnfläche
des Spitzergehäuses reicht, ist es möglich, auch ein relativ kleines d.h.
kleinflächiges Spitzermesser in einem Spritzgießwerkzeug passend zu positionieren,
um danach in dem Spritzgusswerkzeug das Spitzergehäuse herzustellen und mit
dem kleinen Spitzermesser form- und materialschlüssig fest zu verbinden. Dabei
ist das Spitzermesser ursprünglich mit einem Befestigungsabschnitt gestaltet,
der dann nach dem Spritzen des Spitzergehäuses an der Stirnfläche desselben
von dem mit dem Spitzergehäuse form- und materialschlüssig kombinierten
Spitzermesser abgetrennt wird.
Bei dem erfindungsgemäßen Spitzer hat es sich als zweckmäßig
erwiesen, wenn das Spitzergehäuse vorderseitig durch einen Stirnabschnitt begrenzt
ist, der die Stirnfläche des Spitzergehäuses aufweist, wobei das Spitzermesser
im Stirnabschnitt des Spitzergehäuses form- und materialschlüssig fixiert
ist. Demselben Zwecke, d.h. einer mechanisch festen Verbindung des relativ kleinflächigen
Spitzermessers mit dem Spitzergehäuse, ist es dienlich, wenn das Spitzermesser
mit seinem von der Messerschneide abgewandten Hinterrand im Spitzergehäuse
form- und materialschlüssig fixiert ist. Dadurch ergibt sich der Vorteil, dass
das Spitzermesser quasi nur mit seiner Messerschneide aus dem Spritzergehäuse
heraus- und in den konischen Spitzerkanal definiert hineinsteht und im übrigen
im Spitzergehäuse form- und materialschlüssig fixiert ist, so dass sich
gute Spitz- d.h. Schneideigenschaften des Spitzers für Weichminenstifte,
insbesondere Kosmetikstifte, ergeben.
Erfindungsgemäß ist es möglich, dass das Spitzergehäuse
rohrzylindrisch mit einer dem Spitzermesser zugeordneten oberseitigen Auswurföffnung
ausgebildet ist. Das rohrzylindrische Spitzergehäuse bildet hierbei gleichzeitig
für den jeweiligen Weichminenstift bzw. Kosmetikstift eine Abdeckhaube, so
dass eine zusätzliche bzw. eigene Abdeckhaube, wie sie bislang bei solchen
Weichminen- bzw. Kosmetikstiften zur Anwendung gelangen, entbehrlich ist.
Bei dem erfindungsgemäßen Spitzer hat es sich als vorteilhaft
erwiesen, wenn vom Stirnabschnitt des Spitzergehäuses innenseitig materialeinstückig
ein Fassonmesser in den konischen Spitzerkanal freikragend hineinsteht. Das Fassonmesser
dient dabei zum Fassonieren der weichen Mine d.h. der Kosmetikmine.
Bei einem Spitzer der oben genannten Art ist es bevorzugt, wenn der
Stirnabschnitt des Spitzergehäuses eine Freigabeöffnung aufweist, durch
die Spitzabfälle aus den Spitzerkanal entfernbar sind. Durch eine solche Ausbildung
wird ein Verstopfen des Spitzergehäuse mit Spitzabfällen verhindert.
Demselben Zweck ist es dienlich, wenn das Spitzergehäuse auf
der dem Schneidmesser gegenüberliegenden Unterseite, an die stirnseitige Freigabeöffnung
anschließend, mit einer Auswurföffnung ausgebildet ist.
Erfindungsgemäß ist es auch möglich bzw. bevorzugt,
wenn das als Schutzkappe ausgebildete Spitzergehäuse vorderseitig mit einer
entfernbaren Verschlusskappe verschließbar ist. Mit Hilfe der Verschlusskappe
ist es möglich, den Weichminenstift, insbesondere Kosmetikstift, gleichsam
luftdicht zu verschließen. Die Verschlusskappe kann dabei gleichzeitig als
temporäres Reservoir für Spitzabfälle dienen.
Bei einem Spitzer der zuletzt genannten Art hat es sich als vorteilhaft
erwiesen, wenn die Verschlusskappe rückseitig einen Verschlussrand aufweist,
der innenseitig mit mindestens einer in Umfangsrichtung orientierten Rastausnehmung
und das Spitzergehäuse mit mindestens einem in Umfangsrichtung orientierten,
in die Rastausnehmung der Verschlusskappe federnd einrastbaren Rastfinger ausgebildet
ist. Dabei kann die Verschlusskappe also z.B. mittels eines Bajonettverschlusses
am Spitzergehäuse loslösbar angebracht sein.
