Die Erfindung betrifft einen elektrischen Gurtwickler, umfassend ein
Basismodul in Kombination mit einem Tastaturmodul, wobei das Basismodul einen Träger
aufweist, an dem ein an einer Spannungsquelle elektrisch angeschlossener Motor,
eine Aufwickelspule zum Aufwickeln des Gurts, und ein mit der Aufwickelspule verbundenes
Schneckenrad, das über eine Antriebsschnecke mit einem zum Motor kuppelnden
Untersetzungsgetriebe in Antriebsverbindung steht, befestigt sind, und wobei das
Tastaturmodul Bedienelemente zum Schalten des Motors trägt.
Im Zuge der Automatisierung im Haushaltsbereich werden in den letzten
Jahren zunehmend handbetätigte Rollladengurtwickler durch elektrische Gurtwickler
ersetzt. Häufig sind die vorhandenen Gurtwickler in Einbaukästen untergebracht,
deren Abmessungen genormt sind. Derzeit sind vier verschiedene Unterputz-Einbaukästen
für Rollladengurtwickler mit den Typenmaßen 105, 135, 160 und 185 mm im
Einsatz, die für die Unterbringung von Gurtlängen von etwa 3,5 bis 12
m geeignet sind. Der aus dem Einbaukasten herausragende Teil des Gurtwicklers ist
mit einer an der Wand anliegenden Abdeckung versehen. Um bei Unterputz-Gurtwicklern
eine gefällige Anmutung zu erreichen, wird eine möglichst flache und insgesamt
kleine Abdeckung angestrebt.
Zu diesem Zweck wird in der EP
0 924 379 A2 ein Gurtwickler für eine Verdunkelungseinrichtung gemäß
der eingangs genannten Gattung vorgeschlagen, der im Wesentlichen aus einem in eine
vorhandene Wandausnehmung passenden Gehäuse besteht, das mit einer Frontblende
nach außen abgeschlossen ist. Innerhalb des Gehäuses finden eine Aufwickelspule
zum Aufwickeln des Gurts, ein Schneckenrad, das über eine Antriebsschnecke
mit einem Antriebsrad eines Untersetzungsgetriebes und damit mit dem Motor in Antriebsverbindung
steht sowie der Motor selbst Platz. Der Motor ist als hoch kompakter Elektromotor
ausgeführt, der über eine elektronische Gleichrichterschaltung direkt
an Netzspannung anschließbar ist. Mittels Bedienelementen, die in der am Gehäuse
fixierbaren Frontblende von außen zugänglich sind, ist der Motor schaltbar.
Der Austausch eines vorhandenen Gurtwicklers durch einen neuen Gurtwickler
kann einen Eingriff in die Bausubstanz erfordern. Um diesen Eingriff so gering wie
möglich zu halten, sollte der neue Gurtwickler für eine Umrüstung
vorhandener Gurtantriebe unterschiedlicher Maße – seien diese manuell
oder elektrisch betrieben – geeignet sein. Der bekannte Gurtwickler kann
dies nur gewährleisten, wenn die vorhandene Wandausnehmung zu den vorgegebenen
Maßen des Gehäuses passt. Weiterhin stellt der Anschluss des im Gehäuse
angeordneten Motors an die Haus-Netzspannung eine gewisse Gefahrenquelle dar, welche
die Montage des Gurtwicklers sowie Wartungsarbeiten bei Störfällen durch
einen Laien erschwert.
Beim Einsatz elektrischer Gurtwickler ergibt sich im Übrigen
allgemein das Problem, dass derartige Geräte in der Lage sein müssen,
die zum Teil erheblichen Gewichte der verschiedenen Rollladenpanzer in möglichst
kurzer Zeit auf und ab zu bewegen. Im Sinne einer hohen Betriebssicherheit sind
zudem Schlupf und Verhaken des Rollladengurts möglichst zu vermeiden und Störungen
sollten gegebenenfalls ohne großen Aufwand beseitigt werden können.
Die EP 924 379 A2 beschreibt
einen elektrischen Gurtwickler der eingangs genannten Gattung, bei dem der Motor
als Gleichstrom-Kollektormotor ausgeführt ist, der über eine elektronische
Gleichrichterschaltung direkt an die Wechselstrom-Netzspannung von 220 V bis 240
V anschließbar ist. Die elektronische Gleichrichterschaltung für die Stromversorgung
des Motors und für die Steuerelektronik ist auf einer Leistungsplatine vorgesehen,
die innerhalb des Gurtwickler-Gehäuses angeordnet ist und die über eine
Steckverbindug mit einer Steuerplatine für die Steuerelektronik verbunden ist.
Nach dem Lösen dieser Steckverbindung ist zwar die Steuerplatine spannungsfrei,
jedoch nicht die Leistungsplatine.
In der DE 36 36 855 A1
geht es um ein Getriebe für einen Gurtwickler. Ein Ausführungsbeispiel
zeigt einen Gurtwickler in einem Unterputz-Gurtkasten, in dem der Motor, das Getriebe
und ein Transformator angeordnet sind. Die wandseitige Gurtkastenöffnung ist
von einer Abdeckung abgedeckt, von der ein Anschlusskabel abgeht, das offenbar zum
Transformator durchgeführt ist. Über den Verlauf des Stromanschlusses
werden keine Angaben gemacht.
Aus der DE 32 14 235 C3
ist ein weiterer Gurtwickler der eingangs genannten Gattung bekannt. Der Motor ist
als Gleichstrommotor ausgeführt, der entweder über einen Transformator
oder einen Gleichrichter direkt an Netzspannung angeschlossen ist, oder dessen Energieversorgung
bei netzfreiem Betrieb über einen Akkumulator erfolgt, der innerhalb des Gurtkastens
angeordnet ist, und der mittels Solarzellen aufgeladen wird, welche auf der Gurtkastenabdeckung
angeordnet sind.
Weiterhin ist in der DE 101
40 961 A1 ein Gurtwickler beschrieben, mit einem Motor und einer Steuereinheit.
Der Motor ist in einem Gurtwicklergehäuse untergebracht, und die Steuereinheit
ist als eine von dem Gehäuse abnehmbare Steuereinrichtung ausgebildet und über
eine elektrische Steckverbindung mit dem Motor verbunden. Zum Betrieb der elektronischen
Bauteile der abnehmbaren Steuereinheit verfügt dieses über
eine eigene Stromversorgung in Form einer wiederaufladbaren Batterie.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen preisgünstigen
elektrischen Gurtwickler bereitzustellen, der sich durch hohe Betriebssicherheit
auszeichnet und der insbesondere auch von einem Laien gefahr- und problemlos installiert
und gewartet werden kann.
