Die vorliegende Erfindung betrifft die Verwendung thermoplastischer
Formmassen, enthaltend
- (A) ein oder mehrere Polyamide,
- (B) schlichtebehandelte faserförmige Füllstoffe,
- (C) geradkettige gesättigte Carbonsäuresalze mit Kettenlängen
(einschließlich des endständigen Carboxylkohlenstoffatoms) von mindestens
20, bevorzugt mindestens 24 C-Atomen und
- (D) Alkalimetallhalogenide und Kupfer(I)-Verbindungen, sowie gegebenenfalls
- (E) einen in Polyamid löslichen Farbstoff,
- (F) Schlagzähmodifier und/oder
- (G) weitere Zusatzstoffe.
für die Herstellung von Kunststoffhohlkörpern, insbesondere von Saugrohrmodulen
aus Kunststoff.
Saugrohrmodule aus thermoplastischen Kunststoffen, insbesondere
aus faserverstärkten Polyamiden sind dem Fachmann bereits bekannt. Saugrohrmodule
mit konstruktiv weniger anspruchsvollen Gestaltungselementen werden regelmäßig
aus zwei oder mehreren Einzelstücken zusammengeschweißt. Etabliert hat
sich hierfür das Vibrationsschweißen. Schwachstelle solcher Saugrohrmodule
ist jedoch regelmäßig die Schweißnaht, da unabhängig vom eingesetzten
Schweißverfahren bei glasfaserverstärkten Bauteilen die Glasfasern die
Tendenz zeigen, in Richtung der aus der Fügeebene fließenden Schmelze
transportiert bzw, orientiert zu werden, sodass gerade im Bereich der Schweißnaht
keine oder nur ein geringer Anteil an Glasfasern vorliegt. Dementsprechend verfügen
solche Saugrohrmodule über einen geringen Berstdruck. Nachteilig für einen
hohen Berstdruck bei aus mehreren Kunststoffkomponenten geformten Saugrohrmodulen
wirken sich auch eine nicht schweißgerechte Nahtgeometrie, z.B. aufgrund fehlender
Versteifungsrippen, die üblicherweise die Biegebelastung beim Zusammendrücken
mit den Formteilen auffangen sollen, des weiteren die bei spritzgegossenen Formteilen
häufig beobachtete Verzugsneigung, die zu uneinheitlichen Fügeabständen
führt, sowie ein falsch eingestellter Schweißdruck aus.
In der
WO 99/45071
wird eine glasfaserverstärkte Polyamidmischung aus einem Polycaprolactam
und einem aliphatischen Polyamidco- oder -terpolymer beschrieben, die eine sehr
gute Fließfähigkeit aufweist und vibrationsgeschweißte Saugrohrmodule
mit gutem Berstdruckverhalten liefert.
Über eine Mischung aus aromatischen Polyamiden mit
geringen Monomerrestgehalten und aliphatischen Polyamiden gelangt man gemäß
WO 99/16829
zu Formteilen, die sich besser schweißen lassen und hydrolysebeständig
sind. In dieselbe Richtung geht auch die
WO 95/20630
.
Die
WO 97/10303
offenbart, dass man mit Polyamidformmassen, die über geringe Anteile
an einem Plastifiziermaterial verfügen, geschweißte Saugrohrmodule mit
verbessertem Berstdruck-Verhalten erhält. Als geeignete Plastifiziermaterialen
werden Polyethylenglycolether, Ethylenoxidderivate, Lactamderivate, Sulfonamide,
Ester und Diole genannt.
Die
WO 98/11164
spezifiziert, dass als geeignete Plastifiziermaterialien langkettige Alkylpolyester
und niedrigmolekulare Polyethylenglykole besonders gut geeignet sind, um hohe Berstdrücke
bei verschweißten Bauteilen sicherzustellen.
Um den Wirkungsgrad eines Verbrennungsmotors zu erhöhen
und die Emission von Schadstoffen in den Abgasen zu verringern, ist man gegenwärtig
bestrebt, den Verbrennungsvorgang bei möglichst hohen Temperaturen stattfinden
zu lassen. Aber auch ohne diese Technik tragen Maßnahmen wie die Kompletteinkapselung
des Motors aus Gründen des Schallschutzes zu einer erhöhten Temperatur
im Motorraum bei. Unterstützt wird dieser Effekt auch dadurch, dass die Bauteildichte
im Motorraum stetig zunimmt.
Eine erhöhte Dauertemperaturbeanspruchung ist selbstverständlich
nur mit Bauteilen aus sehr temperaturbeständigen Materialien möglich,
die auch im Langzeittest bestehen und kein ausgeprägtes Alterungsverhalten
zeigen. Höhere Arbeitstemperaturen stellen gleichzeitig auch höhere Anforderungen
an die Chemikalien- und Hydrolysebeständigkeit der verwendeten Materialien.
Selbstverständlich darf unter diesen anspruchsvollen Bedingungen der Berstdruck
nicht in Mitleidenschaft gezogen werden.
Schließlich werden auch an den optischen Eindruck
der Bauteiloberflächen im Motorraum immer höhere Anforderungen gestellt,
da nicht zuletzt auf diese Weise die Qualität der eingesetzten Bauteile dokumentiert
werden soll.
Konstruktiv sehr anspruchsvolle Saugrohrmodule mit komplexen
Bauteilgeometrien werden heutzutage verstärkt über die Schmelzkerntechnik
hergestellt (s.a. "
Schmelzkerntechnik für Saugrohre", Kunststoffe, 1993, 83 (9), S. 671
- 672
). Die Schmelzkerntechnik liefert spritzgegossene Hohlkörper aus Kunststoff
in einem Arbeitsgang und ermöglicht es, schwierige Geometrien bereits beim
Spritzguss in die Gesamtform zu integrieren. Aus diesem Grund erfordert die Schmelzkerntechnik
regelmäßig ein sehr fließfähiges Schmelzematerial. Fasergehalte,
insbesondere hohe Fasergehalte, wie sie in Saugrohrmodulen gebraucht werden, beeinträchtigen
die Viskosität der Kunststoffschmelze jedoch erheblich. Aus diesem Grunde lassen
sich komplexe Saugrohrmodule, z.B. solche mit einem schmalen Anguss oder mit langen
Fließwegen, mit der Schmelzkerntechnik nur bei sehr hohen Schmelzetemperaturen
verwirklichen. Je höher die Temperatur der Kunststoffschmelze jedoch ist, desto
länger ist die Abkühlzeit, bevor das Bauteil aus der Spritzgießform
entnommen werden kann, was zwangsläufig zu langen Zykluszeiten führt.
Ein Kunststoffmaterial, das diesen Anforderungen gerecht
wird, steht bislang nicht zur Verfügung.
Wünschenswert wäre demgemäß ein Kunststoffmaterial,
das auch in Gegenwart hoher Glasfaseranteile bei weniger hohen Schmelzetemperaturen
hinreichend viskos ist und eine schnelle und leichte Entformung zulässt. Insbesondere
wäre es wünschenswert, ein Kunststoffmaterial einsetzen zu können,
das sich gleichermaßen gut für die Schmelzkerntechnik wie auch für
bekannte Schweißtechniken eignet.
