Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erzeugung von wenigstens
zwei, unterschiedliche Reinheiten aufweisenden Arten von Wasserdampf in Dampfreformierungsprozessen,
in welchen zumindest zwei Dampfreformierungseinrichtungen (Dampfreformer) parallel
betrieben werden, wobei die erste Wasserdampfart (Reindampf) eine höhere Reinheit
aufweist als die zweite Wasserdampfart (Schmutzdampf), sowie ein Vorrichtung zur
Durchführung des Verfahrens.
In Dampfreformierungsprozessen werden Kohlenwasserstoffe enthaltende
Einsätze, wie Erdgas, Leichtbenzin oder Naphtha, mit Wasserdampf vermischt
und in Dampfreformern zu Synthesegas – einer Kohlenmonoxid (CO) und Wasserstoff
(H2) enthaltenden Gasmischung – umgesetzt. Aus dem Synthesegas
werden durch Reinigung und Zerlegung in weiteren Prozessschritten Stoffe wie CO,
H2 oder Oxogas (eine definierte Mischung aus H2 und CO) gewonnen
und als Produkte abgegeben. Um die eingesetzten Kohlenwasserstoffe mit hohem Umwandlungsgrad
umzusetzen, wird die Dampfreformierung in derartigen Prozessen gewöhnlich mit
einem Wasserdampfüberschuss durchgeführt. Um das überschüssige
Wasser zu entfernen, wird das auf diese Weise erzeugte Synthesegas bis unterhalb
des Wasserdampftaupunktes abgekühlt, wodurch der Wasserdampf auskondensiert
und ein sog. Prozesskondensat bildet, das zum überwiegenden Teil aus Wasser
besteht und i.Allg. mit Verunreinigungen wie Methanol, Ammoniak, Kohlendioxid, Ameisensäure
und Essigsäure beladen ist.
Nach dem Stand der Technik wird das Prozesskondensat mit entmineralisiertem
Wasser, das dem Prozess gewöhnlich von außen zugeführt wird, gemischt.
Das so gebildete Mischwasser wird anschließend entgast und gegen im Dampfreformierungsprozess
abzukühlende oder abkühlbare Stoffströme verdampft. Nach Überhitzung
des Dampfes gegen abkühlbare Abgase, wird ein Teil des Dampfes (Prozessdampf)
prozessintern eingesetzt, während der verbleibende Rest (Exportdampf) nicht
innerhalb des Dampfreformierungsprozesses, sondern in einem externen Prozess genutzt
wird. Die Erzeugung von Exportdampf ermöglicht es, im Dampfreformierungsprozess
nicht verwertbare Wärme zu nutzen und die Wirtschaftlichkeit des Dampfreformierungsprozesses
zu steigern.
Oft sind die Ansprüche der Abnehmer an die Qualität des
Exportdampfes so hoch, dass sie von einem auf die oben beschriebene Weise erzeugten
Exportdampf nicht erfüllt werden können. So darf beispielsweise die elektrische
Leitfähigkeit von Exportdampf, der in einer Kondensationsturbine genutzt werden
soll, nicht größer als 0,2&mgr;S/cm sein, ein Wert, der aufgrund der
im Prozesskondensat enthaltenen Verunreinigungen jedoch häufig überschritten
wird. Um auch in solchen Fällen nicht auf die Produktion von Exportdampf verzichten
zu müssen, existieren Verfahren, die vorsehen das Prozesskondensat zu reinigen,
bevor es mit entmineralisiertem Wasser gemischt wird.
Zur Reinigung des Prozesskondensats sind Verfahren bekannt, in denen
die unerwünschten Stoffe durch Strippung in Strippkolonnen abgetrennt werden.
Als Strippgas werden hierbei Luft oder Kohlenwasserstoffe enthaltende Stoffströme
(z. B. Erdgas) eingesetzt.
In anderen Verfahren wird das Prozesskondensat entspannt und anschließend
mittels Niederdruck-Wasserdampf, Luft oder Stickstoff in einer Waschkolonne entgast.
Die Verunreinigungen werden dabei zusammen mit dem Reinigungsmedium ins freie abgeführt.
Um auch hohen Anforderungen an die Reinheit des erzeugten Dampfes genügen zu
können, sehen diese Verfahren einen weiteren Reinigungsschritt durch Ionenaustausch
in entsprechenden Reaktoren vor.