Der mindestens eine Rastfinger ist zweckmäßigerweise im
Bereich zwischen dem Spitzerkanal und dem zylindrischen Führungsabschnitt des
Spitzergehäuses vorgesehen. Der mindestens eine Rastfinger kann dann mittels
des in das Spitzergehäuse eingesteckten Weichminenstiftes, insbesondere Kosmetikstiftes,
nach außen d.h. gegen die Verschlusskappe gezwängt werden, so dass sich
zwischen der Verschlusskappe und dem Spitzergehäuse eine zuverlässige
feste temporäre Verbindung ergibt, wenn in das Spitzergehäuse ein Weichminenstift,
insbesondere Kosmetikstift, eingesteckt ist.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben
sich aus der nachfolgenden Beschreibung zweier in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele
des erfindungsgemäßen Spitzers für Weichminenstifte, insbesondere
Kosmetikstifte.
Es zeigen:
1 längsgeschnitten eine erste Ausführungsform
des Spitzers sowie abschnittweise in einer Seitenansicht einen in den Spitzer eingesteckten
Weichminenstift, insbesondere Kosmetikstift,
2 einen Schnitt entlang der Schnittlinie II-II in
1 – ohne den Weichminenstift, insbesondere Kosmetikstift,
3 einen Schnitt entlang der Schnittlinie III-III in
1,
4 eine Ansicht des Spitzers gemäß den
1 bis 3 in Blickrichtung
des Pfeiles IV in 1,
5 eine Vorderansicht des Spitzers in Blickrichtung
des Pfeiles V in 4,
6 eine der 1 ähnliche
Längsschnittdarstellung einer zweiten Ausbildung des Spitzers gemeinsam mit
einem abschnittweise gezeichneten Weichminenstift, insbesondere Kosmetikstift,
7 einen Schnitt entlang der Schnittlinie VII-VII in
6 durch den Spitzer – ohne Weichminenstift,
insbesondere Kosmetikstift,
8 einen Schnitt entlang der Schnittlinie VIII –
VIII in 6,
9 eine der 6 ähnliche
Längsschnittdarstellung, wobei außerdem eine Verschlusskappe längsgeschnitten
abschnittweise dargestellt ist,
10 einen Schnitt entlang der Schnittlinie X-X in
9 durch die Verschlusskappe und durch das als Schutzkappe
ausgebildete Spitzergehäuse, und
11 teilweise aufgeschnitten das als Schutzkappe
ausgebildete Spitzergehäuse in Kombination mit der von diesem entfernbaren
Verschlusskappe.
Die 1 bis 5
zeigen eine erste Ausführungsform des Spitzers 10 für einen in
1 abgeschnitten gezeichneten Weichminenstift, insbesondere
Kosmetikstift 12, der eine weiche Mine 14 und einen diese umschließenden
Mantel 16 aufweist.
Der Spitzer 10 weist ein Spitzergehäuse 18
mit einem Spitzerkanal 20 auf. In den Spitzerkanal 20 steht ein
Spitzermesser 22 mit seiner Messerschneide 24 definiert hinein.
An den Spitzerkanal 20 schließt rückseitig ein
zylindrischer Führungsabschnitt 26 des Spitzergehäuses
18 an. Durch den zylindrischen Führungsabschnitt 26 ist eine
zentrale Längsachse 28 des Spitzergehäuses 18 definiert.
Die Messerschneide 24 schließt mit der zentralen Längsachse
28 in einer Ebene einen spitzen Winkel 30 (siehe 1)
und in einer anderen Ebene einen kleinen spitzen Winkel 31 (siehe
3) ein.
Das Spitzermesser 22 ist mit dem Spitzergehäuse
18 form- und materialschlüssig fest verbunden, d.h. auf eine Befestigungsschraube
oder ein ähnliches Befestigungselement wird verzichtet.
Das Spitzergehäuse 18 ist vorderseitig durch eine Stirnabschnitt
32 begrenzt. Der Stirnabschnitt 32 weist eine Stirnfläche
34 auf. Das Spitzermesser 22 reicht bis zur vorderseitigen Stirnfläche
34 des Stirnabschnittes 32 des Spitzergehäuses
18.
Das Spitzergehäuse 18 ist als hülsenartige Schutzkappe
36 für den Weichmineninsbesondere Kosmetikstift 12 ausgebildet.
Der Weichminen- insbesondere Kosmetikstift 12 ist also in das als hülsenartige
Schutzkappe 36 ausgebildete Spitzergehäuse 18 einsteckbar,
um die weiche Mine 14 des Weichmineninsbesondere Kosmetikstiftes
12 gegen Einwirkungen von außen zu schützen.
Das Spitzermesser 22 ist im Stirnabschnitt 32 des
Spitzergehäuses 18 form- und materialschlüssig fixiert, wie beispielsweise
die 5 verdeutlicht. Das Spitzermesser 22 ist
außerdem mit seinem von der Messerschneide 24 abgewandten Hinterrand
38 im Spitzergehäuse 18 form- und materialschlüssig
fixiert, wie beispielsweise die 2 verdeutlicht.
Das rohrzylindrisch als hülsenartige Schutzkappe 36
ausgebildete Spitzergehäuse 18 ist oberseitig mit einer Auswurföffnung
40 ausgebildet, die dem Spitzermesser 22 zugeordnet d.h. über
diesem vorgesehen ist, wie insbesondere die 4 verdeutlicht.
