Die Erfindung betrifft eine Motivpräsentationsvorrichtung für
Fenster gemäß Oberbegriff des Anspruches 1.
Motivpräsentationsvorrichtungen für Fenster sind sehr vielfältig
in Form von Fensterbildern, Schwibbögen oder auch Lichterketten, teilweise
auch in Form von Umrissen von Motiven bekannt und werden üblicherweise vor
oder im Bereich eines Fensters aufgestellt oder aufgehängt, so dass die Motive
typischerweise von außerhalb des Fensters mit oder ohne Beleuchtung sichtbar
sind und eine dekorative Wirkung entfalten. Problematisch bei derartigen Motivpräsentationsvorrichtungen
ist es, dass die Festlegung der Motive im Bereich der Fenster häufig schwierig
vorzunehmen ist, da an den Fenstern keine passenden Haltevorrichtungen vorgesehen
sind, an denen die Motive befestigt und sicher verankert werden können. Darüber
hinaus ist es insbesondere bei beleuchteten Motivpräsentationsvorrichtungen
problematisch, dass die Stromzuführung üblicherweise mittels Kabel meistens
über eine bestimmte Strecke im Umfeld des Fensters verlegt werden muss und
das verlegte Kabel beispielsweise durch Kinder oder auch normalen Verrichtungen
herunter gerissen werden kann und dabei auch das Motiv hinsichtlich seiner Festlegung
an dem Fenster gefährdet ist. Aufgrund dieser Eigenschaften bekannter Motivpräsentationsvorrichtungen
ist die Anordnung eines Motivs am Fenster aufwändig und Zeit raubend und wird
daher wenn überhaupt nur selten und etwa zur Weihnachtszeit oder dergleichen
Anlässen vorgenommen.
Gleichzeitig steigt jedoch der Bedarf, durch Anordnung von Motivpräsentationsvorrichtungen
beispielsweise einem Gebäude eine jahreszeitliche oder inhaltliche Gestaltung
im Bereich der Fensteröffnungen zukommen zu lassen, beispielsweise indem ein
Fußballfan das Vereinsembleme seines Fußballvereins gerne auch außerhalb
an seinem Haus und beispielsweise damit an seinem Fenster sichtbar anordnen möchte.
Auch möchte diese Fußballfan möglicherweise unterschiedliche Motive
abhängig von zum Beispiel dem jeweiligen Tabellenstand seines Fußballvereins
in seinem Fenster anordnen können, ohne jeweils den komplizierten Vorgang der
Festlegung und eventuellen elektrischen Versorgung jeweils neu vornehmen zu müssen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine bekannte Motivpräsentationsvorrichtung
derart weiterzuentwickeln, dass die Festlegung unterschiedlichster auch beleuchteter
Motive einfach und über den Festlegungszeitraum sicher erfolgen kann.
Die Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabe ergibt sich
aus den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 in Zusammenwirken mit den Merkmalen
des Oberbegriffes. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich
aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung geht aus von einer Motivpräsentationsvorrichtung
für Fenster, aufweisend mindestens ein Motiv zur Präsentation in oder
an einem Fenster sowie mindestens eine Lichtquelle zur Beleuchtung oder zur Bildung
des Motivs. Eine derartige gattungsgemäße Motivpräsentationseinrichtung
wird dadurch weiter entwickelt, dass die Motivpräsentationsvorrichtung eine
Haltevorrichtung aufweist, das Motiv zwischen der Haltevorrichtung und der Glasfläche
des Fensters hinter einer der Glasfläche des Fensters gegenüberliegenden
Abdeckung in einem Hohlraum aufgenommen und gehaltert ist, und eine Stromzuführung
aus dem Umgebungsbereich des Fensters derart in das Innere des Hohlraums geführt
ist, dass die Lichtquelle zur Beleuchtung oder zur Bildung des Motivs innerhalb
des Hohlraums an diese Stromzuführung anschließbar ist. Im Gegensatz zu
der bekannten frei zugänglichen Anordnung von Motiven an Fenstern wird in der
erfindungsgemäßen Weise die Motivpräsentationsvorrichtung dadurch
weiterentwickelt, dass das Motiv nunmehr in einem allseits abgedeckten und damit
gegenüber gewollter oder unbeabsichtigter Manipulation weit gehend geschützten
Hohlraum an dem Fenster aufgenommen wird, in den gleichzeitig eine Stromzuführung
für eine ebenfalls einem Hohlraum anzuordnende Lichtquelle zur Beleuchtung
oder zur Bildung des Motivs eingeführt wird und damit auch innerhalb des Hohlraumes
eine Beleuchtung des Motivs oder die Bildung eines Motivs aus leuchtenden Lichtquellen
ermöglicht wird. Insbesondere ist hierbei von Vorteil, dass die Stromzuführung
innerhalb des Hohlraumes geschützt verläuft und daher beispielsweise durch
Kinder nicht unbeabsichtigt mechanisch belastet oder zerstört werden kann.
