Die Erfindung betrifft einen Polstoff, der eine flächige textile
Trägerstruktur und einen Besatz aus senkrecht dazu verlaufenden Polfäden
aufweist, die in der Trägerstruktur verankert sind, wobei ausgewählte
Bereiche der Trägerstruktur und/oder des Besatzes aus einem in einem Lösungsmittel
auflösbaren Material herstellt und anschließend mit Hilfe des Lösungsmittels
ganz oder teilweise aus dem Polstoff herausgelöst sind.
Ferner betrifft die Erfindung einen textilen Filterbelag und einen
Farbroller mit einem Bezugsstoff aus diesem Polstoff.
Bei der Herstellung von Polstoffen, beispielsweise Plüsch, Teppichböden
etc. ist man betrebt, die textile Trägerstruktur möglichst dicht herzustellen,
um den darin verankerten Polfäden einen möglichst guten Halt zu geben
und gegen Herausfallen oder Herausziehen zu sichern. Um diesen Halt zu verbessern,
ist es auch bekannt, die Trägerstruktur und/oder die Polfäden aus einem
schmelzbaren Textilmaterial herzustellen und die Fäden durch Erwärmung
bis auf die Schmelztemperatur miteinander zu verschweißen. Zum gleichen Zweck
ist es auch bekannt, die Verankerung der Polfäden durch einen geeigneten Kleber
zu verbessern.
Alle diese Maßnahmen zu Verbesserung der Verankerung führen
dazu, dass die textile Trägerstruktur mehr oder weniger undurchlässig
für durchströmende Medien wird. Es gibt allerdings eine Reihe von Anwendungsfällen,
bei denen solche durchströmungsdichten Trägerstrukturen ungünstig
sind, so z. B. bei Filtertüchern aus Polstoff oder bei Bezügen für
Farbroller, die von innen mit Farbe beaufschlagt werden. Für derartige Anwendungen
muss die textile Trägerstruktur für durchströmende Medien offen sein,
d. h. einen lockeren Verbund haben, was für die Verankerung der Polfäden
wiederum abträglich ist. Zur Herstellung einer durchlässigen textilen
Trägerstruktur ist es auch bekannt, nachträglich Löcher einzustanzen,
was allerdings zu Beschädigungen der textilen Trägerstruktur führen
kann.
Es ist Aufgabe, ein Verfahren zur Herstellung von Polstoffen zu schaffen,
bei denen gezielt ausgewählte Bereiche offenbleiben, ohne dass die Verankerung
der Polfäden leidet.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird vorgeschlagen, ausgewählte
Bereiche der Trägerstruktur und/oder des Besatzes aus einem in einem Lösungsmittel
auflösbaren Material herzustellen und diese ausgewählten Bereiche anschließend
mit Hilfe des Lösungsmittels ganz oder teilweise aus dem Polstoff herauszulösen.
Mit diesem Herstellverfahren ist es erstmals möglich, in ausgewählten
Bereichen eines im übrigen dicht und fest strukturierten Polstoffes Durchgangsöffnungen
herzustellen, ohne dass hierdurch die Verankerung der Polfäden in der textilen
Trägerstruktur leidet. Die Durchtrittsöffnungen können beispielsweise
in einem regelmäßigen Raster mit regelmäßigem Abstand zueinander
angeordnet werden, je nachdem wie die Durchströmungsverhältnisse es erfordern.
Bei einer ersten Ausführungsform des Verfahrens wird als Lösungsmittel
Ätznatron und als auflösbares Material Baumwolle oder Viskose verwendet.
In diesem Fall müssen natürlich alle anderen Bereiche des Polstoffes aus
einem Material bestehen, welches von Ätznatron nicht angegriffen wird, was
beispielsweise für die meisten Chemie-Fasern wie Polyester (PES), Polyamid
(PA), Polypropylen (PP) oder Polyacrylnitril (PAN) zutrifft.
Eine alternative Ausführungsform sieht vor, dass als Lösungsmittel
Wasser und als auflösbares Material Polyvinylalkohol (PVA) verwendet wird.
Bei dieser Ausführungsform der Erfindung können die verbleibenden Bereich
des Polstoffes auch aus empfindlicheren Materialien, beispielsweise aus Baumwolle
oder Viskose hergestellt werden.
Falls als auflösbares Material Polyvinylalkohol (PVA) verwendet
wird, wird zweckmäßig dieser Polyvinylalkohol so eingestellt ausgerüstet,
dass er erst bei einer Wassertemperatur von mehr als 60°C aufgelöst wird.
Hierdurch wird erreicht, dass die Fäden aus Polyvinylalkohol nicht schon während
des Webvorganges von der Luftfeuchtigkeit angegriffen werden und beginnen sich aufzulösen,
bevor die Herstellung des Zwischenproduktes abgeschlossen ist.
Das Verfahren eignet sich im übrigen auch für die Herstellung
eines Polstoffes, bei welchem die Polfäden als geschlossene Schlingen ausgebildet
sind. Hierzu wird der Polstoff zunächst als Doppelwandgewebe hergestellt, welches
zwei mit Abstand zueinander angeordnete textile Trägerstrukturen aufweist,
die durch die senkrecht verlaufenden Polfäden miteinander verbunden sind, wobei
eine dieser textilen Trägerstrukturen vollständig aus auflösbarem
Material besteht und vollständig aufgelöst wird. Der so hergestellte Polstoff
hat im Bereich der aufgelösten textilen Trägerstruktur ausschließlich
geschlossene Schlingen, die sehr dicht angeordnet sind und beliebig lang sein können.