Um nach dem Stand der Technik in einem Dampfreformierungsprozess Exportdampf
mit hoher Reinheit zu erzeugen, ist ein erheblicher apparativer (Stripperkolonnen,
Ionenaustauscher) und damit auch finanzieller Aufwand nötig. Darüber hinaus
verringert sich u. U. die Menge an Exportdampf, da die für die Reinigung benötigte
Energie nicht mehr zurück gewonnen werden kann.
Werden in einem Dampfreformierungsprozess mehrere Dampfreformer parallel
betrieben, so sind diese Dampfreformer nach dem Stand der Technik oftmals alle mit
Dampferzeugungseinrichtungen ausgestattet, in denen sowohl Prozess- als auch Exportdampf
erzeugt werden, wodurch die Wirtschaftlichkeit der in einer derartigen Anlage durchgeführten
Dampfreformierung erheblich beeinträchtigt wird. Besonders gilt dies, wenn
Exportdampf hoher Reinheit erzeugt werden soll, da dann der oben beschriebene große
technische und betriebliche Aufwand für jeden der Dampfreformer betrieben werden
muss.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Verfahren der
eingangs genannten Art sowie eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens
anzugeben, die es erlauben, Wasserdampf mit hoher Reinheit, aber ohne die Nachteile
des Standes der Technik zu erzeugen.
Diese Aufgabe wird verfahrensseitig erfindungsgemäß dadurch
gelöst, dass die parallel betriebenen Dampfreformer zu Gruppen von wenigstens
zwei Dampfreformern (Gruppen) zusammengefasst werden, innerhalb der die gesamte
erzeugte Reindampfmenge in einem der Dampfreformer durch ausschließliche
Verdampfung von entgastem und entmineralisiertem Wasser (Reinwasser) und die gesamte
erzeugte Schmutzdampfmenge in dem anderen Dampfreformer oder den anderen Dampfreformern
durch Verdampfung von entgastem, Verunreinigungen enthaltendem Wasser (Schmutzwasser)
erzeugt wird, wobei das Schmutzwasser zumindest teilweise aus dem innerhalb einer
Gruppe anfallenden, überwiegend aus Wasser bestehenden Kondensat (Prozesskondensat)
gebildet wird.
Der zur Erzeugung von Reindampf bestimmte Anteil des Reinwassers sowie
der Reindampf selbst, werden im Dampfreformierungsprozess nicht mit anderen Stoffströmen
vermischt, insbesondere nicht mit Schmutzwasser oder Schmutzdampf. Die Reinheit
des Reindampfes wird somit ausschließlich durch die Reinheit des Reinwassers
bestimmt. Zweckmäßiger Weise wird das Reinwasser aus Trinkwasser oder
aus einem anderen, nur geringe Mengen an Verunreinigungen aufweisenden Wasser in
Wasseraufbereitungsprozessen hergestellt, wie sie aus dem Stand der Technik hinlänglich
bekannt sind.
Um eine hohe Wirtschaftlichkeit des Dampfreformierungsprozesses zu
erreichen, wird angestrebt, den gesamten in einer Gruppe erzeugten Reindampf als
sog. Exportdampf einer Nutzung außerhalb des Dampfreformierungsprozesses zuzuführen.
In Abhängigkeit von den Betriebsverhältnissen innerhalb einer Gruppe,
kann es allerdings notwendig sein, einen Teil der Reindampfmenge innerhalb der Gruppe
zu nutzen. Eine Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht daher
vor, dass der innerhalb einer Gruppe erzeugte Reindampf in einen ersten und einen
zweiten Reindampfstrom aufgeteilt wird, wobei der erste Reindampfstrom (Exportdampf)
einer Nutzung außerhalb des Dampfreformierungsprozesses zugeführt wird,
während der zweite Reindampfstrom (Make-up-Dampf) vollständig innerhalb
der Gruppe genutzt wird.