Damit ist die Sicherheit bei der Stromzuführung zur Motivpräsentationsvorrichtung
wesentlich verbessert und gleichzeitig die Aufrechterhaltung des bestimmungsgemäßen
Zustandes des Motivs innerhalb des Hohlraums sichergestellt.
Von wesentlichem Vorteil ist es weiterhin, wenn unterschiedliche Motive
in das Innere des Hohlraums einbringbar sind. Derartige Motive können in weiterer
Ausgestaltung insbesondere jahreszeitlich wechselnde Motive oder Vereinsembleme
oder dgl. Bilder und/oder Texte sein, die in das Innere des Hohlraums eingebracht
werden können. Es ist allerdings ebenfalls denkbar, dass als Motive flache
Objekte in den Hohlraum einbringbar sind, die von der mindestens einen Lichtquelle
in Form üblicher Fensterbilder beleuchtet werden. Weiterhin können als
Motive aus den Leuchtmitteln selbst gebildete Anordnungen in Form insbesondere von
Umrissen der Motive vorsehbar sein, wie beispielsweise in Form von Lichterketten
aufgebaut sind und aufgrund ihrer Anordnung und Gestaltung den optischen Eindruck
eines Motivs beispielsweise in Form eines Vereinsemblems oder dergleichen erwecken.
Hierbei können in weiterer Ausgestaltung bei den aus Leuchtmitteln selbst gebildeten
Motiven die Leuchtmittel durch elektrische Verbindungselemente, insbesondere durch
Kabelverbindungen zwischen den einzelnen Leuchtmitteln in der Motivform einander
zugeordnet sein. Ebenfalls ist es denkbar, dass bei den aus Leuchtmitteln selbst
gebildeten Motiven die Leuchtmittel auf einem durchsichtigen Trägerelement
in der Motivform einander zugeordnet sind. Gerade bei derartigen aus einzelnen Lichterketten
oder dergleichen gebildeten Motiven ist es von wesentlichem Vorteil, dass die direkte
Zugänglichkeit des Motivs durch die Abschottung des Hohlraums einerseits durch
die Fensterscheibe und andererseits durch die Abdeckung gehindert ist und daher
absichtliche oder unabsichtliche Manipulationen nicht zu einer Veränderung
des Motivs oder der das Motiv bildenden Leuchtmittel führen kann.
Von Vorteil ist es weiterhin, wenn als Lichtquelle für das Motiv
oder als Leuchtmittel für die Bildung des Motivs volumenmäßig klein
bauende Leuchtmittel, vorzugsweise LED-Leuchtmittel vorgesehen sind. Derartige klein
bauende Leuchtmittel wie etwa LED-Leuchtmittel haben den Vorteil, zum einen nur
geringen Bauraum zu benötigen und zum anderen nur eine geringe Wärme abzugeben,
die über die durchsichtigen Begrenzungsflächen des Hohlraumes und problematisch
an die Umgebung abgegeben werden können und damit eine Überhitzung des
Hohlraums verhindert werden kann.
Weiterhin ist es denkbar, dass unterschiedliche Leuchtmittel, insbesondere
unterschiedlich geformte Leuchtmittel oder Leuchtmittel unterschiedlicher Leuchtfarbe
und/oder Leuchtstärke in die Motivpräsentationsvorrichtung einbringbar
sind. Hierdurch ist eine Vielzahl von gestalterischen Möglichkeiten gegeben,
Motive in geschmacklich ansprechender Weise zu gestalten und zu verändern.