Diese Aufgabe wird ausgehend von dem eingangs genannten elektrischen
Gurtwickler erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der elektrische
Anschluss zu der Spannungsquelle eine lösbare elektrische Verbindung zwischen
einem ersten, am Tastaturmodul angeordneten Kontaktelement und einem zweiten, am
Basismodul angeordneten Kontaktelement umfasst, wobei diese elektrische Verbindung
beim Entfernen des Tastaturmoduls vom Basismodul selbsttätig unterbrochen wird,
so dass das Basismodul spannungsfrei wird.
Beim erfindungsgemäßen Gurtwickler erfolgt die Stromversorgung
für den Elektromotor über das Tastaturmodul. Hierzu ist ein am Tastaturmodul
angeordnetes, erstes Kontaktelement – aber nicht der Motor direkt, wie bei
dem bekannten Gurtwickler – mit dem elektrischen Anschluss zu der Netzspannung
verbunden. Das am Tastaturmodul angeordnete, erste Kontaktelement bildet in elektrischem
Kontakt mit einem zweiten Kontaktelement, das am Basismodul angeordnet ist, eine
elektrische Verbindung, die Teil der Stromversorgung des Motors ist. Basismodul
und Tastaturmodul sind lösbar miteinander verbunden. Die elektrische Verbindung
und damit die Stromversorgung für den Motor wird hergestellt, wenn das Tastaturmodul
mit dem Basismodul verbunden, und dadurch der Kontakt zwischen dem ersten und dem
zweiten Kontaktelement hergestellt ist. Die elektrische Verbindung und damit die
Stromversorgung für den Motor wird unterbrochen, sobald das Tastaturmodul von
dem Basismodul gelöst, und damit die elektrische Verbindung zwischen dem ersten
und dem zweiten Kontaktelement unterbrochen ist.
Dadurch wird gewährleistet, dass bei abgenommenem Tastaturmodul
alle übrigen Teile des Gurtwicklers spannungsfrei sind.
Die modulare Bauweise des erfindungsgemäßen Gurtwicklers,
also das Basismodul und das mit diesem lösbar verbundene Tastaturmodul, in
Verbindung mit der Art und Weise der Herstellung des Stromanschlusses führt
dazu, dass der elektrische Stromkreis von der Spannungsquelle zum Elektromotor hin
erst dann geschlossen wird, wenn das Tastaturmodul mit dem Basismodul verbunden
wird. Die Netzspannung liegt daher erst nach Abschluss der Installationsarbeiten
an, die im Wesentlichen in der Montage des Basismoduls und dem Einrichten und Fixieren
des Gurts bestehen. Dadurch werden die mit dem elektrischen Anschluss des Gurtwicklers
und die mit dem mit hohen Umdrehungszahlen drehenden Motor einhergehenden Verletzungsgefahren
ausgeschlossen, so dass auch ein Laie die Erstmontage oder nachträgliche Wartungsarbeiten
am Basismodul gefahrlos ausführen kann.
Darüber hinaus ermöglicht diese Bauweise eine Ausbildung
des Basismoduls ohne ein die wesentlichen Teile umgebendes Schutzgehäuse, das
ansonsten bei einem nicht spannungsfreien Basismodul aus Sicherheitsgründen
vorhanden sein sollte. Diese Gehäusefreiheit des Basismoduls hat wiederum Vorteile
im Hinblick auf Montage, Wartung und Preis des Gurtwicklers.
Daher ist der erfindungsgemäßen Gurtwickler beim Einsatz
für die Unterputzmontage vorteilhafterweise mit einem gehäusefreien Basismodul
ausgebildet.
Infolge der Gehäusefreiheit können die Vorgaben durch die
Installation jedes vorhandenen Gurtwicklers, die sich im Wesentlichen aus den Abmessungen
der Maueröffnung und aus der Gurtlänge und -breite ergeben, problemlos
übernommen werden. Weder ist eine Anpassung der Maueröffnung an ein Gehäuse
erforderlich, noch eine – in der Regel nicht zu realisierende – Anpassung
eines vorhandenen Gehäuses an einen zu langen oder zu breiten Gurt. Der erfindungsgemäße
Gurtwickler mit gehäusefreiem Basismodul vereinfacht es, die vorher vorhandene
Installation nachzubilden, so dass aufwändige Umbauarbeiten entfallen. Darüber
hinaus ist die Mechanik bei einem gehäusefreien Basismodul leichter zugänglich
und die Kosten für ein Gehäuse werden eingespart.
Dabei hat es sich auch als vorteilhaft erwiesen, wenn zum Einlegen
des Gurts die Aufwickelspule aus der Antriebsverbindung zum Untersetzungsgetriebe
lösbar ist.
Infolge der Spannungsfreiheit des Basismoduls kann beim erfindungsgemäßen
Gurtwickler der Gurt gefahrlos von Hand in die Aufwickelspule eingelegt werden.
Das Einlegen des Gurtes von Hand erfordert eine oder mehrere Drehungen der Aufwickelspule
um ihre Drehachse. Das Untersetzungsgetriebe ist jedoch aufgrund gesetzlicher Vorschriften
selbsthemmend ausgebildet, und ein Motorantrieb ohne aufgesetztes Tastaturmodul
ist nicht möglich. Erfindungsgemäß ist deshalb vorgesehen, dass die
Aufwickelspule aus der Antriebsverbindung zum Untersetzungsgetriebe lösbar
ist. Nach dem Lösen ist die Aufwickelspule auch ohne Stromversorgung von Hand
drehbar, so dass der Gurt gefahrlos eingelegt werden kann – vergleichbar
mit dem Einlegen eines Films in einen Fotoapparat. Dabei kann auch sofort die
ordnungsgemäße Funktion der Wicklung überprüft werden. In diesem
Zusammenhang und insbesondere auch im Hinblick auf eine geringe Bauhöhe hat
es sich als günstig erwiesen, wenn die Aufwickelspule mit dem Schneckenrad
verbunden ist.
