Die Erfindung betrifft eine Durchlaufwaschmaschine gemäß
dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein Waschverfahren bei einer solchen Durchlaufwaschmaschine
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 15 bzw. 16.
Durchlaufwaschmaschinen arbeiten nach dem schwenkenden oder rotierenden
Waschprinzip. Der Wäschetransport erfolgt am Trommelmantel oder durch die Trommelmitte.
Eine Durchlaufwaschmaschine gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs
1 ist beispielsweise aus der DE 199 41 073
A1 bekannt. Hierbei sind die in Längsrichtung der Trommel nebeneinander
liegenden Waschbereiche als Waschkammern ausgebildet, die von scheibenförmigen
Trennwänden definiert sind, die in der Trommel senkrecht zur Längsachse
der Trommel angeordnet sind und mit ihren Außenrändern mit der Trommel
verschweißt sind. Zum Fördern der Wäschestücke von einer Waschkammer
in die benachbarte Waschkammer sind in den Trennwänden mittige kreisrunde Öffnungen
vorgesehen, denen jeweils ein schaufelartiger Einbau vorgeschaltet ist, der auch
ein Trennblech umfasst.
Beim Drehen der Trommel im Waschbetrieb werden bei diesem Stand der
Technik die Wäschestücke bei jeder Trommelumdrehung mittels eines Mitnehmer-
bzw. Trennblechs angehoben und anschließend von oben in die Behandlungsflüssigkeit
hinein fallen gelassen. Wird die Drehrichtung der Trommel zum Zwecke des Förderns
der Wäschestücke in die nächste Waschkammer umgekehrt, so werden
die Wäsche und zumindest ein Teil der Behandlungsflüssigkeit mittels des
schaufelartigen Einbaus der Öffnung in der Trennwand und von hier aus der in
Förderrichtung benachbarten Waschkammer zugeführt.
Ein Nachteil dieser bekannten Durchlaufwaschmaschine besteht darin,
dass das Material insbesondere der viele Meter langen Trommel einer hohen mechanischen
Belastung unterliegt, wobei die hier vorhandenen geraden, ebenen Trennwände
zu keinerlei Erhöhung der Festigkeit der Trommel führen. Die hohe mechanische
Belastung erfordert des Weiteren eine vergleichsweise große Materialstärke
der Trommel, was zum einen zu erhöhte Herstellungskosten und zum anderen zu
einem erhöhten Energieaufwand beim Antrieb der Trommel führt.
Ein weiterer Nachteil der bekannten Durchlaufwaschmaschine besteht
darin, dass beim Transport der Wäschestücke von einer Kammer zur benachbarten
Kammer durch die Öffnung bzw. den Transportkanal in der entsprechenden Trennwand
hindurch die Gefahr einer Verstopfung der Öffnung auftritt. Diese Verstopfungsgefahr
ist erheblich, wenn man berücksichtigt, dass die Trommel in der Regel eine
Vielzahl von in Längsrichtung der Trommel hintereinander liegenden Waschkammern
aufweist und die Wäschestücke daher bei einem einzigen Durchlauf durch
die Anlage durch eine Vielzahl von Öffnungen hindurchgeführt werden müssen.
Bei einer anderen Bauart einer Durchlaufwaschmaschine z. B. nach
DE 364 763 ist innerhalb einer wahlweise
in die eine oder in die andere Richtung rotierbaren Trommel eine mit der Trommel
drehfest verbundene und entlang ihrer Außenkante mit der Innenseite der Trommel
fluiddicht verbundene archimedische Wendel bzw. Schnecke angeordnet. Der Aufbau
dieser Anordnung entspricht grundsätzlich demjenigen eines Schneckenrohrförderers.
Zwischen zwei benachbarten Windungen einer Wendel ist jeweils eine Waschkammer definiert,
entsprechend einer Waschkammer beim weiter oben genannten Stand der Technik. Zum
Fördern der Wäschestücke von einer Waschkammer in die andere Waschkammer
wird die Trommel samt Wendel um 360° rotiert, wodurch entsprechend der bekannten
Arbeitsweise eines Schneckenrohrförderers die in der Behandlungsflüssigkeit
liegenden Wäschestücke samt der Behandlungsflüssigkeit in Förderrichtung
um eine Strecke entsprechend der Breite einer Waschkammer weitertransportiert werden.
