Die vorliegende Erfindung betrifft eine Parkbank mit mindestens einer
Sitzfläche, die aus einer Vielzahl von Längsholmen gebildet ist sowie
einem Bankgestell umfassend Beine und mindestens die Sitzfläche tragende Elemente.
Parkbänke der hier interessierenden Art sind öffentlich
aufgestellte Sitzgelegenheiten mit oder ohne Rückenlehne. Solche Parkbänke
müssen ästhetischen Gesichtspunkten Rechnung tragen, einen akzeptablen
Sitzkomfort aufweisen, eine hohe Robustheit haben und trotzdem kostengünstig
sein. Solche in der Öffentlichkeit aufgestellte Parkbänke sind nur dann
kostengünstig, wenn sie einen geringen Verschleiss und tiefe Unterhaltskosten
aufweisen. Die Unterhaltskosten bestehen zu einem erheblichen Teil in der Reinigung
der Sitz- und Rückenlehnenflächen.
Vom Sitzkomfort her haben sich Parkbänke mit einer Vielzahl von
Längsholmen die aus Holz gefertigt sind bewährt. Holzsitzflächen
erwärmen sich geringer an der Sonne als Sitzflächen aus Metall und fühlen
sich im Winter auch weniger kalt an. Durch ihre glatte Oberfläche lassen sie
sich gut reinigen. Nachteilig von Sitzflächen die aus Holzlängsholmen
gebildet werden ist die Verletzlichkeit. Fällt ein harter Gegenstand auf die
Sitzfläche oder wird mit einem Messer in denselben geritzt, so ist die Oberfläche
beschädigt und entsprechend findet an diesen Stellen ein fungizider Befall
statt. Entsprechend müssen solche Bänke von Zeit zu Zeit neu gestrichen
werden. Die glatten, relativ flachen Oberflächen solcher Holzlamellen führt
dazu, dass sich darauf Wasser ansammelt und entsprechend einen Algen- und Sporenbefall
aufweist, so dass die Flächen grün anlaufen. Letzteres trifft natürlich
insbesondere dann zu, wenn solche Parkbänke sinnvollerweise in einem schattigen
Bereich aufgestellt werden.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin die Längsholme der
Sitzfläche solcher Parkbänke aus stranggepressten Kunststoffprofilen zu
fertigen. Solche Kunststoffprofile sind aber nicht UV-lichtbeständig und sehen
bereits nach wenigen Jahren stumpf aus. Bezüglich dem Wärme- und Kälteempfinden
sind solche Sitzflächen aus stranggepressten Kunststoffprofilen weniger angenehm
als Holz, jedoch angenehmer als Metallsitzflächen. Bei grosser Kälte sind
die Kunststoffprofile jedoch sehr spröde und entsprechend treten relativ häufig
Zerstörungen auf. Zudem neigen auch solche Kunststoffprofile zu einem stärkeren
Algenbefall, wenn ihre Oberfläche nicht mehr glatt ist.
Auch Sitzflächen deren Längsholme aus einem Aluminiumprofil
bestehen weisen diesen Algenbefall auf, sind aber ansonsten äusserst verschleissfest.
Den Algenbefall könnte man reduzieren indem man die Längsholme im Querschnitt
kreisrund gestaltet. Dies ergibt jedoch bei den harten Oberflächen einen völlig
ungenügenden Sitzkomfort.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Parkbank
zu schaffen, welche die eingangs genannten Bedingungen erfüllt und die Nachteile
gemäss dem beschriebenen Stand der Technik wesentlich reduziert.
Diese Aufgabe erfüllt eine Parkbank der eingangs genannten Art
mit den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruches 1. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsformen
gehen aus den abhängigen Ansprüchen hervor.
In der anliegenden Zeichnung sind bevorzugte Ausführungsformen
des Erfindungsgegenstandes dargestellt und nachfolgend erläutert. Es zeigt:
1 eine erfindungsgemässe Sitzbank der Ansicht
von vorne und
2 dieselbe Parkbank in der Ansicht von oben und
3 in der Seitenansicht.
