Die Erfindung betrifft eine Wägevorrichtung eines Radladers.
Radlader sind Fahrzeuge, die häufig als sogenannte „Knicklader" ausgestaltet
sind, bei denen die Lenkung also dadurch erfolgt, dass zwei Hälften des Fahrzeugrahmens
gegeneinander abwinkelbar sind. Unabhängig davon, ob die Lenkung als Knicklader
oder herkömmlich mit gelenkten Vorderrädern ausgestaltet ist, transportieren
Radlader ihre Last in einer Schaufel, die mittels zweier hydraulisch betätigter
Hubarme gegenüber dem Fahrzeugrahmen angehoben bzw. abgesenkt werden kann,
wobei die Schaufel gegenüber den Hubarmen in der Neigung verstellbar ist, um
beispielsweise den Inhalt ausleeren zu können, andererseits jedoch den Schaufelinhalt
während der Fahrt sicher in der Schaufel transportieren zu können.
Zur Verwiegung des Schaufelinhaltes ist es bekannt, den hydraulischen
Druck in den Hubarmen auszuwerten. Hierzu sind einerseits die Sensoren in den hydraulischen
Systemen der Hubarme anzuordnen, und weiterhin sind die Datenkabel von den Sensoren
zu verlegen. Dabei besteht das Problem, dass diese hydraulischen und elektrischen
Leitungen im rauen Alltagsbetrieb der Radlader beschädigt werden können,
wobei sie zudem bei Knickladern im Knickbereich des Radladers häufig nur wenig
geschützt verlegt sind und dort zudem aufgrund der Knickbewegungen mechanisch
beansprucht werden.
Beispielsweise die DE-OS 23 12 006 zeigt einen Radlader, bei dem mehrere
separate Elemente der Wägevorrichtung voneinander beabstandet an unterschiedlichen
Stellen des Radladers montiert werden, wie z. B. ein Filter 11, ein Neigungsmesser
21 oder ein Schalter 29.
Zudem ist bei dem Einbau der Wägevorrichtung in einen vorhandenen
Radlader der Zeitaufwand vergleichsweise groß, um die verschiedenen Komponenten
einer Wägevorrichtung elektrisch und hydraulisch anzuschließen. Denn zur
Wägevorrichtung gehören nicht nur die Sensoren, sondern auch eine Auswertungsschaltung
und eine Ausgabeeinrichtung für die ermittelten Wägedaten. Diese Ausgabe
der Wägedaten kann optisch erfolgen, beispielsweise auf einem Display im Sichtbereich
des Fahrers oder per Drucker, oder sie kann durch eine Datenschnittstelle erfolgen,
wenn die Wägedaten von einem Erfassungsgerät ausgelesen werden, um die
Tagesleistung der vom Radlader transportierten Materialmenge zu ermitteln.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße
Wägevorrichtung dahingehend zu verbessern, dass diese möglichst einfach
und in kurzer Zeit installiert werden kann, gegen Beschädigungen zuverlässig
geschützt werden kann und möglichst zuverlässige Wiegeergebnisse
liefern kann.
Diese Aufgabe wird durch eine Wägevorrichtung mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst.
Die Erfindung schlägt mit anderen Worten vor, möglichst
viele Komponenten der Wägevorrichtung zu einem Modul zusammenzufassen, welches
am Radlader befestigt werden kann. Durch die Vorfabrikation des Moduls kann ein
erheblicher Zeitanteil der Installation in das Herstellerwerk der Wägevorrichtung
verlagert werden, so dass der zeitliche Ausfall des Radladers, wenn er mit der Wägevorrichtung
versehen werden soll, auf eine möglichst kurze Zeit beschränkt werden
kann.
