Die Erfindung betrifft ein Verfahren und Vorrichtungen zu einer selektiven
Behandlung unerwünschter Nachrichten, insbesondere sogenannter Spam over Internet
Telephony-Nachrichten, abgekürzt SPIT-Nachrichten, in einem Kommunikationsnetzwerk.
Der Begriff „Spamming" bezeichnet die massenweise Versendung
unerwünschter Nachrichten („Spam"). Begünstigt wird „Spamming"
durch den einfachen und günstigen Zugang zu elektronischen Medien, die in der
Regel bei geringem Zeit- und Kostenaufwand den Versand von Nachrichten an eine große
Zahl von Empfängern ermöglichen. Der Inhalt derartiger „Spam"-Nachrichten
ist häufig kommerzieller Art, wobei vor allem „Spam" zweifelhaften Inhalts
überwiegt. Eine sehr bekannte Form von „Spam" ist der massenhafte Versand
von E-Mails zu Werbezwecken. Neben E-Mail-„Spam" existieren weitere Formen
wie zum Beispiel „Spam" bezüglich Instant Messaging, Usenet newsgroups,
WWW-Suchmaschinen, Weblogs oder Mobilfunk.
Wie schon erwähnt wird „Spam" dadurch begünstigt,
dass den Verursachern, zum Beispiel Werbetreibenden, nahezu keine effektiven Kosten
abgesehen von der Verwaltung entsprechender E-Mail-Adressenlisten durch das „Spamming"
entstehen. Neben den offensichtlichen Nachteilen, die durch den Versand unerwünschter
Nachrichten für die jeweiligen Empfänger entstehen, verursacht „Spamming"
mittlerweile hohe Kosten, die von der Allgemeinheit zu tragen sind. Dies sind zum
einen indirekte Kosten, die zum Beispiel durch Produktivitätsverlust oder überfüllte
elektronische Briefkästen entstehen. Schwerwiegender sind noch die Kosten,
die von den jeweils betroffenen Infrastrukturanbietern, zum Beispiel Internet Service-Providern
(ISP), entstehen: Häufig ist. eine Aufstockung der Bandbreitenkapazitäten
notwendig, da die vorhandenen Bandbreiten nicht mehr ausreichen, um die Flut von
„Spams" zu bewältigen.
Obwohl „Spamming" von der Allgemeinheit geächtet ist und
die Rechtslage in Deutschland und anderen Ländern derzeit angepasst wird, nimmt
das „Spamming" eher noch zu, da die Hürde für diese Art des Nachrichtenversandes
sehr gering ist.
Mit der zunehmenden Verbreitung der Internettelefonie (Voice over
IP, kurz VoIP) wird erwartet, dass VoIP-Teilnehmer in zunehmendem Ausmaß sogenanntem
SPIT (SPAM over Internet Telephony) ausgesetzt sein werden. Derzeit werden Werbeanrufe
zu konventionellen PSTN-Teilnehmern (PSTN für Public Switched Telephone Network)
normalerweise immer zu Lasten des Anrufenden vergebührt. Anrufe zu VoIP-Teilnehmern
können hingegen aufgrund des abweichenden Vergebührungsmodells für
den Anrufenden nahezu kostenfrei geführt werden, was ein massives SPIT-Aufkommen
für die Zukunft erwarten lässt. Insbesondere die Möglichkeit, aufgezeichnete
Sprachdateien in Massen zu versenden, dürfte für Werbetreibende interessant
sein. Es ist davon auszugehen, dass die betroffenen VoIP-Teilnehmer ihren jeweiligen
VoIP-Provider zu geeigneten Maßnahmen auffordern werden, um vor unerwünschten
Anrufen geschützt zu sein.
Während im PSTN Verbindungen leitungsvermittelt sind beziehungsweise
im Mobilfunk eine Identifizierung über die SIM-Karte des Anrufenden vorgenommen
werden kann, ist eine Identifizierung eines Anrufers in der IP-Telefonie problematisch:
Die Kommunikation zwischen zwei Teilnehmern erfolgt hier nur noch virtuell von Endpunkt
zu Endpunkt, da es sich um paketvermittelte Verbindungen handelt.
