| Dokumentenidentifikation |
EP1832155 25.10.2007 |
| EP-Veröffentlichungsnummer |
0001832155 |
| Titel |
Traganordnung |
| Anmelder |
Andreas Stihl AG & Co. KG, 71336 Waiblingen, DE |
| Erfinder |
Machens, Kai-Ulrich Dr., 70193 Stuttgart, DE; Menzel, Johannes, 73529 Rechberg, DE; Kotulla, Lothar, 70329 Stuttgart, DE; Winkler, Christoph, 70597 Stuttgart, DE |
| Vertragsstaaten |
AT, BE, BG, CH, CY, CZ, DE, DK, EE, ES, FI, FR, GB, GR, HU, IE, IS, IT, LI, LT, LU, LV, MC, NL, PL, PT, RO, SE, SI, SK, TR |
| Sprache des Dokument |
DE |
| EP-Anmeldetag |
23.02.2007 |
| EP-Aktenzeichen |
070037064 |
| EP-Offenlegungsdatum |
12.09.2007 |
| Veröffentlichungstag im Patentblatt |
25.10.2007 |
| IPC-Hauptklasse |
A01D 34/90(2006.01)A, F, I, 20070814, B, H, EP
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| IPC-Nebenklasse |
A45F 3/12(2006.01)A, L, I, 20070814, B, H, EP
G10G 5/00(2006.01)A, L, I, 20070814, B, H, EP
B27B 17/00(2006.01)A, L, I, 20070814, B, H, EP
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| Beschreibung[de] |
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Die Erfindung betrifft eine Traganordnung der im Oberbegriff
des Anspruchs 1 angegebenen Gattung.
Aus der
DE 26 11 873 A1
ist ein Schüttelgerät mit einem Traggurt bekannt. Der Traggurt
ist im Bereich der Schulter des Bedieners in einer Schulterauflage geführt.
Der Gurt ist als Diagonalgurt ausgebildet, verläuft also über die dem
Arbeitsgerät abgewandte Schulter des Bedieners und ist an seinen beiden Enden
an dem Arbeitsgerät festgelegt.
Bei derartigen Traggurten sind der Gurt und die Schulterauflage
üblicherweise so ausgebildet, dass zwar die Schulterauflage an dem Gurt längsverschieblich
angeordnet ist, im Betrieb unter Last eine Bewegung des Gurts gegenüber der
Schulterauflage jedoch nicht möglich ist. Dies führt dazu, dass bei einem
Verschwenken des Arbeitsgeräts im Betrieb die Schulterauflage vom Bediener
auf der Schulter versetzt werden muss und der Bediener durch die Schulterauflage
behindert werden kann.
Bei derartigen Diagonalgurten wirken sowohl in senkrechter
als auch in horizontaler Richtung Kräfte. Die horizontalen Kräfte bewirken,
dass der Gurt im Bereich der Schulter des Bedieners zum Hals des Bedieners gedrückt
wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Traganordnung
der gattungsgemäßen Art zu schaffen, die Behinderungen des Bedieners im
Betrieb vermeidet.
Diese Aufgabe wird durch eine Traganordnung mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 und durch eine Traganordnung mit den Merkmalen des Anspruchs 4 gelöst.
Um ein Versetzen der Schulterauflage auf der Schulter des
Bedieners im Betrieb zu vermeiden, ist vorgesehen, dass die Traganordnung Mittel
zur Verringerung der Reibung zwischen dem Tragelement und der Schulterauflage besitzt.
Durch die Verringerung der Reibung kann das Tragelement auch im Betrieb und unter
Last in Längsrichtung der Schulterauflage verrutschen. Ein Verschwenken des
Arbeitsgeräts bewirkt damit lediglich eine Veränderung der Position des
Tragelements gegenüber der Schulterauflage. Die Schulterauflage kann in unveränderter
Position auf der Schulter des Bedieners angeordnet bleiben. Dadurch ist ein ungestörtes
Arbeiten ermöglicht.
