Die Erfindung betrifft eine Sprayplatte für einen Duschkopf und
einen Duschkopf. Sie findet insbesondere Anwendung bei Duschen im Sanitärbereich,
wie beispielsweise Handbrausen in Duschen von Privathaushalten, aber auch beispielsweise
in Altersheimen, Krankenhäusern, Friseur-Salons oder dergleichen.
Aus der Praxis ist eine Mehrzahl von Duschköpfen mit Sprayplatten
bekannt, bei denen durch Rotation eines in dem Duschkopf vorgesehenen Verteilerkörpers
und den damit einstellbaren unterschiedlichen Stellungen des Verteilerkörpers
Wasser in verschiedenen Kombinationen den auf dem Plattenkörper angeordneten
Düsen zugeführt werden kann. So ist es aus dem Stand der Technik bekannt,
eine Hand- oder Kopfbrause mit einer zentral angeordneten Mischdüse mit einem
Durchmesser von 20 mm vorzusehen, die derart aufgebaut ist, dass sie das Wasser
mit Luft anreichert und so einen so genannten "schaumigen Wasserstrahl" erzeugt.
Alternativ sind Hand- oder Kopfbrausen mit Sprayplatten bekannt, die mehrerer kleine
Wasseraustritte mit Durchmessern von 6 mm bis 8 mm aufweisen. Diese erzeugen jedoch
aufgrund der kleinen Löcher nur einen mäßigen Komfort.
Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine
Sprayplatte und einen Duschkopf mit einer Sprayplatte zu schaffen, die einen besseren
Komfort beim Duschen erzeugen und insbesondere die Zeit für eine Haarwäsche
verkürzen.
Diese Aufgabe wird mit der Sprayplatte des Anspruchs 1 und dem Duschkopf
des Anspruchs 17 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen
angegeben.
Die Erfindung geht von dem Grundgedanken aus, an dem Plattenkörper
mindestes zwei Mischdüseneinsätze vorzusehen, die zu einem Punkt auf dem
Plattenkörper den gleichen Abstand aufweisen. Bei den im Querschnitt meist
rund bzw. elliptisch ausgebildeten Mischdüseneinsätzen führt diese
Anordnung zu einem geringen Platzbedarf für die Mischdüseneinsätze
auf der Sprayplatte. Diese Vorzüge treten insbesondere bei der bevorzugten
erfindungsgemäß punktbezogenen äquidistanten Anordnung von drei oder
mehr Mischdüseneinsätzen auf dem Plattenkörper auf, wobei die Anordnung
von drei Mischdüseneinsätzen ganz besonders bevorzugt ist. In zumindest
einem, vorzugsweise aber in allen erfindungsgemäß punktbezogenen äquidistant
angeordneten Mischdüseneinsätzen ist zumindest ein Durchflusskanal mit
entlang der Durchflussrichtung variierenden Durchflussquerschnitten ausgebildet.
Dieser Durchflusskanal weist einen gegenüber anderen seiner Durchflussquerschnitte
verengten Durchflussquerschnitt auf und ist benachbart dieses verengten Durchflussquerschnitts
derart ausgebildet, dass sich in dem Mischdüseneinsatz ein Venturidüsen-artiger
Aufbau ergibt.
Es hat sich gezeigt, dass das Venturidüsen-Prinzip zu einer besonders
guten Anreicherung des Wassers mit Luft führt und so ein sehr schaumiger Wasserstrahl
erzeugt wird, der sich besonders gut für die Haarwäsche eignet. Insbesondere
besteht der Vorteil der erfindungsgemäßen Sprayplatte gegenüber Vorrichtungen
mit einer Mischdüse darin, dass eine viel größere Fläche für
den Austritt des schaumigen Wassers vorgesehen ist. Dies und die erfindungsgemäße
Anordnung, mit mindestens zwei Mischdüseneinsätze auf dem Plattenkörper,
führt zu einem gebündelten schaumigen Softstrahl, der die Zeit für
die Haarwäsche verkürzt.
Ein Mischdüseneinsatz nach der vorbeschriebenen zur Erfindung
gehörenden Bauform kann bei einem Duschflüssigkeitsdruck von 3,5 bar einen
durchschnittlichen Durchlauf je Mischdüseneinsatz von 7,8 l/min. haben. Aus
der Praxis bekannte Mischdüseneinsätze haben einen Durchfluss von ca.