Als Gegenmaßnahme gegen SPIT werden unter anderem so genannte
Weiße Listen (englisch: White lists) und/oder Schwarze Listen (englisch: Black
lists) eingesetzt. Eine Weiße Liste enthält für einen Teilnehmer
X teilnehmerspezifische Informationen zu solchen anderen Teilnehmern Y im Kommunikationsnetz,
die als vertrauenswürdig eingestuft wurden und somit berechtigt sind, Teilnehmer
X anzurufen. Eine Schwarze Liste enthält die gleichen teilnehmerspezifischen
Informationen wie eine Weiße Liste, jedoch werden in einer Schwarzen Liste
vertrauensunwürdige Teilnehmer eingetragen, deren Anrufe grundsätzlich
automatisch abgewiesen werden.
Derartige Weiße und Schwarze Listen bieten jedoch keinen Schutz
vor SPIT, wenn ein SPIT-Verursacher beispielsweise seine Absenderadresse fälscht,
indem er beispielsweise eine Absenderadresse aus der Weißen Liste des angerufenen
Teilnehmers X missbräuchlich als seine Absenderadresse verwendet.
Im klassischen Telefonnetz besteht eine Methode zur schnellen Abwehr
unerwünschter Anrufe darin, einen Anruf zunächst auf einen lokalen Anrufbeantworter
umzuleiten und dem Angerufenen gleichzeitig die Möglichkeit des Mithörens
zu bieten. Auf diese Weise kann der Angerufene feststellen, wer der Anrufende ist
und was der Inhalt des Anrufs ist, um dann gegebenenfalls den Anruf entgegenzunehmen.
Diese Methode des Mithörens mittels eines lokalen Anrufbeantworters
ist bei netzbasierten Anrufbeantwortern für Festnetz- oder Mobilfunk-Teilnehmer
bisher nicht möglich.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Verfahren, Vorrichtungen
und ein Kommunikationsnetzwerk zu einer selektiven Behandlung unerwünschter
Nachrichten, insbesondere sogenannter Spam over Internet Telephony-Nachrichten,
abgekürzt SPIT-Nachrichten, auszugestalten.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 hinsichtlich
des Verfahrens, durch die Merkmale der Patentansprüche 17), 20), 21) und 24)
hinsichtlich der Vorrichtungen und durch die Merkmale des Patentanspruchs 14) hinsichtlich
des Kommunikationsnetzwerkes gelöst. Weiterbildungen der Erfindung sind in
den Unteransprüchen angegeben.
Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zu einer selektiven Behandlung
unerwünschter Nachrichten, insbesondere sogenannter Spam over Internet Telephony-Nachrichten,
abgekürzt SPIT-Nachrichten, in einem Kommunikationsnetzwerk, bei dem ein von
einem ersten Endgerät eines ersten Teilnehmers an ein zweites Endgerät
eines zweiten Teilnehmers signalisierter Anruf vor einer Annahme auf einen netzbasierten
Anrufbeantworter umgeleitet wird, wobei der zweite Teilnehmer durch eine Aktivierung
einer wählbaren Mithörfunktion den Anruf nach der Umleitung zwecks der
selektiven Behandlung mithört.
Weiterhin betrifft die Erfindung Vorrichtungen und ein Kommunikationsnetzwerk
zur Ausführung des dargestellten Verfahrens.
Die Erfindung bringt den Vorteil mit sich, dass der Empfang unerwünschter
Nachrichten erheblich reduziert wird.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen
dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben.