Vorteilhaft ist zur Verringerung der Reibung eine Gleitbahn
an der Schulterauflage ausgebildet. Die Gleitbahn ist insbesondere an einer biegsamen
Gleitplatte ausgebildet, auf der das Tragelement im Betrieb aufliegt. Dadurch, dass
die Gleitplatte biegsam ausgebildet ist, passt sich die Gleitplatte gut an die Körperform
des Bedieners an. Dadurch ist eine ergonomisch gestaltete Traganordnung ermöglicht.
Vorteilhaft ist die Gleitplatte aus Kunststoff. Eine Gleitplatte aus Kunststoff
kann auf einfache Weise hergestellt und mit der Schulterauflage beispielsweise durch
Nähen verbunden werden. Kunststoff besitzt gegenüber den üblichen
Materialen von Tragelementen wie Gurten, Seilen oder dgl. einen geringen Reibkoeffizienten,
so dass das Tragelement mit geringem Kraftaufwand bei am Tragelement angeordnetem
Arbeitsgerät in der Schulterauflage bewegt werden kann.
Um die im Betrieb auftretenden seitlichen Kräfte gut
und ergonomisch aufnehmen zu können, ist vorgesehen, dass die Schulterauflage
einen Schulterabschnitt und einen mit dem Schulterabschnitt verbundenen seitlichen
Stützabschnitt besitzt, wobei auf dem Schulterabschnitt das Tragelement angeordnet
ist und der seitliche Stützabschnitt zur Anlage an einer Flanke des Bedieners
ausgebildet ist. Der Schulterabschnitt nimmt damit die senkrecht auf den Bediener
wirkenden Kräfte auf, während der Stützabschnitt die horizontalen
Kräfte an der Flanke des Bedieners abfängt. Dadurch ist vermieden, dass
sich das Tragelement in Richtung auf den Hals des Bedieners bewegt und den Bediener
so behindert. Dadurch, dass der seitliche Stützabschnitt mit dem Schulterabschnitt
direkt verbunden ist, ergibt sich eine einfache Ausgestaltung. Durch Austausch der
Schulterauflage können auch bestehende Traganordnungen mit einem Stützabschnitt
versehen werden. Vorteilhaft besteht der seitliche Stützabschnitt mindestens
teilweise aus einem Netzmaterial. Netzmaterial ist sehr dehnbar, so dass eine Anpassung
an die Größe des Bedieners erfolgt. Ferner ist das Netzmaterial dünn
und luftdurchlässig, so dass sich ein hoher Tragekomfort ergibt.
Vorteilhaft sind der seitliche Stützabschnitt und
der Schulterabschnitt in einem an der Vorderseite des Bedieners anzuordnenden Bereich
des Schulterabschnitts und in einem an der Rückseite des Bedieners anzuordnenden
Bereich des Schulterabschnitts miteinander verbunden und bilden eine Armöffnung
für den Arm des Bedieners. Dadurch kann die Schulterauflage nach Art einer
halben Weste vom Bediener angezogen werden, indem der Bediener seinen Arm durch
die Armöffnung führt. Die Schulterauflage ist dadurch sowohl in horizontaler
als auch in vertikaler Richtung am Bediener gesichert, so dass ein Verrutschen vermieden
ist. Eine Fixierung durch zusätzliche Gurte, beispielsweise durch einen Hüftgurt
oder dgl., kann dadurch entfallen. Vorteilhaft ist der untere Rand des seitlichen
Stützabschnitts gegenüber einem unteren Rand des Schulterabschnitts in
Richtung auf ein freies Ende des Tragelements versetzt. Dadurch lässt sich
eine große Armöffnung bei vergleichsweise geringer Länge des Schulterabschnitts
realisieren. Bei Traganordnungen mit einer Verstelleinrichtung zur Anpassung der
Länge des Tragelements kann durch den Versatz zwischen den unteren Rändern
von Schulterabschnitt und Stützabschnitt der maximale Verstellweg vergrößert
werden.
