Die vorliegende Erfindung betrifft eine verbesserte Schlossfallen-Absperrvorrichtung.
Es ist allgemein bekannt, dass Schlossfallen Vorrichtungen zum Schließen
und Öffnen von Türen, Haupteingangsportalen, Toren und dergleichen sind,
die im Wesentlichen einen Kastenaufbau mit einer Abdeckplatte [Stulp] und einen
verschiebbaren Riegel aufweisen, der von einem Klinkenbügel betätigt wird.
Im Innern des Kastenaufbaus sind Betätigungsmechanismen für
die Schlossfalle vorhanden, die von außen über einen Klinkenbügel
erreicht und betätigt werden kann.
Die Sperrvorrichtungen sind im Innenbereich eines korrespondierenden
Schlossgehäuses versteckt angeordnet, welches in Bezug auf den Umfang der Tür,
des Eingangsportals oder des Tors hergestellt wird, wobei der zu betätigende
Klinkenbügel der Schlossfalle zumindest von deren einen Seite herausragt.
Die Betriebszuverlässigkeit der vorstehend genannten Sperrvorrichtungen
sowie deren funktionsbedingte Einschränkungen sind im Hinblick auf unterschiedliche
Anwendungen, für welche diesbezügliche Sperrvorrichtungen dienen, allgemein
bekannt.
Eine an erster Stelle bekannte Einschränkung besteht in der konstruktionellen
Form des Schlossfallenriegels, welche eine festgelegte Länge aufweist, da dessen
aus der Abdeckplatte herausragende Abschnitt nicht modifiziert werden kann.
Dies bedeutet, dass dieselbe Sperrvorrichtung nicht für unterschiedliche
Anwendungen eingesetzt werden kann, wenn für jede Anwendung ein unterschiedliches
Hervorstehen des Schlossfallenriegels aus der diesbezüglichen Abdeckplatte
benötigt wird.
Folglich kann dieselbe Sperrvorrichtung beispielsweise für eine
Tür, ein Haupteingangsportal oder ein Tor, die unterschiedliche Riegeldurchdringungen
in den Rahmen aufweisen, nicht differenziert zum Einsatz kommen.
Dasselbige ist zum Beispiel in Räumen zu finden, die mit Türen
ausgestattet sind, die alle identisch sind, in denen jedoch unterschiedliche Riegeldurchdringungen
in den Rahmen ausgeführt werden sollen, wobei es erforderlich ist, Sperrvorrichtungen
mit dem gleichen Kastenaufbau zu verwenden, die aber unterschiedliche Leistungsmerkmale
mit unterschiedlichen Riegelvorsprüngen besitzen.
Darüber hinaus sind identische Sperrvorrichtungen, die unterschiedliche
Riegelvorsprünge aufweisen, nicht untereinander austauschbar.
Um ein leichteres Verschließen der Tür, des Haupteingangsportals
oder des Tors herzustellen, wofür die Sperrvorrichtung jeweils angewendet werden
soll, weist das hervorstehende Ende des Schlossfallenriegels eine abgeschrägte
Kante auf, die während des Schließvorgangs gegen den Rahmen forciert wird,
wobei die elastische Rückführung des Schlossriegels im Innern des Kastenaufbaus
gefördert wird.
Sobald der Schließvorgang beendet ist, kommt die Schlossfalle
aus dem Kastenaufbau automatisch heraus und wird in den Falzanschlag des Rahmens
eingeführt.
Dies beinhaltet den weiteren Nachteil, dass die gleiche Sperrvorrichtung
für Türen, Haupteingangsportale oder Tore, die entweder ein Rechts- oder
ein Linksschließsystem aufweisen, nicht differenziert so zum Einsatz kommen
kann, dass eine Sperrvorrichtung mit einer rechts abgeschrägten Schlossfallenkante
nicht bei Türen mit einem Linksschließsystem angewendet werden kann und
umgekehrt.
Um die vorstehend beschriebenen Einschränkungen zu beseitigen,
werden Sperrvorrichtungen hergestellt, welche mit Justiereinrichtungen ausgerüstet
sind, die eine Änderung in der Länge des hervorstehenden Riegelabschnittes
und ein Drehen des Schlossriegels dergestalt erlauben, dass die abgeschrägte
Kante stets dem Rahmen gegenüberliegt, ganz unabhängig von der Tatsache,
ob die Sperrvorrichtung für eine Tür, ein Eingansportal oder ein Tor angewendet
werden soll, oder ob sie entweder ein Rechts- oder ein Linksschließsystem besitzt.