Der vorliegenden Erfindung lag demgemäß die Aufgabe
zugrunde, Formmassen zur Verfügung zu stellen, die bei der Herstellung von
Kunststoffhohlkörpern universell einsetzbar sind, kurze Zykluszeiten ermöglichen
und auch bei Dauerbelastung unter sehr hohen Temperaturen sehr gute mechanische
Eigenschaften und insbesondere einen sehr hohen Berstdruck gewährleisten.
Demgemäß wurden thermoplastische Formmassen verwendet,
die
- (A) ein oder mehrere Polyamide,
- (B) schlichtebehandelte faserförmige Füllstoffe,
- (C) geradkettige gesättigte Carbonsäuresalze mit Kettenlängen
(einschließlich des endständigen Carboxylkohlenstoffatoms) von mindestens
20, bevorzugt mindestens 24 C-Atomen und
- (D) Alkalimetallhalogenide und Kupfer(I)-Verbindungen, sowie gegebenenfalls
- (E) einen in Polyamid löslichen Farbstoff,
- (F) Schlagzähmodifier und/oder
- (G) weitere Zusatzstoffe
enthalten.
In einer bevorzugten Ausführungsform enthalten die
thermoplastischen Formmassen
- (A) 1 bis 99,889 Gew.-% an Polyamid,
- (B) 0,1 bis 50 Gew.-% an schlichtebehandelten faserförmigen Füllstoffen,
- (C) 0,01 bis 10 Gew.-% an geradkettigen gesättigten Carbonsäuresalzen
mit Kettenlängen (einschließlich des endständigen Carboxylkohlenstoffatoms)
von mindestens 20, bevorzugt mindestens 24 C-Atomen und
- (D) 0,001 bis 7 Gew.-% an einer Mischung, enthaltend Alkalimetallhalogenide
und Kupfer(I)-Halogenide, sowie
- (E) 0 bis 3 Gew.-% an löslichem Farbstoff,
- (F) 0 bis 35 Gew.-% an Schlagzähmodifiern und/oder
- (G) 0 bis 30 Gew.-% an weiteren Zusatzstoffen,
wobei die Summe der Gew.-% stets 100 ergibt.
Die Erfindung betrifft somit die Verwendung dieser thermoplastischen
Formmassen für die Herstellung von Kunststoffhohlkörpern, z.B. von Saugrohrmodulen.
Als Komponente A) enthalten die erfindungsgemäß
zu Verwendenden thermoplastischen Formmassen mindestens ein Polyamid.
Geeignet sind Polyamide mit aliphatischem teilkristallinen
oder teilaromatischen sowie amorphen Aufbau jeglicher Art und deren Blends, einschließlich
Polyetheramide wie Polyetherblockamide. Unter Polyamide im Sinne der vorliegenden
Erfindung sollen alle bekannten Polyamide verstanden werden.
Solche Polyamide weisen im allgemeinen eine Viskositätszahl
von 90 bis 350, vorzugsweise 110 bis 240 ml/g auf, bestimmt in einer 0,5 gew.-%-igen
Lösung in 96 gew.-%-iger Schwefelsäure bei 25°C gemäß ISO
307.
Halbkristalline oder amorphe Polyamidharze mit einem Molekulargewicht
(Gewichtsmittelwert) von mindestens 5.000 g/mol, wie sie z.B. in den
amerikanischen Patentschriften 2 071 250
,
2 071 251
,
2 130 523
,
2 130 948
,
2 241 322
,
2 312 966
,
2 512 606
und
3 393 210
beschrieben werden, sind bevorzugt. Beispiele hierfür sind Polyamide,
die sich von Lactamen mit 7 bis 13 Ringgliedern ableiten, wie Polycaprolactam, Polycapryllactam
und Polylaurinlactam, sowie Polyamide, die durch Umsetzung von Dicarbonsäuren
mit Diaminen erhalten werden.
Als Dicarbonsäuren sind Alkandicarbonsäuren mit
6 bis 12, insbesondere 6 bis 10 Kohlenstoffatomen und aromatische Dicarbonsäuren
einsetzbar. Hier seien Adipinsäure, Azelainsäure, Sebacinsäure, Dodecandisäure
(= Decandicarbonsäure) und Terephthal- und/oder Isophthalsäure als Säuren
genannt.
Als Diamine eignen sich besonders Alkandiamine mit 6 bis
12, insbesondere 6 bis 8 Kohlenstoffatomen sowie m-Xylylendiamin, Di-(4-aminophenyl)methan,
Di-(4-aminocyclohexyl)-methan, 2,2-Di-(4-aminophenyl)-propan oder 2,2-Di-(4-aminocyclohexyl)-propan.
Bevorzugte Polyamide sind Polyhexamethylenadipinsäureamid
(PA 66) und Polyhexamethylensebacinsäureamid (PA 610), Polycaprolactam (PA
6) sowie Copolyamide 6/66, insbesondere mit einem Anteil von 5 bis 95 Gew.-% an
Caprolactam-Einheiten.
PA 6, PA 66 und Copolyamide 6/66 sind besonders bevorzugt.
Ganz besonders bevorzugt ist Polyamid 6 (PA 6).
Außerdem seien auch noch Polyamide erwähnt, die
z.B. durch Kondensation von 1,4-Diaminobutan mit Adipinsäure unter erhöhter
Temperatur erhältlich sind (Polyamid-4,6). Herstellungsverfahren für Polyamide
dieser Struktur sind z.B. in den
EP-A 38 094
,
EP-A 38 582
und
EP-A 39 524
beschrieben.
Weitere Beispiele sind Polyamide, die durch Copolymerisation
zweier oder mehrerer der vorgenannten Monomeren erhältlich sind, oder Mischungen
mehrerer Polyamide, wobei das Mischungsverhältnis beliebig ist.
Weiterhin haben sich solche teilaromatischen Copolyamide
wie PA 6/6T und PA 66/6T als besonders vorteilhaft erwiesen, deren Triamingehalt
weniger als 0,5, vorzugsweise weniger als 0,3 Gew.-% beträgt (siehe
EP-A 299 444
). Die Herstellung der teilaromatischen Copolyamide mit niedrigem Triamingehalt
kann nach den in den
EP-A 129 195
und
129 196
beschriebenen Verfahren erfolgen.
Die nachfolgende nicht abschließende Aufzählung
enthält die genannten, sowie weitere Polyamide im Sinne der Erfindung (in Klammern
sind die Monomeren angegeben) :
PA 46
(Tetramethylendiamin, Adipinsäure)
PA 66
(Hexamethylendiamin, Adipinsäure)
PA 69
(Hexamethylendiamin, Azelainsäure)
PA 610
(Hexamethylendiamin, Sebacinsäure)
PA 612
(Hexamethylendiamin, Decandicarbonsäure)
PA 613
(Hexamethylendiamin, Undecandicarbonsäure)
PA 1212
(1,12-Dodecandiamin, Decandicarbonsäure)
PA 1313
(1,13-Diaminotridecan, Undecandicarbonsäure)
PA MXD6
(m-Xylylendiamin, Adipinsäure)
PA TMDT
(Trimethylhexamethylendiamin, Terephthalsäure)
PA 4
(Pyrrolidon)
PA 6
(&egr;-Caprolactam)
PA 7
(Ethanolactam)
PA 8
(Capryllactam)
PA 9
(9-Aminopelargonsäure)
PA 11
(11-Aminoundecansäure)
PA 12
((Laurinlactam)
Diese Polyamide und ihre Herstellung sind bekannt. Einzelheiten
zu ihrer Herstellung findet der Fachmann z.B. in
Ullmanns Encyklopädie der Technischen Chemie, 4. Auflage, Bd. 19, S.