Das erfindungsgemäße Verfahren weiterbildend, wird vorgeschlagen,
dass der Make-up-Dampf als Prozessdampf im Dampfreformierungsprozess verwendet wird,
wozu er zweckmäßigerweise mit Schmutzdampf gemischt und wenigstens einem
der Dampfreformer der Gruppe als Prozessdampf zugeführt wird. Bevorzugt wird
der Make-up-Dampf ausschließlich dem zur Erzeugung von Reindampf eingesetzten
Dampfreformer als Prozessdampf zugeführt.
Eine Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens sieht
vor, dass das Schmutzwasser aus dem innerhalb einer Gruppe anfallenden Prozesskondensat
besteht oder aus dem innerhalb einer Gruppe anfallenden Prozesskondensat und Reinwasser
durch Mischung erzeugt wird. Bevorzugt werden Prozesskondensat und Reinwasser gemischt,
die dabei entstehende Flüssigkeitsmischung durch Erhitzung verdampft und der
so erzeugte Dampfstrom – gegebenenfalls nach Überhitzung – als
Schmutzdampf weitergeführt. Eine andere bevorzugte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Verfahrens sieht vor, dass Prozesskondensat und Reinwasser getrennt in die Dampfphase
überführt werden. Die so erzeugten Dampfströme werden anschließend
zusammengeführt und – gegebenenfalls nach Überhitzung –
als Schmutzdampf weitergeleitet.
Nicht immer sind die Anforderungen an die Reinheit des Exportdampfes
so hoch, dass er ausschließlich aus Reindampf gewonnen werden müsste.
Oft genügt auch die Reinheit, wie sie der innerhalb einer Gruppe erzeugte Schmutzdampf
aufweist. Eine zweckmäßige Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens
sieht daher vor, dass zumindest ein Teil des in einer Gruppe erzeugten Schmutzdampfes
exportiert und einer Nutzung außerhalb des Dampfreformierungsprozesses zugeführt
wird.
Die Anforderungen an den Druck des Exportdampfes sind häufig
nicht identisch mit den Anforderungen an den Druck des Prozessdampfes. Daher sieht
eine andere Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens vor, dass Schmutzdampf,
aus welchem Prozessdampf erzeugt wird, und Reindampf, aus dem Exportdampf erzeugt
wird, innerhalb einer Gruppe mit gleichen oder unterschiedlichen Drücken erzeugt
werden.
Die Überhitzung eines aus einem Wasser enthaltenden Stoffstrom
(Rein- oder Schmutzwasser) erzeugten Dampfes (Rein- oder Schmutzdampf) und/oder
die Verdampfung eines Wasser enthaltenden Stoffstromes, erfolgt erfindungsgemäß
durch indirekten Wärmetausch mit im Dampfreformierungsprozess abzukühlenden
und/oder abkühlbaren Stoffströmen. Unter "abzukühlenden Stoffströmen"
sind dabei solche Stoffströme zu verstehen, die im Dampfreformierungsprozess
abgekühlt werden müssen, um die gewünschten Produkte zu erhalten.
Ein Beispiel für einen solchen Stoffstrom ist ein Synthesegasstrom, der heiß
aus einem Dampfreformer austritt und kalt in eine Zerlegungseinrichtung eingeleitet
werden muss. Unter "abkühlbaren Stoffströmen" sind Stoffströme zu
verstehen, die, z. B. aus Gründen einer besseren Energienutzung, abgekühlt
werden können, deren Nichtabkühlung jedoch keinen Einfluss auf die Menge
und die Qualität der herzustellenden Produkte hat. Ein Beispiel für einen
derartigen Stoffstrom ist das heiße, aus einem Dampfreformer abströmende
Abgas.
Die Erfindung betrifft ferner eine Vorrichtung zur Erzeugung von wenigstens
zwei, unterschiedliche Reinheiten aufweisenden Arten von Wasserdampf
in zumindest zwei parallel betriebenen Dampfreformierungseinrichtungen (Dampfreformern),
wobei die erste Wasserdampfart (Reindampf) eine höhere Reinheit aufweist als
die zweite Wasserdampfart (Schmutzdampf).