Zweckmäßig besitzt die Schulterauflage mindestens
eine Schlaufe, durch die das Tragelement hindurchgeführt ist. Es kann jedoch
auch vorgesehen sein, dass die Schulterauflage eine Durchführung besitzt, durch
die das Tragelement hindurchgeführt ist. Die Durchführung ist insbesondere
als Rohr ausgebildet. Zweckmäßig besitzt das Tragelement an seinen freien
Enden jeweils ein Befestigungsmittel zur Fixierung an dem Arbeitsgerät. Um
ein einfaches Anlegen des Tragelements zu ermöglichen, ist vorgesehen, dass
das Tragelement einen ersten Abschnitt besitzt, an dem die Schulterauflage festgelegt
ist, und einen zweiten Abschnitt, wobei der erste und der zweite Abschnitt des Tragelements
über eine lösbare Schnalle miteinander verbunden sind. Der Bediener kann
die beiden Abschnitte an dem Arbeitsgerät festlegen, während das Arbeitsgerät
noch auf dem Boden liegt. Um das Tragelement anzulegen, geht der Bediener in die
Hocke und legt sich den ersten Abschnitt des Tragelements über die Schulter.
Durch Verschließen der Schnalle, die zweckmäßig an der Vorderseite
des Bedieners angeordnet ist, werden die beiden Abschnitte miteinander verbunden
und die Traganordnung ist angelegt. Die Traganordnung besitzt vorteilhaft eine Verstelleinrichtung
zur Anpassung der Länge des Tragelements. Dadurch ist eine einfache Anpassung
auf die Körpergröße des Bedieners möglich. Vorteilhaft ist die
Schulterauflage als Schulterpolster ausgebildet. Dadurch können die im Arbeitsgerät
entstehenden Kräfte gut in die Schulter des Bedieners eingeleitet werden.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden im Folgenden
anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigen:
- Fig. 1
- ein Arbeitsgerät, das über eine Traganordnung von einem Bediener getragen
wird,
- Fig. 2
- eine schematische Darstellung einer Traganordnung,
- Fig. 3
- einen Schnitt entlang der Linie III-III in Fig. 2 in schematischer Darstellung,
- Fig. 4 und Fig. 5
- schematische Darstellungen von Traganordnungen,
- Fig. 6
- eine schematische, ausschnittsweise Seitenansicht der Traganordnung aus Fig.
5,
- Fig. 7
- eine perspektivische Darstellung des Schulterpolsters der Traganordnung aus
Fig. 5,
- Fig. 8
- eine schematische Darstellung einer Traganordnung,
- Fig. 9
- einen Schnitt durch eine Schulterauflage in schematischer Darstellung.
Die in Fig. 1 gezeigte Traganordnung 1 dient zum Tragen
eines handgeführten, motorgetriebenen Arbeitsgeräts 3 wie beispielsweise
einem Freischneider, einem Olivenernter oder dgl.. Die Traganordnung 1 besitzt einen
Gurt 10, der an seinen Enden jeweils einen Haken 4 besitzt, mit dem der Gurt 10
an dem Arbeitsgerät 3 festgelegt ist. Anstatt des Gurts 10 kann auch ein anderes
Tragelement wie beispielsweise eine Kette, ein Seil oder dgl. vorgesehen sein. Der
Gurt 10 ist als Diagonalgurt ausgebildet und über die dem Arbeitsgerät
3 abgewandte Schulter eines Bedieners 2 geführt. Das Arbeitsgerät 3 besitzt
ein Gehäuse 7, aus dem eine Führungsstange 6 ragt. In dem Gehäuse
7 ist ein Antriebsmotor, insbesondere ein Verbrennungsmotor, angeordnet, der eine
in der Führungsstange 6 angetriebene Antriebswelle antreibt. Die Antriebswelle
kann je nach Arbeitsgerät rotierend oder in Längsrichtung hin- und hergehend
angetrieben sein. Ein Haken 4 ist am Gehäuse 7 angeordnet. An der Führungsstange
6 sind zwei Handgriffe 8 festgelegt. Der zweite Haken 4 ist in einem Bereich zwischen
den beiden Handgriffen 8 und dem Gehäuse 7 an der Führungsstange 6 angeordnet.