Aufwickelspule und Schneckenrad bilden eine gemeinsame, unmittelbar
durch das Schneckenrad angetriebene Baueinheit und sind fest oder zumindest in Drehrichtung
formschlüssig miteinander verbunden. In der zuletzt genannten Ausführungsform
kann die Aufwickelspule einfach von dem Schneckenrad abgenommen werden, was das
Einlegen des Gurtes erleichtert. Hierfür ist es weder notwendig, das Schneckenrad
von dem Getriebe zu entkoppeln, noch ein Getriebeteil aus seiner Verzahnung zu lösen.
Durch ein großes Schneckenrad können Getriebestufen eingespart und die
Bauhöhe vermindert werden.
Im Hinblick auf eine hohe Betriebssicherheit hat es sich jedoch auch
bewährt, wenn Aufwickelspule und Schneckenrad einstückig ausgebildet sind.
In dem Fall ist die Kombination von Aufwickelspule und Schneckenrad
aus dem Untersetzungsgetriebe lösbar, so dass das Einlegen des Gurtes erleichtert
wird. Außerdem wird ein gegenseitiges Verdrehen und damit ein unbeabsichtigter
Schlupf des Gurtes oder ein Abrutschen des Rollladenpanzers verhindert.
In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Aufwickelspule
eine die Spulenachse umgebende Innenhülse auf, die von einer Halbschale unter
Bildung eines seitlich offenen und einen Teilkreis umspannenden Ringspalts für
die Aufnahme des Gurts umgeben ist.
Die Aufwickelspule weist einen seitlich offenen Ringspalt auf, der
die Spulenachse teilweise umgibt, und der zum Einlegen des Gurtes dient. Der Ringspalt
ist zwischen einer Innenhülse und einer äußeren Hülse ausgebildet,
die einen Teil der Innenhülse halbschalenförmig (vorzugsweise mehr als
180 Winkelgrad) umgibt. Im Bereich der beiden freien Enden der äußeren
halbschalenförmigen Hülse weist der Ringspalt einen Einlass-Schlitz für
den Gurt und einen Auslass-Schlitz auf. Infolge seiner gekrümmten Führung
in dem kreisförmigen Ringspalt wird der Gurt in der Aufwickelspule eingeklemmt,
so dass ein Abrutschen verhindert wird. Diese Klemmwirkung wird noch verstärkt,
wenn im Bereich von Einlass-Schlitz und/oder Auslass-Schlitz eine zwangsweise Umlenkung
des Gurtes bewirkt wird, beispielsweise durch eine in Richtung der Spulenachse verlaufende
Längsrippe auf der Außenmantelfläche der Innenhülse in diesem
Bereich.
Vorzugsweise ist die elektrische Verbindung als Steckverbindung ausgeführt,
mittels der Basismodul und Tastaturmodul elektrisch miteinander verbunden werden.
Das Steckelement auf Seiten des Tastaturmoduls bildet hierbei das erste Kontaktelement
im Sinne der Erfindung, und das Gegenstück auf der Seite des Basismoduls bildet
das zweite Kontaktelement.
Eine Steckverbindung ist wenig fehleranfällig, lässt sich
daher auch von einem Laien einfach herstellen, und verbessert insofern auch die
Betriebssicherheit des erfindungsgemäßen Gurtwicklers. Beispielsweise
ist das erste Kontaktelement auf Seiten des Tastaturmoduls als berührungssichere
Buchse ausgelegt, die einen elektrischen Kontakt mit einem Gegenstück auf Seiten
des Basismoduls in Form eines Stiftes bildet. Die elektrische Steckverbindung kann
gleichzeitig zur mechanischen Verbindung der beiden Module beitragen.
Aus Sicherheitsgründen wird eine Steckverbindung bevorzugt, die
einen vorauseilenden Massekontakt aufweist.
Beim Schließen des Steckkontaktes verbindet der vorauseilende
Massekontakt zuerst die Masse und erst dann die Pole der Spannungsquelle miteinander.
Dadurch wird gewährleistet, dass erst dann ein Strom fließen kann, wenn
eine Erdung vorhanden ist. Umgekehrt wird beim Lösen der Steckverbindung die
vorauseilende Masse-Verbindung erst gelöst, wenn die Pole der Spannungsquelle
getrennt sind.
Eine weitere Verbesserung im Hinblick auf die Betriebssicherheit der
erfindungsgemäßen Gurtwicklers wird erreicht, wenn das Tastaturmodul mit
einem Gehäuse aus elektrisch isolierendem Material gemäß der elektrischen
Schutzklasse 2 nach VDE 0110/160 ausgeführt ist.
Abgesehen von der Ausbildung des Gehäuses aus elektrisch isolierendem
Material bedeutet dies unter anderem auch, dass die im Tastaturmodul vorgesehenen
elektrischen Bauteile nicht ohne weiteres von außen zugänglich sein dürfen.
Zu diesem Zweck ist das Tastaturmodul-Gehäuse allseitig geschlossen ausgebildet,
wobei etwaige Gehäusedurchlässe für Sensoren und dergleichen für
einen Prüffinger (Normfinger) nicht passierbar sind.
Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn der Träger
eine Befestigungsschiene zur Befestigung des Basismoduls an einem Einbaukasten,
mindestens zwei sich im Einbaukasten mit ihren Flachseiten gegenüberliegende
Lagerstege für die Lagerung des Motors sowie zwei sich senkrecht zu den Flachseiten
der Lagerstege erstreckende und sich im Einbaukasten mit ihren Flachseiten gegenüberliegende
Lagerplatten für die Lagerung der Aufwickelspule aufweist, wobei die Befestigungsschiene beidseitig
der Schmalseiten einer länglichen Einbauöffnung mit einem Lochmuster versehen
ist, mit Lochabständen, die für Einbaukästen mit den Typenmaßen
105 mm, 135 mm, 160 mm und 185 mm geeignet sind.
Der Träger besteht dabei aus einer einfachen Baueinheit, die
einerseits zur Befestigung des Basismoduls an einem vorhandenen Einbaukasten dient,
und die andererseits Lagerelemente aufweist, unter anderem für die Lagerung
von Motor und Aufwickelspule. Auf ein Gehäuse, wie es aus dem Stand der Technik
bekannt ist, kann dabei verzichtet werden. Die oben erläuterten Nachteile,
die ein Gehäuse mit sich bringt, wenn es nicht zu einer vorhandenen Installation
passt, werden dadurch vermieden. Außerdem sind die am Träger gehaltenen
Bauteile des Gurtwicklers einfacher zugänglich, was sich insbesondere beim
Einlegen des Gurts im Rahmen der Erstmontage und bei Wartungsarbeiten vorteilhaft
auswirkt.