Es zeigen:
1: Kommunikationsnetzwerk mit Endgeräten EA und
EB, Vermittlungseinrichtung SW, Voice Box Server VBS und Basisstation BS
2: Vereinfachte Darstellung eines Signalisierungsablaufs
in einem Kommunikationsnetzwerk mit einem ersten Teilnehmer A, einem ersten Endgerät
EA, einer Vermittlungseinrichtung SW, einem Voice Box Server VBS, einem zweiten
Endgerät EB und einem zweiten Teilnehmer TB
3: Signalisierungsablauf in einem Kommunikationsnetzwerk
mit einem ersten Teilnehmer A, einem ersten Endgerät EA, einer Vermittlungseinrichtung
SW, einem Voice Box Server VBS, einem zweiten Endgerät EB und einem zweiten
Teilnehmer TB und einem Home Gateway HGW
4: Signalisierungsablauf in einem Kommunikationsnetzwerk
mit einem ersten Teilnehmer A, einem ersten Endgerät EA, einer Vermittlungseinrichtung
SW, einem Voice Box Server VBS, einem zweiten Endgerät EB und einem zweiten
Teilnehmer TB
5 und 6: Beispiele für
Belegungen von Soft Keys S1, S2, S3 eines zweiten Endgerätes EB hinsichtlich
des erfindungsgemäßen Verfahrens
Das erfindungsgemäße Verfahren erlaubt es einem zweiten
Teilnehmer TB, einen eingehenden Anruf vorzuhören, während der eingehende
Anruf beispielsweise auf einen netzbasierten Anrufbeantworter VBS (englisch Voice
Box), vorzugsweise einen Voice Box Server, aufgesprochen wird. Weiterhin kann der
zweite Teilnehmer TB eine selektive Behandlung des Anrufes vornehmen, beispielsweise
kann der zweite Teilnehmer TB den eingehenden Anruf während des Aufsprechens
entgegennehmen. Alternativ kann der zweite Teilnehmer TB den Anruf ablehnen, wenn
er den Anruf beispielsweise als unerwünschte Nachricht, insbesondere als SPIT-Nachricht,
erkennt. Zu diesem Zweck wird die Benutzungsschnittstelle eines zweiten Endgeräts
EB beispielsweise derart ausgestaltet, dass neben bekannten Funktionen zum Ablehnen
und Annehmen des Anrufes mindestens noch eine wählbare Mithörfunktion
FN vorhanden ist. Die Mithörfunktion FN kann dabei beispielsweise direkt angewählt
werden, während das zweite Endgerät EB beispielsweise durch einen Klingelton
den eingehenden Anruf signalisiert, oder alternativ kann die Mithörfunktion
FN beispielsweise angewählt werden, wenn beispielsweise nach Überschreiten
einer Zeitschwelle die Klingelton-Signalisierung des eingehenden Anrufes beendet
und der eingehende Anruf automatisch auf den netzbasierten Anrufbeantworter VBS
umgeleitet wurde.
Sobald die Mithörfunktion FN gewählt wurde, wird in einer
Netzwerkkomponente SW, HGW, VBS im Kommunikationsnetzwerk, vorzugsweise in einem
Soft switch SW oder in einem Voice Box Server VBS oder in einem Home Gateway HGW,
ein Call Splitting durchgeführt, das heißt, die Mithörfunktion FN
bewirkt eine Duplizierung von zu dem Anruf gehörigen Sprachdatenpaketen RF1,
RF2, RF3 durch die Netzwerkkomponente SW, HGW, VBS. Ergebnis des Call Splittings
ist, dass der zweite Teilnehmer TB über das zweite Endgerät EB analog
zu einem lokalen Anrufbeantworter in der herkömmlichen Festnetz-Telefonie (PSTN)
beispielsweise eine eventuell durch den ersten Teilnehmer A auf den netzbasierten
Anrufbeantworter VBS aufgesprochene Nachricht mithören kann, ohne dass der
zweite Teilnehmer TB vom ersten Teilnehmer A gehört werden kann. Der zweite
Teilnehmer TB kann dann gegebenenfalls, beispielsweise nach Erkennen der Stimme
des ersten Teilnehmers A, den eingehenden Anruf beispielsweise mittels einer Rufannahme-Taste
des zweiten Endgeräts EB annehmen, noch während der erste Teilnehmer A die
Nachricht aufspricht. In diesem Fall wird das Call Splitting aufgehoben, und es
wird eine direkte Kommunikationsverbindung zwischen dem ersten Endgerät EA
und dem zweiten Endgerät EB aufgebaut.
In den folgenden Szenarien handelt es sich um eine auf dem Session
Initiation Protocol (SIP) basierende Kommunikationsverbindung in einem Voice over
IP-Kommunikationsnetzwerk. Das erfindungsgemäße Verfahren ist jedoch nicht
auf die Verwendung dieses Protokolls und/oder ein derartiges Kommunikationsnetzwerk
eingeschränkt. Andere Ausprägungen der Kommunikationsverbindung, der Verfahrens
und/oder des Kommunikationsnetzwerkes, beispielsweise die Anwendung des Verfahrens
in einem leitungsvermittelten Mobilfunknetz wie GSM oder UMTS, sind denkbar.
