Technisches Gebiet
Die Erfindung betrifft eine Treibdüse und eine Fangdüse
für einen pneumatisch betriebenen Injektor zum Fördern von Beschichtungspulver.
Die Erfindung betrifft zudem einen pneumatisch betriebenen Injektor zum Fördern
von Beschichtungspulver mit den erfindungsgemäßen Treib- und Fangdüsen.
Um Werkstücke mit Beschichtungspulver oder kurz Pulver zu beschichten,
wird das Pulver aus einem Pulvervorratsbehälter mit Hilfe einer Pulverfördervorrichtung
zu einer Pulversprühpistole transportiert und dort mit der Pulversprühpistole
auf das Werkstück aufgebracht. Die Pulverfördervorrichtung, welche im
Folgenden auch als Injektor bezeichnet wird, fördert dass Pulver mit Hilfe
von Förderluft aus dem Pulvervorratsbehälter. Dabei strömt im Inneren
des Injektors das Gemisch aus Förderluft und Pulver durch einen Pulverkanal
einer Fangdüse, wobei mit Hilfe der Fangdüse dem Pulver-Förderluftgemisch
zusätzlich Dosierluft beigemischt wird, um einen definierten Gesamtluftstrom
zu erreichen. Aus dem Stand der Technik DE 20
2004 019 438 sind eine solche Pulverfördervorrichtung und eine Fangdüse
für die Pulverfördervorrichtung bekannt.
Darstellung der Erfindung
Eine Aufgabe der Erfindung ist es, eine Treibdüse für einen
pneumatisch betriebenen Injektor zum Fördern von Beschichtungspulver anzugeben,
mit der mit möglichst wenig Förderluft möglichst viel Pulver gefördert
werden kann.
Die Aufgabe wird durch eine Treibdüse für einen pneumatisch
betriebenen Injektor zum Fördern von Beschichtungspulver mit den Merkmalen
gemäß Patentanspruch 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Treibdüse für einen pneumatisch
betriebenen Injektor zum Fördern von Beschichtungspulver weist einen stromaufwärts
angeordneten Förderlufteinlass und einen damit verbundenen stromabwärtigen
Kanalabschnitt mit einem Förderluftauslass auf, wobei der Durchmesser des stromabwärtigen
Kanalabschnitts maximal 1,4 mm beträgt.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Fangdüse
für einen pneumatisch betriebenen Injektor zum Fördern von Beschichtungspulver
anzugeben, bei der der Verschleiß durch das zu fördernde Pulver möglichst
gering ist und mit der eine optimale Umsetzung von kinetischer Energie in potentielle
Energie erfolgen kann, so dass das Pulver mit einem Pulverschlauch mit kleinem Querschnitt
über große Distanzen transportierbar ist.
Die Aufgabe wird durch eine Fangdüse für einen pneumatisch
betriebenen Injektor zum Fördern von Beschichtungspulver mit den Merkmalen
gemäß Patentanspruch 5 gelöst.
Die erfindungsgemäße Fangdüse für einen pneumatisch
betriebenen Injektor zum Fördern von Beschichtungspulver weist einen Einlass
und einen nachfolgenden ersten Kanalabschnitt auf, welcher zum Mischen von Beschichtungspulver
mit Förderluft vorgesehen ist, wobei der Durchmesser des ersten Kanalabschnitts
konstant ist und maximal 3,5 mm beträgt. Zudem weist die erfindungsgemäße
Fangdüse einen zweiten Kanalabschnitt auf, der konisch verläuft und sich
stromabwärts an den ersten Kanalabschnitt anschließt.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den in
den abhängigen Patentansprüchen angegebenen Merkmalen.
Bei einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Treibdüse
ist ein stromaufwärtiger Kanalabschnitt vorgesehen, der zwischen dem Förderlufteinlass
und dem stromabwärtigen Kanalabschnitt angeordnet ist und dessen Durchmesser
größer als der Durchmesser des stromabwärtigen Kanalabschnitts ist.
Bei einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Treibdüse verjüngt sich die Außenkontur der Treibdüse zum Förderluftauslass
hin. Dadurch wird der durch die Treibdüse gebildete Strömungswiderstand
für das angesaugte Pulver geringer und der Wirkungsgrad steigt.