Diese Sperrvorrichtungen weisen jedoch den Nachteil auf, dass diesbezügliche
Justiereinrichtungen schwierig auszuführen sind.
Insbesondere zeigen die Sperrvorrichtungen, welche die Möglichkeit
zum Ändern der Orientierung des Schlossriegels mit dem abgeschrägten Abschnitt
in Bezug auf den Rahmen aufweisen, ein größeres Konstruktionsproblem,
da das Schloss in zwei koaxialen Bestandteilen hergestellt werden muss, die beiderseitig
mithilfe von Schrauben arretiert werden, wobei der hervorstehende Riegelabschnitt
in Relation zu einem Montageteil gedreht werden kann, der sich im Innenraum des
Kastenaufbaus befindet.
Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass – zum Ändern
des Schlossfallenvorsprungs – die Sperrvorrichtung aus deren Gehäuse
herausgenommen werden muss, wobei der Kastenaufbau zu öffnen
ist, um dann auf die Justiereinrichtung einzuwirken, damit die gewünschte Vorsprungslänge
des Schlossriegels definiert werden kann.
Nachdem ein solcher Justiervorgang ausgeführt worden ist, wird
der Kastenaufbau wieder verschlossen, wofür die Sperrvorrichtung wieder zusammengebaut
wird; jedoch ist dann außerdem noch eine Überprüfung notwendig, ob
die Länge des vorstehenden Abschnitts den Anforderungen tatsächlich entspricht.
Falls die Länge des hervorstehenden Abschnitts nicht zufriedenstellend
sein sollte, müssen die zuvor erwähnten Betriebsvorgänge wiederholt
ausgeführt werden.
Daher ist offensichtlich, dass ein solches Justieren ein längerer
und schwieriger Betriebsvorgang ist.
Darüber hinaus muss ein solcher Justiervorgang von Personen ausgeführt
werden, denen das richtige Werkzeug zur Verfügung steht, und die spezielle
und professionelle Fertigkeiten aufweisen. Ein Justiervorgang für die Längeneinstellung
des Schlossfallenriegels ist von der Außenseite des Kastenaufbaus möglich,
siehe hierzu die Patentdokumentationen FR2618832A
oder DE 24463A.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, alle
vorstehend beschriebenen Nachteile zu lösen.
Im Besonderen ist es die erste Aufgabe der Erfindung, eine alternative
Konstruktion für eine Sperrvorrichtung bereitzustellen, bei der es möglich
ist, die Länge des Riegelabschnittes, der aus der Sperrvorrichtung hervorsteht
und die Ausrichtung des geformten Endes in Bezug auf den Rahmen, gegen den dieser
aufliegt, einzustellen, ohne dass hierfür die Sperrvorrichtung aus dem Gehäuse
der Tür, des Eingangsportals oder des Tors herausgenommen werden muss, mit
denen es verbunden ist.
Eine weitere Aufgabe besteht darin, dass die Einstellungen ohne ein
Auseinandernehmen – sogar ohne von einem Teil der Schlossfalle – vorgenommen
werden können.
Letztendlich ist es eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
dass die genannte Einstellungsjustierung kein Eingreifen von spezialisierten Fachleuten
erfordern soll.
Die genannten Aufgaben werden mithilfe einer Sperrvorrichtung gemäß
Anspruch 1 erzielt.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform besteht jeder
Sitzeinpassung aus einer kreisähnlichen Aussparung zur Aufnahme eines korrespondierenden
Gegenstücks, welches aus einem Zylinderstift besteht, dessen Längsachse
in Bezug auf die Bewegungsrichtung des Schlossfallenriegels transversal ausgerichtet
ist.
Die in dem Schlossriegelkörper bereitgestellten Einpassungen
sind entsprechend den zwei geradlinigen Richtungen angeordnet, die zueinander und
zur Längsachse des Schlossfallenriegels parallel, aber mit 180° gegeneinander
versetzt verlaufen.
