Die Erfindung betrifft einen Kleiderbügel, der ausschließlich
aus Pappe, insbesondere Press- und Wellpappe hergestellt ist. Der Kleiderbügel
wird aus recyclebarer Press- und Wellpappe gestanzt und besteht aus einem Stück
– es werden keine Anbauteile verwendet. Das besondere Design des Kleiderbügels
ermöglicht die Aufhängung von Oberteilen, Sakkos, Hosen und Röcken.
Kleiderbügel sind üblicherweise aus den Materialien Holz,
Kunststoff oder Draht gefertigt und dienen der Aufbewahrung und dem Transport von
Kleidungsteilen.
Im Segment der Textilreinigungen und Wäschereien werden Bügel
aus einem geformten Zinkdraht eingesetzt. Im Prozess der Textilreinigung und der
Textilwäsche werden Kleidungsteile auf Zinkdrahtbügel aufgehängt
und diese bis zur Abholung durch den Endkunden aufbewahrt. Der Endkunde übernimmt
seine gereinigten Textilien auf Drahtbügel und transportiert diese zu ihrem
Bestimmungsort.
Üblicherweise werden Drahtbügel nach Gebrauch über
den Hausmüll entsorgt. Aufgrund der Beschaffenheit des Zinkdrahtbügels
ist eine Entsorgung über eine Wertstofftonne, im Sinne des Dualen Systems Deutschland,
nicht möglich.
Der im Schutzanspruch 1 angegeben Erfindung liegt das Problem zugrunde,
einen Kleiderbügel zu schaffen, der das ökologische Problem der Entsorgung
dadurch löst, dass dieser aus dem recycelten Material der Press- oder Wellpappe
besteht und vollständig, ohne Einschränkung, über die Entsorgung
als Papierwertstoff dem Recyclingkreislauf wieder zugeführt werden kann.
Im Schutzanspruch 2 wird aufgrund des besonderen Konstruktionsaufbaus
der Erfindung erreicht, dass die Erfindung eine Statik erhält, die Gewichtbelastungen
durch das Aufhängen von Kleidungsstücken kompensiert (vertikale Belastungen).
Hierfür ist die diagonale Verstärkung des Hakenansatzes verantwortlich.
Im Schutzanspruch 3 der Erfindung liegt ein Produktmerkmal zu Grunde,
das durch Ausstanzen einer Öse die Anbringung von Reinigungsetiketten ermöglicht.
Im Schutzanspruch 4 der Erfindung wird durch beidseitige Ausstanzungen
am seitlichen Bügelkörper erreicht, dass das Aufhängen von Röcken
an zwei Rockschlaufen ermöglicht wird.
Im Schutzanspruch 5 wird durch Ausstanzen einer Fläche von 360mm
× 34mm im unteren Drittel des Bügelkörpers erreicht, dass ein Einlegen
von Hosen oder anderen Textilien ermöglicht wird.
Durch einen horizontalen Rahmen in der Breite von 40mm unterhalb der
Ausstanzung wird erreicht, dass das Gewicht der eingelegten Textilien nicht für
einen Knick im Material sorgen.
Im Schutzanspruch 6 wird es durch die ebene Beschaffenheit des Materials
und der durchgehenden Flächigkeit, bedingt durch den Konstruktionsaufbau der
Erfindung ermöglicht, auf beiden Seiten der Erfindung (Vorder-/und Rückseite)
eine Werbeinformation, im Offset- und Digitaldruck aufzudrucken.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der
1 und 2 erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1: Gesamtansicht Vorderseite des Kleiderbügels mit folgenden
schützenswerten Eigenschaften:
- 1
- Diagonale Hakenverstärkung
- 2
- Öse zur Anbringung von Reinigungsetiketten
- 3
- Ausstanzungen (beidseitig) zum Aufhängen von Röcken
- 4
- Rechteckige Ausstanzung zum Einhängen von Hosen oder anderen Textilien
- 5
- Druckfläche für Werbebotschaften und Informationen
Fig. 2: Perspektivische Ansicht mit Querschnittseinblick und Materialaufbau
Presspappe oder Wellpappe
- 1
- Diagonale Hakenverstärkung
- 2
- Öse zur Anbringung von Reinigungsetiketten
- 3
- Ausstanzungen (beidseitig) zum Aufhängen von Röcken
- 4
- Rechteckige Ausstanzung zum Einhängen von Hosen oder anderen Textilien
- 5
- Druckfläche für Werbebotschaften und Informationen
- 6
- Grundmaterial: Presspappe oder einwellige Wellpappe