Die Erfindung betrifft eine Türverriegelung für ein Haushaltsgerät
der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten Art.
Aus der DE 102 02 027 C1
ist eine derartige Türverriegelung bereits bekannt. Die bekannte Türverriegelung
für ein Haushaltsgerät weist einen in einem Korpus angeordneten und durch
eine Tür verschließbaren Behandlungsraum auf. Eine Schlossfalle und ein
Schließkloben sind an sich gegenüberliegenden Bauteilen des Korpus und
der Tür des Haushaltsgeräts gehalten, wobei der Schließkloben zwischen
einer Schließlage, in der dieser mit der Schlossfalle verriegelt und die Tür
im Wesentlichen dicht an dem Frontrahmen des Korpus anliegt, und einer Öffnungslage,
in der die Tür nicht verriegelt ist, hin und her bewegbar ist.
Die DE 1 813 440 C
zeigt darüber hinaus eine Türverriegelung für ein Haushaltsgerät
mit einem in einem Korpus angeordneten und durch eine Tür verschließbaren
Behandlungsraum, mit einer Schlossfalle und mit einem Schließkloben, die an
sich gegenüberliegenden Bauteilen des Korpus und der Tür des Haushaltsgeräts
gehalten sind, wobei der Schließkloben zwischen einer Schließlage, in
der dieser mit der Schlossfalle verriegelt und die Tür im Wesentlichen dicht
an dem Frontrahmen des Korpus oder einer daran angeordneten Türdichtung anliegt,
und einer Öffnungslage, in der die Tür nicht verriegelt ist, hin und her
bewegbar ist. Der Schließkloben ist in einem außerhalb des Frontrahmens
angeordneten und als Gehäuse ausgebildeten Korpusteil bewegbar gehalten, wobei
der Korpusteil bei geschlossener Tür eine Randfläche der Tür, an
der die Schlossfalle angeordnet ist, zumindest teilweise überragt und der Schließkloben
bei der Überführung in die Schließlage durch eine der Randfläche
zugewandte Öffnung in dem Korpusteil austritt und in die Schlossfalle eingreift.
Eine ähnliche Anordnung ist ebenfalls aus der DE
694 29 738 T2 bekannt. Ein Unterschied zu der vorgenannten Ausführungsform
besteht hier darin, dass der Schließkloben bei der Überführung in
die Schließlage nicht durch eine der Randfläche zugewandte Öffnung
in dem. Korpusteil austritt. Der hier vorliegende Schließkloben ist frei zugänglich
an der Unterseite des Korpusteils angeordnet.
Der Erfindung stellt sich somit die Aufgabe, eine Türverriegelung
für ein Haushaltsgerät anzugeben, bei der das optische Erscheinungsbild
des Haushaltsgeräts verbessert ist und gleichzeitig größere Toleranzen
bei den einzelnen Bauteilen ermöglicht sind, was die Herstellkosten verringert,
ohne dabei die Funktion der Türverriegelung nachteilig zu beeinflussen.
Erfindungsgemäß wird dieses Problem durch eine Türverriegelung
mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen
und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den nachfolgenden Unteransprüchen.
Die mit der Erfindung erreichbaren Vorteile bestehen insbesondere
in einer Verbesserung des optischen Erscheinungsbildes des Haushaltsgeräts
und gleichzeitig in der Möglichkeit, größere Toleranzen bei den einzelnen
Bauteilen zu verwenden, was die Herstellkosten verringert, ohne dabei die Funktion
der Türverriegelung nachteilig zu beeinflussen. Der Schließkloben wird
bei der Überführung in die Schließlage zuerst in eine Zwischenlage
überführt, in der der Schließkloben mit der Schlossfalle verriegelt,
und bei der weiteren Überführung in die Schließlage wird die Tür
durch den mit der Schlossfalle verriegelten Schließkloben weiter in Richtung
des Korpus bewegt. Auf diese Weise ist das dichte Anliegen der Tür an dem den
Behandlungsraum umgebenden Frontrahmen oder einer an diesem angeordneten Dichtung
verbessert.
