| Dokumentenidentifikation |
EP1832154 25.10.2007 |
| EP-Veröffentlichungsnummer |
0001832154 |
| Titel |
Verbindungsanordnung zwischen einem Mähmesserantrieb und einem Mähmesser |
| Anmelder |
Schumacher, Günter, 57612 Eichelhardt, DE |
| Erfinder |
Schumacher, Günter, 57612 Eichelhardt, DE; Schumacher, Heinrich-Günter, 57612 Eichelhardt, DE |
| Vertragsstaaten |
AT, BE, BG, CH, CY, CZ, DE, DK, EE, ES, FI, FR, GB, GR, HU, IE, IS, IT, LI, LT, LU, LV, MC, NL, PL, PT, RO, SE, SI, SK, TR |
| Sprache des Dokument |
DE |
| EP-Anmeldetag |
07.02.2007 |
| EP-Aktenzeichen |
070025812 |
| EP-Offenlegungsdatum |
12.09.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
25.10.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
A01D 34/33(2006.01)A, F, I, 20070814, B, H, EP
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Verbindungsanordnung zwischen
einem Mähmesserantrieb und einem Mähmesser.
Die
DE 40 35 528 C2
beschreibt eine Verbindungsanordnung zwischen einem Mähmesserantrieb
und einem linear hin- und hergehend bewegten Mähmesser bei Doppelmesserschneidwerken
von Frontmähern.
Die Einleitung der Hubbewegung erfolgt über einen
schwenkend bewegten Antriebshebel und einen daran angeschlossenen Mitnehmerzapfen,
der ein Verbindungselement darstellt und ein eine Gelenklagerung umfassendes weiteres
Verbindungselement, welches mit dem Mähmesser verbunden ist. Die Gelenkanordnung
ist erforderlich, weil der Mitnehmerzapfen durch seine Anbindung an den Antriebshebel
dessen Schwenkbewegung folgend auf einer Kreisbahn bewegt wird. Da das Mähmesser
nur linear hin- und hergehend bewegbar geführt ist, muss die Anordnung im Betrieb
ständig sowohl eine Schwenkbewegung des Mitnehmerzapfens zu dem mit dem Mähmesser
verbundenen Verbindungselement als auch eine axiale Verstellung des Mitnehmerzapfens
zulassen. Das zur Verbindung mit dem Mähmesser dienende erste Verbindungselement
weist einen ringartig gestalteten Abschnitt und darin eine kreiszylindrische Bohrung
auf. In dieser Bohrung ist ein in Umfangsrichtung geschlossener Zwischenring mit
seiner an die Bohrung angepassten kreiszylindrischen Außenfläche aufgenommen
und festgesetzt. Der Zwischenring besitzt eine hohlkugelige Innenfläche. An
dieser hohlkugeligen Innenfläche ist ein in Umfangsrichtung geschlossener Lagerring
mit einer kugeligen Außenfläche schwenkbeweglich aufgenommen. Der Lagerring
weist eine kreiszylindrische Durchgangsbohrung auf. In dieser Durchgangsbohrung
sitzt der Mitnehmerzapfen entlang der Achse der Durchgangsbohrung verschiebbar,
um die aus der Bewegung des Mitnehmerzapfens mit dem Antriebshebel auf einer Kreisbahn
resultierende Lageveränderung zur Verstellachse des Mähmessers ausgleichen
zu können.
Es sind aber auch Mähmesserantriebe bekannt, bei denen
in das mit dem Mähmesser verbundene Verbindungselement durch ein Getriebe,
wie es beispielsweise in der
DE 39 31 736 C2
beschrieben ist, unmittelbar eine der linearen hin- und hergehenden Bewegung
des Mähmessers entsprechende Bewegung eingeleitet wird. Dabei sind in der Verbindungsanordnung
zwischen einem als Antriebszapfen gestalteten Verbindungselement und einem mit dem
Mähmesser verbundenen Verbindungselement keine ständigen Relativbewegungen
auszugleichen. Es muss jedoch eine Einstellung möglich sein, die eine Anpassung
der Relativstellung der Teile zueinander beim Einbau ermöglicht. Diese Einstellung
muss sicher aufrechterhaltbar sein und ein leichtes Lösen für den Austausch,
zum Beispiel des Mähmessers, ermöglichen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verbindungsanordnung
zwischen einem Mähmesserantrieb und einem Mähmesser zu schaffen, welche
eine sichere Aufrechterhaltung der Einbaustellung erlaubt und für den Ausbau
und den erneuten Einbau ein leichtes Lösen und Anpassen an die gegebenenfalls
geänderten Einbauverhältnisse erlaubt, und darüber hinaus eine lange
Lebensdauer ermöglicht.
