Hintergrund der Erfindung
1. Gebiet der Erfindung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine elektronische bild-gebende
Vorrichtung und insbesondere eine Trägervorrichtung für eine photoempfindliche
Trommel, die eine hohe Genauigkeit und hohe Festigkeitsstruktur aufweist, um eine
photoempfindliche Trommel an einer Toner-Patrone zu stützen.
2. Beschreibung des Standes der Technik
Eine herkömmliche elektronische bild-gebende Vorrichtung, wie
beispielsweise ein Kopierer oder Drucker, weisen gewöhnlich eine zylindrische
photoempfindliche Trommel auf, die in einer Toner-Patrone angebracht ist. Während
des Einbaus werden zwei Schaftelemente an zwei abgewandten Enden der photoempfindlichen
Trommel befestigt, und anschließend wird die photoempfindliche Trommel, wie
ausgelegt, in dem Gehäuse der Toner-Patrone angebracht, und zwischen zwei Endkappen
in dem Gehäuse der Toner-Patrone gestützt. Die Endkappen weisen jeweils
eine Verbindungsröhre zur jeweiligen Aufnahme der Schaftelemente auf, wodurch
die photoempfindliche Trommel um die Schaftelemente gedreht werden kann.
Die vorstehend erwähnten zwei Endkappen werden durch Ultraschallschweißen
an das Gehäuse der Toner-Patrone nicht abnehmbar gebondet. Wird die photoempfindliche
Trommel ersetzt, dann muss mindestens ein Schaftelement zerbrochen werden. Wird
eine neue photoempfindliche Trommel eingebaut, wie in 1
gezeigt, dann wird ein Buchsenelement 2 mit einer axialen Bohrung
3 und um die axiale Bohrung 3 gleichwinklig beabstandeten vier
longitudinalen Lokalisierungsnuten 4 an einem Ende der photoempfindlichen
Trommel 1 befestigt, wobei anschließend die photoempfindliche Trommel
1 mit dem Buchsenelement 2 in das Gehäuse der Toner-Patrone
(nicht gezeigt) eingefügt wird, und anschließend wird das Schaftelement
5 in die axiale Bohrung 3 eingefügt, um die photoempfindliche
Trommel an einer Verbindungsröhre an einer Endkappe in dem Gehäuse der
Toner-Patrone zu stützen. Das Schaftelement 5 weist vier longitudinale
Lokalisierungsrippen 7 auf, die jeweils mit den vier longitudinalen Lokalisierungsnuten
4 des Buchsenelements 2 im Eingriff stehen und vier Haken
6, die an einer Endkante des Buchsenelements 2 angehakt vorliegen.
Folglich wird das Buchsenelement 2 mit dem Schaftelement 5 fest
verbunden, um mit dem Schaftelement 5 synchron gedreht zu werden.
Das vorstehend erwähnte Buchsenelement 2 und das Schaftelement
5 werden jeweils aus Kunststoff geformt. Da das Schaftelement
5 vier longitudinale Rippen 7 aufweist und das Buchsenelement
2 vier longitudinale Nuten 4 aufweist, können das Buchsenelement
2 und das Schaftelement 5 aufgrund der vorhandenen technischen
Probleme beim Formablösen keine anspruchsvolle beziehungsweise bessere Konzentrizität
aufweisen, was zu einer exzentrischen Drehung der photoempfindlichen Trommel führt.
Da weiterhin das Buchsenelement 2 ähnlich einer runden Röhre
geformt ist, weist es eine geringe strukturelle Festigkeit auf und neigt dazu verformt
zu werden. Eine Verformung des Buchsenelements 2 wird ebenfalls die Drehwirkung
der photoempfindlichen Trommel beeinflussen.
Zusammensetzung der Erfindung
Die vorliegende Erfindung wurde unter den gegebenen Umständen
vollbracht. Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin eine Trägervorrichtung
für eine photoempfindliche Trommel bereitzustellen, die eine hohe strukturelle
Genauigkeit aufweist.
Eine andere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin eine
Trägervorrichtung für eine photoempfindliche Trommel bereitzustellen,
die eine hohe strukturelle Festigkeit aufweist.
