Die vorliegende Erfindung betrifft das technische Gebiet des Steuerns
und/oder Auslösens der Abgabe oder Wiedergabe von Botschaften, Mitteilungen
und/oder Signalen.
Bei konventionellen Tonsignalen, insbesondere bei konventionellen
Klangsignalen, die von einem Apparat oder Gerät abgegeben werden, besteht angesichts
der vielfältigen, unter dem Schlagwort der „Reizüberflutung" subsumierbaren
Botschaften und Eindrücke, denen eine Person heutzutage ausgesetzt ist, die
Gefahr, dass diese Tonsignale schlichtweg überhört oder gar ignoriert
werden.
Hierbei kann beispielhaft gedacht werden an das Klingeln einer Haustürklingel,
an das akustische Signal einer Schaltuhr oder auch an das Läuten eines Telefons,
das unter bestimmten Umständen nicht mehr wahrgenommen wird oder jedenfalls
nicht die erforderliche Aufmerksamkeit erzeugt.
Des Weiteren ist in Bezug auf derartige Tonsignale zu bemängeln,
dass durch diese keine Information transportierbar und weiterleitbar sind. Berücksichtigt
man in diesem Zusammenhang die Tendenz in Richtung auf die so genannte „Informationsgesellschaft",
so verpuffen derartige Tonsignale bislang eher ungenutzt, d. h. ohne informatorischen
Mehrwert.
Ein erster Ansatz zum Beheben der vorstehend dargelegten Nachteile
und Unzulänglichkeiten ist in der Druckschrift DE
201 04 857 U1 entnehmbar, in der eine Vorrichtung zum Wandeln mindestens
eines Tonsignals, insbesondere mindestens eines Klangsignals, in mindestens ein
Sprachsignal, insbesondere in mindestens eine Sprachausgabe oder Sprachwiedergabe,
offenbart ist.
Allerdings geht der Gegenstand dieser Druckschrift aus dem Stand der
Technik vom technischen Prinzip der Signalumwandlung aus und unterscheidet sich
damit in maßgeblicher Weise vom nachstehend dargelegten technischen Prinzip
gemäß der vorliegenden Erfindung.
Ausgehend von den vorstehend dargelegten Nachteilen und Unzulänglichkeiten
sowie unter Würdigung des umrissenen Standes der Technik liegt der vorliegenden
Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein System bereitzustellen, mittels derer ausgehend
vom mindestens einem Tonsignal, insbesondere von mindestens einem Klangsignal, akustische
Botschaften bzw. Mitteilungen und/oder optische Signale zur Verfügung gestellt
werden können.
Diese Aufgabe wird gemäß der Lehre der vorliegenden Erfindung
durch ein System mit den im Anspruch 1 genannten Merkmalen gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen und zweckmäßige Weiterbildungen der vorliegenden Erfindung
sind in den jeweiligen Unteransprüchen gekennzeichnet.
Mithin liegt der Kern der vorliegenden Erfindung in der Steuerung
und/oder im Auslösen des Abgebens oder des Wiedergebens von Botschaften, von
Mitteilungen und/oder von Signalen, insbesondere von akustischen Musikbotschaften
und/oder Sprachmitteilungen bzw. von optischen Signalen.
Hierzu ist erfindungsgemäß mindestens ein Tonsignalaufnahme-/Steuermodul
vorgesehen, das zum Zwecke des Abgebens oder Wiedergebens der Botschaften, der Mitteilungen
und/oder der Signale in Abhängigkeit vom Vorliegen mindestens eines mindestens
einem Telekommunikationsapparat bzw. -gerät zugeordneten Tonsignals, insbesondere
Klangsignals oder Steuersignals, in Betrieb setzbar sowie außer Betrieb setzbar
ist.
Unter Vorliegen des dem Telekommunikationsapparat zugeordneten Tonsignals
wird im Sinne der vorliegenden Erfindung zum Beispiel das Ankommen eines einem Telefonapparat
zugeführten Ruftons oder einer Schaltuhr zugeführten Signals verstanden.
