Die vorliegende Erfindung betrifft eine Spenderpumpe gemäß
dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Unter dem Begriff "Spenderpumpe" ist bei der vorliegenden Erfindung
insbesondere eine Dosierpumpe bzw. handbetätigte Pumpe zur Abgabe einer vorzugsweise
kosmetischen Flüssigkeit zu verstehen. Jedoch kann es sich auch um jede sonstige
Pumpeinrichtung oder Abgabevorrichtung, insbesondere für eine kosmetische Flüssigkeit,
handeln.
Unter dem Begriff "kosmetische Flüssigkeit" sind in einem engeren
Sinn insbesondere Kosmetika, ein Deodorant, ein Schaum, ein Gel, ein Farbspray,
ein Sonnen- oder Hautpflegemittel o. dgl. zu verstehen. Vorzugsweise werden in einem
weiteren Sinn aber auch sonstige Körperpflegeprodukte, Reinigungsprodukte insbesondere
für den menschlichen Körper, Waschgels, Lotionen o. dgl., und auch Suspensionen
und Fluide umfaßt. Weiter können als sonstige Flüssigkeiten, beispielsweise
Luftverbesserer, und insbesondere auch technische Flüssigkeiten und Fluide,
wie Rostlöser o. dgl., eingesetzt werden. Nachfolgend wird jedoch aus Vereinfachungsgründen
und aufgrund des Nutzungsschwerpunkts oft nur von kosmetischer Flüssigkeit
gesprochen.
Eine Spenderpumpe im genannten Sinne ist aus der DE
103 51 288 C1 und EP 0 806 249 B1
bekannt. Die Spenderpumpe pumpt eine insbesondere kosmetische Flüssigkeit aus
einem zugeordneten Behälter. Problematisch ist eine optimale Belüftung
des Behälters, wobei ein unerwünschtes Auslaufen von Flüssigkeit
insbesondere auch in einer Überkopflage nicht erfolgt.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Spenderpumpe
mit optimierter Belüftung eines zugeordneten Behälters oder sonstigen
Flüssigkeitsreservoirs anzugeben.
Die obige Aufgabe wird durch eine Spenderpumpe gemäß Anspruch
1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Ein Aspekt der vorliegenden Erfindung liegt darin, eine Belüftungsöffnung
im Pumpengehäuse vorzusehen und der Belüftungsöffnung ein Mittel
zum Schutz gegen ein Austreten von Flüssigkeit zuzuordnen. Dies gestattet auf
einfache Weise eine wirksame Belüftung (Einleitung von Luft von außen
bzw. durch das oder aus dem Pumpengehäuse in den Innenraum des Behälters),
wobei ein Austreten von Flüssigkeit jedoch wirksam verhindert wird.
Die vorschlagsgemäße Lösung ist sehr einfach und dementsprechend
kostengünstig realisierbar. Insbesondere sind nur minimale bauliche Veränderungen
erforderlich. Des weiteren kann die vorschlagsgemäße Lösung sehr
einfach bei bestehende Spenderpumpenkonstruktionen realisiert werden.
Weitere Vorteile, Merkmale, Eigenschaften und Aspekte der vorliegenden
Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen und der folgenden Beschreibung bevorzugter
Ausführungsformen anhand der Zeichnung. Es zeigt:
1 eine schematische, ausschnittsweise Schnittdarstellung
einer vorschlagsgemäßen Spenderpumpe mit einem zu pumpende Flüssigkeit
enthaltenden, zugeordneten Behälter gemäß einer ersten Ausführungsform;
und
2 eine schematische, ausschnittsweise Schnittdarstellung
einer vorschlagsgemäßen Spenderpumpe mit einem zu pumpende Flüssigkeit
enthaltenden, zugeordneten Behälter gemäß einer zweiten Ausführungsform.
1 zeigt schematisch eine Spenderpumpe 1 zur
Abgabe einer vorzugsweise kosmetischen Flüssigkeit 2 im eingangs genannten
Sinn, insbesondere einer Waschlotion für die Reinigung des menschlichen Körpers,
eines Körperpflegeprodukts, eines Reinigungsprodukts o. dgl. Die Flüssigkeit
2 kann insbesondere verhältnismäßig viskos und/oder aggressiv
sein.