Um diese und andere Aufgaben der vorliegenden Erfindung zu lösen,
umfasst die Trägervorrichtung für eine photoempfindliche Trommel ein Buchsenelement
und ein Schaftelement. Das Buchsenelement wird zum Anbringen an einem inneren Umfang
der photoempfindlichen Trommel mit einer äußeren Wand bereitgestellt,
einer inneren Wand, innerhalb der eine axiale Bohrung festgelegt ist, einem an der
inneren Wand positionierten ersten Rückhaltebereich und mindestens einer innerhalb
der axialen Bohrung angeordneten Lokalisierungsrippe. Das Schaftelement weist eine
äußere Röhre auf, die in die axiale Bohrung des Buchsenelements eingefügt
wird, einen zweiten Rückhaltebereich, der an der äußeren Röhre
bereitgestellt ist und mit dem ersten Rückhaltebereich des Buchsenelements
im Eingriff steht, einen Verbindungsbereich, der sich von der äußeren
Röhre nach innen erstreckt, eine an einem inneren Ende des Verbindungsbereichs
angeordnete innere Röhre und mindestens einen Lokalisierungsschlitz, der an
der inneren Röhre bereitgestellt ist und mit der Lokalisierungsrippe des Buchsenelements
im Eingriff steht.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
1 ist eine Explosionsansicht der Trägervorrichtung
für eine photoempfindliche Trommel gemäß des Standes der Technik.
2 ist eine perspektivische Ansicht einer ersten
erfindungsgemäßen Ausführungsform.
3 ist eine Explosionsansicht der ersten erfindungsgemäßen
Ausführungsform.
4 entspricht 3, falls
sie aus einem anderen Winkel betrachtet wird.
5 ist eine Explosionsansicht einer zweiten erfindungsgemäßen
Ausführungsform.
6 ist eine perspektivische Ansicht des Buchsenelements
gemäß der erfindungsgemäßen Ausführungsform.
7 ist eine Explosionsansicht einer dritten erfindungsgemäßen
Ausführungsform.
8 ist eine perspektivische Ansicht des Buchsenelements
gemäß der dritten erfindungsgemäßen Ausführungsform.
9 ist eine Explosionsansicht einer vierten erfindungsgemäßen
Ausführungsform.
10 ist eine perspektivische Ansicht des Buchsenelements
gemäß der vierten erfindungsgemäßen Ausführungsform.
11 ist eine Seitenansicht des Schaftelements gemäß
der vierten erfindungsgemäßen Ausführungsform.
12 ist eine Explosionsansicht einer fünften erfindungsgemäßen
Ausführungsform.
13 ist eine perspektivische Ansicht des Buchsenelements
gemäß der fünften erfindungsgemäßen Ausführungsform.
14 ist eine Seitenansicht des Schaftelements gemäß
der fünften erfindungsgemäßen Ausführungsform.
Ausführliche Beschreibung der Erfindung
In 2 wird gemäß der ersten
erfindungsgemäßen Ausführungsform eine Trägervorrichtung
10 gezeigt, die an einer photoempfindlichen Trommel 12 befestigt
ist. Die photoempfindliche Trommel 12 liegt als eine zylindrische Trommel
vor. Die Trägervorrichtung 10 umfasst ein Buchsenelement
20 und ein Schaftelement 30.
In 3 und 4
weist das Buchsenelement 20 eine äußere Wand 21 auf,
die benachbart beziehungsweise lückenlos an dem inneren Umfang 14
der photoempfindliche Trommel 12 angebracht ist, eine innere Wand
22, in der eine axiale Bohrung 23 festgelegt ist, einen ersten
Rückhaltebereich 24, der an der inneren Wand 22 positioniert
ist, eine Bodenplatte 25, die sich von der inneren Wand 22 radial
erstreckt, vier Lokalisierungsrippen 26, die sich axial von der Bodenplatte
25 erstrecken, eine Zentralröhre 27, die sich von der Mitte
der Bodenplatte 25 axial erstreckt und mit den inneren Enden der Lokalisierungsrippen
verbunden ist und eine vorragende Kante 28, die sich von der äußeren
Wand 21 erstreckt, um an einem Ende der photoempfindlichen Trommel
12 zu stoppen beziehungsweise anzuhalten. Gemäß dieser ersten
Ausführungsform umfasst der erste Rückhaltebereich 24 vier Rückhaltelöcher
241.