Darüber hinaus kann bei der erfindungsgemäßen Treibdüse
der Förderlufteinlass mit einer ringförmigen Ausnehmung verbunden sein,
die sich auf der Außenseite der Treibdüse befindet. Dies hat den Vorteil,
dass beim Einbau der Treibdüse in den Injektor nicht auf die Lage des Förderlufteinlasses
geachtet werden muss, weil dieser grundsätzlich immer über die ringförmige
Ausnehmung mit Förderluft versorgbar ist.
Bei einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Fangdüse
beträgt die Länge des ersten Kanalabschnitts zwischen 10 und 14 mm.
Bei einer anderen Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Fangdüse weist der Einlass einen Radius auf, der zwischen 0,5 und 2,0 mm liegt.
Bei einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Fangdüse ist eine Schulter vorgesehen, um die Lage der Fangdüse im Injektor
vorzugeben, wobei die Schulter einen Kanal für Dosierluft aufweist.
Zudem ist es von Vorteil, wenn bei der erfindungsgemäßen
Fangdüse eine erste zylinderförmige Führungsfläche und eine
davon beabstandete zweite zylinderförmige Führungsfläche vorgesehen
sind und die Schulter eine konisch ausgebildete Seite aufweist. Die Führungsflächen
und die konisch ausgebildete Seite sind vorgesehen, um die Lage der Fangdüse
im Injektor vorzugeben. Die Schulter ist im Injektorgehäuse einspannbar.
Vorteilhafterweise weist die Schulter der erfindungsgemäßen
Fangdüse eine weitere konisch ausgebildete Seite auf. Damit kann die Fangdüse
im Injektor präzise zentriert werden.
Darüber hinaus kann ein pneumatisch betriebener Injektor zum
Fördern von Beschichtungspulver vorgesehen sein, der eine Ausführungsform
der oben genannten Treibdüse und eine Ausführungsform der oben genannten
Fangdüse aufweist, wobei der Abstand zwischen dem Förderluftauslass der
Treibdüse und dem stromaufwärtigen Anfang des Mischrohrs der Fangdüse
maximal 4 mm beträgt.
Des Weiteren wird ein Verfahren zum Betreiben des oben genannten Injektors
angegeben, bei dem der Injektor mit einem Förderluftstrom und einem Dosierluftstrom
betrieben wird, wobei die Summe aus Förderluftstrom und Dosierluftstrom zwischen
1,0 und 4,0 m3 pro Stunde liegt.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Betreiben des Injektors
kann zudem vorgesehen sein, dass der Förderluftstrom zwischen 0,7 und 4,0 m3
pro Stunde liegt.
Schließlich kann bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
zum Betreiben des Injektors auch vorgesehen sein, dass der Injektor mit einem Luftdruck
zwischen 2 und 7 bar betrieben wird.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Im Folgenden wird die Erfindung mit mehreren Ausführungsbeispielen
anhand von vier Figuren weiter erläutert.
1 zeigt eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Injektors zum Fördern von Beschichtungspulver im Querschnitt.
2 zeigt den erfindungsgemäßen Injektor in
einer dreidimensionalen Ansicht.
3 zeigt eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Treibdüse im Querschnitt.
4a bis 4g zeigen eine
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Fangdüse in der Draufsicht,
in der Seitenansicht, im Querschnitt und in dreidimensionalen Ansichten.
Wege zur Ausführung der Erfindung
1 zeigt eine mögliche Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Pulverfördervorrichtung im Querschnitt. Die Längsachse
des Injektors ist mit LA gekennzeichnet. Über einen Förderluftanschluss
5, welcher über eine Schraubverbindung 6 mit dem Gehäuse
4 des Injektors verbunden ist, wird Förderluft FL durch einen Förderluftkanal
7 zu einer Treibdüse 1 geleitet.
Zusätzlich zum Förderluftanschluss 5 ist am Injektor
ein Dosierluftanschluss 8 vorgesehen, welcher über eine Schraubverbindung
9 mit dem Gehäuse 4 verschraubt ist, und einen Dosierluftkanal
10 aufweist. Über den Dosierluftkanal 10 wird Dosierluft
DL in einen weiteren Dosierluftkanal 14 geleitet, welcher durch die Mantelfläche
einer Fangdüse 2 und das Gehäuse 4 gebildet wird.
