Die Erfindung betrifft einen Schließzylinder, insbesondere für
Kraftfahrzeuge, die in einer Tür befestigt ist und dessen Austrittsglied in
eine gegenüberliegend in der Tür angeordnete drehbare Nuss eingreift,
die mit einem eigentlichen Türschloss mechanisch verbunden ist.
Aus der DE 101 27 705 A1
ist ein Schließzylinder für Kraftfahrzeugtüren bekannt, dessen Austrittsglied,
das den Mechanismus des eigentlichen Türschlosses betätigt, aus zwei Teilen
besteht, und zwar aus einem topfförmigen Teil, der drehfest und axial verschiebbar
im Gehäuse des Schließzylinders gelagert ist, und aus einem stangenförmigen
Teil, der mit seinem inneren Ende schwenkbar in dem topfförmigen Teil gelagert
ist. Das äußere Ende des erwähnten, stangenförmigen Teils ist
mit einer Ausformung versehen, die bei der Montage des Schließzylinders in
die Tür in die entsprechend geformte Öffnung in der an der Türkonstruktion
drehbar gelagerten Nuss des Mechanismus des eigentlichen Türschlosses hineingeschoben
wird. Die schwenkbare Lagerung des stangenförmigen Teils des Austrittsglieds
des Schließzylinders im topfförmigen Teil ermöglicht, einen eventuellen
Fluchtungsfehler der Drehachsen des Austrittsglieds des Schließzylinders und
der Nuss des Mechanismus des eigentlichen Türschlosses zu eliminieren.
Der Nachteil dieses Schließzylinders besteht darin, dass es mit
einem langen, dünnen, z. B. in den Schlitz zwischen dem Versenken der Öffnungstürklinke
und dem Schließzylinder eingeschobenem Werkzeug möglich ist, in die Öffnung
in der Nuss einzudringen und das Türschloss unberechtigt zu öffnen.
Um diesen Nachteil zu vermeiden, ist auf dem stangenförmigen
Teil in der Nähe von dessen äußeren Ende ein überdeckender Bund
ausgebildet, der im in der Tür eingebauten Zustand des Schließzylinders
die Öffnung in der Nuss abdeckt und so das Hineinschieben eines Werkzeuges
in die Nussöffnung und damit eine unberechtigte Handhabung des Türschlosses
verhindert. Der überdeckende Bund bringt auch einen weiteren Vorteil mit sich,
und zwar stützt er sich beim gewaltsamen Einschlagen des Zylinderkerns oder
des ganzen Schließzylinders in die Tür an der drehbar an der Innenkonstruktion
der Tür angeordneten Nuss, wobei das Einschlagen des Schlosses in die Tür
mindestens erschwert wird.
Der relativ lange Abschnitt des drehbaren Austrittsglieds des Schließzylinders,
der nicht überdeckt ist, kann bei gewaltsamer Öffnung des Schlosses mit
einem geeigneten Werkzeug erfasst, umgedreht und damit das Schloss unberechtigt
geöffnet werden.
Die oben angeführten Nachteile beseitigt im Wesentlichen der
Schließzylinder laut Oberbegriff des Anspruchs 1, dessen Wesen darin besteht,
dass das Gehäuse des Schließzylinders den topfförmigen Teil des Austrittsglieds
völlig Überdeckt, wobei der stangenförmige Teil des Austrittsglieds
durch eine Durchgangsöffnung in der rückwärtigen Stirn des Gehäuses
geführt ist. Diese Konstruktion verhindert das Ergreifen des topfförmigen
Teils mit einem geeigneten Werkzeug bei einem unberechtigten Öffnungsversuch
des Schlosses.
Es ist vorteilhaft, wenn das Gehäuse mindestens einen Abschnitt
des aus dem topfförmigen Teil herausragenden, stangenförmigen Teils des
Austrittsgliedes abdeckt. Eine derartige Konstruktion vermindert wesentlich die
Möglichkeit des Ergreifens des stangenförmigen Teils mit einem geeigneten
Werkzeug bei einem unberechtigten Öffnungsversuch des Schlosses.