39-54, Verlag Chemie, Weinheim 1980
, sowie
Ullmanns Encyclopedia of Industrial Chemistry, Vol. A21, S. 179-206, VCH Verlag,
Weinheim 1992
, sowie
Stoeckhert, Kunststofflexikon, 8. Auflage, S. 425-428, Hanser Verlag München
1992
(Stichwort "Polyamide" und folgende).
Auf die Herstellung der bevorzugten Polyamide PA6, PA 66
und Copolyamid 6/66 wird nachfolgend kurz eingegangen.
Die Polymerisation bzw. Polykondensation der Ausgangsmonomere
wird vorzugsweise nach den üblichen Verfahren durchgeführt. So kann die
Polymerisation des Caprolactams beispielsweise nach den in der
DE-A 14 95 198
und
DE-A 25 58 480
beschriebenen kontinuierlichen Verfahren erfolgen. Die Polymerisation
von AH-Salz zur Herstellung von PA 66 kann nach dem üblichen diskontinuierlichen
Verfahren (siehe:
Polymerization Processes S. 424-467, insbesondere S. 444-446, Interscience,
New York,1977
) oder nach einem kontinuierlichen Verfahren, z.B. gemäß
EP-A 129 196
, erfolgen.
Bei der Polymerisation können übliche Kettenregler
mitverwendet werden. Geeignete Kettenregler sind z.B. Triacetondiaminverbindungen
(siehe
WO-A 95/28443
), Monocarbonsäuren wie Essigsäure, Propionsäure und Benzoesäure,
sowie Basen wie Hexamethylendiamin, Benzylamin und 1,4-Cyclohexyldiamin. Auch C4-C10-Dicarbonsäuren
wie Adipinsäure, Azelainsäure, Sebacinsäure, Dodecandisäure;
C5-C8-Cycloalkandicarbonsäuren wie Cyclohexan-1,4-dicarbonsäure;
Benzol- und Naphthalindicarbonsäuren wie Isophthalsäure, Terephthalsäure
und Naphthalin-2,6-dicarbonsäure, sind als Kettenregler geeignet.
Die erhaltene Polymerschmelze wird aus dem Reaktor ausgetragen,
gekühlt und granuliert. Das erhaltene Granulat wird einer Nachpolymerisation
unterworfen. Dies geschieht in an sich bekannter Weise durch Erwärmen des Granulats
auf eine Temperatur T unterhalb der Schmelztemperatur Ts bzw. Kristallitschmelztemperatur
Tk des Polyamids. Durch die Nachpolymerisation stellt sich das endgültige
Molekulargewicht des Polyamids (messbar als Viskositätszahl VZ, siehe Angaben
zur VZ weiter oben) ein. Üblicherweise dauert die Nachpolymerisation 2 bis
24 Stunden , insbesondere 12 bis 24 Stunden. Wenn das gewünschte Molekulargewicht
erreicht ist, wird das Granulat in üblicher Weise abgekühlt.
Entsprechende Polyamide sind unter dem Handelsnamen Ultramid®
von BASF erhältlich. Selbstverständlich können auch beliebige Mischungen
der vorgenannten Polyamidtypen als Komponente A) eingesetzt werden.
Die erfindungsgemäß zu verwendende thermoplastische
Formmasse verfügt über schlichtebehandelte faserförmige Füllstoffe
B). Die faserförmigen Füllstoffe liegen in den thermoplastischen Formmassen
bevorzugt in Mengen von 0,1 bis 50, besonders bevorzugt 10 bis 45 und insbesondere
25 bis 40 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der thermoplastischen Formmassen,
vor.
Als bevorzugte faserförmige Füllstoffe seien
Glasfasern, Kohlenstoffasern, Aramid-Fasern, Kaliumtitanat-Fasern und Basalt-Fasern
genannt, wobei Glasfasern aus E-Glas besonders bevorzugt sind. Diese können
als Rovings oder Schnittglas in den handelsüblichen Formen eingesetzt werden.
Die faserförmigen Füllstoffe sind zur besseren
Verträglichkeit mit dem Polyamid A) mit einer Schlichte vorbehandelt. Bevorzugte
Schlichtebestandteile stellen Silanverbindungen dar.
Geeignete Silanverbindungen sind solche der allgemeinen
Formel (I)
(X-(CH2)n)k-Si-(O-CmH2m+1)4-k I
in der die Substituenten folgende Bedeutung haben:
- X
-
mit
- n
- eine ganze Zahl von 2 bis 10, bevorzugt 3 bis 4
- m
- eine ganze Zahl von 1 bis 5, bevorzugt 1 bis 2
- k
- eine ganze Zahl von 1 bis 3, bevorzugt 1.
Bevorzugte Silanverbindungen für die Anbindung der
Glasfaser an Polyamide sind Aminosilanverbindungen wie Aminopropyltrimethoxysilan,
Aminobutyltrimethoxysilan, Aminopropyltriethoxysilan, Aminobutyltriethoxysilan sowie
die entsprechenden Silane, welche als Substituent X eine Glycidylgruppe enthalten.
Die Silanverbindungen werden im allgemeinen in Mengen von
0,05 bis 5, vorzugsweise 0,5 bis 1,5 und insbesondere 0,8 bis 1 Gew.-% (bezogen
auf B)) zur Oberflächenbeschichtung eingesetzt.
Neben den Silanverbindungen enthält die Schlichte
vorzugsweise auch Zusätze an polymeren Filmbildnern wie Polyurethanen. Bevorzugt
liegt der Anteil an polymeren Filmbildnern im Bereich von 5 bis 15 Gew.-%, bezogen
auf das Gesamtgewicht der Schlichte. Besonders bevorzugt verfügt die Schlichte
über Kettenverlängerer. Als Kettenverlängerer kommen z.B. anorganische
Verbindungen wie Hypophoshite, z.B. Alkali- oder Erdalkalihypophosphite wie Natrium-
oder Magnesiumhypophospit, gegebenenfalls auch als Monohydrat, oder organische Verbindungen,
die mit Polyamiden unter Kettenverlängerung reagieren können, in Frage.
Unter solche organische Verbindungen fallen z.B. Verbindungen, die mindestens eine,
bevorzugt mindestens zwei gegenüber Polyamiden reaktive funktionelle Gruppen
wie die Epoxy-, Hydroxy-, Ester- und Carboxy- oder Maleinsäureanhydridgruppe
alleine oder in Mischung enthalten. Hierunter fallen auch Verbindungen mit aciden
H-Atomen, z.B. Polyethylenglykol-2-ethyl-alkylester. Des weiteren können der
Schlichte auch oberflächenaktive Substanzen und/oder Antistatika zugesetzt
sein.