Das System gemäß der vorliegenden Erfindung geht im Rahmen
der vorliegenden Neuentwicklung davon aus, dass bei einem Telekommunikationsapparat,
insbesondere bei einem Fernsprecher, zugeführten Tonsignale, insbesondere zugeführte
Klangsignale oder Klingelsignale, z. B. einer Gebäude-, Haus- oder Wohnungsklingelanlage
oder einer Schaltuhr zugeführte Signale dazu verwendet werden, entweder eine
akustische Sprach- und/oder Musikwiedergabe oder eine optische Signalisierung oder
sowohl eine akustische Sprach- und/oder Musikwiedergabe als auch eine optische Signalisierung
anzusteuern.
Dies wird vermittels eines Geräts (= mindestens eines Tonsignalaufnahme-/Steuermoduls)
bewerkstelligt, das zweckmäßigerweise in die Zuführungsleitung zum
Telekommunikationsapparat (ein)geschaltet wird.
Hierzu kann das Gerät (= Tonsignalaufnahme-/Steuermodul) am Telekommunikationsapparat
zum Beispiel über eine Steckerverbindung angeschlossen werden (Ausgang) und
mit der Zuführungsleitung des Telekommunikationsapparates ebenfalls verbunden
werden (Eingang, der also über die Telefonleitung erfolgen kann).
Das Gerät (= Tonsignalaufnahme-/Steuermodul) kann extern zum
Telekommunikationsapparat angeordnet sein; es besteht jedoch auch die Möglichkeit,
das Gerät (= Tonsignalaufnahme-/Steuermodul) im Gehäuse des Telekommunikationsapparates
anzuordnen.
In bevorzugter Weise kann dem Gerät (= Tonsignalaufnahme-/Steuermodul)
mindestens ein mobiler Datenträger, insbesondere mindestens eine Chipkarte
oder mindestens eine SmartCard zuführbar, auf der Sprache und/oder Musik gespeichert
ist.
In vorteilhafter Weise erkennt das Gerät (= Tonsignalaufnahme-/Steuermodul)
das ankommende Tonsignal, das zum Ansteuern des Musik- und/oder Sprachmoduls des
Datenträgers verwendet wird; in erfindungswesentlicher Weise kann über
das Tonsignal das Einschalten des Musik- und/oder Sprachmoduls erfolgen, wobei allerdings
keine Signalumwandlung erfolgt, so wie dies etwa Gegenstand der deutschen Gebrauchsmusterschrift
DE 201 04 857 U1 aus dem Stand
der Technik ist.
Aufgrund des Tonsignals, insbesondere des Klangsignals, wird dann
die auf dem Datenträger gespeicherte Botschaft abgespult, wobei in zweckmäßigerweise
Weise gleichzeitig der Telekommunikationsapparat automatisch oder manuell leiser
zu stellen ist.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltungsform der vorliegenden
Erfindung weist das Gerät (= Tonsignalaufnahme-/Steuermodul) mindestens einen
Einführschlitz für den Datenträger mit abrufbar speicherbarer bzw.
abrufbar gespeicherter Botschaft, Sprache und/oder Musik auf.
Der Vorteil dieser Ausgestaltungsform ist unter anderem darin zu sehen,
dass der Datenträger mit der gespeicherten Botschaft, Sprache und/oder Musik
austauschbar gegen Datenträger mit anderer gespeicherter Botschaft, Sprache
und/oder Musik ist (das Musik- und/oder Sprachmodul ist mit anderem Text auf dem
Datenträger gespeichert). Demzufolge ist grundsätzlich jede Art und Form
von Botschaft, Sprache und/oder Musik verwendbar.
Alternativ oder in Ergänzung zum vorstehend dargelegten mobilen
Datenträger kann mindestens ein Datenträger auch fest – jedoch
auch austauschbar – im Gerät (= Tonsignalaufnahme-/Steuermodul) montiert
sein. Dieser fest angeordnete Datenträger fungiert dann gewissermaßen
als mindestens eine Speichereinheit im Tonsignal-/Steuermodul, insbesondere in Form
mindestens einer stationär im Gehäuse des Tonsignalaufnahme-/Steuermoduls
angeordneten Chipkarte oder SmartCard.
Auf dem Datenträger kann in zweckmäßiger Weise Musik
und/oder Sprache oder jeder beliebige Text gespeichert sein, wobei in erfindungswesentlicher
Weise auch die Option gegeben ist, akustische Musikbotschaften und/oder Sprachmitteilungen
und/oder Texte selbst einzugeben, d. h. den Datenträger mit Musik und/oder
mit Sprache und/oder mit Texten zu bespielen bzw. zu besprechen, so dass individuell
Musik und/oder Sprache und/oder Text vorgegeben werden kann.