Von Vorteil ist es weiterhin, wenn die Haltevorrichtung im wesentlichen
rahmenartig ausgebildet ist. Eine derartige rahmenartige Haltevorrichtung, die in
einer ersten Ausgestaltung im wesentlichen auf die Abmessungen des Fensters abgestimmt
sein kann, vorzugsweise im wesentlichen den Abmessungen der Scheibe des Fensters
entsprechen kann, bildet eine sichere Ankopplung der Motivpräsentationsvorrichtung
an den Fensterflügel eines Fensters, die zum einen mechanisch gut an dem Fensterflügel
verankert werden kann und zum anderen eine gute Umgrenzung des Hohlraums gewährleistet.
Selbstverständlich ist es auch denkbar, dass die Haltevorrichtung nur einen
Teil der Abmessungen des Fensters überdeckt und damit nur einen Teil des Fensters
zur Präsentation des Motivs nutzt.
Von besonderem Vorteil ist es, wenn die Haltevorrichtung in den Rahmen
des Fensters integriert ist. Eine derartige Integration einer Haltevorrichtung in
den Rahmen des Fensters direkt bei der Herstellung des Fensters ermöglicht
eine weit gehend verdeckte Befestigung der Haltevorrichtung sowie möglicher
elektrischer Verbindungen in das Innere des Hohlraums und kann daher optisch besonders
elegant die Anordnung von Motiven in dem Hohlraum gewährleisten. Selbstverständlich
es ist aber auch denkbar, dass die Abdeckung aus einer Glasfläche beispielsweise
eines mehrfach verglasten Fensters gebildet wird, wozu beispielsweise diese Glasfläche
aus dem Fensterflügel herausnehmbar gestaltet werden kann oder als eine zusätzliche
Glasfläche zu einer typischerweise als Kassette ausgebildeten Mehrfachverglasung
vorgesehen werden kann. In diesem Fall kann der Rahmen des Fensterflügels selbst
als Haltevorrichtung ausgebildet werden, an der die zusätzliche Glasfläche
als Abdeckung durch entsprechende Halteeinrichtungen festgelegt werden kann.
Für die Nachrüstung insbesondere schon bestehender Fenster
ist es von Vorteil, wenn die Haltevorrichtung auf den Rahmen des Fensters aufbringbar,
vorzugsweise lösbar an diesem festlegbar ist. Damit kann über die Gestaltung
der Haltevorrichtung eine entsprechend maßlich abgestimmte Abdeckung ganz oder
teilweise über die Innenfläche des Fensters verlaufend den Hohlraum innenseitig
abdecken, der außenseitig durch die Glasflächen des Fensters ebenfalls
begrenzt ist und am Rand durch die Haltevorrichtung umgrenzt wird. Durch die lösbare
Festlegung ist es darüber hinaus auch möglich, die Haltevorrichtung und
die Abdeckung vollständig von dem Fensterflügel zu entfernen und damit
den Fensterflügel beispielsweise für Reinigungszwecke oder auch zeitweise
gänzlich ohne Motiv zu benutzen. Hierzu ist es beispielsweise möglich,
die Haltevorrichtung auf den Rahmen des Fensters, vorzugsweise auf an dem Rahmen
festlegbare Sockel aufzustecken oder die Haltevorrichtung mittels Saugnäpfen
oder dgl. ohne Beschädigung des Rahmens des Fensters festzulegen. Selbstverständlich
ist hierunter auch jede andere Art der lösbaren Festlegung mitumfasst.
Besonders einfach lässt sich die Motivpräsentationsvorrichtung
an dem Fenster anordnen, wenn die Haltevorrichtung in die lichte Weite des Rahmens
des Fensterflügels einsetzbar ist. Hierdurch kann im wesentlichen die ganze
Fensterfläche für die Präsentation des Motivs genutzt werden und
die Abstützung und Festlegung der Haltevorrichtung an dem Rahmen des Fensterflügels
besonders einfach erfolgen.