Während des Waschzykluses wird die Trommel samt Wendel intermittierend in die
eine und in die andere Richtung, also hin und her bewegt und hierdurch die erforderliche
Waschmechanik erzeugt.
Durch den Einbau der Wendel bzw. Schnecke wird die Trommel konstruktiv
besonders ausgesteift, so dass geringere Materialstärken zur Erlangung der
erforderlichen Festigkeit ausreichen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Durchlaufwaschmaschine
zu schaffen, die mechanisch besonders stabil ist, bei der Verstopfungen während
des Förderns von Wäschestücken weitgehend vermieden werden und die
trotzdem rotierend waschen kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß im Wesentlichen durch
die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Im Falle der Erfindung ist somit einerseits zwar der grundsätzliche
Aufbau eines Schneckenrohrförderers bzw. einer archimedischen Wendel vorgesehen,
andererseits wird jedoch, wenn die Anlage im Waschbetrieb arbeitet, ein Weitertransportieren
der Wäschestücke in axialer Richtung durch die Mitnehmereinrichtung unterbunden,
so dass während eines Waschzyklus stets im gleichen Waschbereich gewaschen
wird, obwohl sich die Trommel samt Wendel kontinuierlich dreht.
Die erfindungsgemäße Durchlaufwaschmaschine weist die folgenden
Vorteile auf:
Zum einen zeichnet sich die erfindungsgemäße Durchlaufwaschmaschine durch
eine große Stabilität aus, nachdem sie grundsätzlich nach dem Prinzip
eines Schneckenrohrförderers aufgebaut ist, bei dem die in der Trommel angeordnete
und mit der Trommel verbundene Schnecke bzw. Wendel die Gesamtkonstruktion mechanisch
stabilisiert, so dass aufgrund einer relativ leichtgewichtigen Konstruktion dennoch
die erforderliche mechanische Stabilität erzielt werden kann und im Betrieb
eine vergleichsweise niedrige Antriebsenergie ausreicht.
Auch kann mit der erfindungsgemäßen Durchlaufwaschmaschine
die Gefahr einer Verstopfung aufgrund des Transports der Wäschestücke
in Förderrichtung von Kammer zu Kammer praktisch ausgeschlossen werden, nachdem
die Wäschestücke nicht mehr durch Öffnungen in den Kammerwandungen
(den Transportkanal) hindurch transportiert werden müssen, sondern vielmehr
entlang des Gangs der Schnecke bzw. Wendel über eine Schaufel transportiert
werden.
Die Wäschestücke und die Flotte werden während des
Waschbetriebs von der schaufelartigen Mitnehmereinrichtung angehoben und von oben
wieder in die gleiche Waschkammer fallen gelassen. Bei diesem sich während
eines Waschzyklus vielfach wiederholenden Vorgang wird das Gewebe der Wäschestücke
von der Bearbeitungsflüssigkeit durchströmt, da diese dem Gewebe voreilt
und die Wäsche danach in die Bearbeitungsflüssigkeit fällt. Die Fasern
des Gewebes werden gestreckt und wieder gestaucht, was das Durchströmen des
Gewebes fördert.
Die erfindungsgemäße Durchlaufwaschmaschine kann in vorteilhafter
Weise im Waschbetrieb wahlweise entweder rotierend als auch hin und her schwenkend
betrieben werden.
Im Förderbetrieb der erfindungsgemäßen Durchlaufwaschmaschine
wird die Wäsche einerseits mittels der Wendel in Förderrichtung gefördert
und andererseits mittels der Mitnehmereinrichtung zunächst angehoben und dann
bei weiterer Drehung der Trommel von der Mitnehmereinrichtung nach unten fallen
gelassen. Die Behandlungsflüssigkeit kann grundsätzlich den gleichen Weg
nehmen.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den weiteren
Unteransprüchen im Zusammenhang mit der nachfolgenden Beschreibung.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt
und werden im Folgenden näher beschrieben.
