Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Möbel mit
einer an einem Gestell gehaltenen, bevorzugt einstellbaren Sitz- und/oder Liegefläche.
Möbel der genannten Art sind im Stand der Technik
in unterschiedlichsten Ausführungsformen bekannt, so z. B. in Form von Stühlen,
Sesseln, Liegen oder dergleichen. Als Sitz- und/oder Liegefläche können
Fläche zum Stützen des Gesäßes, des Rückens, des Nackens
und der Beine vorgesehen sein, die wahlweise einteilig oder als einzelne Segmente
ausgebildet sind. Die Einstellung der Sitz- und/oder Liegefläche erfolgt dabei
manuell oder automatisch. Ein Nachteil solcher Möbel besteht darin, dass ein
auf einem Schreibtisch oder im Raum angeordneter Bildschirm, wie beispielsweise
der eines Fernsehers oder eines Computers, nicht aus allen Positionen der Sitz-
und/oder Liegefläche gleichermaßen gut betrachtet werden kann. Für
ein Sitzmöbel ist insbesondere ein etwa auf Kopfhöhe des Betrachters angeordneter
Bildschirm von Vorteil, während von einem Liegemöbel höher angeordnete
Bildschirme besser betrachtet werden können. Ist die Bildschirmanordnung hingegen
nicht optimal an die durch das Möbel vorgegebene Sitz- und/oder Liegeposition
des Betrachters angepasst, so kann dies für den Betrachter nicht nur unangenehm
sein, sondern auch zu Haltungsschäden führen.
Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung,
ein entsprechend verbessertes Möbel zu schaffen.
Diese Aufgabe wird gemäß der vorliegenden Erfindung
durch ein Möbel nach Anspruch 1 gelöst. Die abhängigen Ansprüche
beziehen sich auf individuelle Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Möbels.
Das Möbel gemäß der vorliegenden Erfindung
umfasst eine an einem Gestell gehaltene, bevorzugt einstellbare Sitz- und/oder Liegefläche,
die einteilig oder in Form einzelner Segmente ausgebildet sein kann und vorteilhaft
Stützflächen für den gesamten Körper bietet, also neben Gesäß-
und Rückenauflage auch über eine Nacken- und Beinauflage verfügt.
Erfindungsgemäß ist an dem Gestell eine Halterung mit einem an dieser
gehaltenen Bildschirm befestigt, dessen Position an die durch die Sitz- und/oder
Liegefläche vorgegebene Sitz- und/oder Liegeposition einer auf dem Möbel
Platz nehmenden Person angepasst oder anpassbar ist. Bei dem Bildschirm kann es
sich beispielsweise um den eines Fernsehers oder Rechners handeln. Auch soll der
Begriff "Bildschirm" gemäß der vorliegenden Anmeldung einen Laptop mit
integriertem Bildschirm umfassen.
Die Halterung ist bevorzugt verschwenkbar ausgeführt,
so dass sich die Position des Bildschirms wahlweise verändern lässt. Vorteilhaft
ist die Halterung derart verschwenkbar, dass sich der Bildschirm auch unterhalb
der Sitz- und/oder Liegefläche anordnen lässt, so dass dieser nicht im
Wege ist, wenn er nicht gebraucht wird. Das Verschwenken der Halterung mit dem an
dieser gehaltenen Bildschirm erfolgt bevorzugt automatisch.
Ferner ist bevorzugt, dass der Bildschirm an der Halterung
lösbar befestigt ist, so dass sich dieser bedarfsgerecht anbringen bzw. entfernen
lässt.
Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
ist an dem Gestell eine weitere Halterung mit einer an dieser gehaltenen Eingabeeinrichtung
befestigt, wie beispielsweise eine Tastatur, eine Maus, ein Joystick oder dergleichen.