Bevorzugt sind faserförmige Füllstoffe mit einer
mittleren arithmetischen Faserlänge von 150 µm bis 10 mm, bevorzugt 200
µm bis 7 mm und insbesondere 220 µm bis 5 mm. Der mittlere Durchmesser
beträgt im allgemeinen von 3 bis 30 µm, bevorzugt von 5 bis 20 µm
und insbesondere 8 bis 14 µm. Die gewünschte Faserlänge kann z.B.
durch Mahlen in einer Kugelmühle eingestellt werden, wobei eine Faserlängenverteilung
entsteht.
Eine weitere Reduzierung der Faserlänge führt,
wenn die mittlere Faserlänge <200 µm ist, zu einem rieselfähigen
Schüttgut, das wie ein Pulver in das Polymer eingemischt werden kann. Aufgrund
der geringen Faserlänge tritt beim Einarbeiten nur noch eine geringe weitere
Verkürzung der Faserlänge ein.
Der Fasergehalt wird üblicherweise nach Veraschen
des Polymeren bestimmt. Zur Bestimmung der Faserlängenverteilung wird im allgemeinen
der Ascherückstand in Silikonöl aufgenommen und bei 20-facher Vergrößerung
des Mikroskops fotografiert. Auf den Bildern können bei mindestens 500 Fasern
die Länge ausgemessen und der arithmetische Mittelwert (d50) daraus
berechnet werden.
Exemplarisch seien als besonders geeignete schlichtebehandelte
Glasfasern B) die Schnittglasfaser die Handelsprodukte Chop Vantage®
3540, 3545, 3660 und 3786 der Fa. PPG Industries Inc. genannt.
Geeignet sind weiterhin nadelförmige mineralische
Füllstoffe, unter welchen mineralische Füllstoffe mit stark ausgeprägtem
nadelförmigen Charakter verstanden werden sollen. Als Beispiel sei nadelförmiger
Wollastonit genannt. Vorzugsweise weist das Mineral ein L/D- (Länge/Durchmesser)-Verhältnis
von 8 : 1 bis 35 : 1, bevorzugt von 8 : 1 bis 11 : 1 auf. Der mineralische Füllstoff
ist ebenfalls mit der vorstehend genannten Schlichte vorbehandelt, es sei denn,
gleichzeitig wird eine schlichtebehandelte Faser eingesetzt.
Als teilchenförmige Füllstoffe-eignen sich amorphe
Kieselsäure, Magnesiumcarbonat (Kreide), Kaolin (insbesondere kalzinierter
Kaolin), gepulverter Quarz, Glimmer, Talkum, Feldspat und insbesondere Calciumsilikate
wie Wollastonit.
Es können auch beliebige Faser- und/oder Füllstoffmischungen
eingesetzt werden.
Als Komponente C) liegen in den erfindungsgemäß
einsetzbaren Formmassen geradkettige gesättigte Carbonsäuresalze mit Kettenlängen
(einschließlich des endständigen Carboxylkohlenstoffatoms) von mindestens
20 und bevorzugt mindestens 24 C-Atomen vor. Geeignete Mengen liegen im Bereich
von 0,01 bis 10, bevorzugt 0,05 bis 1,5 und besonders bevorzugt 0,1 bis 0,5 Gew.-%,
bezogen auf das Gesamtgewicht an thermoplastischer Formmasse. Besonders bevorzugt
sind die Salze der Montansäure, wobei im Sinne der vorliegenden Erfindung unter
Montansäure sowohl die Verbindung CH3(CH2)26CO2H
wie auch ein Gemisch an geradkettigen gesättigten Fettsäuren mit 24 bis
32 Kohlenstoffatomen verstanden werden soll. Als kationische Gegenionen fungieren
in den genannten Carbonsäuresalzen bevorzugt Alkali- und Erdalkalikationen,
wie Lithium, Natrium oder Calcium. Selbstverständlich können auch das
Aluminiumkation oder Übergangsmetallkationen wie Zink oder nicht-metallische
Kationen wie Ammonium-, Phosphonium- oder Arseniumionen verwendet werden. Besonders
geeignet sind die Kationen der Erdalkalimetalle, insbesondere das Calcium-Kation.
Es können auch beliebige Mischungen der vorgenannten geradkettigen gesättigten
Carbonsäuresalze eingesetzt werden. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform
kommt als Komponente C) Calcium-Montanat zum Einsatz. Solche Produkte sind im Handel
z.B. unter dem Namen Licomont VaV 102 (Fa. Clariant) erhältlich.
Als Komponente D) liegt in den erfindungsgemäßen
thermoplastischen Formmassen ein Gemisch an Kupfer(I)-Verbindungen und Alkalimetallhalogeniden
vor. Geeignete Mengen dieses Gemisches liegen im Bereich von mindestens 0,05 Gew.-%,
bevorzugt im Bereich von 0,05 bis 7, besonders bevorzugt von 0,3 bis 5 und insbesondere
von 0,5 bis 3 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der thermoplastischen Formmasse.
Kupfer(I)-Verbindungen werden vorteilhafterweise in Form von Kupfer(I)-Halogeniden
in die thermoplastischen Formmassen eingebracht. Als bevorzugte Kupfer(I)-Halogenide
kommen Kupfer(I)-Chlorid und Kupfer(I)-Bromid sowie insbesondere Kupfer(1)-Iodid
oder deren Mischungen in Frage. Zusammen mit den Kupfer(I)-Verbindungen werden in
der Komponente D) Alkalimetallhalogenide eingesetzt. Geeignet als Alkalimetallhalogenide
sind die Fluoride, Chloride, Bromide und Iodide des Lithiums, Natriums, Kaliums
und Cäsiums. Bevorzugt wird auf Kaliumiodid, insbesondere Kaliumbromid zurückgegriffen.
Es können auch Mischungen an Alkalimetallhalogeniden eingesetzt werden. In
der vorgehend beschriebenen Stabilisatormischung liegen die Alkalimetallhalogenide
vorteilhafterweise im molaren Überschuss vor. Das molare Verhältnis von
Alkalimetallhalogeniden zu Kupferhalogeniden liegt demgemäß vorzugsweise
im Bereich von 10:1 bis 1:100 und besonders bevorzugt im Bereich von 1:1 bis 1:50.
Als besonders geeignet haben sich thermoplastische Formmassen erwiesen, in denen
Kupfer in Form einer Kupfer(I)-Verbindung in einer Menge von mindestens 10 ppm,
bezogen auf das Gesamtgewicht der thermoplastischen Formmasse, vorliegt. Vorzugsweise
liegt diese Kupfermenge im Bereich von 50 bis 1000 ppm, besonders bevorzugt im Bereich
von 80 bis 500 ppm und insbesondere im Bereich von 250 bis 400 ppm.
Zusätzlich zu den Alkalimetallhalogeniden kann man
in einer weiteren Ausführungsform auch Triphenylphosphin als Stabilisatorbestandteil
mitverwenden.
Des weiteren können die erfindungsgemäß
einsetzbaren thermoplastischen Formmassen als Komponente E) bis zu 5 Gew.-%, besonders
bevorzugt bis zu 2 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht der thermoplastischen Formmassen,
an löslichem Farbstoff enthalten. Hierbei handelt es sich um solche Farbstoffe,
die im Polyamid A) löslich sind. Geeignet als lösliche Farbstoffe sind
z.B. organische Verbindungen enthaltend ein Chromophor, beispielsweise Aminfarbstoffe
wie das Handelsprodukt Nigrosin.