Der Gurt 10 besitzt einen ersten Abschnitt 35, der sich
von dem am Gehäuse 7 angeordneten Haken 4 diagonal über den Rücken
des Bedieners 2 und über die dem Arbeitsgerät 3 abgewandte Schulter des
Bedieners 2 erstreckt. Ein zweiter Abschnitt 36 erstreckt sich ausgehend von dem
benachbart zu den beiden Handgriffen 8 angeordneten Haken 4 in Richtung auf den
ersten Abschnitt 35. Die beiden Abschnitte 35 und 36 sind über eine lösbare
Schnalle 5 miteinander verbunden. An der Schnalle 5 ist eine Verstelleinrichtung
37 ausgebildet, mit der die Länge des ersten Abschnitts 35 des Gurts 10 angepasst
werden kann.
In Fig. 2 ist die Traganordnung 1 ausschnittsweise gezeigt.
An dem ersten Abschnitt 35 des Gurts 10 ist im Bereich einer Schulter 42 des Bedieners
2 ein Schulterpolster 11 angeordnet. Das Schulterpolster 11 besitzt eine tunnelartige
Durchführung 12, durch die der Gurt 10 geführt ist. Das Schulterpolster
11 erstreckt sich auf der Vorderseite des Bedieners 2 etwa bis auf Brusthöhe
und am Rücken des Bedieners 2 etwa bis auf die Höhe des Schulterblatts
und stützt den Gurt 10 gegenüber der Schulter 42 des Bedieners 2 ab.
Fig. 3 zeigt einen Schnitt durch das Schulterpolster 11.
An dem Schulterpolster 11 ist eine Gleitplatte 14 fixiert, beispielsweise angenäht.
Die Gleitplatte 14 bildet eine Gleitbahn 13 für den Gurt 10. Die Gleitplatte
14 erstreckt sich über die gesamte Länge des Schulterpolsters 11, so dass
der Gurt 10 mit seiner gesamten im Schulterpolster 11 geführten Länge
auf der Gleitplatte 14 aufliegt. Die Gleitplatte 14 besteht aus einem biegsamen
Kunststoffmaterial, das einen geringen Reibungskoeffizienten zum Material des Gurts
10 besitzt. Dadurch kann der Gurt 10 auch bei an der Traganordnung 1 angeordnetem
Arbeitsgerät 3 in der Durchführung 12 verschoben werden.
Ein Ausführungsbeispiel einer Traganordnung 15 ist
in Fig. 4 gezeigt. Die Traganordnung 15 entspricht im Wesentlichen der Traganordnung
1. Als Schulterauflage besitzt die Traganordnung 15 ein Schulterpolster 16, das
mehrere Schlaufen 17 besitzt. Der Gurt 10 ist durch die Schlaufen 17 hindurchgeführt.
In dem Bereich, in dem der Gurt 10 auf dem Schulterpolster 16 aufliegt, besitzt
das Schulterpolster 16 eine Gleitbahn 13. An den freien Enden 9 des Gurts 10, der
das Tragelement bildet, sind Haken 4 zur Fixierung an einem Arbeitsgerät angeordnet.
Ein weiteres Ausführungsbeispiel für eine Traganordnung
20 ist in den Fig. 5 bis 7 gezeigt. Die Traganordnung 20 besitzt ein Schulterpolster
21, in dem der Gurt 10 in einer Durchführung 22 angeordnet ist. Auch die Durchführung
22 besitzt eine in Fig. 7 gezeigte Gleitplatte 14. Der Gurt 10 kann damit in der
Durchführung 22 auch bei Belastung des Gurts 10 verschoben werden.
Das Schulterpolster 21 besitzt einen Schulterabschnitt
19, der im Wesentlichen dem Schulterpolster 11 der Traganordnung 1 entspricht. Der
Schulterabschnitt 19 besitzt einen vorderen Bereich 38, der im Betrieb an der Vorderseite
des Bedieners 2 angeordnet ist, sowie einen hinteren Bereich 39 (Fig. 6 und 7),
der im Betrieb am Rücken des Bedieners 2 angeordnet ist. Auf der Höhe
eines unteren Rands 18 des Schulterabschnitts 19 erstreckt sich zwischen dem vorderen
Bereich 38 und dem hinteren Bereich 39 ein seitlicher Stützabschnitt 24. Der
seitliche Stützabschnitt 24 ist am vorderen Bereich 38 und am hinteren Bereich
39 festgelegt. Der Schulterabschnitt 19 und der seitliche Stützabschnitt 24
bilden eine Armöffnung 23, durch die ein Arm 44 des Bedieners 2 ragt. Der seitliche
Stützabschnitt 24 besitzt einen unteren Rand 28, der gegenüber dem unteren
Rand 18 zu den freien Enden 49 des Gurts 10 hin versetzt ist. Dadurch, dass der
untere Rand 18 näher bei der Schulter 42 des Bedieners 2 angeordnet ist, ist
die zur Längenanpassung zur Verfügung stehende Gurtlänge vergrößert.