Es ist ebenfalls vorteilhaft, wenn der stangenförmige Teil des
Austrittsglieds im Bereich zwischen der äußeren Stirn des topfförmigen
Teils und der rückwärtigen Stirn des Gehäuses mit einem zweiten Sicherheitsbund
versehen ist, dessen Außendurchmesser größer als der Durchmesser
der Durchgangsöffnung in der rückwärtigen Stirn des Gehäuses
ist. Diese Konstruktion verhindert das gewaltsame Einschlagen des stangenförmigen
Teils des Austrittsglieds nach dem Durchbrechen der Trennwand im topfförmigen
Teil des Austrittsglieds, z. B. mit einem dünnen Werkzeug, das von außen
in den Schlüsselkanal des Zylinderkerns eingeschlagen wird.
Es ist ebenfalls vorteilhaft, wenn auf dem aus der rückwärtigen
Stirn des Gehäuses herausragenden, stangenförmigen Teil ein überdeckender
Bund ausgebildet ist, dessen Außendurchmesser größer ist als der
Durchmesser der Durchgangsöffnung in der rückwärtigen Stirn des Gehäuses.
Außer der bekannten Funktion der Abdeckung der Nuss verhindert diese Konstruktion
das Herausreißen des stangenförmigen Teils des Austrittsglieds aus dem
Gehäuse nach einem gewaltsamen Herausreißen des Zylinderkerns, wodurch
ein nachfolgendes Hineinschieben eines Werkzeugs in die Nuss und damit die Handhabung
mit der Nuss verhindert wird.
Es ist ebenfalls vorteilhaft, wenn der topfförmige Teil des Austrittsglieds
mit einem ersten Sicherheitsbund versehen ist, welcher in einer inneren Ringnut
in der Gehäuseinnenseite des Schließzylinders gelagert ist. Diese Konstruktion
verhindert oder erschwert zumindest wesentlich das Herausreißen oder Hineinschlagen
des topfförmigen Teils des Austrittsglieds aus dem Gehäuse des Schließzylinders.
Auf den beigefügten Figuren ist ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung dargestellt; es zeigen:
1 einen schematischen Teillängsschnitt des Schließzylinders
und
2 eine schematische Ansicht des in der Tür eines
Kraftfahrzeugs eingebauten Schließzylinders
Wie aus den beigefügten Figuren hervorgeht, besteht der Schließzylinder
für eine Kraftfahrzeugtür 6 aus einem Gehäuse
1, in dem ein Zylinderkern 2, ein Mitnehmer 3 und ein
Austrittsglied 4 des Schließzylinders axial gelagert sind. Das Austrittsglied
4 besteht aus einem topfförmigen Teil 41, in dem das innere
Ende eines stangenförmigen Teils 42 drehfest und mit der Möglichkeit
des Ausschwenkens gelagert ist. Das äußere Ende des stangenförmigen
Teils 42 ist mit einer Ausformung 420 versehen, die im eingebauten
Zustand des Schließzylinders in der Tür 6 in eine Öffnung
der Nuss 5 des nicht dargestellten Schließmechanismus der Tür
hineingeschoben wird. Das Gehäuse 1 des Schließzylinders ist
in einer Außenkonstruktion 61 der Tür 6 mit Hilfe einer
Grundplatte 63 einer Öffnungsklinke 64 ungefähr koaxial
mit der Nuss 5 befestigt, die drehbar und axial fest in einer Innenkonstruktion
62 der Tür 6 gelagert ist.
Das Gehäuse 1 des Schließzylinders überdeckt
völlig den topfförmigen Teil 41 und einen Abschnitt des stangenförmigen
Teils 42 des Austrittsglieds 4, der aus dem Schließzylinder
durch die Durchgangsöffnung 12 in der rückwärtigen Stirn
11 des Gehäuses 1 herausragt. Im Bereich zwischen der Durchgangsöffnung
12 und dem topfförmigen Teil 41 ist auf dem stangenförmigen
Teil 42 ein zweiter Sicherheitsbund 421 gebildet, dessen Außendurchmesser
größer als der Durchmesser der Durchgangsöffnung 12 ist.
Auf dem Ende des stangenförmigen Teils 42 ist vor einer Stange
420, welche in die Nuss 5 eingeschoben wird, ein überdeckender
Bund 422 gebildet, der beim in der Tür 6 eingebauten Schließzylinder
vor der Stirn der Nuss 5 angeordnet ist.