Dementsprechend ist in zweckmäßigerweise Weise
- – die akustische Musikbotschaft und/oder Sprachmitteilung auf den Datenträger
und/oder auf die Speichereinheit aufspielbar bzw. aufsprechbar und/oder
- – die aufgesprochene bzw. aufgespielte akustische Musikbotschaft und/oder
Sprachmitteilung auf mindestens einem hierfür vorgesehenen Speichermodul des
Datenträgers bzw. der Speichereinheit abrufbar speicherbar.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltungsform der vorliegenden
Erfindung ist das Gerät (= Tonsignalaufnahme-/Steuermodul) mit mindestens einer
Verstärkereinheit und/oder mit mindestens einem Lautstärkeregler versehen,
um die Intensität sowie Lautstärke der Abgabe oder Wiedergabe der Botschaften,
Mitteilungen und/oder Signale entsprechend durch den Nutzer der vorliegenden Erfindung
beeinflussen zu können.
Gemäß einer besonders erfinderischen Weiterbildung des vorliegenden
Systems kann über das Gerät (= Tonsignalaufnahme-/Steuermodul) vermittels
des Tonsignals, insbesondere vermittels des Klangsignals, alternativ oder ergänzend
ein Ansteuern und/oder Auslösen von mindestens einer optischen Signaleinrichtung,
insbesondere mindestens einer Lichtquelle, erfolgen.
In zweckmäßiger Weise kann diese optische Signaleinrichtung
- – am Gehäuse des Tonsignalaufnahme-/Steuermoduls angeordnet sein
und/oder
- – am Gehäuse des Telekommunikationsgeräts angeordnet sein und/oder
- – als mindestens eine mit dem Tonsignalaufnahme-/Steuermodul und/oder
mit dem Telekommunikationsgerät drahtgebunden oder drahtlos in Verbindung stehende
externe Einheit ausgebildet sein.
In einer vorteilhaften Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
ist der optischen Signaleinrichtung, insbesondere der Lichtquelle, mindestens eine
Stromversorgungseinrichtung zugeordnet, etwa in Form mindestens einer Batterie,
mindestens einer Solarzelle oder dergleichen.
Im Vergleich zum Stand der Technik, wie er zum Beispiel aus der deutschen
Gebrauchsmusterschrift DE 201 04 857 U1
in Gestalt einer Tonumwandlung im Telefon bekannt geworden ist,
stellt das System gemäß der vorliegenden Erfindung eine völlig neue
Ausgestaltung und mithin einen vollständig anderen und neuen Weg zur Lösung
des vorgenannten technischen Problems dar.
Die vorliegende Erfindung betrifft des Weiteren ein Telekommunikationsgerät,
insbesondere einen Telefonapparat, aufweisend mindestens ein System, insbesondere
mindestens ein Tonsignalaufnahme-/Steuermodul, gemäß der vorstehend dargelegten
Art.
Wie bereits vorstehend erörtert, gibt es verschiedene Möglichkeiten,
die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden.
Hierzu wird einerseits auf die dem Anspruch 1 nachgeordneten Ansprüche verwiesen,
andererseits werden weitere Ausgestaltungen, Merkmale und Vorteile der vorliegenden
Erfindung nachstehend anhand der beiden durch die 1
bis 3 veranschaulichten Ausführungsbeispiele näher
erläutert.
Es zeigt:
1 in schematischer Prinzipdarstellung ein erstes Ausführungsbeispiel
für ein System gemäß der vorliegenden Erfindung;
2 in schematischer Prinzipdarstellung ein zweites Ausführungsbeispiel
für ein System gemäß der vorliegenden Erfindung;
3 in schematischer Prinzipdarstellung ein zweites Ausführungsbeispiel
für eine Schaltungsanordnung, die im System aus 1
und 2, und zwar insbesondere im Tonsignalaufnahme-/Steuermodul
des Systems aus 1 und 2,
integriert ist.
Gleiche oder ähnliche Ausgestaltungen, Elemente oder Merkmale
sind in den 1 bis 3 mit
identischen Bezugszeichen versehen.