Gelöst wird diese Aufgabe erfindungsgemäß
durch eine Verbindungsanordnung zwischen einem Mähmesserantrieb und einem linear
hin- und hergehend bewegten Mähmesser umfassend
- ein erstes metallisches Verbindungselement, das
- entweder mit dem Mähmesser ein Bauteil bildet oder zur Verbindung mit demselben
dient,
- zumindest teilweise ringartig gestaltet und mit einer kreiszylindrischen Durchgangsbohrung
ausgebildet ist, welche eine Längsachse bildet,
- geschlitzt und mit Spannmitteln zur Veränderung des Querschnitts der Durchgangsbohrung
versehen ist,
- einen metallischen Zwischenring, der
- eine der Durchgangsbohrung angepasste kreiszylindrische Außenfläche
aufweist,
- eine hohlkugelige Innenfläche aufweist,
- mit seiner Außenfläche in der Durchgangsbohrung aufgenommen ist,
- auf seinem Umfang mindestens einen Schlitz aufweist,
- ein Rotationswälzlager, das
- einen in Umfangsrichtung geschlossenen metallischen Lageraußenring mit
einer kugeligen Lageraußenfläche aufweist, die zur Innenfläche des
Zwischenringes passend ausgebildet ist und vom Zwischenring umschlossen ist sowie
mindestens eine Außenlaufbahn bildet,
- mindestens einen in Umfangsrichtung geschlossenen metallischen Lagerinnenring
aufweist, welcher mindestens eine Innenlaufbahn bildet und welcher eine durchgehende
Aufnahmebohrung aufweist,
- Wälzkörper aufweist, die zwischen der Außenlaufbahn und der Innenlaufbahn
angeordnet sind,
- ein zweites Verbindungselement, das
- einen Mitnehmerzapfen umfasst, der in der Aufnahmebohrung sitzt.
Von Vorteil bei dieser Ausbildung ist, dass durch den ebenfalls
wie die anderen Bauteile aus Metall hergestellten Zwischenring auch bei starker
Vorspannung durch die Spannmittel keine Formänderung eintritt, die das Lösen
der Verbindung erschwert. Nach dem Lösen der Spannmittel können leichtgängig
Schwenkbewegungen des Rotationswälzlagers zum Zwischenring und Verstellungen
des Zwischenringes entlang der Längsachse im ersten Verbindungselement ausgeführt
werden. Dies ist besonders günstig, wenn der Zwischenring aus Stahl hergestellt
ist. Auch alle anderen Bauteile der Verbindungsanordnung können günstig
aus Stahl hergestellt sein. Die Verbindungsanordnung ist auch kompakt, weil der
Lageraußenring gleichzeitig das Element darstellt, das im Zwischenring schwenkbar
gehalten ist. Günstig ist auch, dass aufgrund der vorbeschriebenen Schachtelung
Kräfte, die auf die Verbindungsanordnung ausgeübt werden, immer mittig
auf den Lagerring einwirken. Durch die Herstellung des Zwischenrings aus Metall
wird eine günstige Wärmeleitung vom Rotationswälzlager weg nach außen
erzielt. Dies wird durch den unmittelbaren Kontakt der metallischen Bauteile noch
gefördert.
Eine günstige Kraftaufnahme ergibt sich, wenn das
Rotationswälzlager als Doppelkegelrollenlager gestaltet ist.
Die geschlitzte Ausbildung des ersten Verbindungselementes
wird vorzugsweise dadurch erreicht, dass das erste Verbindungselement entlang der
Längsachse eine erste Stirnfläche und eine zweite Stirnfläche aufweist
und durch einen ersten Schlitz unterbrochen ist, der zwischen der ersten Stirnfläche
und der zweiten Stirnfläche verläuft. Dabei läuft dieser erste Schlitz
zweckmäßigerweise parallel zur Längsachse.