Auch diese weitere Halterung ist zusammen mit der daran gehaltenen Eingabeeinrichtung
bevorzugt verschwenkbar ausgeführt, so dass auch diese sich bedarfsgerecht
positionieren lässt.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung wird
vorgeschlagen, dass eine Arbeitsfläche an einer mit dem Gestell verbundenen
Halterung angeordnet ist. Die Halterung kann entweder starr oder auch schwenkbar
mit dem Gestell verbunden sein. Die Schwenkbarkeit kann durch festlegbare Gelenke
erreicht sein, so dass die Arbeitsfläche in einer gewünschten Position
festlegbar ist. Die Arbeitsfläche selbst kann gegenüber einer Sitz- beziehungsweise
Liegeposition verschiebbar sein, so dass sie in einfacher Weise der jeweiligen Körpergröße
beziehungsweise Sitz- oder Liegeposition anpassbar ist. Als Arbeitsfläche kann
eine Holz-, Kunststoff- oder Verbundwerkstoffplatte vorgesehen sein. Die Halterung
kann aus Rohren bestehen, die mit dem Gestell verschweißt sind beziehungsweise
über Gelenke mit dem Gestell verbunden sind. Die Rohre können aus einem
Werkstoff wie Stahl, faserverstärktem Kunststoff oder dergleichen gebildet
sein. Die Vielseitigkeit hinsichtlich der Verwendungsmöglichkeiten des Möbels
können weiter verbessert werden.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung
wird vorgeschlagen, dass der Bildschirm unter die Sitz- und/oder Liegefläche
verschwenkbar ist. Dies ermöglicht es, den Bildschirm vollständig aus
einem Aktionsbereich während der bestimmungsgemäßen Nutzung des Möbels
herauszubewegen, so dass dieser geschützt angeordnet ist. Dies kann beispielsweise
dadurch erreicht werden, dass die Halterung für den Bildschirm mit entsprechenden
Gelenken wie Kugelgelenken oder einer Kombination von Scharniergelenken versehen
ist.
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass das Gestell
eine kurvenförmig, bezüglich einer Auflagefläche konvex gekrümmte
Schiene aufweist. Dies ermöglicht es, dass das Möbel in nahezu beliebigen
Kippstellungen gegenüber einer Auflagefläche angeordnet sein kann. Besonders
vorteilhaft sind zwei Schienen vorgesehen, wodurch mit geringem Aufwand ein seitliches
Kippen des Möbels vermieden werden kann. Natürlich kann die Schiene auch
eine entsprechende Breite aufweisen. Die Schiene kann in Form einer geschlossenen
Kurve, insbesondere kreisförmig, ellipsenförmig oder dergleichen ausgebildet
sein. Eine geschlossen gekrümmte Schiene weist den Vorteil einer höheren
Stabilität auf. Insgesamt kann durch die Schiene erreicht werden, dass auch
bei schrägen Auflageflächen eine ergonomisch günstige Ausrichtung
der Sitz- beziehungsweise Liegeposition erreicht werden kann.
Weiterhin wird vorgeschlagen, dass das Gestell eine Arretiereinheit
aufweist. Mittels der Arretiereinheit kann das Möbel in einer vorgebbaren Position
festgelegt werden. Die Arretiereinheit kann beispielsweise aus einstellbaren Stützen
bestehen, mittels denen das Gestell in einer vorgebbaren Position fixierbar ist.
Die Arretiereinheit kann beispielsweise durch Stützen gebildet sein, die an
vorgebbaren Positionen der Schiene befestigt werden können. Natürlich
können die Stützen auch in ihrer Länge oder bezüglich eines
Schwenkwinkels zur Schiene eingestellt sein. Vorzugsweise sind die Stützen
beidseitig von einem Auflagepunkt der Schiene angeordnet. Auf diese Weise kann eine
besondere Stabilisierung der Position des Gestells erreicht werden.