Schlagzähmodifier (Komponente F)) können in den
erfindungsgemäßen Formmassen in Mengen bis zu 35, vorzugsweise bis zu
25 Gew.-% enthalten sein. Schlagzähmodifier sind dem Fachmann auch unter den
Bezeichnungen kautschukelastische Polymerisate, Elastomere oder Kautschuke bekannt.
Ganz allgemein handelt es sich dabei um (Co)polymerisate,
die bevorzugt aus mindestens zwei der folgenden Monomeren aufgebaut sind: Ethylen,
Propylen, Butadien, Isobuten, Isopren, Chloropren, Vinylacetat, Styrol, Acrylnitril
und Acryl- bzw. Methacrylsäureester mit 1 bis 18 C-Atomen in der Alkoholkomponente.
Derartige Polymere werden z.B. in Houben-Weyl, Methoden
der organischen Chemie, Bd. 14/1 (Georg-Thieme-Verlag, Stuttgart, 1961), Seiten
392 bis 406 und in der Monographie von C.B. Bucknall, "Toughened Plastics" (Applied
Science Publishers, London, 1977), beschrieben.
Im folgenden werden einige bevorzugte Arten solcher Elastomerer
vorgestellt.
Bevorzugte Arten von Elastomeren sind die sog. Ethylen-Propylen
(EPM) bzw. Ethylen-Propylen-Dien-(EPDM)-Kautschuke.
EPM-Kautschuke haben im allgemeinen praktisch keine Doppelbindungen
mehr, während EPDM-Kautschuke 1 bis 20 Doppelbindungen/100 C-Atome aufweisen
können.
Als Dien-Monomere für EPDM-Kautschuke seien beispielsweise
konjugierte Diene wie Isopren und Butadien, nicht-konjugierte Diene mit 5 bis 25
C-Atomen wie Penta-1,4-dien, Hexa-1,4-dien, Hexa-1,5-dien, 2,5-Dimethylhexa-1,5-dien
und Octa-1,4-dien, cyclische Diene wie Cyclopentadien, Cyclohexadiene, Cyclooctadiene
und Dicyclopentadien sowie Alkenylnorbornene wie 5-Ethyliden-2-norbornen, 5-Butyliden-2-norbornen,
2-Methallyl-5-norbornen, 2-Isopropenyl-5-norbornen und Tricyclodiene wie 3-Methyltricyclo(5.2.1.0.2.6)-3,8-decadien
oder deren Mischungen genannt. Bevorzugt werden Hexa-1,5-dien-5-ethyliden-norbornen
und Dicyclopentadien. Der Diengehalt der EPDM-Kautschuke beträgt vorzugsweise
0,5 bis 50, insbesondere 1 bis 8 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des Kautschuks.
EPM- bzw. EPDM-Kautschuke können vorzugsweise auch
mit reaktiven Carbonsäuren oder deren Derivaten gepfropft sein. Hier seien
z.B. Acrylsäure, Methacrylsäure und deren Derivate, z.B. Glycidyl-(meth)acrylat,
sowie Maleinsäureanhydrid genannt.
Eine weitere Gruppe bevorzugter Kautschuke sind Copolymere
des Ethylens mit Acrylsäure und/oder Methacrylsäure und/oder den Estern
dieser Säuren. Zusätzlich können die Kautschuke noch Dicarbonsäuren
wie Maleinsäure und Fumarsäure oder Derivate dieser Säuren, z.B.
Ester und Anhydride, und/oder Epoxy-Gruppen enthaltende Monomere enthalten. Diese
Dicarbonsäurederivate bzw. Epoxygruppen enthaltende Monomere werden vorzugsweise
durch Zugabe von Dicarbonsäure- bzw. Epoxygruppen enthaltenden Monomeren M
zum Monomerengemisch in den Kautschuk eingebaut.
Bevorzugte Dicarbonsäure- bzw. Epoxy-Monomere M sind
Maleinsäure, Maleinsäureanhydrid und Epoxygruppen-enthaltende Ester der
Acrylsäure und/oder Methacrylsäure, wie Glycidylacrylat, Glycidylmethacrylat
und die Ester mit tertiären Alkoholen, wie t-Butylacrylat. Letztere weisen
zwar keine freien Carboxylgruppen auf, kommen in ihrem Verhalten aber den freien
Säuren nahe und werden deshalb als Monomere mit latenten Carboxylgruppen bezeichnet.
Vorteilhaft bestehen die Copolymeren aus 50 bis 98 Gew.-%
Ethylen, 0,1 bis 20 Gew.-% Epoxygruppen enthaltenden Monomeren und/ oder Methacrylsäure
und/oder Säureanhydridgruppen enthaltenden Monomeren sowie der restlichen Menge
an (Meth)acrylsäureestern.
Weitere bevorzugte Ester der Acryl- und/oder Methacrylsäure
sind die Methyl-, Ethyl-, Propyl- und i- bzw. t-Butylester. Daneben können
auch Vinylester und Vinylether als Comonomere eingesetzt werden.
Die vorstehend beschriebenen Ethylencopolymeren können
nach an sich bekannten Verfahren hergestellt werden, vorzugsweise durch statistische
Copolymerisation unter hohem Druck und erhöhter Temperatur. Entsprechende Verfahren
sind allgemein bekannt.
Bevorzugte Elastomere sind auch Emulsionspolymerisate,
deren Herstellung z.B. in Blackley, Emulsion Polymerisation, Applied Science Publishers,
London 1975, beschrieben wird. Die verwendbaren Emulgatoren und Katalysatoren sind
an sich bekannt.
Grundsätzlich können homogen aufgebaute Elastomere
oder aber solche mit einem Schalenaufbau eingesetzt werden. Der schalenartige Aufbau
wird durch die Zugabereihenfolge der einzelnen Monomeren bestimmt; auch die Morphologie
der Polymeren wird von dieser Zugabereihenfolge beeinflusst.
Nur stellvertretend seien hier als Monomere für die
Herstellung des Kautschukteils der Elastomeren Acrylate wie z.B. n-Butylacrylat
und 2-Ethylhexylacrylat, entsprechende Methacrylate, Butadien und Isopren sowie
deren Mischungen genannt. Diese Monomeren können mit weiteren Monomeren wie
z.B. Styrol, Acrylnitril, Vinylethern und weiteren Acrylaten oder Methacrylaten
wie Methylmethacrylat, Methylacrylat, Ethylacrylat und Propylacrylat copolymerisiert
werden.
Die Weich- oder Kautschukphase (mit einer Glasübergangstemperatur
von unter 0°C) der Elastomeren kann den Kern, die äußere Hülle
oder eine mittlere Schale (bei Elastomeren mit mehr als zweischaligem Aufbau) darstellen;
bei mehrschaligen Elastomeren können auch mehrere Schalen aus einer Kautschukphase
bestehen.