Um eine Verspannung zu erzielen, durch die der Querschnitt
der Durchgangsbohrung verringert wird, ist vorgesehen, dass beidseitig des ersten
Schlitzes vorstehend Ansätze dem ersten Verbindungselement angeformt sind,
die durchbohrt sind und denen mindestens eine Spannschraube zugeordnet ist.
Der Zwischenring weist entlang der Längsachse eine
erste Endfläche und eine zweite Endfläche auf. Eine günstige Gestaltung
des Zwischenringes wird dadurch erreicht, dass dieser auf seinem Umfang durch einen
sich zwischen der ersten Endfläche und der zweiten Endfläche erstreckenden
zweiten Schlitz unterbrochen ist. Dabei kann dieser zweite Schlitz, projiziert auf
die Längsachse, parallel zu dieser oder die Längsachse kreuzend verlaufen.
Alternativ ist es möglich, dass der Zwischenring entlang der Längsachse
eine erste Endfläche und eine zweite Endfläche aufweist und auf seinem
Umfang mit von einer oder beiden Endflächen ausgehenden zweiten Schlitzen versehen
ist, die jeweils vor der anderen Endfläche enden. Vorzugsweise ist dabei vorgesehen,
dass die von unterschiedlichen Endflächen ausgehenden zweiten Schlitze über
den Umfang des Zwischenrings abwechselnd angeordnet sind und vorzugsweise parallel
zur Längsachse verlaufen.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung
ist in der Zeichnung schematisch dargestellt.
Es zeigt
- Figur 1
- eine Draufsicht auf eine Verbindungsanordnung gemäß der Erfindung
mit der Anbindung zu dem Mähmesser,
- Figur 2
- eine Ansicht in Pfeilrichtung X von Figur 1,
- Figur 3
- einen Schnitt entlang einer Längsachse durch die Verbindungsanordnung,
- Figur 4
- eine Ansicht vergleichbar zu Figur 2, wobei jedoch das erste Verbindungselement
entfernt ist, und
- Figur 5
- eine alternative Gestaltung eines Zwischenrings.
Aus der Ansicht gemäß Figur 1 ist ein Abschnitt
eines Mähmessers 1 mit dem Messerrücken 2 und einer daran angebrachten
Messerklinge 3 ersichtlich, wobei in der Blattebene in Verlängerung des Messerrückens
2 eine Vielzahl von solchen Messerklingen 3 an dem Messerrücken 2 angebracht
ist. Am Ende des Messerrückens 2 ist ein metallisches erstes Verbindungselement
4 in Form eines Messerkopfauges angebracht, das eine erste Stirnfläche 7 und
eine zweite Stirnfläche 8 und eine durch dasselbe hindurch verlaufende und
sich zwischen den beiden Stirnflächen 7, 8 erstreckende Durchgangsbohrung 6
aufweist, die auf einer Längsachse 5 zentriert ist.
Wie insbesondere aus Figur 2 erkenntlich ist, ist das erste
Verbindungselement 4, welches ringartig gestaltet ist, geschlitzt. Es verläuft
ein erster Schlitz 9 zwischen den beiden Stirnflächen 7, 8. Der erste Schlitz
9 verläuft parallel zur Längsachse 5. Er könnte auch unter einem
Winkel zu derselben angeordnet sein.
Beidseitig des ersten Schlitzes 9 befinden sich zwei von
der Längsachse 5 weg vorstehende Ansätze 10. Einer dieser beiden Ansätze
10 ist mit einer durchgehenden Bohrung 12 versehen, die auf einer Achse angeordnet
ist, welche die Längsachse 5 mit Abstand kreuzt. Auf der Achse dieser Bohrung
12 ist in dem zweiten Ansatz 10 eine Gewindebohrung 13 angeordnet. Eine Spannschraube
11, insbesondere Kopfschraube, tritt durch die Bohrung 12 hindurch und wird in die
Gewindebohrung 13 eingeschraubt, so dass sie eine Verringerung des Querschnittes
der Durchgangsbohrung 6 bewirkt, je nachdem, wie stark sie angezogen wird.