Gemäß einer Weiterbildung wird vorgeschlagen,
dass das Möbel eine einstellbare Arbeitsplatte aufweist. Die Arbeitsplatte
kann hierzu zwei- oder mehrteilig ausgebildet sein, so dass sie bedarfsgerecht für
die gewünschte Tätigkeit eingestellt werden kann. Die Ausrichtung der
Arbeitsplatte und/oder ihrer Teile kann unabhängig einstellbar sein. Die Flexibilität
des Möbels kann weiter verbessert werden.
Nachfolgend wird die vorliegende Erfindung anhand bevorzugter
Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung genauer beschrieben.
Darin ist:
- Fig. 1
- eine Prinzipskizze, die eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Möbels zeigt,
- Fig. 2
- eine Prinzipskizze, die eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Möbels zeigt und
- Fig. 3
- eine schematisch perspektivische Darstellung eines weiteren erfindungsgemäßen
Möbels.
Gleiche Bezugsziffern beziehen sich nachfolgend auf gleichartige
Bauteile.
Fig. 1 zeigt den prinzipiellen Aufbau einer ersten Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Möbels 10 in perspektivischer Ansicht. Das
Möbel 10 umfasst ein Gestell 12, das im wesentlichen aus zwei parallel zueinander
angeordneten, kreisförmigen Ringen 14 und 16 besteht, die über Verbindungsstangen
18 im Abstand zueinander miteinander verbunden sind. An den Ringen 14 und 16 ist
eine einteilig ausgebildete Liegefläche 20 in Richtung zumindest einer großen
Körperachse frei beweglich befestigt. Zusätzlich kann eine Stützkonstruktion
22 im Gestell 12 vorgesehen sein. Der Schwerpunkt des Möbels 10 ist so gewählt,
dass das Möbel 10 automatisch die in Fig. 1 dargestellte Position einnimmt,
wenn eine Person auf diesem Platz nimmt.
Um das Möbel 10 aus der in Fig. 1 dargestellten Liegestellung
in eine Sitzstellung zu überführen, sind an den Ringen 14 und 16 des Gestells
12 jeweils Zugseile 24 befestigt, die, wenn sie durch nicht dargestellte Mittel
in Richtung des Pfeils 26 gezogen werden, das Gestell 12 in Richtung des Pfeils
28 drehen, wodurch die Liegefläche 20 aus einer Liegeposition in eine Sitzposition
überführt wird. Wird die auf die Zugseile 24 wirkende Zugkraft dann wieder
gelöst, so bewegt sich das Gestell 12 aufgrund des Schwerpunkts des Möbels
10 in Richtung des Pfeils 30 zurück in die in Fig. 1 dargestellte Position.
An der Stützkonstruktion 22 ist eine Halterung 32
befestigt, die vorliegend aus vier Stangen 34, 36, 38 und 40 besteht, die jeweils
über Kugelgelenke 42 miteinander verbunden sind. An der Stange 40, die am freien
Ende der Halterung 32 angeordnet ist, ist über nicht dargestellte Mittel lösbar
ein Laptop 44 mit integriertem Bildschirm gehalten, der in Fig. 1 in eine Stellung
geschwenkt ist, in der er von einer auf der Liegefläche 20 liegenden Person
benutzt werden kann. Wird der Laptop 44 hingegen nicht benötigt, so kann er
Dank der Halterung 32 in die in Fig. 1 gestrichelt dargestellte Position unterhalb
der Liegefläche 20 verschwenkt werden.
Fig. 2 zeigt den prinzipiellen Aufbau einer weiteren Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Möbels 50 gemäß der vorliegenden
Erfindung. Das Möbel 50 umfasst eine einteilig ausgebildete Liegefläche
52, die schaukelstuhlartig an einem Gestell 54 befestigt ist. Das Gestell 54 besteht
im wesentlichen aus zwei parallel zueinander angeordneten halbringförmig gebogenen
Stangen 56, 58, die über Verbindungsstangen 60 miteinander verbunden sind.
Das Gestell 54 umfasst ferner eine Stützkonstruktion 62, welche die Liegefläche
52 von unten zusätzlich stützt.