In den Zeichnungen zeigen:
1 eine schematisierte Seiten-Teilansicht einer erfindungsgemäßen
Durchlaufwaschmaschine,
2 eine Schnittansicht der Durchlaufwaschmaschine nach
1 senkrecht zur Darstellung gemäß
1,
3a bis 3e schematisierte
Schnittansichten der Durchlaufwaschmaschine nach 1
in verschiedenen Winkellagen im Waschbetrieb,
4a bis 4e schematisierte
Schnittansichten der Durchlaufwaschmaschine nach 1
in verschiedenen Winkellagen im Förderbetrieb,
5 eine weitere schematisierte Schnittansicht der erfindungsgemäßen
Durchlaufwaschmaschine nach 1, welche die Rippen am
Mitnehmerblech, an der Wendel sowie an der Innenseite der Trommel zeigt.
Soweit im Vorstehenden und im Folgenden von „Waschbetrieb",
„Waschbereich", „Waschkammer" usw. die Rede ist, sind hierunter auch
andere in einer Waschmaschine der hier in Rede stehenden Art üblicherweise
stattfindenden Behandlungen zu subsumieren, also insbesondere auch das Spülen
und ggf. auch das Ausrüsten, so dass insbesondere auch ein „Spülbetrieb",
„Spülbereich", „Spülkammer" usw. mit umfasst sein sollen.
Es wird zunächst auf 1 und
2 Bezug genommen. Eine im Übrigen nicht näher
dargestellte Durchlaufwaschmaschine umfasst eine zylindrische Trommel
2 bzw. Innentrommel 2, die um ihre Längsachse 4
mittels an sich bekannter und daher nicht näher dargestellter Antriebsmittel
wahlweise in eine der beiden möglichen Antriebsrichtungen antreibbar ist. Innerhalb
der Trommel 2 ist eine Schraube 6 bzw. Wendel 6 angeordnet,
z. B. die aus abgekanteten Blech bestehen können und die mit ihrer außenliegenden
spiralförmigen Außenkante 8 mit der Innenwandung der Trommel
2 verbunden, insbesondere verschweißt ist. Die Wendel 6 weist
hier nicht näher dargestellte, sich in radialer Richtung erstreckende Wendelabkantungen
oder Verstärkungsrippen auf. Die Anordnung aus drehbar gelagerter Trommel
2 samt hierin angeordneter und mit der Trommel 2 drehfest verbundener
Wendel 6 entspricht derjenigen eines Schneckenrohrförderers.
Die zu behandelnden Wäschestücke werden in die Trommel
2 in nicht näher dargestellter Weise in der Darstellung gemäß
1 von links beispielsweise mittels eines Eingabetrichters
eingegeben und die behandelten Wäschestücke werden in ebenfalls nicht
näher dargestellter Weise in der Darstellung gemäß 1
nach rechts beispielsweise mittels einer Ausgaberutsche aus der
Durchlaufwaschmaschine heraustransportiert und anschließend beispielsweise
einer Entwässerungseinrichtung, beispielsweise einer Entwässerungspresse
zugeführt. Der Transport der Wäschestücke durch die Trommel
2 hindurch in allgemeiner Förderrichtung A erfolgt im Förderbetrieb
durch Rotation der Trommel 2 samt Wendel 6 in Drehrichtung B entgegen
dem Uhrzeigersinn.
Zwischen je zwei sich gegenüberliegenden Wendelabschnitten
10 der Wendel 6 ist jeweils ein als Waschkammer 12 dienender
Raum definiert. In jeder Waschkammer 12 ist eine Mitnehmereinrichtung
14 in Form eines Mitnehmerblechs 14 angeordnet, welches unter
anderem dazu dient, die Wäschestücke bei Rotation von Trommel
2 und Wendel 6 im Waschbetrieb mitzunehmen, d. h. anzuheben usw.,
vgl. weiter unten. Jedes Mitnehmerblech 14 ist seitlich mit den benachbarten
Wendelabschnitten 10 fluiddicht verbunden, insbesondere verschweißt,
und erstreckt sich von einer in etwa mittigen Lage zwischen Längsachse
4 und Innenwandung der Trommel 2 nach außen hin zur Innenwand
der Trommel 2, mit der es ebenfalls fluiddicht verbunden, insbesondere
verschweißt ist. Jedes Mitnehmerblech 14 ist um die Längsachse
4 spiralförmig gekrümmt, wie insbesondere aus 2
deutlich wird, wobei der Krümmungsradius in Bezug auf die Längsachse
4 von innen nach außen zunimmt. Alle Mitnehmerbleche 14 sind
innerhalb der Trommel 2 vorzugsweise in jeweils der gleichen Orientierung
ausgerichtet.