Zwar ist aus der DE 197 05
821 C1 eine Türverriegelung bekannt, bei der das freie Ende des Schließklobens
keilförmig ausgebildet ist. Hierdurch soll jedoch ein anderes Ziel erreicht
werden, nämlich die Möglichkeit zu schaffen, dass der Benutzer bei bereits
betätigter Türverriegelung auch eine noch offenstehende Tür schließen
kann, ohne dabei die Türverriegelung wieder in die Öffnungslage überführen
zu müssen. Zum anderen ist diese Ausführungsform nicht dazu geeignet,
das erfindungsgemäße Problem zu lösen. Bei der Ausführungsform
gemäß der DE 197 05 821 C1
verläuft die den Keil bildende Schrägfläche derart, dass die Tür
bei einem Kontakt der Schrägfläche des Schließklobens mit der Schrägfläche
der Schlossfalle in Richtung der Öffnungslage gedrückt würde. Dies
ist das genaue Gegenteil von dem, was durch die erfindungsgemäße Anordnung
erreicht wird, nämlich dass die Tür bei der weiteren Überführung
in die Schließlage durch den mit der Schlossfalle verriegelten Schließkloben
weiter in Richtung des Korpus bewegt wird.
Der Schließkloben ist in Abhängigkeit des Vorliegens eines
vorher festgelegten Schaltzustands in einer Auswerteschaltung einer elektrischen
Steuerung des Haushaltsgeräts durch einen elektrischen Antrieb zwischen der
Öffnungslage und der Schließlage hin und her bewegbar. Hierdurch ist der
Benutzerkomfort verbessert und eine weitergehende Automatisierung der Türverriegelung
und der davon abhängigen Betriebsprogramme des Haushaltsgeräts ermöglicht.
Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass der Schließkloben
in der Öffnungslage vollständig in dem als Gehäuse ausgebildeten
Korpusteil aufgenommen ist. Auf diese Weise ist das optische Erscheinungsbild
der Frontseite und damit der optische Gesamteindruck des Haushaltsgeräts weiter
verbessert.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform
sieht vor, dass der Schließkloben in dessen Öffnungslage und Schließlage
jeweils einen Ausschalter zum Ausschalten des elektrischen Antriebs betätigt.
Hierdurch ist das Ausschalten des elektrischen Antriebs auf besonders einfache Weise
verwirklicht.
Grundsätzlich ist der elektrische Antrieb des Schließklobens
nach Art, Dimension und Anordnung in weiten geeigneten Grenzen wählbar. Vorteilhafterweise
weist der elektrische Antrieb einen Elektromotor und eine durch den Elektromotor
antreibbare Spindel auf, die an deren der Tür zugewandten Ende ein Außengewinde
trägt und der als Haken ausgebildete Schließkloben mit einem an dem als
Befestigungsarm ausgebildeten Hakenarm angeordneten Innengewinde in Längsrichtung
der Spindel bewegbar an dem Außengewinde gehalten ist und mit dem als Verriegelungsarm
ausgebildeten Hakenarm in der Schließlage in die Schlossfalle eingreift. Hierdurch
ist eine robuste und zuverlässige Ausführungsform für den elektrischen
Antrieb angegeben, die eine hohe Funktionssicherheit gewährleistet.
Zweckmäßigerweise verläuft die Bewegung des Verriegelungsarms
des Hakens dabei zwischen der Öffnungs- und der Zwischenlage im Wesentlichen
parallel zu einer durch die geschlossene Tür aufgespannte Ebene.