An der Stützkonstruktion 62 ist verschwenkbar eine
Halterung 64 befestigt, die im wesentlichen aus zwei geraden Stangen 66 und 68 besteht,
die über ein Kugelgelenk 70 miteinander verbunden sind. An der am freien Ende
der Halterung 64 angeordneten Stange 68 ist lösbar ein Laptop 72 mit integriertem
Bildschirm gehalten, der in Fig. 1 in eine Stellung geschwenkt ist, in der dieser
von einer auf der Liegefläche 52 liegenden Person benutzt werden kann. Wird
der Laptop 72 hingegen nicht benötigt, so kann er Dank der Halterung 64 in
die in Fig. 2 gestrichelt dargestellte Position unterhalb der Liegefläche 52
verschwenkt werden.
Ferner ist an der Stützkonstruktion 62 eine weitere
Halterung 74 angeordnet, an der eine Eingabeeinrichtung 76 in Form einer Fernbedienung
befestigt ist. Die Fernbedienung 76 kann beispielsweise dazu dienen, die Halterung
64 durch nicht dargestellte Mittel automatisch zu verschwenken, um den Laptop 72
wahlweise in die oder aus der Betriebsposition zu verschwenken. Über die Fernsteuerung
können natürlich auch weitere Einrichtungen angesteuert werden, wie beispielsweise
eine Stereoanlage, Lichtschalter oder dergleichen.
Das erfindungsgemäße Möbel ist insbesondere
dahingehend vorteilhaft, dass der Bildschirm stets optimal an die Sitz- und/oder
Liegeposition des Betrachters angepasst ist.
Ergänzend kann vorgesehen sein, dass eine Fußstütze
verstellbar an der Liegefläche 20 oder zwischen den Ringen 14, 16 angeordnet
ist. Die Fußstütze, welche in den Figuren nicht dargestellt ist, kann
an unterschiedliche Beinlängen des Nutzers angepasst werden.
Weiterhin kann der beschriebene Monitor auch als Leinwand
ausgebildet sein, die sich beispielsweise zwischen den Ringen 14, 16 erstreckt und
auf die Bilder mittels eines nicht näher dargestellten Beamers projiziert werden,
der ebenfalls mit einer nicht näher dargestellten Halterung zwischen den Ringen
14, 16 angeordnet sein kann. Weitere Einrichtungen, wie Ventilatoren, Teleskope,
Kameras oder dergleichen können ergänzend oder alternativ im Bereich der
Ringe 14, 16 vorgesehen sein, so dass die auf der Liegefläche 20 liegende Person
entsprechende Einrichtungen, insbesondere Teleskope, Kameras oder dergleichen in
einer ergonomisch entspannten Haltung nutzen kann.
Unter der Liegefläche können Aufbewahrungseinrichtungen,
beispielsweise eine Schublade und/oder ein Regal vorgesehen sein, die der Aufbewahrung
von beispielsweise einer Fernbedienung, Datenträgern oder dergleichen dienen.
Diese Aufbewahrungseinrichtungen können derart angeordnet sein, dass sie bei
einer Verstellung der Liegefläche 20 grundsätzlich in einem Bereich angeordnet
sind, in dem der Nutzer diese Aufbewahrungseinrichtungen problemlos erreichen kann.
Neben einer solchen Aufbewahrungseinrichtung unterhalb der Sitz- oder Liegefläche
20 kann es vorgesehen sein, dass im Bereich der Ringe 14, 16 weitere Aufbewahrungsmöglichkeiten
vorgesehen sind, die dem Anhängen von Kopfhörern, Kleidungsstücken
oder dergleichen dienen. Schließlich kann ergänzend eine Beschallungseinrichtung,
beispielsweise in Form von Lautsprechern vorgesehen sein, die der Ausgabe von akustischen
Signalen dient.