Gemäß dieser Ausführungsform wird dessen abgeschrägter
Kantenabschnitt – durch ein Drehen des Schlossfallenriegels um 180°
um dessen Längsachse – entsprechend der Drehungsrichtung, mit der die
Tür, das Eingangsportal oder das Tor abgeschlossen werden sollen, zum Rahmen
hin ausgerichtet.
Es ist von Vorteil, dass die erfindungsgemäße Sperrvorrichtung
die Betriebsvorgänge der Justiereinstellung sowie des Steuerungsvorgangs erleichtert,
und dass sie die Aufbaumontagen beschleunigt, die auf der Baustelle ausgeführt
werden, bevor die Bereitstellung in den Räumlichkeiten erfolgt.
Ein weiterer Vorteil ist wiederum die Einfachheit der auszuführenden
Justiereinstellung, wobei dieses Einstellen selbst von Hilfsarbeitskräften
mit wenig Erfahrung ausgeführt werden kann.
Die genannten Aufgaben und Vorteile werden durch das Lesen der nachfolgenden
Beschreibung über eine bevorzugte Ausführungsform gemäß der
vorliegenden Erfindung und unter Zuhilfenahme der zugehörigen Zeichnungen noch
besser verstanden, in denen:
1 eine perspektivische Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform
der Sperrvorrichtung gemäß der Erfindung ist;
2 eine Querschnittsansicht einer Einzelheit aus
1 ist;
3 ein teilweiser Längsschnitt der Sperrvorrichtung
der 1 ist;
4 eine perspektivische Ansicht von Einzelheiten der
in 3 dargestellten Sperrvorrichtung ist; und
5 eine konstruktionelle Modifizierung einer bevorzugten
Ausführungsform der Sperrvorrichtung gemäß der Erfindung ist.
Eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Sperrvorrichtung wird in der perspektivischen Ansicht der 1
und in der teilweisen Schnittansicht der 3
dargestellt, in denen sie allgemein mit Bezugsziffer 1 gekennzeichnet ist.
Man kann erkennen, dass die Sperrvorrichtung einen Kastenaufbau
2 aufweist, an den sich eine Abdeckplatte 3 vorzugsweise, aber
nicht unbedingt, mit Schrauben 2 befestigt, anschließt. Der Kastenaufbau
2 und die Abdeckplatte 3 besitzen koaxiale und fluchtend ausgerichtete
Öffnungen, in die eine Schlossfallenriegel, welcher allgemein mit Bezugsziffer
4 gekennzeichnet ist, hineingeschoben wird, wobei der vorstehende Abschnitt
4ades Schlossfallenriegels mit einem abgeschrägten Ende
4b versehen ist.
Im Innenraum des Kastenaufbaus sind zwei elastische Hilfsmittel mit
dem Schlossfallenriegel 4 verbunden, die aus einer Schraubenfeder
5 bestehen, die auf der Außenseite des Schlossriegels angeordnet ist,
wobei die Schraubenfeder den Abschnitt 4a hält, der normalerweise
aus der Abdeckplatte 3 hervorsteht.
Im Innenraum des Kastenaufbaus 2 sind bewegliche Mittel bereitgestellt,
die allgemein mit Bezugsziffer 6 gekennzeichnet sind, wobei diese Mittel
mit einem Klinkenbügel M verbunden sind, der vom Anwender zum Bewegen des Schlossfallenriegels
4 betätigt werden kann.
Es gibt des Weiteren im Innenraum des Kastenaufbaus 2 auch
eine mechanische Justiereinheit, die allgemein mit Bezugsziffer 7 gekennzeichnet
ist, um die Länge des vorstehenden Abschnitts 4a des Schlossfallenriegels
4 in Bezug auf die Abdeckplatte 3 zu verändern und demzufolge
das Eindringen der Schlossfallenriegels in den Schließkeil/Anschlag des Rahmens.
Die genannte mechanische Justiereinheit 7 umfasst folgendes:
- – eine Vielzahl von Sitzeinpassungen 8, die in dem Schlossfallenriegel
4 ausgebildet sind;
- – mindestens eine Gegenstückkomponente 9, die zur Aufnahme
in jede der Einpassungen 8 ausgelegt ist, und
- – Justiereinrichtungen 10, die von der Außenseite zugänglich
sind, und die auf die Gegenstückkomponente 9 einwirken, um diese in
den korrespondierenden Sitzeinpassung 8 einzuspannen, oder aus der Sitzeinpassung
freizugeben.