Das Lochmuster der Befestigungsschiene gewährleistet einen vielfältigen
und problemlosen Einsatz des erfindungsgemäßen Gurtwicklers, indem das
Basismodul in den derzeit gängigen Einbaukästen ohne Eingriffe in die
Bausubstanz montiert werden kann. Diese Maßnahme erleichtert die Montage durch
einen Laien und trägt insoweit weiter zur Verbesserung der Handhabbarkeit und
der Betriebssicherheit des Gurtwicklers bei. Das Lochmuster ist in der Regel durch
eine einreihige Bohrungsreihe oder durch paarweise nebeneinander angeordnete Bohrungen
ausgeführt.
In diesem Zusammenhang hat es sich besonders bewährt, wenn das
Lochmuster auf derjenigen Schmalseite der Einbauöffnung, die dem in den Einbaukasten
einlaufenden Gurt abgewandt ist, Lochpaare für mindestens zwei, vorzugsweise
drei, unterschiedliche Lochabstände aufweist.
Bei einem von oben in den Einbaukasten einlaufenden Gurt handelt es
sich bei derjenigen Schmalseite der Einbauöffnung, die dem einlaufenden Gurt
abgewandt ist, um die Unterseite des Gurtwicklers. Dort weist das Lochmuster der
Befestigungsschiene eine Reihe von mindestens zwei, vorzugsweise drei, Lochungen
auf, so dass diese in Kombination mit einer Lochung auf der anderen Seite der Einbauöffnung
mindestens drei, vorzugsweise vier, unterschiedliche Lochabstände bilden. Diese
Lochabstände sind an die erwähnten Standard-Einbaukästen angepasst,
so dass die Erstmontage oder das Nachrüsten des Gurtwicklers vereinfacht sind.
Die Vielzahl der Lochungen gerade auf der Unterseite des Basismoduls vereinfacht
den Einbau des Gurtwicklers in Standard-Einbaukästen.
Besonders vorteilhaft wird eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Gurtwicklers eingesetzt, bei der die Lagerplatten jeweils eine erste Bohrung für
die Aufnahme eines auswechselbaren Achsbolzens zur Lagerung des Schneckenrades mit
einem ersten, kleineren Außendurchmesser, und eine davon beabstandete zweite
Bohrung für die Aufnahme des Achsbolzens zur Lagerung des Schneckenrades mit
einem zweiten, größeren Außendurchmesser aufweisen.
Die Besonderheit bei dieser Ausführungsform besteht darin, dass
das Schneckenrad und die mit dem Schneckenrad verbundene Aufwickelspule unterschiedliche
Positionen einnehmen können. Ein Umsetzen der Aufwickelspule von der einen
Position zur anderen ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn bei einem besonders langen
Gurt die Gefahr besteht, dass die Gurt-Wicklung am Träger anstößt.
Der Versatz der Aufwickelspule erfordert eine Anpassung des Außendurchmessers
des mit ihr verbundenen Schneckenrades, damit dieses in Eingriff mit der Antriebsschnecke
bleibt. Zum Auswechseln der Schneckenrad-Aufwickelspule-Kombination wird der zur
Lagerung dienende Achsbolzen aus der ersten Bohrung entfernt und zusammen mit einer
größeren Schneckenrad-Aufwickelspule-Kombination mit größerem
Schneckenrad in die von der Schnecke weiter entfernte, zweite Bohrung wieder eingesetzt.
Die Auswechselbarkeit des Schneckenrades ermöglicht somit eine einfache Anpassung
des Gurtwicklers an vorhandene Gurtlängen und verhindert so Betriebsstörungen.
Vorteilhafterweise weist der Motor eine Motorachse auf, die sich entlang
und in Höhe der Einbauöffnung der Befestigungsschiene erstreckt.
Die Motorachse ist dabei in etwa auf der Höhe der Wandfläche
angeordnet. Die Hälfte des Motors sowie die übrigen mechanischen Bauteile
sind dabei Unterputz, d.h. innerhalb der Wand, eingeordnet. Dadurch ergibt sich
eine geringe Bauhöhe der Abdeckung des Gurtwicklers. Diese Abdeckung wird vollständig
oder im Wesentlichen durch das Tastaturmodul gebildet. Darüber hinaus sitzt
die Motorachse hierbei in Höhe der Befestigung des Trägers an der Maueröffnung,
was sich auf die Motordynamik vorteilhaft auswirkt.
In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Gurtwicklers sind eine mit der Aufwickelspule drehende Signalscheibe und ein die
Signalscheibe abtastender Sensor vorgesehen.
Die Signalscheibe dreht sich, sobald sich die Aufwickelspule dreht.
Der die Signalscheibe abtastende Sensor hat die Aufgabe, über die Anzahl der
empfangenen Impulse den Abstand zwischen oberer und unterer Endlage des Rollladenpanzers
festzustellen, und gegebenenfalls ein Abschalten des Motors zu
bewirken. Dadurch wird die Betriebssicherheit des elektrischen Gurtwicklers weiter
verbessert.
Dabei hat es sich besonders bewährt, wenn die Signalscheibe eine
Drehachse und ein um die Drehachse drehendes Markierungselement aus einem magnetischen
oder paramagnetischen Material aufweist, und dass der Sensor als Hall-Sensor oder
Magnetfeldsensor ausgebildet ist.
Das Markierungselement befindet sich außerhalb der Drehachse.
Der Hall- oder Magnetfeldsensor ist auf die Signalscheibe gerichtet und registriert
jeden Durchgang des Markierungselementes durch seinen Erfassungsbereich und damit
jede Drehung der Signalscheibe. Die Messgenauigkeit wird verbessert, wenn mehrere
Markierungselemente um den Umfang der Signalscheibe verteilt sind. Eine Beeinträchtigung
des Signals durch Verschmutzungen, Temperatur oder dergleichen ist nicht zu befürchten.