Es ergeben sich also völlig neue Eigenschaften gegenüber den üblichen
Polstoffen, bei denen das Doppelwandgewebe in der Mitte aufgeschnitten wird.
Gegenstand der Erfindung ist ein Polstoff der eingangs genannten Art,
der nach dem oben erläuterten Verfahren hergestellt und dadurch gekennzeichnet
ist, dass die flächige Trägerstruktur und/oder Besatz
in regelmäßigen Abständen mit durch Herauslösen von auflösbarem
Material gebildeten Durchlassöffnungen für durchströmende Medien
versehen ist.
Ein solcher Polstoff ist besonders vorteilhaft als textiler Filterbelag
verwendbar, wobei dieses Filter von der Seite der Polfäden her angeströmt
wird. Die sich quer legenden Polfäden bilden eine zusammenhängende Filterfläche,
die durch Aufrichten der Polfäden bei Umkehrung der Durchströmungsrichtung
besonders gut abgereinigt werden kann.
Mit besonderen Vorteilen lässt sich der neue Polstoff auch als
Bezugsstoff für von innen mit Farbe beaufschlagte Farbrollern verwenden. Hier
sorgen die gleichmäßig verteilten Durchtrittsöffnungen für einen
gleichmäßigen und unbehinderten Durchtritt der Farbe von innen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden anhand
der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
1: schematisch perspektivisch eine Draufsicht auf einen
als Zwischenprodukt dienenden Polstoff vor der Behandlung mit Lösungsmittel;
2: den Polstoff gemäß 1
nach der Behandlung mit Lösungsmittel;
3: schematisch einen Querschnitt durch einen als Zwischenprodukt
dienenden Polstoff vor der Behandlung mit Lösungsmittel;
4: den Polstoff gemäß 3
nach der Behandlung mit Lösungsmittel.
Der in 1 dargestellte Polstoff weist eine
flächige textile Trägerstruktur in Form eines Rückengewebes bestehend
aus Kettfäden 1 und Schussfäden 2 auf. In dieser Trägerstruktur
1, 2 sind Polfäden 3 und 4 verankert. Die
Trägerstruktur 1, 2 und die Polfäden 3 bestehen
aus Chemiefasern, zum Beispiel aus Polyester (PES), Polyamid (PA), Polypropylen
(PP) oder Polyacrylnitril (PAN). Die in regelmäßigen Abständen über
die Fläche des Polstoffes verteilten Polfäden 4 bestehen demgegenüber
aus einem in einem Lösungsmittel auflösbaren Material, zum Beispiel aus
Baumwolle oder Viskose, die mit Ätznatron auflösbar sind. Ätznatron
greift demgegenüber die für die Trägerstruktur 1,
2 und die Polfäden 3, verwendeten Chemiefasern nicht an.
Der in 1 dargestellte, ein Zwischenprodukt
darstellende Polstoff wird anschließend mit Ätznatron behandelt, wodurch
die Polfäden 4 herausgelöst werden. An den Stellen, an denen
sich die Polfäden 4 befunden haben, verbleiben in der Trägerstruktur
1, 2 Öffnungen 5, die in 2
durch Kreise angedeutet sind. Die aus auflösbarem Material bestehenden Polfäden
4 dienen also gewissermaßen während des Herstellungsvorganges
des Polstoffes als Platzhalter für die an ihrer Stelle später entstehenden
Öffnungen 5 im Polstoff.
Anstelle von mit Ätznatron auflösbarer Baumwolle oder Viskose
können die als Platzhalter dienenden Polfäden 4 auch aus wasserlöslichem
Polyvinylalkohol (PVA) bestehen, welcher zum Beispiel so eingestellt oder ausgerüstet
ist, dass er mit mehr als 60°C heißem Wasser aufgelöst werden kann.
In diesem Fall reicht es aus, wenn die Trägerstruktur 1,
2 und die Polfäden 3 aus wasserunlöslichen Fasern hergestellt
sind. Durch Auswaschen mit über 60°C heißem Wasser entsteht aus dem
Zwischenprodukt gemäß 1 der Polstoff gemäß
2.
Abweichend von dem in den 1 und
2 dargestellten Ausführungsbeispiel können
anstelle der Polfäden 4 gegebenenfalls auch einzelne Kettfäden
1 oder Schussfäden 2 der Trägerstruktur 1,
2 aus als Platzhalter dienendem, auflösbarem Material hergestellt
sein.
Die 3 und 4
dienen zur Erläuterung des Verfahrens gemäß Patentanspruch 5. Hier
wird zunächst das in 3 dargestellte Doppelwandgewebe
hergestellt, welches zwei mit Abstand zueinander angeordnete textile Trägerstrukturen
6 und 7 aufweist, die durch senkrecht verlaufende Polfäden
8 miteinander verbunden sind. Hier besteht die gesamte Trägerstruktur
6 aus auflösbarem Material, zum Beispiel aus Viskose oder Baumwolle
bzw. aus Polyvinylalkohol (PVA). Die Trägerstruktur 7 und die Polfäden
8 bestehen demgegenüber aus nichtauflösbarem Material.
Behandelt man das aus 3 hervorgehende
Zwischenprodukt mit Ätznatron bzw. heißem Wasser, so wird die Trägerstruktur
6 komplett aufgelöst. Es entsteht also der in 4
dargestellte Polstoff, dessen Polfäden 8 geschlossene Schlingen bilden,
die sehr dicht angeordnet und beliebig lang sein können.