Der Spenderpumpe 1 ist ein Behälter 3 zugeordnet,
an dem die Spenderpumpe 1 bedarfsweise lösbar befestigt ist. So kann
ggf. ein Austausch des Behälters 3 und/oder ein Nachfüllen der
Flüssigkeit 2 erfolgen.
Der Behälter 3 ist vorzugsweise starr ausgebildet. Grundsätzlich
kann der Behälter 3 jedoch auch flexibel bzw. verformbar oder sogar
beutelartig ausgebildet sein. Der Begriff "Behälter" ist dementsprechend vorzugsweise
in einem sehr weiten Sinne zu verstehen.
Besonders bevorzugt ist die Spenderpumpe 1 separat vom Behälter
3 ausgebildet. Jedoch kann die Spenderpumpe 1 auch in dem Behälter
3 integriert bzw. fest mit diesem verbunden oder hergestellt sein oder
umgekehrt.
Die Spenderpumpe 1 weist ein Pumpengehäuse
4 auf, das am Behälter 3 – beim Darstellungsbeispiel
mittels eines Schraubverschlusses 5 vorzugsweise an einem unmittelbar an
dem Behälter 3 angeformten Kragen- bzw. Gewindeabschnitt
6 – befestigbar ist.
Besonders bevorzugt ist der Behälter 3 zumindest weitgehend
gas- bzw. luftdicht mit der Spenderpumpe 1 verbunden bzw. verbindbar. Ein
gewisser Gas- bzw. Luftaustausch ist jedoch vorzugsweise vorgesehen,
beispielsweise zum Druckausgleich bei Druckveränderungen o. dgl. Alternativ
oder zusätzlich ist eine Belüftung zum insbesondere schnelleren Druckausgleich
vorgesehen, so daß bei der Entnahme von Flüssigkeit 2 aus dem
Behälter 3 Luft in den Behälter 3 nachströmen kann.
Diese Belüftung wird später noch näher erläutert.
Die Spenderpumpe 1 weist vorzugsweise weiter einen Pumpenschaft
7 und einen am freien Ende davon angeordneten Spenderkopf 8 auf.
Der Pumpenschaft 7 ist manuell gegen die Kraft einer die
Rückstellung bewirkenden Feder 9 eindrückbar bzw. niederdrückbar.
Die Feder 9 spannt den Pumpenschaft 7 mit dem Spenderkopf
8 bei der Darstellung nach oben in die 1 gezeigte
Ausgangsstellung vor.
Die Spenderpumpe 1 weist insbesondere einen mit der zu pumpenden
Flüssigkeit 2 in Verbindung stehenden bzw. in diese hineinreichenden
Ansaugstutzen 10 mit einem daran angeschlossenen, nicht dargestellten Ansaugschlauch
o. dgl., ein Einlaß- bzw. Rückschlagventil 11, einen Pump- bzw.
Förderraum 12 und/oder einen Pumpenkolben 13 auf.
Der Pumpenkolben 13 ist mittels des Pumpenschafts
7 im Förderraum 12 hinund her-, beim Darstellungsbeispiel
auf- und abbewegbar, vorzugsweise wobei der Pumpenkolben 13 zum abwechselnden
Freigeben und Verschließen mindestens einer Durchgangsöffnung
14 in den Innenraum 15 des hohlen Pumpenschafts 7 relativ
zum Pumpenschaft 7 begrenzt verschiebbar und/oder auf sonstige Weise eine
Ventileinrichtung realisiert ist, so daß bei Aufwärtsbewegung des Pumpenkolbens
13 Flüssigkeit 2 über das offene Ventil 11
in den Förderraum 12 gesaugt und bei Abwärtsbewegung des Pumpenkolbens
13 das Ventil 11 schließt und Flüssigkeit
2 durch den Innenraum 15 des Pumpenschafts 7 gepreßt
bzw. gefördert und über den Spenderkopf 8 aufgegeben wird.
