Die Erfindung betrifft einen Stangenverschluß mit zwei Verriegelungsstellungen,
geeignet für Türen von Gehäusen oder Schränken, vorzugsweise
aus dünnem Wandmaterial wie Stahlblech, der Stangenverschluß bestehend
aus einem Türschild mit einer Grundplatte und einer Betätigung, wie Schwenkhebel,
zur Verschiebung von Verriegelungsstangen mittels einem in der Grundplatte angeordnetem
Ritzel-Zahnstangengetriebe, wobei die Grundplatte an einem Ende eine erste Ausformung
bildet, in die die Betätigung, wenn als Schwenkhebel ausgebildet, aufnehmbar
ist, und an dem anderen Ende eine weitere Ausformung ausgebildet ist, die bezüglich
der Rotationsachse des Ritzels und der damit koaxialen Drehachse der Betätigung
rotationssymmetrisch geformt und um 180 Grad versetzt bezüglich der ersten
Ausformung angeordnet ist.
Ein derartiger Stangenverschluß ist aus der EP
0 677 131 B1 bereits bekannt.
Aufgabe der Erfindung ist es, den bekannten Stangenverschluß
weiterzubilden, derart, dass er vielseitiger einsetzbar ist und es ermöglicht,
die Art der Betätigung bei einem bereits eingebauten Stangenverschluß
auszutauschen, beispielsweise einen Schwenkhebel einer Art durch einen Schwenkhebel
anderer Art auszutauschen, oder verschiedene neue Betätigungen zum Einsatz
zu bringen.
Gelöst wird die Aufgabe dadurch, dass zwischen dem Ritzel und
der Betätigung eine Steckkupplung vorgesehen ist, die einen Austausch der Betätigung
oder Handhabe ermöglicht, wie Austausch eines mit Gelenkdorn als den einen
Kupplungsteil ausgestatteten Schwenkhebels durch einen anderen Schwenkhebel mit
Gelenkdorn oder durch einen Steckschlüsseldorn.
Durch diese Maßnahmen wird es möglich, die Handhabe in einfacher
Weise dem Bedarf anzupassen, ohne dass der Stangenverschluß ansonsten verändert
werden müßte.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist das Ritzel auf
der einen Seite von der Grundplatte drehbar gelagert und von der anderen Seite durch
die Zahnstange axial fixiert. Das vereinfacht die Konstruktion und verbilligt sie.
Insbesondere kann die Zahnstange auf der einen Seite in der Grundplatte
verschieblich gelagert und auf der anderen Seite von der dünnen Wand axial
fixiert sein.
Günstig ist es auch, wenn der Gelenkdorn des Schwenkhebels bzw.
der Steckschlüsseldorn mit dem Ritzel formschlüssig zusammensteckbar und
mittels einer Schraube oder dgl. sicherbar ist.
Von Vorteil ist auch, gemäß einer Weiterbildung der Erfindung
die nicht von einem Schwenkgriff benötigte Ausformung oder die zwei Ausformungen
von einem Füllstück oder von zwei Füllstücken verschließbar
ist.
Die Grundplatte kann eine Auflagefläche zur Auflage auf der dünnen
Wand bilden, und in der Auflagefläche können Gewindelöcher zur Aufnahme
von Befestigungsmitteln, wie Schrauben, vorgesehen sein.
Es ist günstig, wenn die Grundplatte nahe ihrer Längsenden
jeweils einen die Auflagefläche durchstoßenden Durchbruch sowie über
die Auflagefläche vorspringende Ansätze aufweist.
Der Schwenkhebel kann nahe seinem freien Ende einen Aufnahmebereich
für eine Plättchen- oder Profil-Zylinderverriegelung zur Arretierung des
Schwenkhebels in der in die Grundplatte eingeschwenkten Stellung bilden.
Die Durchbrüche und/oder Ansätze können zur Aufnahme
von von dem Füllstück oder dem Schwenkgriff ausgehenden Federbeinen oder
Sicherungsriegel vorgesehen sein.
Die Dornbetätigung kann mit einem Übergangsstück versehen
sein, das die Kugelkontur des Bereichs der Anlenkung des Schwenkhebels an den Schwenkhebeldorn
nachbildet. Das ergibt eine besonders stabile und kompakte Anordnung.
Die Plättchenzylinderschloß-Arretierung des Schwenkhebels
kann mit einem Adapterkorb versehen sein, der die Plättchenzylinder-Kontur
an die des Durchbruchs nahe dem Ende des Schwenkhebels anpaßt. Dadurch braucht
man nicht unterschiedliche Durchbruchkonturen vorzusehen.