In einer weiteren Ausgestaltung ist es denkbar, dass
die Haltevorrichtung mindestens eine Aufnahme für die mindestens eine Lichtquelle
aufweist. Die Integration der Aufnahme für die mindestens eine Lichtquelle
in die Haltevorrichtung verringert weiter den Aufwand für die Verkabelung der
Lichtquellen und ermöglicht eine optisch völlig unauffällige Verkabelung
auch mehrerer Lichtquellen entlang der Haltevorrichtung. Hierzu kann in weiterer
Ausgestaltung vorgesehen werden, dass die Aufnahmen für mehrere Lichtquellen
innerhalb der Haltevorrichtung derart in elektrisch leitender Verbindung miteinander
stehen, dass eine Einspeisung von Strom an einer Stelle der Haltevorrichtung alle
Aufnahmen mit Strom versorgt. Damit wird es möglich, durch nur eine Stromzuführung
eine Vielzahl von Aufnahmen für Lichtquellen gleichzeitig mit Strom zu versorgen,
wobei insbesondere dafür gesorgt werden kann, dass die elektrisch leitende
Verbindung zwischen den Aufnahmen verdeckt innerhalb der Haltevorrichtung und damit
für einen Betrachter unsichtbar verläuft. Auch ist hierdurch ein unabsichtliche
Manipulation der elektrisch leitenden Verbindungen innerhalb des Hohlraumes weit
gehend ausgeschlossen.
In einer anderen Ausgestaltung ist es denkbar, dass die Haltevorrichtung
mindestens eine Aufnahme für den Anschluss der ein Motiv bildenden Leuchtmittel
aufweist. Für das Motiv selbst aus einer Anzahl von Leuchtmitteln aufgebaut,
die über elektrisch leitende Verbindungen miteinander kontaktieren, so wird
üblicherweise nur eine Einspeisungsstelle für den zugeführten Strom
benötigt, die in der Haltevorrichtung angeeigneter Stelle vorgesehen werden
kann. Damit ist es ebenfalls möglich, die Stromzuführung zu dem Hohlraum
optisch weit gehend unauffällig zu bewirken und unterschiedliche Motive in
der innerhalb des Hohlraums angeordneten Aufnahme einzustecken, woraufhin die das
Motiv bildenden Leuchtmittel beispielsweise über Kabel oder dergleichen diese
Strom an die Leuchtmittel weiterleiten.
Von Vorteil für die Durchsichtigkeit und Reinigungsmöglichkeit
der Motivpräsentationsvorrichtung ist es, wenn die Abdeckung aus einer durchsichtigen
Scheibe, vorzugsweise einer Glasscheibe gebildet ist. Hierdurch ist die Funktion
des Fensters im Hinblick auf den Lichteinfall in einem Raum unabhängig von
dem Anordnen eines Motivs in dem Hohlraum immer sicher gewährleistet.
In weiterer Ausgestaltung ist es gerade für die um Dekoration
und auch die Reinigung der Motivpräsentationsvorrichtung von besonderem Vorteil,
wenn die Abdeckung von der Haltevorrichtung und/oder dem Fenster zumindest abschnittsweise
derart entfernbar ist, dass das Innere des Hohlraums zur Durchführung von Manipulationen
an dem Motiv oder der mindestens einen Lichtquelle zugänglich ist. Hierzu kann
in erster Ausgestaltung die Abdeckung von der Haltevorrichtung abklappbar gestaltet
sein, ebenfalls ist es denkbar, wenn die Abdeckung von der Haltevorrichtung abnehmbar
gestaltet ist.
Für den optischen Eindruck der Motivpräsentationseinrichtung
ist es von großem Vorteil, wenn die Stromzuführung in das Innere des Hohlraums
verdeckt innerhalb des Fensterrahmens derart geführt ist, dass innerhalb und/oder
außerhalb der Motivpräsentationsvorrichtung keine fliegenden Kabel zugänglich
sind. Hierzu ist es beispielsweise auch denkbar, dass die Stromzuführung außerhalb
der Motivpräsentationsvorrichtung unter Putz zu der in das Fenster integrierten
Motivpräsentationsvorrichtung verlegt und dort mit der Stromzuführung
in das Innere des Hohlraums verbindbar ist. Damit ist die Stromzuführung in
das Innere des Hohlraumes weit gehend unsichtbar und nur die entsprechende Aufnahme
für Leuchtmittel oder den Anschluss von Leuchtmitteln optisch einen Betrachter
sichtbar.