Vorrichtungsseitig wird die gestellte Aufgabe erfindungsgemäß
dadurch gelöst, dass die parallel betriebenen Dampfreformer zu Gruppen von
wenigstens zwei Dampfreformern (Gruppen) zusammengefasst sind, innerhalb der jeweils
einem Dampfreformer ausschließlich entgastes und entmineralisiertes Wasser
(Reinwasser) zur Erzeugung der gesamten Reindampfmenge und dem anderen Dampfreformer
oder den anderen Dampfreformern entgastes, Verunreinigungen enthaltendes Wasser
(Schmutzwasser) zu Erzeugung der gesamten Schmutzdampfmenge zuführbar ist,
wobei das Schmutzwasser zumindest teilweise aus dem innerhalb einer Gruppe anfallenden,
überwiegend aus Wasser bestehenden Kondensat (Prozesskondensat) gebildet wird.
Eine bevorzugte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
sieht vor, dass jeder der Dampfreformer einer Gruppe mit genau einer Einrichtung
zur Dampferzeugung ausgestattet ist.
Zweckmäßigerweise umfasst eine Einrichtungen zur Dampferzeugung
Wärmetauscher, über welche abzukühlenden und/oder abkühlbaren
Stoffströmen Wärme im indirekten Wärmetausch entziehbar und auf aus
einem Wasser enthaltenden Stoffstrom (Rein- oder Schmutzwasser) erzeugten Dampf
(Rein- oder Schmutzdampf) und/oder auf einen Wasser enthaltenden Stoffstrom übertragbar
ist.
Im Folgenden soll die Erfindung anhand zweier, in den 1
und 2 schematisch dargestellter Ausführungsbeispiele,
bei denen zwei Dampfreformer parallel angeordnet sind, näher erläutert
werden. Die beiden Ausführungsbeispiele, in denen gleiche Anlagenteile mit
gleichen Symbolen gekennzeichnet sind, unterscheiden sich lediglich in der Art Erzeugung
des Prozessdampfes für die in den beiden Dampfreformern ablaufenden Dampfreformierungsprozessen.
In dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel
wird dem Dampfreformierungsprozess über Leitung 1 entgastes und entmineralisiertes
Wasser (Reinwasser) zugeleitet. Über Leitung 2 strömt ein Teil
des Reinwasserstromes dem Dampfreformer DR1 zu, während ein anderer Teil über
Leitung 3 dem Dampfreformer DR2 zugeführt wird. Der Reinwasserstrom
2 wird als ausschließlicher Einsatzstoff in die Dampferzeugungseinrichtung
des Dampfreformers DR1 (nicht dargestellt) eingeleitet, dort in Reindampf umgesetzt
und über Leitung 4 aus dem Dampfreformer DR1 geführt. Die überwiegende
Menge des Reindampfes 4, der den Reinheitsanforderungen eines Kondensationsturbinenprozesses
genügt, wird als Exportdampf über Leitung 5 aus dem Dampfreformierungsprozess
herausgeführt und einer externen Verwendung zugeführt. Der verbleibende
Rest des Reindampfes wird über Leitung 6 weitergeleitet, mit über
Leitung 7 aus dem Dampfreformer DR2 herangeführtem Schmutzdampf gemischt
und als Prozessdampf über Leitung 8 in den Dampfreformer DR1 zurück
geleitet. Im Dampfreformer DR1 anfallendes Prozesskondensat wird über Leitung
9 dem Dampfreformer DR2 zugeführt, gemeinsam mit dem dort anfallenden
Prozesskondensat 10 und dem über Leitung 3 herangeführten
Reinwasser der Dampferzeugungseinrichtung des Dampfreformers DR2 (nicht dargestellt)
als Einsatz aufgegeben und zu Schmutzdampf umgesetzt. Der Schmutzdampf wird über
Leitung 11 aus dem Dampfreformer DR2 geleitet und in zwei Teilströme
7 und 12 aufgeteilt, wovon der eine 7 zum Dampfreformer
DR1 geführt wird, während der zweite über Leitung 12 als
Prozessdampf in den Dampfreformer DR2 eingeleitet wird.
In dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel
wird ein Teil des im Dampfreformer DR1 erzeugten Reindampfes 4 über
Leitung 6 abgezweigt und mit dem gesamten, über Leitung
11 aus dem Dampfreformer DR2 herangeführten Schmutzdampf in der Leitung
13 gemischt. Die so erzeugte Mischung wird anschließend aufgeteilt
und als Prozessdampf über die Leitungen 14 und 15 den Dampfreformern
DR1 und DR2 zugeleitet.