Zu Einzelheiten einer möglichen Realisierung der Pumpenmechanik
wird ergänzend auf die EP 0 806 249 B1
verwiesen, die hiermit als ergänzende, auch erfindungswesentliche Offenbarung
voll umfänglich eingeführt wird.
Die Spenderpumpe 1 weist vorzugsweise einen Spritzwasserschutz
16 auf, der insbesondere mehrere Hülsenabschnitte umfaßt, die
teleskopisch ineinander schiebbar bzw. ausziehbar sind und den Pumpenschaft
7 radial – beim Darstellungsbeispiel beabstandet – umgeben.
Die Spenderpumpe 1 wird üblicherweise für einen
stehenden Behälter 3 verwendet, so daß die Achse des Pumpenschafts
7 bzw. der Pumpbewegung im wesentlichen vertikal verläuft. Die einander
von oben nach unten überlappenden Hülsenabschnitte bilden einen wirksamen
Schutz, insbesondere gegen Spritzwasser, ggf. aber auch gegen Staub o. dgl., so
daß ein Eindringen von Spritzwasser, Staub o. dgl. zwischen dem bewegbaren
bzw. verschiebbaren – ggf. auch verdrehbaren – Pumpenschaft
7 und dem Pumpengehäuse 4 bzw. einer Gleitführung
17 des Pumpengehäuses 4 für den Pumpenschaft
7 wirksam verhindert werden kann.
1 zeigt die Spenderpumpe 1 mit ausgefahrenem
Pumpenschaft 7, also in der Ausgangsstellung. Beim Betätigen der Spenderpumpe
1, wobei der Benutzer insbesondere auf den Spenderkopf 8 drückt,
wird der Pumpenschaft 7 in das Pumpengehäuse 4 eingedrückt.
Hierbei werden die Hülsenabschnitte ineinander- bzw. zusammengeschoben und
überlappen einander zumindest im wesentlichen über die gleiche axiale
Länge.
Die Feder 9 ist vorzugsweise radial außerhalb des Pumpenschafts
7 und zwischen dem Pumpengehäuse 4 und dem Sprühkopf
8 angeordnet. So tritt die Feder 9 nicht mit der Flüssigkeit
2 in Kontakt. Dementsprechend kann die Feder 9 von aggressiven
Flüssigkeiten nicht angegriffen werden.
Die Feder 9 ist vorzugsweise vom Spritzwasserschutz
16 bzw. von den Hülsenabschnitten überdeckt und dadurch vor Spritzwasser
u. dgl. geschützt.
Zur Belüftung des Behälters 3 weist die Spenderpumpe
1 eine Belüftungsöffnung 18 im Pumpengehäuse
4 auf, der ein Mittel zum Schutz gegen ein Austreten von Flüssigkeit
2 aus dem Behälter 3 zugeordnet ist. Die Belüftungsöffnung
18 ist insbesondere bezüglich der in 1
dargestellten bevorzugten Gebrauchslage der Spenderpumpe 1 oberhalb des
Pumpenkolbens 13 (genauer gesagt insbesondere oberhalb des radial mit dem
Förderraum 12 zusammenwirkenden Bereichs des Pumpenkolbens
13) angeordnet und stellt eine Verbindung zwischen dem Innenraum des Pumpengehäuses
4 oberhalb des Pumpenkolbens 13 zum Innenraum des Behälters
3 her. Besonders bevorzugt ist die Belüftungseinrichtung bzw. Belüftungsöffnung
18 axial oberhalb einer unteren Dichtung bzw. Dichtlippe 13a des
Pumpenkolbens 13 und/oder bei der in 1 dargestellten
Ausgangsstellung mit ausgefahrenem Pumpenschaft 7 zwischen zwei insbesondere
radial wirkenden Dichtungen bzw. Dichtlippen 13a und 13b des Pumpenkolbens
13 angeordnet. Im letztgenannten Fall führt dies dazu, daß ein
Austreten von Flüssigkeit 2 durch die Belüftungsöffnung
18 in der Ausgangsstellung aus dem Behälter 3 in das Pumpengehäuse
4 durch den Pumpenkolben 13 bzw. die Dichtungen/Dichtlippen
13a und 13b verhindert wird, auch wenn die Spenderpumpe
1 beispielsweise auf der Seite liegt oder eine Überkopflage
einnimmt. Jedoch ist bei niedergedrücktem Pumpenschaft 7 bzw. Pumpenkolben
13 – beispielsweise in einer niedergedrückten, arretierten
Transportstellung – die vorgenannte Dichtwirkung nicht vorhanden, so daß
dann bei einer seitlichen Lage oder Überkopflage grundsätzlich Flüssigkeit
2 durch die Belüftungsöffnung 18 hindurch in das Pumpengehäuse
4 ausströmen und dieses füllen könnte. Dies wird jedoch
durch das Mittel zum Schutz gegen ein Austreten von Flüssigkeit 2
verhindert.