In 1 (= erstes Ausführungsbeispiel)
und in 2 (= zweites Ausführungsbeispiel) ist jeweils
ein System 100 dargestellt, mittels dessen das Abgeben und Wiedergeben
von musikalischen Botschaften, sprachlichen bzw. textlichen Mitteilungen und optischen
Signalen gesteuert und getriggert, d. h. ausgelöst werden kann.
Hierzu weist das System 100 ein vorprogrammiertes (vgl. erstes
Ausführungsbeispiel gemäß 1) bzw. programmierbares
(vgl. zweites Ausführungsbeispiel gemäß 2)
Tonsignalaufnahme-/Steuermodul 10 auf, das zum Zwecke des Abgebens oder
Wiedergebens der musikalischen Botschaft, der sprachlichen bzw. textlichen Mitteilung
und/oder des optischen Signals in Abhängigkeit vom Vorliegen von einem Telefonapparat
200 zugeordneten Tonsignalen 300, 300' in Betrieb setzbar
sowie außer Betrieb setzbar ist.
Dies bedeutet, dass das Tonsignalaufnahme-/Steuermodul 10
in dem Moment in Betrieb gesetzt wird, in dem ausgehend von der analogen T[elekommunikations]A[nschluss]E[inheit]
oder analogen TAE-Dose 230 (vgl. erstes Ausführungsbeispiel gemäß
1) bzw. von der digitalen I[ntegratedServicesDigitalNetwork]A[schluss]E[inheit]
oder digitalen IAE-Dose 232 über die Zuführungsleitung
210, 210' ein oder mehrere Ruftöne in Form von einen Telefonanruf
signalisierenden Klang- oder Klingelsignalen ankommen.
In analoger Weise wird das Tonsignalaufnahme-/Steuermodul
10 wieder außer Betrieb gesetzt, wenn der Rufton in Form der einen
Telefonanruf signalisierenden Klang- oder Klingelsignale wieder endet.
Mithin arbeitet sowohl das System 100 gemäß dem
ersten Ausführungsbeispiel (vgl. 1) als auch das
System 100 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel (vgl.
2) in der Weise, dass die Abgabe oder Wiedergabe der
Botschaft, der Mitteilung und des Signals in Abhängigkeit vom Vorliegen des
dem Telekommunikationsgerät 200 zugeordneten Tonsignals
300, 300', im Speziellen in Abhängigkeit vom Ankommen des
dem Telefonapparat zugeführten Ruftons, gesteuert und ausgelöst wird.
Wie den Darstellungen der 1 (= erstes
Ausführungsbeispiel) sowie der 2 (= zweites Ausführungsbeispiel
entnehmbar ist, ist das Tonsignalaufnahme-/Steuermodul 10 jeweils dem Telekommunikationsgerät
200 in Form des Fernsprechers oder Telefonapparates zugeordnet. Hierbei
unterscheiden sich das erste Ausführungsbeispiel und das zweite Ausführungsbeispiel
allerdings hinsichtlich der technischen Implementation:
Beim ersten Ausführungsbeispiel gemäß 1
ist das Tonsignalaufnahme-/Steuermodul 10 in eine Zuführungsleitung
210, 210', die von der dem Telekommunikationsgerät
200 zugeordneten analogen T[elekommunikations]A[nschluss]E[inheit]
230 zum Telekommunikationsgerät 200 führt, zwischengeschaltet.
In diesem Zusammenhang wird
- – durch das Bezugszeichen 210 der Abschnitt der Zuführungsleitung
zwischen der T[elekommunikations]A[nschluss]E[inheit] 230 und dem Tonsignalaufnahme-/Steuermodul
10 und
- – durch das Bezugszeichen 210' der Abschnitt der Zuführungsleitung
zwischen dem Tonsignalaufnahme-/Steuermodul 10 und dem Telekommunikationsgerät
200
bezeichnet.
Dementsprechend wird
- – durch das mit einem Pfeil die Signalrichtung angebende Bezugszeichen
300 das im Abschnitt 210 der Zuführungsleitung, d. h. „vor"
dem Tonsignalaufnahme-/Steuermodul 10 transportierte Tonsignal und
- – durch das mit einem weiteren Pfeil die Signalrichtung angebende Bezugszeichen
300' das im Abschnitt 210' der Zuführungsleitung, d. h. „hinter"
dem Tonsignalaufnahme-/Steuermodul 10 transportierte Tonsignal
bezeichnet.