Der Abstand 11 zwischen dem Förderluftauslass der Treibdüse
1 und dem Anfang des Mischrohrs 2.2 der Fangdüse
2 beträgt maximal 4,0 mm und vorzugsweise 3,0 mm.
Auf den Ansaugstutzen 15 kann ein Ansaugrohr gesteckt werden,
welches in 1 nicht gezeigt ist. Um das Ansaugrohr im
Bereich des Ansaugstutzens 15 abzudichten, sind zwei Dichtungen
19.1 und 19.2 am Ansaugstutzen 15 vorgesehen.
In 2 ist die Ausführungsform des
Injektors gemäß 1 in einer dreidimensionalen
Ansicht gezeigt.
Die Treibdüse 1 ist in 3
in einer vergrößerten Form im Querschnitt dargestellt. Die Treibdüse
1 weist einen Förderlufteinlass 11.1 auf, an den sich nacheinander
ein stromaufwärtiger Kanalabschnitt 11.2, ein mittlerer Kanalabschnitt
11.3 und ein stromabwärtiger Kanalabschnitt 11.4 anschließen.
Am Ende des stromabwärtigen Kanalabschnitts 11.4 befindet sich der
Förderluftauslass, welcher auch als Treibdüsenauslass bezeichnet wird.
Die Förderluft FL wird somit vom Förderluftkanal 7 kommend durch
den Förderlufteinlass 11.1, den stromaufwärtigen Kanalabschnitt
11.2, den mittleren Kanalabschnitt 11.3 und den stromabwärtigen
Kanalabschnitt 11.4 geleitet und strömt dann aus dem Treibdüsenauslass
in Richtung der Fangdüse 2. Während die Förderluft FL zur
Fangdüse 2 strömt, nimmt sie über den Ansaugkanal
3 des Injektors Pulver P auf. Dadurch wird Pulver P durch den Ansaugkanal
3, welcher sich im Ansaugrohr 15 des Injektors befindet, angesaugt.
Um den Förderluftkanal 7, 11.1, 11.2,
11.3, 11.4 nach außen abzudichten, ist zwischen der Treibdüse
1 und dem Gehäuse 4 ein Dichtring 18.1 vorgesehen.
Um sicher zu stellen, dass die Förderluft FL ausschließlich durch den
Förderluftkanal 7, 11.1, 11.2, 11.3,
11.4 in den Ansaugkanal 3 des Injektors strömt, ist zwischen
der Treibdüse 1 und dem Gehäuse 4 ein weiterer Dichtring
18.2 vorgesehen.
In einer Ausführungsform der Treibdüse 1 hat der
stromaufwärtige Kanalabschnitt 11.2 einen konstanten Durchmesser d0
und der stromabwärtige Kanalabschnitt 11.4 einen konstanten Durchmesser
d1.
Der stromaufwärtige Kanalabschnitt 11.2 hat einen Durchmesser
d0, der im Bereich von 1,5 mm bis 3,0 mm liegt. Der stromabwärtige
Kanalabschnitt 11.4 der Treibdüse 1 hat einen Durchmesser
d1, der kleiner oder gleich 1,4 mm ist. Vorzugsweise beträgt der
Durchmesser d1 1,2 mm. Der mittlere Kanalabschnitt 11.3, der
den stromaufwärtigen Kanalabschnitt 11.2 mit dem stromabwärtigen
Kanalabschnitt 11.4 verbindet, ist konisch geformt. Die Treibdüse
1 kann als Drehteil hergestellt werden. Um den Förderluftkanal
11.2, 11.3, 11.4 herzustellen, wird in die Treibdüse
1 ein entsprechend geformtes Loch gebohrt. Anschließend wird die Bohrung
auf einer Seite mit Hilfe eines Pfropfens 17 luftdicht verschlossen.
Darüber hinaus weist die Treibdüse 1 auf ihrer
Außenseite eine ringförmige Ausnehmung 11.5 auf, über die
der Förderluftkanal 7 mit dem Förderlufteinlass 11.1
verbunden ist. Dies hat den Vorteil, dass beim Einbau der Treibdüse
1 in den Injektor nicht auf die Lage des Förderlufteinlasses
11.1 geachtet werden muss, weil dieser grundsätzlich immer über
die ringförmige Ausnehmung 11.5 mit Förderluft FL versorgbar
ist.