Besondere Vorkehrungen für Einstellung oder Justage von Signalscheibe und Sensor
sind nicht erforderlich, so dass trotz einfacher Montage eine hohe Betriebssicherheit
des Gurtwicklers erreicht wird.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Gurtwicklers zeichnet sich dadurch aus, dass ein Steuerhebel vorgesehen ist, der
um eine parallel zur Gurt-Flachseite verlaufende Drehachse drehbar gelagert ist,
wobei der Steuerhebel einen am Gurt anliegenden und in Abhängigkeit von der
Gurtspannung sich bewegenden Zapfen aufweist, und der mit einer Einrichtung zum
Schalten der Stromversorgung des Motors in Wirkverbindung steht.
Bei dieser Ausführungsform der Erfindung ist ein am Gurt anliegender
Steuerhebel vorgesehen, der im Falle eines Hindernisses beim Herablassen des Rollladenpanzers
eine Abschaltung oder Umkehrung des Motorantriebs bewirkt und damit Verletzungen
von Personen oder Schäden am Gurtwickler verhindert. Hierzu ist der Steuerhebel
um eine Drehachse drehbar gelagert, und er weist einen am Gurt anliegenden Zapfen
auf, der entweder den Gurt seitlich umgreift oder der durch Federkraft gegen den
Gurt gepresst wird. In jedem Fall ist gewährleistet, dass sich der Zapfen je
nach dem aktuellen Spannungszustand des Gurtes hin- und her bewegen kann. Bei Überschreiten
einer vorgegebenen Amplitude der Zapfenbewegung wird eine Einrichtung zum Um- oder
Ausschalten der Stromversorgung des Motors betätigt.
In einer ersten, bevorzugten Ausführungsform umfasst die Einrichtung
zum Schalten der Stromversorgung ein im Schneckenrad ausgebildetes Rastelement,
in das der Steuerhebel einrastbar ist, wobei ein Stromsensor vorgesehen ist, der
bei Überschreitung eines Strom-Schwellenwerts die Stromversorgung des Motors
unterbricht oder die Motor-Drehrichtung umkehrt.
Bei dieser Ausführungsform rastet der Steuerhebel bei nachlassender
Spannung des Gurtes in ein Rastelement ein, das am Schneckenrad ausgebildet ist.
Das Schneckenrad wird dabei blockiert und der dadurch verursachte Stromanstieg unterbricht
die Stromversorgung des Motors oder ändert die Drehrichtung des Motors, so
dass der Rollladenantrieb entweder schlagartig stehenbleibt oder die Wickelrichtung
(kurzzeitig) umkehrt. Die Betriebssicherheit des erfindungsgemäßen Gurtwicklers
wird hierdurch deutlich verbessert.
In einer alternativen Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Gurtwicklers umfasst die Einrichtung zum Schalten der Stromversorgung ein in Reichweite
des Steuerhebels angeordnetes und vom Steuerhebel betätigbares Schaltelement,
insbesondere einen Polwender, wobei im Schaltfall die Stromversorgung des Motors
unterbrochen oder die Motor-Drehrichtung umgekehrt wird.
Bei dieser Ausführungsform ist in Reichweite des Steuerhebels
ein Schaltelement vorgesehen, das von dem Steuerhebel geschaltet wird, sobald die
Gurtspannung einen vorgegebenen Mindestwert unterschritten und damit die Bewegungsamplitude
des am Gurt anliegenden Zapfens den vorgegebenen Grenzwert überschritten hat.
In einer bevorzugten Ausführungsform liegt der Zapfen gegen eine
Flachseite des Gurtes federnd an.
Gegenüber einem den Gurt seitlich umgreifenden Zapfen hat diese
Ausführungsform den Vorteil, dass der Gurt dem daran anliegenden Zapfen weder
ausweichen noch darin verkanten kann. Darüber hinaus lässt sich ein federndes
Anliegen des Zapfens gegen eine der Flachseiten des Gurtes einfach realisieren,
zum Beispiel durch den Einsatz einer an der Drehachse gehaltenen Drehfeder, so dass
sich diese Ausführungsform durch eine geringe Fehleranfälligkeit auszeichnet.
Im Hinblick hierauf hat es sich auch besonders bewährt, wenn
eine Umlenkrolle für den Gurt vorgesehen ist, die eine Rotationsachse aufweist,
welche mit der Drehachse des Steuerhebels übereinstimmt.
Die Umlenkrolle für den Gurt und der Steuerhebel haben hierbei
eine gemeinsame Achse, wodurch sich eine kompakte und wenig fehleranfällig
Konstruktion ergibt. Die Umlenkrolle kann gleichzeitig die oben erwähnte Signalscheibe
zur Ermittlung der Rollladenposition antreiben.
Der erfindungsgemäße Gurtwickler ist sowohl für eine
Aufputzmontage, als auch für Unterputzmontage geeignet.
Bei Aufputzmontage hat es sich als günstig erwiesen, wenn das
Basismodul ein Gehäuse aufweist, welches den Träger umgibt und das symmetrisch
in Bezug auf eine senkrecht zur Motordrehachse verlaufende Spiegelebene ausgebildet
ist.
Das Gehäuse verhindert bei Aufputzmontage einen versehentlichen
Eingriff in die Mechanik des Gurtwicklers, vermindert so die Verletzungsgefahr und
erhöht die Betriebssicherheit. Der erfindungsgemäße Gurtwickler hat
den zusätzlichen Vorteil, dass er – abgesehen von dem zusätzlichen
Gehäuse bei der Aufputzversion – ohne weitere Umbaumaßnahmen gleichermaßen
für beide Einsatzvarianten (Unterputz und Aufputz) geeignet ist. Die spiegelsymmetrische
Ausbildung des Gehäuses erlaubt einen Einsatz für links und rechts zum
Rolladen angeordnete Gurtwickler.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Aufputzversion des erfindungsgemäßen
Gurtwicklers wird das Gehäuse horizontal verschiebbar an einem an einer Wand
befestigten Haltebügel gehalten.
Mittels des Haltebügels wird das Gehäuse an der Wand fixiert
und es ist darin gleichzeitig parallel zur Wand horizontal verschiebbar, beispielsweise
zum Öffnen eines Fensters.
Als besonders günstig hat es sich erwiesen, wenn benachbart zum
Tastaturmodul mindestens ein mit diesem mechanisch verbundenes Funktionsmodul angeordnet
ist. Bei dem Funktionsmodul kann es sich um ein Funk- oder IR-Empfangsmodul, ein
Dämmerungsmodul, ein Sonnenmodul, eine Alarmeinrichtung, einen Bewegungssensor,
einen Temperatursensor und/oder eine Funkuhr handeln. Die Funktionsmodule sind äußerlich
dem Gehäuse des Gurtwicklers angepasst und vorteilhafterweise mittels Steckverbindung
mit der Motorelektronik verbunden.