Wird nun die Trommel 2 samt Wendel 6 in Drehrichtung
C rotiert, so gelangen im Laufe der Drehung die Wäschestücke samt der
Behandlungsflüssigkeit in den in etwa dreieckförmigen bzw. sich sichelförmig
verengenden Raum 16 zwischen dem Mitnehmerblech 14 und der diesem
gegenüberliegenden Innenwandung der Trommel 2 und werden bei der weiteren
Rotation in diesem Raum 16 nach oben befördert, bis bei der weiteren
Rotation dieser Raum 16 entleert wird, wobei in einer ersten Phase zunächst
in erster Linie ein Teil der Behandlungsflüssigkeit über- bzw. ausläuft
und sich am Boden des Waschbereichs 12 sammelt und in einer zweiten Phase
die Wäschestücke samt der verbleibenden Behandlungsflüssigkeit in
die am Boden befindliche Behandlungsflüssigkeit fallen.
Wesentlich hierbei ist, dass aufgrund der Mitnehmerbleche
14 verhindert wird, dass bei Rotation der Trommel 2 im Waschbetrieb
in Drehrichtung C ein Transport der Wäschestücke (und der Behandlungsflüssigkeit)
entlang der Längsachse 4 stattfindet, wie dies im Falle eines Schneckenrohrförderers
an sich der Fall wäre. Vielmehr werden die Wäschestücke samt Behandlungsflüssigkeit
während eines gesamten Waschzyklus, während dem sich die Trommel kontinuierlich
in Drehrichtung C dreht, in ein und derselben Waschkammer 12 gehalten.
Wird nun nach Beendigung eines Waschzyklus die Drehrichtung der Trommel
2 umgekehrt und die Trommel 2 samt Wendel 6 in Drehrichtung
B angetrieben, so wird die Wäsche, ggf. zusammen mit der Behandlungsflüssigkeit,
in Längsrichtung 4 der Trommel von einer Waschkammer 12 zur
benachbarten Waschkammer 12 gefördert, wie dies dem üblichen
Betrieb eines Schneckenrohrförderers entspricht. Allerdings werden die Wäschestücke
mittels des Mitnehmerblechs 14 während der Rotation zusätzlich
in zunehmendem Maße angehoben und fallen schließlich über die freie
Kante des Mitnehmerblechs 14 nach unten auf den Boden derjenigen Waschkammer
12, die der vorhergehenden ursprünglichen Waschkammer 12
benachbart ist.
Es wird nun auf die 3a bis
3e sowie 4a bis
4e Bezug genommen, in denen verschiedene Phasen des
Waschbetriebs bzw. des Förderbetriebs in jeweils 90°-Schritten der Rotation
der Trommel 2 veranschaulicht sind:
Im Waschbetrieb gemäß 3a bis 3e
wird die Trommel 2 kontinuierlich in Drehrichtung C angetrieben. Ausgegangen
sei von der Situation gemäß 3a. Die Behandlungsflüssigkeit
20 hat sich in der Kammer 12 am Boden der Trommel 2 gesammelt,
die Wäschestücke 22 liegen bzw. schwimmen in der Behandlungsflüssigkeit
20. Das Mitnehmerblech 14 ist im Wesentlichen oberhalb der Behandlungsflüssigkeit
20 bzw. der Wäschestücke 22 angeordnet.
Bei einer weiteren Rotation der Trommel 2 in die Position
gemäß 3b gelangt die Behandlungsflüssigkeit
20 samt Wäschestücke 22 in den Raum 16 zwischen
Mitnehmerblech 14 und gegenüberliegende Trommelwandung, d. h. in anderen
Worten, das Mitnehmerblech 14 schiebt sich über die Behandlungsflüssigkeit
20 samt Wäschestücke 22.
Bei einer weiteren Rotation der Trommel 2 in die Position
gemäß 3c sind die Behandlungsflüssigkeit
20 und die Wäschestücke 22 vollständig in dem sich
nach oben bewegenden Raum 16 aufgenommen und werden gemeinsam nach oben
transportiert.