Die Schwenkhebel-Arretierung kann mit einem Vorreiber versehen sein.
Anstelle der Plättchenzylinderschloß-Arretierung des Schwenkhebels kann
eine Dornarretierung, ggf. mit Verlängerungsadapter vorgesehen sein.
Im Bereich der Anlenkung des Schwenkhebels an den Schwenkhebeldorn
könnte eine Federeinrichtung vorgesehen sein, die den Hebel in eine ausgeschwenkte
Stellung drängt. Das erleichtert die Bedienung.
Das Füllstück kann an die Verriegelungsanordnung für
den Schwenkhebel angepaßt sein, so könnte beispielsweise ein hohes Füllstück
für Profilzylinder und ein flaches Füllstück für Plättchenzylinder
vorgesehen werden.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen
näher erläutert, die in den Zeichnungen dargestellt sind.
Es zeigt:
1A eine Draufsicht auf die Gesamtanordnung einer erfindungsgemäßen
Ausführungsform eines Stangenverschlusses ohne Rahmen und Türblech, hier
für eine Steckschlüsselbetätigung;
1B eine Seitenansicht der Anordnung gemäß
1A;
1C eine Rückansicht der Anordnung gemäß
1A;
2A ein Querschnitt durch den Schnappverschluß
gemäß 1A, und zwar an dem Bereich der Stangenführung;
2B eine entsprechende Schnittansicht im Bereich des
Verschlußhakens;
2C entsprechend dem Bereich der Dornbetätigung;
3 eine perspektivische Ansicht von der Türinnenseite
bei geschlossenem Verschluß, der Rahmen ist nicht dargestellt;
4 in einer Explosionsdarstellung den Verschluß
mit einem Schwenkgriff als Betätigung und mit einem Füllstück;
5 in einer Explosionsdarstellung den Verschluß
mit einer Dornbetätigung und zwei Füllstücken;
6A in einer Explosionsdarstellung einen mittels Plättchenzylinder
verriegelbaren Schwenkgriff, wie er erfindungsgemäß eingesetzt werden
kann;
6B anstelle des Plättchenzylinders eine Dornarretierung;
7 in einer Explosionsdarstellung einen Schwenkhebel
als Betätigung mit einer Profilzylinderarretierung;
8A einen Längsschnitt durch den Schwenkhebel gemäß
7;
8B eine perspektivische Darstellung des mit einem Gelenkdorn
versehenen Ritzels;
8C den Gelenkdorn und das Ritzel auseinandergezogen;
9 und 10 in Seitenansichten
der Grundplatte die Anwendung von Füllstücken bei einem erfindungsgemäßen
Stangenverschluß.
1 zeigt in Draufsicht einen Stangenverschluß 10 mit
zwei Verriegelungsstellungen, geeignet für Türen von Gehäusen oder
Schränken, die vorzugsweise aus dünnem Wandmaterial wie Stahlblech bestehen,
wobei der Stangenverschluß 10 aus einem Türschild 12
mit einer Grundplatte 14 und einer Betätigung 16, hier in
Form einer Dornbetätigung 116, die aber auch eine Schwenkhebelbetätigung
sein kann, Bezugszahl 42, 142. Die Betätigung 16
dient zur Verschiebung von Verriegelungsstangen 18, 20,
66 mittels einem in der Grundplatte 14 angeordnetem Ritzel-Zahnstangengetriebe
20 bzw. 22. Die Grundplatte 14 bildet an einem Ende eine
erste Ausformung 24, in die die Betätigung, in Form eines Schwenkhebels
26 ausgebildet, aufnehmbar ist, siehe auch 4,
eine perspektivische Darstellung des mittels Schwenkhebel betätigten Verschlusses,
und an dessen anderem Ende eine weitere Ausformung 28 ausgebildet ist,
die bezüglich der Rotationsachse 30 und der damit koaxialen Drehachse
32 der Betätigung rotationssymmetrisch geformt und um 180 Grad versetzt
bezüglich der ersten Ausformung 24 angeordnet ist. Zwischen dem Ritzel
34 und der Betätigung 16 ist eine Steckkupplung
36, 38 vorgesehen, die einen Austausch der Handhabe
16 ermöglicht, wie Austausch eines mit Gelenkdorn 40 als
den einen Kupplungsteil ausgestatteten Schwenkhebels 42 durch einen anderen
Schwenkhebel 142 mit Gelenkdorn 40 oder durch einen Steckschlüsseldorn
116, siehe 5.
