Die Erfindung betrifft eine Offenend-Spinnvorrichtung mit einem einen
Spinnrotor aufnehmenden Rotorgehäuse, der in einer Lageraufnahme gelagert ist,
und mit einem eine Öffnung des Rotorgehäuses verschließenden Deckelelement,
das eine bei Betrieb in den Spinnrotor hineinragende Garnabzugsdüse enthält
und das um eine Schwenkachse aufschwenkbar ist, wobei dem Deckelelement ein die
Position der Garnabzugsdüse in Achsrichtung des Spinnrotors definierender Anschlag
zugeordnet ist.
Eine Offenend-Spinnvorrichtung dieser Art ist durch die
DE 103 40 657 A1 Stand der Technik.
Bei der bekannten Offenend-Spinnvorrichtung ist ein Rotorgehäuse als zentrales,
am Maschinenrahmen der Spinnmaschine befestigbares Bauteil ausgebildet. An diesem
Rotorgehäuse ist ein Antrieb für den Spinnrotor sowie Träger für
ein Deckelelement angebracht. Das Deckelelement schlägt über eine Ringdichtung
an dem Rotorgehäuse an und definiert dadurch die Position einer Garnabzugsdüse
in Achsrichtung des Spinnrotors. Nähere Einzelheiten, wie die Positionierung
des Deckelelementes bzw. einer Garnabzugsdüse in Bezug auf den Spinnrotor erfolgt,
werden nicht beschrieben.
Bei den heutzutage vorhandenen sehr hohen Rotordrehzahlen von über
150.000 min-1 und mehr wird es immer wichtiger die Garnabzugsdüse
in einer definierten Lage zum Spinnrotor zu positionieren. Dabei ist sowohl die
Position der Garnabzugsdüse in Achsrichtung des Spinnrotors in Bezug auf die
Rotorrille als auch eine möglichst konzentrische Lage von Garnabzugsdüse
und Spinnrotor wichtig.
Nachteilig bei allen bekannten Ausführungen ist, dass die Position
von Garnabzugsdüse in Bezug auf den Spinnrotor durch eine Vielzahl von dazwischen
angeordneten Bauteilen bestimmt wird. Jedes Bauteil weist dabei naturgemäß
Toleranzen und Ungenauigkeiten auf. Durch die Aneinanderreihung mehrerer Bauteile
entsteht eine Toleranzkette, die zu einer relativ großen Gesamt-Toleranz und
einer dementsprechend großen Ungenauigkeit führt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Offenend-Spinnvorrichtung
zu schaffen, bei der die Anzahl der an der Positionierung der Garnabzugsdüse
in Bezug auf den Spinnrotor beteiligten Bauteile verkleinert und dadurch die vorhandene
Ungenauigkeit verringert wird.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass der Anschlag des Deckelelementes
in geschlossenem Zustand an einem an der Lageraufnahme angeordneten Anschlag anliegt,
und dass am Deckelelement ein Positionierungselement vorgesehen ist, das im geschlossenen
Zustand der Lageraufnahme zugeordnet ist und die Position der Garnabzugsdüse
in Achsrichtung der Schwenkachse definiert.
Bei der erfindungsgemäßen Offenend-Spinnvorrichtung wird
dabei im Vergleich zum eingangs genannten Stand der Technik ein komplett anderes
Konzept verfolgt. Das Rotorgehäuse wird von jeglicher tragenden bzw. eine Position
festlegenden Funktion befreit und dient lediglich der Bildung einer Unterdruckkammer,
die einen Rotorteller des Spinnrotors umgibt. Die Wände des Rotorgehäuses
haben keine tragende Funktion mehr und dienen nur noch der Begrenzung eines Unterdruckes.
Es ist dabei vorteilhaft, wenn das Rotorgehäuse sich in seiner Positionierung
an anderen Bauteilen, beispielsweise dem Spinnrotor oder dem Deckelelement, selbsttätig
ausrichtet.