Wie in den 4a bis 4g
zu erkennen ist, weist die Fangdüse 2 eine Schulter 2.8 mit
einer ersten konisch verlaufenden Seite 2.6 und einer zweiten konisch verlaufenden
Seite 2.7 auf. In der Schulter 2.8 befinden sich zwei Ausnehmungen
2.5, die als weitere Dosierluftkanäle dienen. Die Dosierluft DL strömt
durch den Dosierluftkanal 10 und durch den weiteren Dosierluftkanal
14 sowie durch die beiden Dosierluftkanäle 2.5 bis zu einem
Ringkanal 21, durch den sie entlang der Mantelfläche der Fangdüse
2 gleichmäßig verteilt wird. Der Ringkanal 21 wird durch
die Mantelfläche der Fangdüse 2 und die Innenseite der Leithülse
12 gebildet. Anschließend strömt die Dosierluft DL durch einen
Spalt, der sich zwischen der Mantelfläche der Fangdüse 2 und
der Innenseite der Leithülse 12 befindet, in einen Pulverschlauch
20 und wird dort mit dem Gemisch aus Pulver P und Förderluft FL vermischt.
Zudem weist die Fangdüse 2 eine erste zylinderförmige
Führungsfläche 2.10 und eine davon beabstandete zweite zylinderförmige
Führungsfläche 2.11 auf. Die beiden Führungsflächen
2.10 und 2.11 und die konisch verlaufende Seite 2.6 sind
vorgesehen, um die Lage der Fangdüse 2 im Injektor vorzugeben.
4a zeigt die erfindungsgemäße Fangdüse
2 in der Draufsicht. 4b zeigt die Fangdüse
2 in einer dreidimensionalen Ansicht und 4c
die Fangdüse 2 in der Seitenansicht. In 4d
ist die Fangdüse 2 gegenüber der Darstellung aus 4c
um 90° gedreht gezeigt. Die 4e und 4f
zeigen die Fangdüse 2 nochmals aus anderen Blickwinkeln in einer dreidimensionalen
Ansicht. In 4g schließlich ist die Fangdüse
2 im Querschnitt dargestellt. Die Fangdüse 2 weist eine Mündung
2.1 mit einem Radius R auf. Der Bereich der Mündung 2.1 erstreckt
sich somit von der stromaufwärtigen Stirnseite der Fangdüse
2 stromabwärts in der Fangdüse bis zum Ende der Krümmung
mit dem Radius R. Unmittelbar an die Mündung 2.1 schließt sich
ein stromaufwärtiger Kanalabschnitt 2.2 an, der auch als Mischrohr
bezeichnet wird. Daran wiederum schließt sich ein konischer Kanalabschnitt
2.3 an, der als Diffusor ausgebildet ist. Der Auslass des Diffusors ist
mit dem Bezugszeichen 2.4 gekennzeichnet. Der Radius R im Mündungsbereich
2.1 beträgt zwischen 0,5 und 2,0 mm. Der Radius R hat einen Einfluss
auf den Pulverdurchsatz. Die Länge 12 des Mischrohrs 2.2
beträgt zwischen 10 und 14 mm. Vorzugsweise beträgt sie 12 mm. Die Länge
12 des Mischrohrs 2.2 ist somit die Länge des Bereichs, in
dem der Durchmesser d2 konstant ist. Der Durchmesser d2 des
Mischrohrs 2.2 ist kleiner oder gleich 3,5 mm.
Um den Dosierluftkanal 10, 14 stromaufwärts
gegenüber dem Ansaugkanal 3 abzudichten, befindet sich am stromaufwärtigen
Ende der Fangdüse 2 eine Dichtung 16.
Die Fangdüse 2 ist zum Teil im Gehäuse
4 des Injektors angeordnet und wird über eine Leithülse
12 und eine Überwurfmutter 13 mit dem Gehäuse
4 des Injektors verspannt.
Die Überwurfmutter 13 weist auf ihrer Innenseite ein
Gewinde 13.1 auf, über das sie mit dem Gehäuse 4 des
Injektors verschraubbar ist.