Der topfförmige Teil 41 ist mit seinem äußeren
Mantel drehbar im Hohlraum des Gehäuses 1 angeordnet. Auf seinem Außenmantel
ist weiter ein erster Sicherheitsbund 410 gebildet, der in einer ringförmigen
Nut 13 in der Gehäuseinnenseite gelagert ist. Der topfförmige
Teil 41 ist auf seiner zum Mitnehmer 3 zugewandten Seite mit Mitnehmervorsprüngen
411 versehen, die in entsprechende Ausnehmungen 30 auf dem Mitnehmer
3 eingreifen und zum Übertragen der drehbaren Öffnungs- und Schließdrehbewegung
vom Zylinderkern 2 auf das Austrittsglied 4 dienen. Der Mitnehmer
3 ist mit einer nicht dargestellten Kupplung mit dem Zylinderkern
2 verbindbar. Der Zylinderkern 2 ist mit einem Schlüsselkanal
21 versehen, in den der nicht dargestellte Schlüssel eingeschoben
wird, der die federbelasteten, radial verschiebbaren Lamellen 22 steuert.
Bei der Montage des Schließzylinders in die Tür 6 wird das Gehäuse
1 des Schließzylinders in die Öffnung in der Grundplatte
63 der Klinike 61 der Tür 6 hineingeschoben bei
gleichzeitigem Hineinschieben der am Endteil des Austrittsgliedes 4 gebildeten
Stange 420 in eine entsprechende Öffnung in der Nuss 5 des
nicht dargestellten Schließmechanismus der Tür 6. Die schwenkbare
Lagerung des stangenförmigen Teils 42 im topfförmigen Teil
41 des Austrittsglieds 4 ermöglicht das problemlose Hineinschieben
der Stange 420 in die entsprechend geformte Öffnung in der Nuss
5 auch bei einem eventuellen Fluchtungsfehler der Rotationsachsen des Austrittsglieds
4 und der Nuss 5.
Bei einem gewaltsamen Öffnungsversuch des Schließzylinders,
z. B. beim Hineinschlagen des Zylinderkerns 2, werden die destruktiven
Kraftstöße, die vom Zylinderkern 2 auf das Austrittsglied
4 übertragen werden, sowohl von der ringförmigen Nut
13, in der der erste Sicherheitsbund 410 des topfförmigen
Teils 41 gelagert ist, als auch von der Stirn der Nuss 5 aufgenommen,
auf die sich der überdeckende Bund 422 des stangenförmigen Teils
abstützt. In demjenigen Falle, in dem es zum Abschneiden des ersten Sicherheitsbunds
410 und zur Deformation der Innenkonstruktion 62 der Tür
6, auf der die Nuss 5 gelagert ist, kommt, tritt ein weiteres
Sicherheitselement, d. h. der auf dem stangenförmigen Teil 42 gebildete
zweite Sicherheitsbund 421 in Tätigkeit, der sich von innen auf die
rückwärtige Stirn 11 des Gehäuses 1 abstützt.
Dasselbe würde auch in demjenigen Fall eintreten, in dem in den Schlüsselkanal
21 ein dünnes Ausschlagwerkzeug eingeschoben würde, das destruktiv
auf eine Trennwand 412 einwirken würde, die den Boden des Raums für
die schwenkbare Lagerung des Endes des stangenförmigen Teils 42 im
topfförmigen Teil 41 bildet. Die Überdeckung des wesentlichen
Abschnitts des Austrittsglieds 4 durch das Gehäuse 1, das
auch das stangenförmige Teil 42 bis zur Nuss 5 überdeckt,
verhindert oder erschwert zumindest das Ergreifen des Austrittsglieds
4 oder der Nuss 5 mit einem geeigneten Werkzeug und verhindert
dadurch auch eine unberechtigte Handhabung des Türschlosses.
Der Schließzylinder nach der vorliegenden Erfindung ist insbesondere
für den Einsatz in Kraftfahrzeugtüren geeignet, bei denen eine hohe Sicherheit
gegen einen gewaltsamen Öffnungsversuch des Schlosses gefordert wird.