Eine besonders vorteilhafte Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform
sieht vor, dass die Schlossfalle einen Anschlag für den Haken aufweist, an
dem der Haken in der Zwischenlage anliegt, wobei der Haken allein in dieser Lage
in eine parallel zur Längsrichtung der Spindel verlaufende Längsführung
des Korpusteils einfahrbar ist. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die
Tür bei dem nachfolgenden Betrieb des Haushaltsgeräts in gewünschter
Weise an dem Frontrahmen des Korpus dicht anliegt. Darüber hinaus ist hierdurch
eine ungewünschte Lage der Tür relativ zum Korpus auf einfache Weise automatisch
erkennbar.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der vorgenannten Ausführungsform
sieht vor, dass der Elektromotor als ein Synchronmotor ausgebildet ist. Hierdurch
ist es auf einfache Weise ermöglicht, das der durch den Elektromotor bewegte
Schließkloben bei einer nicht korrekt platzierten Tür automatisch zurück
in die Öffnungslage überführt wird.
Eine andere vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass die Spindel
mittels einer an dem Korpusteil angeordneten Notausrückungsvorrichtung von
dem Elektromotor entkoppelbar ist. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass
die Tür bei einer Fehlfunktion oder Blockade des elektrischen Antriebs manuell
geöffnet werden kann.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen
rein schematisch dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben. Es zeigt
1 ein Haushaltsgerät mit einer erfindungsgemäßen
Türverriegelung in teilweiser perspektivischer Frontansicht,
2 die Türverriegelung aus 1
in teilweiser, vergrößerter Darstellung,
3 die Türverriegelung aus 2
in einer anderen teilweisen Darstellung,
4 die Spindel des elektrischen Antriebs der Türverriegelung
aus 1,
5 die Türverriegelung aus 2
in einer perspektivischen Ansicht von unten,
6 die Türverriegelung aus 2
in einer vergrößerten Darstellung im Bereich der hinteren Lagerung der
Spindel und
7 das Haushaltsgerät aus 1
in einer perspektivischen Frontansicht.
1 zeigt ein als Einbaubackofen mit Pyrolysefunktion
ausgebildetes Haushaltsgerät mit einer erfindungsgemäßen Türverriegelung.
Das Haushaltsgerät weist einen Korpus 2 und einen durch eine Tür
4 verschließbaren Behandlungsraum 1 auf. Der Behandlungsraum
1 ist vorne durch einen umlaufenden Frontrahmen 5 umgeben. Zwischen
dem übrigen Korpus 2 und dem Frontrahmen 5 ist eine umlaufende
Türdichtung 5.1 angeordnet, an der die Tür 4 in deren
geschlossenen Zustand dicht anliegt. Die Tür 4 ist in 1
in der Schließlage dargestellt, so dass die Türdichtung 5.1 nicht
sichtbar ist. In dem oberen Bereich des Korpus 2 ist ein an sich bekannter
Abluftkanal 6 zur Ableitung von Kühlluft aus dem Haushaltsgerät
angeordnet, wobei der besseren Übersichtlichkeit wegen der bis auf Luftaustrittsschlitze
vorne geschlossene Korpus in diesem Korpusteil 7 nach vorne offen dargestellt
ist. In dem darin ausgebildeten Abluftkanal 6 ist ein in den nachfolgenden
Fig. näher dargestellter Schließkloben 8 mit dessen Verstellmimik
angeordnet. Der Korpusteil 7 bildet somit ein Gehäuse für den
Schließkloben 8 und dessen Verstellmimik, wobei der Schließkloben
8 in der nicht dargestellten Öffnungslage, in der die Tür
4 nicht verriegelt ist, vollständig in dem als Gehäuse ausgebildeten
Korpusteil 7 angeordnet ist. Die Verstellmimik des Schließklobens
8 ist sowohl in der Öffnungs- wie auch in der Schließlage
des Schließklobens 8 vollständig in dem Korpusteil
7 aufgenommen.
