Die Erfindung betrifft ein Gegenschließteil für eine Schlossfalle
mit einem Gehäuse und einer darin gegen die Kraft einer Feder schwenkbar gelagerten
Sperrplatte für die Schlossfalle, wobei die Schwenkbarkeit der Sperrplatte
durch Verschieben eines Verriegelungsschiebers parallel zur Schwenkachse der Sperrplatte
freigebbar bzw. verriegelbar ist, wobei der Verriegelungsschieber eine Verriegelungsschulter
ausbildet, die in der Verriegelungsstellung vor einem Verriegelungsvorsprung der
Sperrplatte liegt und in der Freigabestellung des Verriegelungsschiebers außerhalb
der Schwenkbewegung der Verriegelungsvorsprünge liegt.
Ein derartiges Gegenschließteil ist aus der US
6874830 B2 bekannt. Das dort beschriebene Gegenschließteil besteht
aus einem Gehäuse, welches eine Gehäuseaussparung aufweist, in welcher
eine Sperrplatte gelagert ist. Die Sperrplatte wird von einer Schenkeldrehfeder
in einer Sperrstellung gehalten. Das Gehäuse weist darüber hinaus einen
Verriegelungsschieber auf, der von einem Elektromagneten zwischen einer Verriegelungsstellung
und einer Freigabestellung hin- und her verlagerbar ist. In der Verriegelungsstellung
liegen zwei Verriegelungsvorsprünge der Sperrplatte vor Verriegelungsschultern
des Verriegelungsschiebers, so dass die Sperrplatte nicht verschwenkt werden kann.
Wird der Verriegelungsschieber aus der Verriegelungsstellung in eine Freigabestellung
verlagert, so können die Verriegelungsvorsprünge an den Verriegelungsschultern
vorbeischwenken, wenn die Sperrplatte schwenkbeaufschlagt wird. Die Feder schwenkt
die Sperrplatte dann wieder zurück in die Ausgangsposition.
Elektromechanisch betätigbare Türöffner mit einer schwekbaren
Sperrplatte sind darüber hinaus bekannt aus den CH
526024, DE 1030725, DE
10246665 B3 und WO 96/26340.
Ausgehend von dem eingangs genannten Stand der Technik liegt der Erfindung
die Aufgabe zugrunde, ein Gegenschließteil für eine Schlossfalle anzugeben,
das in einfacher Weise von einer dauerhaft sperrenden in eine dauerhaft verschwenkbare
Stellung bringbar ist.
Gelöst wird die Aufgabe durch die in den Ansprüchen angegebene
Erfindung, wobei jeder Anspruch eine eigenständige Lösung der Aufgabe
darstellt und mit jedwedem anderen Anspruch in beliebiger Weise kombinierbar ist.
Zunächst und im wesentlichen sieht die Erfindung vor, dass der
Verriegelungsschieber einen Handbetätigungsabschnitt aufweist, der aus einer
Führungsnische des Gehäuses ragt. Das Gehäuse ist bevorzugt U-förmig
gestaltet. Zwischen den beiden U-Schenkeln des Gehäuses erstreckt sich eine
Steckachse, an welcher die Sperrplatte gelagert ist. Hierzu besitzt die Sperrplatte
eine Lageröffnung, durch welche die Schwenkachse gesteckt ist, deren Endabschnitte
in Lageraugen der U-Schenkel des Gehäuses gelagert sind. Die Sperrplatte besitzt
darüber hinaus eine Nische, in welcher eine Schenkeldrehfeder einliegt. Die
Schenkeldrehfeder ist auf der Steckachse gelagert. Der Verriegelungsschieber kann
parallel zur Erstreckungsrichtung der Schwenkachse der Sperrplatte verschoben werden.