Die Ringe 14, 16 bestehen vorzugsweise aus einem Leichtmetall
oder aus einem Kunststoff, so dass das Möbel 10 in einfacher Weise handhabbar
und beispielsweise versetzbar ausgebildet ist.
Fig. 3 zeigt eine weitere erfindungsgemäße Ausgestaltung
mit einem Möbel 106, weiches ein Gestell 112 aufweist, das aus zwei Schienen
gebildet ist, die kreisförmig geschlossen und mittels Streben 82 parallel zueinander
gehalten sind. Im unteren Bereich ist der Auflagepunkt 80 der Schienen, an dem diese
auf einer nicht näher dargestellten Auflage aufliegen. Im Bereich vor dem Auflagepunkt
80 ist an den Schienen 78 eine Arretiereinheit 84 mittels eines Gelenks 108 angelenkt.
Die Arretiereinheit 84 weist einen Bügel 114 auf, der U-förmig ausgebildet
ist. Die Enden der U-förmigen Schenkel sind mit dem Gelenk 108 verbunden. Der
gegenüberliegende, die seitlichen Schenkel verbindende Bereich des Bügels
114 weist im Bereich der Verbindung mit den Schenkeln jeweils eine Rolle 110 auf,
mit der die Arretiereinheit 84 auf der nicht näher dargestellten Auflage aufliegt.
Die Rollen 110 sind gegenüber dem Bügel 114 drehbar gelagert. Durch Verschwenken
des Bügels 114 gegenüber den Schienen 78 kann eine Position des Gestells
112 wunschgemäß geändert werden. Wird beispielsweise der Bügel
114 von der Schiene 78 fortgeschwenkt, so verlagert sich der Auflagepunkt 80 der
Schienen 78 jeweils weiter nach hinten.
Innerhalb der geschlossenen Schienen 78 ist mittels Tragrohren
104 eine Sitzfläche 90 mit den Schienen 78 verbunden. Die Tragrohre 104 sind
mit den Schienen 78 verschweißt. Die Sitzfläche 90 selbst ist in dieser
Ausgestaltung gegenüber den Schienen 78 positionsfest angeordnet. Im rückwärtigen
Bereich der Sitzfläche 90 ist eine Rückenlehne 88 angelenkt, die bedarfsgerecht
in ihrer Verschwenkrichtung gegenüber der Sitzfläche 90 eingestellt werden
kann. Ebenso ist eine Beinstütze 92 vorgesehen, die an der gegenüberliegenden
Seite der Sitzfläche 90 ebenfalls angelenkt ist und bedarfsgerecht in ihrer
Schwenkposition gegenüber der Sitzfläche 90 eingestellt werden kann. Die
Rückenlehne 88, die Sitzfläche 90 und die Beinstütze 92 bilden einen
Sitz 86.
In einem Bereich innerhalb der geschlossenen Schienen 78
ist ferner dem Sitz 86 gegenüberliegend eine Arbeitsplatte 96 angeordnet, die
mittels Holmen 100, die an den Schienen 78 ebenfalls angeschweißt sind, gehalten
ist. Zwecks Stabilisierung ist vorliegend eine Querstrebe 102 vorgesehen. Die Arbeitsplatte
96 ist gegenüber den Holmen 100 mittels zweier Schiebeelemente 98 verschiebbar
gelagert. Auf diese Weise kann die Arbeitsplatte 96 bedarfsgerecht gegenüber
der Sitzfläche 90 verschoben werden, so dass eine ergonomisch günstige
Einstellung erreicht werden kann.
Die Arretierungen für die Rückenlehne 88 sowie
für die Beinstütze 92 sind in dieser Ausgestaltung nicht weiter erläutert.
Hierzu wird auf fachübliche Ausgestaltungen verwiesen, mit denen die Rückenlehne
88 sowie die Beinstütze 92 jeweils in den gewünschten Positionen einstellbar
festgelegt werden kann.