Statt dem Rotorgehäuse ist als zentrales Bauteil eine Lageraufnahme
vorgesehen, die die Basis der Offenend-Spinnvorrichtung bildet. Als Lageraufnahme
wird das wenigstens eine Bauteil bezeichnet, in dem die Lager des Spinnrotors aufgenommen
sind, und welches somit die Position des Spinnrotors vorgibt. Insbesondere ist der
Teil der Lageraufnahme wichtig, der ein Axiallager des Spinnrotors aufnimmt. Es
ist dabei unerheblich, wie die Lagerung und der Antrieb des Spinnrotors ausgeführt
sind. Die Lagerung des Spinnrotors kann beispielsweise in einer Wälzlagerung,
über zwei Stützscheibenpaare, in Magnetlagern oder in Luftlagern erfolgen,
wobei der Antrieb jeweils durch einen Tangentialriemen oder auch einzelmotorisch
möglich ist. Je nach Art der vorgesehenen Lagerung kann die Lageraufnahme unterschiedlich
ausgestaltet sein, kennzeichnend ist jedoch, dass die Lageraufnahme ein zentrales
Element der Offenend-Spinnvorrichtung bildet, dem der Anschlag und das Positionierungselement
des Deckelelementes zugeordnet sind. Die Befestigung der Offenend-Spinnvorrichtung
in einer Spinnmaschine erfolgt vorteilhafterweise ebenfalls über diese Lageraufnahme.
Es ist außerdem vorteilhaft, wenn die Schwenkachse für das
Deckelelement ebenfalls in der Lageraufnahme angeordnet ist. Insbesondere wenn die
Lageraufnahme aus mehreren Bauteilen zusammengefügt ist, ist es vorteilhaft,
wenigstens die Punkte der Lageraufnahme für das Axiallager des Spinnrotors
und den Anschlag, an dem das Deckelelement im geschlossenen Zustand anliegt, in
einer Aufspannung maschinell zu bearbeiten. Zusätzlich ist es vorteilhaft,
auch die Bereiche für ein Radiallager des Spinnrotors sowie für die Schwenkachse
des Deckelelementes ebenfalls in der gleichen Aufspannung zu bearbeiten. Hierdurch
können die Toleranzen an der Lageraufnahme verringert werden.
Oftmals ist die Garnabzugsdüse in einem Adapter aufgenommen,
der austauschbar am Deckelelement befestigt ist und außerdem
noch einen Faserzuführkanal enthält. Dieser Adapter dient zum Anpassen
der Mündung des Faserzuführkanals an unterschiedliche Spinnrotoren. Durch
die erfindungsgemäße Ausgestaltung wird die Positionierung der Garnabzugsdüse
in Bezug auf den Spinnrotor lediglich noch durch die Addition der Toleranzen der
Lageraufnahme, des Deckelelementes und eines eventuell vorhandenen Adapters beeinflusst.
Das Rotorgehäuse, welches früher eine Quelle großer Ungenauigkeiten
war, ist vollständig eliminiert und beeinflusst die Positionierung nicht mehr.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist es vorteilhaft, auch noch
das Deckelelement aus der Toleranzkette zu entfernen und die Ungenauigkeiten weiter
zu verringern. Dies kann dadurch geschehen, dass der Anschlag des Deckelelementes
an einem die Garnabzugsdüse und den Faserzuführkanal enthaltenden Adapter
angeordnet ist. Außerdem kann vorgesehen sein, dass das Positionierungselement
für die Positionierung in Achsrichtung der Schwenkachse ebenfalls an dem Adapter
angeordnet ist.