1 zeigt beispielhaft ein Kommunikationsnetzwerk, das
im folgenden als Beispielszenario dient, mit Endgeräten EA und EB, einem Voice
Box Server VBS und mindestens einer Vermittlungseinrichtung SW, wobei die Vermittlungseinrichtung
SW an einer Weiterleitung eines Anrufes von einem ersten Teilnehmer A an einen zweiten
Teilnehmer TB beteiligt ist. Die Anwendung der Erfindung ist nicht auf das hier
dargestellte Kommunikationsnetzwerk beschränkt, andere Netzwerkarchitekturen
sind denkbar.
Zur Vereinfachung erfolgt in den 2,
3 und 4 nur auf der Seite
des angerufenen zweiten Teilnehmers TB eine getrennte Darstellung des zweiten Endgerätes
EB und des zweiten Teilnehmers TB, während auf der Seite des anrufenden ersten
Teilnehmers A eine zusammengefasste Darstellung des ersten Teilnehmers A und des
ersten Endgerätes EA erfolgt.
2 zeigt für das in 1
dargestellte Szenario eine vereinfachte Darstellung eines Signalisierungsablaufes
in dem Kommunikationsnetzwerk mit einem ersten Teilnehmer A, einem ersten Endgerät
EA, einer Vermittlungseinrichtung SW, einem Voice Box Server VBS, einem zweiten
Endgerät EB und einem zweiten Teilnehmer TB.
Im einzelnen zeigt 2 folgendes: Der erste
Teilnehmer A baut in einem ersten Schritt 1 einen Anruf von dem ersten
Endgerät EA an das zweite Endgerät EB des zweiten Teilnehmers TB auf.
Die Vermittlungseinrichtung SW, vorzugsweise ein Switch oder alternativ im Falle
der Verwendung des SIP wie auch im Falle der Verwendung von H.323 ein Soft Switch,
vermittelt den Anruf an das zweite Endgerät EB des zweiten Teilnehmers TB.
Das zweite Endgerät EB signalisiert den eingehenden Anruf beispielsweise durch
Klingelzeichen.
Der zweite Teilnehmer TB entscheidet sich in diesem Szenario beispielsweise
in einem zweiten Schritt 2, den eingehenden Anruf zunächst nicht anzunehmen,
sondern die Umleitung des eingehenden Anrufs auf den netzbasierten Anrufbeantworter
VBS, vorzugsweise den Voice Box Server, zu veranlassen.
In einer weiteren Ausprägung des Verfahrens wird der eingehende
Anruf automatisch auf den netzbasierten Anrufbeantworter VBS umgeleitet, beispielsweise
nach Überschreitung einer zuvor festgelegten Anzahl von Klingelzeichen.
In einem dritten Schritt 3 schaltet die Vermittlungseinrichtung
SW eine erste Sprachverbindung zu dem Voice Box Server durch und dupliziert gleichzeitig
die erste Sprachverbindung zwischen dem ersten Endgerät EA und dem Voice Box
Server VBS, so dass eine Kopie dieser ersten Sprachverbindung in Form einer zweiten
Sprachverbindung zwischen der Vermittlungseinrichtung SW und dem zweiten Endgerät
EB aufgebaut wird. Mittels der zweiten Sprachverbindung ist es dem zweiten Teilnehmer
TB möglich, die zwischen dem ersten Endgerät EA und dem Voice Box Server
VBS bestehende erste Sprachverbindung mitzuhören.
Für den Fall, dass der zweite Teilnehmer TB beispielsweise den
ersten Teilnehmer A erkennt und/oder direkt auf ein mögliches Anliegen des
ersten Teilnehmers A eingehen möchte, aktiviert der zweite Teilnehmer TB in
einem vierten Schritt 4 beispielsweise eine Rufannahme-Funktion des zweiten
Endgerätes EB, wodurch in einem fünften Schritt 5 eine direkte
Sprachverbindung zwischen dem ersten Endgerät EA und dem zweiten Endgerät
EB aufgebaut wird.