Mithin ist das Tonsignalaufnahme-/Steuermodul 10 beim ersten
Ausführungsbeispiel gemäß 1 extern,
d. h. zum Einsatz außerhalb des Telekommunikationsgeräts 200
ausgelegt und kann eine beliebige Art der Ausgestaltung und der dreidimensionalen
Formgebung, zum Beispiel nach Art eines Wandgeräts in Gestalt einer Windmühle,
aufweisen.
Beim zweiten Ausführungsbeispiel gemäß 2
ist das Tonsignalaufnahme-/Steuermodul 10 hingegen im Gehäuse
206 des Telekommunikationsgeräts 200 integriert; hier ist
durch das Bezugszeichen 210 die (nahezu) gesamze Zuführungsleitung
zwischen der I[ntegratedServicesDigitalNetwork]A[schluss]E[inheit] 232
und dem an das Telekommunikationsgerät 200 gebauten Tonsignalaufnahme-/Steuermodul
10 bezeichnet.
Der Darstellung der 1 (= erstes Ausführungsbeispiel)
sowie der 2 (= zweites Ausführungsbeispiel) ist
des Weiteren entnehmbar, dass das Tonsignalaufnahme-/Steuermodul 10 eine
Aufnahmeeinrichtung 12 zum Aufnehmen eines austauschbaren Datenträgers
30 aufweist. Die Aufnahmeeinrichtung 12 weist einen Aufnahmeschlitz
für den Datenträger 30 mit Musik-Sprachmodul auf, der im kastenförmigen
Gehäuse 20 des Tonsignalaufnahme-/Steuermoduls 10 vorgesehen
ist.
Der mobile Datenträger 30 ist in Form einer mit einem
Speichermodul 30s versehenen Chipkarte mit Mikroprozessorsteuerung ausgeformt
und als Musik-/Sprachmodul ausgebildet, so dass durch das System 100 eine
Musik- und Sprachansteuerung mittels Tonsignal 300, 300' (vgl.
erstes Ausführungsbeispiel gemäß 1)
bzw. mittels Tonsignal 300 (vgl. zweites Ausführungsbeispiel gemäß
2) bewerkstelligt ist.
Zusätzlich zum austauschbaren Datenträger 30 weist
das Tonsignalaufnahme-/Steuermodul 10 eine Speichereinheit 14
in Farm einer stationär im Gehäuse 20 des Tonsignalaufnahme-/Steuermoduls
10 angeordneten Chipkarte auf.
Auf dem Speichermodul 14s der Speichereinheit 14
sowie auf dem Speichermodul 30s des Datenträgers 30 sind
die akustische Musikbotschaft und die akustische Sprachmitteilung abrufbar gespeichert,
wobei
- – eine erste Auswahl an Musikbotschaften und Sprachmitteilungen auf dem
Speichermodul 14s der fest im Tonsignalaufnahme-/Steuermodul
10 installierten Speichereinheit 14 unveränderlich sowie
abrufbar gespeichert ist und
- – eine von der ersten Auswahl verschiedene zweite Auswahl an Musikbotschaften
und Sprachmitteilungen auf das Speichermodul 30s des austauschbaren Datenträgers
30 aufgespielt bzw. aufgesprochen werden kann sowie dort dann abrufbar
gespeichert ist.
Aus der Darstellung der 1 (= erstes Ausführungsbeispiel)
sowie der 2 (= zweites Ausführungsbeispiel) geht
des Weiteren hervor, dass das Tonsignalaufnahme-/Steuermodul 10 eine Verstärker-/Lautsprechereinheit
60 zum Abgeben und Wiedergeben der Botschaft, der Mitteilung und des Signals
aufweist.
Mittels einer am Tonsignalaufnahme-/Steuermodul 10 angeordneten
Reglereinheit 16 in Form eines Verstellknopfs kann
- – die Lautstärke der Abgabe oder Wiedergabe der akustischen der
Musikbotschaft und der akustischen Sprachmitteilung eingestellt sowie
- – die Lautstärke des dem Telekommunikationsgerät
200 zugeordneten Tonsignals 300, 300' geregelt.
werden.