Weiterhin ist es denkbar, dass im Verlauf der Stromzuführung
in das Innere des Hohlraums eine Einrichtung zur Spannungsanpassung des zugeführten
Stroms angeordnet ist, wie diese beispielsweise bei Niederspannungsleuchten oder
LED-Leuchtmittel notwendig wird.
Insbesondere für die für den Alltagsbetrieb des Fensters
notwendige maßliche Ausgestaltung der Motivpräsentationsvorrichtung ist
es von Vorteil, wenn der Hohlraum sich wenige Millimeter tief zwischen einer der
Scheiben des Fensters und der Abdeckung erstreckt. Damit ist die Motivpräsentationsvorrichtung
derart optisch unauffällig gestaltbar, dass die Motivpräsentationsvorrichtung
auch ohne eingestecktes Motivs dauerhaft an dem Fenster verbleiben kann, ohne einen
negativen optischen Eindruck zu hinterlassen oder unnötig viel Platz zu verbrauchen.
Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Motivpräsentationsvorrichtung zeigt die Zeichnung.
Es zeigen:
1 – eine Draufsicht auf eine erste erfindungsgemäße
Motivpräsentationsvorrichtung, integriert angeordnet in einem Fensterrahmen,
2 – einen Längsschnitt durch die Motivpräsentationsvorrichtung
gemäß 2,
3 – einen Längsschnitt durch eine an einem
bestehenden Fenster nachrüstbaren Motivpräsentationsvorrichtung.
Die 1 zeigt in einer sehr schematischen
Darstellung eine Draufsicht auf eine erste erfindungsgemäße Motivpräsentationsvorrichtung
1, die integriert in einem Fensterrahmen angeordnet ist. Der Rahmen
2 des nur grob angedeuteten Fensters in Form eines Fensterflügels
3 wird in bekannter Weise außenseitig des Fensterflügels
3 durch in der 2 näher dargestellte Glasscheiben
11 abgedeckt, wobei die Glasscheiben 11 beispielsweise als Kassette
einer Isolierverglasung in eine entsprechende Aufnahme an dem Rahmen 2
des Fensterflügels 3 eingesetzt sein können.
Innenseitig der innen liegenden Glasscheibe 11 wird bei der
erfindungsgemäßen Motivpräsentationseinrichtung 1 ein Hohlraum
13 für die Aufnahme eines ebenfalls nur schematisch angedeuteten Motivs
4 beispielsweise in Form eines Bildes, eines Textes oder eines Emblemes
oder Verbindungen derartiger Elemente dadurch gebildet, dass eine Haltevorrichtung
12 mit einer daran angeordneten Abdeckung 6 in eine entsprechende
Aufnahme in dem Rahmen 2 des Fensterflügels 3 derart eingesetzt
ist, dass quasi eine dritte Glasscheibe 11 auf der Innenseite des Fensterflügels
3 den Hohlraum 13 zwischen innen liegender Glasscheibe
11, Abdeckung 6 und Haltevorrichtung 12 zum Inneren eines
durch das Fenster abgeschlossenen Raumes umgrenzt. In diesen Hohlraum
13 kann dann in noch nachstehend beschriebener Weise das Motiv
4 eingebracht werden.
Hierzu ist die Haltevorrichtung 12 in nicht näher beschriebener
Weise lösbar an dem Rahmen 2 des Fensterflügels 3 festgelegt
und gehaltert, so dass die Haltevorrichtung 12 von dem Rahmen
2 einfach abgenommen werden kann. In der Ausführungsform gemäß
1 und 2 deckt die Abdeckung
6 im wesentlichen die gesamte Fläche der Glasscheiben 11
innenseitig des Fensterflügels 3 ab und bildet damit einen die lichte
Weite des Fensterflügels 3 nicht beeinträchtigenden Hohlraum
13. Als Verbindung des Rahmens 2 und der Haltevorrichtung
12 kann beispielsweise eine Verschraubung oder auch eine Verklemmung der
Haltevorrichtung 12 Verwendung finden, ebenfalls ist es denkbar, die Haltevorrichtung
12 ohne Veränderungen an dem Rahmen 2 beispielsweise durch
Saugelemente oder dergleichen festzulegen. Wichtig ist hierbei nur, das die Haltevorrichtung
12 für einen Benutzer leicht aus dem Rahmen 2 herauszunehmen
und damit die Zugänglichkeit des Hohlraums 13 einfach herzustellen
ist.