3 zeigt einen detaillierten Signalisierungsablauf in
einem Kommunikationsnetzwerk mit einem ersten Teilnehmer A, einem ersten Endgerät
EA, einer Vermittlungseinrichtung SW, einem Voice Box Server VBS, einem zweiten
Endgerät EB, einem zweiten Teilnehmer TB und einem zwischen das zweite Endgerät
EB und den Voice Box Server VBS geschalteten Gateway HGW, vorzugsweise einem Home
Gateway. In 3 sind zudem die während des Signalisierungsablaufes
versendeten SIP-Nachrichten dargestellt. Weiterhin ist jeder teilnehmenden Komponente
A, EA, SW, HGW, VBS, EB mit Ausnahme des zweiten Teilnehmers TB eine in SDP-Teilen
der SIP-Nachrichten enthaltene IP-Adresse A1, A2, A3, A4, A5 zugeordnet.
In einem ersten Schritt 31 teilt der erste Teilnehmer A mittels
des ersten Endgerätes EA seinen Wunsch zu einem Verbindungsaufbau zwecks eines
Anrufes des zweiten Endgerätes EB des zweiten Teilnehmers TB mit. Eine entsprechende
einladende INVITE-Nachricht mit der Angabe der IP-Adresse des ersten Endgerätes
A1 wird von der Vermittlungseinrichtung SW an das Home Gateway
HGW geleitet. Das Home Gateway HGW modifiziert die in der INVITE-Nachricht enthaltene
IP-Adresse und ersetzt die Absenderabgabe des ersten Endgerätes A1 durch die
IP-Adresse des Home Gateways A4. Anschließend sendet das Home Gateway HGW die
modifizierte einladende INVITE-Nachricht an das zweite Endgerät EB weiter.
In einem zweiten Schritt 32 signalisiert das zweite Endgerät
EB den eingehenden Anruf beispielsweise durch Klingelzeichen. Der zweite Teilnehmer
TB weist daraufhin das zweite Endgerät EB durch Auswählen einer Mithörfunktion
FN an, den Anruf zum Mithören zunächst auf den Voice Box Server VBS umzuleiten.
Die gewünschte Umleitung wird, wie in 3 dargestellt,
mittels einer ersten SIP-Nachricht split_VBS erzielt, mit der das zweite Endgerät
EB das Home Gateway HGW anweist, den Anruf gleichzeitig zum Voice Box Server VBS
umzuleiten und an das zweite Endgerät EB weiterzuleiten.
Zu diesem Zweck sendet das Home Gateway HGW eine weitere einladende
INVITE-Nachricht an den Voice Box Server VBS, worauf der Voice Box Server VBS eine
antwortende SIP-Nachricht „200 OK" an das Home Gateway HGW sendet. Das Home
Gateway HGW leitet die antwortende SIP-Nachricht „200 OK" an das zweite Endgerät
EB sowie an das erste Endgerät EA des ersten Teilnehmers A weiter. Auf diese
Weise baut das Home Gateway HGW zusätzlich zur eingehenden Verbindung des ersten
Endgerätes EA zu dem Home Gateway HGW noch zwei weitere Verbindungen auf, zum
einen eine Verbindung vom Home Gateway HGW zum Voice Box Server VBS, zum anderen
eine Verbindung vom Home Gateway HGW zum zweiten Endgerät EB.
In einem dritten Schritt 33 dupliziert das Home Gateway HGW
zur Kommunikationsverbindung gehörende, beispielsweise auf dem Real-Time Transport
Protocol (RTP) basierende von dem ersten Endgerät EA gesendete Sprachdatenpakete
RF1, die an das Home Gateway HGW gesendet werden. Eine erste Kopie der Sprachdatenpakete
RF2 sendet das Home Gateway HGW an den Voice Box Server VBS, eine zweite Kopie der
Sprachdatenpakete RF3 sendet das Home Gateway HGW an das zweite Endgerät EB.
Weiterhin sendet das Home Gateway HGW von dem Voice Box Server VBS ausgehende Sprachpakete,
betreffend beispielsweise einen Ansagetext, an das erste Endgerät EA. Vom zweiten
Endgerät EB gesendete Sprachpakete werden vom Home Gateway HGW nicht weitergeleitet.