Die Leithülse 12 kann innen aus einem elektrisch nicht
leitenden Material bestehen und auf der Außenseite von einer Schicht aus elektrisch
leitendem Material oder einer elektrisch leitenden Hülse umgeben sein. Die
elektrischen und mechanischen Eigenschaften einer solchen elektrisch leitenden Hülse
sind im deutschen Gebrauchsmuster DE 202 04 116
beschrieben. Statt dessen kann auch die gesamte Leithülse 12 aus einem
elektrisch leitenden Material hergestellt werden.
Die Leithülse 12 kann mittels der Überwurfmutter
13, welche ebenfalls elektrisch leitend ist, am geerdeten
Gehäuse 4 des Injektors elektrisch befestigt sein. Dadurch wird elektrische
Ladung, die durch Reibung zwischen dem Pulver und dem Schlauch entsteht, abgeleitet.
Die Leithülse 12 weist am stromabwärtigen Ende
zwei Rippen 12.1 und 12.2 auf, die dazu dienen, den Pulverförderschlauch
20 zu fixieren. Es ist vorgesehen, dass die Leithülse 12
und die Überwurfmutter 13 bei der Demontage am Schlauch
20 verbleiben. Wird also der Schlauch 20 mit Hilfe der Überwurfmutter
13 vom Injektorgehäuse 4 getrennt, verbleiben die Überwurfmutter
13 und die Leithülse 12 am Schlauch 20, wohingegen
die Fangdüse 2 im Injektorgehäuse 4 bleibt.
Im montierten Zustand drückt die Überwurfmutter
13 die konisch verlaufende Fläche 12.3 der Leithülse
12 auf die ebenfalls konisch verlaufende Seite 2.7 der Fangdüse
2. Dadurch wird die zweite konische verlaufende Seite 2.6 der
Fangdüse 2 auf einen konischen Anschlag 4.1 gedrückt,
der sich im Injektorgehäuse 4 am stromabwärtigen Ende befindet.
Mit Hilfe des erfindungsgemäßen Injektors kann Pulver über
einen Pulverschlauch 20 mit einem Innendurchmesser von 7 bis 12 mm über
Distanzen von bis zu 30 m bis zur Pulversprühpistole gefördert werden.
Die vorhergehende Beschreibung der Ausführungsbeispiele gemäß
der vorliegenden Erfindung dient nur zu illustrativen Zwecken und nicht zum Zwecke
der Beschränkung der Erfindung. Im Rahmen der Erfindung sind verschiedene Änderungen
und Modifikationen möglich, ohne den Umfang der Erfindung sowie ihre Äquivalente
zu verlassen.
- 1
- Treibdüse
- 2
- Fangdüse
- 2.1
- Mündung/Einlass
- 2.2
- Mischrohr
- 2.3
- Diffusor
- 2.4
- Auslass
- 2.5
- Dosierluftkanal
- 2.6
- erster Außenkonus
- 2.7
- zweiter Außenkonus
- 2.8
- Schulter
- 2.9
- Ringnut
- 2.10
- erste zylindrische Führung
- 2.11
- zweite zylindrische Führung
- 3
- Ansaugkanal
- 4
- Injektorgehäuse
- 4.1
- Innenkonus
- 5
- Förderluftanschluss
- 6
- Schraubverbindung
- 7
- Förderluftkanal
- 8
- Dosierluftanschluss
- 9
- Schraubverbindung
- 10
- Dosierluftkanal
- 11.1
- Förderlufteinlass
- 11.2
- stromaufwärtiger Kanalabschnitt
- 11.3
- mittlerer Kanalabschnitt
- 11.4
- stromabwärtiger Kanalabschnitt
- 11.5
- ringförmige Ausnehmung
- 12
- Leithülse
- 12.1, 12.2
- Rippen
- 12.3
- Innenkonus
- 13
- Überwurfmutter
- 13.1
- Gewinde
- 14
- Dosierluftkanal
- 15
- Ansaugstutzen
- 16
- Dichtring
- 17
- Pfropfen
- 18.1, 18.2
- Dichtungen
- 19.1, 19.2
- Dichtungen
- 20
- Schlauch
- 21
- Ringkanal
- DL
- Dosierluft
- FL
- Förderluft
- P
- Beschichtungspulver
- LA
- Längsachse
- R
- Radius
- 11
- Abstand
- 12
- Länge
- d0
- Durchmesser
- d1
- Durchmesser
- d2
- Durchmesser