Zusätzlich zur akustischen, insbesondere musikalischen, sprachlichen
und textlichen Signalisierung vermittels des Tonsignalaufnahme-/Steuermoduls
10 ist dem System 100 und insbesondere dem Tonsignalaufnahme-/Steuermodul
10 eine optische Signaleinrichtung 40 in Form einer Lichtquelle,
zum Beispiel eines weißen oder farbigen Blinklichts, zugeordnet, die durch
das dem Telekommunikationsgerät 200 zugeordnete Tonsignal
300, 300' ansteuerbar und auslösbar ist.
Beim ersten Ausführungsbeispiel gemäß 1
wird die optische Signaleinrichtung 40 mittels einer Stromversorgungseinrichtung
42 in Form einer Batterie betrieben und ist am Gehäuse 20
des Tonsignalaufnahme-/Steuermoduls 10 angeordnet; alternativ oder ergänzend
kann die optische Signaleinrichtung 40 auch am Gehäuse 206
des Telekommunikationsgeräts 200 angeordnet sein.
Beim zweiten Ausführungsbeispiel gemäß 2
wird die optische Signaleinrichtung 40 mittels einer Stromversorgungseinrichtung
42 in Form einer dreielementigen Solarzelle betrieben
und ist als eine mit dem Tonsignalaufnahme-/Steuermodul 10 und mit dem
Telekommunikationsgerät 200 drahtgebunden 208,
208' in Verbindung stehende externe Einheit ausgebildet; alternativ oder
ergänzend kann die optische Signaleinrichtung 40 auch drahtlos, zum
Beispiel durch mehrere Decken oder Wände, an das Tonsignalaufnahme-/Steuermoduls
10 und/oder an das Telekommunikationsgerät 200 angebunden
sein.
Der Darstellung der 1 (= erstes Ausführungsbeispiel)
sowie der 2 (= zweites Ausführungsbeispiel) ist
des Weiteren entnehmbar, dass das Tonsignalaufnahme-/Steuermodul 10 eine
elektrische und/oder elektronische Schaltungsanordnung 50 zum Steuern und
Auslösen der Abgabe sowie der Wiedergabe der Botschaft, der Mitteilung und
des Signals aufweist. Diese Schaltungsanordnung 50 weist eine Erfassungseinheit
in Form einer auf die Amplitude, auf die Frequenz und/oder auf den Impuls des Tonsignals
300 ansprechenden Sensoreinheit zum Erfassen des Vorliegens des Tonsignals
300, 300', d. h. zum Erfassen des Ankommens des Ruftons, auf.
Aus der Detaildarstellung der 3 geht
hervor, dass die sowohl für den analogen Telefonbetrieb (vgl. erstes Ausführungsbeispiel
gemäß 1) als auch für den digitalen
Telefonbetrieb (vgl. zweites Ausführungsbeispiel gemäß
2) ausgelegte die Schaltungsanordnung 50
- – ein erstes Widerstandselement 502 (exemplarische Größenordnung:
etwa 910 Kiloohm), das einem ersten Kontakt 234 der T[elekommunikations]A[nschluss]E[inheit]
230 (vgl. erstes Ausführungsbeispiel gemäß 1)
bzw. der I[ntegratedServicesDigitalNetwork]A[schluss]E[inheit] 232 (vgl.
zweites Ausfuhrungsbeispiel gemäß 2) zugeordnet
ist, sowie
- – ein zweites Widerstandselement 504 (exemplarische Größenordnung:
etwa 910 Kiloohm), das einem zweiten Kontakt 236 der T[elekommunikations]A[nschluss]E[inheit]
230 (vgl. erstes Ausführungsbeispiel gemäß 1)
bzw. der I[ntegratedServicesDigitalNetwork]A[schluss]E[inheit] 232 (vgl.
zweites Ausführungsbeispiel gemäß 2)
zugeordnet ist.
aufweist.
Der Ausgang des ersten Widerstandselements 502 ist zwischen
ein erstes Diodenpaar 512, 514 geschaltet, der Ausgang des zweiten
Widerstandselements 504 ist zwischen ein zum ersten Diodenpaar
512, 514 parallel geschaltetes zweites Diodenpaar 516,
518 geschaltet.