Auf diese Weise kann der zweite Teilnehmer TB den Anruf des ersten Teilnehmers A
mithören, ohne das der erste Teilnehmer A davon Kenntnis erlangt.
Zu einem späteren Zeitpunkt entscheidet sich der zweite Teilnehmer
TB in einem vierten Schritt 34, den Anruf des ersten Teilnehmers A anzunehmen,
beispielsweise durch Betätigen einer Anruf-Annahmetaste auf dem zweiten Endgerät
EB. Daraufhin sendet das zweite Endgerät EB eine zweite SIP-Nachricht take_call
an das Home Gateway HGW, die von dem Home Gateway HGW durch Senden einer bestätigenden
SIP-Antwort „200 OK" bestätigt wird. Dies bewirkt, dass das Home Gateway
HGW die Verbindung vom Home Gateway HGW zum Voice Box Server VBS mittels Senden
einer beendenden SIP-Nachricht BYE beendet, woraufhin der Voice Box Server VBS beispielsweise
eine bestätigende SIP-Antwort „200 OK" sendet.
In einem fünften Schritt 35 beendet das Home Gateway
HGW das Senden der ersten Kopie der Sprachdatenpakete RF2 von dem Home Gateway HGW
an den Voice Box Server VBS. von diesem Zeitpunkt an vermittelt das Home Gateway
HGW nur noch die von dem ersten Endgerät EA gesendeten Sprachdatenpakete RF1
sowie die zweite Kopie der Sprachdatenpakete RF3. Im Ergebnis besteht eine direkte
Sprach-Kommunikationsverbindung zwischen dem ersten Endgerät EA und dem zweiten
Endgerät EB.
Zuletzt wird zu einem späteren Zeitpunkt beispielsweise durch
Senden einer weiteren beendenden SIP-Nachricht BYE von dem ersten Endgerät
EA die Kommunikationsverbindung beendet.
4 zeigt einen ähnlichen Signalisierungsablauf,
wie er in 3 dargestellt ist. Im Gegensatz zu dem in
4 dargestellten Szenario wird hier jedoch kein Home
Gateway verwendet. Das Duplizieren und Vermitteln der Sprachdatenpakete RF1, RF2,
RF3 wird in diesem Szenario durch die Vermittlungseinrichtung SW vorgenommen.
In einem ersten Schritt 41 teilt der erste Teilnehmer A mittels
des ersten Endgerätes EA seinen Wunsch zu einem Verbindungsaufbau zwecks eines
Anrufes an das zweite Endgerät EB des zweiten Teilnehmers TB mit. Eine entsprechende
einladende INVITE-Nachricht mit der Angabe der IP-Adresse des ersten Endgerätes
A1 wird von der Vermittlungseinrichtung SW an das zweite Endgerät EB geleitet.
In einem zweiten Schritt 42 signalisiert das zweite Endgerät
EB den eingehenden Anruf beispielsweise durch Klingelzeichen. Der zweite Teilnehmer
TB weist daraufhin das zweite Endgerät EB durch Auswählen einer Mithörfunktion
FN an, den Anruf zum Mithören zunächst auf den Voice Box Server VBS umzuleiten.
Die gewünschte Umleitung wird, wie in 3 dargestellt,
mittels einer ersten SIP-Nachricht split_VBS erzielt, mit der das zweite Endgerät
EB die Vermittlungseinrichtung SW anweist, den Anruf gleichzeitig zum Voice Box
Server VBS umzuleiten und an das zweite Endgerät EB weiterzuleiten.
Zu diesem Zweck sendet die Vermittlungseinrichtung SW eine weitere
einladende INVITE-Nachricht an den Voice Box Server VBS, worauf der Voice Box Server
VBS eine antwortende SIP-Nachricht „200 OK" an die Vermittlungseinrichtung
SW sendet. Die Vermittlungseinrichtung SW leitet die antwortende SIP-Nachricht „200
OK" an das erste Endgerät EA weiter. Auf diese Weise baut die Vermittlungseinrichtung
SW zusätzlich zur eingehenden Verbindung des ersten Endgerät EA zu der
Vermittlungseinrichtung SW noch zwei weitere Verbindungen auf, zum einen eine Verbindung
von der Vermittlungseinrichtung SW zum Voice Box Server VBS, zum anderen eine Verbindung
von der Vermittlungseinrichtung SW zum zweiten Endgerät EB.