Die freie, nicht in der Durchführung 22 angeordnete Gurtlänge ist vergrößert.
Wie durch den gestrichelt gezeigten Rand 28' angedeutet ist, kann der Versatz vergleichsweise
groß sein. Der Stützabschnitt 24 kann jedoch auch auf der Höhe des
unteren Rands 18 angeordnet sein. Der seitliche Stützabschnitt 24 liegt im
Betrieb an einer Flanke 43 des Bedieners 2 an, die dem Arbeitsgerät 3 abgewandt
liegt. Der seitliche Stützabschnitt 24 nimmt in vertikaler Richtung wirkende
Kräfte auf und leitet diese in den Bediener 2 ein. Dadurch wirken am Schulterabschnitt
19 keine Kräfte in vertikaler Richtung. Wie in Fig. 7 gezeigt ist, können
der Schulterabschnitt 19 und der seitliche Stützabschnitt 24 aus dem gleichen
Material bestehen. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass der Stützabschnitt
24 aus einem anderen Material besteht. Vorteilhaft besteht der Stützabschnitt
24 zumindest in dem unter dem Arm 44 des Bedieners 2 angeordneten Bereich aus einem
Netzmaterial 33. Dies ist in Fig. 5 und Fig. 6 gezeigt.
In Fig. 8 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel einer
Traganordnung 25 gezeigt. Der Gurt 10 der Traganordnung 25 ist in einem Schulterpolster
26 auf der Schulter 42 des Bedieners 2 geführt. Das Schulterpolster 26 besitzt
Schlaufen 27, durch die der Gurt 10 hindurchgeführt ist. Am Schulterpolster
26 ist eine nicht dargestellte Gleitbahn für den Gurt 10 ausgebildet, auf der
der Gurt 10 aufliegt. Das Schulterpolster 26 besitzt einen Schulterabschnitt 31,
der sich über die Schulter 42 des Bedieners 2 erstreckt. Der Schulterabschnitt
31 besitzt einen Seitenrand 32, der dem Arbeitsgerät 3 abgewandt liegt. An
dem Seitenrand 32 ist ein seitlicher Stützabschnitt 29 festgelegt. Der seitliche
Stützabschnitt 29 ist dabei über die gesamte Länge des Schulterabschnitts
31 an dem Schulterabschnitt 31 fixiert. Der seitliche Stützabschnitt 29 bildet
eine Armöffnung 30 für den Arm 44 des Bedieners 2. Der seitliche Stützabschnitt
stützt sich an der Flanke 43 des Bedieners 2 ab und nimmt Querkräfte auf.
Wie in Fig. 8 gezeigt ist, besteht der seitliche Stützabschnitt aus einem anderen
Material als der Schulterabschnitt 31, nämlich aus einem luftdurchlässigen
Netzmaterial 33.
Ein Schnitt durch ein weiteres Ausführungsbeispiel
einer Traganordnung 50 ist in Fig. 9 gezeigt. Die Traganordnung 50 entspricht im
Wesentlichen der Traganordnung 1. Die Traganordnung 50 besitzt als Tragelement ein
Seil 56, das nicht gezeigte Mittel zur Längenverstellung und zur Verbindung
mit dem Arbeitsgerät besitzt. Die Traganordnung 50 besitzt ein Schulterpolster
51, auf dem ein Rohr 55 angeordnet ist. Das Rohr 55 bildet eine Durchführung
52 für das Seil 56. Zur besseren Verteilung der eingeleiteten Kräfte kann
das Schulterpolster 51 eine in Fig. 9 gestrichelt gezeichnete Lagerplatte 54 besitzen,
auf der das Rohr 55 angeordnet ist. Das Rohr 53, 55 bildet eine Gleitfläche,
die die Reibung zwischen dem Seil 56 und dem Schulterpolster 51 verringert. Es kann
vorgesehen sein, dass das Schulterpolster 51 einen seitlichen Stützabschnitt
besitzt.