4 zeigt eine ähnliche Sitzbank in der Seitenansicht
mit einem anders gestalteten Bankgestell. In
5 ist ein Querschnitt durch ein erfindungsgemäss
gestalteter Längsholm mit einer ovalen Querschnittsform und in
6 einen Querschnitt durch einen solchen Längsholm
mit in etwa rechteckigem Querschnitt dargestellt. Die
7–10 zeigen einen
Querschnitt entlang der Linie A-A von verschieden gestalteten Parkbänken mit
und ohne Lehne.
11–15 zeigen Teilelemente
aus denen die zuvor gezeigten Parkbänke zusammengestellt werden können.
Die Parkbank ist gesamthaft mit 1 bezeichnet. Sie weist eine
Vielzahl von Längsholmen 2 auf, die einerseits eine Sitzfläche
6 und andererseits eine Rückenlehnenfläche 7 definieren.
Sämtliche Längsholme 2 sind auf seitliche Stirnplatten
3 aufgeschraubt. Diese Stirnplatten 3 können Teil eines Bankgestells
sein, das Bankgestell selber bilden oder mit einem separaten Bankgestell
4 verbindbar sein.
Schliesslich können Abdeckplatten 5 vorhanden sein,
wie hier dargestellt, die auf das Bankgestell 4 aufgeschraubt
sind und sämtliche Schrauben mit denen die Längsholme mit den Stirnplatten
3 verbunden sind und die Schrauben mittels denen das Bankgestell mit den
Stirnplatten 3 verbunden sind verdecken.
Wie bereits erwähnt brauchen das Bankgestell 4 und die
Stirnplatten 3 keineswegs getrennte Elemente sein. Der Sinn diese Elemente
zu trennen besteht darin, dass hierdurch ein modularer Aufbau der Parkbank entsteht,
bei dem verschiedene Gestaltungsformen von Stirnplatten mittels denen die Gestaltungsform
der Sitzfläche 6 und der Rückenlehnenfläche 7 bestimmt
werden, mit verschiedenen Bankgestellen kombinierbar sind. Die 3
zeigt eine Lösung bei der das Bankgestell 4 Beine 8 aufweist
die leicht nach aussen gerichtet verlaufen, während die 4
ein Bankgestell 4 zeigt, bei denen die Beine 8 nach innen geneigt
verlaufend angeordnet sind und die Beine standflächenseitig mittels einer Vertsteifungsstrebe
9 miteinander verbunden sind. An den Beinen 8 oder an der Versteifungsstrebe
9 sind rechtwinklig davon abgebogene oder angeschweisste Laschen
10 vorgesehen, die zur Befestigung der Parkbank auf deren Standfläche
dienen.
Die 5 und 6
zeigen rein beispielsweise zwei Ausgestaltungsformen von Längsholmen
2 im Querschnitt. Das Aluminiumprofil selber ist vollständig schwarz
dargestellt.
In der Ausführungsform gemäss der 5
ist der Querschnitt des Aluminiumprofilabschnittes oval. Das Aluminiumprofil hat
eine geschlossene Umfangswand 22 und eine diametral verlaufende Querrippe
23. Die Querrippe 23 ist mittig verdickt und in dieser Verdickung
24 verläuft eine Längsbohrung 25. Ueber den ganzen Umfang
der Umfangswand 22 sind eine Vielzahl von in Längsrichtung verlaufenden
Gleitrippen 26 vorhanden. Die Gleitrippen 26 haben zwei Aufgaben
zu erfüllen. Zum einen sollen sie, wie der Name bereits ausdrückt, beim
Aufziehen der gummielastischen Ummantelung 21 durch die Reduktion der Gleitfläche
den Gleitwiderstand vermindern. Zum andern sollen aber die Gleitrippen auch dazu
dienen, dass die gummielastische Ummantelung 21 sich beim Aufziehen nicht
verdreht. Statt Gleitrippen könnten auch Gleitnuten vorhanden sein, die dieselbe
Wirkung haben würden.