Wie aus der 1 ersichtlich, überragt
der Korpus 2 mit dem Korpusteil 7 zumindest teilweise eine Randfläche
9 der Tür 4. Durch eine in dem Korpusteil 7 ausgebildete
Öffnung greift der Schließkloben 8 in der hier dargestellten
Schließlage in eine in der Randfläche 9 der Tür
4 ausgebildete Öffnung, die Schlossfalle 10, ein. In der
dargestellten Schließlage der Türverriegelung liegt die Tür
4, wie bereits erläutert, dicht an dem Frontrahmen 5 bzw.
der Türdichtung 5.1 an. Dies wird zum einen durch vorgespannte, nicht
dargestellte Federn erreicht, die die Überführung der Tür
4 in deren Schließlage fördern. Zum anderen unterstützt
die erfindungsgemäße Türverriegelung in vorteilhafter Weise das dichte
Anliegen der Tür 4 an dem Frontrahmen 5 bzw. der Türdichtung
5.1, was nachfolgend noch näher erläutert wird.
In 2 ist der Schließkloben
8 und dessen, Verstellmimik näher dargestellt. Auf einer Trägerplatte
12 ist ein Elektromotor 14 angeordnet, der über eine Antriebsschnecke
16 auf dem Fachmann bekannte Weise eine Spindel 18 mit einem Zahnrad
20 antreibt. Die Spindel 18 wird nachfolgend anhand der
4 näher erläutert. Im vorderen Bereich der
Spindel 18, also in dem der Tür 4 zugewandten Bereich, ist
der Schließkloben 8 drehbar gehalten. Die Spindel 18 ist
mittels eines als Notausrückungsvorrichtung ausgebildeten Lagers
22 auf der Trägerplatte 12 drehbar an der Spindel
18 gehalten. Über Gestänge 24 und 26 sowie
über einen an der Spindel 18 angeordneten Nocken 28 sind
zwei Mikroschalter 30 und 32 betätigbar. Sobald einer der
beiden Mikroschalter 30, 32 betätigt wird, wird der als Synchronmotor
ausgebildete Elektromotor 14 mittels einer nicht näher dargestellten
Steuerung 34 und einer darin integrierten Auswerteschaltung 35
ausgeschaltet. Befindet sich der Schließkloben 8 in der in
1 dargestellten Schließlage betätigt die
Spindel 18 über den Nocken 28 und das Gestänge
26 den Mikroschalter 32 und schaltet dadurch den Elektromotor
14 aus. Befindet sich der Schließkloben 8 in der nicht dargestellten
Öffnungslage, betätigt die Spindel 18 über den Nocken
28 und das Gestänge 24 den Mikroschalter 30 und
schaltet dadurch den Elektromotor 14 aus. Siehe hierzu auch die
3.
3 zeigt die vorgenannten Bauteile des Schließklobens
8 und dessen Verstellmimik im Detail. Der Elektromotor 14 wurde
aus Gründen der Übersichtlichkeit hier nicht dargestellt. Der Schließkloben
8 ist als ein Haken ausgebildet. Der eine als Befestigungsarm ausgebildete
Hakenarm 8.1 dient zur drehbaren Befestigung des Schließklobens
8 an der Spindel 18. Der andere als Verriegelungsarm ausgebildete
Hakenarm 8.2 greift in der Schließlage des Schließklobens
8 in die Schlossfalle 10 ein.
Der Schließkloben 8 und die Spindel 18 sind
in 4 näher dargestellt. In dem vorderen Bereich,
also dem der Tür 4 zugewandten Bereich der Spindel 18 weist
diese ein Außengewinde 36 auf, das mit einem an dem Befestigungsarm
8.1 des Schließklobens 8 ausgebildeten Innengewinde zusammenwirkt.
Ferner zeigt 5 den Schließkloben
8 und dessen Verstellmimik in einer perspektivischen Ansicht von schräg
unten. Die Trägerplatte 12 weist eine zu der Öffnung in dem Korpusteil
7 korrespondierend ausgebildete Öffnung 38 auf, durch die
der an der Spindel 18 drehbar gehaltene Schließkloben 8 in
der Schließlage nach unten aus der Trägerplatte 12 hinausragt.