In der kreiszylindrischen Durchgangsbohrung 6 sitzt ein
metallischer Zwischenring 14, wie insbesondere aus Figur 3 ersichtlich. Dieser Zwischenring
14 weist eine erste Endfläche 16 und eine zweite Endfläche 17 entlang
der Längsachse 5 auf und ist auf seinem Umfang durch einen zweiten Schlitz
15 unterbrochen, der sich zwischen der ersten Endfläche 16 und der zweiten
Endfläche 17 erstreckt. Dieser Schlitz ist, wie aus Figur 4 ersichtlich, parallel
zur Längsachse 5 ausgerichtet, kann aber auch unter einem Winkel zu derselben
verlaufen, so dass er diese kreuzt.
Der Zwischenring 14 ist vorzugsweise aus einem Stahl hergestellt,
so dass, wenn kein Druck auf ihn quer zur Längsachse 5 ausgeübt wird,
er elastisch den zweiten Schlitz 15 offen hält. Der Zwischenring weist eine
hohlkugelige Innenfläche 18 und eine kreiszylindrische Außenfläche
19 auf. Er ist mit der kreiszylindrischen Außenfläche 19 in der kreiszylindrischen
Durchgangsbohrung 6 des ersten Verbindungselementes 4 aufgenommen und darin entlang
der Längsachse 5 verstellbar. Dies bedeutet, dass der Abstand zwischen der
ersten Stirnfläche 7 und der zweiten Stirnfläche 8 des ersten Verbindungselementes
4 größer ist als der Abstand zwischen der ersten Endfläche 16 und
der zweiten Endfläche 17 des Zwischenringes 14.
Das Rotationswälzlager umfasst einen Lageraußenring
20, der in Umfangsrichtung geschlossen ist und eine kugelige Lageraußenfläche
21 aufweist. Die kugelige Lageraußenfläche 21 ist an die hohlkugelige
Innenfläche 18 des Zwischenringes 14 angepasst. Die Montage des Zwischenringes
14 auf dem Lageraußenring 20 kann durch elastisches Aufweiten des Zwischenringes
infolge des zweiten Schlitzes 15 und der hohlkugeligen Innenfläche 18 auf der
kugeligen Lageraußenfläche 21 des Lageraußenringes 20 erfolgen.
Der Lageraußenring 20 ist durch diese Anordnung schwenkbar
in dem Zwischenring 14 gehalten.
Der Lageraußenring 20 weist zwei kegelige Außenlaufbahnen
22 auf, deren Durchmesser aufeinander zu abnimmt. Es sind ferner zwei Lagerinnenringe
23 vorgesehen, so wie sie bei Kegelrollenlagern üblich sind. Diese beiden Lagerinnenringe
23 weisen jeweils eine Innenlaufbahn 24 auf. Zwischen der Außenlaufbahn 22
des Lageraußenringes 20 und der Innenlaufbahn 24 eines jeden Lagerinnenringes
23 sind in Umfangsrichtung insgesamt zwei Reihen von Wälzkörpern in Form
von Kegelrollen angeordnet. Anstelle einer Ausbildung als Kegelrollenlager ist auch
eine Ausbildung beispielsweise als zweireihiges Schrägschulterkugellager möglich.
Die beiden Lagerinnenringe 24 bilden zusammen eine Aufnahmebohrung 26, die kreiszylindrisch
gestaltet ist und in der ein zum zweiten Verbindungselement in Form eines Anschlussblockes
gehörender Mitnehmerzapfen 29 fest aufgenommen ist. Der Mitnehmerzapfen 29
endet in einer Schulter 31. An diese Schulter 31 legt sich einer der Lagerinnenringe
23 an. Die beiden Lagerinnenringe 23 werden gegen diese Schulter 31 durch einen
Befestigungsring 30 gepresst, der durch eine Schraube 33, die entlang der Längsachse
in den Mitnehmerzapfen 29 eingeschraubt ist, festgesetzt ist. Hierdurch werden auch
die beiden Lagerreihen des als Kegelrollenlager gestalteten Rotationswälzlagers
vorgespannt. Das Rotationswälzlager kann aus metallischen Werkstoffen hergestellt
sein, die für solche Lager und Belastungen, wie sie bei Mähmesserantrieben
üblich sind, angemessen sind.
Die Abdichtung erfolgt einerseits durch die Ausbildung
des Befestigungsringes 30 in Verbindung mit einer Dichtung 32 und darüber hinaus
in Richtung zur Schulter 31 ebenfalls durch eine Dichtung 32 und einen Schutzring
28.