Dadurch, dass die Komponenten der Wägevorrichtung zu einem Modul
zusammengefasst sind, ergibt sich, dass die Komponenten nicht an verschiedenen Stellen
des Radladers angeordnet werden, sondern vielmehr an einem Ort gebündelt verbaut
werden, wobei lediglich Anschlussleitungen zu diesem Ort, also zu dem Modul, verlaufen
müssen. Durch geeignete Auswahl dieses Ortes kann die Länge der Leitungen,
die für die Wägevorrichtung erforderlich sind, möglichst klein gehalten
werden, so dass die Beschädigungsgefahren für die Leitungen aufgrund der
verringerten Leitungslänge ebenfalls reduziert sind, so dass eine Fehlerwahrscheinlichkeit
aufgrund von Leitungsschäden verringert ist. Zudem ist durch die Wahl eines
möglichst geschützten Einbauortes auch die Beschädigungsgefahr für
die Komponenten der Wägevorrichtung selbst, die in dem Modul zusammengefasst
sind, verringert.
Dabei kann vorgesehen sein, das Modul nicht an den Betreiber des Radladers,
sondern bereits früher direkt an den Hersteller des Radladers zu liefern, so
dass der Einbau unter Bedingungen erfolgen kann, die eine problemlose Montage des
Moduls an einem geschützten Ort ermöglichen und so dass der Einbau in
sehr kurzer Zeit erfolgen kann, da z. B. die hydraulischen und die elektrischen
bzw. elektronischen Leitungen gemeinsam mit anderen, an dem Radlader ohnehin zu
verlegenden Leitungen montiert werden können. insgesamt die vorschlagsgemäße
Ausgestaltung der Wägevorrichtung zu einer deutlich verringerten Fehlerwahrscheinlichkeit
der gesamten Wägevorrichtung führt.
Zudem ist dadurch, dass die einzelnen Komponenten werkseitig zu dem
Modul zusammengefasst werden, eine Verringerung der Wahrscheinlichkeit von Montagefehlern
dieser Komponenten gegeben. Würde ein derartiger Montagefehler bei der Inbetriebnahme
der Wägevorrichtung auffallen, so ist vorschlagsgemäß die dann erforderliche
Korrekturzeit bzw. Reparaturzeit vermieden, so dass insgesamt eine schnellere Montage
der Wägevorrichtung sichergestellt werden kann. Würde
ein Montagefehler jedoch zu Verfälschungen der Wägeergebnisse führen,
so wären spätere Reparaturarbeiten im Rahmen des Kundendienstes erforderlich,
mit einem erheblichen Personalaufwand durch Anfahrtszeiten und dergleichen, so dass
insbesondere dieser wirtschaftlich sehr nachteilige Fehler, der ansonsten bei der
Einrichtung einer Wägevorrichtung auftreten kann, vorschlagsgemäß
vermieden bzw. seine Wahrscheinlichkeit deutlich verringert werden kann.
Je nach Ausgestaltung des Trägers, welcher die Komponenten der
Wiegevorrichtung aufnimmt, kann eine Montage am Fahrzeug mittels Verschraubung erfolgen,
mittels Punktverschweißung oder dergleichen. Dabei ist eine besonders geschützte
Montage des Moduls dadurch möglich, dass die Fahrzeugrahmen der Radlader üblicherweise
Bereiche aufweisen, die als Kastenrahmen ausgestaltet sind, also einen Hohlraum
aufweisen. Üblicherweise sind die Wandungen eines derartigen Kastenrahmens
mit Ausnehmungen versehen oder sie bestehen aus einzelnen Streben, um Gewicht bei
der Rahmenkonstruktion einzusparen. Der Hohlraum eines derartigen Kastenrahmens
ist daher problemlos zugänglich und kann für die geschützte Anbringung
des Wägemoduls genutzt werden.
Beispielsweise die Drucksensoren zur Erfassung des Drucks, der in
den hydraulischen Hubzylindern der Hubarme herrscht, sind üblicherweise an
Flanschen befestigt, die für die hydraulischen Anschlüsse der Hubzylinder
vorgesehen sind. Durch die geeignete Plazierung des vorschlagsgemäßen
Moduls ist es möglich, diese Sensoren aus dem Gefahrenbereich an eine geschützte
Stelle zu verlagern. Dies ist in mehrfacher Hinsicht vorteilhaft:
- • Die Sensoren benötigen mehr Platz als eine Hydraulikleitung. Die
Wahrschlichkeit eines unerwünschten Kontakts mit einem Sensor ist daher größer
als Wahrschlichkeit eines unerwünschten Kontakts mit einer an derselben Stelle
angeordneten Hydraulikleitung.