Der Innenraum des Pumpengehäuses 4 steht insbesondere
über die Gleitpassung 17 oder auf sonstige geeignete Weise mit der
Umgebung in Verbindung, so daß Umgebungsluft in das Innere des Pumpengehäuses
4 und über die Belüftungsöffnung 18 in das Innere
des Behälters 3 zur Belüftung des Behälters 3 strömen
kann.
Das Mittel zum Schutz gegen Austreten von Flüssigkeit
2 bildet bei der ersten, in 1 dargestellten
Ausführungsform vorzugsweise ein Einwege- bzw. Rückschlagventil.
Vorzugsweise ist vorgesehen, daß das Mittel ein Abdeckelement
aufweist oder bildet, das die Belüftungsöffnung 18 insbesondere
auf der dem Behälterinnenraum zugewandten Seite abdeckt. Das Abdeckelement
ist insbesondere als vorzugsweise elastisches Band 19 ausgebildet, das
bedarfsweise das Pumpengehäuse 4 umgibt und sich dadurch vorzugsweise
selbst sichert bzw. hält. Bedarfsweise kann das Abdeckelement bzw. Band
19 von nicht dargestellten radialen Vorsprüngen in der gewünschten
axialen Position am Pumpengehäuse 4 gehalten sein. Alternativ oder
zusätzlich kann das Pumpengehäuse 4 hierzu auch mit einer nicht
dargestellten Ringnut o. dgl. zur Aufnahme des Abdeckelements bzw. Bands
19 ausgebildet sein.
Bei der Entnahme von Flüssigkeit 2 aus dem Behälter
3, insbesondere beim Einsaugen von Flüssigkeit 2 in die Spenderpumpe
1, entsteht im Behälterinnenraum ein Unterdruck. Bei entsprechend
hohem Unterdruck öffnet das Abdeckelement bzw. Band 19, so daß
Umgebungsluft aus dem Inneren des Pumpengehäuses 4 in den Innenraum
des Behälters 3 nachströmen kann. Hierbei wird das Abdeckelement
bzw. Band 19 vorzugsweise elastisch verformt bzw. ausgelenkt, insbesondere
radial nach außen im Bereich der Belüftungsöffnung 18, so
daß die Belüftungsöffnung 18 zum Nachströmen von Luft
zumindest teilweise freigegeben wird.
Anschließend schließt das Mittel bzw. Abdeckelement bzw.
Band 19 wieder vorzugsweise selbsttätig.
Bedarfsweise können mehrere Belüftungsöffnungen
18 vorgesehen sein, die wahlweise von einem gemeinsamen Mittel bzw. Abdeckelement
bzw. Band 19 oder von separaten Mitteln, Abdeckelementen bzw. Bändern
19 abgedeckt sein können.
Beim Darstellungsbeispiel verläuft die Belüftungsöffnung
18 vorzugsweise im wesentlichen radial bezüglich der Hauptförderrichtung
der Spenderpumpe 1 bzw. der Betätigungsrichtung der Spenderpumpe
1 bzw. der Bewegungsrichtung des Pumpenkolbens und/oder des Pumpenschafts
7. Jedoch sind grundsätzlich auch andere Anordnungen und/oder Ausrichtungen
möglich.