In einem dritten Schritt 43 dupliziert die Vermittlungseinrichtung
SW zur Kommunikationsverbindung gehörende, beispielsweise auf dem Real-Time
Transport Protocol (RTP) basierende von dem ersten Endgerät EA gesendete Sprachdatenpakete
RF1, die an die Vermittlungseinrichtung SW gesendet werden. Eine erste Kopie der
Sprachdatenpakete RF2 sendet die Vermittlungseinrichtung SW an den Voice Box Server
VBS, eine zweite Kopie der Sprachdatenpakete RF3 sendet die Vermittlungseinrichtung
SW an das zweite Endgerät EB. Weiterhin sendet die Vermittlungseinrichtung
SW von dem Voice Box Server VBS ausgehende Sprachpakete, betreffend beispielsweise
einen Ansagetext, an das erste Endgerät EA. Vom zweiten Endgerät EB gesendete
Sprachpakete werden von der Vermittlungseinrichtung SW nicht weitergeleitet. Auf
diese Weise kann der zweite Teilnehmer TB den Anruf des ersten Teilnehmers A mithören,
ohne das der erste Teilnehmer A davon Kenntnis erlangt.
Zu einem späteren Zeitpunkt entscheidet sich der zweite Teilnehmer
TB in einem vierten Schritt 44, den Anruf des ersten Teilnehmers A anzunehmen,
beispielsweise durch Betätigen einer Anruf-Annahmetaste auf dem zweiten Endgerät
EB. Daraufhin sendet das zweite Endgerät EB eine zweite SIP-Nachricht take_call
an die Vermittlungseinrichtung SW, die von der Vermittlungseinrichtung SW durch
Senden einer bestätigenden SIP-Antwort „200 OK" bestätigt wird.
Dies bewirkt, dass die Vermittlungseinrichtung SW die Verbindung von der Vermittlungseinrichtung
SW zum Voice Box Server VBS mittels Senden einer beendenden SIP-Nachricht BYE beendet,
woraufhin der Voice Box Server VBS beispielsweise eine bestätigende SIP-Antwort
„200 OK" sendet.
In einem fünften Schritt 45 beendet die Vermittlungseinrichtung
SW das Senden der ersten Kopie der Sprachdatenpakete RF2 von der Vermittlungseinrichtung
SW an den Voice Box Server VBS. Von diesem Zeitpunkt an vermittelt die Vermittlungseinrichtung
SW nur noch die von dem ersten Endgerät EA gesendeten Sprachdatenpakete RF1
sowie die zweite Kopie der Sprachdatenpakete RF3. Im Ergebnis besteht eine direkte
Sprach-Kommunikationsverbindung zwischen dem ersten Endgerät EA und dem zweiten
Endgerät EB.
Zuletzt wird zu einem späteren Zeitpunkt beispielsweise durch
Senden einer weiteren beendenden SIP-Nachricht BYE von dem Endgerät des ersten
Teilnehmers A die Kommunikationsverbindung beendet.
5 und 6 zeigen Beispiele
für Belegungen von Soft Keys S1, S2, S3 eines zweiten Endgerätes EB hinsichtlich
des erfindungsgemäßen Verfahrens.
5 zeigt eine erste Belegung der Soft Keys S1, S2, S3
des zweiten Endgerätes EB während der Signalisierung eines eingehenden
Anrufes durch das zweite Endgerät EB. Ein zweiter Teilnehmer TB kann zu diesem
Zeitpunkt zwischen den den Soft Keys beispielsweise zugewiesenen Funktionen „Annehmen"
für einen ersten Soft Key S1, „AB-Mithören" für einen zweiten
Soft Key S2 und „Abweisen" für einen dritten Soft Key S3 wählen.