Anstatt des Seils 56 und des Gurts 10 können auch
andere Tragelemente wie beispielsweise eine Kette oder dgl. zum Einsatz kommen.
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| Anspruch[de] |
Traganordnung für ein handgeführtes Arbeitsgerät mit
einem über die Schulter (42) eines Bedieners (2) zu führenden Tragelement
und mit einer Schulterauflage, die längsverschieblich an dem Tragelement angeordnet
ist,
dadurch gekennzeichnet, dass die Traganordnung (1, 15, 20, 25, 50) Mittel
zur Verringerung der Reibung zwischen dem Tragelement und der Schulterauflage besitzt.
Traganordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass zur Verringerung der Reibung eine Gleitbahn
(13, 53) an der Schulterauflage ausgebildet ist.
Traganordnung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, dass die Gleitbahn (13) an einer biegsamen Gleitplatte
(14) ausgebildet ist, auf der das Tragelement im Betrieb aufliegt, wobei die Gleitplatte
(14) insbesondere aus Kunststoff ist.
Traganordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3 oder nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1,
dadurch gekennzeichnet, dass die Schulterauflage einen Schulterabschnitt
(19, 31) und einen mit dem Schulterabschnitt (19, 31) verbundenen seitlichen Stützabschnitt
(24, 29) besitzt, wobei auf dem Schulterabschnitt (19, 31) das Tragelement angeordnet
ist und wobei der seitliche Stützabschnitt (24, 29) zur Anlage an einer Flanke
(43) des Bedieners (2) ausgebildet ist.
Traganordnung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, dass der seitliche Stützabschnitt (24, 29) mindestens
teilweise aus einem Netzmaterial (33) besteht.
Traganordnung nach Anspruch 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet, dass der seitliche Stützabschnitt (24, 29) und
der Schulterabschnitt (19, 31) in einem an der Vorderseite des Bedieners (2) anzuordnenden
Bereich (38) des Schulterabschnitts (19, 31) und in einem an der Rückseite
des Bedieners (2) anzuordnenden Bereich (39) des Schulterabschnitts (19, 31) miteinander
verbunden sind und dass der seitliche Stützabschnitt (24, 29) und der Schulterabschnitt
(19, 31) eine Armöffnung (23, 30) für den Arm des Bedieners (2) bilden.
Traganordnung nach einem der Ansprüche 4 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, dass der untere Rand (28, 28') des seitlichen Stützabschnitts
(24) gegenüber einem unteren Rand (18) des Schulterabschnitts (19) in Richtung
auf ein freies Ende (49) des Tragelements versetzt ist.
Traganordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, dass die Schulterauflage mindestens eine Schlaufe
(17, 27) besitzt, durch die das Tragelement hindurchgeführt ist.
Traganordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, dass die Schulterauflage eine Durchführung (12,
22, 52) besitzt, durch die das Tragelement hindurchgeführt ist, wobei die Durchführung
(52) insbesondere als Rohr (55) ausgebildet ist.
Traganordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, dass das Tragelement an seinen freien Enden (9, 49)
jeweils ein Befestigungsmittel zur Fixierung an dem Arbeitsgerät (3) besitzt.
Traganordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, dass das Tragelement einen ersten Abschnitt (35)
besitzt, an dem die Schulterauflage festgelegt ist und einen zweiten Abschnitt (36),
wobei der erste Abschnitt (35) und der zweite Abschnitt (36) des Tragelements über
eine lösbare Schnalle (5) miteinander verbunden sind.
Traganordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, dass die Traganordnung (1, 15, 20, 25) eine Verstelleinrichtung
(37) zur Anpassung der Länge des Tragelements besitzt.
Traganordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, dass die Schulterauflage als Schulterpolster (11,
16, 21, 26, 51) ausgebildet ist.
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