In der nicht dargestellten Öffnungslage wird der Verriegelungsarm
8.2 des Schließklobens 8 in dem links dargestellten Abschnitt
40 der Öffnung 38 aufgenommen. In dieser Lage ist die Tür
4 nicht verriegelt, so dass diese in gewohnter Weise aufgeschwenkt werden
kann. Die Öffnung 38 weist ferner einen hinteren Abschnitt
42 auf. Der Schließkloben 8 ist nur in der in 5
dargestellten Lage in den hinteren Abschnitt 42 der Öffnung
38 einfahrbar. Ist der Schließkloben 8 um dessen Drehachse,
also der Längsachse der Spindel 18, in eine der beiden Drehrichtungen
aus dieser Lage herausgedreht, ist der Schließkloben 8 nicht in den
hinteren Abschnitt 42 einfahrbar.
Die bereits genannte Notausrückungsvorrichtung 22 ist
in 6 im Detail dargestellt. In der hier nicht dargestellten
Normallage der Notausrückungsvorrichtung 22 ist die Spindel
18 durch die Notausrückungsvorrichtung 22 drehbar gelagert.
Dabei umschließt die Notausrückungsvorrichtung 22 mit einer Lagerbuchse
44 den hinteren Teil 46 der Spindel 18. Falls die Türverriegelung
durch eine Fehlfunktion der Steuerung 34 oder des Elektromotors
14 blockiert sein sollte, besteht die Möglichkeit, die Notausrückungsvorrichtung
22 manuell in die in 6 dargestellte Entriegelungslage
zu überführen. Hierzu führt der Benutzer beispielsweise einen nicht
dargestellten Schraubenzieher von vorne durch eine Öffnung 48 in der
Trägerplatte 12 ein und drückt damit gegen einen Betätigungsschenkel
50 der Notausrückungsvorrichtung 22. Hierdurch wird die Schnappverbindung
zwischen dem Betätigungsschenkel 50 und dem Arretierungspfosten
52 gelöst, und der Betätigungsschenkel 50 kann um eine
vertikale Drehachse in der Bildebene nach hinten verdreht werden. Die Spindel
18 wird nicht mehr von der Notausrückungsvorrichtung 22 gehalten
und die Verzahnung zwischen dem Zahnrad 20 und der Antriebsschnecke
16 ist aufgehoben. Die Spindel 18 ist nicht mehr durch den Elektromotor
14 blockiert und kann vom Benutzer manuell verdreht werden, um die Verriegelung
der Tür 4 zu lösen.
Alternativ hierzu wäre es auch möglich, den Betätigungsschenkel
50 mittels einer Befestigungsschraube an dem Arretierungspfosten
52 zu befestigen und damit die Spindel 18 mittels des als Notausrückungsvorrichtung
ausgebildeten Lagers 22 an der Trägerplatte 12 drehbar zu
halten. Zur manuellen Überführung der Notausrückungsvorrichtung
22 in die oben genannte Entriegelungslage würde nun der Schraubenzieher
ebenfalls von vorne durch die Öffnung 48 in der Trägerplatte
12 zum Lösen der Befestigungsschraube eingeführt werden. Durch
den gleichzeitigen Druck mit dem Schraubenzieher gegen die Befestigungsschraube
und damit gegen den Arretierungspfosten 52 würde sich der Betätigungsschenkel
50 in der Bildebene von 6 nach hinten bewegen,
so dass sich die Notausrückungsvorrichtung 22 nach hinten von der
Spindel 18 lösen würde. Wie in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
könnte die Notausrückungsvorrichtung 22 um eine vertikale Drehachse
in der Bildebene nach hinten verdreht werden. Der weitere Ablauf ist identisch mit
dem des Ausführungsbeispiels.
Nachfolgend wird die Funktionsweise der erfindungsgemäßen
Türverriegelung anhand der 1 bis 7
näher erläutert.
Bei dem hier vorliegenden Backofen handelt es sich um einen Pyrolysebackofen.
Die Türverriegelung dient dem Schutz des Benutzers, da bei der Pyrolyse sehr
hohe Temperaturen in dem als Garraum ausgebildeten Behandlungsraum 1 auftreten.