In einer ersten Stellung, die einer Freigabestellung entspricht, liegen vom Verriegelungsschieber
ausgebildete Verriegelungsschultern außerhalb des Bewegungsschwenkraumes von
Verriegelungsvorsprüngen der Sperrplatte, so dass die Sperrplatte gegen die
Rückstellkraft der Feder verschwenkt werden kann. In dieser Stellung ist der
Verriegelungsschieber verrastet. Der Boden der Führungsnut, in welcher der
Verriegelungsschieber an der Innenseite des U-Steges des Gehäuses geführt
ist, besitzt eine Ausnehmung, in welcher eine Rastkugel gelagert ist. Diese greift
nicht nur in der Freigabestellung des Verriegelungsschiebers in eine Rastnische
des Verriegelungsschiebers ein. Sie greift auch in der Verriegelungsstellung des
Verriegelungsschiebers in eine Rastnische der Rückseite des Verriegelungsschiebers
ein. Zur Ausübung der elastischen Rastkraft ist eine Andruckfeder in Form einer
Blattfeder vorgesehen, die zwischen der Frontseite des Verriegelungsschiebers und
einer Verschlussplatte liegt. Die Verschlussplatte steckt in einem Schacht des Gehäuses
und wird von einem Schenkelende der Feder beaufschlagt. In der zuvor genannten Verriegelungsstellung
liegen die insgesamt eine U-Form ausbildenden Verriegelungsschultern des Verriegelungsschiebers
vor den Verriegelungsvorsprüngen der Sperrplatte, so dass letztere nicht verschwenkt
werden kann.
Bei einer Variante der Erfindung ist vorgesehen, dass der Handbetätigungsabschnitt
in einer Führungsnische der Sperrplatte gelagert ist. Der den Handbetätigungsabschnitt
ausbildende Verriegelungsschieber ist in einer Führungsnut des Gehäuses
geführt. Der Verriegeelungsschieber kann in dieser Führungsnut durch eine
Rundung der Sperrplatte gehalten sein. Letztere kann anstelle einer Steckachse miteinander
fluchtende Achsstummel ausbilden, die in Lagervertiefungen der Schenkel des U-förmigen
Gehäuses einliegen. Diese Lagervertiefungen sind von Lagereinsätzen verschlossen.
Die mehrfach gewundene Schenkeldrehfeder liegt in einer Gehäuseaussparung.
Diese Gehäuseaussparung kann einem Gehäuseboden zugeordnet sein. Die Aussparung
kann von Böckchen gebildet sein, die zwischen einander einen Zwischenraum belassen,
in dem ein Schenkel der Feder einliegt. Der andere Schenkel der Feder untergreift
die Sperrplatte. Auf diesem Boden kann eine Andruckfeder für den Verriegelungsschieber
liegen. Zur Fixierung der Andruckfeder kann der Boden eine Aussparung
in Form einer Vertiefung besitzen, in welcher die bogenförmige Blattfeder einliegt.
Die Verriegelungsvorsprünge sind bei diesem Ausführungsbeispiel vom Rand
der Sperrplatte entfernt. Die Drehfeder liegt im Bereich des Randes. Entsprechend
ist der Verriegelungsschieber bei diesem Ausführungsbeispiel verkürzt.
Bei einer weiteren Variante der Erfindung ist vorgesehen, dass der
Verriegelungsschieber in einer Führungsnut des Gehäuses geführt ist.
Es können verschiedene Maßnahmen vorgesehen sein, um den Verriegelungsschieber
in der Führungsnut zu halten. Bevorzugt wird der Verriegelungsschieber mit
einem Abschnitt der Sperrplatte in der Führungsnut des Gehäuses gehalten.