Bei einer besonders bevorzugten Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Gurtwicklers umfasst das Untersetzungsgetriebe ein Zugmittelgetriebe.
Das Zugmittelgetriebe ersetzt das Untersetzungsgetriebe ganz oder
teilweise. Zugmittelgetriebe sind als Bandgetriebe oder in Bauformen mit Riemen-
oder Kettenantrieb bekannt. Die Zugmittel sind als mehr oder weniger flexible Riemen
(beispielsweise Zahnriemen, Keilriemen, Rippenriemen, Flachriemen), Ketten, Bänder,
Seile, Drähte o.ä. ausgebildet. Beim erfindungsgemäßen Gurtwickler
ersetzt das flexible Zugmittel genau aufeinander angepasste, starre Getriebeteile,
wie etwa zwei ineinander greifende Zahnräder oder eine mit einem Schneckenrad
kämmende Schnecke. Dadurch wird eine gewisse Entkopplung von Motor und dem
restlichen Untersetzungsgetriebe erreicht, die zu einer Geräuschminderung führt.
Darüber hinaus zeigt sich ein Zugmittelgetriebe vergleichsweise tolerant gegenüber
Maßabweichungen der Getriebeteile und gegenüber etwaigen Wellenverlagerungen
während des Betriebes. Daher führt der Ersatz von starren Getriebeteilen
durch ein flexibles Zugmittelgetriebe auch zu einem geringeren Fertigungsaufwand
und somit zu einer Kostensenkung.
Es hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn das Zugmittelgetriebe
ein umlaufendes flexibles Zugmittel umfasst, das über eine mit der Motorachse
verbundene Scheibe mit kleinerem Durchmesser und über eine dem Untersetzungsgetriebe
zuzuordnende Scheibe mit größerem Durchmesser verläuft.
Die notwendige Untersetzung des Motorantriebs wird hierbei ganz oder
teilweise mittels des Zugmittelgetriebes erreicht. Im einfachsten Fall handelt es
sich bei dem flexiblen Zugmittel um einen über zwei Zahnscheiben geführten
Zahnriemen. Derartige Zahnriemen zeichnen sich durch hohe Festigkeit und hohe Betriebssicherheit
aus.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt
und werden nachfolgend näher erläutert. In der Zeichnung zeigen im einzelnen
1 eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Gurtwicklers in einer Seitenansicht, wobei auch Wandausnehmungen und Einbaukästen
mit drei unterschiedlichen Einbaumaßen und eine Steckverbindung für den
elektrischen Anschluss schematisch angedeutet sind,
2 eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Gurtwicklers in einer Seitenansicht (2A) und in einer
Draufsicht (2B)
3 die Ausführungsform des Gurtwicklers gemäß
1 in einer Draufsicht auf Basismodul und darauf aufgesetztes
Tastaturmodul,
4 eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Gurtwicklers
für Aufputzmontage in einer Seitenansicht (4A)
und in einer Draufsicht (4B),
5 eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Gurtwicklers
für Aufputzmontage mit horizontal entlang einer Wand verschiebbarem Gehäuse
in einer Seitenansicht (5A) und in einer Draufsicht
(5B), und
6 eine Steckkarte als Teil einer Steckverbindung für
die elektrische Verbindung von Basismodul und Tastaturmodul miteinander
in einer Seitenansicht und in vergrößerter Darstellung im Schnitt.
Der Gurtwickler gemäß 1 besteht
im Wesentlichen aus einem Basismodul 1 in Form einer Trägerplatine,
der insgesamt die Bezugsziffer 42 zugeordnet ist und einer Abdeckung
24. An der Trägerplatine 42 sind die mechanischen Teile für
die Gurtaufwicklung befestigt, die im Einbauzustand fast vollständig in dem
im Mauerwerk eingesetzten Einbaukasten verschwinden.
Die Abdeckung 24 trägt die Tastatur 22 für
die Motorsteuerung und eine Anschlussleitung für den Anschluss an die 230-Volt-Arbeitsspannung,
die in 1 durch den Stecker 34 angedeutet ist.
Die Abdeckung 24 ist mit einem Gehäuse aus elektrisch isolierendem
Material gemäß der elektrischen Schutzklasse 2 nach VDE 0110/160 ausgeführt.
Innerhalb des allseitig geschlossenen Gehäuses befinden sich die erforderlichen
elektronischen und elektrischen Bauteile. Die Oberseite der Abdeckung
24 weist lediglich Durchlässe für die Tastatur 22 auf,
und die Unterseite 45 einen Durchlass für einen Hall-Sensor
25 (der weiter unten noch beschrieben wird) und für eine elektrische
Steckverbindung 29, mittels der die elektrische Verbindung zwischen der
Abdeckung 24 und Basismodul 1 hergestellt wird. Im Einbauzustand
ist die Abdeckung 24 mittels Schrauben 33 auf dem Basismodul
1 befestigt, wobei gleichzeitig die Steckverbindung 29 zwischen
Trägerplatine 42 und Abdeckung 24 für den Stromanschluss
des Elektro-Motors 2 geschlossen ist. Die Steckverbindung 29 wird
weiter unten anhand 6 näher beschrieben.
Die Trägerplatine 42 besteht aus einer an der Wand anliegenden
Befestigungsschiene 35, die eine länglich-rechteckige Einbauöffnung
43 (siehe 2b) umschließt. Stirnseitig
der Einbauöffnung 43 weist die Befestigungsschiene 35 jeweils
Bohrungen auf, die ein Lochmuster bilden, das alle Lochabständen für die
Standard-Einbaukästen mit den Typenmaßen 105 mm, 135 mm, 160 mm und 185
mm vorgibt. Das Lochmuster, das in 1 durch die Schrauben
36 symbolisiert ist, zeichnet sich auch dadurch aus, dass auf der dem einlaufenden
Gurt 32zugewandten Seite der Einbauöffnung 43 zwei und auf
der gegenüberliegenden Seite drei Bohrungen vorgesehen sind. Die Einbauöffnung
43 und das beschriebene Lochbild sind in 2b
deutlicher zu erkennen.