Die Tür 4 ist geschlossen, so dass diese an dem Frontrahmen
5 bzw. der Türdichtung 5.1 anliegt. Sobald der Benutzer die
Betriebsart Pyrolyse über nicht dargestellte und mit der Steuerung
34 in Signalübertragungsverbindung stehende Eingabemittel auswählt,
steuert die Steuerung 34 den Elektromotor 14 an, so dass dieser
die Spindel 18 im Gegenuhrzeigersinn dreht. Hierbei wird der Schließkloben
8 mitgedreht und bewegt sich dadurch von der nicht dargestellten Öffnungslage,
in der dieser sich in dem Abschnitt 40 der Öffnung 38 befindet,
in der Bildebene von 2 nach unten in die dargestellte
Schließlage. In dieser Lage, der Zwischenlage, greift der Schließkloben
8 in die Schlossfalle 10 der Tür 4 ein und verriegelt
dadurch die Tür 4. Die Spindel 18 wird durch den Elektromotor
14 weiter im Gegenuhrzeigersinn gedreht. In der vorgenannten Zwischenlage
wird der Schließkloben 8 durch einen an der Schlossfalle
10 ausgebildeten Anschlag an dem weiteren Mitdrehen gehindert. Der Anschlag
ist dabei als die in der 1 in der Bildebene rechts
dargestellte Seitenwand 10.1 der Schlossfalle 10 ausgebildet.
In dieser Lage des Schließklobens 8, der Zwischenlage, ist der Schließkloben
8 relativ zu der Öffnung in dem Korpusteil 7 und dem hinteren
Abschnitt 42 der Öffnung 38 der Trägerplatte
12 ausgerichtet, so dass der Schließkloben 8 in den hinteren
Abschnitt 42 und damit in die Längsführung des Korpusteils
7 einfahrbar ist.
Da der Schließkloben 8, wie bereits erläutert,
in der Zwischenlage nicht mehr mit der Spindel 18 mitdreht, wird der Schließkloben
8 über das Gewinde 36 und das an dem Befestigungsarm
8.1 angeordnete Innengewinde in der Bildebene der 2
nach hinten, also weg von der Tür 4, bewegt und fährt dabei in
den hinteren Abschnitt 42 der Öffnung 38 ein. Hierdurch zieht
der mit der Schlossfalle 10 verriegelte Schließkloben 8 die
bereits an dem Frontrahmen 5 anliegende Tür 4 weiter an diesen
heran, so dass dadurch ein dichtes Anliegen der Tür 4 an dem Frontrahmen
5 bzw. an der Türdichtung 5.1 gewährleistet ist. Sobald
der Schließkloben 8 die Schließlage, in der die Tür
4 in gewünschter Weise dicht an dem Frontrahmen 5 bzw. an
der Türdichtung 5.1 anliegt, erreicht hat, schaltet dieser auf die
oben bereits erläuterte Weise den Elektromotor 14 aus. Die Tür
4 ist geschlossen und der Pyrolysevorgang wird automatisch gestartet.
Sollte die Tür 4 von dem Benutzer nicht ordnungsgemäß
geschlossen worden sein, würde der Schließkloben 8 bei der oben
erläuterten Überführung von der Öffnungslage in die Schließlage
durch die Tür 4 blockiert werden, so dass der Schließkloben
8 nicht in gewünschter Weise in die Schlossfalle 10 und damit
in die Zwischenlage überführt würde. Hierdurch würde der Schließkloben
8 ebenfalls am Mitdrehen mit der Spindel 18 gehindert, ohne aber
in den hinteren Abschnitt 42 der Öffnung 38 und damit in
die Längsführung der Öffnung des Korpusteils 7 einfahren
zu können. Der Schließkloben 8 würde gegen den Korpus
2 fahren und dessen weitere Bewegung blockiert werden. Aufgrund dieser
Blockade würde der als Synchronmotor ausgebildete Elektromotor 14
automatisch die Drehrichtung ändern und den Schließkloben 8 automatisch
wieder in die Öffnungslage überführen, in der der Elektromotor
14 auf die oben genannte Weise ausgeschaltet würde.