Die richtige Position des zweiten Verbindungselementes
27 und insbesondere des Mitnehmerzapfens 29 in Schwenkrichtung um den durch die
hohlkugelige Innenfläche 28 und die kugelige Lageraußenfläche 20
gebildeten Schwenkmittelpunkt, der auf der Längsachse 5 liegt, entsprechend
den Einbauverhältnissen, d.h. auch in einer Neigungsposition und einer entlang
der Achse der Durchgangsbohrung 6 eingestellte Position des Zwischenringes 14 kann
dadurch fixiert werden, dass die Spannmittel in Form der Spannschraube 11 festgezogen
werden. Dadurch verringert sich der Querschnitt der Durchgangsbohrung 6 so, dass
eine radiale Kraft auf den Zwischenring 14 ausgeübt wird. Da der Zwischenring
14 selbst wieder geschlitzt ist, d.h. den zweiten Schlitz 15 zwischen seinen Endflächen
16, 17 aufweist, kann ebenfalls der Durchmesser dieses Zwischenringes 14 verringert
werden und dieser presst sich mit seiner hohlkugeligen Innenfläche 18 gegen
die kugelige Lageraußenfläche 21 des Lageraußenringes 20 an. Damit
wird dieser festgesetzt. Der Lageraußenring 20 ist von seinen Abmessungen her
so gewählt, dass er selbst keiner Verformung unterliegt und damit auch durch
das Anpressen kein Einfluss auf das Lagerspiel und die Laufverhältnisse des
Rotationswälzlagers ausgeübt werden.
Durch die Ausbildung des Zwischenringes aus einem Metall
und insbesondere aus einem Stahl, der so federt, dass er seine ursprüngliche
Form wieder einnimmt, in der der Schlitz im entspannten Zustand seine größte
Weite aufweist, wird die Klemmwirkung nach dem Lösen der Spannschraube wirksam
aufgehoben und es ist eine erneute leichtgängige Einstellung möglich.
Figur 5 zeigt einen im Verhältnis zu den anderen Zeichnungsfiguren
im vergrößerten Maßstab als Einzelteil in Seitenansicht dargestellten
Zwischenring 114 in einer zu den übrigen Figuren abgewandelten Ausführungsform.
Die Innenfläche ist ebenfalls als (nicht sichtbare) Hohlkugelfläche gestaltet.
Der Zwischenring 114 ist auf seinem Umfang um die Längsachse 105 mit zweiten
Schlitzen 115 versehen. Eine Teilanzahl der zweiten Schlitze 115 geht von der Endfläche
116 aus und endet vor der Endfläche 117. Die restliche Anzahl der zweiten Schlitze
115 geht von der Endfläche 117 aus und endet vor der Endfläche 116. Die
zweiten Schlitze 115 sind abwechselnd von der einen Endfläche 116 und der anderen
Endfläche 117 ausgehend auf dem Umfang des Zwischenrings 115 verteilt angeordnet.
Durch diese Ausbildung ist der Zwischenring 114 radial elastisch verformbar und
hält den Lageraußenring des Rotationswälzlagers im verspannten Zustand
fest. Der Zwischenring 114 ist ebenfalls aus Metall, insbesondere Stahl hergestellt.
Neben Stahl kommen auch andere Metalle in Frage. Die zweiten Schlitze 115 verlaufen
parallel zur Längsachse 105.