Es ist vorteilhaft, wenn am Deckelelement eine Faserbandauflöseeinrichtung
befestigt ist. Es kann so in einfacher Weise ein Faserzuführkanal zur Einspeisung
der Fasern in den Spinnrotor zwischen der Faserbandauflöseeinrichtung und dem
Adapter angeordnet werden.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann es vorteilhaft sein,
dass das Deckelelement nach Aufschwenken um einen definierten Winkelbetrag um die
Schwenkachse und Verschieben in Achsrichtung der Schwenkachse aus der Offenend-Spinnvorrichtung
entnehmbar ist. Diese an sich aus der DE
101 32 868 A1 bekannte Befestigung des Deckelelementes in der Offenend-Spinnvorrichtung
bietet für die erfindungsgemäße Offenend-Spinnvorrichtung eine einfache
konstruktive Möglichkeit, um eine gute Positionsgenauigkeit des Deckelelementes
bei gleichzeitig einfacher Ausbaubarkeit des Deckelelementes zu gewährleisten.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung einiger Ausführungsbeispiele.
Es zeigen:
1 eine teilweise geschnittene Seitenansicht einer erfindungsgemäßen
Offenenend-Spinnvorrichtung,
2A und 2B jeweils eine
entlang der Schnittfläche II-II der 1 geschnittene
und vergrößerte Ansicht auf einen Anschlag und ein Positionierungselement,
3 eine längs der Schnittfläche III-III der
1 geschnittene Ansicht im Bereich der Schwenkachse
des Deckelelementes.
Die in der 1 dargestellte Offenend-Spinnvorrichtung
1 enthält einen Spinnrotor 2, der angetrieben und in einer
Lageraufnahme 3 gelagert ist. Bei Betrieb läuft ein Rotorteller des
Spinnrotors 2 in einer Unterdruckkammer 5 eines Rotorgehäuses
6 um. Eine vordere Öffnung 7 des Rotorgehäuses
6 ist bei Betrieb mit einem zu Wartungszwecken um eine Schwenkachse
8 abschwenkbaren Deckelelement 9 verschlossen. Eine Ringdichtung
10 sorgt dabei für eine Abdichtung zwischen dem Deckelelement
9 und dem Rotorgehäuse 6.
An dem Deckelelement 9 ist ein im Wesentlichen rotationssymmetrisch
ausgebildeter auswechselbarer Adapter 11 angeordnet, der bei Betrieb teilweise
in das Innere des Rotortellers 4 hineinragt. In dem Adapter 11
ist der Mündungsbereich 12 eines Faserzuführkanals
13 angeordnet, der sich von einer Faserbandauflöseeinrichtung
14 bis in den Bereich des Spinnrotors 2 erstreckt. Die Faserbandauflöseeinrichtung
14 ist am Deckelelement 9 befestigt und enthält in nicht
dargestellter Weise eine Auflösewalze. Mit Hilfe des im Rotorgehäuse
6 installierten Unterdruckes werden bei Betrieb durch die Faserbandauflöseeinrichtung
14 aufgelöste Fasern über den Faserzuführkanal
13 in das Innere des Spinnrotors 2 transportiert.
Die Mündung 12 des Faserzuführkanals
13 liegt bei Betrieb einer Fasergleitfläche 15 des Spinnrotors
2 in geringem Abstand gegenüber. Die Fasergleitfläche
15 erweitert sich konisch zu einer Fasersammelrille 16 des Spinnrotors
2, wohin die auf die Fasergleitfläche 15 in bekannter Weise
zugespeisten Fasern gleiten und sich dort zu einem Faserring sammeln. Der in der
Fasersammelrille 16 gebildete Faden 17 wird in bekannter Weise
über einen Garnabzugskanal 18 abgezogen und in Abzugsrichtung A einer
nicht dargestellten Aufspuleinrichtung zugeführt. Der Anfangsbereich des Garnabzugskanals
18 ist in einer auswechselbar am Adapter 11 angeordneten Garnabzugsdüse
19 enthalten. Der Zweck der Austauschbarkeit des Adapters 11 ist
es, den Mündungsbereich 12 des Faserzuführkanals 13
sowie die Garnabzugsdüse 19 sowohl an unterschiedliche Fasermaterialien
als auch an unterschiedliche Durchmesser des Spinnrotors 1 anzupassen.