Sind neben der Kautschukphase noch eine oder mehrere Hartkomponenten
(mit Glasübergangstemperaturen von mehr als 20°C) am Aufbau des Elastomeren
beteiligt, so werden diese im allgemeinen durch Polymerisation von Styrol, Acrylnitril,
Methacrylnitril, &agr;-Methylstyrol, p-Methylstyrol, Acrylsäureestern und
Methacrylsäureestern wie Methylacrylat, Ethylacrylat und Methylmethacrylat
als Hauptmonomeren hergestellt. Daneben können auch hier geringere Anteile
an weiteren Comonomeren eingesetzt werden.
In einigen Fällen hat es sich als vorteilhaft herausgestellt,
Emulsionspolymerisate einzusetzen, die an der Oberfläche reaktive Gruppen aufweisen.
Derartige Gruppen sind z.B. Epoxy-, Carboxyl-, latente Carboxyl-, Amino- oder Amidgruppen
sowie funktionelle Gruppen, die durch Mitverwendung von Monomeren der allgemeinen
Formel (II)
eingeführt werden könnnen,
wobei die Substituenten folgende Bedeutung haben:
- R1
- Wasserstoff oder eine C1- bis C4-Alkylgruppe,
- R2
- Wasserstoff, eine C1- bis C8-Alkylgruppe oder eine Arylgruppe,
insbesondere Phenyl,
- R3
- Wasserstoff, eine C1- bis C10-Alkyl-, eine C6-
bis C12-Arylgruppe oder -OR4
- R4
- eine C1- bis C8-Alkyl- oder C6- bis C12-Arylgruppe,
die gegebenenfalls mit O- oder N-haltigen Gruppen substituiert sein können,
- Q
- eine chemische Bindung, eine C1- bis C10-Alkylen- oder
C6-C12-Arylengruppe oder
- Y
- O-Z oder NH-Z und
- Z
- eine C1- bis C10-Alkylen- oder C6- bis C12-Arylengruppe.
Auch die in der
EP-A 208 187
beschriebenen Pfropfmonomeren sind zur Einführung reaktiver Gruppen
an der Oberfläche geeignet.
Als weitere Beispiele seien noch Acrylamid, Methacrylamid
und substituierte Ester der Acrylsäure oder Methacrylsäure wie (N-t-Butylamino)-ethylmethacrylat,
(N,N-Dimethylamino)ethylacrylat, (N,N-Dimethylamino)-methylacrylat und (N,N-Diethylamino)ethylacrylat
genannt.
Weiterhin können die Teilchen der Kautschukphase auch
vernetzt sein. Als Vernetzer wirkende Monomere sind beispielsweise Buta-1,3-dien,
Divinylbenzol, Diallylphthalat und Dihydrodicyclopentadienylacrylat sowie die in
der
EP-A 50 265
beschriebenen Verbindungen.
Ferner können auch sogenannten pfropfvernetzende Monomere
(graftlinking monomers) verwendet werden, d.h. Monomere mit zwei oder mehr polymerisierbaren
Doppelbindungen, die bei der Polymerisation mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten
reagieren. Vorzugsweise werden solche Verbindungen verwendet, in denen mindestens
eine reaktive Gruppe mit etwa gleicher Geschwindigkeit wie die übrigen Monomeren
polymerisiert, während die andere reaktive Gruppe (oder reaktive Gruppen) z.B.
deutlich langsamer polymerisiert (polymerisieren). Die unterschiedlichen Polymerisationsgeschwindigkeiten
bringen einen bestimmten Anteil an ungesättigten Doppelbindungen im Kautschuk
mit sich. Wird anschließend auf einen solchen Kautschuk eine weitere Phase
aufgepfropft, so reagieren die im Kautschuk vorhandenen Doppelbindungen zumindest
teilweise mit den Pfropfmonomeren unter Ausbildung von chemischen Bindungen, d.h.
die aufgepfropfte Phase ist zumindest teilweise über chemische Bindungen mit
der Pfropfgrundlage verknüpft.
Beispiele für solche pfropfvernetzende Monomere sind
Allylgruppen enthaltende Monomere, insbesondere Allylester von ethylenisch ungesättigten
Carbonsäuren wie Allylacrylat, Allylmethacrylat, Diallylmaleat, Diallylfumarat,
Diallylitaconat oder die entsprechenden Monoallylverbindungen dieser Dicarbonsäuren.
Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer geeigneter pfropfvernetzender Monomerer;
für nähere Einzelheiten sei hier beispielsweise auf die
US-PS 4 148 846
verwiesen.
Im allgemeinen beträgt der Anteil dieser vernetzenden
Monomeren an dem schlagzäh modifizierenden Polymer bis zu 5 Gew.-%, vorzugsweise
nicht mehr als 3 Gew.-%, bezogen auf das schlagzäh modifizierende Polymere.
Nachfolgend seien einige bevorzugte Emulsionspolymerisate
aufgeführt. Zunächst sind hier Pfropfpolymerisate mit einem Kern und mindestens
einer äußeren Schale zu nennen, die folgenden Aufbau haben:
Typ
Monomere für den Kern
Monomere für die Hülle
I
Buta-1,3-dien, Isopren, n-Butylacrylat, Ethylhexylacrylat oder deren Mischungen
Styrol, Acrylnitril, Methylmethacrylat
II
wie I aber unter Mitverwendung von Vernetzern
wie I
III
wie I oder II
n-Butylacrylat, Ethylacrylat, Methylacrylat, Buta-1,3-dien, Isopren, Ethylhexylacrylat
IV
wie I oder II
wie I oder III aber unter Mitverwendung von Monomeren mit reaktiven Gruppen
wie hierin beschrieben
V
Styrol, Acrylnitril, Methylmethacrylat oder deren Mischungen
erste Hülle aus Monomeren wie unter I und II für den Kern beschrieben
zweite Hülle wie unter I oder IV für die Hülle beschrieben
Anstelle von Pfropfpolymerisaten mit einem mehrschaligen
Aufbau können auch homogene, d.h. einschalige Elastomere aus Buta-1,3-dien,
Isopren und n-Butylacrylat oder deren Copolymeren eingesetzt werden. Auch diese
Produkte können durch Mitverwendung von vernetzenden Monomeren oder Monomeren
mit reaktiven Gruppen hergestellt werden.
Beispiele für bevorzugte Emulsionspolymerisate sind
n-Butylacrylat/(Meth)acrylsäure-Copolymere, n-Butylacrylat/Glycidylacrylat-
oder n-Butylacrylat/Glycidylmethacrylat-Copolymere, Pfropfpolymerisate mit einem
inneren Kern aus n-Butylacrylat oder auf Butadienbasis und einer äußeren
Hülle aus den vorstehend genannten Copolymeren und Copolymere von Ethylen mit
Comonomeren, die reaktive Gruppen liefern.
Die beschriebenen Elastomere können auch nach anderen
üblichen Verfahren, z.B. durch Suspensionspolymerisation, hergestellt werden.
Siliconkautschuke, wie in der
DE-A 37 25 576
, der
EP-A 235 690
, der
DE-A 38 00 603
und der
EP-A 319 290
beschrieben, sind ebenfalls bevorzugt.
Selbstverständlich können auch Mischungen der
vorstehend aufgeführten Kautschuktypen eingesetzt werden.
Als Komponente G) können die erfindungsgemäßen
Formmassen bis zu 30 Gew.-%, vorzugsweise bis zu 15 Gew.-% weiterer Zusatzstoffe
enthalten.