Die Einbauöffnung 43 wird von einem beidseitig offenen
Hohlprofil mit Rechteckquerschnitt begrenzt, das mit der Befestigungsschiene
35 fest verbunden ist, und das sich ausgehend von diesem in einem rechten
Winkel in die Wandausnehmung erstreckt. Das Hohlprofil bildet zwei Lagerstege
37 und zwei Lagerplatten 38, die sich jeweils mit ihren Flachseiten
innerhalb der Wandausnehmung gegenüberliegen. Im Folgenden werden die an den
Lagerstegen 37 und den Lagerplatten 38 der Trägerplatine
42 gehaltenen Bauteile näher beschrieben.
Der Motor 2, der zwischen den Lagerstegen 37 gelagert
ist, treibt über ein Untersetzungsgetriebe 5 und eine Schnecke
8 ein Schneckenrad 9 an, an dem eine Aufwickelspule
14 für den Rollladengurt 32 befestigt ist. Das Untersetzungsgetriebe
5 greift in das Ritzel 6 der Schneckenwelle 7 ein und
treibt diese an. Die selbsthemmende Schnecke 8 kämmt mit dem Zahnkranz
des Schneckenrades 9, welches auf einem Stehbolzen 10 drehbar
gelagert ist. Der Stehbolzen 10 erstreckt sich zwischen den Lagerplatten
38 und ist mit diesen lösbar verbunden. Ein Teil des Untersetzungsgetriebes
5 ist als Zahnriemenantrieb ausgeführt. Hierzu ist das auf der Motorwelle
befestigte Antriebsritzel als Zahnscheibe 5b für einen Zahnriemen
5a ausgebildet ist, der über eine weitere Zahnscheibe 5c
geführt ist, die mit dem restlichen Untersetzungsgetriebe 5 verbunden
ist.
Für den Stehbolzen 10 sind alternative Positionen vorgesehen,
die in 1 durch die Zusatzbohrungen 39 der
Lagerplatten 38 gekennzeichnet sind. Die alternative Position des Stehbolzens
10 dient zur Lagerung eines dem Gurtwickler-Set beim Verkauf beigefügten
Wechsel-Schneckenrades mit größerem Außendurchmesser, das in
1 durch die gestrichelte Linie 40 angedeutet
ist. Das Wechsel-Schneckenrad wird eingesetzt, wenn das vollständige Aufwickeln
des Gurtes auf der Gurthaspel 14 eine Wicklung mit einer Höhe bilden
würde, die an Teile des Basismoduls 1 anstößt.
Auch die Schneckenwelle 7, die Achsen des Untersetzungsgetriebes
5 und die Achse 11 der Umlenkrolle 12 sind an der Trägerplatine
42 gelagert. Die Achse 11 bildet gleichzeitig die Drehachse für
einen daran drehbar gelagerten Steuerhebel 13 und für eine Signalscheibe
4. Am Außenumfang der Signalscheibe 4 sind vier um den Umfang
gleichmäßig verteilte Permanentmagnete 4a eingelassen, die bei
jeder Viertelumdrehung der Signalscheibe 4 in oberen Position in dem an
der Leiterplatte 21 angeordneten Hall-Sensor 25 einen zählbaren
Impuls erzeugen, der für die Ermittlung der aktuellen Lage des Rollladenpanzers
ausgewertet werden kann. Ergänzend hierzu wird die Rollladenposition mittels
eines (in der 1) nicht dargestellten Optokopplers überwacht,
der auf die Signalscheibe 4 gerichtet ist und der die Permanentmagnete
4a als optische Markierungen erfasst und auswertet.
Die Gurthaspel 14 ist in mit dem Schneckenrad 9
fest verbunden (einteilige Ausführung). Zum Einlegen des Gurtes 16
wird die Kombination von Gurthaspel 14 und Schneckenrad 9 auf
der Wickelachse 10 verschoben bis das Schneckenrad 9 frei drehbar
ist. In einen seitlich offenen Schlitz 15 der Gurthaspel
14 wird das Gurtende 16 eingelegt und über die Umlenkrolle
12 geführt. Das Einlegen des Gurtes 32 wird weiter unten
anhand 3 noch näher erläutert.
Die ebenfalls auf der Achse 11 gelagerte Drehfeder
17 drückt den Steuerhebel 13 mit dem Zapfen 18 im
Uhrzeigersinn an den Gurt 32. Beim Anheben des Rollladenpanzers wird die
Gurthaspel 14 im Gegenuhrzeigersinn gedreht und der Gurt 32 gespannt.
Bei der Abwärtsbewegung wird der Rollladenpanzer beim Auftreffen auf ein Hindernis
angehalten – der Gurt 32 wird dadurch schlaft und die Drehfeder
17 vermag dann den Steuerhebel 13 im Uhrzeigersinn zu drehen,
so dass dieser – wie durch die gestrichelte Umrisslinien des Steuerhebels
13 dargestellt – mit seinem Ausleger 19 in eine Hinterrastung
20 des Schneckenrades 9 einrastet, wodurch dieses blockiert. Der
dadurch verursachte Stromanstieg unterbricht die Stromversorgung des Motors
2, weshalb der Rollladenantrieb schlagartig stehenbleibt, eine Wiederinbetriebnahme
ist durch Betätigen der Taste „Heben", die auf der Tastatur
22 vorgesehen ist, ermöglicht.
In 1 ist des weiteren die Leiterplatte
21 für die Tastatur 22 sowie die Leiterplatte 23
für Steuerung und Stromversorgung innerhalb der Abdeckung 24 dargestellt.
Auf der Leiterplatte 21 befindet sich auch der Hall-Sensor 25
unmittelbar gegenüberliegend der mit der Umlenkrolle 12 drehenden
Signalscheibe 4. Der Hall-Sensor 25 ist auf die Mantelfläche
der Signalscheibe 4 gerichtet, in welche die Permanentmagnete
4a eingelassen sind. Dieser erzeugen beim Durchgang durch die obere Lage
in dem Hall-Sensor 25 einen Impuls, der als aufgewickelte oder abgewickelte
Gurtlänge ausgewertet wird.