Dieselbe erste Belegung der Soft Keys S1, S2, S3 gilt, wenn eine Kommunikationsverbindung
zwischen dem ersten Endgerät EA und dem Voice Box Server VBS besteht, beispielsweise
wenn nach Überschreiten einer Zeitschwelle der eingehende Anruf automatisch
auf den netzbasierten Anrufbeantworter umgeleitet wurde, und der zweite Teilnehmer
TB den eingehenden Anruf noch nicht angenommen und die Mithörfunktion FN noch
nicht gewählt hat.
Die in 5 dargestellte erste Belegung
der Soft Keys S1, S2, S3 entspricht einer möglichen Belegung der Soft Keys
S1, S2, S3 zu einem Zeitpunkt direkt vor dem in den 2,
3 und 4 dargestellten
zweiten Schritt 2.
Die Betätigung des zweiten Soft Keys S2 mit der Belegung „AB-Mithören"
aktiviert die oben beschriebene Mithörfunktion FN.
6 zeigt eine zweite Belegung der Soft Keys S1, S2,
S3 des zweiten Endgerätes EB für den Fall, dass eine Kommunikationsverbindung
zwischen dem ersten Endgerät EA und dem Voice Box Server VBS besteht und der
zweite Teilnehmer TB den eingehenden Anruf nach Aktivieren der Mithörfunktion
FN mithört, beispielsweise um zu hören, welches Anliegen der erste Teilnehmer
A vorbringt. Der zweiter Teilnehmer TB kann zu diesem Zeitpunkt zwischen den den
Soft Keys beispielsweise zugewiesenen Funktionen „Annehmen" für den
ersten Soft Key S1 und „Mithör Ende" für den dritten
Soft Key S3 wählen. Der zweite Soft Key S2 ist zu diesem Zeitpunkt nicht belegt.
Die in 6 dargestellte zweite Belegung
der Soft Keys S1, S2, S3 entspricht einer möglichen Belegung der Soft Keys
S1, S2, S3 zu einem Zeitpunkt direkt vor dem in den 2,
3 und 4 dargestellten
vierten Schritt 4.
In einer weiteren Ausprägung der Erfindung wird die durch die
Mithörfunktion FN bewirkte Duplizierung der zu dem Anruf gehörigen Sprachdatenpakete
RF1, RF2, RF2 durch Einrichten einer Konferenzschaltung mit Unterdrückung von
Indikatortönen vorgenommen, die im Normalfall dem ersten Teilnehmer A das Aufbauen
der Konferenzschaltung mitteilen würden.
In einer weiteren Ausprägung der Erfindung wird die durch die
Mithörfunktion FN bewirkte Duplizierung der zu dem Anruf gehörigen Sprachdatenpakete
RF1, RF2, RF3 von dem netzbasierten Anrufbeantworter VBS, vorzugsweise dem Voice
Box Server, durchgeführt.
In einer weiteren Ausprägung der Erfindung ist das zweite Endgerät
EB durch ein Mobilfunk-Endgerät gegeben.
In einer weiteren Ausprägung der Erfindung ist das zweite Endgerät
EB durch ein Festnetz-Endgerät gegeben.
In einer weiteren Ausprägung der Erfindung weist der netzbasierte
Anrufbeantworter VBS Mittel zum automatischen Löschen einer begonnenen Nachrichtenaufzeichnung
im Falle einer Annahme des Anrufes durch den zweiten Teilnehmer TB auf.
In einer weiteren Ausprägung der Erfindung weist die Vermittlungseinrichtung
SW Mittel zur Anweisung einer weiteren Netzwerkkomponente SW, HGW, VBS auf, mittels
derer die Vermittlungseinrichtung SW die weitere Netzwerkkomponente SW, HGW, VBS
anweist, die Duplizierung der zu dem Anruf gehörigen Sprachdatenpakete RF1,
RF2, RF3 durchzuführen.
In einer weiteren Ausprägung der Erfindung ist die Vermittlungseinrichtung
SW durch einen TDM-Switch gegeben.
In einer weiteren Ausprägung der Erfindung ist die Vermittlungseinrichtung
SW durch eine Vermittlungseinrichtung für mobile Kommunikationsnetzwerke gegeben.
In einer weiteren Ausprägung der Erfindung ist die Vermittlungseinrichtung
SW durch einen Soft switch für ein Voice over IP-Kommunikationsnetzwerk gegeben.