- • Die Sensoren sind empfindlicher als eine Hydraulikleitung, können
also bei derselben Krafteinwirkung eher beschädigt werden. Sollte also ein
unerwünschter Kontakt mit der Hydraulikleitung erfolgen, ist diese erheblich
robuster als ein Drucksensor, so dass dieser Kontakt möglicherweise nicht zu
einer Beschädigung führt, selbst wenn ein vergleichbarer Kontakt einen
an derselben Stelle montierten Sensor beschädigen würde.
- • Die Hydraulikleitung ist als Ersatzteil erheblich preisgünstiger
als ein Drucksensor. Sollte also eine Beschädigung Hydraulikleitung erfolgen,
ist ein Austausch preisgünstiger als der Austausch eines Drucksensors.
- • Die Hydraulikleitung kann von dem üblichen Wartungspersonal des
Radladers ausgetauscht werden, während demgegenüber der Austausch eines
Drucksensors oder auch nur seines elektrischen bzw. elektronischen Anschlusskabels
von Fachpersonal durchgeführt werden muss. Aufgrund der Stundenlöhne des
Fachpersonals, sowie der Anfahrzeiten bis zur Reparatur und der dementsprechenden
Ausfallzeiten des Radladers, ist der Austausch einer Hydraulikleitung abgesehen
von den ohnehin günstigeren reinen Materialkosten erheblich preisgünstiger
als der Austausch eines Sensors in einem eichfähigen Wägesystem.
Vorteilhaft kann wenigstens ein Sensor vorgesehen sein, der zur Erfassung
der Schaufelstellung des Radladers dient. Auf diese Weise können präzise
Messergebnisse dadurch ermöglicht werden, dass entweder die Verwiegung nur
in einer vorbestimmten Schaufelstellung ermöglicht wird oder indem unterschiedliche
Schaufelstellungen mittels einer Kompensationsschaltung berücksichtigt werden,
so dass abhängig von der Schaufelstellung und sich damit verändernden
Schwerpunkten der Schaufelgeometrie diese Geometrieänderungen in der Berechnung
der Wägedaten berücksichtigt werden. Dieser Sensor ist gegebenenfalls
– je nach Montage-Ort des Moduls – nicht in das Modul integriert,
da er an oder in unmittelbarer Nähe der Schaufel angeordnet sein sollte. Ähnlich
können ein oder mehrere Sensoren vorgesehen sein, welche zur Erfassung der
Stellung der Hubarme dienen.
Vorteilhaft kann der Neigungssensor Schrägstellungen des Radladers
sowohl in dessen Längs- als auch in dessen Querrichtung erfassen, so dass überwacht
werden kann, dass die Verwiegung ausschließlich bei korrekt stehendem Radlader
durchgeführt wird, indem bei Schrägstellungen die Verwiegung unterdrückt
oder abgebrochen wird, oder so dass bei Schrägstellungen das Maß und die
Richtung der Schrägstellung erfasst werden und die bei der Verwiegung erfassten
Werte entsprechend korrigiert werden, um ein korrektes Wägeergebnis anzuzeigen.
Vorteilhaft kann der Neigungssensor als Beschleunigungssensor ausgestaltet
sein. Der Einfluss der Erdbeschleunigung auf den Sensor ändert sich je nach
Neigung des Radladers, so dass aus den Messergebnissen des Beschleunigungssensors
auf die Neigung des Radladers geschlossen werden kann. Bei schräg stehendem
Fahrzeug kann die Auswertung der Messergebnisse unterdrückt werden bzw. kann
die Speicherung und Anzeige der Wägedaten unterdrückt werden. Weiterhin
kann dem Fahrer eine Alarmmitteilung signalisiert werden, dass die Verwiegung nicht
korrekt erfolgen kann, so dass der Fahrer das Fahrzeug zunächst in eine korrekte,
horizontal ausgerichtete Position verbringen wird, bevor die Messung anschließend
korrekt durchgeführt werden kann. Alternativ hierzu kann je nach Wert des Beschleunigungssensors
im Rahmen einer Kompensationsschaltung die Neigung des Radladers berücksichtigt
werden, so dass in Abhängigkeit von den gemessenen Rohdaten der Sensoren durch
die Kompensationsschaltung anschließend korrekte Wägedaten ermöglicht
werden.