Sofern in den 2 bis 5 dieselben
Bezugsziffern wie in 1 verwendet sind, so sind damit
baugleiche oder äquivalente Bauteile und Bestandteile bezeichnet, wie sie oben
anhand der Beschreibung der ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Gurtwicklers näher erläutert sind. Insbesondere ist bei allen im Folgenden
beschriebenen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Gurtwicklers
die jeweilige Abdeckung 24 mit einem allseitig geschlossenen Gehäuse
aus elektrisch isolierendem Material gemäß der elektrischen Schutzklasse
2 nach VDE 0110/160 ausgeführt, auch wenn diese Ausführung des Gehäuses
im Einzelfall nur schematisch angedeutet ist.
1 zeigt schematisch anhand der Schrauben
34 drei der vier Standardmaße für Einbaukästen, so dass
die Befestigung des erfindungsgemäßen Gurtwicklers in der Wand deutlich
wird. Auf der linken Seite ist eine Befestigungsschraube nur durch ihre Mittellinie
angedeutet, die für die Befestigung im vierten bauseits vorkommende Standard-Einbaukasten
benötigt wird, wie in 2 schematisch dargestellt. Dieser besitzt
die kleinste, vorderseitige Einbauöffnung 43, in die der verwindungsstseife
Korpus des Gurtwicklers gerade noch hineinpasst. Für diesen Fall ist die oben
beschriebene Verteilung der Bohrungen des Lochmusters (zwei auf der einen, drei
auf der anderen Seite der Einbauöffnung) besonders nützlich. In der Seitenansicht
von 2A sind beiden erforderlichen Befestigungsschrauben
erkennbar und in der Draufsicht von 2B die beiden Befestigungsschrauben
36 sowie die Lochabstände der Bohrungen für die Befestigung des
Gurtwicklers in den übrigen Standard-Einbaukästen. Durch den Austausch
der Gurthaspel-Schneckenrad-Kombination (14; 9) ist ein Anpassen
bis zu den längsten Gurtlängen und größte Einbaukästen
möglich.
Bei der Ausführungsform des Gurtwicklers nach 2
ist für die Abschaltung des Motorstroms beim Auftreffen des Rollladenpanzers
auf ein Hindernis ein Polwender 26 vorgesehen. Dieser wird vom Steuerhebel
13 beim Erschlaffen des Gurtes 32 betätigt und schaltet die
Drehrichtung des Motors um.
In der Draufsicht gemäß 2b
auf das Basismodul 1 (mit abgenommener Abdeckung) sind die Einbauöffnung
43 und das oben näher beschriebene Lochmuster sowie die durch das
Lochmuster realisierten Lochabstände ersichtlich.
In 3 ist eine Seitenansicht des erfindungsgemäßen
Gurtwicklers dargestellt. Daraus ist deutlich zu erkennen, wie das Gurtende
16 um die Gurthaspel 14 geschlungen ist. Der spannungslose Zustand
des Basismoduls 1 bei der Montage ermöglicht ein gefahrloses Einlegen
des Gurtes 14 von Hand. Zum Einlegen ist es erforderlich, die Gurthaspel
14 und das mit ihr verbundene Schneckenrad 9 außer Eingriff
der Schnecke 8 zu bringen, um sie aus dem selbsthemmenden Getriebe
5 zu lösen.
Zu diesem Zweck wird die Gurthaspel-Schneckenrad-Kombination (14;
9) in Pfeilrichtung um den Weg „X" entgegen der Kraft der Feder
41 über den Achsbolzen 10 verschoben und so in eine Position
ohne Getriebeeingriff gebracht. Diese Position ist in 3
durch die Darstellung der Gurthaspel-Schneckenrad-Kombination (14;
9) anhand gestrichelter Linien angezeigt. In dieser Position kann die Gurthaspel-Schneckenrad-Kombination
(14; 9) manuell um den Stehbolzen 10 gedreht werden;
sie kann auch vollständig von diesem abgezogen werden. Das Gurtende
16 wird in den seitlichen Längsschlitz der Gurthaspel 14
eingelegt und darin kraftschlüssig fixiert.
In 4 ist eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Gurtwicklers für eine Aufputzmontage dargestellt. Dabei wird die gleiche Trägerplatine
42 (Basismodul 1) und die gleiche Abdeckung 24 wie für
die Unterputzanordnung eingesetzt. Für die Aufputzmontage wird die Trägerplatine
42 zusätzlich mit einem Gehäuse 27versehen, und an diesem
mittels Schrauben 28 befestigt. Das Gehäuse 27 ist spiegelsymmetrisch
in Bezug auf die Spiegelebene 44 ausgebildet. Aufgrund der Symmetrie des
Gehäuses 27 ist diese Ausführungsform sowohl für linke als
auch für rechte Anordnung geeignet.
Schließlich ist in 5 eine miniaturisierte Aufputzvariante
dargestellt. Die Seitenansicht von 5a zeigt schematisch
das symmetrische Gehäuse 27, das beidseitig mit Rippen 30
ausgestattet ist. Zur Befestigung auf der Wand dient ein über die Rippen
30 greifender U-Bügel 31, der aus der Draufsicht von
5b besser erkennbar ist. Diese Befestigung ermöglicht
es, den in einer Fensternische angebrachten Gurtwickler kurzzeitig während
des Fensteröffnens aus dem Schwenkbereich des Fensterflügels horizontal
entlang der Wand zu schieben. Die Abdeckung 24 mit dem Tastaturfeld
22 ist dabei auf der Seite der Gurteinführung angeordnet.
6 zeigt den Teil der Steckverbindung 29, der
an dem Basismodul 1 befestigt ist. Es handelt sich dabei um eine mit Kupfer
beschichtete Steckkarte, die Anschlüsse 61, 62 für die
beiden Pole der Spannungsquelle, sowie einen Kontakt 63 für die Masse
aufweist. Der Masse-Kontakt 63 ist aus Sicherheitsgründen den Strom-Anschlüssen
61, 62 vorauseilend ausgebildet. Das bedeutet, dass beim Schließen
der Steckverbindung 29 zuerst die Masse und erst dann die Pole
61, 62 der Spannungsquelle miteinander verbunden werden. Die vorauseilende
Strecke des Messe-Kontaktes beträgt 1,5 mm. Die Dicke der einzelnen Kontakte
61, 62, 63 – entsprechend der die Stärke
der Steckkarte – beträgt 0,8 mm. Das Gegenstück zu der Steckkarte
60 ist eine dazu korrespondierende Buchse, die am Tastaturmodul
24 befestigt ist.