Bei einer weiteren Rotation der Trommel 2 in die Position
gemäß 3d ist ein Großteil der Behandlungsflüssigkeit
20 über die innenliegende freie Kante des Mitnehmerblechs
14 aus dem Raum 16 abgeströmt und nach unten zurück
auf den Boden des Waschbereichs 12 geflossen. Die Wäschestücke
22 fallen nach und nach in die am Boden befindliche Behandlungsflüssigkeit
20, zusammen mit dem Rest der noch im Raum 16 befindlichen Behandlungsflüssigkeit
20.
Bei einer weiteren Rotation der Trommel 2 in die Position
gemäß 3e, die der Position 3a entspricht,
ist der Raum 16 nun vollständig entleert und der
im Vorstehenden beschriebene Ablauf wiederholt sich so lange, bis ein Waschzyklus
beendet ist und daher anschließend die Wäschestücke 22 samt
Waschflüssigkeit 20 in Förderrichtung A (vgl. 1)
in die benachbarte Waschkammer 12 gefördert werden sollen, die Durchlaufwaschmaschine
also in den Förderbetrieb versetzt werden soll.
Im Förderbetrieb gemäß 4a
bis 4e wird die Trommel 2 ein einziges Mal
um 360° in Drehrichtung B rotiert. Ausgegangen werden kann beispielsweise von
der in 4a gezeigten Winkellage der Trommel
2, die derjenigen gemäß 3a oder
3e entspricht. In dieser Lage hat sich die Behandlungsflüssigkeit
20 in der Kammer 12 am Boden der Trommel 2 gesammelt,
die Wäschestücke 22 liegen bzw. schwimmen in der Behandlungsflüssigkeit
20 und das Mitnehmerblech 14 ist im Wesentlichen oberhalb der
Behandlungsflüssigkeit 20 bzw. der Wäschestücke
22 angeordnet.
Bei einer Rotation der Trommel 2 in Drehrichtung B in eine
Lage gemäß 4b verschwenkt das Mitnehmerblech
14 in der gewählten Drehrichtung und dann anschließend mit seinem
radial außenliegenden Ende nach unten, bis es mit der Behandlungsflüssigkeit
20 und den darin befindlichen Wäschestücken 22 in Berührung
kommt und diese in zunehmendem Maße und anhebt, vgl. 4c.
Bei der Winkellage entsprechend 4d sind
die Wäschestücke 22 und die Behandlungsflüssigkeit
20 vom Mitnehmerblech 14 angehoben, und bei zunehmender Rotation
der Trommel 2 fließt die Behandlungsflüssigkeit 20 und
gleiten die Wäschestücke 22 aufgrund der Schwerkraft zunehmend
vom Mitnehmerblech 14 in die benachbarte Waschkammer ab.
Bei einer weiteren Rotation der Trommel 2 in die Position
nach 4e, die der Winkelposition gemäß
4a entspricht, sind die Wäschestücke
22 und die Behandlungsflüssigkeit 20 vom Mitnehmerblech
14 im Bereich der ursprünglichen Waschkammer 12 in Förderrichtung
A benachbarten Waschkammer abgeworfen worden.
Ein Förderzyklus ist hiermit abgeschlossen, die Wäschestücke
22 samt zugehöriger Behandlungsflüssigkeit 20 sind in
Förderrichtung A von einer Waschkammer 12 in die benachbarte Waschkammer
12 gefördert worden und ein neuer Waschzyklus kann beginnen.
Neben dem oben beschriebenen Waschbetrieb, der anhand von
3a bis 3e beschrieben
wurde und bei dem die Trommel 2 kontinuierlich in Pfeilrichtung C rotiert
wird, ist in alternativer Weise auch ein schenkender Waschbetrieb wie im Falle des
eingangs beschriebenen Standes der Technik möglich, bei dem also die Trommel
während des Waschbetriebs schwenkend hin und her bewegt wird, wobei der Schwenkwinkel
während des Waschbetriebes etwa 180° betragen kann, vorzugsweise 180°
+/– 45°, weiter vorzugsweise 180° +/– 30°, insbesondere
180° +/– 15°; besonders bevorzugt ist ein Winkel von 180°
+/– 5°.
Es sei darauf hingewiesen, dass je nach Verfahren auch die freie Behandlungsflüssigkeit
20 über einen gelochten Trommelmantelbereich über eine Doppeltrommel
abgelassen werden kann und die Wäschestücke 22 dann „trocken",
d. h. ohne Behandlungsflüssigkeit 20 in die nächste Waschkammer
bzw. Waschbereich transportiert werden. Die erfindungsgemäße Durchlaufwaschmaschine
ermöglicht also auch einen Transport der Wäschestücke 22
durch die Trommel 2 hindurch ohne Behandlungsflüssigkeit.