Das hier als eine Anzahl von Leuchtelementen 5 in Form eines
nur schematisch angedeuteten Emblemes mit einem Textbestandteil angedeutete Motiv
4, beispielsweise einem jahreszeitlichen Motiv 4 wie etwa einer
Winterlandschaft, einem Tannenbaum oder dergleichen oder auch einem Vereinsemblem,
bei dem die Leuchtelemente 5 den Umriss des Emblemes bilden, wird über
eine Kabelverbindung 14 und zwischen den Leuchtelementen 5 bestehenden
elektrisch leitenden Verbindungselementen 14 mit Strom aus einer Stromzuführung
10 versorgt und über einen Stecker 9 mit einer Aufnahme
8 in elektrisch leitenden Kontakt gebracht. Damit ist es möglich,
alle Leuchtelemente 5 durch Einstecken des Steckers 9 in die Aufnahme
8 gleichzeitig und ohne weitere Verkabelung oder sonstige Verbindungsoperationen
zum Leuchten zu bringen. Die Strom führende Aufnahme 8 ist hierbei
ebenfalls in dem Hohlraum 13 angeordnet und derart beispielsweise über
eine durch den Rahmen 2 hindurch gehende Bohrung mit der Stromzuführung
10 verbunden, dass über die Stromzuführung 10 verdeckt
und ohne optisch störende Kabel der Strom zu der Aufnahme 8 gelangen
kann.
Das Motiv 4 kann beispielsweise über zwei Fäden
in Form einer Aufhängung 7 etwa zentrisch in der Fläche des Hohlraums
13 gehalten werden, ohne dass diese Aufhängung 7 optisch
störend wirkt.
Die Motivpräsentationseinrichtung 1 der 1
und 2 ist auf die Gestaltung des Fensterflügels
3 gleich bei der Herstellung des Fensters abgestimmt und kann beispielsweise
gleich mit dem Fensterflügel 3 eingebaut werden. Ebenfalls ist es
denkbar, die Motivpräsentationseinrichtung 1 gemäß den
1 und 2 an entsprechend
ausgelegten Fensterrahmen nachzurüsten.
In der 3 ist eine andere Ausgestaltung
der erfindungsgemäßen Motivpräsentationseinrichtung 1 dargestellt,
die zum Nachrüsten an beliebigen Fenstern und Fensterflügeln
3 gedacht ist. Hierzu wird die Haltevorrichtung 12 mittels nur
schematisch angedeuteter Befestigungen 15 auf die Innenseite des Rahmens
2 aufgeschraubt oder aufgehängt oder auf andere Weise an dem Fensterflügel
3 derart befestigt, dass die Abdeckung 6 innenseitig des Fensterflügels
3 zu liegen kommt und den Hohlraum 13 mit der innen liegenden
Glasscheibe 11 bildet und überdeckt. Die Stromzuführung
10 erfolgt hierbei durch einen entsprechenden Durchbruch in der Haltevorrichtung
12, von wo aus die Kabelzuführung 10 beispielsweise über
einen nicht dargestellten Stecker in eine vorhandene, ebenfalls nicht dargestellte
Steckdose gesteckt werden kann. Der eigentliche Anschluss der Leuchtelemente
5 in dem Hohlraum 13 erfolgt wieder über eine Aufnahme
8 am Ende der Stromzuführung 10, in die ein Stecker
9 in schon beschriebener Weise eingesteckt werden kann.
- 1
- Motivpräsentationseinrichtung
- 2
- Rahmen Fensterflügel
- 3
- Fensterflügel
- 4
- Motiv
- 5
- Leuchtelemente
- 6
- Abdeckung
- 7
- Aufhängung
- 8
- Aufnahme
- 9
- Stecker
- 10
- Stromzuführung
- 11
- Glasscheibe
- 12
- Haltevorrichtung
- 13
- Hohlraum
- 14
- Kabel
- 15
- Befestigung