Das Schaftelement 30 weist eine äußere Röhre
31 auf, die in der axialen Bohrung 23 des Buchsenelements
20 eingefügt vorliegt, einen an der äußere Röhre
31 bereitgestellten und mit dem ersten Rückhaltebereich
24 des Buchsenelements 20 im Eingriff stehenden zweiten Rückhaltebereich
32, einen Verbindungsbereich 33, der sich von der äußeren
Röhre 31 nach innen erstreckt, eine innere Röhre 34,
die an einem inneren Ende des Verbindungsbereichs 33 angeordnet vorliegt,
um die Zentralröhre 27 des Buchsenelements 20 aufzunehmen,
und vier Lokalisierungsschlitze 35, die an der inneren Röhre
34 bereitgestellt sind und mit der Lokalisierungsrippe 26 des
Buchsenelements 20 im Eingriff stehen. Gemäß der ersten Ausführungsform
umfasst der zweite Rückhaltebereich 32 des Schaftelements
30 vier Haken 321, die jeweils mit den Rückhaltelöchern
241 des Buchsenelements 20 im Eingriff stehen. Weiterhin umfasst
der Verbindungsbereich 33 eine ringförmige Platte 332, die
sich zwischen der inneren Röhre 34 und der äußeren Röhre
31 erstreckt, und vier Rippen 331, die sich von der ringförmigen
Platte 332 senkrecht erstrecken und die innere Röhre 34 und
die äußere Röhre 31 verbinden. Folglich sind das Buchsenelement
20 und das Schaftelement 30 zur synchronen Drehung aneinander
befestigt.
Während der Montage der photoempfindliche Trommel 12
in eine Toner-Patrone (nicht gezeigt) wird das Buchsenelement 20 in eine
axiale Bohrung 16 der photoempfindlichen Trommel 12 eingefügt,
so dass die vorragende Kante 28 des Buchsenelements 20 an einem
Ende der photoempfindlichen Trommel 12 angehalten wird, wobei anschließend
die photoempfindliche Trommel 12 mit dem Buchsenelement 20 in
der Toner-Patrone angeordnet wird, wobei dann das Schaftelement 30 in die
axiale Bohrung 23 des Buchsenelements 20 eingefügt wird,
und wobei folglich die Montage der photoempfindlichen Trommel 12 ausgeführt
ist.
Da das Buchsenelement 20 der Trägervorrichtung
10 eine Bodenplatte 25 aufweist, wird die strukturelle Festigkeit
des Buchsenelements 20 in radialer Richtung verstärkt. Weiterhin verstärken
der Verbindungsbereich 33 und die innere Röhre 34 ebenfalls
die strukturelle Festigkeit des Schaftelements 30. Folglich
weist die Trägervorrichtung 10 eine hohe strukturelle Festigkeit auf.
Da das Schaftelement 30 weiterhin nicht die herkömmliche Gestaltung
longitudinaler Rippen aufweist und das Schaftelement 20 nicht die herkömmliche
Gestaltung longitudinaler Lokalisierungsnuten aufweist, beseitigt die Erfindung
das aufgrund des technischen Problems beim Formablösen auftretende Konzentrizitätsproblem
des Standes der Technik. Folglich erfüllt die Trägervorrichtung
10 der vorliegenden Erfindung das Erfordernis für hohe Genauigkeit
und beseitigt das Problem einer exzentrischen Drehung der photoempfindlichen Trommel
12.
Basierend auf dem Wesen der Erfindung kann die Trägervorrichtung
unterschiedlich ausgeführt sein. 5 und
6 zeigen eine Trägervorrichtung 40 gemäß
der zweiten erfindungsgemäßen Ausführungsform. Gemäß dieser
zweiten Ausführungsform umfasst die Trägervorrichtung 10 ein
Buchsenelement 42 und ein Schaftelement 50. Das Buchsenelement
42 dieser zweiten Ausführungsform ist im Wesentlichen ähnlich
zu dem Buchsenelement der vorstehend erwähnten ersten Ausführungsform,
ausgenommen, dass die Lokalisierungsrippen 43 des Buchsenelements
42 sich unmittelbar von der inneren Wand 44 erstrecken, wobei
das Buchsenelement 42 die Bodenplatte 25 und die Zentralröhre
27 der vorstehend erwähnten ersten Ausführungsform beseitigt.
Zusätzlich zu den vier Lokalisierungsschlitzen 52 an der inneren Röhre
51 weist das Buchsenelement 50 weiterhin vier Lokalisierungsschlitze
54 an der äußeren Röhre 53 auf, um die Lokalisierungsrippen
43 des Buchsenelements 42 aufzunehmen. Folglich können das
Buchsenelement 42 und das Schaftelement 50 miteinander fester
verbunden werden. Weiterhin wird der erste Rückhaltebereich 45 des
Buchsenelements 42 an einem Ende 441 der inneren Wand
44 angeordnet. Wird das Schaftelement 50 in die axiale Bohrung
47 des Buchsenelements 42 eingefügt, dann werden die vier
Haken 55 des Schaftelements 50 an dem Ende 441 der inneren
Wand 44 des Buchsenelements 42 eingehakt, so dass das Buchsenelement
42 und das Schaftelement 50 miteinander verbunden werden können.