Dies ermöglicht einen einfachen Aufbau des Gegenschließteils.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand
beigefügter Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
1 eine perspektivische Darstellung des Gegenschließteils
ohne Sperrwinkel;
2 eine Draufsicht auf das Gegenschließteil;
3 eine Frontansicht des Gegenschließteils;
4 eine Seitenansicht des Gegenschließteils;
5 einen Schnitt gemäß der Linie V-V in
3;
6 einen Schnitt gemäß der Linie VI-VI in
3;
7 einen Schnitt gemäß der Linie VII-VII in
3;
8 einen Schnitt gemäß 7,
jedoch mit in die Sperrstellung verlagertem Verriegelungsschieber;
9 eine perspektivische Explosionsdarstellung der Einzelteile
des Gegenschließteils;
10 eine perspektivische Darstellung der Rückseite
der Sperrplatte;
11 eine Darstellung gemäß 1
mit montiertem Sperrwinkel;
12 einen Schnitt gemäß VII mit Sperrwinkel
und angedeuteter Schlossfalle;
13 eine Darstellung gemäß 12
im verschwenkten Zustand der Sperrplatte;
14 die Frontansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels
in der Sperrstellung;
15 einen Schnitt gemäß der Linie XV-XV in
14;
16 eine Darstellung gemäß 14
in der Freigabestellung;
17 einen Schnitt gemäß der Linie XVII-XVII
in 16;
18 eine Darstellung gemäß 16
mit verschwenkter Sperrplatte;
19 einen Schnitt gemäß der Linie XIX-XIX
in 18;
20 eine Draufsicht auf das Gegenschließteil in
einem zweiten Ausführungsbeispiel;
21 eine perspektivische Darstellung des zweiten Ausführungsbeispiels
in der Sperrstellung;
22 eine erste Explosionsdarstellung des zweiten Ausführungsbeispiels
und
23 eine zweite Explosionsdarstellung des zweiten Ausführungsbeispiels.
Das Gegenschließteil besitzt ein aus Metall bestehendes Gehäuse
2, welches eine im wesentlichen U-förmige Gestalt aufweist. Das Gehäuse
2 besitzt Gewindebohrungen 31, in welches Gewindeschrauben eingedreht
werden können, um das Gehäuse 2 an einem Schließblech oder
dergleichen zu befestigen. Die U-Schenkel des Gehäuses 2 bilden zwei
zueinander fluchtende Lageraugen 21 aus, in welche eine Steckachse
6 eingesteckt werden kann. Die Steckachse 6 dient der Lagerung
einer Sperrplatte 4, die hierzu eine Lageröffnung 20 ausbildet.
Der U-Schenkel des U-förmigen Gehäuses besitzt auf seiner der Achse
6 zugewandten Seite eine Führungsnut 15, in welcher ein Verriegelungsschieber
5 einliegt. Der Boden der sich im wesentlichen über die gesamte Länge
des U-Steges erstreckenden Führungsnut 15 besitzt etwa mittig eine
Ausnehmung 16, in welcher eine Rastkugel 17 einliegt. Die Rastkugel
17 ragt mit einem Abschnitt über den Boden der Führungsnut
15 hinaus.
Die zur Achse 6 weisende Seite des U-Steges besitzt darüber
hinaus eine Führungsnische 14, die sich unmittelbar an einen U-Steg
des Gehäuses 2 anschließt. Diese Führungsnische
14 ist ein höhenverminderter Endabschnitt des Führungsnut
15. Etwa in der Mitte zwischen den beiden U-Schenkeln des Gehäuses
2 befindet sich auch ein Schacht 25, dessen Erstreckungsebene
parallel versetzt zum Boden der Führungsnut 15 liegt. In diesen Schacht
25 ist eine aus Metall bestehende Verschlussplatte 24 eingesteckt.
Zwischen der Verschlussplatte 24 und dem Boden der Führungsnut
15 befindet sich der Steg 19 eines in der Führungsnut
15 geführten Verriegelungsschiebers 5. Der Verriegelungsschieber
5 besitzt auf seiner dem Boden der Führungsnut 15 zugewandten
Seite zwei voneinander beabstandete Rastnischen 32. Der Schieber kann von
einer Freigabestellung, wie sie in den 1 bis
7 dargestellt ist, in eine Verriegelungsstellung verschoben
werden. In beiden Stellungen liegt die Rastkugel 17 in einer der beiden
Rastnischen 32 ein.
Zwischen dem Verriegelungsschieber 5 und der Verschlussplatte
24 ist eine gebogene Blattfeder 18 gelagert. Diese Blattfeder
18 bildet eine Andruckfeder, mit der der Verriegelungsschieber
5 gegen den Boden der Nut 15 gepresst wird. Diese Andruckfeder
18 sorgt für die Bereitstellung der Rastkraft.