Das erfindungsgemäße Möbel kann darüber
hinaus einen Pedalantrieb aufweisen, der mit den Füßen einer auf dem Möbel
sitzenden beziehungsweise liegenden Person betätigt werden kann. So kann vorgesehen
sein, dass bei einer Vorwärtstretbewegung wie bei einem Fahrrad Energie von
der Person aufgebracht werden muss. Hierdurch kann eine körperliche Betätigung
durch die Person erreicht werden, so dass das Möbel neben seiner ursprünglichen
Sitzbeziehungsweise Liegefunktion auch eine Trainingsfunktion bereitstellen kann.
Vorzugsweise kann die Belastung eingestellt werden, so
dass die Person die gewünschte körperliche Beanspruchung vorgeben kann.
Entsprechende Steuerungen, wie sie von Heimtrainern bekannt sind, können zum
Einsatz kommen. Darüber hinaus kann vorgesehen sein, dass mit dem Pedalantrieb
die Schwenkposition des Möbels eingestellt werden kann. So kann eine Umschaltmöglichkeit
beispielsweise ein Umschalten zwischen Trainingsstellung und Positionseinstellung
ermöglicht werden. Natürlich kann auch vorgesehen sein, dass bei einem
Vorwärtstreten die Trainingsfunktion aktiviert wird, wohingegen bei einem Rückwärtstreten
die Einstellfunktion betätigt wird.
Gemäß einer weiteren, nicht näher dargestellten
Ausgestaltung ist in einem Bereich oberhalb des Bildschirms beziehungsweise der
Arbeitsplatte 96 ein Schirm angeordnet, mit dem der Lichteinfall reguliert werden
kann. Natürlich kann der Schirm auch alternativ oder zusätzlich die Sitz-
beziehungsweise Liegefläche umfassen. Der Schirm kann aus einer flächigen
Platte, einem textilen Element, einem Lamellen aufweisenden Element oder dergleichen
gebildet sein. Vorzugsweise ist der Schirm einstellbar, so dass er auf die jeweilige
Beleuchtungsrichtung und Beleuchtungsstärke eingestellt werden kann. Hierzu
können weitere Antriebe vorgesehen sein, die von der Person aus dem Sitz beziehungsweise
aus der Liege heraus bedienbar sind.
Es sollte klar sein, dass die zuvor beschriebenen Ausführungsformen
nicht einschränkend sind. Vielmehr sind Änderungen und Modifikationen
möglich, ohne den Schutzbereich der vorliegenden Erfindung zu verlassen, der
durch die beiliegenden Ansprüche definiert ist.
Bezugszeichenliste:
- 10
- Möbel
- 12
- Gestell
- 14
- Ring
- 16
- Ring
- 18
- Verbindungsstangen
- 20
- Liegefläche
- 22
- Stützkonstruktion
- 24
- Zugseile
- 26
- Pfeil
- 28
- Pfeil
- 30
- Pfeil
- 32
- Halterung
- 34
- Stange
- 36
- Stange
- 38
- Stange
- 40
- Stange
- 42
- Kugelgelenke
- 44
- Laptop
- 50
- Möbel
- 52
- Liegefläche
- 54
- Gestell
- 56
- Stange
- 58
- Stange
- 60
- Verbindungsstange
- 62
- Stützkonstruktion
- 64
- Halterung
- 66
- Stange
- 68
- Stange
- 70
- Kugelgelenk
- 72
- Laptop
- 74
- Halterung
- 76
- Eingabeeinrichtung
- 78
- Schiene
- 80
- Auflagepunkt
- 82
- Strebe
- 84
- Arretiereinheit
- 86
- Sitz
- 88
- Rückenlehne
- 90
- Sitzfläche
- 92
- Beinstütze
- 94
- Halterung
- 96
- Arbeitsplatte
- 98
- Schiebeelement
- 100
- Holm
- 102
- Querstrebe
- 104
- Tragrohr
- 106
- Möbel
- 108
- Gelenk
- 110
- Rolle
- 112
- Gestell
- 114
- Bügel