11,1 l/min. bei 3,5 bar. Die erfindungsgemäße Sprayplatte führt bei
gesteigertem Komfort und besserer Eignung zur Haarwäsche demnach zusätzlich
zu einer Wassereinsparung.
Der erfindungsgemäß beschriebene Mischdüseneinsatz
ist aus Gründen der einfacheren Fertigung als zum Plattenkörper separates,
in dem Plattenkörper einsetzbares Element ausgeführt. Die Erfindung ist
auf solche Bauformen jedoch nicht beschränkt und umfasst auch solche Sprayplatten,
bei denen der Mischdüseneinsatz einstückig mit dem Plattenkörper
ausgebildet ist.
In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Mischdüseneinsätze
im gleichen Abstand zum Mittelpunkt des Plattenkörpers angeordnet. Dies führt
insbesondere zu einer guten Handhabung eines mit dieser Sprayplatte ausgerüsteten
Duschkopfs, da der Austritt erfindungsgemäß gewünschten des Softstrahls
mittig erfolgt.
Es hat sich gezeigt, dass besonderes gute Ergebnisse erreicht werden,
wenn die Mischdüseneinsätze mit ihrem Mittelpunkt auf einem Kreis um einen
Punkt des Plattenkörpers angeordnet sind, der einen Radius von 8 mm bis 20
mm, besonders bevorzugt von 10 mm bis 15 mm und insbesondere bevorzugt von 12 mm
aufweist.
In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Mischdüseneinsätze
gleichmäßig auf dem Kreis angeordnet. Bei einer Sprayplatte mit drei Mischdüseneinsätzen
sind die Mischdüseneinsätze demnach um 120° versetzt
zueinander angeordnet.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist in dem Mischdüseneinsatz
ein Verdrängungskörper derart angeordnet, dass zwischen einer Begrenzungswand
und dem Verdrängungskörper der verengte Durchflussquerschnitt gebildet
wird. Besonders bevorzugt sind der Verdrängungskörper und/oder der die
Begrenzungswand bildende Begrenzungskörper rotationssymmetrisch ausgebildet.
Es hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn der Durchmesser des Verdrängungskörpers
an der Stelle, an der er den verengten Durchflussquerschnitt begrenzt dem 1,5 bis
3-fachen, insbesondere bevorzugt dem 2-fachen der Breite des verengten Durchflussquerschnitts
entspricht. Insbesondere bevorzugt beträgt der Durchmesser des Verdrängungskörpers
an der Stelle, an dem er den verengten Durchflussquerschnitt begrenzt 15 mm bis
35 mm insbesondere bevorzugt 20 mm bis 30 mm, ganz besonders bevorzugt um 25 mm.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist in der Begrenzungswand
auf Höhe des oder nach dem verengten Durchflussquerschnitt eine Durchflussöffnung
vorgesehen, die einen Zufluss zu dem durch den verengten Durchflussquerschnitt hindurch
tretenden, bzw. hindurch getretenen Fluidstrom ermöglicht. Eine solche Durchflussöffnung
kann beispielsweise dazu verwendet werden, den durch den verengten Durchflussquerschnitt
hindurch tretenden (hindurch getretenen) Fluidstrom Luft zuzuführen. Durch
diese Anordnung wird der Fluidstrom mit Luft vermischt und erzeugt so den erfindungsgemäß
gewünschten Softstrahl.
In einer bevorzugten Ausführungsform wird die Begrenzungswand
durch einen Begrenzungskörper gebildet, der als hülsenartiger äußerer
Einfassungskörper des Mischdüseneinsatzes ausgebildet ist. Insbesondere
für die Herstellung der erfindungsgemäßen Sprayplatte hat es sich
als vorteilhaft erwiesen, wenn der Mischdüseneinsatz einen Einfassungskörper,
vorzugsweise einen hülsenartigen Einfassungskörper, aufweist, der die
Handhabung des Mischdüseneinsatzes und somit sein Einsetzen in die Sprayplatte
vereinfacht. Insbesondere kann auf diese Weise der Mischdüseneinsatz separat
zur Sprayplatte hergestellt und zugeliefert werden, ohne dass bei der Endmontage
der Sprayplatte Einzelteile des Mischdüseneinsatzes zusammengesetzt werden
müssen.
Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn der Mischdüseneinsatz
auslassseitig ein Auslassgitter aufweist. Dieses Auslassgitter weist vorzugsweise
strahlenförmig von einem Punkt ausgehende Gitterstäbe auf und ergänzend
oder alternativ ringförmig um einen Punkt angeordnete Gitterstäbe auf.
Ferner ist gemäß einer bevorzugten Ausführungsform
einlassseitig ein Einlassgitter an dem Mischdüseneinsatz vorgesehen. Dieses
Einlassgitter weist vorzugsweise Durchlässe auf, die rechteckig, insbesondere
bevorzugt quadratisch ausgebildet sind. Vorzugsweise beträgt die Seitenlänge
der Durchlässe 0,3 mm bis 0,7 mm, insbesondere bevorzugt 0,4 mm bis 0,6 mm
und ganz besonders bevorzugt 0,5 mm.
Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn dem Einlassgitter in Strömungsrichtung
unmittelbar nachfolgend ein Durchfluss mit einen sich von einem Einlassquerschnitt
trichterförmig erweiternden Querschnitt und einem Einlassquerschnitt mit dem
äußeren Querschnitt des Einlassgitters vorgesehen ist.
Der erfindungsgemäße Duschkopf weist die vorbeschriebene
erfindungsgemäße Sprayplatte auf.
In einer bevorzugten Ausführungsform weist der Duschkopf einen
in Strömungsrichtung vor der Sprayplatte angeordneten Verteilerkörper
auf, der in unterschiedliche Stellungen bewegt werden kann und der in einer Stellung
Duschflüssigkeit den Mischdüseneinsätzen zuführt und in einer
anderen Stellung den Mischdüseneinsätzen keine Duschflüssigkeit aber
anderen Düsen der Sprayplatte Duschflüssigkeit zuführt.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher erläutert. Darin zeigen:
1 die erfindungsgemäße Sprayplatte in einer
schematischen Darstellung in einer Draufsicht von unten
2 die erfindungsgemäße Sprayplatte in einer
schematischen Darstellung in einer Draufsicht von unten
3 die erfindungsgemäße Sprayplatte sowie
zwei weitere Komponenten eines erfindungsgemäßen Duschkopfs in einer schematischen
Explosions-Darstellung in einer Seitenansicht.
Die in den 1 und 2
dargestellte Sprayplatte 1 weist drei Mischdüseneinsätze
2 auf, die mit ihrem Mittelpunkt auf einem Kreis um den Mittelpunkt des
Plattenkörpers angeordnet und um 120° beabstandet zueinander in den Plattenkörper
eingesetzt sind.
Ferner ist zu erkennen, dass die Sprayplatte 1 weitere Düsen
aufweist. So ist eine mittlere Gruppe 3 von Düsen vorgesehen, die
als so genannter Massagekranz bezeichnet wird. Die weitere Gruppe 4 von
Düsen wird als so genannter Sprayregenkranz bezeichnet.
In der 1 ist das auslassseitig vorgesehene
Auslassgitter der Mischdüseneinsätze 2 dargestellt. Zu erkennen
sind sowohl die strahlenförmig von einem Punkt ausgehenden Gitterstäbe
sowie auch die ringförmig um einen Punkt angeordneten Gitterstäbe dieses
Auslassgitters.
2 zeigt das einlassseitig des Mischdüseneinsatzes
vorgesehene Einlassgitter. Zu erkennen sind die quadratisch ausgeformten Durchlässe
des Einlassgitters.
3 zeigt die Sprayplatte 1 und die drei Mischdüseneinsätze
2, die von hinten in die Sprayplatte eingesetzt werden. Ferner ist ein
Verteilerkörper 5 dargestellt, der Teil des mit der erfindungsgemäßen
Sprayplatte 1 ausgerüsteten Duschkopfs bildet. Dieser Verteilerkörper
5 kann in unterschiedliche Stellungen relativ zur Sprayplatte
1 bewegt werden. In einer Stellung führt der Verteilerkörper
5 Duschflüssigkeit den Mischdüseneinsätzen 2 zu.
In einer anderen Stellung führt er den Mischdüseneinsätzen
2 keine Duschflüssigkeit aber den anderen in der 1
ersichtlichen Düsengruppen 3, 4 zu.