Als Beispiel seien in Mengen von 0 bis 2 Gew.-% fluorhaltige
Ethylenpolymerisate genannt. Hierbei handelt es sich um Polymerisate des Ethylens
mit einem Fluorgehalt von 55 bis 76 Gew.-%, vorzugsweise 70 bis 76 Gew.-%.
Beispiele hierfür sind Polytetrafluorethylen (PTFE),
Tetrafluorethylen-Copolymere oder Tetrafluorethylen-Copolymerisate mit kleineren
Anteilen (in der Regel bis zu 50 Gew.-%) copolymerisierbarer ethylenisch ungesättigter
Monomerer. Diese werden z.B. von Schildknecht in "
Vinyl and Related Polymers", Wiley-Verlag, 1952, Seiten 484 bis 494
, und
von Wall in "Fluorpolymers" (Wiley Interscience, 1972
) beschrieben.
Diese fluorhaltigen Ethylenpolymerisate liegen homogen
verteilt in den Formmassen vor und weisen bevorzugt eine Teilchengröße
d50 (Zahlenmittelwert) im Bereich von 0,05 bis 10 µm, insbesondere
von 0,1 bis 5 µm auf. Diese geringen Teilchengrößen lassen sich besonders
bevorzugt durch Verwendung von wässrigen Dispersionen von fluorhaltigen Ethylenpolymerisaten
und deren Einarbeitung z.B. in eine Polyamidschmelze erzielen.
Als weitere Zusatzstoffe seien genannt Hitze- und Lichtstabilisatoren,
Gleit- und Entformungsmittel, Färbemittel, wie nicht lösliche Farbstoffe
und Pigmente in üblichen Mengen.
Zusätzliche Pigmente und nicht lösliche Farbstoffe
sind allgemein in Mengen bis zu 2, bevorzugt bis 1 und insbesondere bis 0,5 Gew.-%
in den thermoplastischen Formmassen enthalten. Derartige Pigmente führen beispielsweise
zu einer Farbvertiefung oder zu unterschiedlichen matten Abstufungen der schwarzen
Farbe und sind allgemein bekannt, siehe z.B.
R. Gächter und H. Müller, Taschenbuch der Kunststoffadditive, Carl
Hanser Verlag, 1983, S. 494 bis 510
. Als erste bevorzugte Gruppe von Pigmenten sind Weisspigmente zu nennen
wie Zinkoxid, Zinksulfid, Bleiweiss (PbCO3·Pb(OH)2),
Lithopone, Antimonweiss und Titandioxid. Von den beiden gebräuchlichsten Kristallmodifikationen
(Rutil- und Anatas-Typ) des Titandioxids wird insbesondere die Rutilform zur Nuancierung
der erfindungsgemäßen Formmassen verwendet.
Schwarze Farbpigmente, die erfindungsgemäß eingesetzt
werden können, sind Eisenoxidschwarz (Fe3O4), Spinellschwarz
(Cu,(Cr,Fe)2O4), Manganschwarz (Mischung aus Mangandioxid,
Siliciumdioxid und Eisenoxid), Kobaltschwarz und Antimonschwarz sowie besonders
bevorzugt Ruß, der meist in Form von Furnace-oder Gasruß eingesetzt wird
(siehe hierzu G. Benzing, Pigmente für Anstrichmittel, Expert-Verlag (1988),
S. 78ff Oxidationsverzögerer und Wärmestabilisatoren, die den thermoplastischen
Massen gemäß der Erfindung zugesetzt werden können, sind z.B. Zinkfluorid
und Zinkchlorid. Ferner sind sterisch gehinderte Phenole, Hydrochinone, substituierte
Vertreter dieser Gruppe, sekundäre aromatische Amine, gegebenenfalls in Verbindung
mit phosphorhaltigen Säuren bzw. deren Salze, sog. HALS-Typen (hindered
amine licht stabilizer) und Mischungen dieser Verbindungen,
vorzugsweise in Konzentrationen bis zu 1 Gew.%, bezogen auf das Gewicht der Mischung,
einsetzbar. Synergistische Komponenten wie Triphenylphosphin können ebenso
Verwendung finden.
Beispiele für UV-Stabilisatoren sind verschiedene
substituierte Resorcine, Salicylate, Benzotriazole und Benzophenone, die im allgemeinen
in Mengen bis zu 2 Gew.% eingesetzt werden.
Als Antistatika seien beispielsweise Kokosfettdiethanolamin
und Natriumalkylsulfonate genannt.
Gleit- und Entformungsmittel, die in der Regel in Mengen
bis zu 1 Gew.% der thermoplastischen Masse zugesetzt werden, sind Stearinsäure,
Stearylalkohol, Octadecylalkohol, Stearinsäurealkylester und -amide, Ethylenbisstearylamid
sowie Ester des Pentaerythrits mit langkettigen Fettsäuren. Es können
auch Salze des Calciums, Zinks oder Aluminiums der Stearinsäure sowie Dialkylketone,
z.B. Distearylketon, eingesetzt werden.
Als Flammschutzmittel seien beispielsweise roter Phosphor,
Phosphorverbindungen, Melamincyanurat, Erdalkalicarbonate, Magnesiumhydroxid oder
halogenhaltige wie Decabromdiphenylethan genannt, welche in Mengen bis zu 20, vorzugsweise
bis zu 15 Gew.-% eingesetzt werden können.
Unter den Zusatzstoffen sind auch Stabilisatoren, die die
Zersetzung des roten Phosphors in Gegenwart von Feuchtigkeit und Luftsauerstoff
verhindern. Als Beispiele seien Verbindungen des Cadmiums, Zinks, Aluminiums, Zinns,
Magnesiums, Mangans und Titans genannt. Besonders geeignete Verbindungen sind z.B.
Oxide der genannten Metalle, ferner Carbonate oder Oxicarbonate, Hydroxide sowie
Salze organischer oder anorganischer Säuren wie Acetate oder Phosphate bzw.
Hydrogenphosphate.
Auch niedermolekulare Polymere kommen als Zusatzstoffe
in Betracht, wobei Polyethylenwachs als Gleitmittel besonders bevorzugt ist.
Als Zusatzstoffe kommen weiterhin anorganische und organische Kettenverlängerer
wie Natriumhypophosphit (ggfs. als Monohydrat) oder Polymere mit gegenüber
Polyamiden reaktiven Endgruppen wie Epoxy-, Hydroxy-, Ester- und Carboxy-Endgruppen
sowieVerbindungen mit aciden H-Atomen, z.B. Polyethylenglykol-2-ethyl-alkylester,
in Betracht.