Parallel zu den als Gleichrichter fungierenden ersten und zweiten
Diodenpaaren 512, 514 sowie 516, 518 sind ein
drittes Widerstandselement 522 (exemplarische Größenordnung:
etwa einhundert Kiloohm) sowie ein erstes kapazitives Element 524 (exemplarische
Größenordnung: etwa 0,1 Mikrofarad) geschaltet.
Der Eingang des ersten Diodenpaars 512, 514 sowie
der Eingang des zweiten Diodenpaars 516, 518 stehen
- – mit dem Emitteranschluss 530e eines ersten Transistorelements
530,
- – mit dem Emitteranschluss 532e eines zweiten Transistorelementes
532 sowie
- – mit dem Minuspol 534m einer Spannungsquelle 534 in
Form einer Batterieeinheit zum Bereitstellen einer Gleichspannung von etwa sechs
Volt.
in Verbindung.
Der Ausgang des ersten Diodenpaars 512, 514 sowie
der Ausgang des zweiten Diodenpaars 516, 518 stehen mit dem Basisanschluss
530b des ersten Transistorelements 530 in Verbindung.
Der Kollektoranschluss 530c des ersten Transistorelements
530 steht
- – mit dem Basisanschluss 532b des zweiten Transistorelements
532 sowie
- – mit dem Eingang eines vierten Widerstandselements 542 (exemplarische
Größenordnung: etwa fünfzehn Kiloohm)
in Verbindung.
Der Ausgang der vierten Widerstandselements 542 steht
- – über eine Diodeneinheit 544 sowie über ein fünftes
Widerstandselement 546 (exemplarische Größenordnung: etwa 270
Kiloohm) mit dem Kollektoranschluss 532c des zweiten Transistorelements
532 sowie
- – über eine zur Diodeneinheit 544 sowie zum fünften
Widerstandselement 546 parallel geschaltete erste Relaiseinheit
552 mit paralleler Stromunterbrechung 554 mit dem Pluspol
534p der Spannungsquelle 534
in Verbindung.
Dem ersten Kontakt 234 der T[elekommunikations]A[nschluss]E[inheit]
230 (vgl. erstes Ausführungsbeispiel gemäß 1)
bzw. der I[ntegratedServicesDigitalNetwork]A[schluss]E[inheit] 232 (vgl.
zweites Ausführungsbeispiel gemäß 2)
ist der Eingang eines zweiten kapazitiven Elements 562 (exemplarische Größenordnung:
etwa 0,47 Mikrofarad) zugeordnet, dem ein drittes kapazitives Element
564 (exemplarische Größenordnung: etwa ein Mikrofarad) parallel
geschaltet ist.
Der gemeinsame Ausgang des zweiten kapazitiven Elements
562 und des dritten kapazitiven Elements 564
ist zwischen ein drittes Diodenpaar 572, 574 geschaltet ist.
Der zweite Kontakt 236 der T[elekommunikations]A[nschluss]E[inheit]
230 (vgl. erstes Ausführungsbeispiel gemäß 1)
bzw. der I[ntegratedServicesDigitalNetwork]A[schluss]E[inheit] 232 (vgl.
zweites Ausführungsbeispiel gemäß 2)
ist zwischen ein zum dritten Diodenpaar 572, 574 parallel geschaltetes
viertes Diodenpaar 576, 578 geschaltet.
Parallel zu den als Gleichrichter fungierenden dritten und vierten
Diodenpaaren 572, 574 sowie 576, 578 sind ein
viertes kapazitives Element 582 (exemplarische Größenordnung:
etwa 22 Mikrofarad) sowie eine zweite Relaiseinheit 592 mit parallelem
Anschluss 594 zum Steuern und Auslösen der Abgabe oder Wiedergabe
der Botschaft, der Mitteilung und des Signals geschaltet.
Abschließend kann hinsichtlich der funktionellen und technischen
Ausgestaltung von Vorrichtungen zur Abgabe von akustischen Musik- und/oder Sprachmitteilungen
noch auf die Offenbarung der deutschen Gebrauchsmusterschrift DE
200 14 002 U1 verwiesen werden; allerdings geht der Gegenstand dieser Druckschrift
aus dem Stand der Technik von einem gänzlich anderen Einsatzprinzip aus und
unterscheidet sich damit in maßgeblicher Weise vom vorstehend dargelegten Prinzip
gemäß der vorliegenden Erfindung.