Für die vorliegende Erfindung ist die Ausgestaltung des Antriebs
und der Lagerung des Spinnrotors 2 in der Lageraufnahme 3 an sich
beliebig. In dem beispielhaft dargestellten Fall ist ein drehfest mit dem Rotorteller
4 verbundener Schaft 20 des Spinnrotors 2 in den Keilspalten
von zwei Stützscheibenpaaren 21 und 22 radial gelagert und
wird von einem nicht dargestellten Tangentialriemen angetrieben. Die
Stützscheibenpaare 21 und 22 werden dabei von der Lageraufnahme
3 aufgenommen. Des Weiteren ist ein Axiallager 23 für den
Spinnrotor 2 vorgesehen, das ebenfalls an der Lageraufnahme 3
angeordnet ist. Das Axiallager 23 kann dabei eine Stützkugel enthalten
oder aber auch in Form eines Luftlagers berührungslos wirken.
Die Lageraufnahme 3 ist das zentrale Element der Offenend-Spinnvorrichtung
1. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass an der Lageraufnahme
3 ein Anschlag 24 angeordnet ist, an dem ein Anschlag
25 des Deckelelementes 9 im geschlossenen Zustand anliegt. Der
am Anschlag 24 anliegende Anschlag 25 definiert die Position der
Garnabzugsdüse 19 in Achsrichtung des Spinnrotors 1 in Bezug
auf die Fasersammelrille 16. Die Position der Garnabzugsdüse
19 in Bezug auf die Fasersammelrille 16 – in Achsrichtung
des Spinnrotors 2 gesehen – kann die Eigenschaften des ersponnenen
Fadens 17 beeinflussen und sollte deshalb in einer Spinnmaschine mit mehreren
Offenend-Spinnvorrichtungen 1 von einer Offenend-Spinnvorrichtung
1 zu einer anderen möglichst wenig schwanken. Durch die Zuordnung
des Anschlages 25 des Deckelelementes 9 zu dem Anschlag
24der Lageraufnahme 3 wird erreicht, dass sich nur noch sehr wenige
Bauteile zwischen dem Spinnrotor 2 und der Garnabzugsdüse
19 befinden, die deren Position zueinander durch ihre Toleranzen beeinflussen.
Neben dem Spinnrotor 2 und der Garnabzugsdüse 19 selbst,
bewirken nur noch die Toleranzen der Lageraufnahme 3, des Deckelelementes
9 und des Adapters 11 eine Positionierungsungenauigkeit. Dabei
ist es vorteilhaft, die Lageraufnahme 3 aus möglichst wenigen Einzelteilen
zusammenzusetzen. Insbesondere das Axiallager 23 und der Anschlag
24 sollten an demselben Bauteil der Lageraufnahme 3 befestigt
sein.
Das Rotorgehäuse 6 hat keine tragende Funktion mehr
und wirkt auch nicht als Anschlag für das Deckelelement 9. Das Rotorgehäuse
6 dient allein der Bildung der Unterdruckkammer 5 und ist ebenfalls
an dem zentralen Bauteil der Lageraufnahme 3 befestigt. Hierfür ist
ein Führungselement 26 vorgesehen, das das Rotorgehäuse 6 beim
Öffnen des Deckelelementes 9 in seiner Position hält. Allerdings
bewirkt das Führungselement 26 lediglich eine Grobpositionierung des
Rotorgehäuses 6, so dass sich das Rotorgehäuse 6 beim Schließen
des Deckelelementes 9 selbsttätig an die vom Anschlag 24
vorgegebene Position des Deckelelementes 9 anpasst und mit der Ringdichtung
10 daran anlegt. Das Rotorgehäuse 6 weist also am Führungselement
26 genügend Spiel auf, um sich mit Hilfe des in dem Rotorgehäuse
6 vorhanden Unterdruckes mit der gesamten Ringdichtung 10 an das
Deckelelement 9 anzulegen. Im Bereich in dem der Schaft 20 des
Spinnrotors 2 durch das Rotorgehäuse 6 hindurchtritt kann
in nicht dargestellter Weise eine Ausgleichsbewegungen zulassende Dichtung vorgesehen
sein.