Wie 2C erkennen läßt, ist das
Ritzel 34 des Ritzel-Zahnstangengetriebes 22 auf der einen Seite
von der Grundplatte 14 drehbar gelagert und von der anderen Seite durch
die Zahnstange 44 axial fixiert wird. Diese Zahnstange 44 ist
ihrerseits auf der einen Seite in der Grundplatte 14 verschieblich gelagert
und auf der anderen Seite von der dünnen Wand 46 axial fixiert. Der
in 4 dargestellte Gelenkdorn 40 des Schwenkhebels
42 bzw. der Steckschlüsseldorn 48 sind so gestaltet, dass
er mit dem Ritzel 34 formschlüssig zusammensteckbar und mittels einer
Schraube 50 oder dgl. sicherbar ist.
Wie 4 erkennen läßt, kann der
nicht durch den Schwenkhebel 42 benötigte (linke) Teil der Grundplatte
14 mit entsprechender Ausformung 28 durch ein Füllstück
52 verschließbar sein. Wird statt eines Schwenkhebels 42
ein Steckschlüsseldorn 116 verwendet, kann auch die zweite dann auch
nicht mehr benötigte Ausformung 24 durch ein Füllstück
152 verschlossen werden, siehe 5.
Wie beim Stand der Technik handelt es sich auch hier bei der Verriegelungsstange
um eine Flachbandstange, die in entsprechenden Stangenführungen
54 gelagert ist, welche am Türblech H 46 befestigt, z. B. verschraubt
sind, siehe Bezugszahl 54. Nahe den Stangenführungen 54 befinden
sich jeweils am Rahmen 56 befestigte Schließhaken 58, siehe
2B, wobei an der Flachbandstange 18,
20, 66 befestigte Verschlußnocken 60 in den beiden
Endstellungen des Schwenkhebels Schließhaken hinterfahren und dabei das Türblatt
46 mit seiner Dichtung 62 an den Rahmen 56 anpressen.
Die Zahnstange 44 besitzt einen Mitnehmer 64 der mit dem Mittelteil
66 der Flachbandstange 18, 20, 66 verkuppelt
ist. Die Grundplatte 14 bildet eine Auflagefläche 68 zur
Auflage auf der dünnen Wand 46 und in der Auflagefläche
68 sind Gewindelöcher 70 zur Aufnahme von Befestigungsmitteln,
wie Schrauben 72 zur Befestigung der Grundplatten am Türblatt vorgesehen,
siehe auch 3. In dieser Figur ist auch zu erkennen,
dass die Befestigungsschraube 50 für die Betätigung bzw. den
Schwenkgriff vom Innenraum des Schrankes her zugänglich ist.
Das Stangenmittelteil 66 ist mit dem Außenteil der Stange
20 am einen Ende, bzw. dem Außenteil der Stange 18 am anderen
Ende mittels Verbindungsmitteln verknüpft, beispielsweise mittels Stiftverbindung
oder Schraubverbindung 67.
Des weiteren weist, wie 4 erkennen läßt,
die Grundplatte 14 nahe ihrer Längsenden jeweils einen die Auflagefläche
68 der Grundplatte 14 der dünnen Wand 46 durchstoßenden
Durchbruch 74 sowie über die Auflagefläche 68 vorspringende
Ansätze 76 auf.
Diese Ansätze 76 durchdringen einen entsprechenden Rechteckdurchbruch
im Türblatt 46 und fixieren zusätzlich die Grundplatte
14 innerhalb des Türblattes 46.
An dem in 4 erkennbaren Gelenkdorn
40 ist mittels eines Stiftes 78 ein Schwenkhebel 42 angelenkt,
welcher Schwenkhebel 42 nahe seinem freien Ende einen Aufnahmebereich
80 für eine Plättchenzylinderverriegelung 82, oder,
wie in 7 dargestellt, für eine Profilzylinderverriegelung
84 zur Arretierung des Schwenkhebels 42, 142 in der Grundplatte
14 in eingeschwenkter Stellung vorgesehen. Die Durchbrüche und/oder
Ansätze 74, 76 dienen auch zur Aufnahme von von dem Füllstück
52 oder dem Schwenkgriff 42, ausgehenden Federbeinen
86 oder Sicherungsriegelaufnahme 88.
Um den Aufnahmebereich 80 sowohl für die Dornbetätigung
83 wie auch für den Plättchenzylinder 82 passend zu
machen, ist gemäß 4 die Plättchenzylinderarretierung
des Schwenkhebels 42 mit einem Adapterkorb 90 versehen, der die
Zylinderkontur an die des Durchbruchs 80 nahe dem Ende des Schwenkhebels
42 anpaßt.