Weiterhin sei darauf hingewiesen, dass insbesondere in einer Spülzone
die Wendel 6 zweckmäßigerweise ggf. auch gelocht ausgebildet
sein kann, damit ein Gegenstrom durch die Wendel 6 hindurchgeführt
werden kann, insbesondere ein Spülen im Gegenstrom erfolgen kann.
Auch versteht es sich, dass die in den Figuren dargestellte Anlage
auch spiegelbildlich aufgebaut sein kann.
Aus 5 wird deutlich, wie die Konstruktion
und der Betrieb der Anlage durch das Vorsehen diverser Rippen weiter optimiert werden
kann. Es versteht sich, dass die Anzahl der vorzusehenden Rippen und deren genaue
Positionierung in 5 lediglich beispielsweise dargestellt
ist und hiervon abgewichen werden kann.
Im Einzelnen sind in 5 eine oder mehrere,
im Falle des Ausführungsbeispiels eine Rippe 18 (pro Waschkammer
12) auf dem Mitnehmerblech 14 ausgebildet, die sich im Wesentlichen
in Längsrichtung 4 der Trommel 2 erstreckt, es sind eine
oder mehrere, im Falle des Ausführungsbeispiels drei Rippen 24 (pro
Waschkammer 12) an der Innenwandung der Trommel 2 ausgebildet,
die sich ebenfalls im Wesentlichen in Längsrichtung 4 der Trommel
erstrecken, und es sind eine Vielzahl von sich in etwa sternförmig radial nach
außen erstreckenden Abkantungen 26 der Wendel 6 ausgebildet.
Die mindestens eine Rippe 18 auf dem Mitnehmerblech
14 ist im Bereich des Raums 16 angeordnet (vgl. 3a),
um die Wäschestücke 22 langsamer vom Mitnehmerblech
14 abgleiten zu lassen bzw. mehr auseinander zu ziehen, wodurch während
des Waschvorgangs ein erhöhtes Maß an Streckung und Stauchung der Wäsche
gewährleistet ist, wodurch die Waschqualität noch weiter gesteigert wird. Die
Rippe 18 kann auf das Mitnehmerblech 14 aufgesetzt, z. B. hieran
angeschweißt sein oder in das Mitnehmerblech 14 eingekantet sein.
Die vorzugsweise mehreren Rippen 24 an der Innenwandung der
Trommel 2 sind insbesondere zu dem Zweck vorgesehen, noch mehr Waschmechanik
zu erzeugen, insbesondere auch im Falle des schwenkenden Waschens, also in dem Fall,
in dem die Trommel 2 der Durchlaufwaschmaschine im Waschbetrieb eine hin
und her gehende Schwenkbewegung ausführt. Die Rippen 24 können
beispielsweise an die Innenwandung der Trommel 2 angeschweißt sein.
Die sich radial nach außen erstreckenden Wendelabkantungen
26 an der Wendel 6 dienen zum einen der Versteifung und Stabilisierung
der Konstruktion und zum anderen der weiteren Intensivierung der Waschmechanik.
Alternativ können auch Verstärkungsrippen vorgesehen sein, die auf die
Wendel 6 aufgesetzt, beispielsweise aufgeschweißt sein können.
Aus der 5 ist ferner zu entnehmen, dass
die archimedische Wendel 6 bezüglich ihrer Konstruktionsachse
27 exzentrisch zur Drehachse 4 der Waschtrommel 2 angeordnet
ist.
- 2
- Trommel, Innentrommel
- 4
- Längsachse, Längsrichtung
- 6
- Schraube, Wendel
- 8
- Außenkante
- 10
- Wendelabschnitte
- 12
- Waschkammer
- 14
- Mitnehmerblech, Mitnehmereinrichtung
- 16
- Raum
- 18
- Rippe
- 20
- Behandlungsflüssigkeit
- 22
- Wäschestücke
- 24
- Rippen
- 26
- Wendelabkantungen
- 27
- Konstruktionsachse
- A
- Förderrichtung
- B
- Drehrichtung Fördern
- C
- Drehrichtung Waschen