Die Herstellung der erfindungsgemäß einsetzbaren
Formmassen kann nach an sich bekannten Verfahren erfolgen. Beispielsweise können
sämtliche Komponenten A) bis D) und gegebenenfalls E) bis G) trocken vermischt
und anschließend aufgeschmolzen und in die erfindungsgemäßen thermoplastischen
Formmassen überführt werden. Des weiteren können die mit der Schlichte
versehenen Glasfasern bereits im eingesetzten Polyamidgranulat vorliegen. Nach einer
bevorzugten Ausführungsform erfolgt die Herstellung durch Zugabe der Komponenten
B) bis D) sowie gegebenenfalls E) bis G) zur Schmelze der Komponente A). Hierbei
werden in einer bevorzugten Ausführungsform die Komponenten B) und gegebenenfalls
F) getrennt zu der Schmelze der Komponente A) zudosiert. Die Komponenten C) und
D) sowie gegebenenfalls E) und G) können getrennt oder vorzugsweise als Vormischung
in die Schmelze eingebracht werden. Zweckmäßigerweise verwendet man hierzu
Extruder, z.B. Einschnecken- oder Zweischnecken-Extruder oder andere herkömmliche
Plastifizierungsvorrichtungen wie Brabender-Mühlen oder Banbury-Mühlen.
Die erhaltene Polyamidmischung kann man gegebenenfalls
einer weiteren thermischen Behandlung, d.h. einer Nachkondensation in fester Form
unterwerfen. In Temperaggregaten, z.B. einem Taumler-Mischer, oder kontinuierlich
sowie diskontinuierlich betriebenen Temperrohren tempert man die in der jeweiligen
Bearbeitungsform vorliegende Formmasse, bis die gewünschte Viskositätszahl
VZ erreicht ist. Der Temperaturbereich für die Temperung hängt vom Schmelzpunkt
der reinen Komponente A) ab. Bevorzugte Temperaturen für die Temperung liegen
im Bereich von 5 bis 50, vorzugsweise 20 bis 30°C unterhalb des jeweiligen
Schmelzpunktes von Komponente A). Das Temperverfahren erfolgt vorzugsweise unter
einer Inertgasatmosphäre, vorzugsweise mit Stickstoff oder überhitztem
Wasserdampf als Inertgasen. Die Verweilzeiten betragen im allgemeinen 0,5 bis 50,
vorzugsweise 4 bis 20 Stunden.
Gegenstand der Erfindungsgemäßen Verwendung ist
die Herstellung von Kunststoffhohlkörpern aus den erfindungsgemäßen
Formmassen. Die Kunststoffhohlkörper können sowohl einstückig nach
der Schmelzkerntechnik, als auch aus mehreren Kunststoffformkörpern mittels
dem Fachmann bekannter Schweißtechniken wie dem Ultraschall-, Laser-, Heizelement-
und dem Vibrationsschweißen gefertigt sein.
Die erfindungsgemäß einsetzbaren thermoplastischen
Formmassen zeichnen sich durch eine sehr gute Fließfähigkeit aus. Die
Schmelzestabilität ist unter üblichen Verarbeitungsbedingungen ausgezeichnet
und weitgehend unabhängig von den gewählten Bedingungen. Mit diesen Formmassen
lassen sich Kunststoffhohlkörper mit einer hervorragenden Oberfläche erhalten,
die sich durch exzellente mechanische Eigenschaften, z.B. einen sehr hohen Berstdruck,
der auch bei Dauerbelastung unter hohen Temperaturen nicht einbricht, auszeichnen.
Die mit den erfindungsgemäßen thermoplastischen
Formmassen erhaltenen Kunststoffhohlkörper verfügen über sehr glatte
Oberflächen, die nicht durch an der Oberfläche heraustretende Glasfaserenden
beeinträchtigt werden. Ein auf solche Glasfaserenden zurückgehender Vergrauungseffekt
wird nicht beobachtet. Aus den erfindungsgemäß eingesetzten thermoplastischen
Formmassen hergestellte Kunststoffhohlkörper zeichnen sich durch eine stark
verbesserte Schlagzähigkeit (bestimmt nach ISO179/1eU) sowie durch eine stark
verbesserte Zugfestigkeit (bestimmt nach ISO 527-2) aus, und zwar sowohl vor, als
auch nach einer Wärmelagerung, z.B. bei 150°C für einen Zeitraum
von 1000 h im Umluftofen. Die erfindungsgemäß einsetzbaren Formmassen
werden für die Herstellung von Kunststoffhohlkörpern, beispielsweise von
Saugrohrmodulen verwendet. Diese Kunststoffhohlkörper, beispielsweise aus zwei
Halbschalen vibrationsgeschweißte Kugelhohlkörper, zeichnen sich - ebenfalls
vor wie auch nach der vorgehend beschriebenen Wärmelagerung - durch einen stark
verbesserten Berstdruck aus. Verbesserungen im Bereich von 10 bis 20 % und auch
darüber sind für die vorgenannten Parameter Schlagzähigkeit, Zugfestigkeit
und Berstdruck ohne weiteres zu erreichen. Von Vorteil ist weiterhin, dass sich
hoch belastbare Kunststoffhohlkörper bzw. Kunststoffbauteile erhalten lassen,
unabhängig davon, ob sie nach der Schmelzkerntechnik oder mittels geeigneter
Schweißverfahren erhalten werden. Beispielsweise erlauben es die erfindungsgemäßen
Formmassen, über die Schmelzkerntechnik zu Hohlkörpern mit komplexer Geometrie,
z.B. sehr schmalen Fließwegen oder sehr engen Angüssen, zu gelangen. Von
Vorteil ist weiterhin, dass sich die spritzgegossenen Kunststoffformkörper
bei sehr hohen Temperaturen entformen lassen, ohne beschädigt zu werden, und
so sehr kurze Zykluszeiten ermöglichen. Aufgrund dieser sehr kurzen Zykluszeiten
kommen die erfindungsgemäßen thermoplastischen Formmassen auch für
einen sogenannten On-Line-Fertigungsprozess in Frage, d.h. der spritzgegossene Kunststoffform-
oder Kunststoffhohlkörper wird nicht zwischengelagert, sondern direkt in den
automatisierten Herstellprozess, beispielsweise eines Saugrohrmoduls, integriert.
Beispiel 1:
Komponente A):
Polycaprolactam mit einer relativen Lösungsviskosität RV (1,0 g/dl)
von 2,73
Komponente B) :
Schnittglasfaser PPG 3660 der Fa. PPG Fiber Glass
Komponente C):
Calciummontanat
Komponente D):
CuI/KI-Komplex (molares Verhältnis 1/5)
Komponente G) :
Rußpigment BP 880
64,147 Gew.-% A, 35 Gew.-% B, 0,35 Gew.-% C, 0,003 Gew.-%
Cu in Form der Komponente D und 0,5 Gew.-% G, jeweils bezogen auf das Gesamtgewicht
aller Komponenten, wurden in einem Zweischnecken-extruder ZSK 40 der Fa. Werner
& Pfleiderer bei 275°C gemischt.
Das erhaltenen Granulat wurde gemäß ISO 179/1eU
zu Probekörpern verarbeitet, an denen die Schlagzähigkeit bestimmt wurde.
Der Mittelwert für die an 10 Probekörpern bestimmte Schlagzähigkeit
betrug 109 kJ/m2.
Vergleichsbeispiel:
Wie in Beispiel 1 beschrieben wurden Probekörper hergestellt,
wobei jedoch anstelle der in Beispiel 1 eingesetzten Komponente B eine Schnittglasfaser
PPG 3545 der Fa. PPG Fiber Glass, und anstelle der in Beispiel 1 eingesetzten Komponente
C Calciumstearat eingesetzt wurde. Der Mittelwert für die Schlagzähigkeit
betrug 85 kJ/m2.