Der Verriegelungsschieber 5 ist als einteiliges Metallteil
gefertigt. An seiner einen Seite setzt sich der Verriegelungsschieber
5 in einen rechtwinklig zur Erstreckung des Steges 19 abragenden
Handhabungsbetätigungsabschnitt 12 fort, dessen Stirnseite eine Einkerbung
13 besitzt, die ausreichend groß ist, um dort mit dem Fingernagel
einzugreifen, wenn der Verriegelungsschieber 5 zwischen seiner Verriegelungsstellung
und seiner Freigabestellung verschwenkt werden soll. Der Handhabungsbetätigungsabschnitt
12 liegt in der Führungsnische 14 und ragt geringfügig
über die Breitseite des Gehäuses 2 hinaus. Die Länge der
Führungsnische 14 ist dem Verlagerungsweg des Handbetätigungsabschnittes
12 angepasst. Jenseits des Steges 19, am anderen Ende des Verriegelungsschiebers
5 ist eine U-förmige Struktur vorgesehen. Die beiden parallel zueinander
verlaufenden U-Schenkel dieser Struktur bilden jeweils Verriegelungsschultern
7, 8 aus. Zwischen den beiden Verriegelungsschultern
7, 8 befindet sich eine Ausweichnische 9.
Die Sperrplatte 4 besitzt auf ihrer Rückseite
4', die der Führungsnut 15 gegenüberliegt, zwei Verriegelungsvorsprünge
10, 11. Die beiden Verriegelungsvorsprünge 10,
11 sind durch einen Freiraum voneinander beabstandet. Die Länge des
Freiraumes entspricht der Breite der Verriegelungsschulter 8. Die Verriegelungsvorsprünge
10, 11 befinden sich an der dem dem Handbetätigungsabschnitt
12 gegenüberliegenden Ende der Sperrplatte 4.
Die Unterseite der Sperrplatte 4 besitzt etwa mittig eine
Ausnehmung 27 für die Schenkelfeder 3. Ein Arm
3'' der Schenkelfeder 3 stützt sich am Boden dieser Ausnehmung
27 ab. Der andere Arm 3' der Schenkelfeder 3 liegt in
einer Nut 26 der im Schacht 25 steckenden Verschlussplatte
24 ein und hält somit die Verschlussplatte 24 in ihrer Position.
Die Schenkelfeder 3 steckt auf der Schwenkachse 6.
Die Sperrplatte 4 bildet eine Befestigungsfläche
22 für einen Sperrwinkel 23 aus. In der Befestigungsfläche
22 befinden sich Gewindebohrungen 30 zum Einschrauben von Befestigungsschrauben
29 zum Befestigen des Sperrwinkels 23. Die Befestigungsschrauben
29 durchragen dabei jeweils ein Langloch 28 des Sperrwinkels
23. Die Unterseite des Sperrwinkels 23 bildet Rippen aus, die
in Rippenzwischenräume der Befestigungsfläche 22 eingreifen.
Dadurch kann der Sperrwinkel 23 in unterschiedlichen Positionen auf der
Befestigungsfläche 22 montiert werden.
Die Funktionsweise des Gegenschließteils ist die folgende:
In der insbesondere in der 12 dargestellten Betriebsstellung
liegt ein Schenkel des Sperrwinkels 23 vor der Sperrfläche einer Schlossfalle
1. Befindet sich der Verriegelungsschieber 5 in der beispielsweise
in der in 1 dargestellten Freigabestellung, so liegen
die Verriegelungsschultern 7, 8 neben den ihnen zugeordneten Verriegelungsvorsprüngen
10, 11, so dass die Verriegelungsvorsprünge 10,
11 beim Schwenken der Sperrplatte 4 um ihre Achse 6 an
den Verriegelungsschultern 7, 8 vorbeischwenken können. Wird
der Verriegelungsschieber 5 von der in der 1
dargestellten Freigabestellung in die in 8 dargestellte
Sperrstellung verschwenkt, so verlagern sich die Verriegelungsschultern
7, 8 in entsprechender Weise vor die ihnen zugeordneten Verriegelungsvorsprünge
10, 11, so dass die Schwenkbarkeit der Sperrplatte 4
gesperrt ist.