Die gummielastische Ummantelung 21 liegt üblicherweise
in Form eines Schlauches an. Um diesen Schlauch auf das Aluminiumprofil aufzubringen,
muss dieser vorgewärmt werden um die Elastizität zu erhöhen und zudem
muss auf dem Aluminiumprofil ein entsprechendes Gleitmittel aufgebracht werden.
Neben gewissen Fetten oder Oelen kommen also Gleitmittel, insbesondere auch Seifenlauge
in Frage. Dank den Gleitrippen 26 kann das Gleitmittel zwischen den Gleitrippen
verdrängt werden und gelangt so trotzdem in den Bereich der Rippen um das Aufziehen
zu erleichtern.
Neben der hier dargestellten Form gemäss der 5,
können die Aluminiumprofilabschnitte 20 auch eine zumindest an den
Ecken gerundete rechteckige Querschnittsform aufweisen. Eine diametrale Rippe
23, die parallel zu den beiden kurzen Seitenflächen verläuft,
ist auch hier vorhanden. Auch die Verdickung 24 ist vorgesehen, die wiederum
von einer Längsbohrung 25 durchsetzt ist. Auch die Gleitrippen
26 sind vorhanden. Die Längsbohrung 25 ist einseitig mit
einem Längsschlitz 27 versehen, wobei der Längsschlitz zu einer
der beiden kurzen Seitenflächen hin gerichtet ist. Die Querrippe
23 ist im Bereiche der Längsseitenflächen der Aluminiumprofilabschnitte
beidseitig mit Wandverstärkungen 28 versehen. In diese Wandverstärkungen
28 können gegebenenfalls Sacklochbohrungen angebracht werden um das
Profil zu befestigen. In sämtlichen Eckbereichen sind zusätzliche Längsbohrungen
angebracht. Diese Längsbohrungen können beispielsweise dazu dienen in
Längsrichtung nebeneinander angeordnete Parkbänke miteinander zu kuppeln.
Sie können aber auch zur Befestigung der Längsholme 2 am Bankgestell
oder zur Verbindung der Längsholme mit Stirnplatten 3 dienen.
In den 7–10
sind zusammengebaute Parkbänke unterschiedlicher Bauform, in einem Schnitt
entlang der Linie A-A, wie rein beispielsweise in der 1
dargestellt, gezeigt. Die Längsholme 2 sind folglich geschnitten erkennbar.
Mittels Schrauben 30 sind die Holme 2 auf der Stirnplatte
3 befestigt. Mittels Schrauben 31 ist das Bankgestell
4 mit der Stirnplatte 3 verbunden. Mittels weiteren Schrauben
32 sind die hier nicht erkennbaren Abdeckplatten wiederum mit dem Bankgestell
4 in Verbindung. Aus den 11–15
geht die eigentliche Gestaltung der einzelnen Bauteile hervor. 11
zeigt eine Stirnplatte 3 für die Herstellung einer Parkbank ohne Lehne,
während die 13 eine entsprechende Stirnplatte
3 zur Herstellung einer Parkbank mit Rückenlehne zeigt. Die Bohrungen
33 werden von den erwähnten Schrauben 30 durchsetzt zur Befestigung
der Längsholme 2. Die Bohrungen 33 weisen auf dieser Seite
der Stirnplatte 3 entsprechende Senkungen 34 auf zur Aufnahme
der Senkköpfe der Schrauben 30. Ueber die Bohrungen 34 lässt
sich das Bankgestell 4, welches entsprechende Gewindelöcher
35 aufweist, mit der Stirnplatte 3 verbinden. Weitere Gewindelöcher
36 im Bankgestell 4 dienen der Befestigung der entsprechenden
Abdeckplatten 5, die wiederum angesenkte Bohrungen 37 aufweisen.