Vorteilhaft kann die elektronische Schnittstelle des Wägemoduls
auch Steuerleitungen enthalten, die in Abhängigkeit von den Messwerten des
Beschleunigungssensors geschaltet werden. So kann der Beschleunigungssensor beispielsweise
die Fahrrichtung des Radladers erkennen und bei Rückwärtsfahrt kann beispielsweise
eine Rückwärts-Fahrkamera automatisch eingeschaltet werden und deren Bild
automatisch auf einem Display in der Fahrerkabine angezeigt werden. Dadurch, dass
der Beschleunigungssensor des Wägemoduls hierfür genutzt wird, kann der
ansonsten erforderliche Verkabelungsaufwand für zusätzliche Systeme verringert
werden. Zudem können gegebenenfalls, wenn eine automatische Einschaltung zusätzlicher
Systeme vorgesehen ist, ansonsten erforderliche zusätzliche Sensoren erübrigt
werden, so dass durch die Reduzierung der am Radlader verwendeten Bauelemente die
Fehlerwahrscheinlichkeit und somit Ausfallwahrscheinlichkeit des Radladers vorteilhaft
verringert werden kann.
Der Beschleunigungssensor registriert während der Fahrt vertikale
Stöße, die auf den Radlader einwirken. Wirtschaftlich vorteilhaft kann
die für eine Verwiegung erforderliche Zeit reduziert werden, indem die Verwiegung
während der Fahrt erfolgen kann. Wenn während der Fahrt vertikale Stöße
durch Bodenunebenheiten, Schlaglöcher und dergleichen auf den Radlader einwirken,
so werden diese Einflüsse durch den Beschleunigungssensor erfasst. Eine Kompensationsschaltung
kann vorteilhaft vorgesehen sein, um diese erfassten Einflüsse bei der Auswertung
der Sensor-Rohdaten zu berücksichtigen, so dass korrekte Wägedaten ermöglicht
werden.
Vorteilhaft können mehrere unterschiedliche Sensoren zu einer
Sensorbaugruppe zusammengefasst sein. Derartige Baugruppen werden in der Praxis
häufig auch als ein einziger „Sensor" bezeichnet, obwohl es sich tatsächlich
nicht um lediglich einen, sondern mehrere Sensoren handelt, die zu der Baugruppe
zusammengefasst sind. Ein derartiger Kombinationssensor ermöglicht besonders
kleine bauliche Abmessungen des Sensormoduls und vergrößert daher für
den Konstrukteur die Freiheit, das Wägemodul an besonders geeigneten Plätzen
verbauen zu können.
Beispielsweise kann vorteilhaft der Neigungssensor mit anderen Sensoren
in einem gemeinsamen Gehäuse verbaut werden. Der Neigungssensor kann nämlich
als Elektronikchip ausgestaltet sein, so dass weder dieser chipartige Neigungssensor
selbst noch seine elektrische bzw. elektronische Anschlussleitung viel Bauraum benötigt.
Der Neigungssensor kann daher problemlos mit anderen Sensoren wie z. B. den Drucksensoren
zur Erfassung des Drucks, der in den Hubzylindern der Hubarme herrscht, in einem
gemeinsamen Gehäuse zusammengefasst werden.
Vorteilhaft kann ein Zwischenspeicher vorgesehen sein, welcher die
Rohdaten der Sensoren aufnimmt. Auf diese Weise kann die Auswertungsschaltung später
aktiviert werden oder langsamer die Daten abarbeiten, als sie von den Sensoren zur
Verfügung gestellt werden, ohne dass es zu einem für die Auswertung der
Daten nachteiligen Datenverlust kommt. Vielmehr kann die Auswertungsschaltung auf
den Zwischenspeicher zugreifen und aus diesem die zuvor von den Sensoren gelieferten
Rohdaten auslesen.