Wird in dieser Stellung eine Zugkraft auf eine Tür ausgeübt,
der die Schlossfalle 1 zugeordnet ist, so kann letztere nicht geöffnet
werden, weil die Sperrplatte 4 nicht um die Achse 6 geschwenkt
werden kann. Erst wenn der Verriegelungsschieber 5 wieder aus seiner Sperrstellung
zurück in die Freigabestellung verlagert wird, kann die Tür auch ohne
Rückzug der Falle 1 geöffnet werden. Die dann auf den Sperrwinkel
23 aufgebrachte Kraft entwickelt ein Drehmoment auf die Sperrplatte
4, so dass letztere gegen die Rückstellkraft der Feder 3
verschwenken kann. Die Kraft der Feder 3 muss also überwunden werden,
damit die der Schlossfalle 1 zugehörige Tür auch bei nicht zurückgezogener
Schlossfalle 1 geöffnet werden kann.
Das Gegenschließteil zeichnet sich durch eine einfache Montage
aus. Alle Teile bis auf den Sperrwinkel 23 sind durch Steckzuordnung montierbar.
Zuerst wird die Rastkugel 17 in die ihr zugeordnete Ausnehmung
16 eingelegt. Sodann wird der Verriegelungsschieber 5 in die Führungsnut
15 eingelegt. Unter gespannt halten der auf den Verriegelungsschieber
5 aufgelegten Andruckfeder 18 wird dann von unten
die Verschlussplatte 24 in den ihr zugeordneten Schacht 25 eingesteckt.
Wegen der auf sie dann wirkenden, von der Andruckfeder 18 ausgeübten
Kraft verbleibt die Verschlussplatte 24 in einer reibschlüssig gehaltenen
Stellung. Sodann kann die Sperrplatte 4 zwischen die beiden Schenkel des
Gehäuses 2 gelegt werden. Die Steckachse 6 wird in ein Lagerauge
21 von außen her eingesteckt und nachfolgend durch die in Fluchtlage
zum Lagerauge 21 gebrachte Lageröffnung 20 geschoben, bis
sie die Ausnehmung 27 erreicht. Sie wird dann durch die darin angeordnete,
auf Vorspannung gehaltene Feder 3 und nachfolgend endgültig durch
die Lageröffnung 20 bis in das gegenüberliegende Lagerauge
21 gesteckt. Eine Riffelung 33 eines Endes der Schwenkachse
6 wird zum Schluss in das Lagerauge 21 getrieben, so dass die
Achse 6 darin verankert ist. Die Verschlussplatte 24 wird jetzt
durch den Schenkel 3' der Feder 3 gehalten.
Das in den 14 bis 23
dargestellte zweite Ausführungsbeispiel besitzt ebenfalls ein U-förmiges
Gehäuse 2. In den Schenkeln des Gehäuses sind die Achsstummel
6 der Sperrplatte 4 gelagert. Die Achsstummel 6 erstrecken
sich zueinander fluchtend von den beiden voneinander weg weisenden Schmalseiten
der Sperrplatte 4. Die Lagerung der Achsstummel 6 erfolgt in Lagervertiefungen
der Schenkel des Gehäuses 2. Diese Lagervertiefungen sind zum Einsetzen
der Achsstummel 6 zur einen Breitseite des Gehäuses 2 hin
offen. Im fertig montierten Zustand sind diese schachtförmigen Aussparungen
von Lagereinsätzen 34 verschlossen.
Das Gehäuse 2 bildet einen Boden aus. Dieser Boden besitzt
eine Vertiefung 38 zur Aufnahme einer Blattfeder 18. Am Rande,
in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem der Gehäuseschenkel besitzt der Boden
zwei nebeneinander liegende Böckchen 37. Zur Rückwand besitzen
die Böckchen 37 einen Abstand und bilden somit eine Lagernische
36 für die mehrfach gewundene Schenkelfeder 3. Die Schenkelfeder
3 liegt derartig in der Lagernische 36 ein, dass ein Schenkel
in dem Zwischenraum zwischen den beiden Böckchen 37 liegt. Der andere
Schenkel der Feder 3 untergreift die Sperrplatte 4.