5 läßt erkennen, dass die Dornbetätigung
116 mit einem Übergangsstück 136 versehen ist, das die
Kugelkontur des Bereichs der Anlenkung des Schwenkhebels 42 an den Schwenkhebeldorn
40 nachbildet, siehe 138. Diese Kugelkontur zeigen die
8A, 8B und 8C
besonders deutlich, und eine derartige Kugelfläche dient dazu den Schwenkhebel
sowohl ausklappen wie auch – bei vielen Anwendungen – drehen zu können.
Die Drehlagenfunktion übernimmt hier allerdings das Ritzel, das
mit dem Gelenkdorn drehstarr verbunden ist.
Im übrigen zeigt die 8C, das die
Gelenkdornbetätigung 40 zu diesem Zweck über einen Vierkant
36 mit dem Ritzel 34 verkuppelt ist. Zusätzlich ist auch
eine Nut 41 im Ritzel 34 vorgesehen, in die die Fußkontur
43 des Gelenkdorns 40 formschlüssig paßt.
Das gemäß 8A verwendete Profilzylinderschloß
84 besitzt einen Daumen 45, der sich hinter einen Rücksprung
oder Hintergrifffläche legt, die von der Grundplatte 14 gebildet wird.
Alternativ kann die Schwenkhebel-Arretierung auch mit einem Vorreiber
92 versehen sein, siehe 6A bei der die Verriegelung
in einen von der Grundplatte 14 gebildeten Rücksprung anlegt.
Anstelle der Plättchenzylinderschloß-Arretierung des Schwenkhebels,
wie in 6A dargestellt, kann auch eine Dornarretierung
vorgesehen sein, siehe 6B, die ggf. mit einem Verlängerungsadapter
94 versehen ist. Im Bereich der Anlenkung 78 des Schwenkhebels
an den Schwenkhebelgelenkdorn 40 kann eine Federeinrichtung 94
vorgesehen sein, die den Hebel 42 in die ausgeschwenkte Stellung drängt.
9 und 10 zeigen in Seitenansicht
die Grundplatte 14 und soll verdeutlichen, dass das Füllstück
52 an die Verriegelungsanordnung für den Schwenkhebel 42
angepaßt ist, wie an einen Profilzylinder, oder an einen Plättchenzylinder.
Der Verschluß eignet sich auch besonders für Umstellung
eines Türanschlages von rechts auf links, ohne dass die Tür angepaßt
werden müßte.
Durch den Adapterkorb wird auch ermöglicht, die Standardabmessung
aufweisende Dornarretierung gemäß 6B durch
einen Plättchenzylinder 82 mit dem Adapterkorb 90 zu ersetzen.
- 10
- Stangenverschluß
- 12
- Türschild
- 14
- Grundplatte
- 16, 116
- Betätigung, Dornbetätigung
- 18
- Verriegelungsstangen
- 20
- Verriegelungsstangen
- 22
- Ritzel-Zahnstangengetriebe
- 24
- erste Ausformung
- 26
- Schwenkhebel
- 28
- zweite Ausformung
- 30
- Rotationsachse des Ritzel
- 32
- Rotationsachse der Betätigung
- 34
- Ritzel
- 36, 136
- Steckkupplung, männlich, Übergangsstück
- 38, 138
- Steckkupplung, weiblich, Kugelkontur
- 40
- Gelenkdorn
- 41
- Nut
- 42, 142
- Schwenkhebel
- 43
- Fußkontur
- 44
- Zahnstange
- 45
- Daumen
- 46
- dünne Wand, Türblatt
- 48
- Steckschlüsseldorn
- 50
- Schraube
- 52, 152
- Füllstück
- 54
- Stangenführung
- 56
- Rahmen
- 58
- Schließhaken
- 60
- Nocken
- 62
- Dichtung
- 64
- Mitnehmer
- 66
- Mittelteil der Verschlußstange
- 67
- Schraubverbindung
- 68
- Auflagefläche
- 70
- Gewindelöcher
- 72
- Schrauben
- 74
- Durchbruch
- 76
- Ansätze
- 78
- Stift
- 80
- Aufnahmebereich
- 82
- Plättchenzylinderverriegelung
- 83
- Steckschlüsseldorn
- 84
- Profilzylinderverriegelung
- 85
- Halteschraube
- 86
- Federbein
- 88
- Sicherungsriegelaufnahme
- 90
- Adapterkorb
- 92
- Vorreiber
- 93, 193
- Schraube
- 94
- Federeinrichtung
- 95
- Dornarretierung
- 96
- Übergangsstück, Verlängerungsadapter
- 98
- kugeliges Übergangsstück