Vom Stirnabschnitt 32 des Spitzergehäuses
18 steht innenseitig materialeinstückig ein Fassonmesser
42 freikragend in den Spitzerkanal hinein. Das Fassonmesser 42weist
eine bogenförmige Fassonmesserschneide 44 auf, die zum Fassonieren
der weichen Mine 14 des Weichminen- insbesondere Kosmetikstiftes
12 dient.
Um Spitzabfälle aus dem Spitzerkanal 20 des Spitzergehäuses
18 entfernen zu können, ist der Stirnabschnitt 32 des Spitzergehäuses
18 mit einer Freigabeöffnung 46 ausgebildet. Wie aus
5 ersichtlich ist, grenzt die Freigabeöffnung
46 an den Stirnabschnitt 32 an, wobei das Spitzermesser
22 bis zur Stirnfläche 34 des Stirnabschnittes
32 reicht, wie bereits ausgeführt worden ist.
Gleiche Einzelheiten sind in den 1 bis
5 jeweils mit denselben Bezugsziffern bezeichnet, so
dass es sich erübrigt, in Verbindung mit den 1
bis 5 alle Einzelheiten jeweils detailliert zu beschreiben.
Die 6 bis 11
verdeutlichen eine zweite Ausführungsform des Spitzers 10, wobei das
Spitzergehäuse 18 des Spitzers 10 für den Weichminenstift,
insbesondere Kosmetikstift 12, eine Schutzkappe 36 bildet, die
mit einer entfernbaren Verschlusskappe 48 temporär kombinierbar ist.
Die Verschlusskappe 48 weist rückseitig einen Verschlussrand
50 auf, der innenseitig mit zwei in Umfangsrichtung orientierten Rastausnehmungen
52 ausgebildet ist, wie insbesondere die 10
verdeutlicht. Das Spitzergehäuse 18 ist mit zwei in Umfangsrichtung
orientierten federnden Rastfingern 54 ausgebildet, die in die Rastausnehmungen
52 der Verschlusskappe 48 einrastbar sind. Die Rastausnehmungen
52 und die Rastfinger 54 sind jeweils diametral gegenüberliegend
vorgesehen. Die Rastfinger 54 sind im Bereich zwischen dem Spitzerkanal
20 und dem zylindrischen Führungsabschnitt 26 ausgebildet.
Ein weiterer Unterschied zwischen dem Spitzergehäuse
18 des Spitzers 10 gemäß den 1
bis 5 und dem Spitzergehäuse 18 des Spitzers
10 gemäß den 6 bis 11
besteht darin, dass das Spitzergehäuse 18 auf der dem Spitzermesser
22 gegenüberliegenden Unterseite mit einer Auswurföffnung
56 ausgebildet ist, die an die stirnseitige Freigabeöffnung
46 anschließt, wie insbesondere die 6
und 9 verdeutlichen. Im übrigen sind die Spitzer
10 gemäß den 1 bis 5
und gemäß den 6 bis 11
prinzipiell ähnlich gestaltet, so dass es sich erübrigt, in Verbindung
mit den 6 bis 11 alle
diese Einzelheiten noch einmal detailliert zu beschreiben, die in den
6 bis 11 mit denselben
Bezugsziffern wie in den 1 bis 5
bezeichnet sind.
Ein weiterer Unterschied besteht bei dem Spitzer
10 gemäß den 6 bis 11
darin, dass das Fassonmesser 42 auf der dem Spitzermesser 22 gegenüberliegenden
Seite vom Stirnabschnitt 32 des Spitzergehäuses 18 materialeinstückig
wegsteht und in den Spitzerkanal 20 hineinkragt.
- 10
- Spitzer (für 12)
- 12
- Weichminen-/Kosmetikstift
- 14
- weiche Mine (von 12)
- 16
- Mantel (von 12 für 14)
- 18
- Spitzergehäuse (von 10)
- 20
- Spitzerkanal (in 18)
- 22
- Spitzermesser (von 10)
- 24
- Messerschneide (von 22)
- 26
- zylindrischer Führungsabschnitt (in 18 für 12)
- 28
- zentrale Längsachse (von 10 bzw. 12)
- 30
- spitzer Winkel (zwischen 24 und 28)
- 31
- spitzer Winkel (zwischen 24 und 28)
- 32
- Stirnabschnitt (von 18)
- 34
- Stirnfläche (von 32)
- 36
- hülsenartige Schutzkappe (von 18 für 12)
- 38
- Hinterrand (von 22)
- 40
- oberseitige Auswurföffnung (in 18)
- 42
- Fassonmesser (für 14)
- 44
- Fassonmesserschneide (von 42)
- 46
- Freigabeöffnung (bei 32)
- 48
- Verschlusskappe (von 10)
- 50
- Verschlussrand (von 48)
- 52
- Rastausnehmung (bei 50)
- 54
- Rastfinger (von 18)
- 56
- Auswurföffnung (von 18)