Bezugszeichenliste
- 1
- Mähmesser
- 2
- Messerrücken
- 3
- Messerklinge
- 4
- erstes Verbindungselement / Messerkopfauge
- 5, 105
- Längsachse
- 6
- Durchgangsbohrung
- 7
- erste Stirnfläche
- 8
- zweite Stirnfläche
- 9
- erster Schlitz
- 10
- Ansatz
- 11
- Spannschraube
- 12
- Bohrung
- 13
- Gewindebohrung
- 14, 114
- Zwischenring
- 15, 115
- zweiter Schlitz
- 16, 116
- erste Endfläche
- 17, 117
- zweite Endfläche
- 18
- hohlkugelige Innenfläche
- 19
- kreiszylindrische Außenfläche
- 20
- Lageraußenring
- 21
- kugelige Lageraußenfläche
- 22
- Außenlaufbahn
- 23
- Lagerinnenring
- 24
- Innenlaufbahn
- 25
- Wälzkörper
- 26
- Aufnahmebohrung
- 27
- zweites Verbindungselement / Anschlussblock
- 28
- Schutzring
- 29
- Mitnehmerzapfen
- 30
- Befestigungsring
- 31
- Schulter
- 32
- Dichtung
- 33
- Schraube
|
| Anspruch[de] |
Verbindungsanordnung zwischen einem Mähmesserantrieb und einem
linear hin- und hergehend bewegten Mähmesser (1) umfassend
- ein erstes metallisches Verbindungselement (4), das
- entweder mit dem Mähmesser (1) ein Bauteil bildet oder zur Verbindung
mit demselben dient,
- zumindest teilweise ringartig gestaltet und mit einer kreiszylindrischen
Durchgangsbohrung (6) ausgebildet ist, welche eine Längsachse (5) bildet,
- geschlitzt und mit Spannmitteln (11) zur Veränderung des Querschnitts
der Durchgangsbohrung (6) versehen ist,
- einen metallischen Zwischenring (14, 114), der
- eine der Durchgangsbohrung (6) angepasste kreiszylindrische Außenfläche
(19) aufweist,
- eine hohlkugelige Innenfläche (18) aufweist,
- mit seiner Außenfläche (18) in der Durchgangsbohrung (6)
aufgenommen ist,
- auf seinem Umfang mindestens einen Schlitz (15, 115) aufweist, ,
- ein Rotationswälzlager, das
- einen in Umfangsrichtung geschlossenen metallischen Lageraußenring
(20) mit einer kugeligen Lageraußenfläche (21) aufweist, die zur Innenfläche
(18) des Zwischenringes (14) passend ausgebildet ist und vom Zwischenring (14) umschlossen
ist sowie mindestens eine Außenlaufbahn (22) bildet,
- mindestens einen in Umfangsrichtung geschlossenen metallischen Lagerinnenring
(23) aufweist, welcher mindestens eine Innenlaufbahn (24) bildet und welcher eine
durchgehende Aufnahmebohrung (26) aufweist,
- Wälzkörper (25) aufweist, die zwischen der Außenlaufbahn
(22) und der Innenlaufbahn (24) angeordnet sind,
- ein zweites Verbindungselement (27), das
- einen Mitnehmerzapfen (29) umfasst, der in der Aufnahmebohrung (26)
sitzt.
Verbindungsanordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Rotationswälzlager als Doppelkegelrollenlager gestaltet ist.
Verbindungsanordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass das erste Verbindungselement (4) entlang der Längsachse (5) eine
erste Stirnfläche (7) und eine zweite Stirnfläche (8) aufweist und dass
das erste Verbindungselement (4) durch einen ersten Schlitz (9) unterbrochen ist,
der zwischen der ersten Stirnfläche (7) und der zweiten Stirnfläche (8)
verläuft.
Verbindungsanordnung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass beidseitig des ersten Schlitzes (9) vorstehend Ansätze (10) dem
ersten Verbindungselement (4) angeformt sind, die durchbohrt sind und denen mindestens
eine Spannschraube (11) zugeordnet ist.
Verbindungsanordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Zwischenring (14) entlang der Längsachse (5) eine erste Endfläche
(16) und eine zweite Endfläche (17) aufweist und
dass der Zwischenring (14) auf seinem Umfang durch einen sich zwischen der
ersten Endfläche (16) und der zweiten Endfläche (17) erstreckenden zweiten
Schlitz (15) unterbrochen ist.
Verbindungsanordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Zwischenring (114) entlang der Längsachse (115) eine erste
Endfläche (116) und eine zweite Endfläche (117) aufweist und auf seinem
Umfang mit von einer oder beiden Endflächen (116, 117) ausgehenden zweiten
Schlitzen (115) versehen ist, die jeweils vor der anderen Endfläche (116, 117)
enden.
Verbindungsanordnung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
dass die von unterschiedlichen Endflächen (116, 117) ausgehenden zweiten
Schlitze (115) über den Umfang des Zwischenrings (114) abwechselnd angeordnet
sind.
Verbindungsanordnung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
dass der zweite Schlitz (15), projiziert auf die Längsachse (5), parallel
zu dieser
oder die Längsachse (5) kreuzend verläuft.
Verbindungsanordnung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
dass die zweiten Schlitze (115) parallel zur Längsachse (105) verlaufen.
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