Gemäß dieser zweiten Ausführungsform ist die Struktur des Buchsenelements
42 einfach.
7 und 8 zeigen eine Trägervorrichtung
60 gemäß der dritten erfindungsgemäßen Ausführungsform.
Gemäß dieser dritten Ausführungsform ist die Trägervorrichtung
60 im Wesentlichen ähnlich zu der vorstehend erwähnten ersten
Ausführungsform, ausgenommen, dass das Buchsenelement 62 vier Lokalisierungsrippen
63 aufweist, die sich von der inneren Wand 64 erstrecken, und
wobei sich eine Bodenplatte 65 von der inneren Wand 64 erstreckt
und mit den Lokalisierungsrippen 63 verbunden ist. Das Schaftelement
66 der Trägervorrichtung 60 beseitigt den vorstehend erwähnten
Verbindungsbereich 33 und die innere Röhre 34 in der ersten
Ausführungsform. Die äußere Röhre 67 des Buchsenelements
66 weist zur Aufnahme der vier Lokalisierungsrippen 63 des Buchsenelements
62 vier Lokalisierungsschlitze 68 auf. Folglich weist das Buchsenelement
62 dieser dritten Ausführungsform gegenüber dem Buchsenelement
20 der vorstehend erwähnten ersten Ausführungsform eine bessere
beziehungsweise überlegene strukturelle Festigkeit auf.
9–11 zeigen eine
Trägervorrichtung 70 gemäß der vierten erfindungsgemäßen
Ausführungsform. Gemäß dieser vierten Ausführungsform ist die
Trägervorrichtung im Wesentlichen ähnlich zu der vorstehend erwähnten
zweiten Ausführungsform, ausgenommen, dass das Buchsenelement 72 der
Trägervorrichtung 70 vier Lokalisierungsrippen 73 aufweist,
die sich von dessen inneren Wand 74 erstrecken, und ein Zentralröhre
75, die in die axiale Bohrung hängt und mit den Lokalisierungsrippen
73 verbunden ist. Die Zentralröhre 75 wird in die innere
Röhre 77 des Schaftelements 76 eingefügt, um die strukturelle
Stabilität des Buchsenelements 72 und des Schaftelements
76 zu verstärken. Wie in 11 gezeigt,
weist der Verbindungsbereich 78 des Schaftelements 76 lediglich
einzelne Rippen 781 auf, wobei jedoch die ringförmige Platte
332 der ersten Ausführungsform beseitigt wird.
12~14 zeigen eine Trägervorrichtung
80 gemäß der fünften erfindungsgemäßen Ausführungsform.
Gemäß dieser fünften Ausführungsform ist die Trägervorrichtung
im Wesentlichen ähnlich zu der vorstehend erwähnten ersten Ausführungsform,
ausgenommen, dass das Buchsenelement 82 der Trägervorrichtung
80 die Zentralröhre 27 der vorstehend erwähnten ersten
Ausführungsform beseitigt, und die vier Lokalisierungsrippen 83 in
gekreuzter Weise angeordnet aufweist. Der Verbindungsbereich 85 des Schaftelements
84weist lediglich die ringförmige Platte 86 auf, wobei jedoch
die Rippen 331 der vorstehend erwähnten ersten Ausführungsform
beseitigt werden.
Tatsächlich können die Lokalisierungsrippen des Buchsenelements
so gestaltet sein, dass sie sich von der Bodenplatte oder der inneren Wand innerhalb
der axialen Bohrung erstrecken. Weiterhin können der erste Rückhaltebereich
des Buchsenelements und der zweite Rückhaltebereich des Schaftelements unterschiedlich
ausgeführt sein. Die Anzahl der Lokalisierungsrippen und Lokalisierungsschlitze
und die Anzahl der Rippen können geändert werden.
Obwohl besondere Ausführungsformen der Erfindung zu Zwecken der
Erläuterung ausführlich beschrieben wurden, können verschiedene Modifikationen
und Verbesserungen ohne von dem Wesen und Umfang der Erfindung abzuweichen, ausgeführt
werden. Demgemäß wird die Erfindung lediglich von den
beigefügten Ansprüchen beschränkt.