Beim Darstellungsbeispiel ist die von der Belüftungsöffnung
18 und dem zugeordneten Mittel gegen ein Austreten von Flüssigkeit
2 gebildete Belüftungseinrichtung vorzugsweise unmittelbar am Pumpengehäuse
4, in dem der Pumpenkolben 13 bzw. Pumpenschaft 7 hin-
und herbewegbar ist, gebildet. Jedoch kann die Belüftungseinrichtung grundsätzlich
auch an einem sonstigen Abschnitt bzw. Bereich der Spenderpumpe 1 gebildet
bzw. angeordnet sein. Dementsprechend ist der Begriff "Pumpengehäuse" vorzugsweise
in einem sehr weiten Sinne zu verstehen.
Die Belüftungseinrichtung gemäß der ersten Ausführungsform
gestattet vorzugsweise ausschließlich ein Belüften des Behälters
3, also nur einem Einströmen von Luft in den Behälterinnenraum,
jedoch nicht ein Austreten von Luft aus dem Behälterinnenraum. Dementsprechend
ist dann vorzugsweise zusätzlich auch eine zumindest gewisse Entlüftung
zum Druckausgleich – beispielsweise beim Benutzen eines Flugzeugs –
vorgesehen. Dieser Druckausgleich kann jedoch verhältnismäßig langsam
erfolgen und beispielsweise durch eine immanente Undichtigkeit der vorzugsweise
vorgesehenen Schraubverbindung der Spenderpumpe 1 mit dem Behälter
3 (zwangsweise) realisiert sein. Zusätzlich oder alternativ kann auch
eine separate Entlüftungseinrichtung bzw. Einrichtung zum langsamen Druckausgleich
in beide Richtungen (Belüftung und Entlüftung) vorgesehen sein.
Nachfolgend wird eine zweite Ausführungsform der vorschlagsgemäßen
Spenderpumpe 1 anhand von 2 erläutert.
Hierbei werden nur wesentliche Unterschiede gegenüber der ersten Ausführungsform
hervorgehoben, so daß die bisherigen Ausführungen und Erläuterungen
entsprechend oder ergänzend gelten.
Bei der zweiten Ausführungsform weist das Mittel zum Schutz gegen
ein Austreten von Flüssigkeit 2 ein für die Flüssigkeit
2 undurchlässiges, aber für gas- bzw. Luft durchlässiges
Element 20, insbesondere aus Membranmaterial oder aus porösem Material,
auf. Das Element 20 ist vorzugsweise in der Belüftungsöffnung
18 angeordnet und/oder deckt diese ab. Dies gestattet wiederum einen erwünschten
Gas- bzw. Luftaustausch, wobei Flüssigkeit 2 aus dem Behälter
3 durch die Belüftungsöffnung 18 hindurch nicht entweichen
kann.
Bei der zweiten Ausführungsform wird nicht nur eine Belüftung,
sondern gleichzeitig auch eine Entlüftung des Behälters 3 gestattet.
Als Material für das Element 20 wird insbesondere das
unter dem Handelsnamen "Porex" bzw. von dem Unternehmen Porex aus Fairburn, USA,
erhältliche poröse Material und/oder beispielsweise Sintermaterial oder
Kunststoffmaterial eingesetzt.
Bedarfsweise kann die zweite Ausführungsform bzw. das Element
20 auch mit dem Abdeckelement bzw. der ersten Ausführungsform kombiniert
werden. Weiter kann bedarfsweise auch das Abdeckelement bzw. Band 19 als
Element 20 ausgebildet oder gasdurchlässigem Material hergestellt
sein.
Gemäß einer nicht dargestellten Ausführungsvariante
ist es grundsätzlich auch möglich, das Mittel zum Verhindern eines Austretens
von Flüssigkeit 2 am Pumpenkolben 13, Pumpenschaft
7 oder dergleichen anzuordnen bzw. davon zu betätigen, insbesondere
so daß die Belüftungsöffnung 18 – insbesondere nur
temporär – bei niedergedrücktem Pumpenschaft 7 bzw. Pumpenkolben
13, insbesondere also in einer Transport- oder Verriegelungsstellung, verschlossen
bzw. abgedeckt ist, so daß in dieser Stellung kein Flüssigkeitsaustritt
möglich ist.