Insbesondere mit Bezug auf die 2 und
4 sind die Gegenstückkomponente 9 und
die Justiereinheit 10, die von der Außenseite zugänglich sind,
in einem Aufnahmeblock 11 angeordnet, der im Innenraum des Kastenaufbaus
2 untergebracht ist, und der mit einer Durchgangsbohrung 12 versehen
ist, welche den Schlossfallenriegel 4 gleitend aufnimmt.
Der Aufnahmeblock 11 weist vorzugsweise, aber nicht unbedingt,
eine Parallelepipedonform auf und ist mit einem Eintrittspaltpaar 13 zur
Aufnahme der Enden der Gegenstückkomponente versehen, die aus einem Zylinderstift
9 besteht.
Die Justiereinrichtungen umfassen eine Schraubenfeder 10,
deren Kopfteil 10a in einer Durchgangsbohrung 2b untergebracht
ist, und von dem ein Teil im Kastenaufbau 2 und dessen anderer Teil in
der Abdeckplatte 3 bereitgestellt ist, während der Gewindeschaft
10b der Schraubenfeder mit einer Gewindebohrung 11a verbunden
ist, die sich im Aufnahmeblock 11 befindet.
An dem Aufnahmeblock 11 und im Innenraum des Kastenaufbaus
2 gibt es eine Anschlagswand 11b, gegen die sich das Ende der
elastischen Hilfsmittel, welche die Gleitbewegung des Schlossfallenriegels
4 für ein Nachgeben bewirken, hin beugt. Diese besagten elastischen
Hilfsmittel bestehen aus einer Schraubenfeder 10, die auf der Außenseite
des Schlossfallenriegels 4 koaxial angeordnet ist, und die zwischen der
Anschlagswand 11b des Aufnahmeblocks 11 und dem Kastenaufbau
2 eingespannt ist.
Wie in 4 bezüglich der Sitzeinpassungen
8 ersichtlich ist, sind diese in dem Schlossfallenriegel 4 bereitgestellt
und bestehen aus einer Vielzahl von kreisähnlichen Aussparungen, die querseitig
in Bezug auf den Riegel angeordnet und längs der beiden Richtungen Xa, Xb fluchtend
ausgerichtet sind, welche wiederum parallel zueinander und in Bezug auf die Längsachse
X des Schlossfallenriegels 4 verlaufen.
Der Zylinderstift 9, welcher die Gegenstückkomponente
bildet, kann in jeder der besagten Sitzeinpassungen 8 aufgenommen werden,
in denen dieser durch Kontakt mit dem Gewindeschaft 10b der Schraubenfeder
10 gehalten wird.
Mit Bezug nun auf die beweglichen Mittel für der Schlossfalle
4, die allgemein mit Bezugsziffer 6 gekennzeichnet sind, kann
man erkennen, dass diese Mittel einen ringförmigen Körper 17
aufweisen, mit dem ein Klinkenbügel M, der vom Anwender betätigt wird,
durch eine Vierkantloch 18 hindurch verbunden wird.
Der ringförmige Körper 17 ist mit einer Vorkragung
20 bereitgestellt, welche in einen korrespondierenden Sitz 21
eingeführt wird, der sich ebenfalls in dem Schlossfallenriegel 4 befindet.
Eine Feder 22, die sich um den ringförmigen Körper
17 kreisumfangsseitig windet und mit einem Ende 22a gegen den
Kastenaufbau 2 auflagert, bewirkt für den Klinkenbügel M eine
elastische Drehung, um so den Klinkenbügel in die in
3 dargestellte normale Position mit einem Abschnitt
4a des Schlossfallenriegels 4 zurückzuführen, der nach
jedem Betriebsvorgang hervorsteht.
Bei der Inbetriebnahme, die mit dem Zustand einer geschlossenen Türe
beginnt, wird – durch ein Drehen des Klinkenbügels M – der Rückzug
des vorstehenden Abschnitts 4a des Schlossfallenriegels 4 in den
Kastenaufbau 2 bewirkt, was ein Öffnen der Tür ermöglicht.