Besonders markant ist das Vorhandensein von Durchbrüchen
40 im Bankgestell 4, die so angeordnet sind, dass auch dann wenn
die Stirnplatte 3 mit dem Bankgestell 4 verschraubt ist, der Zugriff
zu den Schrauben 30, mit denen die Längsholme 2 mit der
Stirnplatte 3 verbunden sind, zugänglich bleiben. Dies erlaubt die
Auswechslung eines einzelnen Längsholmes ohne dabei die Parkbank von der Befestigung
lösen zu müssen oder gar vollständig auseinander zu nehmen.
Die erfindungsgemässe Parkbank erfüllt sämtliche gestellten
Aufgaben. Das gummielastische Material der Ummantelung der Längsholme
2 ergibt einen angenehmen Sitzkomfort. Das gummielastische Material verhindert
das Ansetzen von Algen und insbesondere können die Längsholme einen runden
oder gerundeten Querschnitt haben womit auch Restwasser nicht auf der Sitzfläche
bleibt. Dies ergibt zusätzlich eine Verbesserung in Bezug auf mögliche
Algenbildung und führt zudem dazu, dass die Sitzfläche schneller abtrocknet.
Das gummielastische Material kann verschiedenste Ausführungsformen haben. Eine
genügende Dehnfähigkeit, um das schlauchförmig gefertigte Material
auf die Aluminiumprofilabschnitte aufziehen zu können, ist dabei erforderlich.
In Frage kommen hier gewisse PVC-Materialien geschlossene PUR-Schaumschläuche
sowie auch andere gegen UV-Strahlen stabilisierte Kunststoffmaterialien.
Bevorzugterweise werden sämtliche Metallteile aus rostfreiem
Stahl gefertigt. Da sowohl die Stirnplatten 3 als auch das Bankgestell
4 und die Abdeckplatte 5 aus Plattenmaterial gefertigt sind, können
alle drei Grundelemente auch aus derselben Platte gefertigt werden und somit die
gleiche Materialstärke aufweisen. Dies ist für die Lagerhalterung in der
Herstellung besonders vorteilhaft.
Erfindungsgemäss wird die gummielastische Ummantelung
21 mit einem Uebermass, in Bezug auf die Länge auf die Aluminiumprofilabschnitte
20, aufgezogen Bevorzugterweise beträgt das Uebermass der gummielastischen
Ummantelung 21 zwischen 1 und 3 cm pro Laufmeter. Bei einem Uebermass in
dieser Grössenordnung tritt bei der Komprimierung der gummielastischen Ummantelung
durch das Aufschrauben der Stirnplatten 3 keine Beschädigung auf.
Mit dieser Lösung ist sichergestellt, dass auch bei sehr tiefen Temperaturen,
bei denen sich das gummielastische Material stärker zusammenzieht als die Aluminiumprofilabschnitte,
zwischen der Stirnplatte 3 und der gummielastischen Ummantelung
21 trotzdem keine Fuge entsteht. Sobald nämlich eine Fuge entstehen
würde, könnten Vandalen in diesem Bereich ein Messer ansetzen und die
gummielastische Ummantelung aufschlitzen. Solange jedoch eine solche Fuge nicht
entsteht, ist auch kein Ansatzpunkt für ein Messer gegeben.
- 1
- Parkbank
- 2
- Längsholmen
- 3
- Stirnplatten
- 4
- Bankgestell
- 5
- Abdeckplatte
- 6
- Sitzfläche
- 7
- Rückenlehnenfläche
- 8
- Beine
- 9
- Versteifungsstrebe
- 10
- Laschen
- 20
- Aluminiumprofilabschnitt
- 21
- gummielastische Ummantelung
- 22
- Umfangswand
- 23
- Querrippe
- 24
- Verdickung
- 25
- Längsbohrung
- 26
- Gleitrippen
- 27
- Längsöffnung
- 28
- Wandverstärkungen
- 29
- zusätzliche Längsbohrungen
- 30
- Schrauben
- 31
- Schrauben
- 32
- Schrauben
- 33
- Bohrungen
- 34
- Senkungen
- 35
- Gewindelöcher
- 36
- Gewindelöcher
- 40
- Durchbrüche