Zur weiteren Verbesserung der Positionsgenauigkeit zwischen Garnabzugsdüse
19 und Spinnrotor 2 sind mit der Lageraufnahme 3 verbundene
Träger 27 vorgesehen, die die Schwenkachse 8 des Deckelelementes
9 aufnehmen. Selbstverständlich können die Träger
27 auch einteilig in der Lageraufnahme 3 enthalten sein. Um die
Toleranzen an der Lageraufnahme 3 und der Träger 27 möglichst
klein zu halten, kann es vorteilhaft sein, die Bereiche des Axiallagers
23, des Anschlags 24 und der Schwenkachse 8 in einer
Aufspannung maschinell zu bearbeiten.
Die Garnabzugsdüse 19 ist nun in allen Richtungen mit
großer Genauigkeit in Bezug auf den Spinnrotor 2 positioniert, außer
in Achsrichtung der Schwenkachse 8. Zur Definition der Position der Garnabzugsdüse
19 in Achsrichtung der Schwenkachse 8 ist am Deckelelement
9 ein Positionierungselement 28 vorgesehen, das im geschlossenen
Zustand des Deckelelementes 9 der Lageraufnahme 3 zugeordnet ist.
In 2A ist eine erste Variante eines Positionierungselementes
28 dargestellt. Das Positionierungselement 28 weist zwei Positionierungsflächen
29 und 30 auf, die mit der Lageraufnahme 3 zusammenwirken
und das Deckelelement 9 in Achsrichtung der Schwenkachse 8 positionieren.
Im Bereich der Schwenkachse 8 ist – wie in 3
dargestellt – zwischen den Trägern 27 und dem Deckelelement
9 ein Spalt 31 vorgesehen, der ein geringfügiges Verschieben
des Deckelementes 9 in Achsrichtung der Schwenkachse 8 in Bezug
auf die Träger 27 ermöglicht. Beim Schließen des Deckelementes
9 kommen nun die in 2A erkennbaren Einführschrägen
32 mit der Lageraufnahme 3 in Kontakt und verschieben beim weiteren
Schließen das Deckelelement 9 in Achsrichtung der Schwenkachse
8, so dass die Positionierungsflächen 29 und 30
mit der Lageraufnahme 3 die exakte Positionierung des Deckelementes
9 bewirken.
In den 1 und 3
ist außerdem eine Entnahmesicherung 33 für das Deckelelement
9 erkennbar. Es ist vorgesehen, dass das Deckelelement 9 und die
Schwenkachse 8 so angeordnet sind, dass das Deckelement durch ein Verschieben
in Pfeilrichtung C aus der Offenend-Spinnvorrichtung 1 entnehmbar ist.
Die Entnahmesicherung 33 bewirkt dabei, dass dieses Verschieben C in Achsrichtung
der Schwenkachse 8 erst nach einem Aufschwenken des Deckelelementes
9 um einen definierten Winkelbetrag &agr; in Schwenkrichtung B um die
Schwenkachse 8 erfolgen kann. Der Winkelbetrag &agr; beträgt bevorzugt
etwa 60° bis 90°. Im geschlossenen Zustand des Deckelelementes
9 ist dabei vorteilhafter Weise zwischen der Entnahmesicherung
33 und dem Deckelelement 9 ebenfalls ein Spalt
34 vorgesehen, so dass die Funktion des Positionierungselementes
28 nicht beeinträchtigt wird.