Nach Beendigung des Pyrolysevorgangs wird der Elektromotor
14 erneut von der Steuerung 34 angesteuert und zwar derart, dass
sich die Spindel 18 nun im Uhrzeigersinn dreht. Da sich der Schließkloben
8 in dem hinteren Abschnitt 42 der Öffnung 38 in
der Trägerplatte 12 bewegt, kann er sich nicht mit der Spindel
18 mitdrehen, so dass er sich in analoger Weise wie bei der Überführung
in die Schließlage nun nach vorne in Richtung auf die Tür 4 zu
bewegt. Mit dem Erreichen der oben erläuterten Zwischenlage stößt
der Schließkloben 8 mit dessen Vorderseite gegen die Trägerplatte
12, so dass sich der Schließkloben 8 nicht weiter nach vorne
bewegen kann. Siehe 5. Sobald der Schließkloben
8 die Zwischenlage wieder erreicht hat, kann er sich wieder mit der Spindel
18 mitdrehen und wird auf diese Weise von der Zwischenlage in die bereits
erläuterte Öffnungslage überführt. Damit dies möglich ist,
muss die Steigung des Außengewindes 36 ausreichend groß sein,
damit sich der Schließkloben 8 trotz der Reibung zwischen dem Schließkloben
8 und der Halteplatte 12 mit der Spindel
18 mitdreht. Alternativ hierzu wäre es auch möglich, den Schließkloben
8 nicht gegen die Halteplatte 12 fahren zu lassen, sondern die
Vorwärtsbewegung des Schließklobens 8 relativ zu der Spindel
18 durch einen an der Spindel 18 angeordneten Anschlag, beispielsweise
einen Splint, einen Sicherungsring oder eine Verpressung, zu stoppen. Bei dieser
Ausführungsform wäre dann eine geringere Steigung des Außengewindes
36 ausreichend. Bei erreichen der Öffnungslage betätigt der Schließkloben
8, wie bereits erläutert, den Mikroschalter 30 und schaltet
dadurch den Elektromotor 14 wieder aus. Die Tür 4 ist nun
entriegelt. Der Behandlungsraum kann geöffnet werden.
Die erfindungsgemäße Türverriegelung ist nicht auf
das oben erläuterte Ausführungsbeispiel begrenzt. Beispielsweise lässt
sich die erfindungsgemäße Türverriegelung auch bei anderen Haushaltsgeräten
wie Dampfgarer, Herden, Waschmaschinen, Wäschetrockner und Geschirrspüler
einsetzen. Auch ist der Einsatz nicht auf Einbaugeräte beschränkt; Standgeräte
können ebenfalls mit der erfindungsgemäßen Türverriegelung ausgestattet
werden. Darüber hinaus sind auch konstruktiv weniger aufwendige Ausführungsformen
der Türverriegelung denkbar. Beispielsweise könnte der Schließkloben
durch einen konstruktiv einfachen Mechanismus von oben nach unten in die Schlossfalle
eingefahren und wieder herausgefahren werden. Die weitere Anpressung der Tür
an den Frontrahmen bzw. eine Türdichtung könnte dabei durch eine keilförmige
Ausbildung des Schließklobens erreicht werden. Auch ist die Anordnung der erfindungsgemäßen
Türverriegelung in weiten geeigneten Grenzen wählbar und nicht auf die
des Ausführungsbeispiels beschränkt. Beispielsweise wäre auch eine
seitliche Anordnung der Türverriegelung denkbar. Sofern der Türanschlag
nicht an der unteren Seite der Zugangsöffnung des Behandlungsraums angeordnet,
wäre darüber hinaus auch eine Anordnung der Türverriegelung in diesem
Bereich möglich. Anstelle einer Trägerplatte ist es auch denkbar, dass
der Schließkloben mit dessen Verstellmimik direkt an dem Korpusteil montiert
ist.