Die Sperrplatte 4 besitzt an ihrer rückwärtigen
Seite im Bereich der gedachten Drehachse, die durch die Zentren der Achsstummel
6 definiert ist, eine Führungsnische 14 für einen Handbetätigungsabschnitt
12 eines Verriegelungsschiebers 5. Der Handbetätigungsabschnitt
12 kann in dieser Führungsnische 14 in Richtung der Achse
6 verschoben werden. Einhergehend damit verschiebt sich der Verriegelungsschieber
5 von einer Freigabestellung in eine Sperrstellung bzw. umgekehrt.
Der Verriegelungsschieber 5 besitzt einen rückwärtigen
Fortsatz, der in einer der Rückwand des Gehäuses 2 zugeordneten
Führungsnut 15 einliegt. Die bogenförmige Blattfeder
18 stützt sich am Verriegelungsschieber 5 ab und erzeugt
eine Reibkraft auf letzteren, so dass dieser nur willensbetont zwischen seiner Betriebsstellung
hin- und hergeschoben werden kann.
Die Fixierung der Verriegelungsschiebers 5 in der Führungsnut
15 erfolgt über eine rückwärtige Rundung 35 der
Sperrplatte 4. Diese Rundung 35 liegt in einer entsprechenden
Kehlung des Verriegelungsschiebers 5, welche dem in der Führungsnut
15 einliegenden Vorsprung gegenüberliegt.
Auch bei diesem Ausführungsbeispiel bildet der Verriegelungsschieber
5 zwei durch eine Ausweichnische 9 voneinander getrennte Verriegelungsschultern
7, 8 aus. Diese Verriegelungsschultern 7, 8
können in einer die Schwenkbarkeit der Sperrplatte 4 verhindernde
Sperrstellung gebracht werden, wozu der Verriegelungsschieber 5 durch Angriff
an dem Handbetätigungsabschnitt 12 verschoben wird. In der Verriegelungsstellung
liegen die Verriegelungsschultern 7, 8 im Schwenkbereich zweier
Verriegelungsvorsprünge 10, 11, die rückwärtig
von der Sperrplatte 4 abragen.
Wenn der Verriegelungsschieber 5 durch willensbetonten Angriff
an dem Handbetätigungsabschnitt 12 von seiner Sperrstellung in seine
Freigabestellung verlagert wird, verschieben sich die Verriegelungsschultern
7, 8 aus dem Schwenkbereich der Verriegelungsvorsprünge
10, 11. Dabei liegt die von einem einzelnen Zahn ausgebildete
Verriegelungsschulter 8 in einem Zwischenraum zwischen den beiden Verriegelungsvorsprüngen
10, 11. Die beiden Verriegelungsvorsprünge 10,
11 sind um die Breite der Ausweichnische 9 zwischen den beiden
Verriegelungsschultern 7, 8 beabstandet, so dass der Verriegelungsvorsprung
10 in der Freigabestellung durch die Ausweichnische 9 tauchen
kann.
Auch bei diesem Ausführungsbeispiel trägt die Sperrplatte
4 einen Sperrwinkel 23.
Die Funktionsweise des zweiten Ausführungsbeispiels entspricht
im Wesentlichen der Funktionsweise des ersten Ausführungsbeispiels. Anders
als dort erfolgt die Lagefixierung des Verriegelungsschiebers 5 aber durch
eine Rundung 35 der Sperrplatte 4, die sich beim Verschwenken
von der in 17 dargestellten Betriebsstellung in die
in 19 dargestellte Betriebsstellung in einer Kehlung
dreht.
Die Sperrplatte 4 hält auch die Feder 3 in
der ihr zugeordneten Nische 36.
Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich.
In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt
der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung)
vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in
Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.