Zum Zwecke von Servicearbeiten kann das Deckelelement 9 in
Schwenkrichtung B geschwenkt und dadurch das Rotorgehäuse 6 geöffnet
werden, so dass der Spinnrotor 2 zugänglich wird. Die aufgeschwenkte
Position des Deckelelementes 9 ist in 1 gestrichelt
angedeutet. Nach Aufschwenken B des Deckelelementes 9 um den definierten
Winkelbetrag &agr; um die Schwenkachse 8 kann das Deckelelement
9 durch Verschieben C in Achsrichtung der Schwenkachse 8 verschoben
werden und aus der Offenend-Spinnvorrichtung 1 entnommen werden. Der Einbau
geschieht in umgekehrter Reihenfolge, wobei nach Verschieben des Deckelelementes
9 gegen die Pfeilrichtung C das Deckelelement entgegen der Schwenkrichtung
B wieder zugeschwenkt wird. Beim Zuschwenken kommt zunächst die Entnahmesicherung
33 in Eingriff und bewirkt eine Grobpositionierung des Deckelelementes
9 in Achsrichtung der Schwenkachse 8, so dass das Deckelelement
9 nicht mehr unbeabsichtigt in Pfeilrichtung C verschoben werden kann.
Beim weiteren Zuschwenken wird dann das Deckelelement durch die Einführschrägen
32 am Positionierungselement 28 in die richtige Position verschoben,
die dann durch die Positionierungsflächen 29 und 30 definiert
wird. Die beschriebene Ausführung hat den Vorteil einer genauen Positionierung
der Garnabzugsdüse 19 in Bezug auf den Spinnrotor 2 bei gleichzeitig
einer sehr einfachen Konstruktion.
In 2B ist eine alternative Ausgestaltung
eines Positionierungselementes 28' dargestellt, das mit nur einer Positionierungsfläche
29' auskommt. Es ist hierbei vorgesehen, das Deckelelement 9 mit
einer nicht dargestellten Feder in Kraftrichtung F zu belasten, so dass es immer
definiert mit der Positionierungsfläche 29' des Positionierungselementes
28' an der Lageraufnahme 3anliegt. Die nicht dargestellte Feder
kann dabei so angeordnet sein, dass in der Darstellung nach 3
das Deckelelement 9 durch die Feder entgegen der Pfeilrichtung C belastet
wird und zu den Trägern 27 gedrückt wird. Beim Schließen
des Deckelelementes 9 wird dieses dann durch die Einführschräge
32' in Achsrichtung der Schwenkachse 8 verschoben, so dass das
Positionierungselement 28' mit seiner Positionierungsfläche
29' die gewünschte Position vorgibt.
Zur weiteren Reduzierung der Bauteilanzahl zwischen Garnabzugsdüse
19 und Spinnrotor 2 und zu einer Verkürzung der Toleranzkette
kann vorgesehen sein, dass der Anschlag 25 des Deckelelementes
9 direkt an dem Adapter 11 angeordnet ist. Diese Möglichkeit
der Verbindung des Anschlages 25 mit dem Adapter 11 ist in
1 durch die gestrichelte und mit dem Bezugszeichen
35 versehene Linie angedeutet. Der Adapter 11 kann dabei einen
radial über den Durchmesser des Rotortellers 4 hinausragenden Fortsatz
entlang der Linie 35 aufweisen, wobei der Anschlag 25 dann an
diesem Fortsatz angeordnet ist. Hierdurch würden auch die Toleranzen des Deckelelementes
9 die Position der Garnabzugsdüse 19 in Achsrichtung des
Spinnrotors 2 nicht mehr beeinflussen. Zusätzlich kann vorgesehen
sein, dass das Positionierungselement 28 ebenfalls an dem Adapter
11 direkt angeordnet ist. Damit der entlang der Linie 35 vorgesehene
Fortsatz am Adapter 11 nicht mit dem Rotorgehäuse 6 kollidiert
ist entweder eine entsprechende Aussparung in dem Rotorgehäuse 6 vorzusehen,
oder das Rotorgehäuse ist in seiner Größe so zu dimensionieren, dass
die Anschläge 24 und 25 sowie das Positionierungselement
28 komplett innerhalb des Rotorgehäuses 6 untergebracht werden
können.