Beim Freigeben des Klinkenbügels bewirkt die elastische Rückführung
der Schraubenfeder 5, dass der Schlossfallenriegel 4 in seine
Ausgangsposition zurückkehrt, zusammen mit dem Abschnitt 4a, der aus
dem Kastenaufbau 2 hervorsteht, wie dies in 1
oder 3 dargestellt ist.
Durch ein Eingreifen in die Justiereinrichtungen 10 wird
es möglich, den Schlossfallenriegel 4 um dessen Längsachse X
um 180° zu drehen, um somit die Orientierung des Endes 4b des vorstehenden
Abschnitts 4a zu verändern, oder um die Länge des vorstehenden
Abschnitts in Bezug auf die Abdeckplatte 3 anzupassen.
Sobald tatsächlich die Sperrvorrichtung in der in 3
dargestellten Konfiguration angeordnet ist, wird der Schlossfallenriegel
4 in den Aufnahmeblock 11 eingespannt, da der Gewindeschaft
10b der Schraubenfeder 10 den Zylinderstift 9 innenseitig
in der entsprechenden Aussparung 8 hält.
Durch ein Einwirken auf das Kopfteil 10b der Schraubenfeder
10 von der Außenseite der Durchgangsbohrung 2b her und durch
einen Schraubenzieher oder ein ähnliches Werkzeug wird die Schraubenfeder
10 losgeschraubt, wie in 2 dargestellt ist,
um so den Zylinderstift 9 freizugeben, der sich dann im Innern der Eintrittsspalten
13 bewegen kann, da er in der entsprechenden Sitzeinpassung 8
nicht mehr festgeklemmt ist.
Dies lässt zu, dass sich der Schlossfallenriegel 4 um
180° drehen und sich dessen geformtes Ende 4b zum Rahmen hin wenden
kann, mit dem er verbunden werden muss.
Wenn darüber hinaus der Zylinderstift 9 freigegeben
ist, wird außerdem ermöglicht, dass der Schlossfallenriegel
4 axial gleiten kann, um so die Länge von dessen vorstehendem Abschnitt
4a in Bezug auf die Abdeckplatte 3 zu verändern.
Wenn die gewünschte Position erreicht ist, wird die Schraubenfeder
10 wieder solange angezogen, bis sie in einer anderen Sitzeinpassung
8 in einem Betriebszustand erneut festgeklemmt ist, welcher ähnlich
wie der in 3 dargestellte ist.
Aufgrund der vorstehenden Beschreibung geht eindeutig hervor, dass
die erfindungsgemäße Sperrvorrichtung die gestellten Aufgaben und Ziele
erfüllt.
In der Tat werden die Aufgaben für die Anpassung des Schlossfallenvorsprungs
und der Orientierung des geformten Vorsprung-Endes durch einfache Betriebsvorgänge,
die von der Außenseite ausgeführt werden können, erzielt, ohne dass
hierfür die Sperrvorrichtung aus der Tür, dem Eingangsportal oder dem
Tor, in denen sie zur Anwendung kommt, ausgebaut werden muss.
Darüber hinaus ermöglicht die Einfachheit der Betriebsvorgänge,
dass diese auch von Hilfsarbeitskräften mit wenig Erfahrung ausgeführt
werden können.
Eine konstruktionelle Modifizierung der vorliegenden Erfindung ist
in 5 dargestellt und bezieht sich auf eine Sperrvorrichtung,
die allgemein mit Bezugsziffer 30 gekennzeichnet ist, die sich von der
vorstehend beschriebenen Sperrvorrichtung durch die Hinzufügung eines Durchsteck-Bolzens
31, der an sich bekannt ist, unterscheidet, und der mit einer Schlüsseleinrichtung
32 in Verbindung steht, die vom Anwender zu betätigen ist.
Auf Konstruktionsebene können viele Modifikationen in Bezug auf
die erfindungsgemäße Sperrvorrichtung gemacht werden, um deren Betrieb
zu verbessern, oder um deren Aufbau zu vereinfachen.
Auch wenn diesbezügliche Modifikationen oder Varianten weder
beschrieben noch in den Zeichnungen veranschaulicht werden, die dem Schutzumfang
der anhängenden Ansprüche unterliegen, sind sie jedoch so zur Kenntnis
zu nehmen, dass diese mit