Vorteilhaft kann eine elektrische Schnittstelle am Wägemodul
vorgesehen sein, welche den Anschluss eines Kabels zur Fahrerkabine des Radladers
ermöglicht, so dass die Wägedaten in die Fahrerkabine übertragen
werden können. Hier können einerseits die Wägedaten sofort dem Fahrer
über ein Display angezeigt werden; zudem kann im Fahrerhaus des Radladers ein
Drucker oder ein Kartenschreiber für elektronische Speicherkarten vorgesehen
sein, so dass der Fahrer am Ende eines Arbeitstages den Nachweis über seine
Tagesarbeitsleistung mitnehmen kann.
Vorteilhaft können die elektrischen und elektronischen Schnittstellen
zu einem gemeinsamen Anschluss zusammengefasst sein, so dass durch Herstellung einer
entsprechenden Verbindung sowohl die elektrische Energieversorgung für das
Wägemodul sichergestellt ist als auch die Übertragung von Daten ermöglicht
wird. Die Zusammenfassung dieser einzelnen Kabelverbindungen an einem gemeinsamen
Anschlusspunkt ermöglicht eine kompakte Ausgestaltung des Wägemoduls,
da für beispielsweise eine entsprechend vielpolige Steckverbindung, gegebenenfalls
mit einer Schraubhülse samt Überwurfmutter weniger Platz benötigt
wird als für den Anschluss mehrerer vergleichbarer, jedoch jeweils kleinerer
Stecker, die jeweils eine vergleichbar geringere Anzahl an elektrischen Kontakten
aufweisen. Zudem ist dadurch, dass möglichst wenige derartige Anschlussstellen
am Wägemodul vorgesehen sind, die Erreichbarkeit dieser Anschlussstellen leichter
zu verwirklichen, so dass die Installation des Wägemoduls vereinfacht und beschleunigt
wird.
Vorteilhaft kann der Träger des Wägemoduls, an dem die Komponenten
der Wägevorrichtung befestigt sind, als geschlossenes Gehäuse ausgestaltet
sein, um einen möglichst optimalen mechanischen Schutz dieser Komponenten zu
ermöglichen.
Die Anzahl der elektrischen Kabel kann durch Verwendung eines Bus-Systems
reduziert sein, so dass die Verlegung eines Kabels mit vergleichsweise geringem
Querschnitt möglich ist. Dies wiederum ermöglicht eine besonders geschützte
Verlegung dieses Kabels und eine möglichst flexible Ausgestaltung dieses Kabels,
so dass dieses problemlos durch den Knickbereich eines Radladers verlegt werden
kann und bei den Knickvorgängen mechanisch möglichst wenig belastet wird.
Sämtliche Komponenten des Moduls können werkseitig verdrahtet
sein, so dass Montagefehler reduziert werden und die Einbauzeit der Wägevorrichtung
am Radlader verringert werden kann. Bis auf Sensoren zur Positionserfassung der
Hubarme sowie der Schaufelstellung an den Hubarmen können sämtliche andere
Sensoren im Wägemodul zusammengefasst sein, so dass eine optimal schnelle Montage
der Wägevorrichtung ermöglicht wird.
Auch die Eichfähigkeit der Wägevorrichtung wird durch die
Zusammenfassung möglichst vieler Komponenten zu einem Modul vereinfacht. Dieses
Modul kann werkseitig geprüft werden, so dass die Zuverlässigkeit der
Messergebnisse mit hoher Wahrscheinlichkeit gewährleistet ist.
Durch die hohe Integrationsdichte der Komponenten im Wägemodul
wird die Montage der Wiegevorrichtung am Radlader nicht nur beschleunigt, sondern
auch in einem solchen Maße vereinfacht, dass die Anforderungen an das Montagepersonal
deutlich reduziert sind. Über den verringerten Zeitaufwand, der für die
Montage erforderlich ist, hinausgehend kann sich dies wirtschaftlich vorteilhaft
auf die Montagekosten auswirken.